DE2423869A1 - Vorrichtung zum abmessen und zerteilen einer aus textilmaterial od. dgl. bestehenden bahn - Google Patents
Vorrichtung zum abmessen und zerteilen einer aus textilmaterial od. dgl. bestehenden bahnInfo
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Description
7421 Mehrstetten Kr. Münsingen
Höhenweg 13
Vorrichtung zum Abmessen und Zerteilen einer aus !Textilmaterial
od.dgl. bestehenden Bahn
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Abmessen und Zerteilen einer aus Textilmaterial od.dgl. bestehenden
Bahn.
Es ist bekannt, Stoffbahnen, d.h. Bahnen aus Textilmaterial, die meist in I'orm eines Ballens aufgewickelt
sind, zwecks Abtrennung eines Bahnabschnittes von Hand vom Ballen abzuwickeln, dann die gewünschte Länge von
Hand mit einer Elle oder einem Meßband abzumessen und schließlich den abgemessenen Bahnabschnitt mit einer
Handschere abzutrennen.
Abgesehen davon, daß die genannten manuellen Tätigkeiten zeitaufwendig sind, kann das Abmessen und Abtrennen, da
der abzutrennende Bahnabschnitt meist mehr oder weniger faltig auf einem Tisch od.dgl. liegt, nur ungenau durchgeführt
werden. Aus dem gleichen G-rund kann die Ware,
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d.h. der abzutrennende Bahnabschnitt, nur schlecht, z.B. auf Gleichmäßigkeit im Dessin, überblickt werden, zumal
in der Heimtextilindustrie oder im Verkaufsgewerbe oft
der erforderliche Platz für das erforderliche Ausbreiten der Ware fehlt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung
der eingangs erwähnten Art zu schaffen, die es ermöglicht, insbesondere in der rieimtextilindustrie oder
im Verkaufsgewerbe auf möglichst engem Raum das Abmessen und Zerteilen einer Bahn rasch und genau durchzuführen.
Zur Lösung dieser Aufgabe besteht die Vorrichtung aus einem aufrechtstehenden, zweckmäßigerweise rechteckigen
Rahmen, an dem eine horizontal verlaufende Halteschiene für das Festhalten des Bahnendes auf- und abbewegbar gelagert
ist, wobei im unteren Bereich des Rahmens eine den mit Hilfe der Halteschiene hochgezogenen Bahnabschnitt
abtrennende Trenneinrichtung angeordnet ist.
Der aufrechtstehende Rahmen zeichnet sich durch eine raumsparende Anordnung aus, die es ermöglicht, die Vorrichtung
auch bei begrenzten Raumverhältnissen aufzustellen. Zum
Abmessen und Abtrennen braucht das Ende der z.B. am Boden liegenden Bahn nur an der zuvor am Rahmen nach unten bewegten
Halteschiene befestigt zu werden, worauf diese entsprechend der gewünschten Länge des abzutrennenden Bahnabschnittes
nach oben bewegt wird. Die nun herabhängende Bahn kann optimal überblickt werden. Es braucht dann nur
noch die Trenneinrichtung in Tätigkeit gesetzt und der abgetrennte Bahnabschnitt von der Halteschiene gelöst zu
werden.
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Zur Erleichterung der Befestigung des Bahnendes an der ■Halteschiene weist letztere über ihre Länge verteilt Halteklammern
zum Pesthalten des Bahnendes auf.
Grundsätzlich kann die nach oben gezogene, herabhängende
Bahn vor dem Abtrennen mit einer beliebigen Längenmeßeinrichtung abgemessen werden. Das Abmessen wird aber wesentlich
erleichtert und beschleunigt, wenn der Halteschiene eine ihren jeweiligen Abstand von der Trenneinrichtung
messende Längenmeßeinrichtung zugeordnet ist. Die Längenmeßeinrichtung
kann an einem oder beiden der lotrechten Rahmenstiele befestigt sein. Sie kann aber auch in Form
eines unter Federwirkung wieder aufrollbaren Meßbandes ausgebildet sein, welches im Bereich der Trnneinrichtung
am Rahmen angeordnet und mit seinem freien Ende an der Halteschiene befestigt ist, so daß dieses Meßband beim
Smporbewegen der Halteschiene von dieser nach oben ausgezogen wird. Weiterhin kann die Längenmeßeinrichtung auch
aus einem oder mehreren Meßrädern bestehen und an der Halteschiene befestigt sein, wobei die Meßräder am feststehenden
Rahmen abrollen und ein Zählwerk betätigen. In jedem EaIl ist eine einfache und genaue Ablesung der
Länge der nach oben gezogenen Bahn ermöglicht. Schließlich kann auch die Längenmeßeinrichtung durch Fotozellen od-dgl.
gebildet sein.
Zur Erleichterung der Betätigung der Halteklammern dient eine sämtliche Halteklammern gleichzeitig in die Haltestellung
bringende Betätigungsvorrichtung.
Insbesondere dann, wenn jeder Halteklammer eine sie in die Haltestellung bringende Feder zugeordnet ist, d.h. wenn
die Halteklammern nach Art bekannter federnder Stoff- bzw.
Wäscheklammern ausgebildet sind, ist eine sämtliche Halte-
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klammern gleichzeitig in die Loslaßstellung bringende Betätigungsvorrichtung zweckmäßig. In diesem Fall ist
gewährleistet, daß der mit Hilfe der Halteschiene nach oben bewegte und mit Hilfe der Trenneinrichtung abgetrennte
Stoffbahnabschnitt durch Auslösen der Betätigungsvorrichtung, welche, wie erwähnt, sämtliche Halteklammern gleichzeitig
in die Loslaßstellung bringt, rasch und sicher von der Halteschiene gelöst und abgenommen v/erden kann. Andererseits
verhindert die Betätigungsvorrichtung nicht, daß die Halteklammern zwecks Befestigung des Bahnendes einzeln
betätigt, d.h. von Hand entgegen der Pederwirkung aus
ihrer Loslaßstellung gebracht und nach Einschieben des Bahnendes infolge der I'ederwirkung wieder in die Haltestellung
gebracht werden können. Bei bestimmten Materialarten der Bahn kann hierdurch ein faltenfreies Einspannen
des Bahnendes an der Halteschiene erfolgen.
Die Betätigungsvorrichtung besteht zweckmäßig aus einer um ihre Achse verschwenkbar an der Halteschiene gelagerten,
horizontal verlaufenden Betätigungsschiene, die einen nach Art einer Exzenterfläche, z.B. eines Rechteckes,
eines Dreieckes oder einer Ellipse ausgebildeten Querschnitt aufweist. Zweckmäßig ist die Betätigungsschiene mit einer
Handhabe versehen.
Das Abtrennen des abgemessenen Bahnabschnittes gestaltet sich besonders einfach, wenn die Trenneinrichtung aus einer
horizontalen Führungsschiene für eine längsbewegliche Abschneidevorrichtung besteht. Dabei kann die Führungsschiene
eine Profilnut aufweisen, in der die Abschneidevorrichtung geführt ist. Zur Beschleunigung und Vereinfachung des
Abtrennvorganges kann die Abschneidevorrichtung gesteuert
antreibbar sein, so daß sie sich automatisch in Längs-
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richtung der Führungsschiene quer über die herabhängende
Bahn bewegt und gleichzeitig den Abschneidevorgang ausführt
.
Zur Herbeiführung einer v/eiteren Beschleunigung dient es, wenn die das Bahnende haltende Halteschiene nach ihrer
Herabbewegung durch Anschlag an die Führungsschiene ihre Loslaßstellung einnimmt. In diesem Fall sind Handhabungen
zum Lösen des abgetrennten Bahnabschnitt.es von der Halteschiene nicht erforderlich.
Die Halteklammern können insbesondere dann auf rasche Weise in ihre Loslaßstellung gebracht werden, wenn die
Führungsschiene mit einem derartigen Abstand von der auch die Halteschiene aufweisenden Rahmenvorderseite angeordnet
ist, daß die Halteschiene bis zum Anschlag der Halteklammern an die als Betätigungsvorrichtung dienende Führungsschiene
herabbewegbar ist, so daß die Halteklammern ihre Loslaßstellung einnehmen. Bei Ausbildung der Haiteklammern
als an sich bekannte V/äscheklammern gelangt bei dieser Ausführungsform der eine freie Klammerschenkel zur Anlage
an die Führungsschiene, so daß dieselbe eine Druckwirkung auf den genannten Schenkel ausübt und die Klammer entgegen
der Wirkung ihrer eingebauten Feder in die Loslaßstellung bringt.
Zur Vereinfachung der Emporbewegung der das Ende der abzutrennenden Bahn festklemmenden Halteschiene wird vorgeschlagen,
daß am oberen Rahmenende eine Aufzugsvorrichtung für die Halteschiene angeordnet ist, wobei die Aufzugsvorrichtung
zweckmäßig gesteuert antreibbar ist.
Die Aufzugsvorrichtung besteht zweckmäßig aus einer am ■\ oberen Rahmenende drehbar gelagerten antreibbaren Horizon-
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talwelle, an welcher die Halteschiene, ζ. 3. mi"Ctelü
Seilen oder ähnlichen Aufhängemitteln, aufrollbar angehängt
ist. Damit die Halteschiene sich ni-ciit nur infolge
ihres Eigengewichtes, sondern kraftschlüssig mit der erwähnten
Horizontalwelle verbunden nach unten heiteren kann,
was insbesondere dann zweckmäßig ist, wenn nach der oben erwähnten Ausführungsfomi die Halteklaznmern durch Anschlag
an die Führungsschiene in die Loslaßstellung gebracht
werden, wird vorgeschlagen, daß im Bereich des unteren Rahmenendes eine die obere Horizontalwelle antreibende
v/eitere Horizontalwelle drehbar gelagert ist, die zumindest an ihrem einen Ende mittels umlaufender übertragungsmittel,
s.B. eines Zahnriemens, mit der oberen Horizontalwelle in antreibender Wirkverbindung steht, v/o bei die Halteschiene
mit dem Übertragungsmittel fest verbunden ist.
Das Auf- und Abbewegen der Halteschiene kann automatisiert werden, wenn eine der erwähnten Horizontalwellen gesteuert
antreibbar ist.
In der Zeichnung sind Ausführungsforiiien der Erfindung
beispielsweise dargestellt.
Es zeigen:
!Fig. 1 die Vorrichtung zum Abmessen und Zerteilen in Ansicht von vorne,
Fig. 2 den unteren Bereich des in Pig. 1 rechten Rahmenstieles in Ansicht von vorne,
Fig. 3 einen Schnitt nach der Linie IH-III in x^ig. 2,
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Fig. 4 die Darstellung nach Fig. 3 "bei veränderter Stellung
der Halteklammer,
Fig. 5 eine gegenüber Fig. 3 abgeänderte Ausführungsform,
Fig. 6 eine gegenüber Fig. 4-abgeänderte Ausführungsform, Fig. 7 eine gegenüber Fig. 1 abgeänderte Ausführungsform,
Mg. β eine gegenüber den Fig. 4 und 6 abgeänderte Ausführungsform
und
Fig. 9 die Ausführungsform nach Fig. 8 bei nach oben bewegter Halteschiene in der Darstellung gemäß Fig. 2,
wobei jedoch der besseren Übersichtlichkeit halber die Führungsschiene der Abschneidevorrichtung weggelassen
worden ist.
Die dargestellte Vorrichtung zum Abmessen und Zerteilen
einer aus Textilmaterial od.dgl. bestehenden Bahn weist einen aufrechtstehenden Rechteckrahmen 1 auf, dessen beide
lotrechte Rahmenstiele mit 2 und dessen waagerechte Rahmenstreben mit 3 bezeichnet sind. Zur Anpassung an eventuell
vorhandene Bodenunebenheiten besitzen die Rahmenstiele 2 an ihren unteren Enden in Richtung der Achse der Rahmenstiele
verstellbare Füße 4, welche mit Hilfe von Klemmschrauben 5 arretiert werden können.
An dem aufrechtstehenden Rahmen 1 ist eine horizontale
Halteschiene 6 zum Festhalten des Endes der abzumessenden und zerteilenden Bahn auf- und abbewegbar gelagert, wobei
im unteren Bereich des Rahmens 1 eine den mit Hilfe der Halteschiene 6 hochgezogenen Bahnabschnitt abtrennende,
allgemein mit 7 bezeichnete Trenneinrichtung angeordnet ist,
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Die Halteschiene 6 besitzt über ihre Länge verteilt Halteklammern β für das Festhalten des genannten Bahnendes.
Der Halteschiene 6 ist eine ihren jeweiligen. Abstand von
der Trenneinrichtung 7 messende Längenmeßeinrichtung 9 zugeordnet, welche in i'orm eines Meßbandes od.dgl. an dem
in Fig. 1 und 4 rechten Rahmenstiel 2 angeordnet ist.
Den Haiteklammern 6 ist eine sie gemeinsam betätigende
Betätigungsvorrichtung zugeordnet. Bei der Ausfülirungsfona
nach den Pig. 3 und 4 handelt es sich um eine sämtliche Haiteklammern 6 gleichseitig in die Loslaßstellung bringende
Betätigungsvorrichtung, wobei jeder Halteklammer eine sie in die Haltestellung bringende, nicht dargestellte
Peder, wie sie z.B. bei federnden V/äscheklammern bekannt
ist, zugeordnet ist. Die Betätigungsvorrichtung besteht dabei aus einer um ihre Achse A verschwenkbar an der
Halteschiene 6 gelagerten horizontal verlaufenden Betätigungsschiene 10, die, wie die Pig. 3 bis 6 zeigen, einen
nach Art einer Exzenterfläche, näm-lich eines Rechteckes
ausgebildeten Querschnitt aufweist.
Bei der Darstellung nach Pig. 3 befindet sich die dort ersichtliche Halteklammer 3 in der Haltestellung und zwar
unter dem Einfluß der erwähnten Peder. Wird nun die Betätigungsschiene
10 mit Hilfe einer in den Pig. I und ersichtlichen Handhabe 11 um 90° verschwenkt, so gerät
sie in die in Pig. 4 ersichtliche Stellung, in welcher sie den Klammerschenkel 12 entgegen der Wirkung der genannten
Peder so verschwenkt, daß die Halteklammer 3 in die in Pig. 4 ersichtliche Loslaßstellung gelangt. Da die Betätigungsschiene
10 sämtliche Halteklammern d gleichzeitig betätigt, gelangen alle Halteklammern 8 gleichzeitig in
die Loslaßstellung, so daß der zuvor eingeklemmte Bahn-
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abschnitt sich auf einmal von der Halteschiene 6 löst.
Bei der Aus führ ungs form nach den Fig. 5 und 6 sind Halteklammern
8 ohne eingebaute Feder vorgesehen. Gemäß Fig. 5 hält die Betätigungsschiene IO durch Einwirkung auf den
linken Klanunerschenkel 12 die EIaIteklammer d in der Festhaltesteilung.
Each Verschwenkung der Betätigungsschiene 10 in die in !'ig. 6 ersichtliche Position löst sich der
Klammerschenkel 12 infolge seiner Schwerkraft aus der Festhaltestellung, so daß die Halteklammer ο die in Fig. 6
ersichtliche Laslaßstellung einnimmt.
Während bei der Ausführungsform nach den Fig. 3 und 4
das Festklemmen des Bahnendes durch von Hand erfolgende Betätigung jeder einzelnen Halteklammer 8 geschehen kann,
erfolgt dieser Einklemmvorgang bei der Ausführungsform nach den Fig. 5 und 6 durch Betätigung der
Betätigungsschiene 10 und damit sämtlicher Halteklammern rf auf einmal.
Die Trenneinrichtung 7 weist eine horizontale Führungsschiene
13 für eine längs der genannten Schiene bewegliche Abschneidevorrichtung 14 auf. Die Abschneidevorrichtung
besteht aus einer an sich bekannten, z.B. elektrisch oder pneumatisch angetriebenen Schneidemaschine mit Kreismesser.
Sie kann selbstverständlich auch handbetätigt sein. Die Führungsschiene 1.3 weist eine Profilnut 15 auf, in welcher
die Abschneidevorrichtung 14 geführt ist.
Bei den Ausführungsformen nach den Fig. 7 bis 9 nimmt, wie insbesondere die Fig. 8 zeigt, die Halteschiene 6 nach ihrer
Herabbewegung durch Anschlag an die Führungsschiene 13 ihre Loslaßstellung ein. Hierzu ist die Führungsschiene 13
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mit einem derartigen Abstand von der Rahmenvorderseite
angeordnet, daß die Halteschiene 6 hinter der führungsschiene 13 "bis zum Anschlag der Halteklammern ^ an dieals
Betätigungsvorrichtung dienende Führungsschiene 13 herabbewegbar ist, so daß die Halteklammern ο ihre Loslaßstellung.einnehmen.
In dieser Stellung drückt das obere Ende der Führungsschiene 13 gegen den in der Zeichnung linken
Klammerschenkel 12, so daß die Halteklammer -J, wie dargestellt, ihre Loslaßstellung einnimmt.
Wie insbesondere aus den Fig. 1 und 7 hervorgeht, ist am oberen Rahmenende eine allgemein mit 16 bezeichnete
Aufzugsvorrichtung für die Halteschiene 6 vorgesehen. Wie die Abschneidevorrichtung 14 kann auch die Aufzugsvorrichtung
16 gesteuert antreibbar sein.
Die Aufzugsvorrichtung 16 besteht aus einer am oberen
Rahmenende drehbar gelagerten Horizontalwelle 17. Die entsprechenden Lager sind mit 1o bezeichnet. An der Horizontalwelle
17 ist die Halteschiene 6 aufrollbar angehängt. Hierzu ist im Bereich des unteren Rahmenendes eine die
obere Horizontalwelle 17 antreibende weitere ilorizontalwelle
19 drehbar gelagert. Diese Ilorizontalwelle 19 steht mittels eines umlaufenden Zahnriemens 20 od.dgl. mit der oberen
Horizontalwelle 17 in antreibender Wirkverbindung, fremäß
Fig. 1 und 7 kann die Horizontalwelle 19 bis zur in der Zeichnung linken Rahmenseite durchgehend ausgeführt sein.
/wie in Fig. 9 Andererseits kann auf der linken beite' ebenfalls eine kurze
Horizontalwelle vorgesehen sein. In jedem Fall ist auf der linken Seite ebenfalls eine Aufhängung der Halteschiene
6 mittels eines Zahnriemens 20 vorhanden. Die Halteschiene 6 ist, wie die Fig. 1, 7 und 9 zeigen, bei 21 mit dem vorderen
Trum des Zahnriemens fest verbunden. Bei Drehung der
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unteren Horizontalwelle 19 mit Hilfe eines Handrades 22
wird nun die Halteschiene 6 entsprechend dem Drehsinn nach
oben oder unten bewegt. Der Antrieb der unteren Horizontalwelle 19 kann anstatt mittels des Handrades 22 auch
gesteuert, z.B. mittels eines Antriebsmotors, erfolgen.
L'as Festklemmen des freien .Bahnendes an der Halteschiene
6, d.h. an den Halteklammern ;J, erfolgt, wem sich die Halteschiene 6 in ihrer untersten Stellung befindet.
Sodann wird die Halteschiene 6 nach oben bewegt, bis die gewünschte Aussugslänge, welche an der Längenmeßeinrichtung
9 ablesbar ist, erreicht ist. Selbstverständlich befindet sich dabei die Bahn vor der Führungsschiene 13. Sodann
erfolgt das Abtrennen des nach oben ausgezogenen Bahnabschnittes durch Auslösen der Abschneidevorrichtung 14.
Im Falle der Ausführungsform nach den Fig. 1, 2, 3 und 4
wird sodann die Handhabe 11 betätigt, worauf die Betätigungsschiene 10 die Halteklammern in die Loslaßstellung
bringt, so daß der abgetrennte Bahnabschnitt zur V/eiterverwendung
nach unten herabfällt. Im Falle der Fig. 7 bis 9 geschieht dies dadurch, daß die Halteschiene 6 durch Betätigung
des Handrades 22 nach unten bewegt wird, bis die Halteschiene die in Fig. 8 ersichtliche Stellung einnimmt,
in welcher die Halteklammern ei durch die Führungsschiene 13 in ihre Loslaßstellung gebracht v/erden. Denkbar wäre
auch, daß in diesem Fall die Führungsschiene 13 bis zum Eingriff mit den Halteklammern 8 nach oben bewegt wird,
wozu dann die Führungsschiene 13 in geeigneter Wei.se auf-.und abbeweglich am Rahmen 1 gelagert sein müßte.
- 12 Ansprüche
50 98 47/067 7
Claims (17)
- AnsprücheVorrichtung zum Abmessen und Zerteilen einer aus Textilmaterial od.dgl. bestehenden Bahn, gekennzeichnet durch einen aufrechtstehenden Rahmen (1), an dem eine horizontal verlaufende Halteschiene (6) für das festhalten des Bahnendes auf- und abbewegbar gelagert ist, wobei im unteren Bereich des Rahmens (1) eine den mit Hilfe der Halteschiene (6) hochgezogenen Bahnabschnitt abtrennende Trenneinrichtung (7) angeordnet ist.
- 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,daß die Halteschiene (6) über ihre Länge verteilt Halteklammern (β) für das Pesthalten des Bahnendes aufweist.
- 3. Vorrichtung nach Anspruch 1 und/oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Halteschiene (6) eine ihren jeweiligen Abstand von der Trenneinrichtung (7) messende Längenmeßeinrichtung (9) zugeordnet ist.
- 4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, gekennzeichnet durch eine sämtliche Halteklammern (8) gleichseitig in die Haltestellung bringende Betätigungsvorrichtung.
- 5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, gekennzeichnet durch eine sämtliche Halteklammern (8) gleichzeitig in die Loslaßstellung bringende Betätigungsvorrichtung.
- 6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Halteklammer (8) eine sie in die Haltestellung bringende Feder zugeordnet ist.- 13 509847/0677
- 7. Vorrichtung nach, einem der Ansprüche 4 Ms 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigungsvorrichtung aus einer um ihre Achse (A) verschwenkbar an der Halteschiene (6) gelagerten, horizontal verlaufenden Betätigungsschiene (io) besteht, die einen nach Art einer Exzenterflache, z.B. eines Rechteckes, eines Dreieckes oder einer Ellipse ausgebildeten Querschnitt aufweist.
- 3. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigungsschiene (lo) mit einer Handhabe (11) versehen ist.
- 9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Trenneinrichtung (7) aus einer horizontalen Führungsschiene (13) für eine längsbewegliche Abschneidevorrichtung (14) besteht.
- 10. "Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die li'ührungsschiene (13) eine Profilnut (15) aufweist, in der die Abschneidevorrichtung (14) geführt ist.
- 11. Vorrichtung nach Anspruch 9 oder Io, dadurch gekennzeichnet, daß die Abschneidevorrichtung (14) gesteuert antreibbar ist.
- 12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteschiene (6) nach ihrer Herabbewegung durch Anschlag an die Führungsschiene (13) ihre Loslaßstellung einnimmt.
- 13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsschiene (13) mit einem derartigen Abstand von der auch die Halteschiene (6) aufweisenden Rahinenvorderseite angeordnet ist,- daß die- 14 509847/06 7 7Halteschiene (6) bis sum Anschlag der Halteklammern (8) an die als Betätigungsvorrichtung dienende Führungsschiene (13) herabbewegbar ist, so daß die Halteklammern (8) ihre Loslaßstellung einnehmen.
- 14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß am oberen Rahmenende eine Aufzugs-"vorrichtung (l6) für die Halteschiene (6) angeordnet i.jb,
- 15. Vorrichtung na,ch Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dai3 die Aufzugsvorrichtung (16) gesteuert antreibbar ist.
- 16. Vorrichtung nach Anspruch 14 und/oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufstoßvorrichtung (16) aus einer au. oberen Rahmenende drehbar gelagerten, antreibbaren Horizontalwelle (17) besteht, an welcher die Halteschiene(6) aufrollbar angehängt ist.
- 17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich des unteren Rahmenendes eine die obere Ilorizontalwelle (17) antreibende weitere Horizontalwelle (19) drehbar gelagert ist, die zumindest an ihrem einen Ende mittels umlaufender "übertragungsmittel, z.B. eines Zahnriemens (2o), mit der oberen Horizontalwelle (17) in antreibender Wirkverbindung steht, wobei die Halteschiene (6) mit dem übertragungsmittel fest verbunden ist.1ü. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die untere Horizontalwelle (19) gesteuert antreibbar ist.Der Patentanwal509847/0677iSLeerseite
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| BHN | Withdrawal |