DE2457945B2 - Fahnenhohlmast - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft einen Fahnenhohlmast gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Durch die deutsche Patentschrift 2 01871 ist ein
derartiger Fahnenhohlmast bekai ntgeworden. Dieser Mast ist relativ kompliziert aufgebaut und entsprechend
kostenaufwendig herzustellen, da der erwähnte Kanal zur Erzielung eines von außen unzugänglichen Fahnenaufzugsmittels
durch zusätzliche Profilleisten gebildet ist, die durch schellenartige Befestigungen außen am
Rohrkörper angeordnet sind und außerdem so ausgebildet sein müssen, daß sie als Führungskörper für die
Kette als Fahnenaufzugsmittel dienen. Ferner ist der so zusammengesetzte Mast keine gefällige äußere Erscheinung.
Der hauptsächliche Nachteil besteht jedoch darin, daß die Fahne leicht entwendet werden kann, denn die
unten angeordnete Befestigungseinrichtung für die erwähnte Kette ist als Kurbeltrieb so ausgebildet, daß
die Kette aus dem Kanal herausragt und von außen frei zugänglich ist.
In der deutschen Patentschrift 1 14 519 ist weiter ein
Fahnenmast mit innerer Leinenführung offenbart. Dieser Mast ist jedoch für die Montage auf einem
Dachfirst gedacht und weist beträchtliche Nachteile auf. Obwohl beide Trums der Fahnenleine mit einem Teil
ihrer Länge innerhalb des Rohrmastes verlaufen, befindet sich ein beträchtlicher Längenanteil außerhalb
des Mastes, wenn die Fahne gehißt oder eingeholt werden soll, da hierzu beide Trums aus dem
Mastoberende herausragen und durch eine abdeckbare Dachöffnung in das Dachinnere herabgelassen werden
müssen, so daß aufgrund dieser Leinenführung eine
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60 ziemliche Leinenlänge erforderlich ist. Da dieser Mast ein Dachmast ist, steht hier das Problem der
Fahnenentwendung nicht im Vordergrund. Außerdem ist für die Bedienung dieses Mastes die schon erwähnte
Dachöffnung erforderlich, die zudem regensicher abdichtbar sein muß.
Ein weiterer hohler Fahnenmast ist in der amerikanischen Patentschrift 34 18 967 offenbart. Während bei
diesem Mast beide Trums der Fahnenleine im unteren Mastabschnitt innerhalb des Mastes verlaufen, verläuft
das fahnentragende Leinentrum außerhalb des übrigen Mastes. Die Verbindungsstelle der beiden Mastabschnitte
ist durch ein diskusartiges Gehäuse gebildet, daß für die innere Leinenführung innere öffnungen zu den
Mastabschnitten und eine äußere, ins Freie mündende öffnung für den Durchgang des fahnentragenden
Leinentrums aufweist. Ferner ist im unteren Mastabschnitt eine automatische Betätigungsvorrichtung für
die Fahnenleine vorgesehen, die durch eine durch einen Deckel abschließbare öffnung des Mastes zugänglich
ist.
Obwohl bei diesem Mast die Entwendung der Fahne dadurch erschwert ist, daß im unteren Mastabschnitt
beide Leinentrums im Mast verlaufen, ist die Entwendung der Fahne letztlich doch nicht verhindert, da das
fahnentragende Trum ab einer bestimmten, relativ niedrigen Maststelle außerhalb des Mastes verläuft, so
daß eine Person unter Zuhilfenahme dieses Trums erleichtert den übrigen Mast hinaufklettern und die
Fahne unbeschädigt entwenden kann. Bei eingeholter Fahne verbleibt ferner ein Leinenabschnitt außerhalb
des Mastes, so daß bei entsprechenden Windverhältnissen durch periodisches Anschlagen dieses Leinenabschnittes
gegen den Mast störende Geräusche entstehen. Nachteilig ist weiterhin, daß sich die gehißte Fahne
um die Leine wickeln kann, so daß sie nicht wunschgemäß wehen kann, und daß bei starkem Wind
bzw. bei Sturm zumindest nicht in jedem Fall gewährleistet ist, daß die Fahne sicher und/oder ohne
ihre Beschädigung eingeholt werden kann, da sie unaufgerollt durch die äußere öffnung des diskusartigen
Mastgehäuses nach innen gezogen werden muß. Schließlich ist dieser bekannte Mast durch die
Verwendung einer automatischen Fahnenhiß- und -einholvorrichtung komplizierter aufgebaut und bedarf
der regelmäßigen Wartung, um unnötige Reparaturkosten zu vermeiden.
Die Aufgabe der Erfindung besteht in der Schaffung eines Fahnenmastes mit im Mastinneren vorgesehener
Führung des Fahnenaufzugmittels, bei dem das Entwenden der Fahne verhindert ist und der bei gefälliger
äußerer Erscheinung einfach im Aufbau und billig herstellbar ist.
Die Lösung dieser Aufgabe ist im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 angegeben.
Eine vorteilhafte Weiterbildung des Gegenstandes nach der Erfindung ist in den Unteransprüchen 2 und 3
angegeben.
Durch diese Lösung ist das Entwenden der Fahne, unter Umständen auch mit der Fahnenleine, auf einfache
Weise verhindert, da die Fahnenleine vollständig im Innern des Mastes verläuft und auf keinem Abschnitt
ihrer Länge aus dem Mast herausragt, so daß sie für Unbefugte nicht mehr zugänglich ist. Weiterhin ist
vorteilhaft, daß die Fahnenleine nur die unbedingt erforderliche Mindestlänge aufzuweisen braucht und
daß die Fahne eben wegen der vollständig innenliegenden Leinenführung nur beschädigt entwendet werden
kann, sollte jemand am Mast hinaufgeklettert sein. Ferner ermöglicht die vorgeschlagene Querschnittsprofilierung
des Mastes eine einfache Herstellung des Kanals für den fahnentragenden Leinentrum unter
gleichzeitiger Ausbildung eines formschör.en Mastes der fraglichen Art. Ferner kann die untere Einrichtung
für die Befestigung und Betätigung der Fahnenleine einfach ausgebildet sein, so daß ein sicherer Mastbetrieb
gewährleistet ist, wobei die Einrichtung auf einfache Weise an der Querwand im Mast anbringbar ist. Auch
kann die Fahrienleine bei allen Windverhältnissen sicher
eingeholt werden. Insgesamt ist durch den Lösungsvorschlag infolge der Kombination einfacher Merkmale ein
einfach aufgebauter und billig herzustellender, formschöner Fahnenmast mit innerer Leinenführung gegeben.
Die Erfindung ist nachstehend anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles näher
erläutert. Es zeigt
Fig. 1 einen Fahnenmast nach der Erfindung im Längsschnitt,
F i g. 2 einen Querschnitt durch den Mast nach der Linie H-II der F i g. 1 und
Fig.3 eine teilweise Seitenansicht gemäß dem Pfeil
III in Fig. 1.
Der in den Figuren beispielsweise dargestellte Fahnenhohlmast 1 besteht aus einem längsgeschlitzten
Hohlprofil 2 mit einer durchlaufenden, lotrechten Querwand 3, welche im Innern des Hohlprofils einen
sich in Längsrichtung des Mastes erstreckenden Kanal 4 begrenzt, dessen Seitenwände durch Abschnitte 2a des
Hohlprofils gebildet sind. Die Abschnitte 2a konvergieren in Richtung auf ihr freies Ende so, daß sie im Mast 1
einen schmalen Längsschlitz 5 zwischen sich belassen, der lediglich den Durchtritt einer Fahne 6, Flagge
od. dgl. zuläßt, wie aus F i g. 2 am deutlichsten zu sehen ist. Obwohl das Querschnittsprofil des Fahnenmastes in
Fig.2 ovalförmig gezeigt ist, können natürlich auch
andere Hohlquerschnitte gewählt werden, die einen Kanal 4 oder einen vergleichbaren Hohlraum mit einem
schmalen, ins Freie führenden Schlitz aufweisen, z. B. ein kreisrunder Querschnitt.
Der an seinem Oberende beispielsweise mit einer Platte 7 abgedichtete Fahnenhohlmast 1 besitzt an
diesem Ende die übliche Umlenkführung 8 für das als Seil 9 ausgebildete Fahnenaufzugsmittel. Die Umlenkführung
8 kann aus einem bekannten Rollenkasten oder Rollenblock bestehen und ist im dargestellten Fall im
Innern des hohlen Fahnenmastes an der Querwand 3 untergebracht, derart, daß das die Fahne 6 tragende so
Trum des Seils 9 im Kana! 4 verläuft, während das
andere Seiltrum im übrigen Hohlraum des Fahnenmastes verläuft (F ig. 1).
In Abwandlung kann auch so vorgegangen werden, daß die Umlenkführung 8 so angeordnet ist, daß beide
Seiltrums im Kanal 4 verlaufen.
Der Kanal 4 erstreckt sich von der oberen Umlenkführung 8 mindestens bis zu einer unteren
Befestigungseinrichtung 10 für das Seil 9, und diese Einrichtung besteht z. B. aus einer Grundplatte 11 und bo
zwei daran befestigten Schlitzklemmen 12. Die Klemmen 12 bestehen je aus einem beidendig offenen
Rohrstück mit einem keilförmigen Klemmschlitz 13, in dem ein entsprechender Seilabschnitt zur Festlegung
des Seils 9 und damit der Fahne festgeklemmt wird. Aus to
Fig.3 ist die Befestigungseinrichtung 10 und ihre Anbringung am Fahnenmast am besten zu erkennen.
Die Grundplatte 11 ist mittels Schrauben 14 an der Querwand 3 angeschraubt, und die rohrförmigen
Klemmen 12 sind in Längsrichtung des Fahnenmastes an der Grundplatte 11 beispielsweise angeschweißt, z. B.
so, daß sie miteinander fluchten, wobei sich ihre Klemrnschlitze 13 einander gegenüberliegen. Ferner ist
unterhalb der Befestigungseinrichtung 10 in der Querwand 3 vorteilhaft ein weiterer Rollenblock 15 für
die Umlenkung des rückwärtigen Trums des Seils 9 vorgesehen (F ig. 1).
Der Fahnenmast 1 ist, gemessen von seinem Fuß an,
in einer Höhe von 0,5 m bis etwa 1,50 m mit einer größeren Durchbrechung 16 in den Abschnitten 2a des
Mastes versehen, wodurch die Befestigungseinrichtung 10 an der Querwand 3 und die Handhabung des Seils 9
sowie das Anbringen und Abnehmen der Fahne 6 an bzw. vom Seil und das Einführen der Fahne in den
Längsschlitz 5 des Fahnenmastes auf einfache Weise möglich ist. Das angegebene Höhenmaß für das
Vorsehen der Durchbrechung 16 am Fahnenmast bedeutet gleichzeitig, daß eine Bedienungsperson ohne
Zuhilfenahme einer Leiter die Fahne bequem anbringen oder abnehmen kann.
Zum Schutz gegen unbefugten Zugriff ist eine in Fig.3 strichpunktiert angedeutete und in Fig. 1
deutlich erkennbare Abdeckung 17 in Form einer der Umfangsprofilierung des Fahnenmastes angepaßten
Platte vorgesehen. Die die Durchbrechung 16 vollständig abdeckende Abdeckung 17 weist einerseits ein oder
zwei hakenförmige Halteglieder t8 auf, die mit den Abschnitten 2a in Eingriff gelangen, und andererseits ein
Schloß 19, dessen Riegel 20 ebenfalls mit den Abschnitten 2a des Mastes in Eingriff gelangt. Mittels
dieser abschließbaren Abdeckung ist der Zugriff für unbefugte Personen zur Befestigungseinrichtung 10 auf
einfache Weise verhindert.
Es ist klar, daß der enge Längsschlitz 5 des Kanals 4 mindestens etwa von der oberen Umlenkführung 8 bis
zur unteren Befestigungseinrichtung 10 reichen muß. Da das Hohlprofil des Fahnenmastes 1 vorzugsweise aus
einem Halbfabrikat besteht, kann derjenige Abschnitt des Schlitzes 5 des Kanals 4, der sich unterhalb der
Durchbrechung 16 bzw. der Abdeckung 17 befindet, abgedichtet werden. Dies kann durch Zusammendriikken
der Abschnitte 2a, durch Anschweißen eines Abdeckstreifens oder auf andere Weise geschehen, um
eine Manipulation an der Fahnenleine von unten her durch Unbefugte auszuschließen.
Der Fuß des Fahnenmastes nach der Erfindung kann in bekannter Weise ausgebildet sein, was jeweils von
den Gegebenheiten am Ort der Mastaufstellung abhängt. Als Material für den Fahnenmast wird
vorzugsweise eloxiertes Aluminium verwendet.
Zum Hissen einer Fahne 6 wird das Seil 9 aus den Klemmschlitzen 13 gelöst und ein wenig aus der
Durchbrechung 16 herausgezogen, um in bekannter Weise die Fahne an der Leine zu befestigen. Unter
gleichzeitigem Ziehen am rückwärtigen Trum des Seiles wird die Fahne dann in den Schlitz 5, der mit dem Kanal
4 in Verbindung steht, eingeführt, und durch weiteres Ziehen wird die Fahne gehißt. Somit ragt nur die Fahne
aus dem Mast heraus, wobei der Schlitz 5 nur so breit ist, daß ein Auf- und Abbewegen der Fahne im Schlitz ohne
irgendwelche Behinderung möglich, ein Zugang zur Fahnenleine aber unmöglich ist. Nach dem Hissen der
Fahne wird das Seil 9 in den keilförmigen Klemmschlitzen 13 festgeklemmt und die Durchbrechung 16 durch
die abschließbare Abdeckung 17 abgedeckt bzw. verschlossen.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
Claims (3)
1. Fahnenhohlmast mit einer oberen, im Mast versenkt angeordneten Umlenkführung und einer
unteren Befestigungseinrichtung für das im Mast mit wenigstens einem Trum in einem gesonderten Kanal
des Mastes verlaufenden Fahnenaufzugsmittel, wobei der Kanal einen sich von der Befestigungseinrichtung
bis zur Umlenkführung erstreckenden Längsschlitz für den freien Durchtritt der an dem
Aufzugsmittel zu befestigenden Fahne aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß der Hohlmast
(1) eine innere, lotrecht verlaufende Querwand (3) zur Ausbildung des gesonderten Kanals (4)
aufweist, daß die Umlenkführung (8) und die Befestigungseinrichtung (10) an der Querwand (3)
befestigt sind und daß die Mastwand im Bereich der Anbringungsstelle der Befestigungseinrichtung (10)
eine mit dem Längsschlitz (5) des Kanals (4) in Verbindung stehende Durchbrechung (16) aufweist, M
die mittels einer abschlieöbaren Abdeckung (17) vollständig abdeckbar ist.
2. Fahnenhohlmast nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungseinrichtung
(10) aus einer an der Querwand (3) befestigten Grundplatte (11) mittels zwei daran in Längsrichtung
des Mastes verlaufend angebrachten, rohrförmigen Schlitzklemmen (12) mit je einem keilförmigen
Klemmschlitz (13) zur Festlegung des als Seil (9) ausgebildeten Fahnenaufzugsmittels besteht.
3. Fahnenhohlmast nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchbrechung
(16) in einen Bereich zwischen 0,50 m und 1,50 m oberhalb des Mastfußes vorgesehen ist.
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