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DE2457945B2 - Fahnenhohlmast - Google Patents

Fahnenhohlmast

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DE2457945B2
DE2457945B2 DE19742457945 DE2457945A DE2457945B2 DE 2457945 B2 DE2457945 B2 DE 2457945B2 DE 19742457945 DE19742457945 DE 19742457945 DE 2457945 A DE2457945 A DE 2457945A DE 2457945 B2 DE2457945 B2 DE 2457945B2
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DE
Germany
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mast
flag
fastening device
hollow
channel
Prior art date
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DE19742457945
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English (en)
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DE2457945C3 (de
DE2457945A1 (de
Inventor
Wolfgang 2400 Luebeck Reichel
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Individual
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Publication of DE2457945B2 publication Critical patent/DE2457945B2/de
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Description

Die Erfindung betrifft einen Fahnenhohlmast gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Durch die deutsche Patentschrift 2 01871 ist ein derartiger Fahnenhohlmast bekai ntgeworden. Dieser Mast ist relativ kompliziert aufgebaut und entsprechend kostenaufwendig herzustellen, da der erwähnte Kanal zur Erzielung eines von außen unzugänglichen Fahnenaufzugsmittels durch zusätzliche Profilleisten gebildet ist, die durch schellenartige Befestigungen außen am Rohrkörper angeordnet sind und außerdem so ausgebildet sein müssen, daß sie als Führungskörper für die Kette als Fahnenaufzugsmittel dienen. Ferner ist der so zusammengesetzte Mast keine gefällige äußere Erscheinung. Der hauptsächliche Nachteil besteht jedoch darin, daß die Fahne leicht entwendet werden kann, denn die unten angeordnete Befestigungseinrichtung für die erwähnte Kette ist als Kurbeltrieb so ausgebildet, daß die Kette aus dem Kanal herausragt und von außen frei zugänglich ist.
In der deutschen Patentschrift 1 14 519 ist weiter ein Fahnenmast mit innerer Leinenführung offenbart. Dieser Mast ist jedoch für die Montage auf einem Dachfirst gedacht und weist beträchtliche Nachteile auf. Obwohl beide Trums der Fahnenleine mit einem Teil ihrer Länge innerhalb des Rohrmastes verlaufen, befindet sich ein beträchtlicher Längenanteil außerhalb des Mastes, wenn die Fahne gehißt oder eingeholt werden soll, da hierzu beide Trums aus dem Mastoberende herausragen und durch eine abdeckbare Dachöffnung in das Dachinnere herabgelassen werden müssen, so daß aufgrund dieser Leinenführung eine
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60 ziemliche Leinenlänge erforderlich ist. Da dieser Mast ein Dachmast ist, steht hier das Problem der Fahnenentwendung nicht im Vordergrund. Außerdem ist für die Bedienung dieses Mastes die schon erwähnte Dachöffnung erforderlich, die zudem regensicher abdichtbar sein muß.
Ein weiterer hohler Fahnenmast ist in der amerikanischen Patentschrift 34 18 967 offenbart. Während bei diesem Mast beide Trums der Fahnenleine im unteren Mastabschnitt innerhalb des Mastes verlaufen, verläuft das fahnentragende Leinentrum außerhalb des übrigen Mastes. Die Verbindungsstelle der beiden Mastabschnitte ist durch ein diskusartiges Gehäuse gebildet, daß für die innere Leinenführung innere öffnungen zu den Mastabschnitten und eine äußere, ins Freie mündende öffnung für den Durchgang des fahnentragenden Leinentrums aufweist. Ferner ist im unteren Mastabschnitt eine automatische Betätigungsvorrichtung für die Fahnenleine vorgesehen, die durch eine durch einen Deckel abschließbare öffnung des Mastes zugänglich ist.
Obwohl bei diesem Mast die Entwendung der Fahne dadurch erschwert ist, daß im unteren Mastabschnitt beide Leinentrums im Mast verlaufen, ist die Entwendung der Fahne letztlich doch nicht verhindert, da das fahnentragende Trum ab einer bestimmten, relativ niedrigen Maststelle außerhalb des Mastes verläuft, so daß eine Person unter Zuhilfenahme dieses Trums erleichtert den übrigen Mast hinaufklettern und die Fahne unbeschädigt entwenden kann. Bei eingeholter Fahne verbleibt ferner ein Leinenabschnitt außerhalb des Mastes, so daß bei entsprechenden Windverhältnissen durch periodisches Anschlagen dieses Leinenabschnittes gegen den Mast störende Geräusche entstehen. Nachteilig ist weiterhin, daß sich die gehißte Fahne um die Leine wickeln kann, so daß sie nicht wunschgemäß wehen kann, und daß bei starkem Wind bzw. bei Sturm zumindest nicht in jedem Fall gewährleistet ist, daß die Fahne sicher und/oder ohne ihre Beschädigung eingeholt werden kann, da sie unaufgerollt durch die äußere öffnung des diskusartigen Mastgehäuses nach innen gezogen werden muß. Schließlich ist dieser bekannte Mast durch die Verwendung einer automatischen Fahnenhiß- und -einholvorrichtung komplizierter aufgebaut und bedarf der regelmäßigen Wartung, um unnötige Reparaturkosten zu vermeiden.
Die Aufgabe der Erfindung besteht in der Schaffung eines Fahnenmastes mit im Mastinneren vorgesehener Führung des Fahnenaufzugmittels, bei dem das Entwenden der Fahne verhindert ist und der bei gefälliger äußerer Erscheinung einfach im Aufbau und billig herstellbar ist.
Die Lösung dieser Aufgabe ist im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 angegeben.
Eine vorteilhafte Weiterbildung des Gegenstandes nach der Erfindung ist in den Unteransprüchen 2 und 3 angegeben.
Durch diese Lösung ist das Entwenden der Fahne, unter Umständen auch mit der Fahnenleine, auf einfache Weise verhindert, da die Fahnenleine vollständig im Innern des Mastes verläuft und auf keinem Abschnitt ihrer Länge aus dem Mast herausragt, so daß sie für Unbefugte nicht mehr zugänglich ist. Weiterhin ist vorteilhaft, daß die Fahnenleine nur die unbedingt erforderliche Mindestlänge aufzuweisen braucht und daß die Fahne eben wegen der vollständig innenliegenden Leinenführung nur beschädigt entwendet werden
kann, sollte jemand am Mast hinaufgeklettert sein. Ferner ermöglicht die vorgeschlagene Querschnittsprofilierung des Mastes eine einfache Herstellung des Kanals für den fahnentragenden Leinentrum unter gleichzeitiger Ausbildung eines formschör.en Mastes der fraglichen Art. Ferner kann die untere Einrichtung für die Befestigung und Betätigung der Fahnenleine einfach ausgebildet sein, so daß ein sicherer Mastbetrieb gewährleistet ist, wobei die Einrichtung auf einfache Weise an der Querwand im Mast anbringbar ist. Auch kann die Fahrienleine bei allen Windverhältnissen sicher eingeholt werden. Insgesamt ist durch den Lösungsvorschlag infolge der Kombination einfacher Merkmale ein einfach aufgebauter und billig herzustellender, formschöner Fahnenmast mit innerer Leinenführung gegeben.
Die Erfindung ist nachstehend anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 einen Fahnenmast nach der Erfindung im Längsschnitt,
F i g. 2 einen Querschnitt durch den Mast nach der Linie H-II der F i g. 1 und
Fig.3 eine teilweise Seitenansicht gemäß dem Pfeil III in Fig. 1.
Der in den Figuren beispielsweise dargestellte Fahnenhohlmast 1 besteht aus einem längsgeschlitzten Hohlprofil 2 mit einer durchlaufenden, lotrechten Querwand 3, welche im Innern des Hohlprofils einen sich in Längsrichtung des Mastes erstreckenden Kanal 4 begrenzt, dessen Seitenwände durch Abschnitte 2a des Hohlprofils gebildet sind. Die Abschnitte 2a konvergieren in Richtung auf ihr freies Ende so, daß sie im Mast 1 einen schmalen Längsschlitz 5 zwischen sich belassen, der lediglich den Durchtritt einer Fahne 6, Flagge od. dgl. zuläßt, wie aus F i g. 2 am deutlichsten zu sehen ist. Obwohl das Querschnittsprofil des Fahnenmastes in Fig.2 ovalförmig gezeigt ist, können natürlich auch andere Hohlquerschnitte gewählt werden, die einen Kanal 4 oder einen vergleichbaren Hohlraum mit einem schmalen, ins Freie führenden Schlitz aufweisen, z. B. ein kreisrunder Querschnitt.
Der an seinem Oberende beispielsweise mit einer Platte 7 abgedichtete Fahnenhohlmast 1 besitzt an diesem Ende die übliche Umlenkführung 8 für das als Seil 9 ausgebildete Fahnenaufzugsmittel. Die Umlenkführung 8 kann aus einem bekannten Rollenkasten oder Rollenblock bestehen und ist im dargestellten Fall im Innern des hohlen Fahnenmastes an der Querwand 3 untergebracht, derart, daß das die Fahne 6 tragende so Trum des Seils 9 im Kana! 4 verläuft, während das andere Seiltrum im übrigen Hohlraum des Fahnenmastes verläuft (F ig. 1).
In Abwandlung kann auch so vorgegangen werden, daß die Umlenkführung 8 so angeordnet ist, daß beide Seiltrums im Kanal 4 verlaufen.
Der Kanal 4 erstreckt sich von der oberen Umlenkführung 8 mindestens bis zu einer unteren Befestigungseinrichtung 10 für das Seil 9, und diese Einrichtung besteht z. B. aus einer Grundplatte 11 und bo zwei daran befestigten Schlitzklemmen 12. Die Klemmen 12 bestehen je aus einem beidendig offenen Rohrstück mit einem keilförmigen Klemmschlitz 13, in dem ein entsprechender Seilabschnitt zur Festlegung des Seils 9 und damit der Fahne festgeklemmt wird. Aus to Fig.3 ist die Befestigungseinrichtung 10 und ihre Anbringung am Fahnenmast am besten zu erkennen. Die Grundplatte 11 ist mittels Schrauben 14 an der Querwand 3 angeschraubt, und die rohrförmigen Klemmen 12 sind in Längsrichtung des Fahnenmastes an der Grundplatte 11 beispielsweise angeschweißt, z. B. so, daß sie miteinander fluchten, wobei sich ihre Klemrnschlitze 13 einander gegenüberliegen. Ferner ist unterhalb der Befestigungseinrichtung 10 in der Querwand 3 vorteilhaft ein weiterer Rollenblock 15 für die Umlenkung des rückwärtigen Trums des Seils 9 vorgesehen (F ig. 1).
Der Fahnenmast 1 ist, gemessen von seinem Fuß an, in einer Höhe von 0,5 m bis etwa 1,50 m mit einer größeren Durchbrechung 16 in den Abschnitten 2a des Mastes versehen, wodurch die Befestigungseinrichtung 10 an der Querwand 3 und die Handhabung des Seils 9 sowie das Anbringen und Abnehmen der Fahne 6 an bzw. vom Seil und das Einführen der Fahne in den Längsschlitz 5 des Fahnenmastes auf einfache Weise möglich ist. Das angegebene Höhenmaß für das Vorsehen der Durchbrechung 16 am Fahnenmast bedeutet gleichzeitig, daß eine Bedienungsperson ohne Zuhilfenahme einer Leiter die Fahne bequem anbringen oder abnehmen kann.
Zum Schutz gegen unbefugten Zugriff ist eine in Fig.3 strichpunktiert angedeutete und in Fig. 1 deutlich erkennbare Abdeckung 17 in Form einer der Umfangsprofilierung des Fahnenmastes angepaßten Platte vorgesehen. Die die Durchbrechung 16 vollständig abdeckende Abdeckung 17 weist einerseits ein oder zwei hakenförmige Halteglieder t8 auf, die mit den Abschnitten 2a in Eingriff gelangen, und andererseits ein Schloß 19, dessen Riegel 20 ebenfalls mit den Abschnitten 2a des Mastes in Eingriff gelangt. Mittels dieser abschließbaren Abdeckung ist der Zugriff für unbefugte Personen zur Befestigungseinrichtung 10 auf einfache Weise verhindert.
Es ist klar, daß der enge Längsschlitz 5 des Kanals 4 mindestens etwa von der oberen Umlenkführung 8 bis zur unteren Befestigungseinrichtung 10 reichen muß. Da das Hohlprofil des Fahnenmastes 1 vorzugsweise aus einem Halbfabrikat besteht, kann derjenige Abschnitt des Schlitzes 5 des Kanals 4, der sich unterhalb der Durchbrechung 16 bzw. der Abdeckung 17 befindet, abgedichtet werden. Dies kann durch Zusammendriikken der Abschnitte 2a, durch Anschweißen eines Abdeckstreifens oder auf andere Weise geschehen, um eine Manipulation an der Fahnenleine von unten her durch Unbefugte auszuschließen.
Der Fuß des Fahnenmastes nach der Erfindung kann in bekannter Weise ausgebildet sein, was jeweils von den Gegebenheiten am Ort der Mastaufstellung abhängt. Als Material für den Fahnenmast wird vorzugsweise eloxiertes Aluminium verwendet.
Zum Hissen einer Fahne 6 wird das Seil 9 aus den Klemmschlitzen 13 gelöst und ein wenig aus der Durchbrechung 16 herausgezogen, um in bekannter Weise die Fahne an der Leine zu befestigen. Unter gleichzeitigem Ziehen am rückwärtigen Trum des Seiles wird die Fahne dann in den Schlitz 5, der mit dem Kanal 4 in Verbindung steht, eingeführt, und durch weiteres Ziehen wird die Fahne gehißt. Somit ragt nur die Fahne aus dem Mast heraus, wobei der Schlitz 5 nur so breit ist, daß ein Auf- und Abbewegen der Fahne im Schlitz ohne irgendwelche Behinderung möglich, ein Zugang zur Fahnenleine aber unmöglich ist. Nach dem Hissen der Fahne wird das Seil 9 in den keilförmigen Klemmschlitzen 13 festgeklemmt und die Durchbrechung 16 durch die abschließbare Abdeckung 17 abgedeckt bzw. verschlossen.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen

Claims (3)

■■'■ ί Patentansprüche:
1. Fahnenhohlmast mit einer oberen, im Mast versenkt angeordneten Umlenkführung und einer unteren Befestigungseinrichtung für das im Mast mit wenigstens einem Trum in einem gesonderten Kanal des Mastes verlaufenden Fahnenaufzugsmittel, wobei der Kanal einen sich von der Befestigungseinrichtung bis zur Umlenkführung erstreckenden Längsschlitz für den freien Durchtritt der an dem Aufzugsmittel zu befestigenden Fahne aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß der Hohlmast (1) eine innere, lotrecht verlaufende Querwand (3) zur Ausbildung des gesonderten Kanals (4) aufweist, daß die Umlenkführung (8) und die Befestigungseinrichtung (10) an der Querwand (3) befestigt sind und daß die Mastwand im Bereich der Anbringungsstelle der Befestigungseinrichtung (10) eine mit dem Längsschlitz (5) des Kanals (4) in Verbindung stehende Durchbrechung (16) aufweist, M die mittels einer abschlieöbaren Abdeckung (17) vollständig abdeckbar ist.
2. Fahnenhohlmast nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungseinrichtung (10) aus einer an der Querwand (3) befestigten Grundplatte (11) mittels zwei daran in Längsrichtung des Mastes verlaufend angebrachten, rohrförmigen Schlitzklemmen (12) mit je einem keilförmigen Klemmschlitz (13) zur Festlegung des als Seil (9) ausgebildeten Fahnenaufzugsmittels besteht.
3. Fahnenhohlmast nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchbrechung (16) in einen Bereich zwischen 0,50 m und 1,50 m oberhalb des Mastfußes vorgesehen ist.
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DE19742457945 1974-12-07 1974-12-07 Fahnenhohlmast Expired DE2457945C3 (de)

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