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ADRIAAN VOIKER BAGGERMASSCHAPPIJ B.V.
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Rotterdam, Niederlande Saugbaggeranordnung Die Erfindung betrifft
eine Saugbaggeranordnung mit einem schwimmenden Fahrzeug, z.B. Pontoon-Plattform
oder Schiff, und einer damit gelenkig verbundenen Saugleitung, die mittels einem
mit der Saugleitung nahe deren Mündung verbundenen Hubkabel heb- und senkbar ist.
Eine derartige Saugbaggeranordnung ist allgemein bekannt.
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Wenn eine derartige Saugbaggereinrichtung auf See betrieben
wird,
führt das Fahrzeug Bewegungen unter dem Einfluß des Wellengangs und/oder der DUnung
aus, wobei diese Bewegungen auf die Saugleitung über deren Gelenklagerung und das
Hubkabel übertragen werden. Somit wird insbesondere die Saugmündung, die am weitesten
von dem Bewegungszentrum des Fahrzeugs entfernt ist, beträchtlichen Bewegungen ausgesetzt
sein. Vor allem diejenigen Bewegungsrichtungen sind gefährlich, bei denen die Bewegungen
des Schiffs zum Baggerabbruch hin gerichtet sind. Die Bewegungsenergie der Fahrzeugmasse
muß dann von der Saugleitung absorbiert werden, so daß bereits bei Wellen von geringer
Höhe und Länge so große Stöße auftreten können, daß man nur noch von sehr begrenzten
Arbeitsmöglichkeiten sprechen kann.
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Aufgabe der Erfindung ist es deshalb, eine Saugbaggeranordnung vorzusehen,
die so ausgebildet ist, daß im Betrieb die Fahrzeugbewegungen aufgrund des Wellenganges
und/oder der Dunung so wenig wie möglich auf die Saugleitung übertragen werden.
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Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß die Saugleitung aus mindestens
zwei durch ein Universalgelenk verbundenen Abschnitten besteht, von denen der erste
Abschnitt oder Schacht mit dem Fahrzeug im wesentlichen in Fahrzeugmitte gelenkig
verbunden ist und mit einem Hubkabel versehen ist, das mit dem Schacht nahe dem
Universalgelenk verbunden ist und zu
einer Winde im Vorderteil des
Fahrzeugs führt, während an dem anderen, die eigentliche Saugleitung bildenden Abschnitt
in der Nähe der Mündung und in der Nähe des Universalgelenks Mittel für den Angriff
von mindestens zwei Verankerungska beln angeordnet sind, die zu einem Verankerungspunlt
am Grund führen, wobei Mittel vorgesehen sind, um die Hubkabel des Schachtes und
der Saugleitung unter konstanter Spannung zu halten.
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Beim Betrieb der erfindungsgemäßen Saugbaggeranordnung hängt der
Schacht nahezu lotrecht vom Fahrzeug, und die Verankerungskabel erstrecken sich
bezüglich der Arbeitsrichtung nach hinten. Infolgedessen wird ein formbeständiges
Dreieck gebildet durch die Saugleitung und die Verankerungskabel, wodurch die Lage
der Saugleitung fixiert wird. Die Saugleitung kann sich dann nur um den Verankerungspunkt
drehen.
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Der Schacht kann mit dem Fahrzeug ebenfalls über ein Universalgelenk
verbunden sein, was die Möglichkeit bietet, zwei Paare von Verankerungskabeln zu
verwenden, deren Verankerungspunkte in seitlichem Abstand voneinander angeordnet
sind. Bierdurch werden auch seitliche Bewegungen der Saugleitung verhindert.
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Vorzugsweise sind die Mittel für den Angriff der Verankerungskabel
von Rollen gebildet, um welche diese Kabel geführt sind.
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Eine Ausführungsform der Erfindung ist in der beigefügten Zeichnung
schematisch dargestellt.
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Die schematisch dargestellte Saugbaggeranordnung umfaßt ein Schiff
oder eine Schwimmplattform 1, die mittels der Ankerseil 2 oberhalb des Arbeitsbereichs
verankert ist. Im wesentlichen im Schwerkraftzentrum des Fahrzeugs 1 ist der Schacht
3 gelenkig befestigt, der in der Betriebslage lotrecht hängt, jedoch in der Zeichenebene
schwenkbar ist. An dem Schacht 3 ist ein Hubkabel 4 befestigt, welches sich zu der
Winde 5 auf der Plattform 1 erstreckt.
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Mittels eines Universalgelenks 6 ist mit dem unteren Ende des Schachtes
3 die Saugleitung 7 verbunden, an welcher nahe der Saugmündung das Hubkabel 8 befestigt
ist, welches sich zu der Winde 9 auf dem Fahrzeug erstreckt.
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Beim Universalgelenk 6 ist eine Umlenlcrolle 10 gelagert, über die
das Verankerungskabel 11 für die Saugleitung 7 geführt ist, welches von dem Verankerungspunkt
12 zur Winde 13 läuft. Ferner ist nahe dem Universalgelenk 6 die Umlenkrolle 14
gelagert und nahe der Saugmündung der Saugleitung die Umlenkrolle 15. Das zweite
Verankerungskabel 16 für die Saugmündung ist über diese beiden Rollen geführt und
erstreckt sich vom Verankerungspunkt 12 zur Winde 17.
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Die Hubkabel 4 und 8 des Schachtes 3 und der Saugleitung 7 sind mit
(nicht dargestellten) Mitteln verstehen, mit denen diese Kabel straff gehalten werden
können.
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Wenn die Saugbaggeranordnung im Betrieb ist, stellen die Verankerungskabel
11 und 16 und die Saugleitung 7 ein formbeständiges Dreieck dar, so daß infolgedessen
die Lage der Saugleitung 7 festgelegt ist und diese Saugleitung sich nur um den
Verankerungspunkt 12 drehen kann.
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Das Fahrzeug kann infolge des Wellenganges oder der Dünung die folgenden
Bewegungen ausführen: Vor- und Rückwärtsverschiebung (horizontal in Längsrichtung)
Seitwärtsverschiebung (horizontal in Querrichtung) Heben und Senken (lotrecht) Rollen
(Drehen um die Längsachse) Stampfen (Drehung um die Querachse) Gieren (Drehung um
eine lotrechte Achse).
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Alle diese Bewegungen können gleichzeitig auftreten und sind deshalb
unregelmäßig bei unregelmäßigem SeegangO Bei Vor- und Rückwärtsverschiebung wird
das Schwerkraftzentrum des Schiffes ausschließlich in Horizontalrichtung ves schoben,
und diese Bewegung wird nicht auf die Saugleitung übertragens
Wenn
das Fahrzeug stampft, bleibt das Schwerkraftzentrum des Fahrzeuges stationär, und
infolgedessen bleibt auch das Rotationszentrum des Schachtes und der Saugleitung
stationär.
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Beim ausschließlich lotrechten Fallen und Steigen des Fahrzeuges
wird sich der Schacht und auch die Saugleitung mitbewegen. Da jedoch das Drehzentrum
des Schachtes im Schwerkraftzentrum des Fahrzeugs angeordnet ist, ist diese Bewegung
gering.
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Seitwärtsverschiebung, Rollen und Gieren können weitgehend verhindert
werden, indem das Fahrzeug mit der Bugrichtung in Richtung der Wellen gelegt wird.
Ferner ist wegen des Universalgelenks zwischen dem Schacht und der Saugleitung eine
seitliche Bewegung nicht unmittelbar gefährlich. Nur ein Teil dieser Bewegung wird
auf die Saugleitung übertragen, und ferner ist nicht die Masse des Schiffes, sondern
nur die Masse der Saugleitung daran beteiligt, so daß beim Auftreffen auf den Baggerabbruch
nur die Masse der Saugleitung eine Rolle spielt.
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Das Gelenk, mit dem der Schacht mit dem Fahrzeug verbunden ist, kann
erforderlichenfalls ein Universalgelenk sein, so daß infolgedessen der Schacht keine
vom Schiff erzwungenen Seitwärtsbewegungen erfährt. In diesem Fall können zwei Paare
von Verankerungskabeln für die Saugleitung verwendet werden,
die
so angeordnet sind, daß «fei Verankerungspunkte für die beiden Paare in seitlichem
Abstand voneinander angeordnet sind.
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Die Saugleitung ist dann auch gegen seitliche Bewegung gesichert,
und die gesamte Schacht- und Saugleitungsanordnung sind völlig unempfindlich gegen
Rollen, Gieren oder seitliches Abtreiben des Schiffes.