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DE2323312A1 - Verfahren und vorrichtung fuer das abtrennen von fein verteilten und/oder geloesten schwebe- und feststoffen aus fluessigkeiten, insbesondere wasser - Google Patents

Verfahren und vorrichtung fuer das abtrennen von fein verteilten und/oder geloesten schwebe- und feststoffen aus fluessigkeiten, insbesondere wasser

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DE2323312A1
DE2323312A1 DE2323312A DE2323312A DE2323312A1 DE 2323312 A1 DE2323312 A1 DE 2323312A1 DE 2323312 A DE2323312 A DE 2323312A DE 2323312 A DE2323312 A DE 2323312A DE 2323312 A1 DE2323312 A1 DE 2323312A1
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DE
Germany
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column
treatment
adsorber material
adsorber
solvent
Prior art date
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Granted
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DE2323312A
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English (en)
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DE2323312B2 (de
DE2323312C3 (de
Inventor
Reinhard Buchholz
Willy Hager
Kurt Marquardt
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Hager and Elsaesser GmbH
Original Assignee
Hager and Elsaesser GmbH
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Publication date
Priority to DE2225682A priority Critical patent/DE2225682C3/de
Application filed by Hager and Elsaesser GmbH filed Critical Hager and Elsaesser GmbH
Priority to DE2323312A priority patent/DE2323312C3/de
Priority to CH389774A priority patent/CH603217A5/xx
Priority to IT6799374A priority patent/IT1050482B/it
Publication of DE2323312A1 publication Critical patent/DE2323312A1/de
Publication of DE2323312B2 publication Critical patent/DE2323312B2/de
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Description

  • Verfahren und Vorrichtung für das Abtrennen von fein verteilten und/oder gelösten Schwebe- und Feststoffen aus Flüssigkeiten, insbesondere Wasser Die Erfindung betrifft ein Verfahren für das Abtrennen von fein verteilten und/oder gelösten Schwebe- und Feststoffen aus Flüssigkeiten, insbesondere Wasser, bei welchem die Flüssigkeit eine mit Adsorbermaterial gefüllte Behandlungskolonne durchströmt und das mit Schmutzstoffen beladene Adsorbermaterial portions- und taktweise aus der Behandlungskolonne in eine nachgeschaltete Spülkolonne transportiert und im Kreislauf in die Behandlungskolonne zurückgefördert wird, nach Patent . . . (Patentanmeldung P 22 25 682.2).
  • Es ist bekannt, das Abtrennen von Fest- und Schwebestoffen aus Flüssigkeiten mittels Materialien vorzunehmen, die organische Substanzen adsorbieren, z.B. mit Hilfe von Silizium-Verbindungen, Aktivkohle oder speziell zur Adsorption befähigten Ionenaustauscherharzen mit aktiven Gruppen. Die Verwendung der Aktivkohle hat aber den Nachteil, dass diese nach der Beladung verworfen oder aber einer thermischen Reaktivierung unterworfen werden muss. Beide Verfahren sind wirtschaftlich ungünstig. Die Reaktivierung ist mit hohen Aufbereitungskosten und einem hohen apparativen Aufwand verbunden.
  • Bei den bisher bekannten Adsorber-Filteranlagen durchläuft die zu reinigende Flüssigkeit eine Filtersäule. Nach einer gewissen Betriebszeit ist festzustellen, dass das Adsorbermaterial im Eintrittsbereich der Lösung gesättigt ist, so dass sich eine Gleichgewichtsbeladung einstellt. An diese Sättigungszone schliesst sich eine Zone abnehmender Beladung an, während der zuletzt durchflossene Teil des Adsorberbettes praktisch nur von gereinigter Lösung durchströmt wird. Das Adsorbermaterial ist in diesem Austrittsbereich noch unbeladen. Es besteht somit die Gefahr eines Durchbruches, ohne dass eine vollkommene Ausnutzung des Adsorbermaterials möglich ist. Die Wirtschaftlichkeit dieses Verfahrens ist daher beschränkt.
  • Diese Nachteile können mit kontinuierlichen oder quasi-kontinuierlichen Filtrationsverfahren weitgehend vermieden werden.
  • Hierbei wird das Adsorbermaterial in einen separaten Waschbehälter gefördert und nach einem Waschprozess wieder in die Behandlungskolonne zurückgeführt. Die Adsorptionszone kann bei derartigen Anlagen in der Behandlungskolonne optimal eingestellt werden, da taktweise frisches, d.h. unbeladenes, Adsorbermaterial an der Reinproduktaustrittsseite zugeführt wird. Die im Bereich des Eintritts des Rohprodukts befindliche beladene Zone wird in Intervallen abgezogen, so dass gegenüber den herkömmlichen Filtrationsverfahren ein gleichmässiger Reinigungseffekt erreicht wird. Dieses Verfahren hat ferner den Vorteil, dass das in der Behandlungskolonne einzusetzende Volumen des Adsorbermaterials wesentlich geringer gehalten werden kann als bei stationären Filterbetten. Im Gegensatz zu den herkömmlichen Verfahren verändert sich die Lage und das Volumen der Adsorptionszone kaum, da ständig frisches Filtermaterial von oben in die Behandlungskolonne nachgeliefert wird. Wegen dieser Vorteile bedient sich die Erfindung eines kontinuierlichen bzw. quasi-kontinuierlichen Verfahrens, wobei als weiterer Vorteil hinzutritt, dass die Behandlung mit Lösungsmitteln bei einem derartigen Verfahren unproblematisch und wenig aufwendig ist, da stets relativ kleine Chargen von Adsorbermaterial beladen und zu behandeln sind.
  • Bei den herkömmlichen Verfahren muss das beladene Adsorbermaterial gegen eine frische Füllung ausgewechselt werden, da es nicht mehr brauchbar ist. Bei Verwendung von Adsorberharzen auf der Basis von stark basischen Austauschern muss eine Behandlung mit Elektrolyt-Lösungen durchgeführt werden, z.B. mit Natronlauge und/oder Kochsalz. Handelt es sich bei den adsorbierten Materialien aber um Tenside, aliphatische oder aromatische Verbindungen, so ist keine vollständige Entfernung der aufgenommenen organischen Substanzen möglich. Der Wirkungsgrad beträgt nur etwa 75 t - 90 %. Aus diesem Grunde bedient man sich Spezialverfahren durch Behandlung mit Lösungsmitteln. Der Verbrauch von Lösungsmitteln beträgt etwa das 1,5 - 3fache des Volumens des Adsorbermaterials. Bei einem Filter, das beispielsweise 200 1 Adsorbermaterial aufnimmt, muss somit mit Lösungsmitteln von minimal ca. 300 1 gewaschen werden, so dass die Behandlung bei grösseren Einheiten sehr teuer ist. Es ist ausserdem ersichtlich, dass die Handhabung solch grosser engen Lösungsmittel wegen des benötigten apparativen aufwandes aufwendig und wegen der erforderlichen Schutzmassnahmen problematisch ist. Diese Nachteile fallen bei einem kontinuierlichen oder quasi-kontinuierlichen Fitlrationsverfahren fort.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Filtrationsverfahren zu schaffen, das ohne hohen apparativen Aufwand und die geschilderten Nachteile durchführbar und ausserordentlich wirtschaftlich und umweltfreundlich ist.
  • Diese Nachteile werden gemäss der Erfindung bei einem Verfahren der eingangs genannten Art dadurch gelöst, dass man das Adsorbermaterial nach dem Spülprozess mit einem geeigneten Lösungsmittel behandelt, das vor der Rückführung des Adsorbermaterials in die Behandlungskolonne aus diesem ausgewaschen wird, während das Lösungsmittel seinerseits zur Reinigung einer Destillation unterworfen und im Kreislauf der Wiederverwendung zugeführt wird. Das Verfahren ist mit besonderem Vorteil für Adsorbermaterialien geeignet, die frei sind von aktiven Gruppen, da diese normalerweise nicht oder nur sehr schwer regenerierbar sind. Wird ein solches Adsorbermaterial mit Flüssigkeit, z.B. Wasser, beaufschlagt, welches z.B. Tenside aller Art, emulgierte Fette, Öle, Phenole und deren Abkömmlinge, Heizöle, Kraftstoffe od. dgl.
  • enthält, so werden diese Substanzen von einem derartigen Adsorbermaterial aufgenommen. Mittels des erfindungsgemässen Verfahrens ist es möglich, derart schwer entfernbare Substanzen aus der Flüssigkeit auf wirtschaftlichem Wege abzutrennen.
  • Auch ist das erfindungsgemässe Verfahren geeignet, cancerogen wirkende Stoffe aus wässrigen Lösungen zu entfernen.
  • Damit das Lösungsmittel besonders wirksam auf das Adsorbermaterial einwirkt, wird dieses vor der Behandlung zweckmässig oberflächlich entwässert. Das Verfahren ist deshalb besonders wirtschaftlich, weil erfindungsgemäss das Lösungsmittel nach der Benutzung verdampft, kondensiert und der erneuten Verwendung kontinuierlich oder diskontinuierlich zugeführt wird. Somit werden stets nur geringe Mengen an Lösungsmitteln benötigt, wodurch der apparative Aufwand kleingehalten werden kann. Es ist vorgesehen, dass das nach der Behandlung im Adsorbermaterial noch befindliche Lösungsmittel mit Inertgas, das erwärmt sein kann, oder mit Luft verdrängt wird, wobei seinerseits das Gas oder die Luft von Lösungsmitteln befreit und der Wiederverwendung zugeführt wird.
  • Erfindungsgemäss ist ferner vorgesehen, dass der aufzubereitenden Flüssigkeit ein Filterhilfsmittel, Flockungshilfsmittel und/oder Flockungsmittel beigemischt werden, wodurch der Abscheidegrad von Feststoffen und organischen Inhaltsstoffen wesentlich erhöht wird.
  • Der Filtrationseffekt kann ferner verbessert werden, wenn man als Adsorptionsmaterial gekörntes Material unterschiedlichen Durchmessers, beispielsweise in einer Korngrösse von 0,6 mm - 2 mm, verwendet, wodurch eine abgestufte Raumfiltration bewirkt wird.
  • Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung im Zusammenhang mit der anliegenden Zeichnung, in welcher eine Vorrichtung für die Durchführung des erfindungsgemässen Verfahrens schematisch dargestellt ist. Hierin zeigen: Fig. 1 das Schema einer Anlage zur Durchführung des erfindungsgemässen Verfahrens, Fig. 2 ein Messdiagramm einer Filtration von Flusswasser bei einer Direktfiltration vor und nach Zusatz von Filterhilfsmittel, Fig. 3 das Schema einer Behandlungskolonne verbunden mit zwei Spülkolonnen.
  • Das zu reinigende Rohprodukt wird nachfolgend der Einfachheit halber als "Rohwasser" bezeichnet. Es kann sich hierbei um wässrige Lösungen oder sonstige Lösungen in nichtwässrigen Flüssigkeiten handeln. Das Rohwasser wird durch die Leitung 12, in welcher ein Ventil 13 vorgesehen ist, in die insgesamt mit 10 bezeichnete Behandlungskolonne eingelassen. Die Behandlungskolonne ist mit Adsorbermaterial-15 gefüllt und weist verschiedene Meßstellen 18 zur Messung des Trübungsgrades des zu filtrierenden Wassers auf.
  • Das Reinprodukt, nachfolgend "Reinwasser" genannt, verlässt die Kolonne 10 über eine mittels eines Ventils 17 schaltbare Reinwasserleitung 16.
  • Die Behandlungskolonne wird beim Überschreiten eines vorgegebenen Trübungswerts oder Differenzdrucks oder aufgrund der Analyse der Inhaltsstoffe oder auch nach vorgegebenen Zeitintervallen kurzzeitig durch Schliessen des Ventils 13 ausser Betrieb gesetzt.
  • Der insbesondere im Eintrittsbereich stark mit Schmutzpartikeln beaufschlagte und beladene Teil des Adsorbermaterials wird durch Öffnen des Ventils 34 in der Leitung 33 zum Zuführen von Transportwasser bei geöffnetem Ventil 28 in den Bodenraum 10a der Behandlungskolonne abgesenkt. Danach wird eine frische Adsorbermaterial-Charge über die Leitung 19 bei offenem Ventil 20 über Kopf aus der Waschkolonne 90 in die Behandlungskolonne 10 eingeführt. Zum Transport dieser Charge in die Kolonne 10 wird Druckwasser über die Leitung 93 bei offenem Ventil 94 eingelassen. Die in dem trichterförmigen Bodenteil der Behandlungskolonne 10 unterhalb der Rohwasserverteiler 14 abgesenkte schmutzbeladene Adsorbermaterial-Charge wird über die Leitung 21 bei offenem Ventil 22 in einen Zwischenbehälter 8, nachfolgend "Messkolonne" genannt, eingeleitet. Diese Messkolonne ist mit einer Wasserzuleitung 23 versehen, über die bei geöffnetem Ventil 24 und gegebenenfalls über einen Strahlsauger 5 Wasch- und Transportwasser eingeleitet und über die Leitung 6 bei offenem Ventil 7 Schmutzwasser oder Entlastungswasser abgeleitet wird. In dem Messgefäss 8 wird bei geschlossenem Ventil 105 die bei offenen Ventilen 7, 34 und 27 transportierte Charge hinsichtlich ihres Volumens abgemessen.
  • Alsdann werden die Ventile 24, 26 und 105 geöffnet, die Ventile 7, 34 und 27 geschlossen und die in der Messkolonne 8 befindliche Charge einer insgesamt mit 11 bezeichneten Spülkolonne zugeführt.
  • An die Spülleitung 23 sind auch Chemikalientanks 31, 32 angeschlossen, so dass zur Entfernung von mechanischen Verunreinigungen auch eine Waschung des Adsorbermaterials mit entsprechend geeigneten Chemikalien, z.B. Säuren oder Laugen, erfolgen kann.
  • Die Spülkolonne 11 ist vorzugsweise nach oben konisch erweitert ausgebildet, um einen Austrag des Adsorbermaterials durch die Schmutzwasserleitung 25 infolge der gegenüber der Aufstiegsgeschwindigkeit erhöhten Sinkgeschwindigkeit zu vermeiden. Die Spülkolonne 11 umfasst ein so grosses Volumen, dass eine Adsorbermaterial-Charge etwa die Hälfte der Kolonne einnimmt, so dass eine gründliche Lockerung und Streckung des Adsorbermaterials im Spülprozess stattfinden kann. Die gelösten Schmutzstoffe werden mit dem Spülwasser über die Leitung 25 durch das Ventil 26 abgelassen.
  • Nach dem Spülprozess werden die Ventile 105, 24 und 26 geschlossen und das Ventil 38 zur Freigabe der Transportleitung 37 geöffnet.
  • Mittels eines in die Spülkolonne 11 hineinragenden Tauchrohres 4 wird beim Einlassen von Transportwasser durch die Leitung 37 das Adsorbermaterial über eine Leitung 44 bei geöffnetem Ventil 43 in eine Extraktionskolonne zur Eluierung der adsorbierten Substanzen gefördert, die insgesamt mit 40 bezeichnet ist. Das Transportwasser wird über eine Leitung 46 mittels eines Ventils 47 in einen nicht dargestellten Rohwasserbehälter abgelassen und der Rest des Wassers mit Druckluft verdrängt. Die Druckluft oder das Inertgas wird gegebenenfalls in erwärmtem Zustand durch eine Leitung 48 über ein Ventil 49 eingelassen.
  • Alsdann erfolgt die Behandlung des Adsorbermaterials mit dem Lösungsmittel, das über Kopf in die Extraktionskolonne 40 eingelassen wird.
  • In der Extraktionskolonne erfolgt eine innige Durchmischung des Lösungsmittels mit dem beladenen Adsorbermaterial zur Entfernung der angelagerten Schmutz- und Schwebestoffe. Nach der Behandlung wird das Lösungsmittel über eine Leitung 60, die mit einem Entlüftungsstutzen 65 bestückt ist, bei geöffneten Ventilen 62, 63 und 64 in einen ersten Speichertank 61 für gebrauchtes Lösungsmittel eingelassen. Von dort wird das Lösungsmittel zum Zwecke der Reinigung mittels einer Pumpe 67 bei geöffneten Ventilen 75 und 77 über die Leitung 76 in einen Destillierkolben 68 eingeführt. Hier erfolgt eine Verdampfung des verschmutzten Lösungsmittels, die auf elektrische Weise mit einer Heizschlange 69 oder durch Einführen von Dampf vorgenommen werden kann. Alsdann wird das Lösungsmittel in dampfförmigem Zustand über die Leitung 70 bei geöffnetem Ventil 71 in eine Destillationskolonne 72 geführt und dort kondensiert. Dieser Destillationskolonne ist ein zweiter Speichertank 50 nachgeschaltet, in welchem das gereinigte Lösungsmittel gespeichert wird, um von dort bei Bedarf mittels der Pumpe 51 über die Leitung 52 in die Extraktionskolonne 40 zurückgefördert zu werden. Der sich in der Destillierkolonne 68 gebildete Schmutz bzw. die Wertstoffe werden aus der Destillierkolonne 68 über eine Abflussleitung 73 bei offenem Ventil 74 abgeleitet.
  • Die beschriebene Verfahrensweise ist für einen diskontinuierlichen Betrieb vorgesehen, wenn das Lösungsmittel zur Ablösung schwer entfernbarer Substanzen eine längere Einwirkungszeit benötigt.
  • Es besteht aber auch die Möglichkeit, das Lösungsmittel stetig zu reinigen und kontinuierlich in die Extraktionskolonne einzuleiten.
  • Hierbei wird die Extraktionskolonne 40 über die Leitung 52 aus dem Speichertank 50 mittels des gereinigten Lösungsmittels bis zum Oberlaufen gefüllt. Der Flüssigkeitsstand in der Extraktionskolonne wird durch einen Überlauf 66 angezeigt. Das überlaufende Lösungsmittel wird über die Leitung 60 in die Destillationskolonne 68 eingelassen, dort verdampft und über die Leitung 70 in dampfförmigem Zustand der Kühlkolonne 82 zugeführt, wo es kondensiert wird und von dort über die Leitung 84 bei geöffnetem Ventil 83 kontinuierlich in die Extraktionskolonne 40 eingeleitet wird.
  • Nach der Behandlung des Adsorbermaterials mit dem Lösungsmittel wird durch Einlassen von Inertgas oder erwärmter Luft über die Leitung 48 bei offenem Ventil 49 das noch vorhandene Lösungsmittel verdrängt. Es ist vorgesehen, das Inertgas oder die Luft zum Zwecke der Wiederverwendung zu reinigen, was in einer Kühlkolonne 54 erfolgt. Hier wird das Gas durch Unterschreitung des Taupunkts des Lösungsmittels von diesem befreit und über das geöffnete Ventil 55 einem Sammelbehälter 56 zugeführt. Das Gas oder die Luft wird dabei über die Leitung 57 einem nicht dargestellten Speicherbehälter zugeführt, um bei Bedarf über die Leitung 48 wieder in die Extraktionskolonne eingeleitet zu werden. Das verschmutzte Lösungsmittel verlässt den Tank 56 über die Leitung 58 zum Speicherbehälter 61 (Leitung nicht dargestellt).
  • Beim Einlassen von Transportwasser über die Leitung 85 bei geöffnetem Ventil 86 wird das in der Extraktionskolonne befindliche Adsorbermaterial über die Leitung 87 bei offenem Ventil 88 in eine mit 90 bezeichnete Waschkolonne eingeleitet, wo es nach Einlassen von Waschwasser über die Leitung 97 bei geöffnetem Ventil 95 gewaschen wird. Das ausgewaschene Lösungsmittel wird über eine mittels eines Ventils 92 schaltbare Leitung 91 abgelassen. Es gelangt von dort über die Leitung 46 in einen Rohwasserbehälter. Alsdann wird das Adsorbermaterial aus der Kolonne 90, z.B. mittels Tauchrohren, abgezogen und über die Leitung 19 bei offenen Ventilen 20 und 28 über Kopf in die Behandlungskolonne 10 zurückgeführt. Beim Einleiten der gereinigten Adsorbermaterial-Charge entsteht eine kurzzeitige Betriebspause, bei welcher das über die Leitung 12 einfliessende Rohwasser über das Ventil 28 am Filterboden abgelassen wird.
  • Unmittelbar vor dem Einlassen der Charge über die Leitung 19 ist es zweckmässig, einen dem Reinwasserstrom entgegengesetzten Wasserstrom kurzzeitig von oben nach unten in die Behandlungskolonne einzulassen, um dadurch sich im oberen Verteiler- und Abnahmesystem angesetzte Schmutzpartikel fortzuschwemmen. Diese "Schockspülung" wird über die Leitung 33 bei geöffneten Ventilen 34 und 28 vorgenommen.
  • Durch die beschriebene Extraktion des Adsorbermaterials im geschlossenen Kreislauf mittels einer kontinuierlich oder quasikontinuierlich arbeitenden Filtrationsanlage ist es möglich, Flüssigkeiten aufzubereiten, die eine relativ grosse Menge an organischen Verbindungen enthalten, z.B. Phenole und deren Abkömmlinge, organische Farbstoffe, Tenside, Fette, Öle usw.
  • Es war bisher mit den bekannten Verfahren nicht möglich, solche Flüssigkeiten mittels einer Adsorptionsfiltration wirtschaftlich aufzubereiten. Bisher musste das Adsorptionsmaterial abgefüllt oder mittels Verbrennung, Ausglühen u. dgl. reaktiviert werden.
  • Das gleiche gilt für die anderen genannten organischen Substanzen.
  • Das beschriebene Verfahren ist sehr wirtschaftlich, da der Wassereigenbedarf nicht hoch ist und durch die Wiedergewinnung des Lösungsmittels im geschlossenen Kreislauf nur wenig Verlust eintritt. Ausserdem werden nur insgesamt wenig Lösungsmittel benötigt. Bei einer Adsorbermaterial-Charge von beispielsweise 50 1 wird nur Lösungsmittel von etwa 50 1 benötigt. Somit können der apparative Aufwand und die Bauhöhe der Kolonnen in Grenzen gehalten werden. Das Verfahren ist ferner umweltfreundlich, da die benötigten Lösungsmittel infolge der Wiedergewinnung nicht verworfen werden müssen, wie dies häufig bei herkömmlichen Verfahren der Fall ist.
  • Zur Erhöhung des Abscheidegrades von Feststoffen und organischen Inhaltsstoffen kann man der aufzubereitenden Flüssigkeit mit entsprechender Vormischung und geeigneten Kontaktzeiten Filterhilfsmittel, wie Kieselgur, Aktivkohle, Asbest, oder Flockungsmittel, wie Eisenchlorid, Aluminiumverbindungen, oder Flockungshilfsmittel, wie organische Polyelektrolyten, zumischen. Die Wirkung dieser Zusätze ist aus den beigefügten Messdiagrammen gemäss Fig. 2 ersichtlich. Die Messdiagramme Ia und IIa zeigen Ergebnisse einer Direktfiltration von Oberflächenwasser (Neckarwasser) ohne Zusatz von Filtrationshilfsmitteln, während in den Messdiagrammen Ib und IIb der Filtrationseffekt bei Zugabe eines Filterhilfsmittels (25 g Kieselgur/m³ dargestellt ist. Auf der Ordinate ist unter I der-Schwebestoffgehalt in mg/l und unter II der KMnO4-Verbrauch in mg/l angegeben. Auf der Abszisse ist die Filterleistung in m3/h und darunter die Filtrationsgeschwindigkeit in m/h aufgezeichnet. Man erkennt aus dem Kurvenverlauf Ia, dass der Schwebestoffgehalt im Filtrat mit zunehmender Filtrationsgeschwindigkeit abnimmt (gestrichelte Linie) und bei 25 m/h ein Minimum erreicht. Diese Wirkung beruht auf der Zunahme des Festbettanteils des von unten beaufschlagten Filterbetts mit steigender Filtrationsgeschwindigkeit. Bei weiterer Erhöhung der Fitlrationsgeschwindigkeit steigt der Schwebestoffgehalt im Filtrat wieder an, da dann die Schwebestoffe durch das Filterbett hindurchgedrückt werden. Mit den konventionellen Filtrationsverfahren war bisher die Direktfiltration bei hohen Anteilen von Schwebestoffen in Flüssigkeiten mit der genannten Filtrationsgeschwindigkeit nicht möglich. Auch war der apparative Aufwand zu deren Durchführung wesentlich höher.
  • Aus den Messdiagrammen ist zu erkennen, dass durch die Zugabe eines Filterhilfsmittels (Kurve Ib) sowohl bei niedrigeren als auch bei über den obengenannten Filtrationsgeschwindigkeiten liegenden Werten eine Verbesserung des Restschwebestoffgehalts im Filtrat erreichbar ist. Man erzielt einen nahezu konstanten Reinigungseffekt selbst bei grossen Filtrationsgeschwindigkeiten.
  • Bei konventionellen Filtern kann ein solches Verfahren nicht ausgenutzt werden, da die zusätzliche Feststoffbelastung zu einer erheblichen Laufzeitverkürzung des Filters führt.
  • Die Kurven IIa und IIb zeigen den KMnO4-Verbrauch in mg/l. Durch die Messung des KMnO4-Verbrauchs kann man den Gehalt an oxydierbaren organischen Substanzen speziell in anorganischen reduktionsmittelfreien wässrigen Lösungen ermitteln. Der KMnO4-Verbrauch im Filtrat (Kurve IIa) zeigt die gleiche Abhängigkeit von der Filtrationsgeschwindigkeit wie der Schwebestoffgehalt. Durch die Zudosierung von Filterhilfsmitteln flacht sich die Kurve IIa ebenfalls ab (s. Kurve IIb). Der KMnO4-Verbrauch des Filtrats wird ähnlich dem Restschwebestoffgehalt verringert. Der Abscheidegrad des Filters wird durch Zusatz von Flockungshilfsmittel erhöht und dadurch die Menge an Schwebestoffen und organischen Inhaltsstoffen im Filtrat verringert. Für den Sorptionsprozess bedeutet dies eine Ausbeuteerhöhung bezogen auf die zu entfernenden organischen Inhaltsstoffe.
  • Selbst bei stark verschmutzten Wässern wird eine Charge des Adsorptionsstoffs erst frühestens nach einer Stunde abgelassen.
  • In speziellen Fällen, etwa zur Verringerung des Chlorbedarfs bei der Desinfizierung in der Rückspülkolonne, kann durch eine Spülung im Gegenstrom in der Behandlungskolonne ein grösserer Teil der Schmutzstoffe bereits dort ausgetragen werden.
  • Es hat sich als zweckmässig erwiesen, gekörntes Material als Adsorbermaterial zu verwenden, das eine Korngrösse von ca.
  • 0,6 - 2 mm Durchmesser hat. Man kann hierdurch eine Tiefen- bzw.
  • Mehrschichtfiltration erreichen. Durch die unterschiedliche Korngrösse und die unterschiedlichen spezifischen Gewichte der Adsorptionsmasse erhält man eine Schichtung der Filterstoffe von der Eintrittsseite zur Reinwasserseite von groben zu feinen Körnern. Man erreicht dadurch eine Raumfiltration, wodurch das Schmutzaufnahmevermögen wesentlich erhöht werden kann.
  • Bei grösseren Anlagen kann es zweckmässig sein, mehrere Behandlungsbehälter mit einer einzigen Spülkolonne zu verbinden, wie es in Fig. 3 schematisch dargestellt ist. Hier ist eine einzige Spülkolonne 190 mit zwei Behandlungskolonnen 110 und 210 über Leitungen, in denen jeweils Ventile geschaltet sind, miteinander verbunden. Die Spülkolonne 110 wird so betrieben, dass die Adsorptionscharge aus der einen Behandlungskolonne erst dann aufgenommen wird, wenn die gespülte Charge von der anderen Behandlungskolonne wieder in diese zurückgewandert ist. Es ist ersichtlich, dass die Betriebsunterbrechung der Behandlungskolonne bei einer Anlage von einer Behandlungskolonne und einer einzigen Spülkolonne 100 %, beim Doppelaggregat 50 , beim Dreifachaggregat 33 % und beim Vierfachaggregat nur 25 % der notwendigen Spülzeit pro Spültakt beträgt. Muss ein kontinuierlicher Betrieb gewährleistet sein, so werden die Taktzeiten durch einen nachgeschalteten Druckwindkessel überbrückt, der bei Mehrfachaggregaten entsprechend kleiner zu bemessen ist.

Claims (16)

  1. Patentansprüche
    Verfahren für das Abtrennen von fein verteilten und/oder gelösten Schwebe- und Feststoffen aus Flüssigkeiten, insbesondere Wasser, bei welchem die Flüssigkeit eine mit Adsorbermaterial gefüllte Behandlungskolonne durchströmt und das mit Schmutzstoffen beladene Adsorbermaterial portions- und taktweise aus der Behandlungskolonne in eine nachgeschaltete Spülkolonne transportiert und im Kreislauf bn die Beh dlunskolonne zunach Patent ... (Patentanmeldung P 22 25 682.2), rückgefördert wlru,/eadurch gekennzelchnet, dass man das Adsorbermaterial nach dem Spülprozess mit einem geeigneten Lösungsmittel behandelt, das gegebenenfalls vor der Rückführung des Adsorbermaterials in die Behandlungskolonne aus diesem ausgewaschen wird, während das Lösungsmittel seinerseits zur Reinigung einer Destillation unterworfen und im Kreislauf der Wiederverwendung zugeführt wird.
  2. 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass man das Adsorbermaterial vor der Behandlung mit Lösungsmitteln oberflächlich entwässert.
  3. 3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Lösungsmittel nach der Benutzung verdampft, kondensiert und der erneuten Verwendung kontinuierlich oder diskontinuierlich zugeführt wird.
  4. 4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Adsorbermaterial frei ist von aktiven Gruppen.
  5. 5. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das nach der Behandlung im Adsorbermaterial noch befindliche Lösungsmittel mit gegebenenfalls erwärmtem Inertgas oder mit Luft verdrängt wird.
  6. 6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Luft oder das Gas von Lösungsmitteln befreit und der Wiederverwendung zugeführt werden.
  7. 7. Verfahren nach Anspruch 1 - 5, dadurch gekennzeichnet, dass der aufzubereitenden Flüssigkeit ein Filterhilfsmittel, Flockungsmittel und/oder Flockungshilfsmittel beigemischt wird.
  8. 8. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass als Adsorbermaterial gekörntes Material unterschiedlichen Durchmessers verwendet wird.
  9. 9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Korngrösse ca. 0,6 - 2 mm beträgt.
  10. 10. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach den Ansprüchen 1 - 8, gekennzeichnet durch eine der Spülkolonne (11) nachgeschaltete und mit der Behandlungskolonne (10) verbundene Extraktionskolonne (40), welche mit einem Tank (50) für gereinigtes Lösungsmittel sowie mit mindestens einer Destillierkolonne (68) verbunden ist.
  11. 11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass dem Tank (50) eine Kühlkolonne (72) vorgeschaltet ist und die Kühlkolonne über eine Leitung (70) mit einer Destillierkolonne (68) verbunden ist, an welche eine zur Extraktionskolonne (40) führende Leitung (60), gegebenenfalls unter Zwischenschaltung eines Tanks (61) für verunreinigtes Lösungsmittel, angeschlossen ist.
  12. 12. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass an die Extraktionskolonne (40) eine Luftzufuhrleitung (48) sowie eine Kühlkolonne (54) für die Abkühlung von Luft oder Gas angeschlossen ist.
  13. 13. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Extraktionskolonne (40) über Leitungen (87) mit einer Waschkolonne (90) in Verbindung steht, die ihrerseits über eine Transportleitung (19) mit der Behandlungskolonne (10) verbunden ist.
  14. 14. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Behandlungsbehälter (10) und der Spülkolonne (11) eine Messkolonne (8) vorgesehen ist.
  15. 15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Messkolonne (8) mit Regenerierflüssigkeit enthaltenden Behältern (31, 32), gegebenenfalls über einen Strahlsauger (5), verbunden ist.
  16. 16. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Behandlungskolonnen (110, 210) mit einer einzigen Spülkolonne (190) wechselweise verbindbar sind.
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