DE2431690A1 - Vorrichtung zur zerkleinerung von material, z.b. baeume, buschwerk und dgl., zu schnitzel - Google Patents
Vorrichtung zur zerkleinerung von material, z.b. baeume, buschwerk und dgl., zu schnitzelInfo
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Description
Morbark Industries, Inc., Winn, Michigan / USA
Vorrichtung zur Zerkleinerung von Material, z.B. Bäume, Buschwerk und dgl., zu Schnitzel
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Zerkleinerung von Material, z.B. Bäume, Buschwerk und dgl.,
zu Schnitzel, mit einem Gestell, einer drehbeweglich um ihre Längsachse auf dem Gestell angeordneten Welle, mit
Elementen, zur Halterung dieser Welle auf dem Gestell, ferner mit einem sich im wesentlichen in Längsrichtung
auf dem Gestell erstreckenden Zuführbett, außerdem mit einem angetriebenen Zuführorgan für das Zuführbett,
zur Bewegung des Materiales entlang dieses Zuführbettes, weiterhin mit einem umkehrbaren Antrieb für das Zuführorgan,
sowohl zum wahlweisen Herausziehen als auch zum Vorwärtsfördern des Materiales, sowie mit einer ein
Messer tragenden Schnitzelscheibe, die sich in einer im wesentlichen quer zum Zuführbett liegenden Ebene erstreckt
und die mit axialem Abstand voneinander angeordneten Endseiten aufweist, die zwecks Rotation an
der genannten Welle befestigt sind. Diese sog. Schnitzelvorrichtungen sind im allgemeinen auf fahrbaren, mit
Rädern versehenen Gestellen angeordnet, die hinter einem Zugfahrzeug hergezogen werden können und die
sich besonders für die Verwendung durch kommunale Verwaltungen eignen, beispielsweise zum Zerkleinern von
Material zu verkäuflichen Schnitzeln. Schnitzelvorrichtungen dieser Art sind in der Hauptsache für eine
manuelle Zuführung von Material ausgebildet.
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Bei bekannten Ausführungen der sog. Trommeltype
rotiert die Messertrommel mit hoher Geschwindigkeit,
d.h. mit etwa 3000 U/min, wobei das zu schnitzelnde Material in die Sehnitzelscheibe mit einer hohen Zuführgeschwindigkeit
eingezogen wird, beispielsweise mit ca. 76 bis 183 m/min. Wenn eine Bedienungsperson
z.B. Äste und Zweige einer solchen Vorrichtung von Hand eingibt, kann sie diese hohe Zuführ- bzw. Einspeisegeschwindigkeit
nicht zufriedenstellen und somit kann die Vorrichtung nicht leistungsgerecht betrieben werden. Weiterhin übersteigt die zur Verfügung
stehende Antriebskraft solcher Vorrichtungen im wesentlichen die Antriebskraft, die erforderlich
ist in Anpassung an die manuelle Zuführung. Wenn ferner Kleidungsstücke, Handschuhe oder dgl. der Bedienungsperson
unabsichtlich vom Material festgehalten wird, das bei einer hohen Geschwindigkeit (z.B. über ca.
30,5 m/min) zugeführt wird, dann ist es für diese Bedienungsperson
schwierig, schnell genug zu reagieren, um zu verhindern, daß sie mit der Kleidung in die
Schnitzelvorrichtung hineingezogen wird.
Ein anderer zu beachtender Sicherheitsfaktor bei manuell gespeisten Schnitzelvorrichtungen ist die Möglichkeit,
daß Material zurückgeworfen wird bzw. zurückschießt. Bevor die Sehnitzelscheibe damit beginnt, Buschwerk
zu zerschneiden, kommt es mitunter vor, daß das Buschwerk "zurückgefeuert" wird, wobei es in Richtung
auf die Bedienungsperson fliegt. Wenn sich die Sehnitzelscheibe mit einer sehr hohen Geschwindigkeit bewegt, dann
fliegt das Material mit einer sehr hohen Geschwindigkeit zurück, was zu ernsthaften Verletzungen führen kann.
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Es sind andere Maschinen bekannt, bei denen die Schnitzelscheibe eine Vielzahl von über den Umfang mit
Abstand verteilten, radial angeordneten Schneid- bzw. Schnitzelmesser trägt und eine Vielzahl von radial angeordneten
Schlitzen enthält, die sich in axialer Richtungjdurch
die Scheibe hindurch erstrecken, so daß die Schnitzel axial hindurchgelangen können. Solche Scheiben
sind normalerweise auf mit Präzision bearbeiteten Antriebswellen aufgekeilt. Aufgrund der Art, in der die
Wellen und Scheiben der bekannten Ausführungen miteinander verbunden sind, können die Schlitze und Schneidmesser
die Mittelachse der Schnitzelscheibe nicht durchschneiden. Wenn weiterhin die Drehgeschwindigkeit dieser
mit vielen Messern versehenen Scheibe abnimmt, so daß die Zuführgeschwindigkeit, bei der das Material in die
Vorrichtung bzw. Maschine hineingezogen wird, mit der manuellen Zuführleistung einer Bedienungsperson übereinstimmt,
dann ist der Messerschnitt durch das Holz bei einer so niedrigen Geschwindigkeit derart, daß die
Messer die Faserkanten der Schnitzel eher zerreißen und zerbrechen als daß sie das Holz sauber in Schnitzel
bzw. Chips schneiden. Solche zerbrochenen Schnitzel werden für viele Anwendungsfälle nicht akzeptiert und
können nicht verkauft werden.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, die
bei konstruktiv verhältnismäßig einfachem Aufbau eine Zuführgeschwindigkeit besitzt, welche der Arbeitsleistung
eines gewöhnlichen Arbeiters angepaßt ist, wobei trotz der manuellen Zuführung des Materiales ein zufriedenstellendes
und sicheres Arbeiten der Vorrichtung erzielt wird.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst,
- daß die Schnitzelscheibe einen dem Zuführbett gegenüberliegenden
Arbeitsseitenteil besitzt, der lediglich eine einzige Öffnung aufweist, die als im wesentlichen
radial verlaufender, sich von einer axialen Endseite
bis zur anderen axialen Endseite der Schnitzelscheibe erstreckender Schlitz ausgebildet ist,
- daß ein einziges, etwa radial angeordnetes Schneidmesser zum Zerkleinern des Materiales in Schnitzel
in der Schnitzelscheibe etwa in der Nähe des Schlitzes vorgesehen und zum axialen Einziehen des Materiales
entlang des Zuführbettes an der Schnitzelscheibe winklig angeordnet ist,
- daß eine Einrichtung für die Rotation des Schneidmessers und den Betrieb des Zuführorgan-Antriebes bei einer in
Wechselbeziehung stehenden Geschwindigkeit, bezogen auf die Winkelanordnung des einzigen Messers, vorgesehen
ist, wobei diese Einrichtung so ausgebildet ist, daß das Material bei einer vorbestimmten linearen Geschwindigkeit
vorwärts eingezogen wird, wobei es durch das einzige, winklig angeordnete Schneidmesser zu Schnitzel
zerkleinerbar ist, und daß wahlweise das Material herausziehbar ist,
Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung weist das Schneidmesser eine Vorderkante auf, die im wesentlichen
die Drehachse der Schnitzelscheibe durchschneidet.
Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung lassen sich
Bäume, Buschwerk, Äste, Zweige und dgl. zu Schnitzel bzw. Chips zerkleinern, wobei das zu zerschnitzelnde Material
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einer Schnitzelscheibe zugeführt wird, die nur ein einziges, im wesentlichen radial angeordnetes Schneidmesser
aufweist und mit einer solchen Geschwindigkeit rotiert, daß das zu zerschnitzelnde Material mit einer Zuführgeschwindigkeit
in Richtung auf die Schnitzelscheibe gezogen wird, daß diese mit der Arbeitsleistung bzw. Zuführgeschwindigkeit
eines gewöhnlichen Arbeiters übereinstimmt.
Da bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung die Schnitzelscheibe einen sich in radialer Richtung erstreckenden,
axialen Schlitz, der die Drehachse der Scheibe durchschneidet, und ein Schneidmesser mit einer Vorderkante
enthält, die sich durch die Drehachse hindurch erstreckt, kann eine Schnitzelscheibe mit kleinerem Durchmesser verwendet
werden, als es bisher der Fall war.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung hat ferner eine in vertikaler Richtung geneigte Schnitzelscheibe, eine in
Vorwärtsrichtung nach unten geneigte Zuführschurre auf der Zuführseite der Schnitzelscheibe sowie eine Zuführwalze,
die oberhalb der Schurre angeordnet ist, für ein Zuführen des zu schnitzelnden Materiales in einer nach
unten und abwärts geneigten Bewegungsbahn in Richtung auf die Schnitzelscheibe, wodurch das Material in Richtung
auf diese Scheibe gedrängt bzw. gestopft wird. Das Hineinstopfen des Materiales in die Schnitzelscheibe hindert
Buschwerk und dgl. daran, in Richtung auf die Bedienungsperson zurückzuschnellen bzw. "zurückzufeuern", so daß
sich eine sichere Betriebsweise ergibt.
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Umlaufende Schnitzelorgane, die mit hohen Drehgeschwindigkeiten, wie z.B. 3000 U/min, laufen, benötigen
eine dynamische Auswuchtung. Die gemäß der vorliegenden Erfindung verhältnismäßig einfach aufgebaute Zerkleinerungs-
bzw. Schnitzelvorrichtung braucht aufgrund ihrer Geschwindigkeit nicht dynamisch ausgewuchtet zu
werden.
Die Erfindung sei im folgenden anhand eines in der Zeichnung veranschaulichten Ausführungsbeispieles näher
erläutert. Es zeigen
Fig. 1 eine Seitenansicht einer erfindungsgemäß konstruierten Schnitzelvorrichtung, wobei
Teile des Rahmens herausgebrochen sind, um andere Vorrichtungsteile deutlicher darstellen
zu können;
Fig. 2 eine teilweise geschnittene Rückansicht der Schnitzelvorrichtung gemäß der Linie 2-2 in
Fig. 1, wobei die Zuführschurre für das zu schnitzelnde Material zur Verdeutlichung der
Zuführwalze weggelassen worden ist;
Fig. 3 eine im wesentlichen die Schnitzelscheibe darstellende
Endansicht gemäß der Linie 3-3 in Fig. 1;
Fig. 4 eine Aufsicht gemäß der Linie 4-4 in Fig. 1;
Fig. 5 ein Fließschema der Flüssigkeitssteuerschaltung zur Steuerung des Betriebes der in den Fig.
bis 1J dargestellten Vorrichtung.
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Die gemäß der Erfindung ausgebildete Vorrichtung ist auf einem fahrbaren Gestell, das aisgemein mit F bezeichnet
ist, angeordnet, welches zur Portbewegung in üblicher Weise von auf dem Boden abrollenden Rädern 10 getragen
wird, die auf einer'von einem Gestell gehalterten Achse
angebracht sind. Der Rahmen F enthält ein nicht dargestelltes Befestigungselement zum Anhängen an ein Zugfahrzeug,
wie z.B. einen Trecker oder dgl. Der Rahmen F trägt ein Schnitzlergehäuse, das allgemein mit 12 bezeichnet
ist und zwei axial mit Abstand voneinander angeordnete Wände, nämlich eine vordere und eine hintere Endwand
14 bzw. 16 enthält, die von einer im wesentlichen zylindrischen Seitenwand 18 überspannt sind. Ein'Schnitzelausstoßrohr
20 ist oben auf der Wand 18 angeordnet, durch das die Schnitzel bzw. Chips S zu einer Abwurfstelle geleitet
werden.
Ein Schneidkopf bzw. eine Schnitzelanordnung ist allgemein mit 26 bezeichnet, in dem Schnitzlergehäuse 12 angeordnet
und auf einer Antriebswelle 22 angebracht, die sich durch eine öffnung 14a in der vorderen Endwand 14
erstreckt und für eine Rotation um die Achse a in Lagern 24 gelagert wird, die durch das Gestell abgestützt werden.
Die Schnitzelanordnung 26 enthält eine zylindrische Schnitzelscheibe 32, deren Vorderseite 32a (bei 34 in
Fig. 3) mit der Antriebswelle 22 verschweißt ist, sowie eine Anzahl von mit gleichem Winkelabstand angeordneten
Lüfterflügeln 28, die bei 29 an der Welle 22 und der Vorderseite 32a der Schnitzelscheibe 32 angeschweißt sind.
Es ist wichtig, festzustellen, daß die Welle 22 mit den Lüfterflügeln 28 und der Scheibe 32 fest verbunden ist
und keine Lagerung für dLe Scheibe 32 oder die Lüfterblätter 28 darstellt.
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Die Schnitzelscheibe 32 enthält einen einzigen, radial .
angeordneten Schnitzeldurchgangsschlitz 36, der im wesentlichen gleichwinklig zwischen zwei Lüfterblättern 28 angeordnet
ist. Der Schlitz 36, der axial durch die Scheibe 32 hindurchgeht, erstreckt sich in radialer Richtung vom
Scheibenumfang aus und endet, indem er mit geringem Abstand
d radial über die Drehachse a der Scheibe hinausgeht. Die Schweißstelle 34 zwischen der Schnitzelscheibe 32
und der Welle 22 wird durch den Schlitz 36 unterbrochen.
Eine radial angeordnete, axiale Ausnehmung 39 ist in der Nähe des Schlitzes 36 in der Schnitzelscheibe 32 vorgesehen
und nimmt ein radial angeordnetes Holzschneid- oder -schnitzelmesser 40 auf, das durch eine Vielzahl von Bolzen
42 an der Scheibe befestigt ist und zum Schneiden von Buschwerk,
Bäumen, Zweigen, Ästen und dgl. (allgemein mit B bezeichnet) in Schnitzel S bestimmt ist, die den Schlitz 36
in axialer Richtung passieren. Die Vorderkante 40a des Holzschneidmessers 40, das sich axial in Zuführ- oder Rückwärtsrichtung
der Zuführ- oder Rückseite 32b der Schnitzelscheibe 32 befindet, durchschneidet die Drehachse dieser
Scheibe 32. Das radial innere Ende der vorderen Schneidkante 40a ragt mit einem kurzen Abstand d (z.B. ca. 6,4 mm)
über die Drehachse a der Scheibe 32 hinaus. Die Schnitzelgröße kann dadurch verändert werden, daß die Breite des
Schneidmessers 40 geändert wird.
Die hintere Endwand l6 des Schnitzlergehäuses 12 enthält eine axiale öffnung 27, die bei einer Schneidscheibe
32 mit einem Durchmesser von 91,5 cm bei einer typischen Ausführung etwa 40,6 cm breit und etwa 25,4 cm hoch sein kann,
Die Unterkante 27a der öffnung 27 liegt im wesentlichen horizontal und etwa 38,1 mm unterhalb der horizontalen Ebene p,
die die Drehachse a der Schnitzelscheibe durchschneidet.
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Wenn das Schneidmesser 40 sich abwärts bewegt, dann wird es das zu schnitzelnde Material B gegen die Fläche der
Unterkante 27a zwingen, die dabei als eine Art Amboß wirkt. Falls die Unterkante 27a mit größerem Abstand als etwa
38,1 mm oberhalb oder unterhalb der horizontalen Ebene liegt, die die Achse a durchschneidet, dann wird das Material
B seitwärts geworfen, und zwar entweder in Richtung auf die Achse a oder von ihr hinweg, in Abhängigkeit
von den Relativstellungen der verschiedenen Teile und des zu schnitzelnden Materiales.
Die Einrichtung zur Drehbewegung der Antriebswelle 22 und der Schneidkopf- bzw. Schnitzelanordnung 26 enthält
einen Treibriemen 43, der um eine Riemenscheibe 44, die am Ende der Antriebswelle 22 befestigt ist, sowie um eine
Riemenscheibe 46 herumgeführt ist, die am Ende einer Welle 48 befestigt ist, welche in Lagern 49 gelagert ist, die im
Rahmengestell abgestützt sind. Die Welle 48 ist über eine Universalkupplung 52 an eine Antriebswelle 49a angekuppelt,
die von einem auf einem Gestell gehalterten - nur schematisch angedeuteten - Verbrennungsmotor 50
angetrieben wird.
Auf der Zuführ- bzw. Rückseite der Schnitzelanordnung
26 ist eine allgemein mit 54 bezeichnete Zuführanordnung
vorgesehen, die zwei mit axialem Abstand voneinander angeordnete Halterungsplatten 26 (vgl. Fig. 2 und 4) aufweist,
welche durch zwei Seitenplatten 60 und 62 miteinander verbunden sind. Die Speise- bzw. Zuführanordnung 54
ist schwingbeweglich an einer Welle 58 mit einer Drehachse b angebracht, die auf einer Seite der Schnitzelscheibenachse
a sowie sich im wesentlichen parallel dazu erstreckend angeordnet ist. Die Welle 58 wird in Lagern 6l
gelagert, die vom Rahmengestell getragen werden. Eine Zu-
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führwalze 66 ist durch eine Welle 68 drehbeweglich in den Seitenplatten 60 und 62 gehaltert. Diese Zuführwalze
66 wird durch ein Zahnrad 70 angetrieben, das mit einem Zahnrad 72 in Eingriff steht, welches auf der Abtriebswelle 71 eines Hydraulikmotors Ik befestigt ist, welcher
von einer der Rahmenplatten 56 getragen wird. Die Zuführwalze
66 enthält eine zylindrische Trommel 76, die eine Vielzahl von auf dem Umfang mit Abstand voneinander
angeordnete, gezahnte oder gezackte Platten oder Leisten 78 aufweist. Die Zuführwalze 66 wird in der durch den
Pfeil c (vgl. Fig. 1) veranschaulichten Richtung um die Achse χ der Welle 68 angetrieben, um Äste, Zweige und
Bäume kleineren Durchmessers (sämtlich kleiner als etwa 25,4 cm im Durchmesser) sowie Buschwerk und dgl. (allgemein
mit B bezeichnet) in Richtung auf die Schnitzelanordnung 26 zuzuführen. Die Zuführwalze 66 ist so angebracht
oder erstreckt sich in einer Stellung, in der sie auf einer Seite der Scheibenachse a (entgegengesetzt
zur Achse b) so angeordnet ist und oberhalb der Mitte ο eines zu schnitzelnden Astes B liegt, daß sie
im allgemeinen in Längsrichtung zur öffnung 27 in der hinteren Gehäuseendwand 16 ausgerichtet ist. Da die Drehgeschwindigkeit
des Schneidmesserteiles, der die Scheibenachse a durchschneidet, gleich Null ist, schneidet dieser
Messerteil effektiv nicht das Material B. Dieses Material B wird in radialer Richtung von der Scheibenachse a
weggedrängt, und zwar in eine Lage zwischen dem Umfang und der Drehachse der Scheibe 32, wobei die oberhalb befindliche
Zuführwalze 66 beim Zuführen von Material B nach außen geneigt ist.
Die Zuführanordnung 51^ enthält außerdem eine krumm-
linige Schurre 80 zur Abstützung und Führung des zu schnitzelnden Materiales B bei der Bewegung in Richtung
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des Pfeiles g in Richtung auf die Schnitzelscheibe 32. Die Schurre hat einen Teil 8l in der Nähe der Schnitzelscheibe
32, der in Vorwärtsrichtung bei einem Winkel von 15° (e) zur horizontalen Ebene ρ geneigt ist, während die
Schnitzelscheibe 32 bei einem Winkel von 30° (f) gegenüber einer vertikalen Ebene ν vorwärts geneigt ist. Der zwischen
der Schnitzelscheibe 32 und dem Endteil 8l der Schurre
eingeschlossene Winkel beträgt somit 60° und die Messerkante wird dementsprechend stets daran gehindert, senkrecht
quer durch die Fasern hindurchzuschneiden (senkrechter Faserschnitt).
Allgemein mit 82 bezeichnete Gegengewichte sind an einem Ende der Seitenplatten 62 der Zuführanordnung befestigt,
um diese Zuführanordnung 5^ normalerweise nach unten hin vorzubelasten, und zwar in die in Fig. 2 veranschaulichte
Stellung, gegen zwei Anschläge 86 und 88, die am Gestell F angebracht sind. Wenn das zu schnitzelnde
Material B im Durchmesser zunimmt, steigt die Zuführanordnung 51* darüber selbsttätig nach oben, wobei die
ganze Zuführanordnung 51* in die in Fig. 2 strichpunktiert
dargestellte Stellung nach oben schwenkt. Eine Wand 89 ist zwischen den beiden Lüfterflügeln 28 eingeschweißt,
die im wesentlichen den Schlitz 36 begrenzen, wobei sie als statisches Balancier- bzw. Ausgleichselement dient.
Sie befindet sich, axial direkt hinter dem Schlitz 36 und weist ein mit dem aus dem Schlitz 36 entfernten Material
vergleichbares Gewicht auf.
Die in Fig. 5 veranschaulichte Steuerschaltung enthält eine hydraulische Pumpe 90, die durch den als Dieselmotor
ausgebildeten Verbrennungsmotor 50 angetrieben wird, der die Schnitzelanordnung 26 antreibt. Die Pumpe 90 ist
in der Schaltung mit dem Hydraulikmotor 71J zum Antrieb der
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Zuführwalze 66 der Zuführanordnung 5^ verbunden. Bei dem
Hydraulikmotor 7^ kann es sich um eine Type handeln, die
als Modell Nr. 3000 von der Firma Charllynn Company, Minneapolis, Minnesota / USA, hergestellt wird. Die Pumpe
90 pumpt Flüssigkeit von einem Behälter 92 durch eine Leitung 93 zu einem allgemein mit 9^ bezeichneten gesteuerten
Ventil, das ein Hauptventil 95 und ein Schaltventil 96 enthält. Bei dem Ventil 9^ kann es sich um
eine Type handeln, die als Modell No. 6656 von der Firma Rivett, Inc., Pewaukee, Wisconsin / USA, hergestellt
wird. Wenn das Ventil 91* nicht betätigt ist,
strömt Flüssigkeit von der Leitung 93 durch das Hauptventil 95 zu einer Leitung 97 und dann in einen Behälter
98. Das Schaltventil 96 ist zwischen einem Behälter 99 und der Pumpe 90 über eine Leitung 100 eingeschaltet,
die mit dem Ausgang der Pumpe 90 verbunden ist. Ein überdruckventil 101 ist zwischen einer Leitung
93 und einem Behälter IO6 für eien Druckentlastung in der Leitung 93 eingeschaltet, wenn der Druck über
einen vorbestimmten Wert ansteigt.
Ein Solenoid IO3 zur Bewegung der Flüssigkeitssteuerspule
des Schaltventiles 96 in die "Druchflußstellung" ist mit einer geeigneten Stromquelle verbunden, beispielsweise
einer Gleichstrombatterie 131» wodurch die
Spule des Schaltventiles 96 in die "Durchflußstellung" bewegt wird. Hiernach strömt Hydraulikflüssigkeit von
der Leitung 100 durch die Leitung 107 und bewegt die Steuerspule des Hauptventiles 95 in die "Durchflußstellung",
so daß Flüssigkeit von der Leitung 93 durch den Hydraulikmotor Ik und dann über die Leitung 97 in den Behälter
strömen wird. Ein Solenoid 110 am Schaltventil 96 ist so ausgebildet, daß es mit der Stromquelle über einen Schalter
I33 verbunden wird. Bei Erregung bewegt das Solenoid
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die Spule des Schaltventiles 96 in die "Überkreuzstellung", so daß die Hydraulikflüssigkeit von der
Leitung 100 durch die Leitung 108 fließt, wodurch das Hauptventil 95 in die "Überkreuzstellung" bewegt
wird. Hiernach gelangt Flüssigkeit von der Pumpe 90 durch die Leitung 93 und den Motor Jh in umgekehrter
Richtung, wodurch die Zuführwalze 66 in entgegengesetzter Richtung angetrieben wird. Die umgekehrt strömende Flüssigkeit
gelangt dann über die Leitung 97 in den Behälter Durch ein wahlweises Schalten der Solenoide I03 und
kann die Zuführwalze 66 wahlweise in Vorwärts- oder Rückwärtsrichtung betrieben werden. Sowohl die Schnitzelscheibe
32 als auch die Zuführwalze 66 sprechen direkt auf die Drehgeschwindigkeit des Dieselmotors 50 an, so
daß die Drehgeschwindigkeit der Zuführwalze 66 zeitlich mit der Drehbewegung der Schnitzelscheibe 32 abgestimmt
ist. Falls die Rotation der Scheibe durch einen Fremdgegenstand behindert wird, hält der Dieselmotor 50 an,
und somit stoppt auch die Zuführwalze 66. Die Zuführwalze 66 kann auch - falls gewünscht - unabhängig davon
manuell angehalten werden, indem der Schalter 33 manuell geschlossen und somit die Solenoide I03 und 110 erregt
werden.
Zu zerschnitzelndes Material B (z.B. Zweige, Äste, Buschwerk und dgl.) wird von Hand der Zuführwalze 66 zugeführt,
die in Richtung des Pfeiles c rotiert, um es in die rotierende Schnitzelscheibe 32 hineinzufordern,
wo es durch das Schneidmesser Ί0 zu Schnitzel (Chips) S zerschnitten wird. Die Schnitzel gelangen in axialer
Richtung durch den Schlitz 36 in den Raum, der durch die Scheibe 32, das Rückwand-Gegengewicht 89 und die
Lüfterflügel 28 definiert ist, die den Schlitz 36 begrenzen. Die Schnitzel werden von Lüfterflügeln 28
radial nach außen ausgeworfen, wenn sie das Rohr 20
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passieren, und zwar in einem Luftstrom, der durch die
schnell rotierenden Lüfterflügel 28 erzeugt wird. Die Schnitzelscheibe 32 und das Schneidmesser 1JO sind relativ
so geneigt bzw. schräg gestellt, daß das Schneidmesser 1JO
nicht genau quer zur Paser schneiden wird, sondern in Längsrichtung vorwärts gerichtet bei einem Neigungswinkel,
der nicht senkrecht zur Faser liegt, so daß Baumstämme, Äste und dgl. B nach vorwärts-abwärts in Richtung auf
die Schnitzelscheibe 32 gezogen werden, wenn sie von dieser durchgeschnitten werden. Wenn das dicke Ende eines
Baumastes B zuerst eingeführt wird, dann wird allein durch den "Zug" bzw. das "Einziehen" der gegenüber der Vertikalen
geneigten Scheibe 32 eine Selbstspeisung bzw. Selbstzuführung der Vorrichtung erreicht werden. Falls
nicht-zusammengefaßtes Material, wie Zweige, Buschwerk und dgl., das zu zerschnitzelnde Material B bilden,
besitzt die Zuführwalze 66 die Tendenz, das Material zusammenzudrängen und es in Richtung auf die Schnitzelscheibe
32 einzustopfen. Die Drehgeschwindigkeit der Scheibe 32, die mit einer einzigen-länglichen Schneidkante
40a ausgestattet ist, ist so abgestimmt, daß eine lineare Materialzuführgeschwindigkeit im Bereich von
ca. 6 bis 26 m/min erreicht wird. Es wurde weiterhin festgestellt, daß bei der Herstellung von ca. 19 mm langen
Schnitzeln etwa 150 PS erforderlich sind, um eine 91,5 cm Durchmesser aufweisende Schnitzelscheibe mit einer Geschwindigkeit
von 1000 U/min drehen zu lassen, so daß ein "grüner" Ast oder dgl. mit einem Durchmesser von etwa
25,1I cm (also etwa dem größten Durchmesser für die Vorrichtung)
bei einer Zuführgeschwindigkeit von ca. 26 m/min eingezogen wird. Wenn die Schnitzelscheibe 32 mit 900 U/min
angetrieben wird, dann wird eine optimale Zuführgeschwindigkeit
von ca. 15,6 m/min erreicht, wobei die Zuführge-
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schwindigkeit sich proportional zur Drehgeschwindigkeit (Umdrehungen pro Minute) reduziert. Wenn die Drehgeschwindigkeit
der Scheibe bis auf eine Zuführgeschwindigkeit von ca. 6 m/min herabgesetzt wird, sind lediglich ca.
50 PS erforderlich.
Wenn ein Festklemmen auftritt und die Schnitzelscheibe 32 angehalten oder merklich verlangsamt wird, dann kann
die Bedienungsperson die Zuführrichtung der Walze 66 umkehren, um das Material genügend von der Scheibe 32 zurückzuziehen,
damit eine Vorwärts-Zuführbewegung bei voller Geschwindigkeit erneut ermöglicht wird. Der über einen
Hebel betätigte Schalter 133, der zu diesem Zweck in Fig. 5 veranschaulicht und mit dem Ventil 9^ verbunden ist, ermöglicht
dies.
Da die radiale Wand 89, die den in axialer Richtung gegenüber dem Schlitz 36 befindlichen Satz Lüfterflügel
28 verbindet, so schwer ist, daß es das zur Bildung des Schlitzes 36 entfernte Material ausgleicht (ausbalanciert),
ist der Scheibenaufbau in axialer Richtung statisch ausbalanciert; außerdem ist die Wand 89 in der Weise wirksam,
daß aufgrund ihrer Lage hinter dem Schlitz 36 die Schnitzel
aufgefangen werden.
Da die Drehachse der Zuführwalze 66 während des Betriebes
unter einem Winkel relativ zur Kante 27a der öffnung 27 angeordnet ist, wenn ein Ast oder Zweig sich unter ihr
befindet und in Richtung auf die Schnitzelscheibe 32 vorwärtsbewegt
wird, hat die Zuführwalze 66 außerdem die Tendenz, die zuzuführenden Äste oder Zweige radial nach außen
relativ zur Scheibenachse a und zur Schwenkachse b zu drängen, in eine Position, in der der Ast bzw. Zweig B zwischen dem
Umfang und der Achse der Scheibe 32 angeordnet und in der
409883/0449
Öffnung 27 zentriert ist. Natürlich nimmt diese Steuerung zu, wenn der Durchmesser des zuzuführenden Astes bzw.
Zweiges sowie die Winkelstellung der Walze 66 zunehmen.
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Claims (11)
- Patentansprüche£ 1.J Vorrichtung zur Zerkleinerung von Material, z.B. Bäume, Buschwerk und dgl., zu Schnitzel, mit einem Gestell, einer drehbeweglich um ihre Längsachse auf dem Gestell angeordneten Welle, mit Elementen, zur Halterung dieser Welle auf dem Gestell, ferner mit einem sich im wesentlichen in Längsrichtung auf dem Gestell erstreckenden Zuführbett, außerdem mit einem angetriebenen Zuführorgan für das Zuführbett, zur Bewegung des Materiales entlang dieses Zuführbettes, weiterhin mit einem umkehrbaren Antrieb 'für das Zuführorgan, sowohl zum wahlweisen Herausziehen als auch zum Vorwärtsfördern des Materiales, sowie mit einer ein Messer tragenden Schnitzelscheibe, die sich in einer im wesentlichen quer zum Zuführbett liegenden Ebene erstreckt und die mit axialem Abstand voneinander angeordnete Endseiten aufweist, die zwecks Rotation an der genannten Welle befestigt sind, dadurch gekennzeichnet,- daß die Schnitzelscheibe (32) einen dem Zuführbett gegenüberliegenden Arbeitsseitenteil besitzt, der lediglich eine einzige öffnung aufweist, die als im wesentlichen radial verlaufender, sich von einer axialen Endseite bis zur anderen axialen Endseite der Schnitzelscheibe (32) erstreckender Schlitz (36) ausgebildet ist,- daß ein einziges, etwa radial angeordnetes Schneidmesser (40) zum Zerkleinern des Materiales (B) in Schnitzel in der Schnitzelscheibe (32) etwa in der Nähe des Schlitzes (36) vorgesehen und zum axialen409883/0449Einziehen des Materiales entlang des Zuführbettes (80, 81) an der Schnitzelscheibe (32) winklig angeordnet ist,- daß eine Einrichtung (50) - Fig. 5 - für die Rotation des Schneidmessers (2IO) und den Betrieb des Zuführorgan-Antriebes (74) bei einer in Wechselbeziehung stehenden Geschwindigkeit, bezogen auf die Winkelanordnung des einzigen Messers (40), vorgesehen ist, wobei diese Einrichtung so ausgebildet ist, daß das Material (B) bei einer vorbestimmten linearen Geschwindigkeit vorwärts eingezogen wird, wobei es durch das einzige, winklig angeordnete Schneidmesser (40) zu Schnitzel (S) zerkleinerbar ist, und daß wahlweise das Material (B) herausziehbar ist.
- 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die erwähnte vorbestimmte Geschwindigkeit im wesentlichen bei ca. 6 bis 26 m/min liegt.
- 3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine Einrichtung (89) auf der Abflußseite des Schlitzes (36) für eine Drehbewegung mit der Scheibe (32) befestigt und im wesentlichen axial gegenüber dem Schlitz ausgerichtet ist und daß diese Einrichtung für ein statisches Ausbalancieren des Messers (40) vorgesehen ist.
- 4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß eine Anzahl von im wesentlichen radial verlaufenden, in ümfangsrichtung mit Abstand voneinander angeordnete Lüfterflügel (28) an der hinteren Endseite der Schnitzelscheibe (32) zum Auswerfen der Schnitzel(S) angebracht sind und daß die Einrichtung zum statischen409883/0449Ausbalancieren des Sehneidmessers (40) eine radiale Wand (89) enthält, die zwei Lüfterflügel (28) miteinander verbindet, welche in Umfangsrichtung auf gegenüberliegenden Seiten des Schlitzes (36) liegen, so daß sich ein Raum für die Schnitzel (S) ergibt.
- 5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, . daß die Lüfterflügel (28) für eine Rotation mit der Welle (22) an dieser Welle angeschweißt sind und daß sie außerdem an der Schnitzelscheibe (32) angeschweißt sind und diese Schnitzelscheibe (32) mit der Welle (22) verschweißt ist.
- 6. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Schneidmesser (40) eine Vorderkante (40a) aufweist, die im wesentlichen die Drehachse (a) der Schnitzelscheibe (32) durchschneidet.
- 7. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schnitzelscheibe in einer vertikal geneigten Ebene winklig angeordnet ist, so daß sich jeweils die untere Hälfte dieser Scheibe (32) auf der Abflußseite der oberen Scheibenhälfte befindet.
- 8. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Zuführorgan (54) eine Walze (66), die für eine in vertikaler Richtung schwingende Bewegung um eine Längsachse (b) auf einer Seite des Zuführbettes (80, 8l) und der Schnitzelscheibenachse (a) schwenkbeweglich angeordnet ist, enthält und sich bis in eine Stellung auf der entgegengesetzten Seite dieser Scheibenachse (a) bei einem Neigungswinkel mit dem Zuführbett erstreckt, so daß das Material (B)409883/0449radial von der Schnitzelscheibenachse (a) weggeleitet wird.
- 9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Achse (b),um die die Walze (66) schwingt, im wesentlichen oberhalb einer horizontalen Ebene liegt, die die Achse (a) der Schnitzelscheibe (32) durchschneidet.
- 10. Vorrichtung nach Anspruch 93 dadurch gekennzeichnet, daß das der Schnitzelscheibe (32) gegenüberliegende untere Ende des Zuführbettes in einer stationären Abdeckung (16) für die Schnitzelscheibe (32) eine öffnung (27) enthält, die für das zu schnitzelnde Material (B) eine im wesentlichen horizontal liegende Stützfläche (27a) aufweist, die sich in einer horizontalen Ebene erstreckt, welche etwa auf der Höhe einer horizontalen Ebene liegt, die durch die Achse (a) hindurchgeht.
- 11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die öffnung (27) mit ihrem radial inneren Begrenzungsrand kurz vor einer vertikalen Ebene endet, die durch die Achse (a) der Schnitzelscheibe (32) hindurchgeht.409883/0449
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| US37695973 | 1973-07-06 | ||
| US376959A US3861602A (en) | 1973-07-06 | 1973-07-06 | Brush chipper |
Publications (3)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE2431690A1 true DE2431690A1 (de) | 1975-01-16 |
| DE2431690B2 DE2431690B2 (de) | 1977-06-08 |
| DE2431690C3 DE2431690C3 (de) | 1978-01-19 |
Family
ID=
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP0217363A2 (de) | 1981-07-10 | 1987-04-08 | Alois Pöttinger Maschinenfabrik GmbH | Holzhackmaschine |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP0217363A2 (de) | 1981-07-10 | 1987-04-08 | Alois Pöttinger Maschinenfabrik GmbH | Holzhackmaschine |
Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| IN142515B (de) | 1977-07-23 |
| FI207074A7 (de) | 1975-01-07 |
| JPS5036701A (de) | 1975-04-07 |
| CA1011624A (en) | 1977-06-07 |
| SE7408829L (de) | 1975-01-07 |
| AU466856B2 (en) | 1975-11-13 |
| FR2235771A1 (de) | 1975-01-31 |
| AU7040274A (en) | 1975-11-13 |
| BR7405572D0 (pt) | 1975-05-13 |
| GB1441060A (en) | 1976-06-30 |
| FR2235771B1 (de) | 1977-10-07 |
| DE2431690B2 (de) | 1977-06-08 |
| DE2462332A1 (de) | 1977-01-20 |
| US3861602A (en) | 1975-01-21 |
| NO742456L (de) | 1975-02-03 |
| IT1015536B (it) | 1977-05-20 |
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Legal Events
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