DE2541697A1 - An einer zugmaschine anbringbare materialhandhabungsvorrichtung - Google Patents
An einer zugmaschine anbringbare materialhandhabungsvorrichtungInfo
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Description
DE. ERICH NEUGEBAUEE 8 MÜNCHEN
PATENTANWALT tkikfok (oeii) 214337 v. 2925«
_ „ TELEGRAHXASItESSE:
8 MÜNCHEN 28 - POSTFACH 31 0 C / 1 R Q 7 BAVAHIAPATENT MUNCHES
ZWEIBICCCKENSTBASSE 10 £ ö H \ Ό Ό ( TELEX S-24477
(ITXBBV DXK DIUTBCHEN PATIXIiKI)
18. September 1975 IA-3552
Beschreibung
zu der Patentanmeldung
MASSEY-PERGUSOIi SERVICES N.T. ,
Curaeao, niederländische Antillen
betreffend An einer Zugmaschine anbringbare Materialhandhabungsvorrichtung
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Handhaben bzw. Bewegen oder Umschlagen von Material und betrifft insbesondere,
jedoch nicht ausschließlich eine Vorrichtung der genannten Art in Gestalt einer Ladevorrichtung zum Anbringen am
vorderen Ende einer Zugmaschine für landwirtschaftliche Zwecke. Derartige Vorrichtungen sind gewöhnlich mit verschiedenen untereinander austauschbaren Materialhandhabungseinrichtungen lieferbar,
zu denen z.B. eine Gabel zum Aufnehmen von Stallmist, eine Ladeschaufel und ein Greifer zum Aufnehmen von Silofutter gehören.
Bei einer Ladevorrichtung für landwirtschaftliche Zwecke wird als wichtiges Merkmal gefordert, daß sich die Vorrichtung
leicht und schnell an einer Zugmaschine anbringen bzw. von ihr abnehmen läßt. Bei einer solchen Anordnung braucht daher die
Ladevorrichtung von der Zugmaschine nur dann mitgeführt zu wer-
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BAMKOKTEHj I'OSTSCilECKKOXTO mCXCHIK 5519 - BAYERISCHE ΗΪΡΟΙΗΪΪΕΧ· ü. WICBSII.EASK MCNCHBHi 4/θβ«Οβ
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den, wenn von der Ladevorrichtung Gebrauch gemacht werden soll. Eine weitere hierbei zu erfüllende Forderung besteht darin,
daß die Konstruktion, mittels welcher die Ladevorrichtung von der Zugmaschine aus unterstützt wird, nicht nur leicht abnehmbar
sein soll, sondern daß sie außerdem nach dem Anbringen an der Zugmaschine eine ausreichende Festigkeit und Starrheit besitzt,
so daß es z,B. möglich ist, die Zugmaschine zusammen
mit der die maximale Füllmenge enthaltenden, ihre obere Lage einnehmenden Ladeschaufel auch über unebene Gelände gefahren
werden kann* ohne daß die Last in einem zu großen Ausmaß hin- und herschwankt.
Es sind zwar bereits verschiedene Ladevorrichtungen der vorstehend
geschilderten allgemeinen Art vorgeschlagen worden, die diese Forderungen erfüllen sollen, doch hat sich keine
der bis jetzt bekannten Vorrichtungen in dieser Beziehung bewährt.
Beispielsweise ist eine solche Ladevorrichtung in der US-Patentschrift
3 324 954 beschrieben. Bei dieser bekannten Ladevorrichtung ist es erforderlich, die Stößel zum Heben des Auslegers
zu betätigen und die Ladevorrichtung auf die Zugmaschine auszurichten, wenn die Ladevorrichtung an der Zugmaschine befestigt
oder von ihr getrennt werden soll. Ist die Zugmaschine mit einem Fahrerhaus versehen, muß der Fahrer das Fahrerhaus
zunächst verlassen, um die Hydraulikschläuche anzuschließen,
ORIGINAL INSPECTED
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und hierauf muß er sich wieder in das Fahrerhaus begeben, um die Ladevorrichtung auf der Zugmaschine in die richtige Lage
zu bringen, denn vom Boden aus kann der Fahrer nur unter Schwierigkeiten das Schieberventil zum Steuern der Hydraulikpumpe
erreichen. Infolgedessen muß die Ladevorrichtung mit einer Fernsteuereinrichtung für die Verriegelungseinrichtungen
versehen sein, mittels v/elcher die Ladevorrichtung auf der Zugmaschine festgelegt wird, damit der Fahrer nicht erneut
abzusteigen braucht, nachdem er die Ladevorrichtung mit der Zugmaschine verbunden hat. Weitere Nachteile dieser bekannten
Vorrichtung bestehen darin, daß man sehr lange Hydraulikschläuche benötigt, um die erforderlichen Verbindungen
zwischen der Zugmaschine und der Ladevorrichtung herzustellen, denn die hydraulischen Verbindungen müssen herge~
stellt werden, während sich die Ladevorrichtung noch in einer erheblichen Entfernung von ihrer Arbeitsstellung befindet,
sowie darin, daß die Ladevorrichtung relativ viel Raum beansprucht.
Ferner sind bereits Ladevorrichtungen vorgeschlagen worden,
bei denen einfachere Befestigungsverfahren angewendet werden, doch hat es sich in sämtlichen Fallen gezeigt, daß die vorgeschlagene
Konstruktion entweder keine ausreichende Starrheit besitzt, um insbesondere ein seitliches Hin- und Herschwanken
der von der Vorrichtung aufgenommenen Last zu vermeiden,
bzw. daß der Teil der Konstruktion, der nach dem Ab-
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nehmen der Ladevorrichtung auf der Zugmaschine verbleibt, die Sicht des Fahrers im Bereich der Vorderräder der Zugmaschine
behindert, was sich als nachteilig erweist, wenn die Zugmaschine zu anderen Arbeiten, z.B. zum Pflügen, benutzt
wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Ladevorrichtung zu schaffen, die sich auf einfache Weise und'ohne Benutzung
der Hydraulikanlage der Zugmaschine an der Zugmaschine anbringen bzw. sich von ihr abnehmen läßt, und die beim Gebrauch
eine ausreichende Starrheit in seitlicher Richtung besitzt, wobei die Sicht des Fahrers nur in einem minimalen
Ausmaß behindert ist, wenn der Hauptteil der Ladevorrichtung von der Zugmaschine abgenommen worden ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist durch die Erfindung eine Vorrichtung
zum Handhaben von Material geschaffen worden, wie sie insbesondere durch den Anspruch 1 gegeben ist. Weitere
v/ichtige Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die Erfindung und vorteilhafte Einzelheiten der Erfindung werden im folgenden anhand schematischer Zeichnungen an einem
Ausführungsbeispiel näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung einer an einer land-
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wirtschaftlichen Zugmaschine anbringbaren Ladevorrichtung bei Betrachtung derselben von einem Punkt
aus, der hinter der Vorrichtung liegt und gegenüber der Vorrichtung nach oben sowie nach einer Seite versetzt
ist;
Fig. 2 eine perspektivische Darstellung der Ladevorrichtung nach Fig. 1 bei Betrachtung derselben von einem vor
der Vorrichtung liegenden, nach oben sowie nach einer Seite versetzten Punkt aus, wobei bestimmte Teile der
Vorrichtung fortgelassen sind; und
Fig. 3 eine perspektivische Darstellung eines Satzes von Befestigungselementen,
die dazu bestimmt sind, an einer mit strichpunktierten Linien angedeuteten Zugmaschine
angebracht zu werden, um ein leichtes und schnelles Anbringen der Vorrichtung an der Zugmaschine bzw. ein
leichtes und schnelles Abnehmen der Vorrichtung zu ermöglichen.
Gemäß der Zeichnung gehören zu der dargestellten Materialhandhabungsvorrichtung
in Gestalt einer an einer Zugmaschine 12 anbringbaren, insgesamt mit 10 bezeichneten Ladevorrichtung
eine U-förmige Tragkonstruktion 14, eine Auslegeranordnung 16, eine Materialhandhabungseinrichtung in Form einer Ladeschaufel
sowie eine Betätigungseinrichtung mit zwei synchron betätig-
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baren hydraulischen, im folgenden kurz als "Stößel" bezeichneten Zylinder- und Kolbeneinheiten 20*
Zu der Tragkonstruktion 14 gehören ein starrer U-förmiger Rahmen
22 mit seitlichen Armen 23, die geeignet sind, den vorderen Teil der Zugmaschine 12 zu übergreifen, sowie zwei an den
freien Enden der Arme 23 befestigte, stehend angeordnete Lagerböcke 24.
Der Rahmen 22 ist an seinem vorderen Ende mit einer Abstützeinrichtung
versehen, zu der zwei durch ein Querglied 27 miteinander verstrebte, mit dem Rahmen 22 starr verbundene Fußteile
26 sowie zwei verstellbare Fußteile 28 gehören, welch letztere jeweils mit einer Stützplatte 29 versehen und in den
oberen Fußteilen 26 gleitend geführt sind; die unteren Fußteile 28 können im gewünschten Ausmaß aus den oberen Fußteilen 26
herausgezogen und ihnen gegenüber mit Hilfe von Bolzen 30 festgelegt werden, die durch in Fluchtung miteinander stehende
Öffnungen der oberen Fußteile 26 und jeweils eine von mehreren Öffnungen geführt v/erden, die längs der verstellbaren unteren
Fußteile 28 in Abständen verteilt sind»
Zu der Auslegeranordnung 16 gehören zwei starre Ausleger 32,
die durch ein Querglied 34 so miteinander verstrebt sind, daß die genannten Teile eine H-föraige Konstruktion bilden. In
Hakenabschnitten 36, mit denen die freien Enden der Ausleger
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32 auf bekannte Weise versehen sind, ist eine Ladeschaufel 18 schwenkbar gelagert. Ferner ist eine vom Fahrerhaus der Zugmaschine
aus betätigbare, hier nicht dargestellte Verriegelungseinrichtung vorhanden, die es ermöglicht, die Ladeschaufel 18
in ihrer aus Fig. 1 ersichtlichen Stellung festzulegen.
Das andere Ende jedes Auslegers 32 ist mit dem zugehörigen Lagerbock 24 durch einen Lagerbolzen gelenkig verbunden.
Gemäß der Zeichnung sind zwei hydraulische Stößel 20 vorhanden; bei jedem Stößel ist das freie Ende der Kolbenstange
durch einen Lagerbolzen 40 gelenkig mit dem zugehörigen Lagerbock 24 verbunden, während das freie Ende des betreffenden
Zylinders an dem zugehörigen Ausleger 32 mittels eines
Lagerbolzens 42 angelenkt ist. Die beiden Stößel 20 sind hydraulisch durch Schläuche 44 parallelgeschaltet, die in
Verbindung mit einem Anschluß 46 stehen, welcher das schnelle Herstellen einer Verbindung zur Hydraulikanlage der Zugmaschine
ermöglicht und so ausgebildet ist, daß er das Entweichen des hydraulischen Mediums beim Lösen der Verbindung verhindert.
Damit sich die Ladevorrichtung 10 leicht und schnell an der Zugmaschine 12 anbringen bzw. sich von ihr abnehmen läßt,
sind zwei Befestigungseinrichtungen vorhanden, von denen jede drei Paare von in Eingriff miteinander bringbaren Befestigungs-
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elementen aufweist; hierbei ist jeder Seite des U-förmigen Rahmens 22 eine solche Befestigungseinrichtung zugeordnet.
Zu jeder Befestigungseinrichtung gehören zwei Paare von durch einenseitlichen Abstand getrennten Befestigungselementen am
hinteren Ende des Rahmens 22 sowie ein weiteres Paar von Befestigungselementen, die in einem Längsabstand von den hinteren
Befestigungseinrichtungen am vorderen Ende des Rahmens angeordnet sind. Jedes Paar von Befestigungselementen v/eist
ein an dem Rahmen 22 befestigtes Stangenteil und ein an der Zugmaschine 12 befestigtes Aufnahmeteil auf.
Gemäß Fig. 1 und 2 sind an dem Rahmen 22 zwei nach unten ragende
Stützplatten 48 befestigt, und jeder Längsseite des Rahmens ist eine dieser Stützplatten zugeordnet. Am unteren
Rand jeder Stützplatte 48 ist ein sich in der Längsrichtung erstreckendes vorderes Stangenteil 50 befestigt, das an
seinem hinteren Ende mit einem konischen Abschnitt 52 versehen
ist. Jedes Stangenteil 50 ragt nach hinten über die Hinterkante 54 der zugehörigen Stützplatte 48 tun etwa 38 bis
50 mm hinaus. Mit jeder Stützplatte 48 und dem zugehörigen Stangenteil 50 ist eine querliegende Anschlagplatte 56 verschweißt,
die einem noch zu erläuternden Zweck dient. Gemäß Fig. 1 ist jedes Stangenteil 50 an der Basis seines konischen
Abschnitts 52 mit einer senkrechten Bohrung oder Öffnung 58 zum Aufnehmen eines Verriegelungsteils in Form eines
Vorsteckstiftes (lynch pin) 59 versehen.
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Gemäß Fig. 1 ist der Rahmen 22 an seinem hinteren Ende mit vier hinteren Stangenteilen 60 versehen, und zwar sind am
unteren Rand jedes der beiden Lagerböcke 24 zwei durch einen seitlichen Abstand getrennte Stangenteile 60 befestigt. Jedes
der Stangenteile 60 ähnelt den soeben beschriebenen Stangenteilen 50, d.h. es v/eist einen konischen Abschnitt 62 auf und
ist mit einer Öffnung 64 zum Aufnehmen eines nicht dargestellten Vorsteckstiftes versehen. Außerdem ist mit jedem
Stangenteil 60 sowie mit dem zugehörigen Lagerbock 24 eine Anschlagplatte 66 verschweißt, die den beschriebenen Anschlagplatten
56 entspricht«
In Fig. 3 sind Konstruktionen dargestellt, die sechs Aufnahmeeinrichtungen
für die zugehörigen Stangenteile 50 bzw. 60 bilden. Hierzu gehören zwei vordere Aufnahmeteile 68, die
jeweils eine einzige Öffnung 69 aufweisen und an einem mit dem Fahrgestell der Zugmaschine 12 verschraubten vorderen
Querglied 70 befestigt sind. Außerdem sind zwei hintere Aufnahmeteile
72 vorhanden, von denen jedes zwei durch einen seitlichen Abstand getrennte Öffnungen 73 aufweist; diese
Aufnahmeteile werden von einem U-förmigen Bügel 74 getragen, der mit der Unterseite der Zugmaschine durch nicht dargestellte
Schrauben verbunden ist, welche durch eine mit entsprechenden Öffnungen versehene Platte 76 ragen. Weiterhin
sind zwei nach vorn konvergierende Zugglieder 78 vorhanden, von denen auf jeder Längsseite der Zugmaschine eines ange-
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ordnet ist; die hinteren Enden dieser Zugglieder sind mit Hilfe von Muttern an den zugehörigen Aufnahmeteilen 72 befestigt,
während ihre vorderen Enden gemäß Fig. 3 durch Schrauben 79 mit der Zugmaschine verbunden sind.
Gemäß Fig. 3 ist federn der vorderen Aufnahmeteile 68 eine
Einrichtung 80 zugeordnet, die dazu dient, das zugehörige Stangenteil 50 in die betreffende Öffnung 69 einzuführen.
Zu jeder Führungskonstruktion 80 gehört ein geneigter Basis·
flansch 82, der eine Rampe bildet und die zugehörige Tragstange 50 in senkrechter Richtung führt, und außerdem ist
ein seitlicher Führungsflansch 84 vorhanden. Eine ähnliche
Führungs kons trukti on 86 ist gemäß Fig. 3 für die weiter innen liegende Öffnung 73 des betreffenden hinteren Aufnahmeteils
72 vorhanden, und zu dieser Führungskonstruktion
gehören ein Basisflansch 88 sowie ein seitlicher Flansch 90,
Soll die Ladevorrichtung benutzt werden, bringt man die Stangenteile 50 und 60 in Eingriff mit den zugehörigen öffnungen
69 und 73, woraufhin die StangenteELe dadurch verriegelt
werden, daß gemäß Fig. 1 auf jeder Längsseite der Zugmaschine 12 mindestens ein Vorsteckstift 59 in eine Öffnung
58 bzw. 64 des betreffenden Stangenteils eingeführt wird. Die Stangenteile 50 und 60 sowie die Aufnahme teile
und 72 unterstützen natürlich das gesamte Gewicht der Ladevorrichtung
mit Ausnahme der in Fig. 3 dargestellten Kon-
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struktionsteile. Die Auslegeranordnung 16 und die Schaufel
18 werden in der üblichen Weise betätigt.
Soll die Ladevorrichtung 10 von der Zugmaschine 12 abgenommen werden, betätigt die Bedienungsperson die Ladeschaufel
18 so, daß sie sich am Boden abstützt, woraufhin die Bedienungsperson die Zugmaschine verläßt, um die Vorsteckstifte
59 aus den Öffnungen der betreffenden Stangenteile 50 und 60
herauszuziehen, die unteren Fußteile 28 der Stützeinrichtung 28 auszufahren, die hydraulische Verbindung 46 zwischen der
Vorrichtung und der Zugmaschine zu lösen und schließlich die nicht dargestellte Verriegelungseinrichtung außer Eingriff
mit dem Verriegelungsteil der Ladeschaufel zu bringen. Um die Ladevorrichtung von der Zugmaschine zu trennen, braucht
die Bedienungsperson jetzt nur noch die Zugmaschine ein Stück zurückzusetzen« Hierbei wird die Ladevorrichtung durch die
Stützeinrichtung in einer solchen Lage gehalten, daß sie sich leicht erneut an der Zugmaschine anbringen läßt.
Um die Ladevorrichtung 10 an der Zugmaschine 12 anzubringen,
führt man die vorstehend beschriebenen Arbeitsschritte in umgekehrter Reihenfolge und im entgegengesetzten Sinne aus.
Die Stützeinrichtung hält die Ladevorrichtung in der Lage, in der sie sich nach dem Abnehmen von der Zugmaschine befand,
so daß dann, wenn die Zugmaschine in der Vorwärtsrichtung genau auf die Ladevorrichtung zu bewegt wird, die Stangenteile
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50 und 60 annähernd in axialer Fluchtung mit den zugehörigen Aufnahmeteilen 68 und 72 stehen. Wird die Zugmaschine weiter
in der Vo rwärts richtung "bewegt, werden die Stangenteile durch
die Flansche 82, 84 und 88, 90 nach oben in die öffnungen 69 bzw. 73 so eingeführt, daß das Gewicht der Ladevorrichtung
schließlich von der Zugmaschine aufgenommen v/ird. Sobald die Anschlagplatten 56 und 66 zur Anlage an den zugehörigen Aufnahmeteilen
gekommen sind, ist es nur noch erforderlich, die Vorsteckstifte 59 in die betreffenden Stangenteile einzuführen,
den Anschluß 46 mit der Hydraulikanlage der Zugmaschine zu verbinden und die Einrichtung zum Verriegeln der Ladeschaufel
in der üblichen Weise in Eingriff zu bringen.
Ein wichtiger Vorteil der vorstehend beschriebenen Ausführungsform
der Erfindung besteht darin, daß beim Anbringen der Ladevorrichtung an der Zugmaschine das Vo rwärts fahren
der Zugmaschine in den U-förmigen Rahmen 22 hinein, das zum
Einführen der Stangenteile in die zugehörigen Aufnahmeteile führt, der einzige Arbeitsschritt ist, der durchgeführt v/erden
muß, um eine Verbindung zwischen der Ladevorrichtung und der Zugmaschine herzustellen. Nach der Beendigung dieses
Arbeitsschritts wird das gesamte Gewicht der Ladevorrichtung von der Zugmaschine aufgenommen. Hierbei braucht der
Fahrer seinen Sitz auf der Zugmaschine nicht zu verlassen, und außerdem braucht er die Hubstößel der Ladevorrichtung
nicht zu betätigen. Um die Ladevorrichtung endgültig zu be-
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festigen, ist es nur noch erforderlich, einige Vorsteckstifte einzuführen und die üblichen mechanischen und hydraulischen
Verbindungen herzustellen, woraufhin die Ladevorrichtung gebrauchsfertig ist. Somit ist es auf einfache Weise möglich,
die Ladevorrichtung an der Zugmaschine anzubringen bzw. die Ladevorrichtung abzunehmen.
Ein weitererVorteil der Erfindung besteht darin, daß nur sehr wenige kleine Bauteile der Ladevorrichtung ständig mit
der Zugmaschine 12 verbunden bleiben, und zwar nur die in Fig. 3 dargestellten Teile. Schließlich bietet die Verwendung
von zv/ei durch einen seitlichen Abstand getrennten Stangenteilen 60 mit zugehörigen Aufnahmeöffnungen 73 bei jedem der
Lagerböcke 24 zwei Vorteile: Erstens wird durch diese Anordnung den Lagerböcken eine große Starrheit in seitlicher Richtung
verliehen, so daß ein übermäßiges Hin-und Herschwanken der Auslegeranordnung 16 vermieden v/ird, wenn die Zugmaschine
eine Last in ihrer angehobenen Stellung trägt und hierbei über unebenes Gelände fährt. Zweitens gewährleistet die Tatsache,
daß die AufnahmeÖffnungen 73 durch Querabstände und nicht
etwa durch senkrechte Abstände getrennt sind, daß die erhöhte Starrheit der Konstruktion erzielt wird, ohne daß die Sicht
des Fahrers durch die in Fußhöhe angeordneten Fenster 92 des Fahrerhauses in einem bemerkbaren Ausmaß eingeschränkt wird,
wenn die Ladevorrichtung nicht mit der Zugmaschine verbunden ist; dies ist beim Pflügen von besonderer Bedeutung.
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Es ist zu bemerken, daß sich die Bedeutung der Ausdrücke "Stangenteil" und "Auf nähme teil", die in der vorstehenden
Beschreibung vorkommen, nicht auf die bezüglich des gewählten Ausführungsbeispiels beschriebene Form beschränkt. Die
Stangenteile können im Gegensatz zur Zeichnung auch eine geringere Länge erhalten, doch müssen Stangenabschnitte vorhanden
sein, die sich von den zugehörigen Anschlagplatten 56 bzw. 66 aus über etwa 38 bis 50 mm nach hinten erstrecken.
Nur diese Abschnitte können in die zugehörigen Aufnahmeteile eintreten. Im übrigen ist es möglich, beliebig ausgebildete
Steckverbindungen vorzusehen, die geeignet sind, die auftretenden Kräfte aufzunehmen.
Ferner ist es nicht erforderlich, die Befestigungseinrichtungen, welche bei dem bes chriebenen Ausführungsbeispiel
durch die Stangenteile 50 und die Öffnungen 69 gebildet sind, in der dargestellten Form auszubilden. Vielmehr erfüllt jede
Kupplung bzw. jeder Anschluß, der das vordere Ende des Rahmens 22 gegen Bewegungen in senkrechter Richtung sichert, wenn
die Ladevorrichtung mit der Zugmaschine verbunden ist, die beschriebene Aufgabe.
Weiterhin ist es möglich, anstelle der beschriebenen Einrichtung zum Abstützen der Ladevorrichtung vom Boden aus eine beliebige
andere Einrichtung vorzusehen, welche die gleiche Aufgabe übernimmt»
60 9 8.1. S/11.83
Die Ladevorrichtung läßt sich nicht nur bei landwirtschaftlichen Arbeiten benutzen, sondern auch bei anderen technischen
Aufgaben, z.B. beim Straßenbau.
Alle in den Unterlagen offenbarten Angaben und Merkmale, insbesondere
die offenbarte räumliche Ausgestaltung, werden, soweit sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem Stand
der Technik neu sind, als erfindungswesentlich beansprucht.
Ansprüche:
8098 15/1 183
Claims (9)
- ANSPRÜCHEMaterialhandhabungsvorrichtung zum Anbringen an einer Zugmaschine mit einer U-förmigen Tragkonstruktion bzw. einem Rahmen, der geeignet ist, den vorderen Teil einer Zugmaschine zu umgreifen, zwei Lagerböcken, die Bestandteile der Tragkonstruktion bilden und mit ihr derart starr verbunden sind, daß sie nach oben ragen, wenn die Vorrichtung mit einer Zugmaschine verbunden ist, einer Auslegeranordnung, die mit ihrem einen Ende auf den beiden Lagerböcken schwenkbar gelagert ist, und deren anderes Ende zum Anbringen einer Materialhandhabungseinrichtung geeignet ist, mit mindestens einer mit der Aus legeranordnung verbundenen Einrichtung zum Aufbringen einer Kraft, die sich betätigen läßt, um Schwerikbewegungen der Auslegeranordnung gegenüber den Lagerböcken herbeizuführen, auf beiden Längsseiten der Tragkonstruktion angeordneten Einrichtungen, die es ermöglichen, die Tragkonstruktion mit einer Zugmaschine zu verbinden bzw. sie von der Zugmaschine zu trennen, sowie mit einer mit der Tragkonstruktion verbundenen S tut ζ einrichtung, die sich betätigen läßt, um die Vorrichtung abzustützen, wenn sie von einer Zugmaschine abgenommen worden ist, dadurch gekennzeichnet , daß zu jeder der Befestigungseinrichtungen zwei durch einen seitli-6098 15/1183 °RIQlN^ inspectedchen Abstand getrennte Paare von Befestigungselementen (60, 73) gehören, daß jedes Paar von Befestigungselementen ein Stangenteil (60) und ein Bauteil (72) mit einer Aufnahmeöffnung (73) aufweist, daß eines der Bauteile bzw. Elemente (72) an einer Zugmaschine (12) befestigbar ist, daß das betreffende andere Element (60) an der Tragkonstruktion (14) im Bereich des unteren Endes des zugehörigen Lagerbocks (24) befestigt ist, daß sich die Stangenteile gegenüber der Zugmaschine in der Längsrichtung erstrecken, wenn sie mit der Zugmaschine verbunden sind, daß die Stangenteile (50, 60) und die mit den AufnahmeÖffnungen (69, 73) versehenen Bauteile (68, 72) so montiert und angeordnet sind, daß es der Stützeinrichtung möglich ist, die Vorrichtung in einer solchen Lage abzustützen, daß die Stangenteile annähernd in axialer Fluchtung mit den AufnahmeÖffnungen stehen, daß nahe mindestens einer der Befestigungseinrichtungen eine Fülirungskonstruktion (88, 90) angeordnet ist, daß sich die bzv/, jede Führungskonstruktion dadurch in Eingriff mit mindestens einem der zugehörigen Stangenteile bringen läßt, daß eine Zugmaschine, mit der die Vorrichtung verbunden v/erden soll, gegenüber der Vorrichtung in der Vorwärtsrichtung bewegt wird, und daß die bzw. jede Führungskonstruktion bewirkt, daß jedes Stangenteil in die zugehörige AufnahmeÖffnung eingeführt wird.
- 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch g e k e η η -809815/1183zeichnet, daß zu den Befestigungseinrichtungen zwei weitere Paare von Befestigungselementen (50, 69) gehören, daß auf jeder Längsseite der Tragkonstruktion (14) eines dieser Paare angeordnet ist, und daß jedes dieser weiteren Paare von Befestigungselementen in Beziehung zu der Zugmaschine (12) in der Längsrichtung gegenüber den beiden anderen Paaren von Befestigungselementen (60, 73) versetzt ist, die auf entsprechenden Längsseiten der Tragkonstruktion angeordnet sind.
- 3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß jedes der genannten v/eiteren Paare von Befestigungselementen (50, 69) auf der gleichen Längsseite der Tragkonstruktion (14) vor den beiden anderen Paaren von Befestigungselementen (60, 73) angeordnet ist.
- 4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3» dadurch gekennzeichnet , daß zu den v/eiteren Paaren von Befestigungselementen Stangenteile (50) und jeweils mit einer Aufnahmeöffnung (69) versehene Bauteile (68) gehören.
- 5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 "bis 4, dadurch gekennzeichnet , daß zu jeder Führungs konstruktion Flansche (82, 84; 88, 90) gehören, die geeignet sind, die Stangenteile (50, 60) sowohl in senkrechter als auch in seitlicher Richtung in die Aufnahmeöffnungen (69, 73) hineinzuführen, und daß die Stangenteile ciit konischen Endabschnitten (52, 62) versehen sind,609815/1 183
- 6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet , daß mindestens eines der Stangenteile (50, 60) mit einer Öffnung (58, 64) versehen ist, und daß für diese Öffnung ein Verriegelungsteil (59) vorhanden ist, das dazu bestimmt ist, in die zugehörige Öffnung eingeführt zu werden, nachdem der mit der Öffnung versehene Abschnitt des Stangenteils durch die zugehörige Aufnahmeöffnung (69, 73) geführt worden ist.
- 7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet , daß die Stangenteile (50, 60) an der Tragkonstruktion (14) befestigt sind, und daß die mit den Aufnahmeöffnungen (73) versehenen Eauteile (72) an einer Zugmaschine (12) befestigbar sind.
- 8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens zwei der mit Aufnahmeöffnungen (73) versehenen Bauteile (72) so ausgebildet sind, daß sie mit den benachbarten Enden eines U-förmigen Bügels (74) zusammenhängen, und daß dieser Bügel so gestaltet ist, daß er sich auf der Unterseite einer Zugmaschine (12) anordnen und sich mit der Zugmaschine mittels einer Befestigungseinrichtung (76) verbinden läßt.
- 9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch g e k e η η z.eichnet, daß Zugglieder (78) vorhanden sind, daß609815/118 3jedes dieser Zugglieder ait einem Ende an dem U-förmigen
Bügel (74) nahe dem mit Aufnahme öffnungen (73) versehenen Bauteil (72) befestigt ist, daß sich jedes Zugglied gegenüber der Zugmaschine (12) in der Längsrichtung erstreckt, und daß sich jedes Zugglied an seinem anderen Ende mit Hilfe von Befestigungseinrichtungen (79) an der Zugmaschine befestigen läßt.60981 5/1183Leerseite
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| DE2541697C3 DE2541697C3 (de) | 1982-01-28 |
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