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Vorrichtung zur Befestigung von Blendschutzlamellen Die Erfindung
betrifft eine Vorrichtung zur Befestigung von Blendschutzlamellen bei Leitplanken
an Verkehrswegen, insbesondere Autobahnen, bei der die Blendschutzlamellen mittels
eines Fußes an einem direkt oder indirekt mit den Leitplanken oder deren Abstützung
verbundenen Vierkantrohr gehalten sind.
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Blendschutzlamellen dienen dem Zweck, den Fahrer eines Kraftfahrzeuges,
z.B. auf einer Autobahn, vor einer Blendung durch die Lichter eines entgegenkommenden
Kraftfahrzeuges zu schützen.
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Die bekannten Blendschutzlamellen weisen an ihrem unteren Ende einen
Fuß auf, mit welchem sie an einem Tragrohr von meist
rundem Querschnitt
aufgeschraubt sind. Man hat auch schon vorgeschlagen, als Tragrohre Vierkantrohre
zu verwenden und den Fuß an diese Rohre anzupassen, weil sich dann die Blendschutzlamellen
mit ihrem Fuß auf dem Vierkantrohr nicht mehr seitlich verdrehen können. Die bekannten
Vorrichtungen zur Befestigung von Blendschutzlamellen, sei'es auf runden Tragrohren
oder Vierkantrohren, haben den Nachteil, daß die Halterungen für die die Blendschutzlamellen
tragenden Rohre allseitig geschlossene Öffnungen aufweisen, durch welche die Enden
der Rohre mühsam hindurchgesteckt werden müssen. Insbesondere erschweren diese die
Rohre allseits umschließenden Öffnungen auch ein nachträgliches Auswechseln einzelner
Tragrohre, wenn eine ganze Reihe solcher Rohre, hintereinander angeordnet sind und
nur ein einzelnes Rohr eine Auswechselung erfordert.
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Die Erfindung geht von der Aufgabe aus, eine gattungsgemäße Vorrichtung
vorzuschlagen, bei der sich die die Blendschutzlamellen tragenden Rohre, insbesondere
Vierkantrohre, leichter als bisher einsetzen und bei Bedarf auswechseln lassen.
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Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß ein Halteschuh
mit gabelförmig abstehenden, Ösen, Bohrungen oder dgl.
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tragenden Schenkeln vorgesehen ist, zwischen welche das die Blendschutzlamellen
mit ihrem Fuß tragende Vierkantrohr einsetzbar ist, und daß ein die Ösen, Bohrungen
oder dgl. durchdringender Schraubbolzen die Schenkel miteinander verbindet und an
das Vierkantrohr anpreßt. Ein bevorzugt verwendeter Fuß zeichnet sich gemäß der
Erfindung dadurch aus, daß er zwei gabelförmig abstehende, das Vierkantrohr seitlich
umschließende, mit Bohrungen oder dgl. versehene Haltelaschen aufweist, die durch
einen die Bohrungen oder dgl. durchdringenden und die
Haltelaschen
miteinander verbindenden Schraubbolzen an das Vierkantrohr anpreßbar sind.
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Der allgemeine Erfindungsgedanke besteht also darin, statt allseitig
geschlossener Öffnungen an den Halterungen des Vierkantrohres bzw. am Fuß der Blendschutzlamellen,
die ein mühsames Einfädeln des Vierkantrohres erfordern, nach oben bzw.
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unten offene, zwischen gabelförmig abstehenden Gliedern ausgebildete,
der Breite des Rohres entsprechende Schlitze vorzusehen, in welche die Vierkantrohre
von oben bzw. unten her einsetzbar sind. Ein das-eingesetzte Vierkantrohr von oben
bzw.
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unten umschließender, die gabelförmig abstehenden Glieder verbindender,
Schraubbolzen vermittelt einen festen Sitz des Rohres in der Halterung bzw. des
Fußes auf dem Tragrohr.
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Die nachstehende Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen der Erfindung
dient im Zusammenhang mit beiliegender Zeichnung der weiteren Erläuterung. Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht eines Blendschutzzaunes aus mehreren Blendschutzlamellen;
Fig. 2 eine Draufsicht des Zaunes aus Fig. 1; Fig. 3 eine vergrößerte Seitenansicht
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung; Fig. 4 eine Draufsicht der Vorrichtung aus
Fig. 3; Fig. 5 eine Schnittansicht entlang der Linie 5-5 in Fig. 3; Fig. 6 eine
Schnit < g der Linie 6-6 in Fig. 3;
Fig. 7 einen einstückigen
Fuß für eine Blendschutz lamelle in Vorderansicht; Fig. 8 den Fuß aus Fig. 8 in
Seitenansicht; Fig. 9 eine Draufsicht des Fußes aus Fig. 7 und 8; Fig. 10 eine Vorderansicht
eines zweistückig ausgebildeten Fußes; Fig. 11 eine Seitenansicht des Fußes aus
Fig. 10; Fig. 12 eine Draufsicht des Fußes aus Fig. 10 und 11; Fig. 13 eine Vorderansicht
eines dreistückig ausgebildeten Fußes; Fig. 14 eine Seitenansicht des Fußes aus
Fig. 13; Fig. 15 eine Draufsicht des Fußes aus Fig. 13 und 14; Fig. 16 eine schaubildliche
Ansicht einer ersten Ausführungsform eines Halteschuhes für eine erfindungsgemäße
Vorrichtung; Fig. 17 eine zweite Ausführungsform eines Halteschuhes; Fig. 18 eine
Seitenansicht einer dritten Ausführungsform eines Halteschuhes; Fig. 19 eine Vorderansicht
des Schuhes aus Fig. 18; Fig. 20 eine Draufsicht des Schuhes aus Fig. 18 und 19
und
Fig. 21 eine Untenansicht des Schuhes in Richtung des Pfeiles
A in Fig. 19.
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Bei dem in Fig. 1 und 2 dargestellten Blendschutzzaun sind auf einem
Vierkantrohr 1 mehrere an sich bekannte Blendschutzlamellen 2, z.B. aus Kunststoff,
mittels eines Fußes 3 gehalten. Das Vierkantrohr 1 ist seinerseits an seinen Enden
in je einem Halteschuh 4 befestigt, der jeweils mit einer Traverse 5 verbunden ist.
Die Traverse 5, deren Profil aus Fig. 1 ersichtlich ist, ist an einer Abstützung
6, z.B. einem Doppel-T-Träger befestigt, insbesondere angeschraubt. Die Abstützung
6 ist fest in den Erdboden eingerammt. An den Enden der horizontal verlaufenden
Traverse 5 sind herkömmliche Leitplanken 7 befestigt. Die aus den Vierkantrohren,
den Blendschutzlamellen, den Traversen und den Leitplanken bestehende Anordnung
ist gewöhnlich zwischen den Fahrbahnen einer Autobahn oder dgl. angeordnet. Das
Vierkantrohr 1 hat z.B. eine Länge von 4 m und einen Querschnitt von 45 x 45 mm
bei einer Wandstärke von etwa 2 mm.
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Fig. 16 zeigt schaubildlich einen Halteschuh 4. Dieser Halteschuh
weist eine Grundplatte 11 mit zwei Bohrungen 12 auf, mit deren Hilfe er, wie aus
Fig. 3 ersichtlich, durch Schrauben 19 an der Oberseite der Traverse 5 gehalten
ist.
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Von der Grundplatte 11 stehen gabelförmig vier Schenkel 13 nach oben
ab, von denen jeweils zwei einen nach oben offenen Schlitz 14 zwischen sich ausbilden,
dessen lichte Weite der Breite des Vierkantrohres 1 entspricht, so daß ein Ende
dieses Rohres, wie aus Fig. 1 und 2 ersichtlich ist, von oben her in den Schlitz
14 zwischen den Schenkeln 13 in einfacher Weise
eingeschoben werden
kann. Die Grundplatte trägt Markierungen, z.B. in Form kleiner Bohrungen 15, die
die Lage des Endes des Vierkantrohres 1, welches zwischen zwei Schenkeln 13 eingesetzt
ist, bestimmen. An den freien Enden der Schenkel 13 sind Ösen 16 vorgesehen, durch
welche nach dem Einsetzen des Vierkantrohres ein Schraubbolzen 17 (Fig. 3 und 4)
gesteckt wird. Durch Aufschrauben einer Mutter 18 auf das dem Kopf des Schraubbolzens
gegenüber liegende Gewindeende des Bolzens werden die beiden abstehenden Schenkel
jeweils- zusammengespannt, so daß das Ende des Vierkantrohres 1 sicher durch Anpressen
der Schenkel 13 im Schlitz 14 gehalten ist (vgl. Fig. 5).
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Der Halteschuh 4 gemäß Fig. 3, 4, 5 und 16 wird, wie bereits erwähnt,
mittels Schrauben 19 (Fig. 3, 4), welche die Löcher 12 der Grundplatte 11 (Fig.
16) und entsprechende Löcher in der Traverse 5 durchdringen, mit letzterer fest
verbunden. Fig. 17 zeigt eine abgewandelte Ausführungsform eines Halteschuhes 24,
bei dem einander entsprechende Teile mit den gleichen Bezugszeichen wie in Fig.
16 versehen sind. Im Unterschied zu der Ausführungsform gemäß Fig. 16 weist der
Halteschuh 24 gemäß Fig. 17 keine in der Grundplatte 11 vorgesehenen Löcher 12 für
die Verbindung mit der Oberseite der Traverse 5 auf, sondern ist stattdessen mit
einer nach unten gerichteten, an die Profilform der Traverse angepaßten Halteplatte
25 versehen, Die Halteplatte 25 weist zwei Bohrungen 26 auf, die mit zwei entsprechenden
(nicht dargestellten) Bohrungen in der Wand der Traverse 5 zur Deckung gebracht
werden. Alsdann wird durch die Bohrungen je ein Schraubbolzen gesteckt und mittels
Muttern die Halteplatte 25 fest mit der Traverse verschraubt, so daß auch der Halteschuh
24 mit den gabelförmig abstehenden Schenkeln 16 fest auf der Traverse gehalten ist.
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Die Fig. 18 bis 21 zeigen eine dritte Ausführungsform eines Halteschuhes
für eine erfindungsgemäße Vorrichtung, die im Gegensatz zu Fig. 16 und 17 nicht
dazu bestimmt ist, an einer Traverse 5, sondern unmittelbar an einem Abstützpfosten,
z.B.
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einem Doppel-T-Eisen, welches in den Erdboden eingerammt ist, befestigt
zu werden. Wie bei den Ausführungsformen gemäß Fig. 17 weist auch der Halteschuh
34 gemäß Fig. 18 bis 21 eine Grundplatte 11 mit vier gabelförmig nach oben abstehenden
Schenkeln 13 auf, an welchen Ösen 16 angeordnet sind. Zwischen je zwei solcher Schenkel
wird das Ende eines Vierkantrohres 1 eingesetzt und in der zuvor beschriAbenen Weise
festgespannt.
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Aus Fig. 20 geht hervor, wie die Enden der Vierkantrohre 1 anhand
der Bohrungen 15 ausgerichtet sind. An der Unterseite der Grundplatte 11 sind nach
unten abstehende, U-förmig gebogene Stegplatten 35, 36 angeordnet, z.B. angeschweißt.
Zwischen den einander gegenüberliegenden Teilen dieser Stegplatten 35 und 36 ist
ein Zwischenraum vorgesehen, in welchen der Steg 28 des Abstützpfostens 27 (Fig.
21) eingeführt werden kann. An der Stegplatte 36 sind Schraubbolzen 37 mit Muttern
38 vorgesehen, so daß der Steg 28 des Pfostens 27 zwischen den Stegplatten 35 und
36 fest eingespannt wird. Auf diese Weise kann, vgl. insbesondere Fig. 18, der Halteschuh
34 fest auf der Oberseite des in den Erdboden eingeramnten Pfostens 27 befestigt
werden. Wie insbesondere aus Fig. 18 und 20 hervorgeht, sind an der Oberseite der
Grundplatte 11 des Halteschuhes 34 plattenförmige Versteifungsrippen 39, 40 angeordnet,
die ein Verbiegen der Grundplatte 11 verhindern, wenn der Halteschuh 34 mittels
der Schraubbolzen 37 und der Muttern 38 auf den Steg 28 des Pfostens 27 aufgespannt
wird.
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Beiden drei dargestellten Ausführungsformen 4, 24 und 34 eines Halteschuhes
sind zur Aufnahme der oberhalb der eingesetzten Vierkantrohre 1 liegenden Schraubbolzen
17 (Fig. 4) jeweils Ösen 16 an den gabelförmig nach oben abstehenden Schenkeln 13
angeordnet. Statt Ösen könnten auch andere, äquivalente Mittel vorgesehen werden.
Beispielsweise könnten die Schenkel 13 an ihrem oberen-Ende um jeweils 900 verschränkt
und dort mit einer Bohrung versehen sein, durch welche der Schraubbolzen 17 hindurchgesteckt
wird.
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Wie z.B. aus Fig. 3 und 6 hervorgeht, sind die Blendschutzlamellen
2 mit einem Fuß 50 versehen, der aus einem Unterteil und einem Oberteil besteht.
Das Oberteil erstreckt sich als Halteteil in das Innere der hohlen, unten offenen
Blendschutzlamellen 2 hinein und ist mit den Lamellen durch Schrauben 51 verbunden.
Das mit dem Oberteil fest verbundene Unterteil des Fußes weist (vgl. Fig. 6) zwei
nach unten gabelförmig abstehende Haltelaschen 52 auf, die das Vierkantrohr seitlich
umschließen. An den unterhalb des Vierkantrohres 1 gelegenen Enden der Laschen 52
sind einander gegenüberliegende Bohrungen 58 vorgesehen, durch die unterhalb des
Vierkantrohres 1 ein Schraubbolzen 53 hindurchgesteckt ist. Durch eine Mutter 54
werden die Haltelaschen 52 zusammengedrückt und an die Seiten des Vierkantrohres
1 angepreßt, so daß ein Abziehen der Blendschutzlamelle oder ein Verdrehen derselben
um die Achse des Vierkantrohres 1 ausgeschlossen ist.
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Sowohl bei den Halteschuhen 4, 24 und 34 als auch bei dem Fuß 50 ist
es wesentlich, daß das Vierkantrohr 1 von oben bzw. unten zwischen die Schenkel
13 bzw. die Haltelaschen 52 einsetzbar ist, und daß erst hierauf die Schraubbolzen
17 bzw. 53 eingeführt werden, so daß das Vierkantrohr ringsum umschlossen ist.
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Hierdurch wird das Einsetzen und Auswechseln der Vierkantrohre in
den Halteschuhen bzw. der Blendschutzlamellen 2 auf dem Vierkantrohr wesentlich
erleichtert, weil das Vierkantrohr 1 im Gegensatz zu früheren Ausführungsformen
nicht mehr durch geschlossene, ösenartige Öffnungen am Halteschuh oder am Fuß hindurchgesteckt
werden muß.
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In Fig. 7 bis 9 ist eine erste Ausführungsform eines Fußes 50 für
die erfindungsgemäße Vorrichtung dargestellt. Bei dieser Ausführungsform besteht
der Fuß aus einem Stück. Von einem Stegteil 55 stehen nach oben zwei gekrümmte,
das Halteteil für die Blendschutzlamelle bildende, Laschen 56 mit Bohrungen 57 ab.
Nach unten gabelförmig abstehend sind an den Steg 55 die beiden Haltelaschen 52
mit Bohrungen 58 angeformt.
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Bei der Ausführungsform eines Fußes 60 gemäß Fig. 10 bis 11 besteht
dieser aus zwei Teilen, nämlich aus einem U-förmig gebogenen Unterteil mit den Haltelaschen
52 und dem Quersteg 55 und einem separat hergestelltn, ebenfalls U-förmigen Halteteil
mit den Laschen 56 und einem Quersteg 59. An den beiden Querstegen 59 und 55 sind
Halte- und Unterteil, z.B. durch Verschweißung, starr miteinander verbunden.
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Bei einer dritten Ausführungsform eines Fußes 70 für die erfindungsgemäße
Vorrichtung gemäß Fig. 13 bis 15 wird der Fuß aus drei Teilen hergestellt: An einem
Stegteil 71 sind zu beiden Seiten und symmetrisch zueinander zwei Seitenteile 72,
73 fest, z.B. durch Verschweißung, angeordnet, die einerseits mit ihren oberen,
laschenartigen Hälften und Bohrungen 57 mit den Blendschutzlamellen 2 verbunden
werden und andererseits mit ihren nach unten abgewinkelten Schenkeln-, die ebenfalls
miteinander verschweißt werden können, eine öse 74 (Fig. 14)
bilden,
durch die in der aus Fig. 6 ersichtlichen Weise der Schraubbolzen 53 gesteckt wird.
Damit ergibt sich auch mit dem Fuß 7Q gemäß Fig. 13 bis 15 eine Befestigung der
Blendschutzlamelle 2 am Vierkantrohr 1, die derjenigen aus Fig. 6 entspricht, und
wobei die nach unten abgewinkelten, die Ösen 74 bildenden Schenkel als Haltelaschen
52 wirken. In Fig. 13 ist das Vierkantrohr 1 und der Schraubbolzen 53 gestrichelt
angedeutet. Alle Teile des Halteschuhes und des Fußes werden vorzugsweise aus feuerverzinktem
Stahl hergestellt.