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Vorrichtung an Kippaufbauten von Straßenlastfahrzeugen Die Erfindung
betrifft eine Vorrichtung an Kippaufbautensvon Straßenlastfahrzeugen mit einer aufklappbaren
Bordwand am rückwärtige n Ende des Kippaufbaus.
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Straßenlastfahrzeuge mit einem insbesondere zum rückwärtigen Ende
hin kippbaren Aufbau dienen in der Regel zum Transport und zum Abladen von Schuttgütern,
beispielsweise von Sand, Kies o.s. Materialien.
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Für die Ausbildung der rückwärtigen Bordwand, die für den Kippvorgang
aufklappbar ist, sind zwei Anordnungen gebräuchlich. Bei der einen Anordnung befindet
sich die Schwenkachse zwischen der Bordwand und dem übrigen Teil des Aufbaus am
Übergang zwischen der Bordwand zur Ladefläche. Diese Bordwände sind für den Kippvorgang
herabklappbar und werden nach dem Kippvorgang wieder hochgeklappt und sinngemäß
befestigt und gesichert.
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Bei einer anderen Ausbildungsform hängt die Bordwand an Gelenken,
deren Schwenkachse etwa im Bereich des oberen Randes der Bordwand verläuft. Für
den Kippvorgang genügt es, wenn die Arretierungen gelöst werden und die Bordwand
verbleibt beim Kippvorgang im wesentlichen in der senkrechten Hängelage und gelangt
nach dem Kippvorgang wieder in ihre Ausgangslage zurück. In dieser Stellung kann
die Bordwand ohne weitere Verstellung einfach gesichert werden.
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BeidenBordwandausbildungen sind besondere Vorteile und Nachteile eigen.
Herabklappbare Bordwände dürfen ein bestimmtes Gewicht nicht überschreiten, anderenfalls
sie von der Bedienungsperson nicht mehr in die hochgeklappte Lage zurückgebracht
werden können, bzw. ist das Zurückstellen der Bordwand nur mit erheblichem Kraftaufwand
möglich.-Der Vorteil der abklappbaren Bordwand besteht aber u.a. darin, daß für
den Transport von Gütern, die die Länge der Ladefläche übersteigen, die Bordwand
einfach herabgelassen werden kann, so daß die Güter, Bauholz, Gerlstteile o.ä. Gegenstinde,
über das rückwärtige Ende der Ladefläche überstehen können.
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Es ist klar, daß ein Last fahrzeug mit einem solchen Aufbau vielseitig
verwendbar ist.
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Hängt die Bordwand an einem Gelenk mit einer Schwenkachse etwa im
Bereich des oberen Randes der Bordwand, bremst die Bordwand beim Abladevorgang das
abrutschende Gut, was in aller Regel erwünscht ist. Da die Bordwand von selbst in
die Ausgangsstellung zurückgelangt, ist diese Anordnung auch bei großen Abmessungen
brauchbar. Jedoch ergibt sich, daß Kippaufbauten mit einer derartigen Bordwand beim
Einsatz für andere Transportzwecke ungünstiger sind,~weil die rückwärtige Bordwand
häufig beim Ladevorgang im Wege ist und es auch schwierig ist, Güter zu transportieren,
die über das rückwärtige Aufbauende hinausragen.
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Die Erfindung hat es sich zur Aufgabe gemacht, eine Vorrichtung an
Kippaufbauten für Straßenlastfahrzeuge der beschriebenen Art zu schaffen, die die
Vorteile beider bekannter Ausbildungsforttfen besitzt, die jedoch deren Nachteile
vermeidet.
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Die Erfindung geht aus von einer Vorrichtung der eingangs beschriebenen
Art und schlägt vor, daß die rückwärtige Bordwand als zweiflügliges Tor ausgebildet
ist und daß die Schwenkachse der Torflügel in der ungekippten Stellung des Aufbaus
mit der Vertikelen einen spitzen Winkel einschließt, in der Kippstellung dagegen
mindestens annähernd senkrecht verlaufen. Durch die Ausbildung der rückwärtigen
Bordwand als zweiflügliges Tor im Sinne der Erfindung kann der Kippvorgang durchgeführt
werden, ohne daß zunächst durch Handbedenunt die Torflügel geöffnet werden. Es genügt,
wenn die Arretierungen gelöst werden. Das abrutschende Gut drückt beim Kippvorgang
die Torflügel von selbst auf, insbesondere auch deshalb, weil die Rückstellkraft
durch die gewählte Anordnung der Schwenkachse mit zunehmender Kippstellung des Aufbaus
geringer wird. Ist der Kippvorgang beendet, fallen die
beiden Torflügel
wieder in ihre Ausgangslage zurück. Eine besondere Bedienung, insbesondere eine
Kraftanstrengung zur Bewegung schwerer Tor flügel ist nicht notwendig.
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Wenn mit einem Lastfahrzeug mit erfindungsgemäßer Vorrichtung andere
Güter transportiert werden sollen, ist es leicht möglich, die Torflügel zu öffnen,
so daß das rückwärtige Ende der Ladefläche frei zugänglich ist und so daß auch überstehende
Güter leicht transportiert werden können.
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Es ist gefunden worden, daß es mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung
insbesondere auch möglich ist, den Abladevorgang zu verbessern. Dadurch, daß beispielsweise
der eine der Torflügel arretiert wird, der andere dagegen freigegeben wird, ist
es möglich, die Abladestelle oder den Abladestreifen genau zu bestimmen. Durch zusätzliche
Mittel, beispielsweise durch Ketten oder ähnliche an sich bekannte Einrichtungen
ist es auch möglich, die Öffnungsbewegung zu begrenzen, wenn es darum geht, nur
einen Teil der Last abzuladen oder den Ab lade vorgang zu verlangsamen.
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Wohl ist es bekannt, beispielsweise bei Kastenaufbauten am rückwärtigen
Ende des Aufbaus Torflügel anzuordnen, welche Tor flügel gegebenenfalls auch einen
Verlauf der Schwenkachsen aufweisen, der demJenigen entspricht, den die Erfindung
vorschlägt.
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Die Vorteile, die bei der erfindungsgemäßen Anordnung in>Zusammenhang
mit einem Kippaufbau erhalten werden, ergeben sich jedoch bei diesen bekannten Kastenaufbauten
nicht.
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Die Erfindung schlägt weiter vor, daß der an die rückwärtige Bordwand
anschließende Teil der Ladefläche des Kippaufbaus gegenüber der übrigen Ladefläche
abgewinkelt ist. Es kann aber auch eine völlig ebene Ladefläche vorgesehen werden.
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Günstig ist es insbesondere, wenn Einrichtungen zur Begrenzung der
Ausschwenkbewegung der Torflügel vorgesehen sind. Dies können beispielsweise begrenzende
Anschläge im Bereich der Schwenkachse sein und insbesondere ist hierbei vorgesehen,
den Schwenkbereich der Torflügel so zu begrenzen, daß dieser geringer ist als ein
rechter Winkel. Auf diese Weise erreicht die Erfindung, daß die Torflügel am Ende
des Kippvorganges von selbst in ihre Ausgangslage zurückkehren, so daß eine Bedienung
der Torflügel entfallen kann. Zusätzlich zu diesen Begrenzungseinrichtungen können
natürlich die vorstehend erwähnten Mittel zur teilweisen öffnung der Torflügel je
nach Bedarf angewandt werden.
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Bei einer Variante der Erfindung sind federnde Rückführungselemente
für die Torflügel vorgesehen und es ist auch möglich, wenn gewünscht, die Rückführungselemente
durch besondere Mittel anzutreiben.
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Für die praktische Anwendung der Erfindung ist es günstig, wenn die
Torflügel, der anschließende Ladeflächenteil und die anschließenden Teile der Seitenbordwände
als anbaufähige Einheit ausgebildet sind, so daß die erfindungsgemäße Vorrichtung
an vorhandene Kippaufbauten angebaut werden kann.
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In der Zeichnung sind einige Ausführungsbeispiele der Erfindung schematisch
dargestellt. Es zeigen: Fig. 1 das rückwärtige Ende einesStraßenlastfahrzeuge mit
einer Vorrichtung gemäß der Erfindung, Fig. 2 eine Draufsicht auf die Darstellung
der Fig. 2, Fig. 3 eine Seitenansicht eines Teils eines Straßenlastfahrzeuges in
erfindungsgemäßer Ausbildung in der Kippstellung,
Fig. 4 eine perspektivische
Darstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung im angebauten Zustand und Fig. 5 die
Draufsicht auf eine Einzelheit der Erfindung.
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Auf dem Rahmen 11 eines Straßenlastfahrzeuges ist, wie an sich bekannt,
der Aufbau 5 gelagert und kann durch eine Zylinder-Kolben-Anordnung 12 (Fig. 3)
in die Kippstellung gebracht werden. Bei der Kippbewegung verschwenkt der Aufbau
um das Kippgelenk 13. Am rückartigen Ende des Kippaufbaus 5 sind die beiden Torflügel
1 und 2 gelagert und zwar sind die Torflügel um die Scharniere 14 und 15 verschwenkbar,
deren Schwenkachsen 3 und 4 die besondere Ausrichtung im Sinne der Erfindung aufweisen.
Die Seitenbordwandteilesind mit 9 und 10 bezeichnet und der an die Ladefläche 7
anschließende abgewinkelte Teil mit der Bezugsziffer 6. Aus der Fig. 5 geht hervor,
wie der Torflügel 1 und sinngemäß auch der andere Torflügel in der öffnungsstellung
am Anschlag 8 anliegt, wodurch sichergestellt ist, daß der Flügel am Ende des Kippvorganges
wieder in seine Schließstellung zurückgelangt.
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In den gezeigten Ausführungsbeispielen ist am oberen Rand der Torflügel
1 und 2 je ein Arm 16 vorgesehen, dessen freies Ende mit dem Torflügel 1 und 2 verbunden
ist und der auf einem Gehäuse 17 sitzt, welches um die Schwenkachse 3 bzw. 4 verdrehbar
ist. Zwischen der Führung dieses Gehäuses 17 und dem Gehäuse selbst können beispielsweise
federnde Elemente vorgesehen sein, die die Torflügel 1 und 2 am Ende des Kippvorganges
zurückführen. Das Gehäuse 17 kann auch einen Schwenkantrieb umfassen, wenn die Torflügel
angetrieben werden sollen.
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Beim gezeigten AusfUhrungsbeispiel ist die Neigung der Schwenkachsen
3 und 4 so gewählt, daß diese in der Kippstellung (Fig.3) im wesentlichen senkrecht
verlaufen. Dies ist jedoch nur eine Ausbildungsmöglichkeit der Erfindung. Die Neigung
der Schwenkachsen 3 und 4 kann auch größer oder kleiner sein, um die erfindungsgemäßen
Wirkungen zu erhalten.