DE2322966A1 - Vorrichtung zur aussonderung von dokumenten, wie z.b. karteikarten - Google Patents
Vorrichtung zur aussonderung von dokumenten, wie z.b. karteikartenInfo
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Description
FL/HB/UMR/22.711 ? ^ ? ? 9 R R
4.5. 1973 ■
Herr Michel, Gerard SCHIMMERLING
30, rue de la Liberte
67 380 - LINGOLSHEIM/ Frankreich
"Vorrichtung zur Aussonderung von Dokumenten, wie z.B. Karteikarten.
"
Die vorliegende Erfindung hat im wesentlichen eine Vorrichtung zur Auswahl von Dokumenten, wie z.B. Karteikarten zum Gegenstand.
Die erfindungsgemässe Vorrichtung gehört zu der Art Vorrichtungen,
bei denen Dokumente in beliebiger Reihenfolge in einen Ordnerschrank od. dgl. angeordnet werden und die einen Auswahlschlitten
besitzt, den man in einer Ebene über den Dokumenten bewegen kann, um durch Anheben an wenigstens einer Seite Dokumente
auszusondern, die nach bestimmten Daten ausgewählt wurden, die in Form von über den oberen Rand der Dokumente vorstehenden
Zähnen eingespeichert sind.
309847/0466
Bei der quer zu den in dem Ordner angeordneten Dokumenten erfolgenden Bewegung des Auswahlschlittens, werden die Halter
der Dokumente auf einer Stange des Ordners durch einen an den seitlichen Enden jedes Trägers gelegenen Ausschnitt festgesetzt.
Diese Ausschnitte besitzen in ihrem unteren Bereich eine Verengung, deren Querschnitt kleiner ist als der Durchmesser der
Stange und halten auf diese Weise die Halter oder Träger auf der Stange in angehobener Stellung. Auswahlrollen am Schlitten
stossen während der Bewegung des Schlittens alle Träger zurück, die nicht der zu treffenden Auswahl entsprechen. Diese nehmen
dann ihre ursprüngliche Stellung ein, bei der sie auf die Stange abgesenkt sind. Nur die Träger, bei denen die Ausnehmungen mit
den Auswahlrollen übereinstimmen, und die infolgedessen letzteren keine Druckflächen bieten, bleiben in ihrer angehobenen Stellung
auf der Stange blockiert. Der Niveauunterschied zwischen den Trägern, die in ihre niedrige Ruhestellung zurückgedrängt wurden
und denen, die angehoben sind ,ermöglicht es, letztere unabhängig von ihrem Ort in dem Ordnerkasten, zu erkennen.
Erfindungsgemäss werden die Zähne aus einem starren, zerbrechlichen
Kunststoff gebildet und sind im oberen Bereich eines dünnen Trägerbandes aus Kunststoff vorgesehen, das hinsichtlich
seiner Eigenschaft und Dicke dem der genannten Zähne ähnlich ist, wobei die beiden Seiten des Bandes und der genannten Zähne im
wesentlichen in der gleichen Ebene liegen.
Vorteilhafterweise werden wenigstens einige der genannten Zähne in die oben gelegene Stirnkante des genannten Trägerbandes
elastisch und austauschbar eingesetzt.
Auf diese Weise erhält man ein starres, unverformbares, im.,
wesentlichen ebenes und unbegrenzt wiederbenutzbares Trägerband, in das alle gewünschten Auswahldaten eingespeichert werden können
und das stets auf den letzten Stand gebracht und nach diesem oder jenem Auswahlkriterium abgeändert werden kann.
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Im Folgenden wird die Erfindung anhand eines in den beigefügten
Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispieles erläutert. Für die Zeichnungen gilt :
Fig. 1 stellt ein aus Kunststoff gespritztes Trägerband dar, dessen Vorderseite gezeigt ist ;
Fig. 2 zeigt dasselbe Trägerband auf seiner Kehrseite ; ·
Fig. 3 und 4 sind den Fig. 1 und 2 ähnlich, zeigen jedoch zusätzlich
eine Karteikarte, die in das Trägerband eingehängt ist ;
Fig. 5 zeigt in einem Abriss einen oberen Teil des in der Fig. 1 dargestellten Trägerbandes, auf das Programmierzähne aufgesetzt
sind ;
Fig. 6 zeigt die Rückseite einer Programmierzahneinheit, deren
Vorderseite in der Fig. 5 sichtbar ist ;
Fig. 7 zeigt von vorne gesehen in einem Abriss die vollständige
erfindungsgemässe Vorrichtung mit dem Ordner, dem
Schlitten und den Trägerbändern für die Karteikarten ;
Fig. 8 zeigt von oben gesehen den Schlitten ;
Fig. 9 zeigt perspektivisch eine Einzelheit der Ausführung des
Ordnerkastens.
Im Folgenden wird zunächst auf die Fig. 1 bis 6 Bezug genommen, die genauer zeigen, wie die Trägerbänder, die die Auswahl
der Dokumente gestatten, ausgeführt sind.
Um das Lesen der Zeichnungen zu vereinfachen, wurden wie
üblich die Ausnehmungen bildenden Bereiche der Trägerbänder und der die Programmierzähne tragenden Fahnen , durch Punkte kenntlich
gemacht.
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Wie aus den Zeichnungen hervorgeht wird, jedes aus gespritztem
thermoplastischem Kunststoff gegossenes Trägerband 10 von einem dünnen Trägerband gebildet, das in seinem oberen Bereich
und im dargestellten Beispiel auf jeder Seite Programmierzähne 11, 12 besitzt, die mit dem genannten Band aus einem Stück
bestehen.
Das genannte Band weist weiterhin Programmierzähne 13 auf,
die in Blättern oder Fahnen ausgebildet sind, von denen acht in den Fig. 1 und 2 unter den Bezugsziffern 14 bis 21 dargestellt
sind.
Wie deutlicher aus den Fig. 5 und 6 hervorgeht tragen diese
Fahnen oder Blätter eine aus einer bestimmten Anzahl von Programmier
zähnen 13 bestehende Gruppe und weisen Einkerbungen mit Aushöhlungen und Vor Sprüngen auf, die mit entsprechenden Kerbungen
und Vorsprüngen in dem Rand des Trägerbandes zusammenwirken, um die Verriegelung dieser Fahnen in dem genannten Rand
zu gewährleisten, ohne dass Bereiche auf der einen oder anderen Seite (Vorder- oder Kehrseite) des Trägerbandes vorstehen. Bei
einer derartigen Anordnung bleiben die mit abnehmbaren und austauschbaren
Programmierzähnen versehenen Trägerbänder auf ihren beiden Flächen im wesentlichen eben.
Bei der dargestellten Ausführungsform bleibt bei den Ausnehmungen in den Fahnen, wie den Ausnehmungen a, b, £, d und _e
im wesentlichen nur die halbe Fahnenmaterialdicke und bei den zugehörigen ergänzenden Auskerbungen in dem Rand des genannten
Trägerbandes ebenfalls nur die halbe Materialstärke stehen. Drei
Ausnehmungen f, £, h sind in der Fig. 5 auf der Vorderseite des
Bandes und zwei Ausnehmungen i, ^ in der Fig. 2 auf der Kehrseite dargestellt.
Zum Einsetzen und Verriegeln der die Programmierzähne 13 tragenden Fahnen werden vorteilhafterweise zwei U-förmige
Schlitze 22, 23 an der Basis der genannten Fahnen vorgesehen, um das Einsetzen der genannten Fahnen in den zugehörgen Ver-
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riegelungsbereich des Trägerbandes nach einer schrägen Einführbewegung
und- das Einsetzen der Fahne in den genannten Rand durch
die genannten Schlitze hindurch, in der in der Fig. 5 dargestellten Art, zu ermöglichen.
Mit dem Satz der dargestellten zusammengehörenden Ausnehmungen sind die Fahnen auf den Rändern der Trägerbänder gut
verriegelt.
Betrachtet man die Zeichnungen (Fig. 5 und 6), so stellt man fest, dass man dann, wenn man sich in der durch den Pfeil 24 angedeuteten
Ebene einer auf dem Trägerband befestigten Fahne bewegt, in dieser ersten Ebene wenigstens auf drei aufeinanderfolgende
Halbstärkenwechsel der Kante und der Fahne stösst, und dass man dann, wenn man sich in der durch Pfeil 25 dargestellten
Ebene bewegt, dort ebenfalls auf mindestens drei Halbstärkenwechsel stösst, die jedoch bezogen auf erstere der entgegengesetzten
Seite zugekehrt liegen.
Zum Anbringen jeder Fahne genügt es, das Dreieck £ und die
seitlichen Lappen d und je auf die Vorderseite (Fig. 5) des Trägerbandes aufzuschieben und auf der Kehrseite des Trägerbandes die
Bereiche a und b der Fahnen mit den Bereichen i und j_ (Fig. 2)
des Trägerbandes in Übereinstimmung zu bringen. Unter diesen Bedingungen
gelangen die vertikalen seitlichen Schenkel k und 1 in die Ausnehmungen m und η des Trägerbandes.
Will man die Programmierung ändern, so genügt es im umgekehrten Sinne zu verfahren, um die Fahnen wieder abzulösen.
Es ist vorteilhaft, jede Programmiereinheit mit einer kennzeichnenden
Eingravierung, wie z.B. der auf der Fahne 15 (Fig. 1) dargestellten (5) zu versehen, die der Kombination aus Zähnen 13,
die diese Fahne aufweist, entspricht.
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Um das Anbringen und die Lagerung der Karteikarten 26 zu gewährleisten, werden Lappen der mit der Bezugsziffer 27 gekennzeichneten
Art vorgesehen, die nach oben vorstehen und in Offnungen 28 der Karteikarte eingreifen. Gegenlappen 29 halten
die Karteikarte platt gegen den■ausgenommenen Bereich 30 gedrückt,
der im unteren Bereich des Trägerbandes vorgesehen ist, sodass die Karteikarte nicht auf der Vorderseite (auch nicht auf
der Rückseite) des Trägerbandes vorsteht. Die Karteikarte wird an ihren beiden äussersten Ecken in Schlitzen 31 gehalten, wobei
die Ecken 32 der· Karteikarte sich gegen die ausgenommenen Bereiche
33 des Trägerbandes legen.
Mit 34 sind Felder in Form von Ausnehmungen gekennzeichnet,
die Etiketten" zur Kennzeichnung aufnehmen können^ und die Zahl
kennzeichnet -Einkerbungen, die es gestatten, sofort an der Hintereinanderreihung zu erkennen, wenn ein Trägerband irrtümlidh
umgekehrt wurde.
Im Folgenden wird auf die Fig. 7 und 8 Bezug genommen.
Wie deutlich aus der Fig. 7 hervorgeht erlauben die Einkerbungen
mit Verengung 36 der Trägerbänder 10 die Festsetzung
der genannten Bänder auf den beiden Stangen 37 i*1 den beiden
Stellungen : in der für das Band 10a gezeigten Stellung, bei der
eine Seite angehoben ist, oder in der Stellung, bei der wie im Falle des teilweise sichtbaren Bandes 10b, das hinter dem Band
10a liegt, ersteres auf die beiden Stangen abgesenkt ist.
Um die"Abnutzung der Einkerbungen 36 der Trägerbänder zu begrenzen,
werden vorteilhafterweise die metallischen Stangen 37 mit einem .anhaftenden Überzug aus Kunststoff 38 versehen. Wenn
nach sehr langem Gebrauch die Trägerbänder dazu neigen, nicht mehr sicher wegen Vergrösserungen der Einkerbungen 36
aufgehängt zu bleiben, genügt es, um das durch die Abnutzung geschaffene
Spiel zu beseitigen, ein neues zusätzliches oder dickeres haftendes Kunststoffband auf die Stangen 37 aufzubringen.
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Das Anheben der Trägerbänder 10 auf einer Seite wird bei
der Vorbewegung des Schlittens 40 oberhalb der Trägerbänder durch das mit Zähnen versehene Rad 41 bewirkt, das den seitlichen
Lappen 42 an jedem Ende des Trägerbandes 10 anhebt.
Um zu ermöglichen, dass die Trägerbänder 10 auf einer Seite angehoben werden ohne bei der Vorbewegung des Schlittens zum
Kastenboden hin gedrückt zu werden, ist das gezahnte Rad 41 durch Untersetzungsritzel 43-46 mit einer Antriebsrolle 47 versehen,
die auf einer Zahnstange 49 rollt, die auf jeder Seite vorgesehen ist und dem Schlitten als Führungsbahn 50 dient. Dank dem
Ritzelsatz erhält man eine Übersetzung, Umkehrung und Untersetzung
der Drehbewegung der Rolle 45, sodass das Anheben ohne
Mitnahme der Ränder 42 der Trägerbänder gesichert ist.
Eine zweite Rolle 51 bewirkt die Drehung einer Achse 52 des Schlittens, die Auswahlrollen wie die Rollen 53, 54 aufnimmt,
die in einem abnehmbaren Rahmen 60 (Fig. 8) eingebaut sind. Um die genannten Auswahlrollen in einer geeigneten Stellungsuf
der Achse 52 zu halten, verwendet man vorteilhafterweise Arretiergabeln
55 des Rahmens 60, die in Nuten im Inneren eines fest am Schlitten angebrachten Trägers 56 gleiten. ·
Die Anzahl der Gabeln 55 hängt von der Anzahl der Rahmen 60
ab, die man auf die Länge der Achse 52 aufschieben kann. Gewöhnlich ist ihre Anzahl der Anzahl der Fahnen 14 bis 21 auf jeder
Seite des Trägerbandes vergrössert um eine Anzahl gleich, die mit der Anzahl der auf jeder Seite des Bandes vorgesehenen Zacken 11
vereinbar ist.
Aufgrund des symmetrischen Aufbaues des Ordnerblockes mit zwei seitlichen, einander gleichen Schienen 50 kann die Auswahl
der Dokumente durch Anheben sowohl der einen als auch der anderen Seite der Dokumente erfolgen, wobei der Schlitten auf
der einen oder der anderen Seite des Ordnerkastens angeordnet ist.
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Es ist vorteilhaft, wie in der Fig. 9 gezeigt wird, die seitlichen Schienen 50 durch Ineinandersetzen mehrerer Abschnitte
71, 72 zu bilden. Diese Abschnitte 71, 72 werden auf vorteilhafterweise metallische Profile 73, 74 augesetzt, sodass
die Aneinanderreihung dieser Abschnitte gewährleistet ist. Auf diese Weise erhält man mit Sicherheit eine gute Starrheit und
Ausrichtung jeder Seite des Ordnerkastens. So ist es möglich, die Länge jedes Ordnerkastens beliebig zu wählen.
In der Fig. 9 erkennt man ausserdem, dass zur Halterung jeder Stange 37» -um deren Durchhängen zu verhindern, jeder Block
71» 72 einen metallischen Fuss 56, 57 besitzt, auf dem die Stange ruht.
Jede geeignete Wand 58, die z.B. metallisch ist, ist in der
Lage, die Vorderseite und den Rücken des Ordnerkastens zu bilden.
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Claims (13)
- PATENTANSPRÜCHEf 1.J- Vorrichtung zur Aussonderung von Dokumenten, wie z.B., ^**'^ Karteikarten, die in beliebiger Reihenfolge in einem Ordnerschrank od. dgl. angeordnet sind, mit einem Aussonderungsschlitten, der oberhalb der Dokumente bewegbar ist, um durch Anheben an wenigstens einer Seite Dokumente auszusondern, die nach bestimmten Daten ausgewählt wurden, die in Form von über dem oberen Rand der Dokumente vorstehenden Zähne eingespeichert sind, dadurch gekennzeichnet , dass die genannten Zähne (11, 12, 13) aus einem starren, zerbrechlichen Kunststoff gebildet werden und im oberen Bereich eines dünnen Trägerbandes (1O) vorgesehen sind, das aus einem Kunststoff bebesteht, der hinsichtlich seiner Eigenschaft und Dicke dem der genannten Zähne ähnlich ist, wobei die beiden Flächen des genannten Bandes (10) und der genannten Zähne im wesentlichen in der gleichen Ebene liegen»
- 2. - Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , dass wenigstens gewisse Zähne (13) elastisch und austauschbar in die obere Kante des genannten Trägerbandes (10) eingesetzt sind.
- 3. - Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet , dass die genannten Zähne (13) in Fahnen (14-21) ausgebildet sind, die eine aus einer bestimmten Anzahl von Zähnen gebildete Gruppe tragen, wobei die genannten Zähne (13) auf einer Seite der Fahne gebildet sind, während die andere Seite Ausschnitte (a, b, £, d, e) mit Ausnehmungen und Vorsprüngen aufweist, die mit ergänzenden Vorsprüngen und Ausnehmungen (f, g, h, _i, j) zusammenarbeiten, die in der Stirnkante· des genannten Trägerbandes (10) ausgebildet sind und die Verriegelung der Fahnen (14-21) auf dem genannten Trägerband (10) gewährleisten.309847/0488
- 4. - Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet , dass bestimmte Ausschnitte der Fahnen in bestimmten Bereichen der genannten Fahnen im wesentlichen nur die halbe Materialdicke stehen lassen,und dass derartige Ausschnitte auf beiden Seiten der genannten Fahnen vorgesehen sind, wobei zugehörige Bereiche von im wesentlichen halber Wandstärke in dem genannten Rand des genannten Trägerbandes (10) ausgebildet sind.
- 5. - Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet , dass die Ausschnitte der Tiefe einer halben Wandstärke so ausgebildet sind, dass die genannten Fahnen (14-21) nach einer schrägen Einführbewegung und dem Einsetzen der Fahne auf den genannten Rand durch zwei U-förmige Schlitze (22, 23) hindurch so angeordnet sind, dass sie in der gleichen Ebene wie der Rand des genannten Trägerbandes liegen.
- 6. - Vorrichtung nach Anspruch 4 oder Anspruch 5, dadurchgekennzeichnet , dass dann, wenn man sich parallel zum oberen Rand des genannten Bandes bewegt, man in einer ersten Ebene auf wenigstens drei Halbwandstarkendickenwechsel des Randes und der Fahne stösst, die aufeinander liegen, und dass man in einer zweiten Ebene auf mindestens drei im umgekehrten Sinn angeordnete Dicken-. wechsel der Fahne und des Randes trifft, die aufeinanderliegen.
- 7. - Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens einige (11, 12) der genannten Zähne und das genannte Trägerband aus einem Stück bestehen.309847/04 8-8
- 8. - Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte Trägerband (10) in seinem unteren, dem die Zähne tragenden Bereich gegenüberliegenden Bereich Schlitze (31), in die Bereiche des oberen Randes einer Karteikarte (26), insbesondere dessen äussere Ecken (32.) eingesetzt werden können, und Lappen (27, 28) besitzt , die sich elastisch gegen die beiden Flächen der Karteikarte (26) legen und diese auf diese Weise über die gesamte Länge der Kante im wesentlichen in der Ebene des genannten oberen Bandes (10) ausgerichtet halten.
- 9. - Vorrichtung nach Anspruch '8,. dadurch gekennzeichnet , dass einige (27) der genannten Lappen nach oben vorstehen und in zugehörige Löcher (28) eingreifen, die in den genannten Karteikarten (26) vorgesehen sind, um diese in die genannten Trägerbänder (10) eingehängt zu halten.
- 10. -Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche,dadurch gekennzeichnet, dass das genannte Trägerband (10) seitlich zwei im wesentlichen C-förmig ausgebildete Ausnehmungen (36) aufweist, die nach unten hin geöffnet sind und die Aufhängung und Verschiebung der genannten Bänder (10) auf zwei seitlichen Stangen (37) des Ordners und die Schräglage der Karte, wenn das Band auf einer Seite auf eine Stange aufgesetzt ist und auf der' anderen Seite von der entsprechenden Stange gelöst ist, ermöglicht, wobei die genannten Stangen (37) mit einem anhaftenden Kunststoffband überkleidet sind, dessen Dicke durch den Abnutzungsgrad der C-förmigen Ausschnitte des genannten Bandes (10) bestimmt ist»309847/0468
- 11.- Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Aussonderungsschlitten (40) Antriebsrollen (47), die auf Führungen (50) des Ordners, vorteilhaft erweise mit Zahnstangen (49) rollen, und einen Satz Ritzel (43, 46) besitzt, die die Drehung der genannten An- triebsrolle (47) übersetzen, umkehren und untersetzen, um ein gezahntes Rad (41) anzutreiben, das auf einen seitlichen unteren Bereich des genannten Trägerbandes (10) einwirkt, um dieses auf einer Seite anzuheben, indem es den entsprechenden Ausschnitt (36) von seiner Stange (37) lö'sx, ohne jedoch das Band parallel zu der genannten Stange (37) zu verschieben, wenn der Aussonderungsschlitten (40) im Bewegungssinne "vor" bewegt wird, bevor die Aussonderung bei der Bewegung "zurück" erfolgte
- 12.- Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse des Schlittens (40) eine Achse (52) trägt, auf die Aussonderungsrollen (53, 54) aufgeschoben werden können, die über die genannten Zähne (11, 12, 13) rollen und dabei die angehobenen Bänder zurückdrängen, wenn die Zähne sich quer in der Bahn der genannten Rollen (53, 54) befinden, wobei die genannten Rollen auf der genannten Achse (52) durch Gabeln (55) in Stellung gebracht sind, die jeweils von einer Taste gesteuert werden, um die genannten Aussonserungsrollen (53, 54) seitlich festzusetzen.
- 13.- Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet , dass die beiden Ränder des Ordnerschrankes,dfe die Zahnstangen (49) tragen, auf denen der Aussonderungsschlitten (40) sich fortbewegt, aus mehreren Abschnitten (71 j 72) gebildet werden, die stumpf ineinander geschoben sind und deren Ausrichtung durch ein metallisches Profil (73, 74) od. dgl. gewährleistet wird, auf das die genannten Abschnitte (71, 72) aufgesetzt sind.309847/0469Leerseite
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