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Verpackungsmaterial sowie Verfahren und
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Vorrichtung zu seiner Herstellung Die Erfindung betrifft ein Verpackungsmaterial
für eine Vielzahl flacher Gegenstände, insbesondere für gerahmte Diapositive, mit
einer Mehrzahl zusammenhängender Taschen, welche jeweils eine Rückwand und eine
mit dieser längs dreier Kanten verbundene Vorderwand aufweisen.
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Derartiges Verpackungsmaterial ist z.B. zur Aufbewahrung von Briefmarken
bekannt. Dort befindet sich jeweils eine ganze Reihe von Briefmarken in einer sich
über die gesamte Breite eines Blattes des Sammelalbums erstreckenden Tasche. Die
Briefmarken verrutschen aber in der Tasche verhältnismäßig leicht. Außerdem ist
das Einführen der Briefmarken in die Taschen und das Herausnehmen der Briefmarken
aus den Taschen kompliziert. Ein derartiges Verpackungsmaterial eignet sich auch
nicht zur Verwendung in automatischen Abpackmaschinen.
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Durch die vorliegende Erfindung soll daher ein Verpackungsmaterial
für eine Vielzahl von flachen Gegenständen geschaffen werden, bei dem die einzelnen
Gegenstände in genau vorgegebener Lage postioniert sind und das sich zur Verwendung
in automatischen Abpackmaschinen eignet.
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Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß bei einem Verpackungsmaterial der
eingangs beschriebenen Art dadurch gelöst, daß bei den jeweils einen Gegenstand
aufnehmenden, aus flexiblem Material gefertigten Taschen, die der Taschenöffnung
benachbarten Endabschnitte der Vorderwände und der Rückwände voneinander getrennt
sind, sodaß auf den Vorderwänden eine sich längs der Taschenöffnung erstreckende
Einführlippe erhalten wird.
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Bei dem erfindungsgemäßen Verpackungsmaterial sind die einzelnen Gegenstände
in ihnen jeweils zugeordneten Taschen präzise positioniert.
Durch
das Vorsehen einer sich längs der Taschenöffnung erstreckenden Einfüllippe am freien
Rand der Taschenvorderwand wird das automatische Einführen der Gegenstände durch
eine Abpackmaschine möglich und ein Einsetzen von Hand erleichtert, da der freie
Endabschnitt der Vorderwand und der ihm gegenüberliegende Abschnitt der Taschenrückwand
zum Einführen des Gegenstandes voneinander entfernt werden können. Auf diese Weise
erhält man eine sich nach außen erweiternde Einführöffnung. Beim maschinellen Abpacken
kann die Rückwand von der Einführlippe so weit wegbewegt werden, daß der Gegenstand
senkrecht zu der durch die Tasche vorgegebenen Ebene in flächige Anlage an die Einführlippe
gebracht werden kann und dann in die Tasche hineingeschoben werden kann. Auf diese
Weise kann er am freien Ende der Taschenvorderwand nicht anstoßen und wird durch
die mehr oder weniger stark abgeklappte Rückwand in die Tasche hineingeleitet.
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Bei dem erfindungsgemäßen Verpackungsmaterial sind die Gegenstände
nach ihrem Einbringen in die Taschen in einer Ebene nebeneinander liegend übersichtlich
angeordnet. Die Verpackung selbst nimmt nur sehr wenig Raum ein. Der Zugriff zu
einem bestimmten Gegenstand ist möglich, ohne daß zuvor andere Gegenstände entnommen
oder bewegt werden müssen. Auch eine überprüfung der Vollständigkeit der Gegenstände
ist auf einen Blick möglich. Die Verpackung eignet sich somit besonders gut zur
raumsparenden und übersichtlichen Archivierung der Gegenstände.
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Vorteilhafte Weiterbildungen des Verpackungsmaterials sind in den
Unteransprüchen angegeben.
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Ist die Einführlippe wie im Unteranspruch 2 angegeben bemessen, so
hat sie eine auch für rasches automatisches Füllen gut ausreichende Länge. Die Taschen
sind weiterhin über den größten Teil ihrer seitlichen Kantenlänge verschlossen,
so daA ein Verkanten der Gegenstände in den Taschen nicht möglich ist und der größte
Abschnitt der Gegenstände von beiden Seiten her geschützt ist.
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Ein Verpackungsmaterial nach Unteranspruch 3 läßt sich nach dem Füllen
mit Gegenständen durch Zickzackfalten längs der Reihen zu Versand zwecken oder zum
Aufbewahren auf sehr kleinem Raum unterbringen. Insbesondere bei der Verwendung
von gerahmten Diapositiven schlägt sich dies in manchen Ländern in spürbaren Portoersparnissen
nieder. Ordnet man z.B. die gerahmten Diapositive eines Kleinbildfilmes mit 36 Aufnahmen
in Reihen zu vier an und faltet das Verpackungsmaterial in jeweils zwei Reihen umfassende
Lagen, so erhält man einen durch Zickzacklagen gebildeten Stapel mit Abmessungen
von etwa 22 x 11 x 1,5 cm, der in den meisten Ländern auch noch zusammen mit einem
ihn im wesentlichen formschlüssig umgebenden Behälter als Postsendung mit Standardformat,
insbesondere auch als Brief, entgegengenommen wird. Eine derartige Sendung paßt
auch ohne Schwierigkeiten durch die üblichen Schlitze von Briefkästen. Aus dieser
kompakten Form läßt sich der Stapel durch Auseinanderziehen sehr einfach wieder
in die einlagig ebene Form bringen, in welcher die einzelnen Gegenstände übersichtlich
nebeneinander angeordnet sind.
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Bei einem Verpackungsmaterial nach Anspruch 4 ist sichergestellt,
daß das Diapositiv zur Gänze gegen Beschädigungen geschützt ist.
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Der Rest des Diarahmens braucht nicht gegen Beschädigungen geschützt
zu werden, der entsprechende Anteil an Folienmaterial kann eingespart werden. Zugleich
wird durch die verkürzte Vorderwand erreicht, daß der Rand des Diarahmens auch dann
beschrieben werden kann, wenn der Diarahmen in einer Tasche steckt.
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Werden gerahmte Diapositive in einem Verpackungsmaterial nach Unteranspruch
5 verpackt, so können sie ohne Herausnehmen einfach betrachtet werden. Ihre Ordnung
bleibt so sicher erhalten.
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Die im Unteranspruch 6 angesprochene Folienarten haben sehr gute optische
Eigenschaften und führen auch bei Langzeitlagerung von Diapositiven zu keinerlei
Beeinträchtigung der Farben. Darüber hinaus haben diese Folien einen günstigen Reibungskoeffizienten
für thermoplastische Materialien, aus denen üblicherweise Diarahmen
hergestellt
werden; sie sind ferner angenehm im Griff und verhältnismäßig steif. Die Folienstärke
kann zwischen 10 und 200 liegen, für die Verpackung von gerahmten Diapositiven hat
sich -auch im Hinblick auf die Kosten - eine Folienstärke von 35 als günstig erwiesen.
K Durch die Verwendung mit Heißsiegellack beschichteten Folien (vgl. Unteranspruch
7) wird einerseits eine einfache Herstellung des Verpackungsmaterials durch' Schweißen
möglich; außerdem wird durch die Heißsiegellackschicht ein günstiger Reibungskoeffizient
bei solchen Folien erhalten, die von Hause aus zu zufigroBer Reibung oder zu extrem
kleiner Reibung zwischen Folienmaterial und dem Material der Gegenstände führen
würden. Im Hinblick auf das automatische Füllen der Taschen ist eine verhältnismäßig
kleine Reibung vorteilhaft, das Festhalten der flächigen leichten Gegenstände in
den Taschen erfolgt nämlich über eine große Berührfläche und ist damit auch bei
verhältnismäßig kleiner Reibung noch sichergestellt.
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Bei einem Verpackungsmaterial nach Unteranspruch 8 ist die Vorderwand,
und insbesondere die durch ihren freien Endabschnitt gebildete Einführlippe besonders
stabil. Dies erleichtert das automatische Einführen von Gegenständen. Außerdem sind
so beim unteren Ende der Taschen, an denen die Gesamtmaterialstärke wieder abnimmt,
Sollfaltlinien für ein Zusammenfalten der Verpackung mit den darin befindlichen
Gegenständen vorgegeben.
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Diese verstärkte Vorderwand läßt sich gemäß Unteranspruch 9 besonders
einfach unter Verwendung einer einzigen Folienbahnstärke erzielen, indem man Folienabschnitte
zur Bildung der Vorderwand übereinander legt. Gemäß Unteranspruch 10 erhält man
dieses Ergebnis sehr einfach durch entsprechende Zickzackfaltung einer durchgehenden
Folienbahn. Das Verpackungsmaterial nach Unteranspruch 10 läßt sich besonders einfach
im kontinuierlichen Betrieb herstellen.
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Im Hinblick auf eine Materialersparnis ist es vorteilhaft, die Vorderwand
der Taschen aus einem gesonderten Materialstreifen herzustellen, wie dies im Unteranspruch
11 angegeben ist. Dies kann auch dann von Interesse sein, wenn man unterschiedliche
Folien für die Rückwände und die Vorderwände der Taschen verwenden will, bei der
Verpackung von gerahmten Diapositiven etwa eine matte, das Licht streuende Folie
für die Rückwände und eine durchsichtige Folie für die Vorderwände.
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Mit dem Herstellungsverfahren nach Anspruch 12 wird erreicht, daß
die Taschen beim Verschließen der Taschenkanten schon leicht rechteckigen Querschnitt
erhalten, da die Folienbahnabschnitte für die Vorderwände durch die Schweißköpfe
über die Faltmesser heruntergezogen werden und hierbei bleibend verformt werden.
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Mit dem Verfahren nach Unteranspruch 13 wird erreicht, daß die Taschen
beim Einführen eines Gegenstandes nicht nennenswert aufgeweitet werden müssen und
die Wände der Taschen am eingefüllten Gegenstand unter Haftreibung anliegen.
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Bei dem Verfahren nach Anspruch 14 ist sichergestellt, daß eine unerwünschte
Wärmeabfuhr von den Schweißköpfen in die Distanzkörper nicht stattfindet.
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Bei der Vorrichtung gemäß Anspruch 15 dienen die Distanzkörper zugleich
als Faltmesser. Das Falten der Folienbahn zur Bildung einer doppelten Vorderwand
der Taschen und das Einführen der Distanzkörper erfolgt somit in einem einzigen
Arbeitstakt. Damit läßt sich das Verpackungsmaterial rasch und mit geringem apparativem
Aufwand herstellen.
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Nachstehend wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen unter
Bezugnahme auf die beiliegende Zeichnung näher erläutert.
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In dieser zeigen:
Fig. 1: einen Abschnitt eines in
Bahnform vorliegenden Verpackungsmaterials für Diapositive; Fig. 2: eine Stirnansicht
eines zusammengefalteten Verpackungsmaterials mit darin befindlichen gerahmten Diapositiven;
Fig. 3: einen Schnitt durch das Verpackungsmaterial nach Fig. 1 längs der Linie
III-III, wobei Abschnitte des Materials so gegeneinander abgewinkelt gezeigt sind,
wie dies in einer automatischen Abpackmaschine der Fall ist; Fig. 4: einen Schnitt
durch ein zweites Verpackungsmaterial für Diapositive längs der Mittenlinie aufeinander
folgender Taschen; und Fig. 5: schematische Darstellungen einer Vorrichtung zum
Herstollen des Verpackungsmaterials nach Fig. 1 in verschiedenen Stadien eines Herstellungszyklus.
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Fig. 1 zeigt einen eben ausgebreiteten Abschnitt eines in Bahnform
vorliegenden Verpackungsmaterials für gerahmte Diapositive, welches aus einer 35
starken, mit Heißsiegellack Polypropylenfolie gefertigt ist. Das Material weist
Taschen 2 auf, in denen gerahmte Diapositive 4 Aufnahme finden. Die Taschen 2 haben
jeweils eine Vorderwand 6 und eine Rückwand 8, welche durch in Bahnlängsrichtung
verlaufende Schweißungen 10 miteinander verbunden sind. Letztere erstrecken sich
nur über einen Teil der Höhe der Vorderwand, sodaß ein in der Zeichnung oberer Endabschnitt
12 der Vorderwand 6 an den Seiten nicht mit der Rückwand 8 verbunden ist. Dieser
Endabschnitt kann von der Rückwand weggeklappt werden, bzw. kann der obere Abschnitt
der Rückwand von der Vorderwand weggeklappt werden, um die an sich schlitzförmige
Taschenöffnung 14 keilförmig aufzustellen. Dies ermöglicht ein maschinelles Einsetzen
gerahmter Diapositive und erleichtert später auch das manuelle Entnehmen und Wiedereinsetzen.
Die Biegelinie, längs der die Relatiwerschwenkung zwischen den oberen
Abschnitten
von Vorderwand erfolgt, verläuft durch die oberen Endpunkte der Schweißungen 10
und ist in Fig. 1 mit 16 bezeichnet. Bei Verwendung von Biegelinien vorgebenden
Maschinenkanten kann die Biegelinie 16 natürlich in den zwischen den oberen Enden
der Schweißungen 10 und dem oberen Rand 18 der Vorderwand liegenden Bereich verschoben
werden. In der Regel wird man jedoch die Biegelinien durch die oberen Endpunkte
der Schweißungen 10 gehend wählen, um eine möglichst große Einführlippe zu erhalten,
welche durch den zwischen der jeweils gewählten Biegelinie und dem oberen Rand 18
der Vorderwand liegenden Teil der Endabschnitte 12 gebildet ist.
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Die Höhe der Vorderwand 6 ist so gewählt, daß bei einem mit quer liegendem
Fenster 20 zur Gänze in die Tasche eingesetzten gerahmten Diapositiv der obere Rand
18 der Vorderwand die oben liegende Kante des Fensters gerade noch überdeckt. Der
über dem oberen Rand 18 liegende Teil des Diarahmens kann so auch in der Verpackung
beschichtet werden.
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Die seitlichen Abmessungen der Taschen 2 sind etwas größer als die
Kantenlänge eines Diarahmens, so daß letzterer gut eingeführt werden kann, aber
trotzdem in der Tasche winkelmäßig positioniert ist. Die Taschen haben längs einer
parallel zum oberen Rand verlaufenden Schnittlinie gesehen leicht rechteckigen Querschnitt,
wie später bei der Beschreibung der Herstellung des Verpackungsmaterials noch genauer
beschrieben werden wird.
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Die Taschen 2 sind in Vierreihen 22, 24, 26 usw. angeordnet und hängen
über Verlängerungen 28 der Rückwände 8 zusamruen. Die Abmessungen der Verlängerungen
28 sind so gewählt, daß der obere Rand eines ganz in eine Tasche eingesetzten Diarahmens
von der Unterkante der darüber liegenden Tasche größenordnungsmäßig ein bis zwei
Rahmendicken entfernt ist. Auf diese Weise bilden gefüllte obere Taschen bei eben
ausgebreitetem Verpackungsmaterial einen mechanischen Anschlag für einen in der
darunter liegenden Tasche befindlichen Diarahmen. Zugleich erhält man bei den unteren
Kanten
der Taschen wohldefinierte Klapplinien 30, längs deren das gefüllte Verpackungsmaterial
zu Zickzacklagen zusammengefaltet werden kann. Schließlich wird in dieser Anordnung
eine große Anzahl von gerahmten Diapositiven auf kleinem Raum untergebracht.
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Fig. 2 zeigt die raumsparende Verpackung von maximal 40 gerahmten
Diapositiven in fünf Lagen des Verpackungsmaterials. Jede Lage besteht aus zwei
Reihen zu je vier Rahmen. Man erkennt, daß die Höhe des so erhaltenen Stapels nur
geringfügig höher ist als die fünffache Stärke der Diarahmen. In einer Doppellage
überdeckt jeweils die Vorderwand der darüberliegenden Tasche den freiliegenden Abschnitt
eines darunter liegender Diarahmens. Wird nur ein Schutz des Diapositives im zickzackgefalteten
Stapel gewünscht, so kann es daher ausreichen, die Vorderwand der Taschen nur bis
kurz über die Mitte des im Diarahmen vorgesehenen Fensters hochzuziehen.
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In Fig. 2 ist ein aus Plastikmaterial gefertigter zweiteiliger Versandbehälter
32 gestrichelt gezeigt. Die Abmessungen dieses Behälters betragen größenordnungsmäßig
22,5 x 11,5 x 15 mm. Derartige Behälter sind billiger zu versenden als die üblichen
Kästen für gerahmte Diapositive. Sie lassen sich auch leichter und übersichtlicher
aufbewahren, z.B. wie Bücher in ein Regal stellen.
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Das Verpackungsmaterial läßt sich einfach aus der platzsparenden Staukonfiguration
in die ausgebreitete Betrachtungskonfiguration bringen, in der alle Diapositive
übersichtlich nebeneinander-liegen und ein Zugriff zu einem bestimmten Diapositiv
möglich ist, Ohne daß zuvor andere Diapositive bewegt werden müssen, wie dies bei
der Archivierung in Kästen oder Diamagazinen der Fall ist.
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Das in Fig. 1 gezeigte Verpackungsmaterial besteht aus einer einzigen
durchlaufenden Folie, die in der aus Fig. 3 ersichtlichen
Art und
Weise gefaltet ist und mit den Schweißungen 10 versehen ist.
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Fig. 3 zeigt einen Längsschnitt durch die Mitte hintereinander liegender
Taschen 2. Die Rückwand 8 einer Tasche läuft bei der Unterkante einer Tasche wieder
zurück und bildet so eine innere Lage 34 der insgesamt wiederum mit 6 bezeichneten
Vorderwand. Am oberen Rand 18 der Vorderwand ist die Folie noch einmal umgefaltet
und bildet so eine äußere Lage 36 der Vorderwand. Diese äußere Lage 36 geht über
einen wieder zurückspringenden Folienabschnitt 38 in die Rückwand 8 der nachfolgenden
Tasche über.
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In Fig. 3 läuft das Verpackungsmaterial über einen schematisch gezeigten
Abpacktisch 40 mit einer vertikalen Einlauffläche 42 und einer horizontalen Abgabefläche
44, welche über eine abgerundete Kante 46 verbunden sind. Zum Einsetzen einer Reihe
von gerahmten Diapositiven wird das Verpackungsmaterial jeweils so angehalten, daß
die oberen Enden der Schweißungen 10 kurz unterhalb des Niveaus der Abgabefläche
44 stehen. Die freien Endabschnitte 12 der Taschen 2 stehen in dieser abgewinkelten
Lage der Rückwand weiter nach oben. Dieses freie Stehen der Endabschnitte 12 in
Verlängerung des Vorderwand hauptabschnittes wird durch die Bildung der Vorderwand
aus zwei Lagen gefördert und ist insbesondere auch dann wichtig, wenn aus abpacktechnischen
Gründen der Abpacktisch 40 aus der in Fig. 3 gezeigten Lage um 900 im Uhrzeigersinne
gedreht werden soll. Hinter den nach oben stehenden Endabschnitten 12 ist eine bewegbare
Anschlagplatte 48 angeordnet. Das Einsetzen einer Reihe gerahmter Diapositive 50
erfolgt nun durch Bewegen in die in der Zeichnung gezeigte Stellung, wobei sie unter
Eigengewicht auf der Taschenrückwand oder deren Verlängerung stehen können; dann
werden die Diarahmen durch nicht gezeigte Schieber zuerst längs des Pfeiles 52 und
dann längs des Pfeiles 54 bewegt. Dann wird die Anschlagplatte 48 in Fig. 3 nach
links bewegt, damit sich die gefüllten Taschen um die Kante 46 herumbewegen können.
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Fig. 4 zeigt einen Schnitt durch ein anderes Verpackungsmaterial für
gerahmte Diapositive, der ebenfalls durch die Mittellinien der Taschen gelegt ist.
Auf eine das Licht streuende, mattscheibenähnliche Folienbahn 56 sind transversale
Vorderwandstreifen 58 aufgeschweißt, und zwar längs einer transversalen, den Boden
der Taschen bildenden Schweißnaht 60 und längs die Seitenkanten bildender Schweißnähte
62, wobei letztere genauso wie die Schweißnähte 19 eine vorgegebene Strecke vor
dem oberen Rand 64 der Vorderwandstreifen 58 enden. Das Vorderwandmaterial kann
- falls gewünscht - größere Materialstärke haben. Die Abmessungen der Taschen und
die Taschenabstände sind genau so gewählt wie beim Ausführungsbeispiel nach den
Fign. 1 bis 3. Das Einbringen gerahmter Diapositive in die Tasche und das Zusammenfalten
des gefüllten Verpackungsmaterials zu einem zickzackförmigen Stapel erfolgt ebenfalls
in der gleichen Weise wie beim Ausführungsbeispiel nach den Fign. 1 bis 3.
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Die in Fig. 5 schematisch gezeigte Maschinen zum Herstellen des Verpackungsmaterials
nach den Fign. 1 und 3 hat einen eine Stufe 66 aufweisenden~Arbeitstisch, auf dem
ein erstes Faltmesser 70 aus Edelstahl verschiebbar angeordnet ist. Dieses besteht
aus Fingern 72, deren Breite im wesentlichen der seitlichen Innenabmessung der Taschen
entspricht und zwischen denen Schlitze liegen. Die Finger 72 sind über einen transversalen
Tragabschnitt 74, an dem ein nicht gezeigter Verschiebeantrieb angreift, miteinander
zu einem kammartigen Rörper verbunden.
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Eine schweißbare Folienbahn 76 läuft über dem Faltmesser 70 und unter
einem weiteren Faltmesser 78 hindurch, wobei letzteres in Förderrichtung gesehen
kurz hinter der Stufe 66 liegt, d.h. links derselben. Das Faltmesser 78 ist ebenfalls
aus schlecht wärmeleitendem Edelstahl gefertigt. Es hat in transversaler Richtung
mit den Fingern 72 fluchtende, im wesentlichen ebenfalls der transversalen Innenabmessung
der Taschen entsprechende Finger 80, zwischen denen Schlitze liegen und die durch
einen transversalen Tragabschnitt 82, an dem ein nicht gezeigter Absenkantrieb angreift,
zu
einem kammartigen Körper verbunden sind. Während das Faltmesser 70 dünn ist, hat
das Faltmesser 78 eine Dicke, die etwas kleiner ist als die eines Diarahmens.
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Über dem Faltmesser 78 sind mehrere in transversaler Richtung schmale
Schweißköpfe 84 angeordnet, die durch die zwischen den Fingern 72 und den Fingern
80 liegenden Schlitze durchführbar sind. Zur Bewegung der Schweißköpfe 84 in vertikaler
Richtung ist ein gemeinsamer, nicht gezeigter Antrieb vorgesehen.
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Die oben beschriebene Vorrichtung arbeitet wie folgt: Zunächst wird
ein neues Folienstück eingezogen. Dieser Zustand ist in Fig. 5a gezeigt. Dann wird
das obere Faltmesser 78 nach unten bewegt. Hierdurch wird die Folienbahn 76 in die
durch die Stufe 66 begrenzte Vertiefung des Arbeitstisches hineingezogen und über
die runde Stirnfläche des Faltmessers 70 gelegt. Dieser Zustand ist in Fig. 5b gezeigt.
Nun wird das Faltmesser 70 nach links bewegt, und zwar um die dem freien Endabschnitt
12 der Vorderwände entsprechende Strecke über die hintere Kante der Schweißköpfe
84 hinaus. Dieser Zustand ist in Fig. 5c dargestellt. Bei dieser Bewegung wird aus
einer zuvor gebildeten, nicht gezeigten Speicherschleife Material nachgezogen, was
in Fig. 5c dadurch erkennbar ist, daß eine zuvor schon gefertigte Tasche wieder
ins Bild eintritt. Schließlich werden die Schweißköpfe 84 durch die Schlitze beider
Faltmesser hindurchbewegt, wodurch die drei Folienlagen zur Bildung der Schweißungen
10 miteinander verschweißt werden. Dieser Zustand ist in Fig. 5d gezeigt. Dabei
werden die oberen beiden Folienlagen über die Finger der Faltmesser herunter gezogen
und erhalten bei den Schweißungen liegende bleibende Knickstellen. Hierdurch erhalten
dann die Taschen schon eine annähernd rechteckige Querschnittsform, was für das
spätere Einfüllen gerahmter Diapositive vorteilhaft ist. Diese Knickstellen setzen
sich auch - etwas abgeschwächt - in den freien Endabschnitt der Vorderwände fort
und bilden dort ein Rippenprofil, so daß die Endabschnitte beim Abknicken der Rückwand
zum Füllen des Verpackungsmaterials mit Diarahmen besonders gut in
einer
mit der Ebene des Vorderwandhauptabschnittes fluchtenden Lage verbleiben.
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Zum Herstellen der nächsten Taschenreihe werden Schweißköpfe und Faltmesser
nacheinander wieder in ihre Ausgangslage zurückgefahren, und ein neues Folienstück
wird eingezogen.
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Falls gewünscht, können die Umkehrstellen der Folienbahn beim oberen
und unteren Rand der Vorderwand noch durch eine nicht gezeigte Druckrolle gebrochen
werden.
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