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DE2811019A1 - Verpackungsmaterial sowie verfahren und vorrichtung zu seiner herstellung - Google Patents

Verpackungsmaterial sowie verfahren und vorrichtung zu seiner herstellung

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Publication number
DE2811019A1
DE2811019A1 DE19782811019 DE2811019A DE2811019A1 DE 2811019 A1 DE2811019 A1 DE 2811019A1 DE 19782811019 DE19782811019 DE 19782811019 DE 2811019 A DE2811019 A DE 2811019A DE 2811019 A1 DE2811019 A1 DE 2811019A1
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DE
Germany
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packaging material
pockets
material according
film
walls
Prior art date
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DE19782811019
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DE2811019C2 (de
Inventor
Otto Jakob
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PHOTO STUDIO 13 HCH SCHELLENBE
Original Assignee
PHOTO STUDIO 13 HCH SCHELLENBE
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    • GPHYSICS
    • G03PHOTOGRAPHY; CINEMATOGRAPHY; ANALOGOUS TECHNIQUES USING WAVES OTHER THAN OPTICAL WAVES; ELECTROGRAPHY; HOLOGRAPHY
    • G03BAPPARATUS OR ARRANGEMENTS FOR TAKING PHOTOGRAPHS OR FOR PROJECTING OR VIEWING THEM; APPARATUS OR ARRANGEMENTS EMPLOYING ANALOGOUS TECHNIQUES USING WAVES OTHER THAN OPTICAL WAVES; ACCESSORIES THEREFOR
    • G03B21/00Projectors or projection-type viewers; Accessories therefor
    • G03B21/54Accessories

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  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Basic Packing Technique (AREA)
  • Packages (AREA)

Description

  • Verpackungsmaterial sowie Verfahren und
  • Vorrichtung zu seiner Herstellung Die Erfindung betrifft ein Verpackungsmaterial für eine Vielzahl flacher Gegenstände, insbesondere für gerahmte Diapositive, mit einer Mehrzahl zusammenhängender Taschen, welche jeweils eine Rückwand und eine mit dieser längs dreier Kanten verbundene Vorderwand aufweisen.
  • Derartiges Verpackungsmaterial ist z.B. zur Aufbewahrung von Briefmarken bekannt. Dort befindet sich jeweils eine ganze Reihe von Briefmarken in einer sich über die gesamte Breite eines Blattes des Sammelalbums erstreckenden Tasche. Die Briefmarken verrutschen aber in der Tasche verhältnismäßig leicht. Außerdem ist das Einführen der Briefmarken in die Taschen und das Herausnehmen der Briefmarken aus den Taschen kompliziert. Ein derartiges Verpackungsmaterial eignet sich auch nicht zur Verwendung in automatischen Abpackmaschinen.
  • Durch die vorliegende Erfindung soll daher ein Verpackungsmaterial für eine Vielzahl von flachen Gegenständen geschaffen werden, bei dem die einzelnen Gegenstände in genau vorgegebener Lage postioniert sind und das sich zur Verwendung in automatischen Abpackmaschinen eignet.
  • Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß bei einem Verpackungsmaterial der eingangs beschriebenen Art dadurch gelöst, daß bei den jeweils einen Gegenstand aufnehmenden, aus flexiblem Material gefertigten Taschen, die der Taschenöffnung benachbarten Endabschnitte der Vorderwände und der Rückwände voneinander getrennt sind, sodaß auf den Vorderwänden eine sich längs der Taschenöffnung erstreckende Einführlippe erhalten wird.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Verpackungsmaterial sind die einzelnen Gegenstände in ihnen jeweils zugeordneten Taschen präzise positioniert. Durch das Vorsehen einer sich längs der Taschenöffnung erstreckenden Einfüllippe am freien Rand der Taschenvorderwand wird das automatische Einführen der Gegenstände durch eine Abpackmaschine möglich und ein Einsetzen von Hand erleichtert, da der freie Endabschnitt der Vorderwand und der ihm gegenüberliegende Abschnitt der Taschenrückwand zum Einführen des Gegenstandes voneinander entfernt werden können. Auf diese Weise erhält man eine sich nach außen erweiternde Einführöffnung. Beim maschinellen Abpacken kann die Rückwand von der Einführlippe so weit wegbewegt werden, daß der Gegenstand senkrecht zu der durch die Tasche vorgegebenen Ebene in flächige Anlage an die Einführlippe gebracht werden kann und dann in die Tasche hineingeschoben werden kann. Auf diese Weise kann er am freien Ende der Taschenvorderwand nicht anstoßen und wird durch die mehr oder weniger stark abgeklappte Rückwand in die Tasche hineingeleitet.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Verpackungsmaterial sind die Gegenstände nach ihrem Einbringen in die Taschen in einer Ebene nebeneinander liegend übersichtlich angeordnet. Die Verpackung selbst nimmt nur sehr wenig Raum ein. Der Zugriff zu einem bestimmten Gegenstand ist möglich, ohne daß zuvor andere Gegenstände entnommen oder bewegt werden müssen. Auch eine überprüfung der Vollständigkeit der Gegenstände ist auf einen Blick möglich. Die Verpackung eignet sich somit besonders gut zur raumsparenden und übersichtlichen Archivierung der Gegenstände.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen des Verpackungsmaterials sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Ist die Einführlippe wie im Unteranspruch 2 angegeben bemessen, so hat sie eine auch für rasches automatisches Füllen gut ausreichende Länge. Die Taschen sind weiterhin über den größten Teil ihrer seitlichen Kantenlänge verschlossen, so daA ein Verkanten der Gegenstände in den Taschen nicht möglich ist und der größte Abschnitt der Gegenstände von beiden Seiten her geschützt ist.
  • Ein Verpackungsmaterial nach Unteranspruch 3 läßt sich nach dem Füllen mit Gegenständen durch Zickzackfalten längs der Reihen zu Versand zwecken oder zum Aufbewahren auf sehr kleinem Raum unterbringen. Insbesondere bei der Verwendung von gerahmten Diapositiven schlägt sich dies in manchen Ländern in spürbaren Portoersparnissen nieder. Ordnet man z.B. die gerahmten Diapositive eines Kleinbildfilmes mit 36 Aufnahmen in Reihen zu vier an und faltet das Verpackungsmaterial in jeweils zwei Reihen umfassende Lagen, so erhält man einen durch Zickzacklagen gebildeten Stapel mit Abmessungen von etwa 22 x 11 x 1,5 cm, der in den meisten Ländern auch noch zusammen mit einem ihn im wesentlichen formschlüssig umgebenden Behälter als Postsendung mit Standardformat, insbesondere auch als Brief, entgegengenommen wird. Eine derartige Sendung paßt auch ohne Schwierigkeiten durch die üblichen Schlitze von Briefkästen. Aus dieser kompakten Form läßt sich der Stapel durch Auseinanderziehen sehr einfach wieder in die einlagig ebene Form bringen, in welcher die einzelnen Gegenstände übersichtlich nebeneinander angeordnet sind.
  • Bei einem Verpackungsmaterial nach Anspruch 4 ist sichergestellt, daß das Diapositiv zur Gänze gegen Beschädigungen geschützt ist.
  • Der Rest des Diarahmens braucht nicht gegen Beschädigungen geschützt zu werden, der entsprechende Anteil an Folienmaterial kann eingespart werden. Zugleich wird durch die verkürzte Vorderwand erreicht, daß der Rand des Diarahmens auch dann beschrieben werden kann, wenn der Diarahmen in einer Tasche steckt.
  • Werden gerahmte Diapositive in einem Verpackungsmaterial nach Unteranspruch 5 verpackt, so können sie ohne Herausnehmen einfach betrachtet werden. Ihre Ordnung bleibt so sicher erhalten.
  • Die im Unteranspruch 6 angesprochene Folienarten haben sehr gute optische Eigenschaften und führen auch bei Langzeitlagerung von Diapositiven zu keinerlei Beeinträchtigung der Farben. Darüber hinaus haben diese Folien einen günstigen Reibungskoeffizienten für thermoplastische Materialien, aus denen üblicherweise Diarahmen hergestellt werden; sie sind ferner angenehm im Griff und verhältnismäßig steif. Die Folienstärke kann zwischen 10 und 200 liegen, für die Verpackung von gerahmten Diapositiven hat sich -auch im Hinblick auf die Kosten - eine Folienstärke von 35 als günstig erwiesen. K Durch die Verwendung mit Heißsiegellack beschichteten Folien (vgl. Unteranspruch 7) wird einerseits eine einfache Herstellung des Verpackungsmaterials durch' Schweißen möglich; außerdem wird durch die Heißsiegellackschicht ein günstiger Reibungskoeffizient bei solchen Folien erhalten, die von Hause aus zu zufigroBer Reibung oder zu extrem kleiner Reibung zwischen Folienmaterial und dem Material der Gegenstände führen würden. Im Hinblick auf das automatische Füllen der Taschen ist eine verhältnismäßig kleine Reibung vorteilhaft, das Festhalten der flächigen leichten Gegenstände in den Taschen erfolgt nämlich über eine große Berührfläche und ist damit auch bei verhältnismäßig kleiner Reibung noch sichergestellt.
  • Bei einem Verpackungsmaterial nach Unteranspruch 8 ist die Vorderwand, und insbesondere die durch ihren freien Endabschnitt gebildete Einführlippe besonders stabil. Dies erleichtert das automatische Einführen von Gegenständen. Außerdem sind so beim unteren Ende der Taschen, an denen die Gesamtmaterialstärke wieder abnimmt, Sollfaltlinien für ein Zusammenfalten der Verpackung mit den darin befindlichen Gegenständen vorgegeben.
  • Diese verstärkte Vorderwand läßt sich gemäß Unteranspruch 9 besonders einfach unter Verwendung einer einzigen Folienbahnstärke erzielen, indem man Folienabschnitte zur Bildung der Vorderwand übereinander legt. Gemäß Unteranspruch 10 erhält man dieses Ergebnis sehr einfach durch entsprechende Zickzackfaltung einer durchgehenden Folienbahn. Das Verpackungsmaterial nach Unteranspruch 10 läßt sich besonders einfach im kontinuierlichen Betrieb herstellen.
  • Im Hinblick auf eine Materialersparnis ist es vorteilhaft, die Vorderwand der Taschen aus einem gesonderten Materialstreifen herzustellen, wie dies im Unteranspruch 11 angegeben ist. Dies kann auch dann von Interesse sein, wenn man unterschiedliche Folien für die Rückwände und die Vorderwände der Taschen verwenden will, bei der Verpackung von gerahmten Diapositiven etwa eine matte, das Licht streuende Folie für die Rückwände und eine durchsichtige Folie für die Vorderwände.
  • Mit dem Herstellungsverfahren nach Anspruch 12 wird erreicht, daß die Taschen beim Verschließen der Taschenkanten schon leicht rechteckigen Querschnitt erhalten, da die Folienbahnabschnitte für die Vorderwände durch die Schweißköpfe über die Faltmesser heruntergezogen werden und hierbei bleibend verformt werden.
  • Mit dem Verfahren nach Unteranspruch 13 wird erreicht, daß die Taschen beim Einführen eines Gegenstandes nicht nennenswert aufgeweitet werden müssen und die Wände der Taschen am eingefüllten Gegenstand unter Haftreibung anliegen.
  • Bei dem Verfahren nach Anspruch 14 ist sichergestellt, daß eine unerwünschte Wärmeabfuhr von den Schweißköpfen in die Distanzkörper nicht stattfindet.
  • Bei der Vorrichtung gemäß Anspruch 15 dienen die Distanzkörper zugleich als Faltmesser. Das Falten der Folienbahn zur Bildung einer doppelten Vorderwand der Taschen und das Einführen der Distanzkörper erfolgt somit in einem einzigen Arbeitstakt. Damit läßt sich das Verpackungsmaterial rasch und mit geringem apparativem Aufwand herstellen.
  • Nachstehend wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beiliegende Zeichnung näher erläutert.
  • In dieser zeigen: Fig. 1: einen Abschnitt eines in Bahnform vorliegenden Verpackungsmaterials für Diapositive; Fig. 2: eine Stirnansicht eines zusammengefalteten Verpackungsmaterials mit darin befindlichen gerahmten Diapositiven; Fig. 3: einen Schnitt durch das Verpackungsmaterial nach Fig. 1 längs der Linie III-III, wobei Abschnitte des Materials so gegeneinander abgewinkelt gezeigt sind, wie dies in einer automatischen Abpackmaschine der Fall ist; Fig. 4: einen Schnitt durch ein zweites Verpackungsmaterial für Diapositive längs der Mittenlinie aufeinander folgender Taschen; und Fig. 5: schematische Darstellungen einer Vorrichtung zum Herstollen des Verpackungsmaterials nach Fig. 1 in verschiedenen Stadien eines Herstellungszyklus.
  • Fig. 1 zeigt einen eben ausgebreiteten Abschnitt eines in Bahnform vorliegenden Verpackungsmaterials für gerahmte Diapositive, welches aus einer 35 starken, mit Heißsiegellack Polypropylenfolie gefertigt ist. Das Material weist Taschen 2 auf, in denen gerahmte Diapositive 4 Aufnahme finden. Die Taschen 2 haben jeweils eine Vorderwand 6 und eine Rückwand 8, welche durch in Bahnlängsrichtung verlaufende Schweißungen 10 miteinander verbunden sind. Letztere erstrecken sich nur über einen Teil der Höhe der Vorderwand, sodaß ein in der Zeichnung oberer Endabschnitt 12 der Vorderwand 6 an den Seiten nicht mit der Rückwand 8 verbunden ist. Dieser Endabschnitt kann von der Rückwand weggeklappt werden, bzw. kann der obere Abschnitt der Rückwand von der Vorderwand weggeklappt werden, um die an sich schlitzförmige Taschenöffnung 14 keilförmig aufzustellen. Dies ermöglicht ein maschinelles Einsetzen gerahmter Diapositive und erleichtert später auch das manuelle Entnehmen und Wiedereinsetzen. Die Biegelinie, längs der die Relatiwerschwenkung zwischen den oberen Abschnitten von Vorderwand erfolgt, verläuft durch die oberen Endpunkte der Schweißungen 10 und ist in Fig. 1 mit 16 bezeichnet. Bei Verwendung von Biegelinien vorgebenden Maschinenkanten kann die Biegelinie 16 natürlich in den zwischen den oberen Enden der Schweißungen 10 und dem oberen Rand 18 der Vorderwand liegenden Bereich verschoben werden. In der Regel wird man jedoch die Biegelinien durch die oberen Endpunkte der Schweißungen 10 gehend wählen, um eine möglichst große Einführlippe zu erhalten, welche durch den zwischen der jeweils gewählten Biegelinie und dem oberen Rand 18 der Vorderwand liegenden Teil der Endabschnitte 12 gebildet ist.
  • Die Höhe der Vorderwand 6 ist so gewählt, daß bei einem mit quer liegendem Fenster 20 zur Gänze in die Tasche eingesetzten gerahmten Diapositiv der obere Rand 18 der Vorderwand die oben liegende Kante des Fensters gerade noch überdeckt. Der über dem oberen Rand 18 liegende Teil des Diarahmens kann so auch in der Verpackung beschichtet werden.
  • Die seitlichen Abmessungen der Taschen 2 sind etwas größer als die Kantenlänge eines Diarahmens, so daß letzterer gut eingeführt werden kann, aber trotzdem in der Tasche winkelmäßig positioniert ist. Die Taschen haben längs einer parallel zum oberen Rand verlaufenden Schnittlinie gesehen leicht rechteckigen Querschnitt, wie später bei der Beschreibung der Herstellung des Verpackungsmaterials noch genauer beschrieben werden wird.
  • Die Taschen 2 sind in Vierreihen 22, 24, 26 usw. angeordnet und hängen über Verlängerungen 28 der Rückwände 8 zusamruen. Die Abmessungen der Verlängerungen 28 sind so gewählt, daß der obere Rand eines ganz in eine Tasche eingesetzten Diarahmens von der Unterkante der darüber liegenden Tasche größenordnungsmäßig ein bis zwei Rahmendicken entfernt ist. Auf diese Weise bilden gefüllte obere Taschen bei eben ausgebreitetem Verpackungsmaterial einen mechanischen Anschlag für einen in der darunter liegenden Tasche befindlichen Diarahmen. Zugleich erhält man bei den unteren Kanten der Taschen wohldefinierte Klapplinien 30, längs deren das gefüllte Verpackungsmaterial zu Zickzacklagen zusammengefaltet werden kann. Schließlich wird in dieser Anordnung eine große Anzahl von gerahmten Diapositiven auf kleinem Raum untergebracht.
  • Fig. 2 zeigt die raumsparende Verpackung von maximal 40 gerahmten Diapositiven in fünf Lagen des Verpackungsmaterials. Jede Lage besteht aus zwei Reihen zu je vier Rahmen. Man erkennt, daß die Höhe des so erhaltenen Stapels nur geringfügig höher ist als die fünffache Stärke der Diarahmen. In einer Doppellage überdeckt jeweils die Vorderwand der darüberliegenden Tasche den freiliegenden Abschnitt eines darunter liegender Diarahmens. Wird nur ein Schutz des Diapositives im zickzackgefalteten Stapel gewünscht, so kann es daher ausreichen, die Vorderwand der Taschen nur bis kurz über die Mitte des im Diarahmen vorgesehenen Fensters hochzuziehen.
  • In Fig. 2 ist ein aus Plastikmaterial gefertigter zweiteiliger Versandbehälter 32 gestrichelt gezeigt. Die Abmessungen dieses Behälters betragen größenordnungsmäßig 22,5 x 11,5 x 15 mm. Derartige Behälter sind billiger zu versenden als die üblichen Kästen für gerahmte Diapositive. Sie lassen sich auch leichter und übersichtlicher aufbewahren, z.B. wie Bücher in ein Regal stellen.
  • Das Verpackungsmaterial läßt sich einfach aus der platzsparenden Staukonfiguration in die ausgebreitete Betrachtungskonfiguration bringen, in der alle Diapositive übersichtlich nebeneinander-liegen und ein Zugriff zu einem bestimmten Diapositiv möglich ist, Ohne daß zuvor andere Diapositive bewegt werden müssen, wie dies bei der Archivierung in Kästen oder Diamagazinen der Fall ist.
  • Das in Fig. 1 gezeigte Verpackungsmaterial besteht aus einer einzigen durchlaufenden Folie, die in der aus Fig. 3 ersichtlichen Art und Weise gefaltet ist und mit den Schweißungen 10 versehen ist.
  • Fig. 3 zeigt einen Längsschnitt durch die Mitte hintereinander liegender Taschen 2. Die Rückwand 8 einer Tasche läuft bei der Unterkante einer Tasche wieder zurück und bildet so eine innere Lage 34 der insgesamt wiederum mit 6 bezeichneten Vorderwand. Am oberen Rand 18 der Vorderwand ist die Folie noch einmal umgefaltet und bildet so eine äußere Lage 36 der Vorderwand. Diese äußere Lage 36 geht über einen wieder zurückspringenden Folienabschnitt 38 in die Rückwand 8 der nachfolgenden Tasche über.
  • In Fig. 3 läuft das Verpackungsmaterial über einen schematisch gezeigten Abpacktisch 40 mit einer vertikalen Einlauffläche 42 und einer horizontalen Abgabefläche 44, welche über eine abgerundete Kante 46 verbunden sind. Zum Einsetzen einer Reihe von gerahmten Diapositiven wird das Verpackungsmaterial jeweils so angehalten, daß die oberen Enden der Schweißungen 10 kurz unterhalb des Niveaus der Abgabefläche 44 stehen. Die freien Endabschnitte 12 der Taschen 2 stehen in dieser abgewinkelten Lage der Rückwand weiter nach oben. Dieses freie Stehen der Endabschnitte 12 in Verlängerung des Vorderwand hauptabschnittes wird durch die Bildung der Vorderwand aus zwei Lagen gefördert und ist insbesondere auch dann wichtig, wenn aus abpacktechnischen Gründen der Abpacktisch 40 aus der in Fig. 3 gezeigten Lage um 900 im Uhrzeigersinne gedreht werden soll. Hinter den nach oben stehenden Endabschnitten 12 ist eine bewegbare Anschlagplatte 48 angeordnet. Das Einsetzen einer Reihe gerahmter Diapositive 50 erfolgt nun durch Bewegen in die in der Zeichnung gezeigte Stellung, wobei sie unter Eigengewicht auf der Taschenrückwand oder deren Verlängerung stehen können; dann werden die Diarahmen durch nicht gezeigte Schieber zuerst längs des Pfeiles 52 und dann längs des Pfeiles 54 bewegt. Dann wird die Anschlagplatte 48 in Fig. 3 nach links bewegt, damit sich die gefüllten Taschen um die Kante 46 herumbewegen können.
  • Fig. 4 zeigt einen Schnitt durch ein anderes Verpackungsmaterial für gerahmte Diapositive, der ebenfalls durch die Mittellinien der Taschen gelegt ist. Auf eine das Licht streuende, mattscheibenähnliche Folienbahn 56 sind transversale Vorderwandstreifen 58 aufgeschweißt, und zwar längs einer transversalen, den Boden der Taschen bildenden Schweißnaht 60 und längs die Seitenkanten bildender Schweißnähte 62, wobei letztere genauso wie die Schweißnähte 19 eine vorgegebene Strecke vor dem oberen Rand 64 der Vorderwandstreifen 58 enden. Das Vorderwandmaterial kann - falls gewünscht - größere Materialstärke haben. Die Abmessungen der Taschen und die Taschenabstände sind genau so gewählt wie beim Ausführungsbeispiel nach den Fign. 1 bis 3. Das Einbringen gerahmter Diapositive in die Tasche und das Zusammenfalten des gefüllten Verpackungsmaterials zu einem zickzackförmigen Stapel erfolgt ebenfalls in der gleichen Weise wie beim Ausführungsbeispiel nach den Fign. 1 bis 3.
  • Die in Fig. 5 schematisch gezeigte Maschinen zum Herstellen des Verpackungsmaterials nach den Fign. 1 und 3 hat einen eine Stufe 66 aufweisenden~Arbeitstisch, auf dem ein erstes Faltmesser 70 aus Edelstahl verschiebbar angeordnet ist. Dieses besteht aus Fingern 72, deren Breite im wesentlichen der seitlichen Innenabmessung der Taschen entspricht und zwischen denen Schlitze liegen. Die Finger 72 sind über einen transversalen Tragabschnitt 74, an dem ein nicht gezeigter Verschiebeantrieb angreift, miteinander zu einem kammartigen Rörper verbunden.
  • Eine schweißbare Folienbahn 76 läuft über dem Faltmesser 70 und unter einem weiteren Faltmesser 78 hindurch, wobei letzteres in Förderrichtung gesehen kurz hinter der Stufe 66 liegt, d.h. links derselben. Das Faltmesser 78 ist ebenfalls aus schlecht wärmeleitendem Edelstahl gefertigt. Es hat in transversaler Richtung mit den Fingern 72 fluchtende, im wesentlichen ebenfalls der transversalen Innenabmessung der Taschen entsprechende Finger 80, zwischen denen Schlitze liegen und die durch einen transversalen Tragabschnitt 82, an dem ein nicht gezeigter Absenkantrieb angreift, zu einem kammartigen Körper verbunden sind. Während das Faltmesser 70 dünn ist, hat das Faltmesser 78 eine Dicke, die etwas kleiner ist als die eines Diarahmens.
  • Über dem Faltmesser 78 sind mehrere in transversaler Richtung schmale Schweißköpfe 84 angeordnet, die durch die zwischen den Fingern 72 und den Fingern 80 liegenden Schlitze durchführbar sind. Zur Bewegung der Schweißköpfe 84 in vertikaler Richtung ist ein gemeinsamer, nicht gezeigter Antrieb vorgesehen.
  • Die oben beschriebene Vorrichtung arbeitet wie folgt: Zunächst wird ein neues Folienstück eingezogen. Dieser Zustand ist in Fig. 5a gezeigt. Dann wird das obere Faltmesser 78 nach unten bewegt. Hierdurch wird die Folienbahn 76 in die durch die Stufe 66 begrenzte Vertiefung des Arbeitstisches hineingezogen und über die runde Stirnfläche des Faltmessers 70 gelegt. Dieser Zustand ist in Fig. 5b gezeigt. Nun wird das Faltmesser 70 nach links bewegt, und zwar um die dem freien Endabschnitt 12 der Vorderwände entsprechende Strecke über die hintere Kante der Schweißköpfe 84 hinaus. Dieser Zustand ist in Fig. 5c dargestellt. Bei dieser Bewegung wird aus einer zuvor gebildeten, nicht gezeigten Speicherschleife Material nachgezogen, was in Fig. 5c dadurch erkennbar ist, daß eine zuvor schon gefertigte Tasche wieder ins Bild eintritt. Schließlich werden die Schweißköpfe 84 durch die Schlitze beider Faltmesser hindurchbewegt, wodurch die drei Folienlagen zur Bildung der Schweißungen 10 miteinander verschweißt werden. Dieser Zustand ist in Fig. 5d gezeigt. Dabei werden die oberen beiden Folienlagen über die Finger der Faltmesser herunter gezogen und erhalten bei den Schweißungen liegende bleibende Knickstellen. Hierdurch erhalten dann die Taschen schon eine annähernd rechteckige Querschnittsform, was für das spätere Einfüllen gerahmter Diapositive vorteilhaft ist. Diese Knickstellen setzen sich auch - etwas abgeschwächt - in den freien Endabschnitt der Vorderwände fort und bilden dort ein Rippenprofil, so daß die Endabschnitte beim Abknicken der Rückwand zum Füllen des Verpackungsmaterials mit Diarahmen besonders gut in einer mit der Ebene des Vorderwandhauptabschnittes fluchtenden Lage verbleiben.
  • Zum Herstellen der nächsten Taschenreihe werden Schweißköpfe und Faltmesser nacheinander wieder in ihre Ausgangslage zurückgefahren, und ein neues Folienstück wird eingezogen.
  • Falls gewünscht, können die Umkehrstellen der Folienbahn beim oberen und unteren Rand der Vorderwand noch durch eine nicht gezeigte Druckrolle gebrochen werden.
  • Leerseite

Claims (15)

  1. Verpackungsmaterial sowie Verfahren und Vorrichtung zu seiner Herstellung Patentansprüche 1. Verpackungsmaterial für eine Vielzahl flacher Gegenstände, insbesondere für gerahmte Diapositive, mit einer Mehrzahl zusammenhängender Taschen, welche jeweils eine Rückwand und eine mit dieser längs dreier Kanten verbundene Vorderwand aufweisen, dadurch gekennzeichnet, daß bei den jeweils einen Gegenstand (4) aufnehmenden, aus flexiblem Material gefertigten Taschen (2), die der Taschenöffnung benachbarten Endabschnitte (12) der Vorderwände (6) und der Rückwände (8) voneinander getrennt sind, sodaß auf den Vorderwänden (6) eine sich längs der Taschenöffnung erstreckende Einführlippe erhalten wird.
  2. 2. Verpackungsmaterial nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge des freien Endabschnittes (12) der Vorderwände (6) etwa 10 bis 15% der Tiefe der Taschen (2)entspricht.
  3. 3. Verpackungsmaterial nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Taschen (2) in Reihen (22, 24, 26) angeordnet sind und aufeinander folgende Reihen über Verlängerungen (28) der Rückwände (8) der Taschen (2) der vorhergehenden Reihe miteinander verbunden sind.
  4. 4. Verpackungsmaterial nach Anspruch 3, zur Aufnahme von Diarahmen in derartiger Ausrichtung, daß die Längsseite des rechteckigen Fensters parallel zur Oberseite der Vorderwand der Taschen verläuft, dadurch gekennzeichnet, daß die Abmessungen der Verlängerungen (28) der Rückwände (8) gleich groß ist wie der Abstand der Längsseite des rechteckigen Fensters (20) des Diarahmens von der benachbarten Kante des Diarahmens oder kleiner ist als dieser.
  5. 5. Verpackungsmaterial nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest die Vorderwände (6) aus optisch im wesentlichen nicht verzerrendem, transparentem Material gefertigt sind.
  6. 6. Verpackungsmaterial nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß es aus Polypropylenfolie oder Zellglasfolie gefertigt ist.
  7. 7. Verpackungsmaterial nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie mit einem Heißsiegellack versehen ist.
  8. 8. Verpackungsmaterial nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorderwände (6) der Taschen (2) eine größere Gesamtwandstärke aufweisen als die Rückwände (8).
  9. 9. Verpackungsmaterial nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorderwände (6) aus zwei Folienlagen (34, 36) bestehen.
  10. 10. Verpackungsmaterial nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückwände (8) und die Lagen (34, 36) der Vorderwände (6) durch Abschnitte einer zickzackgefalteten Folienbahn (76) gebildet sind.
  11. 11. Verpackungsmaterial nach einem der Ansprüche 3 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorderwände (6) der Taschen (2) einer Reihe (22, 24, 26) jeweils durch einen Streifen (58) gebildet sind, der fest mit einer sämtliche Rückwände der Taschen (2) bildenden Folienbahn (56) verbunden ist.
  12. 12. Verfahren zur Herstellung eines Verpackungsmaterials nach einem der Ansprüche 1 bis 13 unter Verwendung mindestens einer schweißbaren Folienbahn, dadurch gekennzeichnet, daß später die Vorderwände bzw. die Rückwände der Taschen bildende Folienbahnabschnitte übereinander gelegt werden, und daß die Folienbahnabschnitte zur Bildung der abgesehen vom oberen Endabschnitt geschlossenen Seitenkanten der Taschen miteinander verschweißt werden, während im wesentlichen die Abmessungen der zu verpackenden flachen Gegenstände aufweisende Distanzkörper zwischen den Folienabschnitten angeordnet sind.
  13. 13. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Distanzkörper geringere Dicke haben als die zu verpackenden Gegenstände.
  14. 14. Verfahren nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß Distanzkörper aus schlecht wärmeleitendem Material verwendet werden.
  15. 15. Vorrichtung zur Herstellung von Verpackungsmaterial nach Anspruch 9 oder 10 gemäß dem Verfahren nach einem der Ansprüche 12 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Distanzkörper als Faltmesser (78) ausgebildet sind und bezüglich einer auf der anderen Seite de4Folienbahn (76) angeordneten Gegenfaltmesseranordnung (70) in Bahnlängsrichtung zur Erzeugung der Zickzackfaltung des Verpackungsmaterials gegeneinander bewegbar sind und daß die Faltmesser (78) und die Gegenfaltmesseranordnung (70) mit Schlitzen versehen sind, durch welche Schweißköpfe (84) durchführbar sind.
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