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Abstützeinrichtung für Rohre
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Die Erfindung bezieht sich auf eine Abstützeinrichtung für Rohre mit
einer zweiteiligen Rohrschelle, einer die beiden Rohrschellenhälften zusammenhaltenden
Klemmschraube, und einem an einer Stützfläche zu befestigenden, U-förmigen Lagerteil,
zwischen dessen von der Stützfläche abstehenden Schenkeln ein Tragbolzen verläuft,
auf dem ein radial von der Rohrschelle abstehender Verbindungsteil gelagert ist.
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Bei einer bekannten Abstützeinrichtung dieser Art (DD-Gbm 6 906 297)
weisen die beiden Rohrschellenhälften Je einen einteilig mit ihnen ausgebildeten,
radial abstehenden Fortsatz auf.
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Mit diesen beiden Fortsätzen liegen sie zwischen den Schenkeln des
Lagerteiles aneinander an und werden durch die dort angeordnete Klemmschraube zusammengehalten.
Der eine der beiden Fortsätze ist wesentlich dicker als der andere und ist mit einer
Durchgangsbohrung versehen. Durch diese Durchgangsbohrung erstreckt sich der Tragbolzen.
Diese Bauweise ist aufgrund der
unterschiedlich starken Fortsätze
sehr aufwendig. Sie hat außerdem den Nachteil, daß der Tragbolzen unmittelbar an
der Innenfläche der Bohrung des einen Fortsatzes anliegt, wodurch bei einem Verschwenken
der Rohrschelle um den Tragbolzen oder einer Längsverschiebung der Rohrschelle entlang
des Tragbolzens unangenehme Geräusche entstehen. Bei der bekannten Abstützeinrichtung
kann sich schließlich die Rohrschelle auch nur um einen sehr geringen Winkel um
den Tragbolzen verschwenken, weil die breiten Fortsätze der beiden Rohrschellenhälften
nach kurzem Schwenkweg bereits am Steg des U-förmigen Lagerteiles anstoßen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Abstützeinrichtung der
eingangs beschriebenen Gattung so auszugestalten, daß sie baulich einfacher sowie
geräuschfrei ist und einen größeren Schwenkweg der Rohrschelle ermöglicht.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß auf den Tragbolzen
eine mit einer Kunststoffeinlage versehene Büchse aufgeschoben ist, mit der eine
radial von ihr abstehende, den Verbindungsteil bildende Blechplatte fest verbunden
ist.
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Bei der erfindungsgemäßen Rohrschelle können die beiden Rohrschellenhälften
aus einfachen Blechformteilen bestehen, die allenfalls radiale Abwinkelungen aufweisen.
Zum Lagern der Rohrschelle auf dem Tragbolzen dient eine einfache, handelsübliche
Büchse, die durch die dünne Blechplatte mit der Rohrschelle verbunden ist. Der Bauaufwand
der erfindungsgemäßen Abstützeinrichtung ist daher sehr gering. Aufgrund des Xunststoffeinsatzes
in der Büchse treten keine Geräusche bei einer Relativbewegung der Büchse gegenüber
dem Tragbolzen auf. Da der Durchmesser der Büchse nicht wesentlich größer als derjenige
des Tragbolzens zu sein braucht, kann die Rohrschelle sich mit der Büchse relativ
weit um den Tragbolzen verschwenken, so daß auch größere Wärmebewegungen des Rohres
hier ohne weiteres ausgeglichen werden können.
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Vorzugsweise sind die Blechplatte und je ein radialer Fortsatz Jeder
Rohrschellenhälfte mittels der Klemmschraube zusammengespannt. In diesem Fall bilden
die Büchse und die Blechplatte ein zunächst von der Rohrschelle vollkommen unabhängiges
Teil, das erst durch die Klemmschraube fest mit den beiden Rohrschellenhälften verbunden
wird. Dies ermöglicht die Verwendung handelsüblicher Rohrschellen, was die Herstellung
der Abstützeinrichtung weiter verbilligt.
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Vorteilhafterweise greift die Blechplatte zwischen die beiden Fortsätze
der Rohrschellenhälften ein. Dadurch ergibt sich eine reine Scherbelastung der Klemmschraube,
wodurch diese kleiner dimensioniert werden kann als wenn sie einer Biegebelastung
unterworfen wäre.
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Bei der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung besteht die Eunststoffeinlage
aus einem Paar von Hohlstopfen, die jeweils von den Enden der Büchse her in diese
eingepreßt sind und an ihren äußeren Enden einen Anschlagflansch aufweisen. Bei
dieser Bauweise ist nicht nur das Einsetzen der Kunststoffeinlage in die Büchse
sehr einfach; vielmehr ergibt sich durch den Anschlagflansch Jedes Hohlstopfens
auch eine Sicherung gegen Geräuschbildung bei einem Anstoßen der Büchse an die Schenkel
des Lagerteils.
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Die Geräuschverhinderung kann noch dadurch perfektioniert werden,
daß auf dem Tragbolzen Jeweils beiderseits der Schenkel des Lagerteiles ein Anschlagring
aus Kunststoff angeordnet ist.
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In diesem Ball führen auch Änalstöße auf den Lagerbolzen sowie ein
selbst heftiges Anstoßen der Büchse an den Schenkeln des Lagerteiles nicht zu wahrnehmbaren
Geräuschen.
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Wenn in dem Lagerteil ein einziger Tragbolzen angeordnet ist, dann
ist die Rohrschelle mit dem Lagerteil gelenkig verbunden.
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In diesem Fall eignet sich die Abstützeinrichtung zum hängenden
Abstützen
von Rohren. Ist eine stehende Abstützung erwünscht; dann ist vorgesehen, daß zwei
parallele, im Abstand voneinander angeordnete Tragbolzen vorgesehen sind, auf deren
jeden eine Büchse mit Kunststoffeinsatz und mit Blechplatte aufgeschoben ist, und
daß beide Blechplatten mit der Rohrschelle fest verbunden sind. Hierdurch ist die
Gelenkigkeit der Verbindung zwischen Rohrschelle und Lagerteil aufgehoben, so daß
die Abstützeinrichtung zum Abstützen von Rohren von unten oder von der Seite her
verwendet werden kann. Im übrigen hat sie die gleichen Vorteile wie die Abstützeinrichtung
mit nur einem Tragbolzen.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt.
Es zeigen: Fig. 1 eine Seitenansicht einer ersten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Abstützvorrichtung zum hängenden Lagern von Rohren, Fig. 2 eine Frontansicht der
Abstützvorrichtung nach Fig. 1, und Fig. 3 eine der Fig. 2 entsprechende Ansicht
einer zum stehenden Abstützen von Rohren geeigneten Abstützvorrichtung gemäß der
Erfindung.
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In den Figuren 1 und 2 ist mit 1 allgemein eine Rohrschelle bezeichnet,
die aus zwei Hälften la, 1b besteht. Die Rohrschellenhälften sind in ihrem unteren
Bereich durch einen leicht lösbaren Formverschluß 2 miteinander verbunden. An ihren
oberen Enden haben sie radial abstehende Fortsätze 1'a und 1'b, die mit fluchtenden
Bohrungen 3 versehen sind. Durch diese ist eine Xlemmschraube 4 mit Mutter 4a hindurchgeführt.
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Zum Abstützen der Rohrschelle i bzw. des in ihm gehalterten Rohres
an einer Stützfläche, im gezeichneten Fall an einer Decke 5ist eine allgemein mit
6 bezeichnete Abstützvorrichtung vorgesehen. Diese weist einen U-förmigen Lagerteil
7 auf, der an der Stützfläche 5 mittels lediglich durch strichpunktierte Linien
angedeuteter Befestigungselemente 8, beispielsweise angeschossener Bolzen oder in
Dübel eingeschraubter Schrauben,befestigt ist. Die Befestigungselemente 8 durchsetzen
dabei Bohrungen 9 im Stegteil 7a des Lagerteils 7. Die Bohrungen 9 sind mit Kunststoffstopfen
10 ausgefüttert, um hier eine tbeftragung von Geräuschen an die Stützfläche 5 auszuschließen.
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Die beiden U-Schenkel 7b des Lagerteils 7 stehen von der Stützfläche
5 ab und enthalten miteinander fluchtende Bohrungen io, durch welche ein Lagerbolzen
11 in Form einer einfachen Kopfschraube mit Sicherungsmutter iia gesteckt ist. Beiderseits
der U-Schenkel 7b sind auf den Tragbolzen 11 Anschlagringe 12 aus Kunststoff aufgeschoben.
Auch diese dienen wiederum der Verhinderung von Geräuschübertragung.
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Auf dem Tragbolzen 11 ist eine Büchse 13 gelagert, in deren beide
Enden Kunststoffstopfen 14 eingepreßt sind. Jeder Kunststoffstopfen 14 hat einen
Anschlagflansch i4a, mit dem er am zugehörigen stirnseitigen Ende der Büchse 13
anstoßen kann. Der Innendurchmesser der hohlen Kunst stoff stopfen 14 ist so bemessen,
daß sich zwischen ihnen und dem Tragbolzen 11 ein Schiebesitz ergibt.
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Mit der Büchse 13 ist eine dünne Blechplatte 15 so verschweißt, daß
die Blechplatte radial von der Büchse 13 absteht. Sie greift in der aus Fig. 2 ersichtlichen
Weise zwischen die Fortsätze 1'a und 1'b der Rohrschellenhälften ein und ist mit
diesen Fortsätzen durch die Klemmschraube 4 zusammengespannt.
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Aufgrund der beschriebenen Anordnung kann das in der Rohrschelle 1
gehaltene Rohr sich sowohl in Längsrichtung des Tragbolzens 11 als auch quer dazu
bewegen. Bei keiner dieser Bewegungen treten irgendwelche Geräusche auf, da von
jeweils zwei reibenden bzw. zusammenstoßenden Flächen mindestens je eine aus Eunststoff
besteht.
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Bei der Ausführungsform nach Fig. 3 ist die Rohrschelle 1 genauso
aufgebaut, wie diejenigen aus den Figuren 1 und 2, so daß sich eine erneute Beschreibung
erübrigt. Auch die Abstützeinrichtung 6' unterscheidet sich prinzipiell nicht von
derjenigen nach den Figuren 1 und 2. Auch insoweit kann eine erneute Beschreibung
daher entfallen. Unterschiedlich ist lediglich, daß das Lagerteil 7' zwei parallel
zueinander und im Abstand angeordnete Tragbolzen 11' aufweist, auf deren jeden eine
Büchse mit einer davon radial abstehenden Blechplatte 15' aufgeschoben ist.
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Die beiden Blechplatten 15' sind, wie aus der Zeichnung ersichtlich,
so abgewinkelt, daß sie im Bereich der Fortsätze der Rohrschellenhälften parallel
zueinander verlaufen. Sie schließen in diesem Fall die beiden Fortsätze der Rohrschellenhälften
zwischen sich ein und werden wiederum durch die Klemmschraube 4' mit diesen zusammengespannt.
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Bei der Ausführungsform der Abstützvorrichtung nach Fig. 3 ist auch
eine stehende Lagerung von Rohren möglich, weil sich die Rohrschelle 1 relativ zum
Lagerteil 7' nicht verschwenken kann.