DE2430061C - Kabelanschluß an Beleuchtungsartikeln für Zweiradfahrzeuge, insbesondere für Fahrradbeleuchtungen - Google Patents
Kabelanschluß an Beleuchtungsartikeln für Zweiradfahrzeuge, insbesondere für FahrradbeleuchtungenInfo
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Description
40
Die Erfindung bezieht sich auf einen Kabelanschluß zum Verbinden mindestens je eines inneren und eines
äußeren Leiters an Beleuchtungsartikeln für Zweiradfahrzeuge, bei dem ein Kontaktstück in einem
Isolierkörper aufgenommen ist und die Leiter infolge Klemmung ihrer Enden mit dem Kontaktstück mit
letzterem und untereinander in elektrisch leitender Verbindung stehen, insbesondere für Fahrradbeleuchtungen.
Bei für Zweiradi ahrzeuge bestimmten Beleuchtungsartikeln handelt es sich vornehmlich um Dynamos,
Scheinwerfer und Schlußleuchten.
Kabelanschlüsse dieser Art sind an sich bereits bekannt, jedoch nicht in Anwendung auf Beleuchtungsartikel an Zweiradfahrzeugen. So ist in der DE-AS
44 428 eine als Isolierkörper anzusehende Kontaktleiste beschrieben, die in Bohrungen eingesetzte Hülsen
als Kontaktstücke aufnimmt. Die Leiterenden sind mittels Klemmung mit der Kontakthülse und untereinander
elektrisch leitend verbunden, wobei jeweils ein Kontaktstift zum Hersellen der Klemmverbindung
zwischen den Leiterenden und einer Kontakthülse dient. In der AT-PS 2 78 134 ist demgegenüber eine
elektrische Verteilungseinrichtung erläutert, die gleichfalls einen Isolierkörper und eine in diesen
eingesetzte Kontakthülse umfaßt. Die elektrisch leitende Verbindung der Leiter erfolgt wiederum über die
Kontakthülse, wobei die Leiterenden zwischen der mit Längsnuten versehenen Außenkontur der Kontakthülse
und einem Isolierkörper eingeklemmt sind. Schließlich offenbart die GB-PS 13 50804 ein Verfahren zum
Verbinden elektrischer Kabel und eine Verbindungssinrichtung, bei der in einem Isolierkörper eine Kontakthülse
aufgenommen ist und die Leiter mitteis eines Kontaktstiftes mit der Kontakthülse infolge Klemmung
in elektrisch leitender Verbindung gehalten sind.
Bei Zweiradbeleuchtungen wird in aller Regel ein Leiter durch Masse repräsentiert, so daß es einer
elektrisch leitenden Verbindung eines jeden Beleuchtungsartikels i.iit Masse und nur eines zusätzlichen
Leiters bedarf. So ist auch bei Dynamos für Zweiradfahrzeuge nur ein Leiter in Form eines Kabels aus einer
derartigen Lichtmaschine herausgeführt. Bei diesem Kabel handelt es sich um das Ende der Statorwicklung,
an das als Außenleiter ein oder mehrere Kabel angeschlossen werden, die zu den die Verbraucher
darstellenden Fahrzeugleuchten, die ihrerseits ebenfalls mit Masse verbunden sind, hinführen.
Bei bekannten Zweiradlichtmaschinen ist das Ende der Statorwicklung mit einer angelöteten oder angeschlagenen
Anschlußöse versehen und an einer Schraube befestigt, deren Schaft sich durch die aus
Isolierstoff gefertigte Bodenkappe der Lichtmaschine hindurcherstreckt und mittels einer aufgeschraubten
Mutter in der Montagelage gehalten wird. Auf den sich nach außen von der Bodenkappe der Lichtmaschine
forterstreckenden Abschnitt des Schraiibenschaftes sind
die Anschlußösen der zu den Verbrauchern hinführenden Kabel aufgesteckt und ebenfalls mittels einer
Mutter befestigt, die in der Regel als Rändelmutter ausgebildet und mit der die Schraube in der Bodenkappe
festlegenden Mutter gekontert ist.
Die vorstehend erläuterte Ausbildung des Kabelanschlusses ist bei Beleuchtungsartikeln für Zweiradfahrzeuge
seit vielen Jahren in nahezu unveränderter Ausführung im praktischen Einsatz. Trotz dieser langen
Einsatzdauer erscheint die vorbekannte Lösung angesichts ihres kostspieligen Aufbaues aus einer Vielzahl
Einzelteile, die im Wege der Handmontage in lagerichtige Zuordnung zueinander gebracht und
miteinander verbunden werden müssen, höchst unbefriedigend.
Auch in technischer Hinsicht genügt die bekannte Lösung den zu stellenden Forderungen nicht, denn beim
Anlöten und insbesondere beim — kostengünstigeren — Anschlagen einer Anschlußöse an das dünne
und empfindliche Drahtende der Statorwicklung einer Lichtmaschine kann es infolge Kerbwirkung dazu
kommen, daß der Drahtquerschniit beschädigt wird und
im Anschlußbereich zwischen Anschlußöse und Drahtende Brüche auftreten, wodurch das gesamte vormontierte
System unbrauchbar wird. Dieses Problem erfährt eine besondere Verschärfung dadurch, daß derartige
Brüche zwischen dem Drahtende der Statorwicklung und der letzterem zugeordneten Anschlußöse häufig
erst bei der abschließenden Funktionsprüfung einer Lichtmaschine nach vollständiger Montage bemerkt
wird, so daß ein in solcher Weise schadhaftes Gerät ausgesondert und demontiert oder in seiner Gesamtheit
verschrottet werden muß.
Schließlich kommt es bei der Befestigung der äußeren Leiter mittels einer von Hand aufzuschraubenden
Kontermutter im Fahrbetrieb zu unerwünschten Lockerungen der Kabelanschlüsse, wodurch die Kontaktgabe
und somit die Fahrzeugbeleuchtung gestört werden und bei vollständiger Lockerung der Verbindung die
Kabelenden in die Speichen des die Lichtmaschine antreibenden Fahrzeugrades gelangen können.
Die bei Scheinwerfern und Rückleuchten gebräuchlichen Außenanschlüsse sind, in ganz ähnlicher Weise wie
bei Zweiradlichtmaschinen, ebenfalls mittels einer durch einen Isolierabschnitt im Gehäuse des Beleuchtungsartikels
hindurchgeführten Schraube verwirklicht, auf deren Schaft die Anschlußösen von Kabeln aufgesteckt und
mittels Muttern festgelegt werden. Auch diese Kabelanschlüsse erweisen sich als kostspielig und es kann im
Fahrbetrieb zu unerwünschten Lockeningen kommen, so daß die Kontakigabe unterbrochen und mithin die
Fahrzeugbeleuchtung gestört werden kann. ,
Angesichts dieser Mängel des Standes der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen
verbesserten Kabelanschluß für Beleuchtungsartikel von Zweiradfahrzeugen, insbesondere Fahrrädern, zu
schaffen, der sich durch einfachen Aufbau, leichte Montage und hohe Funktionssicherheit auszeichnet.
Ausgehend vom vorstehend erläuterten Stand der Technik ist diese Aufgabe bei einem Kabelanschluß der
oben beschriebenen Art und für den eingangs angegebenen Zweck dadurch gelöst, daß die Enden der
Leiter mittels eines durch Verrastungskonturen fest, jedoch lösbar mit dem Isolierkörper verbundenen
Spannelements in Kontaktlage mit dem Kontaktstück gehalten sind und die Kontaktstelle durch Einklemmung
eines Abschnittes des äußeren Leiters zwischen Teilen des Isolierkörpers und des Spannelements von Zug
entlastet ist.
Durch die erfindungsgemäße Ausbildung eines Kabelanschlusses ist mithin eine sichere Kontaktvermittlung
zwischen einem inneren und einem äußeren Leiter bei gleichzeitiger Zugentlastung der Kontaktstelle
gewährleistet. Dieser Zugentlastung der Kontaktstelle kommt bei Kabelanschlüssen für Zweiradbeleuchtungsartikel
besondere Bedeutung insofern zu, als bei Zweiradfahrzeugen im praktischen Einsatz an den
äußeren Leitern Zugbeanspruchungen auftreten können, die zu einem Abreißen eben dieser äußeren Leiter
im Bereich der Kontaktstelle führen können.
Bei einer zweckmäßigen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Kabelanschlusses ist das Kontaktstück
eine in eine Ausnehmung des Isolierkörpers eingepreßte Kontaktplatte oder eine Hülse und
zumindest einer der Leiter ist zwischen den Rändern bzw. Wandungen der Ausnehmung und dem Kontaktstück
eingeklemmt. Eine andere Ausgestaltung der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß der Isolierkörper
und das Spannelement mit einander formschlüssig hintergreifenden Verbindungselementen versehen
sind, bei denen es sich um einander clip-artig hintergreifende, infolge Federspannung in Haltelage
gelangende Mittel oder um solche handelt, die einander hintergreifende Halteabschnitte mit Anzugsflächen
und/oder Rasten besitzen.
Einige Ausführungsformen des erfindungsgemäßen
Kabelanschlusses sollen nachstehend in Verbindung mit <«,
den Zeichnungen erläutert werden. In schematischen Ansichten zeigt
Fig. 1 in einer Schnittansicht gemäß der Schnittlinie
Il in F i g. 5 eine Lichtmaschinenbodenkappe mit einem in erfindungsgemäßer Weise als Isolierkörper ausgebil- f,5
deten Mittelteil mit einer Ausnehmung, durch die sich ein aus der Lichtmaschine herausgeführtes Ende der
Statorwicklung hindurcherstreckt,
F i g. 2 die gleiche Bodenkappe wie in F i g. 1 in einer
Schnittansicht, jedoch mit in die Ausnehmung des Isolierkörpers eingesetzter Kontaktplatte, die infolge
Klemmung gehalten ist und mit dem Ende der Statorwicklung in elektrisch leitender Verbindung steht,
F i g. 3 ebenfalls in einer Schnittansicht ein auf den Isolierkörper der Bodenkappe fest, jedoch lösbar,
aufsetzbares Spannelement mit Kabeln als Außenleiter, deren Enden abisoliert sind,
Fig.4 einen Schnitt durch einen fertig montierten
Kabelanschluß, bei dem auf dem Isolierkörper der Lichtmaschinenbodenkappe das Spannelement aufgesetzt
und der Innenleiter und die Außenleiter in elektrisch leitender Verbindung mit der Kontaktplatte
gehalten sind,
F i g. 5 eine Draufsicht auf die Innenseite der Lichtmaschinenbodenkappe mit als Isolierkörper ausgebildetem
Mittelteil,
Fig.6 einen Kabelanschluß ähnlich Fig.4, jedoch
mit abgewandelten Mitteln zur lösbaren Verbindung des Spannelementes mit dem Isolierkörper,
Fig. 7 eine weitere Ausführungsform in einer Explosivdarstellung, bei der als Kontaktstück eine in die
Isolierkörperausnehmung eingepreßte Hülse dient, an deren Außenwandung ein mit den Ausnehmungswandungen
infolge Klemmung verspannter Innenleiter anliegt,
Fig.8 die Anwendung der Erfindung bei einem
herkömmlichen Fahrradscheinwerfer mit metallischen Gehäuse und
Fig. 9 ebenfalls die Anwendung der Erfindung bei einem Fahrradscheinwerfer, dessen Gehäuse jedoch als
Kunststofformteil ausgebildet ist.
Die Fig. 1 bis 6 zeigen einen erfindungsgemäßen Kabelanschluß in Verbindung mit einer Lichtmaschinenbodenkappe
30 aus Kunststoff, die einen als Isolierkörper 31 ausgebildeten Mittelteil besitzt, der sich
beidseitig der Bodenkappenwandung forterstreckt. In diesem Mittelteil befindet sich eine von außen
zugängliche, zylindrische Ausnehmung 32, an die sich ein Kanal 33 anschließt, der die die Ausnehmung 32 zum
Geräteinneren hin begrenzende Wand des Isolierkörpers durchbricht und durch den das Ende 34 eines nur
angedeuteten inneren Leiters 35 hindurchgeführt ist. Bei diesem Leiter 35 handelt es sich um das aus einer nicht
dargestellten Lichtmaschine herausgeführte Ende der Statorwicklung.
In Fig. 2 ist in die zylindrische Ausnehmung 32 des Isolierkörpers 31 eine kreisförmige Kontaktplatte 36 so
eingepreßt, daß das durch den Kanal 33 und die Ausnehmung 32 nach außen geführte Ende 34 des
inneren Leiters 35 zwischen dem Rand der Kontaktplatte und den Wandungen der die Kontaktplatte 36
aufnehmenden zylindrischen Ausnehmung 32 eingeklemmt ist. Das über die Kontaktplatte nach außen,
durch die Ausnehmung 32 hinausragende Ende des Leiters 35 ist beim Einpressen der Kontaktplatte 36
abgeschert. Infolge der Einklemmung des Leiterendes zwischen den Rändern der Kontaktplatte und den
Wandungen der die Kontaktplatte aufnehmenden Ausnehmung 32 ist eine sichere Kontaktgabe zwischen
dem Leiter 35 und der Kontaktplatte 36 gewährleistet. Diese Kontaktgabe kann im Bedarfsfalle noch dadurch
verbessert werden, daß der den Leiter einklemmende Rand der Kontaktplatte mit einer beim Einpressen in
den Leiter einschneidenden Verzahnung versehen ist.
Im übrigen ist der als Isolierkörpers ausgebildete Mittelteil 31 der Bodenkappe 30 im Bereich seines
unteren Endes mit Halteabschnitten 37 ausgerüstet, die zusammen mit entsprechenden Halteabschnitten eines
unten noch zu beschreibenden Spannelementes einen Bajonettverschluß bilden und sich über vorbestimmte
Umfangswinkel auf den Außenumfang des Mittelteils erstrecken.
Das in F i g. 3 in einer Schnittansicht gezeigte Spannelement 40, das ebenfalls aus einem Kunststoffteil
besteht, besitzt einen Mittelabschnitt 41, der einen gegenüber dem Innendurchmesser der Ausnehmung 32
im Isolierkörper reduzierten Durchmesser, jedoch eine etwa der Tiefe der Ausnehmung entsprechenden
Längenerstreckung aufweist. Beidseitig dieses Mittelabschnitles 41 verlaufen Kabelkanäle, durch die als äußere
Leiter auftretende Kabel 42, 43 mit abisolierten Enden 44, 45 hindurchgeführl sind, in radialem Abstand von
dem der zylindrischen Ausnehmung 32 im Isolierkörper angepaßten Mittelabschnitt 41 des Spannelementes sind
den Halteabschnitten 37 des Isolierkörpers angepaßte Halteabschnitte 46 angeordnet, die mit den Halteabschnitten
37 einen Bajonettverschluß bilden.
Beim Herstellen des erfindungsgemäßen Kabelanschlusses werden die Enden 44, 45 der äußeren Leiter
42, 43 in eine im wesentlichen parallele Lage zu der vorderen Stirnkante des Spannelementabschnittes 41
gebogen, worauf das Spannelement von der Unterseite auf den Isolierkörper 31 aufgeschoben und dann infolge
Drehung des Spannelementes die Halteabschnitte 37,46 in eine einander formschlüssig hintergreifende Haltelage
gebracht werden. Da sich die Halteabschnitte 37,46 jeweils nur über vorbestimmte Umfangswinkel erstrekken,
gelingt ein zwangloses Aufschieben des Spannelementes auf den Isolierkörper, so daß es für die feste
Verbindung der beiden Bauelemente lediglich einer die Halteabschnitte in Vcrriegelungslage bringenden Verdrehung
bedarf. Diese Verbindung braucht nicht weiter erläutert zu werden, da Bajonettverschlüsse der hier
angewendeten Art hinlänglich bekannt sind.
Bei der oben beschriebenen Montage gelangen die in Parallellage zu der vorderen Stirnkante des Spannelementabschnittes
41 abgebogenen Enden 44, 45 der äußeren Leiter 42, 43 in Anlage an die in die Ausnehmung 32 eingepreßte Kontaktplatte, so daß eine
elektrisch leitende Verbindung zwischen der Kontaktplatte und den äußeren Leitern hergestellt ist. Die Tiefe
der Ausnehmung 32 im Isolierkörper und die Längenerstreckung des Spannelementes 41 einerseits und die
Zuordnung der Halteabschnitte 37,46 andererseits sind dabei so gewählt, daß die abisolierten Enden 44, 45 der
Leiter 42,43 zwischen der Stirnseite des Spannelementabschnittes 41 und der in die Ausnehmung eingepreßten
Kontaktplatte 36 eingeklemmt sind. Diese Klemmwirkung kann noch verbessert werden, wenn die Halteabschnitte
37, 46 des Bajonettverschlusses in an sich bekannter Weise mit Anzugsflächen versehen sind, die
bei der Drehung des Spannelementes in die Schließlage eine erhöhte Spannkraft auf die eingeklemmten
Leiterenden 44,45 verursachen.
In F i g. 4 ist ein mit äußeren Leitern 42,43 auf den als
Isolierkörper ausgebildeten Mittelteil der Bodenkappe 30 aufgesetztes Spannelement 40 gezeigt, bei dem eine
sichere Kontaktgabe zwischen den abisolierten Enden dieser Leiter 42,43 und der Kontaktplatte 36 einerseits
sowie dem Ende des inneren Leiters 35 und der Kontaktplatte andererseits gewährleistet ist
Bei diesem Kabelanschluß ist neben der Kontaktvermittlung
infolge Einklemmung der Kabelenden auch eine Zugentlastung der äußeren Leiter 42, 43 in der
Weise verwirklicht, daß diese im Abstand von der Kontaktstelle mit der Kontaktplatte 36 infolge Klemmung
in den Kabelkanälen im wesentlichen axialfest gehalten sind.
Bei der in F i g. 6 veranschaulichten Ausführungsform sind gleiche Teile wie in den Fig. 1 bis 5 mit gleichen
Bezugszeichen versehen, jedoch zur Unterscheidung durch einen Strich gekennzeichnet.
Es ist wiederum das gleiche Prinzip der Kontaktvermittlung
mittels einer in eine Ausnehmung im Isolierkörper 3Γ eingepreßten Kontaktplatte 36'
angewendet, an der die Enden der Leiter 35', 42', 43' infolge Klemmung unter Vorspannung anliegen. Abweichend
von der vorstehend beschriebenen Ausführungsform sind jedoch die Halteabschnitte 37' im Bereich der
inneren Begrenzung der zentralen Isolierkörperausnehmung
angeordnet, und die damit korrespondierenden Halteflächen 46' des Spannelementes 40' erstrecken
sich vom Spannelementmittelteil nach außen. Im übrigen umschließt das Spannelement 40' den sich nach
unten von der Bodenkappe 30' forterstreckenden Abschnitt des Isolierkörpers 31' mit einem Ringteil
konzentrisch.
Bei der in F i g. 7 veranschaulichten Ausführungsform sind wiederum gleiche Teile wie in den vorhergehenden
Figuren mit gleichen Bezugszeichen bezeichnet, jedoch zur Unterscheidung durch zwei Striche gekennzeichnet.
Als Kontaktstück dient bei dieser Ausführungsform
eine zylindrische Hülse 36", die in eine zentrale Ausnehmung 32" des einstückig mit der Bodenkappe
30" ausgebildeten Isolierkörpers 31" eingepreßt ist. Das Ende des inneren Leiters 35" ist zwischen der
Außenwand der Kontakthülse 36" und der letztere aufnehmenden Ausnehmung eingeklemmt. Der sich
nach unten von der Bodenkappe 30" forterstreckende Abschnitt des Mittelteils 31" ist mit einem umlaufenden
Randwulst 37" versehen, der mit entsprechenden Haltemitteln des Spannelementes 40" eine clip-artige
Verbindung bildet.
Das als Kunststofformteil in der Art einer Überwurfmutter
ausgebildete Spannelement 40" besitzt einen der Ausnehmung 32" angepaßten, zylindrischen Mitteiabschnitt
41", der in der Endmontagelage bis in die Kontakthülse 36" hineinragt. Durch eine zentrale
Mittelausnehmung im Spannelement 40" sind die äußeren Leiter 42", 43" hindurchgeführt, und die
abisolierten Enden 44", 45" dieser Leiter sind um die vordere Stirnkante des zylindrischen Mittelabschnittes
41" herumgebogen. Der den Mittelteil 41" konzentrisch umschließende Rand des Spannelementes ist auf seiner
Innenseite mit einem als Halteabschnitt ausgebildeter Ringwulst 46" versehen, der in der Endmontagelage der
Ringwulst 37" des Isolierkörpers formschlüssig hinter greift. Erforderlichenfalls kann der umlaufende Ranc
des in der Art einer Oberwurfmutter ausgebildeter
Spannelementes mit Schlitzungen versehen sein, die be der Montage ein radiales Ausweichen der durch dei
inneren Wulst 46" gegebenen Halteelemente gewähr leisten.
Die Endmontage erfolgt bei dieser Ausführungsforn in einfacher Weise durch Aufschieben des mit dei
äußeren Leitern bestückten Spannelementes auf dei Isolierkörper 31" der Bodenkappe 30", wobei dii
Halteelemente 46" in eine die Halteelemente 37'
f>5 hintergreifende Haltelage einschnappen und die abiso
lierten Leiterenden zwischen den Innenwandungen de Kontakthülse 36" und den Außenwandungen de
zylindrischen Spannelementabschnittes 41" einge
klemmt werden.
Bei dem in F i g. 8 veranschaulichten Fahrradscheinwerfer 50 ist der äußere Anschluß in der in Verbindung
mit F i g. 4 beschriebenen Weise verwirklicht. Den hier an sich nicht interessierenden Massekontakt zum
Fahrradrahmen vermittelt eine mit dem Scheinwerferhaltewinkel 51 verbundene Kontaktfeder 52, während
ein innerer Leiter 53 in hier nicht weiter interessierender Weise mit einem abisolierten Ende am Glühlampengewinde anliegt und zwischen letzterem und der
Lampenfassung eingeklemmt ist. In eine an der Unterseite des metallischen Lampengehäuses 54 angeordnete Ausnehmung ist ein Sammelkontaktelement
aus isolierendem Material eingesetzt, das im Aufbau dem Mittelteil 31 der in Fig. 1 veranschaulichten
Bodenkappe einer Lichtmaschine entspricht. In dieses Sammelkontaktelement ist das von der Glühlampe
entfernte Ende des inneren Leiters 53 eingeführt, und die Kontaktvermittlung mit einem äußeren Leiter
erfolgt über eine Kontaktsammelplatte sowie ein Spannelement gemäß F i g. 3, in das ein äußerer Leiter
55 eingeführt ist, der im montierten Zustand mit einem abisolierten Ende an der in das Sammelkontaktelement
eingepreßten Kontaktplatte anliegt.
Bei der Leuchtenausführung nach Fig.9 ist das Sammelkontaktelement einstückig mit dem als Kunststofformteil ausgebildeten Lampengehäuse gefertigt
und der äußere Anschluß in der in Verbindung mit F i g. 7 beschriebenen Weise verwirklicht
Claims (3)
1. Kabelanschluß zum Verbinden mindestens je eines inneren und eines äußeren Leiters an
Beleuchtungsartikeln für Zweiradfahrzeuge, bei dem ein Kontaktstück in einem Isolierkörper aufgenommen
ist und die Leiter infolge Klemmung ihrer Enden mit dem Kontaktstück mit letzterem und
untereinander in elektrisch leitender Verbindung stehen, insbesondere für Fahrradbeleuchtungen,
dadurch gekennzeichnet, daß die Enden der Leiter (35, 35', 35"; 42, 43, 42', 43', 42", 43")
mittels eines durch Verrastungskonturen fest, jedoch lösbar mit dem Isolierkörper (31, 31', 31")
verbundenen Spannelementes (40, 40', 40") in Kontaktlage mit dem Kontaktstück (36, 36', 36")
gehalten sind und die Kontaktstelle durch Einklemmung eises Abschnittes des äußeren Leiters
zwischen Teilen des Isolierkörpers und des Spannelementes von Zug entlastet ist.
2. Kabelanschluß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Kontaktstück eine in eine
Ausnehmung des Isolierkörpers (31, 3Γ, 31") eingepreßte Kontaktplatte (36,36') oder eine Hülse
(36") ist, und daß zumindest einer der Leiter zwischen den Rändern bzw. Wandungen der
Ausnehmung und dem Kontaktstück eingeklemmt ist.
3. Kabelanschluß nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Isolierkörper (31, 3Γ, 31")
und das Spannelement (40, 40', 40") mit einer formschlüssig hintergreifenden Verbindungselementen
(37, 46; 37', 46', 37", 46") versehen sind, bei denen es sich um einander clip-artig hintergreifende,
infolge Federspannung in Haltelage gelangende Mittel oder um solche handelt, die einander
hintergreifende Halteabschnitte mit Anzugsflächen und/oder Rasten besitzen.
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