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DE2329708A1 - Klinge fuer haarschneidegeraete - Google Patents

Klinge fuer haarschneidegeraete

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Publication number
DE2329708A1
DE2329708A1 DE2329708A DE2329708A DE2329708A1 DE 2329708 A1 DE2329708 A1 DE 2329708A1 DE 2329708 A DE2329708 A DE 2329708A DE 2329708 A DE2329708 A DE 2329708A DE 2329708 A1 DE2329708 A1 DE 2329708A1
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DE
Germany
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blade
cutting
hair clipper
sections
hair
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DE2329708A
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DE2329708B2 (de
DE2329708C3 (de
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Christa Liedtke
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Original Assignee
Individual
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Publication date
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Priority to NO742089A priority patent/NO138590C/no
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Priority to CH796774A priority patent/CH571390A5/xx
Priority to GB2592974A priority patent/GB1473554A/en
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Publication of DE2329708B2 publication Critical patent/DE2329708B2/de
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Description

Christa Liedtke, 43 Essen-Bredeney, Weg zur Platte 72 Klinge für Haarschneidegerate
Die Erfindung betrifft eine Klinge für Haarschneidegeräte, die von Benutzer nach Art eines Kammes durchs Haar geführt werden, wobei die von der rasierklingenähnlichen, alt zwei auf gegenüberliegenden Längsseiten angeordneten Schneidkanten versehene im Haarschneidegerät eingesetzten Klinge erfaßten Haar gekürzt werden.
Schneidklingen für Haarschneidegeräte dieser Art sind in der Regel ähnlich wie Rasierklingen ausgebildet und weisen an ihren beiden Längsseiten jeweils eine durchlaufende Schneidkante aufο Dadurch können die mit diesen Klingen bestückten Haarschneidegeräte nur zum allgemeinen Kürzen der Haarlänge des Benutzers verwendet werden, während ein dem Effilieren entsprechendes teilweises Ausdünnen des Haars nicht möglich ist. Da für einen korrekten Formschnitt ein solches Ausdünnen des Haars aber erforderlich ist,
H /be
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führt dies dazu, daß ein vom Friseur ausgeführter Haarschnitt mit dem bekannten Gerät nicht voll ersetzt werden kanno Die Besitzer derartiger HaarschneidegerSte müssen daher zwischen dem Haarschnitt mit dem Gerät immer wieder vom Friseur durchgeführte Haarschnitte Zwischenschalten.
Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugründe, auch solche zwischenzeitlichen Friseurhaarschnitte überflüssig zu machen, und es dem Besitzer eines Haarsehneideger8ts der hier in Frage stehenden Art zu ermöglichen, mit dem Gerlt auch einen Effilierschnitt auszuführen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß an wenigstens einer der beiden Längsseiten die Schneidkante der Klinge durch mit Abstand voneinander angeordnete nicht schneidende Abschnitte unterbrochen ist. Beim Hindurchführen des Haarschneideger Kts durch das Haar bleiben also dl· an nicht schneidenden Abschnitten der Kling· entlanggeführten Haare ungekürzt, während dl· von Schneidkanten erfaßten Haare entsprechend der eingestellten Länge der Zähne gekürzt werdenβ Es tritt also ein echter Effiliereffekt auf.
Die nicht schneidenden Abschnitte können erfindungsgemäß dadurch gebildet werden, daß die Längsseite der Klinge an den nicht schneidenden Abschnitten ausgenommen ist, so daß die nicht schneidenden Abschnitte gegenüber die Schneidkante tragenden Abschnitten zurücktreten .
Die nicht schneidenden Abschnitte sind vorzugsweise in gleichmäßigen Abständen über die Längsseite der Klinge verteilt angeordnet, so daß auch ein gleichmäßiger Effiliereffekt erzielt wirdo
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Die Breite der nicht schneidenden Abschnitte wird in erfindungsgemäßer Weiterbildung gleich den Abstand zwischen zwei Zähnen der Zahnreihe des Haarschneidegeräts gewählt, wobei die nicht schneidenden Abschnitte derart zu den Zähnen des Haarschneidegeräts ausgefluchtet angeordnet sind, daß zwischen benachbarten Zähnen iaaer nur ein nicht schneidender oder ein eine Schneidkante tragender Abschnitt auftritt» Der übergang von eine* nicht schneidenden zu einem eine Schneidkante tragenden Abschnitt befindet sich also jeweils unter eine« Zahn.
Vorzugsweise wird der Abstand der nicht schneidenden und der eine Schneidkante tragenden Abschnitte gleich den Abstand benachbarter Zähne der Zahnreihe gewählt, so daß zwischen aufeinanderfolgenden Zähnen abwechselnd ein nicht schneidender und ein eine Schneidkante tragender Abschnitt der Klinge liegt.
Alternativ können auch entweder die nicht schneidenden oder die die Schneidkante tragenden Abschnitte oder beide eine Breite haben, die gleich einem Vielfachen des Abstands zweier benachbarter Zähne der Zahnreihe des Haarschneidegeräts istο
Wenn alt der gleichen Klinge sowohl das Effilieren, wie auch das Kurzen des Haars mägMch sein soll, empfiehlt es sich, die Klinge so auszubilden, daß sie nur an einer. Längsseite nicht schneidende Abschnitte aufweist, während die zweite Längsseite eine übliche, ununterbrochene Schneidkante trägt· Durch einfaches Umsetzen der Klinge derart, daß die eine oder andere Längsseite unter den Zähnen freiliegt, kann das Haarschneidegerät dann auf "Effilieren" oder "KUrzen" uagestellt werden.
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Zwischen unterschiedlich starkem Effiliereffekt kann bei einer Klinge gewählt werden, bei der beide Längsseiten nicht schneidende Abschnitte aufweisen, wobei die Teilung und/oder die Breite der nicht schneidenden Abschnitte einer Längskante verschieden von der anderen Längskante gewählt ist.
Zur Festlegung der Klinge im Haarschneidegerät in Schneidrichtung weist sie in an sich bekannter Weise wenigstens eine, vorzugsweise zwei Abstand voneinander aufweisende, von entsprechend angeordneten und geformten Vorsprüngen des Haarschneidegeräts durchsetzbare öffnungen auf, wobei die Vorsprünge des Haarschneidegeräts und die öffnungen der Klingen im Querschnitt wenigstens teilweise komplementär geformt sindο Die öffnungen in der Klinge haben dabei jeweils wenigstens einen von der öffnung ausgehenden Einschnitt, der Jeweils mit einem komplementär geformten Ansatz des zugehörigen Vorsprungs des Haarschneidegeräts in Eingriff bringbar ist. Dadurch ist es beispielsweise möglich,die Verwendung einer für das Haarschneidegerät ungeeigneten Klinge ohne den oder die zusätzlichen Einschnitte an der öffnung verhindern.
In einer vorteilhaften Weiterbildung weisen die öffnungen in der Klinge die Form eines langgestreckten Schlitzes auf, dessen Breite gleich der entsprechenden Abmessung des zugehörigen VorSprungs des Haarschneidegeräts ist, so daB die Klinge auf den VorsprQngen des Haarschneidegeräts in Schlitzlängerichtung verschiebbar, in Querrichtung Jedoch unverschiebbar gehaltert ist, und von wenigstens einer Schlitzlängsseit· aus stehen eine Vielzahl von von der schlitzförmigen öffnung ausgehend· Einschnitt« mit Abstand voneinander vor, wodurch ein· wahlweis·
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Festlegung der Klinge im Haarschneidegerät in Schlitzlängsrichtung durch wahlweises Ineingriffbringen des Ansatzes des zugehörigen Vorsprungs ermöglicht wird. Die schlitzförmigen Öffnungen können dabei rechtwinklig zu den Klingenschneidkanten verlaufen, so daß die Lage der Schneidkante im Haarschneidegerät relativ zu den Zähnen in Arbeitsrichtung verstellbar ist« Dadurch kann, je nach Ausbildung der Schneidkante der Klinge, eine Änderung der Schnittlänge des Haars bzw. der verbleibenden Länge der beim Effiliervorgang ausgedünnten Haare auch bei solchen Haarschneidegeräten eingestellt werden, bei denen die Schnittlänge nicht durch verschiebbare Ausbildung der Zahnreihe veränderbar ist.
In einer abgewandelten Ausführungsform verlaufen die schlitzförmigen öffnungen parallel zu den Klingenschneidkanten, so daß eine Querversteilbarkeit der Klinge im Gerät gegeben ist. Diese Querverschiebbarkeit ist insbesondere bei den vorstehend beschriebenen Effilierklingen wesentlich, weil sie eine seitliche Ausrichtung der schneidenden Abednitte relativ su den Zahnlücken bzw» zu den Zähnen derart gestattet, daß in den Zahnlücken längere oder kürzere schneidende Abschnitte liegen, während ein T41 der schneidenden Abschnitte von den Zähnen überdeckt wird«. Dadurch ist die Stärke der Effilierwirkung einer Effilierklinge durch entsprechende seitliche Verschiebung zusätzlich veränderbar.
Eine wahlweise Verschiebung der Klingel schneidkette entweder in Quer- oder in Längerichtung ist möglich, wenn die vorhergehend erörterten Ausfuhrungsformen derart vereinigt werden, daß die rechtwinklig und die parallel zur Schneidkante verlaufende schlitzförmige öffnung zu: einer kreuzschlitzförmlgen öffnung
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zusanmengefaßt werden» Eine gleichzeitige Verstellung sowohl parallel wie auch rechtwinklig zur Schneidkante ist allerdings nicht möglich.
Diese zuletzt erwähnte Möglichkeit ist jedoch bei einer Ausführungsform gegeben, bei der die Klinge im Bereich der Vorsprünge des Haarschneidegeräts eine Vielzahl von teils parallel teils rechtwinklig zur Schneidkante mit Abstand voneinander angeordneten öffnungen aufweist.
Die Erfindung ist in der folgenden Beschreibung mehrerer Ausführungsbeispiele in Verbindung mit der Zeichnung näher erläutert, und zwar zeigt bzw. zeigen:
Figo 1 eine Draufstht auf eine erfindungsgemäß
ausgebildete Klinge, wobei das zugehörige Haarschneidegerät schematisch in strichpunktierten Linien angedeutet ist;
Fig. 2 eine alternative Ausführungsform der erfindungsgemäßen Klinge, bei welcher die die Schneidkante tragenden Bereiche gegenüber den nicht schneidenden Abschnitten vergrößert sind;
Fig. 3 eine weitere Ausführungsform, bei welcher
die nicht schneidenden Abschnitte gegenüber den eine Schneidkante tragenden Bereich« vergrößert sind; und
Fig. 4 bis 7 Teildraufsichten auf eine erfindungsgemäße Klinge gemäß Fig. 1, jedoch mit Jeweils abgewandelten, eine verstellbar· Festlegung der Klingen im zugehörigen Haarschneidegerät ermöglichenden Befestigungsöffnungen.
Die erfindungsgemäß ausgebildeten In ihrer Gesamtheit mit 10 bezeichneten Klingen entsprechen den üblichen, zum bloßen Kursen der Haare verwendeten Klingen insoweit, als sie ebenfalls als flache langgestreckte rasierklingenähnliche Gebilde mit an den
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gegenüberliegenden Längsseiten gebildeten Schneid-Kanten 12 und 14 und öffnungen 16 im Längsmittelbereich zur Festlegung im zugehörigen Haarschneidegerat 18 ausgebildet sind, wobei sich jedoch die Schneidkante an wenigstens einer der gegenüberliegenden Klingenlängsseiten abwechselnd aus schneidenden und nichtschneidenden Abschnitten 20 bzw. 22 zusammensetzt, deren Breite mit a bzw. b bezeichnet ist.
In Fig. 1 ist die Lay der Klinge 10 in einem zugehörigen, strichpunktiert dargestellten Haarschneidegerät 18 gezeigt, das eine aus einer Reihe von parallelen Z&hnen 24 gebildete, gegenüber der Schneidkante 14 oder 12 verschiebbare Zahnreihe aufweist. Es ist ersichtlich, daß die schneidenden Abschnitte 20 and die nicht&chneidenden Abschnitte 22 in der Breite m bmw. b gerade so bemessen sind, daß zwischen benachbarten Zähnen 24 der Zahnreihe abwechselnd schneidende und nichtschneidende Abschnitte 20 bzw.22 liegen. Beim Hindurchführen des Geräts 18 durch das Haar des Benutzers werden die zwischen zwei einen schneidenden Abschnitt umschließenden Zähnen hindurchgeführte Haare gekürzt, während die zwischen benachbarten Zähnen hindurchgeführten Haare ungekürzt bleiben. Es wird also jeweils nur .ein bestimmter Anteil der erfaßten Haare (im gezeigten Beispiel etwa die Hälfte) gekürzt, so daß im Effekt eine Ausdünnung oder Effilierwirkung erzielt wird. Die Länge des ÜberStandes der Zähne über die schneidenden Abschnitte 20 bestimmt dabei den relativen Längenunterschied zwischen schneidend erfaßten und ungekürzten Haaren. Bei Geräten mit verstellbarer Zahnlänge kann der relative Längeunterschied individuell verändert werden.
Die zweite Schneidkante 12 der Klinge, die in der Figur im Innern des Geräts 18 liegt, ist als übliche, über ihre gesamte Länge schneidende Schneidkante dargestellt.
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Durch Umsetzen der Klinge derart, daß diese zweite Schneidkante 12 im Gerät 18 in Schnittstellung steht, kann das Gerät zum Kurzen der Haare ohne Effiliereffekt verwendet werden. Selbstverständlich könnten Jedoch auch beide Schneidkanten 12 und 14 als Effilierschneidkanten ausgebildet sein. Eine solche Klinge 10 muß dann gegen die übliche Klinge ausgetauscht werden, wenn das Haar nur gekürzt werden solle Die nichtschneidenden Abschnitte 22 werden am einfachsten dadurch gebildet, daß die betreffende Längsseite der Klinge 10 zweckmäßig vor dem Härten und Schleifen mauerzinnenförmig ausgestanzt wird, so daß ausgenommene odbr Zurückgenommene Abschnitte entstehen, die beim späteren Anschleifen der Schneide nicht geschärft werdeno Die gleiche Wirkung kann aber auch dadurch erζMt werden, daß die Längsseite der Klinge nur partiell in den als schneidender Abschnitt vorgesehenen Bereichen geschliffen wird»
Die Ausführungsformen gemäß Figo 2 und 3 unterscheiden sich von der zuvor beschriebenen nur dadurch, daß die Breite der schneidenden Abschnitte bzw. der nichtsehneidenden Abschnitte a bzw. b verändert ist. Bei der in Fig. 2 gezeigten Klinge 10 ist die Breite a der schneidenden Abschnitte doppelt so groß wie die Breite der nichtschiteidenden Abschnitte (a «2b). Im Haarschneidegerät 18 liegen also in jeweils1 zwei benachbarten Zahnlücken schneidende Abschnitte 20, worauf ein nichtschneidender Abschnitt 22 folgte Die umgekehrten Verhältnisse sind bei der Klinge 10 nach Fig» 3 gegeben«, Dort ist die Breite a der schneidenden Abschnitte 20 halb so groß wie die Breite b der nichtschneidenden Abschnitte 22 (a =» l/2b).
Die öffnungen 16 zur Befestigung der Klinge 10 im Haarschneidegerät 18 haben bei den gezeigten 409881 /0205
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AusfQhrungsbeispielen die speziell gezeigte Form, die eine besonders sichere Festlegung der Klinge 10 in Gerät ermöglicht und - wenn das Gerät mit in Querschnitt zu den Öffnungen komplementären Befestigungszapfen versehen ist die Verwendung von ungeeigneten, auf andere Weise gelochten Klingen verhindert. Die Öffnungen 16 haben die Form eines an den parallel zu den Klingenlängsseiten abgeflachten Kreises, an denen sich Jeweils in Richtung auf die nächstgelegene Klingenquerseite ein in der Breite verringerter Abschnitt oder Einschnitt 26 anschließt.
Abgewandelte Ausgestaltungen der Öffnungen sum Festlegen der Klingen 10 in einem zugehörigen Haarschneidegerät sind in den Fig. 5 bis 8 gezeigt· Hierbei sind die Öffnungen so ausgebildet, daß sie eine verstellbare Festlegung der Klinge im Gerät ermöglichenο
Bei der in Figo 5 gezeigten AusfOhrungsform hat die Öffnung in der Klinge die Form eines langgestreckten Schlitzes 28, der rechtwinklig zur Klingenschneidkante 12 bzw· 14 verläuft. Der Schlitz 28 hat eine Breite, die etwa gleich oder etwas größer als die entsprechende Abmessung des zugehörigen Vorsprung* 30 des Haarachneidegaräta 18 1st, so daß die Klinge auf den Vorsprung de· Haarschneideger fts in Schiitslängerichtung verschiebbar, in Querrichtung jedoch unverschiebbar gehaltert ist. Rechte von der Klinge 10 ist im weggeschnittenen Teil ein Vorsprung 30 de» Haarschneidegeräts geseigt, der den symmetrisch im weggeschnittenen Teil der Klinge angeordneten zweiten Schlitz 28 durchsetzen würdeο
Es ist zu erkennen, daß der Schlitz 28 an seiner nach außen weisenden Schlitzlängsseite zusätzlich eine
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Vielzahl von von der schlitzförmigen öffnung ausgehenden Einschnitten 32 aufweist, die gleichmäßigen Abstand voneinander haben und zur Aufnahme eines entsprechenden Ansatzes 34 des zugehörigen Vorsprungs 30 des Haarschneidegeräts 18 dienen» Als Alternative zu den Einschnitten 32 könnte die am äußeren Rand der Klinge 10 dargestellten Einschnitte 32* vorgesehen sein, die dann mit getrennt von den VorsprQngen 30 im Haarschneidegerät 18 vorgesehenen Ansätzen zusammenwirken. Die Ansätze 34 an den VorSprüngen 30 wurden dann entfallen«, Die Ausführungsform nach Figo 6 entspricht der vorher beschriebenen mit der Ausnahme, daß der Schlitz 28 nicht rechtwinklig, sondern parallel zu den Schneidkanten 12 bzw. 14 verläuft. Dementsprechend muß auch der Ansatz 34 am zugehörigen Vorsprung 30 des Haarschneidegeräts in um 90° versetzter Lage vorgesehen sein.
Eine Kombination der Ausführungsform gemäß den Fig. und 5 stellt die in Fig. 6 gezeigte Ausbildung der Befestigungsöffnung als Kreuzschlitz 36 dar. Es ist ersichtlich, daß die Klinge bei dieser Ausführungsform einerseits senkrecht zu den Schlitzkanten 12 bzw. 14 der Klinge 10 und andererseits wahlweise aber auch in Richtung der Schneidkanten verstellbar ist.
Die zugehörigen Vorsprünge 30 des Haarachneidegerlts weisen dementsprechend zwei um 90° versetzt angeordnete Ansätze 34 auf, die entweder in den an den seitlichen Längsrändern des senkrecht verlaufenden bzw. des waagerecht verlaufenden Schlitzteils des Kreuzschlitzes 36*zum Eingriff bringbar sind. Dabei ist festzuhalten, daß jeweils nur eine Verstellung in einer Richtung, d.h. entweder rechtwinklig zu den Schneidkanten oder in Schneidkantenrichtung erfolgen kann.
•vorgesehenen Einschnitten 32
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Eine gleichzeitige Verstellung sowohl rechtwinklig zum Schneidkantenverlauf, als auch parallel hierzu 1st bei der AusfOhrungsform gemäß Flg. 8 möglich. Zur Festlegung der Klinge 10 Im Haarschneidegerät ist jeweils im Bereich der VorsprQnge 30 des Haarschneideger Sts eine Vielzahl von teils parallel teils rechtwinklig zur Schneidkante 12 bzw. 14 mit Abstand voneinander angeordneten öffnungen 38 vorgesehen, die ein siebartiges Muster im entsprechenden Klingenbereich bilden» Um eine möglichst feine Verstellbarkeit der Klinge zu ermöglichen, müssen die Öffnungen 38 und damit auch die VorsprQnge 30 im Haarschneidegerät einen relativ geringen Durchmesser aufweisen. Vorzugsweise haben sowohl die öffnungen wie auch die Vorsprünge 30 Kreisquerschnittsform, jedoch sind selbstverständlich auch andere Querschnittsformen, beispielsweise Dreiecke, Vierecke, Rhomben oder dergl» verwirklichbar.
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Claims (17)

  1. Paten tansprüch
    Iy Die Erfindung betrifft eine Klinge für Haarschneideger ate, die vom Benutzer nach Art eines Kammes durchs Haar geführt werden, Wobei die von der rasierklingen-Shnlichen, mit zwei auf gegenüberliegenden Längsseiten angeordneten Schneidkanten versehene im Haarschneidegerät eingesetzten Klinge erfaßten Haare gekürzt werden, dadurch gekennzeichnet daß an wenigstens einer der beiden Längsseiten die Schneidkante (14) der Klinge (10) durch mit Abstand voneinander angeordnete nicht schneidende Abschnitte (22) unterbrochen ist»
  2. 2. Klinge nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsseite der Klinge (10) an den nicht schneidenden Abschnitten (22) ausgenommen ist, so daß die nicht schneidenden Abschnitte der Klinge (10) gegenüber die Schneidkante tragenden Abschnitten (20) zurücktreten»
  3. 3. Klinge nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die nicht schneidenden Abschnitte (22) in gleichmäßigen Abständen über die Längsseiten der Klinge (10) verteilt angeordnet sind.
  4. 4. Klinge nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite (b) der nicht schneidenden Abschnitte (22) gleich dem Abstand zwischen zwei Zähnen (24) der Zahnreihe des Haarschneidegeräts (18) ist, und daß die nicht schneidenden Abschnitte (22) derart zu den Zähnen (24) des Haarschneidegeräts (18) ausgefluchtet angeordnet sind, daß zwischen benachbarten Zähnen (24) immer nur ein nicht schneidender oder ein eine Schneidkante tragender Abschnitt (22 bzw. 20) auftritt.
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  5. 5. Klinge nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand der nicht schneidenden Abschnitte (22) und der die Schneidkante tragenden Abschnitte (20) der Längsseite der Klinge (10) gleich de» Abstand benachbarter Zähne (24) der Zahnreihe des HaarschneidegerSts (18) ist, so daß zwischen aufeinanderftlgenden Zähnen (24) des Haarschneidgeräts (18) abwechselnd nicht schneidende und eine Schneidkante tragende Abschnitte (22 bzw. 20) der Klinge (10) liegen.
  6. 6. Klinge nach Anspruch 4, dadurch gekennseichnet, daß entweder die nicht schneidenden Abschnitte (22) oder die die Schneidkante tragenden Abschnitte (20) oder beide eine Breite (b bzw. a) haben, die gleich einea Vielfachen des Abstandes zweier benachbarter Zähne (24) der Zahnreihe des Haarschneidegeräts (18) ist.
  7. 7. Klinge nach eine· der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennseichnet, daß die Klinge (10) nur auf einer Längsseite nicht schneidende Abschnitte (22) aufweist, während die zweite Längsseite eine übliche, ununterbrochene Schneidkante (12) trägt.
  8. 8. Klinge nach elnea der Ansprache 1 bis 6, dadurch gekennseichnet, daß beide Längsseiten der Klinge (10) nicht schneidende Abschnitte (22) aufweisen, und daß die Teilung und/oder die Breite (b) der nicht schneidenden Abschnitte (22) einer Längsseite Terschieden ▼on der der anderen Längsseite sind.
  9. 9. Klinge nach einen der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß in an sich bekannter Veise wenigstens eine, rorzugsweise zwei Abstand voneinander aufweisende, von entsprechend angeordneten und geformten VorsprQngen des Haarschneidegeräts (18) durchsetzbare Offnungen (16) zur Festlegung der Klinge
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    (10) im Haarschneidegeröt (18) vorgesehen sind, wobei die Vorsprünge des Haarschneidegeräts und die Öffnungen (16) der Klinge (10) im Querschnitt wenigstens teilweise komplementär geformt sind.
  10. 10. Klinge nach Anspmch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die öffnungen (16) in der Klinge (10) jeweils wenigstens einen von der öffnung ausgehenden Ein schnitt (26) aufweisen, der jeweils mit einem komplementär geformten Ansatz des zugehörigen Vorspruhgs des HaArschheidegeräts in Eingriff bringbar ist.
  11. 11. Klinge nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die öffnung bzw. die öffnungen in der Klinge (10) die Form eines langgestreckten Schlitzes (28) aufweist bzw. aufweisen, dessen Breite gMch der entsprechenden Abmessung des zugehörigen Vorsprungs (30) des Haarschneidegeräts (18) ist, so daß die Klinge (10) auf den Vorsprangen (30) des Haarschneidegerät» (18) in Schlitzlängsrichtung verschiebbar in Querrichtung jedoch unverschiebbar gehaltert ist, und daß in der Klinge (10) eine Vielzahl von mit Abstand von einander parallel zum Schlitz (28) angeordneten Einschnitten (32) vorgesehen sind, die eine wahlweise Festlegung der Klinge im Haarschneidegerät (18) durch wahlweises IneingriffbrIngen eines den Einschnitten (32) zugeordneten vorspringenden Absatzes (34) des Haarschneidegeräts (18) ermöglichen.
  12. 12. Klinge nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Einschnitte (32) an wenigstens einer Längsseite jedes Schlitzes (28) gebildet sind, und daß die den Einschnitten (32) zugeordneten Ansätze (34) des Haarschneidegeräts (18) an den die Sdiitze (28) durchsetzenden VorSprüngen (30) angeformt sind.
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    -IS-
  13. 13. Klinge nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Einschnitte (32*) an wenigstens einer, vorzugsweise beiden senkrecht zu den Schneidkanten (12, 14) der Klinge verlaufenden seitlichen Kanten gebildet sind.
  14. 14. Klinge nach einen der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitz bzw. die Schlitze (28) rechtwinklig zu den Klingenschneidkanten (12, 14) verlaufen.
  15. 15. Klinge nach Anspruch 11 und 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitz bzw. die Schlitze (28) parallel zu den KlingenSchneidkanten (12, 14) verlaufen.
  16. 16. Klinge nach Anspruch 14 und 15, dadurch gekennzeichnet, daß die rechtwinklig und die parallel zu den Schneidkanten (12, 14) verlaufenden Schlitze zu einer kreuzschlitzförmigen Öffnung (36) zusammengefaßt sind.
  17. 17. Klinge nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Klinge (10) im Bereich der VorSprünge (30) des Haarschneideger&ts (18) eine Vielzahl von tdls parallel teils rechtwinklig zu den Schneidkanten (12, 14) mit Abstand voneinander angeordneten Öffnungen (38) aufweist.
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    Ii
    Le e rs e
    ite
DE2329708A 1973-06-12 1973-06-12 Klinge für ein Haarschneidegerät Expired DE2329708C3 (de)

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