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DE102019122106B3 - Zaunerweiterungsvorrichtung - Google Patents

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DE102019122106B3
DE102019122106B3 DE102019122106.4A DE102019122106A DE102019122106B3 DE 102019122106 B3 DE102019122106 B3 DE 102019122106B3 DE 102019122106 A DE102019122106 A DE 102019122106A DE 102019122106 B3 DE102019122106 B3 DE 102019122106B3
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DE
Germany
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fence
post
extension device
end wall
longitudinal direction
Prior art date
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DE102019122106.4A
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English (en)
Inventor
Stefan Zimmer
Peter Wahlers
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Original Assignee
Individual
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04HBUILDINGS OR LIKE STRUCTURES FOR PARTICULAR PURPOSES; SWIMMING OR SPLASH BATHS OR POOLS; MASTS; FENCING; TENTS OR CANOPIES, IN GENERAL
    • E04H17/00Fencing, e.g. fences, enclosures, corrals
    • E04H17/14Fences constructed of rigid elements, e.g. with additional wire fillings or with posts
    • E04H17/16Fences constructed of rigid elements, e.g. with additional wire fillings or with posts using prefabricated panel-like elements, e.g. wired frames
    • E04H17/161Fences constructed of rigid elements, e.g. with additional wire fillings or with posts using prefabricated panel-like elements, e.g. wired frames using wire panels
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04HBUILDINGS OR LIKE STRUCTURES FOR PARTICULAR PURPOSES; SWIMMING OR SPLASH BATHS OR POOLS; MASTS; FENCING; TENTS OR CANOPIES, IN GENERAL
    • E04H17/00Fencing, e.g. fences, enclosures, corrals
    • E04H17/14Fences constructed of rigid elements, e.g. with additional wire fillings or with posts
    • E04H17/24Connections for attaching additional wire to frames, posts or railings

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Fencing (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Zaunerweiterungsvorrichtung (1) für einen bestehenden Stabmattenzaun (200). Damit der bestehende Stabmattenzaun (200) zum Errichten eines Gabionenzauns genutzt werden kann, umfasst die Zaunerweiterungsvorrichtung (1) eine Stirnwand (10) mit einer Befestigungsvorrichtung (11) für eine zusätzliche Stabmatte (300) und einen Pfostenaufnahmeabschnitt (21) zur Aufnahme eines Zaunpfostens (202), der von zwei mit der Stirnseite (10) verbundenen Schenkelwände (20) seitlich begrenzt wird. In einem ersten Abstand (L1) entlang einer Längsrichtung (L) zu der Stirnwand (10) ist ein erstes Aufnahmeelement (24) zur Aufnahme einer Quersperrvorrichtung (50) ausgebildet. In einem zweiten Abstand (L2) entlang der Längsrichtung (L) zu der Stirnwand (10) und in einem dritten Abstand (L3) entlang der Längsrichtung (L) zu dem ersten Aufnahmeelement (24) ist ein Pfostenanschlag (50) befestigt oder es ist ein Aufnahmeelement (25) zur Aufnahme einer Pfostenanschlagvorrichtung ausgebildet.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Zaunerweiterungsvorrichtung für einen bestehenden Stabmattenzaun, ein Erweiterungssystem, deren Verwendung sowie einen Zaun mit einer solchen Vorrichtung oder einem solchen System.
  • Stabmattenzäune werden üblicherweise aus Stahl oder Aluminium gefertigt. Sie umfassen Stabmatten und außerdem Zaunpfosten, um die Stabmatten daran zu befestigen und zu halten.
  • Die Stabmatten bestehen jeweils aus mehreren Vertikalstäben und mehreren Horizontalstäben. Die Vertikalstäbe und die Horizontalstäbe sind an Stabkreuzungen miteinander verschweißt. Dabei unterscheidet man unter anderem zwischen Einstabmatten und Doppelstabmatten. Bei Einstabmatten sind an den Stabkreuzungen jeweils ein Horizontalstab und ein Vertikalstab miteinander verschweißt, bei Doppelstabmatten dagegen jeweils zwei Horizontalstäbe mit einem Vertikalstab. Bei Doppelstabmatten verlaufen also jeweils zwei Horizontalstäbe parallel eng nebeneinander. Die benachbarten Horizontalstäbe sind durch die zwischen ihnen hindurchgeführten Vertikalstäbe voneinander beabstandet. Durch das Verschweißen ist der Abstand der benachbarten Horizontalstäbe geringer als der ein der Vertikalstäbe. Bei einer 656er-Doppelstabmatte (Durchmesser benachbarter Horizontalstäbe beträgt 6 mm, Durchmesser der dazwischen durchgeführten Vertikalstäbe beträgt 5 mm) ist der Abstand etwa 3 mm, bei einer 868er-Stabmatte (Durchmesser benachbarter Horizontalstäbe beträgt 8 mm, Durchmesser der dazwischen durchgeführten Vertikalstäbe beträgt 6 mm) etwa 4 mm.
  • Die Zaunpfosten werden so aufgestellt und befestigt, dass ihre Hauterstreckungsrichtung einer Vertikalrichtung entspricht, wobei die Vertikalrichtung durch eine Richtung der Erdanziehungskraft vorgegeben ist. Die Zaunpfosten von Stabmattenzäunen weisen senkrecht zu ihrer Haupterstreckungsrichtung üblicherweise einen rechteckigen Querschnitt auf. Sie sind in der Regel im Wesentlichen aus einem Vierkantrohr gefertigt.
  • Im Sinne dieser Anmeldung wird eine Seite eines Zaunpfostens, an welcher mindestens eine Stabmatte angeordnet ist, als Außenseite des Zaunpfostens bezeichnet. Eine der Außenseite gegenüberliegende Seite des Zaunpfostens wird als Innenseite des Zaunpfostens bezeichnet. Die Innenfläche und die Außenfläche sind entsprechend die Flächen des Zaunpfostens, die parallel zu dieser Stabmatte und parallel zu der Vertikalrichtung sind. Die beiden anderen Flächen des Pfostens, die jeweils parallel zu der Vertikalrichtung und senkrecht zu der Stabmatte sind, werden im Folgenden als Seitenflächen des Zaunpfostens bezeichnet.
  • Zur Auflage und Befestigung der Stabmatten an den Zaunpfosten weisen die Zaunpfosten an ihrer Außenseite häufig Klemmhalter auf. Die Klemmhalter sind in regelmäßigen Abständen entlang der Vertikalrichtung angeordnet. Benachbarte Klemmhalter können beispielsweise jeweils um 20 cm gegeneinander versetzt sein.
  • Auf den Klemmhaltern sind Horizontalstäbe der Stabmatten aufgelegt. Wenn ein Zaunpfosten zwei Enden benachbarter Stabmatten hält, liegen auf einem Klemmhalter in der Querrichtung nebeneinander Horizontalstäbe beider Stabmatten auf. Die Klemmhalter können jeweils einen Sockel, der an dem Zaunpfosten befestigt ist, und ein Klemmstück umfassen. Beim Aufbau des Stabmattenzauns werden die Horizontalstäbe zunächst auf obere Bereiche der Sockel aufgelegt. Dann werden von der Außenseite des Zauns Klemmstücke an den Sockeln befestigt, beispielsweise aufgeschraubt, um die Horizontalstäbe in den Klemmhaltern festzuklemmen und somit sicher zu fixieren. Statt individueller Klemmstücke für die verschiedenen Sockel an einem Zaunpfosten werden alternativ Klemm- und Abdeckleistenleisten genutzt, die an mehreren übereinander angeordneten Sockeln des Zaunpfostens befestigt sind.
  • Stabmattenzäune sind bereits an vielen Stellen aufgebaut. Sie erfreuen sich großer Beliebtheit, da sie kostengünstig, schnell und einfach aufzubauen sind. Zudem sind die notwendigen Bestandteile einfach verfügbar.
  • US 2013/0 032 771 A1 offenbart ein Sicherheitsbarrikadensystem mit mindestens einem Zaunfeld, das mittels einer Vielzahl von Verbindern an einer bestehenden Oberfläche, einem bestehenden Objekt oder einer bestehenden Struktur befestigt ist.
  • In FR 2 770 559 A1 ist eine Befestigung eines Zaunfelds an einem Pfosten mittels eines bügelförmigen Befestigungsteils gezeigt.
  • Die Offenlegungsschrift DE 32 48 438 A1 lehrt eine Halterung für Gitterzäune zur Befestigung von Gittermatten an Zaunpfosten.
    Des Weiteren sind Gabionenzäune bekannt. Eine Gabione ist ein Drahtkorb, der mit Steinen oder ähnlichem gefüllt ist. Gabionenzäune bieten tendenziell einen besseren Sicht-, Wind-, Erosions- und Lärmschutz als gewöhnliche Stabmattenzäune. Die flächigen Seitenwände von Gabionenzäunen zur Einfassung der Steine können durch zwei paralalle, voneinander beabstandete Gittermatten gebildet sein, die jeweils aus miteinander verschweißten Horizontalstäben und Vertikalstäben bestehen. Gabionenzäune müssen ausreichend gegen Umfallen gesichert sein, insbesondere wegen des hohen Gewichts ihrer Füllung.
  • Aus DE 20 2007 003 263 U1 ist ein Behälter zur Befüllung mit Steingut bekannt, der aus Gittermatten hergestellt ist. Die Gittermatten sind an vier Pfählen befestigt. An Stirnseiten des Behälters sind die zueinander benachbarten Pfähle durch Flacheisen miteinander verbunden.
  • Bestehende Gabionenzaunsysteme umfassen speziell für sie entwickelte, angepasste und hergestellte Bauteile, insbesondere spezifische Befestigungen und/oder Zaunpfosten. Die Errichtung solcher Gabionenzäune ist deshalb vergleichsweise teuer. Außerdem müssen solche Gabionenzäune von Grund auf neu und eigenständig errichtet werden, was neben den hohen Kosten auch einen hohen Aufwand mit sich bringt. Wenn statt eines bestehenden Stabmattenzauns ein solcher Gabionenzaun errichtet werden soll, muss der bestehende Stabmattenzaun abgerissen werden.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine Vorrichtung zu schaffen, mit welcher ein bestehender Stabmattenzaun zum Errichten eines Gabionenzauns genutzt werden kann.
  • Die Aufgabe wird gelöst durch eine Zaunerweiterungsvorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
  • Die erfindungsgemäße Zaunerweiterungsvorrichtung dient zur Befestigung einer zusätzlichen Stabmatte an einem bestehenden Stabmattenzaun in einem horizontalen Abstand zu einer Stabmatte des bestehenden Stabmattenzauns.
  • Die Zaunerweiterungsvorrichtung umfasst eine Stirnwand, wobei an der Stirnwand eine Befestigungsvorrichtung für die Befestigung der zusätzlichen Stabmatte ausgebildet ist.
  • Die Zaunerweiterungsvorrichtung umfasst ferner einen Pfostenaufnahmeabschnitt zur Aufnahme eines Zaunpfostens des bestehenden Stabmattenzauns. Der Pfostenaufnahmeabschnitt ist in einer Längsrichtung zu einer der Stirnwand abgewandten Seite offen oder kann zu dieser Seite hin geöffnet werden, so dass die Zaunerweiterungsvorrichtung auf den Zaunpfosten aufgesteckt werden kann. Insbesondere kann der Zaunpfosten durch diese Öffnung relativ zu der Zaunerweiterungsvorrichtung zumindest im Wesentlichen entlang der Längsrichtung in den Pfostenaufnahmeabschnitt aufgenommen werden.
  • Außerdem umfasst Zaunerweiterungsvorrichtung zwei Schenkelwände, die fest mit der Stirnwand verbunden sind und den Pfostenaufnahmeabschnitt in einer Querrichtung, die senkrecht zu der Längsrichtung ist, an zwei Seiten begrenzen. Diese beiden Seiten liegen einander gegenüber. Die Schenkelwände verhindern, dass der Zaunpfosten relativ zu der Zaunerweiterungsvorrichtung seitlich (das heißt entlang der Querrichtung) aus dem Pfostenaufnahmeabschnitt heraus bewegt werden kann, wenn der Zaunpfosten in dem Pfostenaufnahmeabschnitt aufgenommen ist.
  • In einem ersten Abstand entlang der Längsrichtung zu der Stirnwand ist an zumindest einer der Schenkelwände ein erstes Aufnahmeelement zur Aufnahme einer Quersperrvorrichtung ausgebildet. Die Zaunerweiterungsvorrichtung weist also mindestens ein erstes Aufnahmeelement auf. Das erste Aufnahmeelement ist dazu eingerichtet, die Aufnahme der Quersperrvorrichtung darin zu ermöglichen.
  • Das erste Aufnahmeelement kann insbesondere dazu eingerichtet sein, Längskräfte (Kräfte entlang der Längsrichtung) von der Schenkelwand, an der es ausgebildet ist, in die Quersperrvorrichtung einzuleiten, wenn letztere in das erste Aufnahmeelement aufgenommen ist. Beispielsweise kann das erste Aufnahmeelement dazu eingerichtet sein, eine Verschiebung der Quersperrvorrichtung in der Längsrichtung bezüglich der Schenkelwand, an welcher das zweite Aufnahmeelement ausgebildet ist, zu begrenzen oder zu verhindern, wenn die Quersperrvorrichtung in das erste Aufnahmeelement aufgenommen ist. Die Quersperrvorrichtung kann beispielsweise eine Schraube oder einen Bolzen umfassen.
  • Die Quersperrvorrichtung ist dazu eingerichtet, eine Bewegung des Zaunpfostens relativ zu der Zaunerweiterungsvorrichtung entlang der Längsrichtung von der Seite der Stirnwand weg zu verhindern, wenn der Zaunpfosten in den Pfostenaufnahmeabschnitt aufgenommen ist und wenn die Quersperrvorrichtung wie vorgesehen in das erste Aufnahmeelement aufgenommen und an der Zaunerweiterungsvorrichtung befestigt ist.
  • Mit anderen Worten: Wenn die Quersperrvorrichtung wie vorgesehen in das erste Aufnahmeelement aufgenommen und an der Zaunerweiterungsvorrichtung befestigt ist (bevorzugt an mindestens einer der Schenkelwände, insbesondere an beiden Schenkelwänden), bildet sie eine Quersperre aus. Die Quersperre begrenzt oder verhindert eine Bewegung des Zaunpfostens relativ zu der Zaunerweiterungsvorrichtung entlang der Längsrichtung zu der Seite hin, die der Stirnwand entgegengesetzt ist (die stirnwandabgewandte Seite), wenn der Zaunpfosten in den Pfostenaufnahmeabschnitt aufgenommen ist.
  • Es können mehrere erste Aufnahmeelemente im ersten Abstand ausgebildet sein, beispielsweise symmetrisch an beiden Schenkelwänden. „Mehrere“ bedeutet im Sinne dieser Anmeldung „mindestens zwei“.
  • In einem zweiten Abstand entlang der Längsrichtung zu der Stirnwand und zugleich in einem dritten Abstand entlang der Längsrichtung zu dem (mindestens einen) ersten Aufnahmeelement ist
    • • zumindest an einer der Schenkelwände ein Pfostenanschlag befestigt, wobei der Pfostenanschlag den Pfostenaufnahmeabschnitt in der Längsrichtung auf der Seite der Stirnwand begrenzt, und wobei der Pfostenanschlag dazu eingerichtet ist, eine Bewegung des Zaunpfostens relativ zu der Zaunerweiterungsvorrichtung entlang der Längsrichtung zu der Seite der Stirnwand hin zu verhindern, wenn der Zaunpfosten in den Pfostenaufnahmeabschnitt aufgenommen ist,
    • • oder an zumindest einer der Schenkelwände ein zweites Aufnahmeelement zur Aufnahme einer Pfostenanschlagvorrichtung ausgebildet, wobei das zweite Aufnahmeelement den Pfostenaufnahmeabschnitt in der Längsrichtung auf der Seite der Stirnwand begrenzt.
  • Dabei ist der zweite Abstand kleiner als der erste Abstand.
  • Der Pfostenanschlag erleichtert die Montage der Zaunerweiterungsvorrichtung an dem Zaunpfosten. Auch ohne die nachträgliche Befestigung der Pfostenanschlagvorrichtung wird die Bewegung des Pfostens zu der Stirnwand hin begrenzt.
  • Es können mehrere Pfostenanschläge in dem zweiten Abstand ausgebildet sein, beispielsweise symmetrisch an beiden Schenkelwänden.
  • Der Pfostenanschlag kann integral mit einer der Schenkelwände oder integral mit beiden Schenkelwänden ausbildet sein. Der Pfostenanschlag kann lösbar oder nicht lösbar an einer Schenkelwand oder an beiden Schenkelwänden befestigt sein.
  • Der Pfostenanschlag kann beispielsweise einen Vorsprung umfassen, der mit einer der Schenkelwände verbunden ist und sich in der Querrichtung zu der anderen Schenkelwand hin erstreckt. Der Vorsprung kann beispielsweise durch eine Noppe, eine Nase, eine Kante, eine Auswölbung, einen Stift, einen Falz, eine Schraube, einen Bolzen, eine Niete oder dergleichen ausgebildet sein.
  • Alternativ oder zusätzlich kann der Pfostenanschlag beispielsweise durch eine Biegung und/oder Einbuchtung einer der Schenkelwände hin zu der anderen gebildet sein.
  • Wenn kein Pfostenanschlag (vor-)installiert ist, kann die Zaunerweiterungsvorrichtung günstiger und einfacher hergestellt werden.
  • Das zweite Aufnahmeelement ist dazu eingerichtet, die Aufnahme der Pfostenanschlagvorrichtung zu ermöglichen. Das zweite Aufnahmeelement kann insbesondere dazu eingerichtet sein, Längskräfte von der Schenkelwand, an der es ausgebildet ist, in die Pfostenanschlagvorrichtung einzuleiten, wenn letztere in das zweite Aufnahmeelement aufgenommen ist. Beispielsweise kann das zweite Aufnahmeelement dazu eingerichtet sein, eine Verschiebung der Pfostenanschlagsvorrichtung in der Längsrichtung bezüglich der Schenkelwand, an welcher das zweite Aufnahmeelement ausgebildet ist, zu begrenzen oder zu verhindern, wenn die Pfostenanschlagvorrichtung in das zweite Aufnahmeelement aufgenommen ist. Die Pfostenanschlagvorrichtung kann beispielsweise eine Schraube oder einen Bolzen umfassen.
  • Wenn die Pfostenanschlagvorrichtung wie vorgesehen in das zweite Aufnahmeelement aufgenommen und an der Zaunerweiterungsvorrichtung befestigt ist (bevorzugt an mindestens einer der Schenkelwände, insbesondere an beiden Schenkelwänden), bildet sie einen Pfostenanschlag aus, der den Pfostenaufnahmeabschnitt in der Längsrichtung auf einer Seite der Stirnwand begrenzt. Der Pfostenanschlag ist dazu eingerichtet, eine Bewegung des Zaunpfostens relativ zu der Zaunerweiterungsvorrichtung entlang der Längsrichtung zu der Seite der Stirnwand hin zu verhindern, wenn der Zaunpfosten in den Pfostenaufnahmeabschnitt aufgenommen ist. Die montierte Pfostenanschlagvorrichtung bildet also den Pfostenanschlag in dem oben genannten Sinne aus.
  • Das „oder“ bezüglich der beiden Alternativen ist also bevorzugt kein exklusives „oder“. Es können zumindest ein Pfostenanschlag und zumindest ein zweites Aufnahmeelement vorgesehen sein. In diesem Fall begrenzt der Pfostenanschlag den Pfostenaufnahmeabschnitt in der Längsrichtung auf der Seite der Stirnwand.
  • Beispielsweise kann der Pfostenanschlag wie beschrieben gerade dadurch ausgebildet sein, dass die Pfostenanschlagvorrichtung bereits durch das zweite Aufnahmeelement aufgenommen ist und lösbar oder nicht mehr lösbar an zumindest einer der Schenkelwände befestigt wird. Mit anderen Worten kann der Pfostenanschlag gerade dadurch ausgebildet sein, dass die Pfostenanschlagvorrichtung wie vorgesehen (vor-)installiert ist. Das mindestens eine zweite Aufnahmeelement kann dabei nämlich als solches erhalten bleiben, auch wenn es danach „belegt“ ist.
  • Außerdem können eine oder mehrere zweite Aufnahmeelemente zusätzlich zu einem schon vorhandenen Pfostenanschlag ausgebildet sein. Dadurch kann die übertragbare Längskraft durch die zusätzliche, nachträgliche Installation der Pfostenanschlagvorrichtung erhöht werden. Andererseits ist die Montage der Zaunerweiterungsvorrichtung an dem bestehenden Stabmattenzaun durch den schon vorhandenen Pfostenanschlag vereinfacht, weil die Positionierung der Zaunerweiterungsvorrichtung relativ zu dem Zaunpfosten zumindest in einer Orientierung entlang der Längsrichtung durch den bestehenden Pfostenanschlag festgelegt ist.
  • Die Zaunerweiterungsvorrichtung ist dazu eingerichtet, an dem Zaunpfosten des bestehenden Stabmattenzauns befestigt zu werden. Der bestehende Stabmattenzaun weist beispielsweise zumindest einen Zaunpfosten und zumindest eine Stabmatte auf, die an dem Zaunpfosten befestigt ist. Bevorzugt handelt es sich um einen Doppelstabmattenzaun. Der bestehende Stabmattenzaun muss zur Befestigung der Zaunerweiterungsvorrichtung nicht verändert werden. Insbesondere ist es nicht erforderlich, irgendeine Stabmatte des bestehenden Stabmattenzauns teilweise zu lösen oder gar vollständig abzubauen. Ebenso ist es nicht erforderlich, irgendeinen Zaunpfosten zu lockern, zu lösen, zu bewegen oder zu entfernen.
  • Die stirnwandabgewandten Enden der Schenkelwände in der Längsrichtung sind freie Enden der Schenkelwände. Da die Schenkelwände in der Querrichtung voneinander beabstandet sind, ist zwischen ihnen ein freier Zwischenraum ausgebildet. Zwischen den beiden freien Enden ist der Zwischenraum nach außen geöffnet. Solange die Quersperrvorrichtung nicht in den ersten Aufnahmeelementen aufgenommen ist, erstreckt sich der freie Zwischenraum von dieser Öffnung bis zu den zweiten Aufnahmeelementen bzw. bis zu dem Pfostenanschlag.
  • Die Zaunerweiterungsvorrichtung ist dazu eingerichtet, zur Befestigung an dem Zaunpfosten zunächst auf den Zaunpfosten aufgesteckt zu werden, und zwar durch Bewegung relativ zu dem Zaunpfosten, welche zumindest im Wesentlichen entlang ihrer Längsrichtung stattfindet. Dadurch wird der Zaunpfosten in den Pfostenaufnahmeabschnitt aufgenommen und liegt in der Längsrichtung an dem Pfostenanschlag an (gleich ob dieser bereits montiert ist und/oder durch Installation der Pfostenanschlagvorrichtung ausgebildet wird).
  • Die Zaunerweiterungsvorrichtung ist ferner dazu eingerichtet, dass dann die Quersperre durch die Befestigung der Quersperrvorrichtung ausgebildet wird. Wenn die Zaunerweiterungsvorrichtung wie vorgesehen an dem Zaunpfosten befestigt ist, begrenzen oder verhindern der Pfostenanschlag und die Quersperre die relative Bewegung des Zaunpfostens in der Längsrichtung. Der Pfostenanschlag verhindert die Bewegung der Zaunerweiterungsvorrichtung in Richtung der Außenseite des Zaunpfostens und die Quersperre verhindert die Bewegung in Richtung der Innenseite des Zaunpfostens.
  • Die Schenkelwände, die sich dann entlang der Seitenflächen des Zaunpfostens erstrecken, verhindern die relative Bewegung des Zaunpfostens in der Querrichtung. Entlang der Längsrichtung erstreckt sich auf der stirnwandabgewandten Seite (bzw. an der Seite der Außenseite des Zaunpfostens) zumindest eine der Schenkelwände (nämlich die Schenkelwand mit dem mindestens einen ersten Anschlagelement) an dem Zaunpfosten vorbei. Sie steht über die Außenseite des Zaunpfostens hervor und liegt auf mindestens einem Horizontalstab des bestehenden Stabmattenzauns auf. Dadurch ist die Zaunerweiterungsvorrichtung gegen Herunterfallen gesichert. Da die Zaunerweiterungsvorrichtung wegen dem Pfostenanschlag und der Quersperre sowohl an der Innenseite als auch an der Außenseite des Zaunpfostens anliegt, kann das stirnwandseitige Ende der Zaunerweiterungsvorrichtung auch nicht nach unten abkippen.
  • Somit ist die Zaunerweiterungsvorrichtung sicher an dem Zaunpfosten befestigt. Die Längsrichtung der Zaunerweiterungsrichtung entspricht dabei zumindest im Wesentlichen der Horizontalrichtung senkrecht zur Vertikalrichtung.
  • Nun kann mittels der Befestigungsvorrichtung an der Stirnwand die zusätzliche Stabmatte befestigt werden. Diese ist dann über die Zaunerweiterungsvorrichtung fest, bevorzugt aber lösbar, an dem bestehenden Stabmattenzaun montiert. Da zwischen der Stirnwand und dem Pfostenanschlag (gleich ob dieser bereits vormontiert war und/oder durch Installation der Pfostenanschlagvorrichtung entstand) der erste Abstand ausgebildet ist, ist die zusätzliche Stabmatte in der Längsrichtung zumindest um die Tiefe des Pfostens, den ersten Abstand und die Dimension der des Postenanschlags entlang der Längsrichtung von der Stabmatte des bestehenden Zauns beabstandet. Es entsteht ein Gabionenzaun. Ein Zauninnenraum zwischen der Stabmatte des bestehenden Stabmattenzauns und der zusätzlichen Stabmatte kann beispielsweise mit Steinen oder dergleichen befüllt werden.
  • Folglich ermöglicht es die Zaunerweiterungsvorrichtung, einen bestehenden Stabmattenzaun in einfacher, kostengünstiger und schneller Weise zu einem Gabionenzaun zu erweitern. Aufgrund ihres einfachen Aufbaus ist die Zaunerweiterungsvorrichtung vergleichsweise einfach, kostengünstig, schnell, effizient und umweltfreundlich herstellbar.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist der Pfostenanschlag durch eine Querverstrebung gebildet, die in der Längsrichtung in dem zweiten Abstand zu der Stirnwand ausbildet ist, die sich entlang der Querrichtung zwischen den beiden Schenkelwänden erstreckt und die an den Schenkelwänden befestigt ist. Dadurch können Längskräfte auf der gesamten Kantenlänge der Innenseite des Zaunpfostens auf den Pfostenanschlag übertragen werden. Darüber hinaus können die Längskräfte über beide Schenkelwände eingeleitet werden. Zudem versteift die Querverstrebung die Zaunerweiterungsvorrichtung.
  • Besonders bevorzugt ist die Querverstrebung nicht lösbar und einstückig mit beiden Schenkelwänden ausgeführt, beispielsweise, indem die Querverstrebung mit beiden Schenkelwänden verschweißt ist. Das sorgt für eine besonders zuverlässige Einleitung von Längskräften in den Zaunpfosten und für eine hohe Steifigkeit der Zaunerweiterungsvorrichtung.
  • Bevorzugt umfasst die Quersperrvorrichtung eine Schraube.
  • Besonders bevorzugt hat die Schraube eine Länge im Bereich von 50 mm bis 80 mm, überaus bevorzugt im Bereich von 60 mm bis 70 mm. Dadurch ist sichergestellt, dass sich die Schraube in der Querrichtung zwischen den beiden Schenkelwänden erstrecken kann. Eine Anlagefläche der Schraube für den Zaunpfosten erstreckt sich damit über einen gesamten Querabstand zwischen den beiden Schenkelwänden, wenn die Schraube wie vorgesehen an der Zaunerweiterungsvorrichtung befestigt ist.
  • Besonders bevorzugt ist die Schraube eine M6-Schraube. Solche Schrauben sind ausreichend stabil, leicht und kostengünstig erhältlich.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt kann die Schraube als Schlossschraube mit einem Vierkantansatz ausgebildet sein. Das erleichtert gegebenenfalls die Montage der Schraube.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform umfasst die Quersperrvorrichtung eine Schraubenmutter für die Schraube. Indem die Schraubenmutter auf die Schraube geschraubt wird, kann die Quersperrvorrichtung an der Zaunerweiterungsvorrichtung befestigt. Dies wird weiter unten beispielhaft beschrieben.
  • Alternativ oder zusätzlich umfasst Pfostenanschlagvorrichtung eine Schraube. Diese Schraube kann gemäß einer beliebigen für die Quersperrvorrichtung beschriebenen Ausführung ausgebildet sein. Ferner kann Pfostenanschlagvorrichtung eine Schraubenmutter umfassen. Insbesondere können die Quersperrvorrichtung und die Pfostenanschlagvorrichtung identisch ausgeführt sein.
  • Bevorzugt umfasst die Zaunerweiterungsvorrichtung die Quersperrvorrichtung. Alternativ oder zusätzlich umfasst die Zaunerweiterungsvorrichtung bevorzugt die Pfostenanschlagvorrichtung. Die Quersperrvorrichtung und/oder die Pfostenanschlagvorrichtung wird einem Benutzer also zusammen mit der restlichen Zaunerweiterungsvorrichtung zur Verfügung gestellt. Das vereinfacht dem Benutzer die Installation der Zaunerweiterungsvorrichtung, da er die Quersperrvorrichtung und/oder die Pfostenanschlagvorrichtung nicht separat erwerben muss.
  • Das erste Aufnahmeelement kann beispielsweise ein Loch in der Schenkelwand, an der es ausbildet ist, umfassen. Das Loch durchdringt diese Schenkelwand in der Querrichtung. Das Loch kann dazu eingerichtet sein, dass ein Abschnitt der Quersperrvorrichtung in das Loch aufgenommen werden kann.
  • Das erste Aufnahmeelement kann zum Beispiel ferner ein Innengewinde in dieser Schenkelwand umfassen. Insbesondere kann das Loch das Innengwinde aufweisen, beispielsweise ein M6- oder M8-Innengewinde. Die Schraube der Quersperrvorrichtung kann in das Innengewinde eingeschraubt werden, sodass sie sich entlang der Querrichtung zumindest teilweise durch den Zwischenraum zwischen den beiden Schenkelwänden erstreckt. Die derart befestigte Schraube bildet die Quersperre oder zumindest einen Teil der Quersperre. Die Schraube ist durch das Einschrauben zumindest an dieser Schenkelwand befestigt und kann Längskräfte von jener aufnehmen und gegebenenfalls auf den Zaunpfosten übertragen.
  • Alternativ kann das Loch beispielsweise einen polygonalen Querschnitt aufweisen, insbesondere einen quadratischen Querschnitt. Wenn ein Einsteckabschnitt der Quersperrvorrichtung mit korrespondierendem Außenumfang in das Loch aufgenommen wird, können dadurch die Befestigung der Quersperrvorrichtung und/oder die Einleitung von Kräften von der zugehörigen Schenkelwand auf die Quersperrvorrichtung verbessert werden.
  • Wie zuvor erwähnt können mehrere erste Aufnahmeelement in dem ersten Abstand ausbildet sein. Ein jedes der ersten Aufnahmeelemente kann nach einer beliebigen der oben genannten Ausführungsformen ausbildet sein. Im Allgemeinen müssen nicht alle ersten Aufnahmeelemente gleichartig ausgebildet sein. Letzteres ist allerdings bevorzugt, weil dadurch die Herstellung und Handhabung der Zaunerweiterungsvorrichtung vereinfacht werden.
  • In einer Weiterbildung der Erfindung ist in dem ersten Abstand entlang der Längsrichtung zu der Stirnwand an den (gegenüberliegenden) Schenkelwänden jeweils ein erstes Aufnahmeelement zur Anbringung der Quersperrvorrichtung ausgebildet. Das ermöglicht eine Aufnahme der Quersperrvorrichtung an beiden Schenkelwänden und verbessert die Krafteinleitung. Längskräfte werden gegebenenfalls von beiden Schenkelwänden auf die Quersperre und den Zaunpfosten übertragen. Diese beiden ersten Aufnahmeelemente können in der Querrichtung einander genau gegenüber liegen und/oder entlang der Querrichtung gesehen (also in Seitenansicht gesehen) deckungsgleich sein.
  • Besonders bevorzugt ist die Zaunerweiterungsvorrichtung dazu eingerichtet, dass die Quersperrvorrichtung in diese beiden ersten Aufnahmeelemente aufgenommen kann und an den Schenkelwänden lösbar befestigt werden kann, sodass die Quersperrvorrichtung die Quersperre ausbildet, wobei sich die Quersperre ununterbrochen (also durchgängig) zwischen den Schenkelwänden erstreckt.
  • Diese beiden ersten Aufnahmeelemente können jeweils wie oben beschreiben ausgebildet sein, zum Beispiel als Löcher. Mindestens eines dieser Löcher kann einen runden Querschnitt aufweisen, insbesondere beide. Besonders bevorzugt weist mindestens eines dieser beiden Löcher einen quadratischen, rechteckigen, oder langlochförmigen Querschnitt auf. Vorteilhaft ist es, wenn die kleinste lichte Weite dieses Lochs im Querschnitt (das heißt beim quadratischen Querschnitt die Seitenlänge, beim rechteckigen Querschnitt die kleinere Seitenlänge und beim langlochförmigen Querschnitt die schmale Breite senkrecht zwischen den geraden Längsseiten des Umfangs) derart angepasst ist, dass ein Vierkantansatz einer genormten (Schloss-)Schraube darin verdrehsicher aufgenommen werden kann. Beispielsweise kann die kleinste lichte Weite 5,5 mm (passend für Vierkantansatz von M5-Schlossschrauben), 6,5 mm (passend für Vierkantansatz von M6-Schlossschrauben) oder 8,6 mm (passend für Vierkantansatz von M8-Schloss- schrauben) betragen. Das erleichtert gegebenenfalls die Montage der Schlossschraube der Quervorrichtung an der Zaunerweiterungsvorrichtung und somit die Ausbildung der Quersperre. Wenn nämlich der Vierkantansatz der Schlossschraube verdrehsicher in dem Loch aufgenommen ist, kann mit nur einem Werkzeug die Schraubenmutter auf das Schraubengewinde aufgeschraubt werden, um die Schlossschraube an der Zaunerweiterungsvorrichtung zu befestigen.
  • Das andere dieser beiden Löcher kann einen Querschnitt aufweisen, der ausreichend groß ist, dass eine dem Schraubenkopf abgewandte Seite der Schlossschraube hindurchgeführt bzw. darin aufgenommen werden kann. Dadurch kann die Schlossschraube zunächst durch das erste dieser beiden Löcher gesteckt werden, entlang der Querrichtung durch den Zwischenraum zwischen den Schenkelwänden und weiter durch das zweite der beiden Löcher geführt werden. Dann wird der Vierkantansatz der Schlossschraube in dem ersten der beiden Löcher verdrehsicher aufgenommen und liegt mit dem Schraubenkopf von außen an der zugehörigen Schenkelwand an. Anschließend kann die Schraubenmutter auf die nach außen herausstehende Schraubenspitze aufgeschraubt werden. Die Schlossschraube kann sich dabei nicht mitdrehen, weil ihr Vierkantansatz verdrehsicher in das erste dieser Löcher aufgenommen ist. Die Quersperrvorrichtung (in diesem Beispiel die Schlossschraube und die Schraubenmutter) wird somit sicher an der Zaunerweiterungsvorrichtung befestigt und fixiert. Sie wird in der Querrichtung durch den von außen an der einen Schenkelwand anliegenden Schraubenkopf und von der von außen an der anderen Schenkelwand anliegenden Schraubenmutter fixiert. In der Längsrichtung und in der Höhenrichtung ist sie einerseits durch die Klemm- und Anpresskraft der Verschraubung fixiert, zusätzlich aber dadurch, dass sie durch diese Löcher (die ersten Aufnahmeelemente) in den beiden Schenkelwänden durchgeführt ist, also in ihnen aufgenommen ist. Dadurch begrenzen diese Löcher eine Bewegung der Schlossschraube sowohl entlang der Längsrichtung und als auch entlang der Höhenrichtung.
  • Überaus bevorzugt sind diese beiden Löcher jeweils nach einer der gerade beschriebenen Ausführungsformen ausgebildet. Außerordentlich bevorzugt sind sie in gleicher Weise ausgebildet. Das erleichtert die Herstellung und das Handling der Zaunerweiterungsvorrichtung, weil die Schlossschraube von beiden Seiten entlang der Querrichtung in gleicher Weise hindurchgeführt und befestigt werden kann.
  • Die zuvor für das erste Aufnahmeelement und die Quersperrvorrichtung beschriebenen Ausführungsformen und Vorteile gelten entsprechend für das zweite Aufnahmeelement und die Pfostenanschlagvorrichtung.
  • Beispielsweise ist die Zaunerweiterungsvorrichtung besonders bevorzugt dazu eingerichtet, dass die Pfostenanschlagvorrichtung in zwei einander gegenüberliegende zweite Aufnahmeelemente aufgenommen und an den Schenkelwänden lösbar befestigt werden kann, sodass die Quersperrvorrichtung die Quersperre ausbildet, wobei sich die Quersperre ununterbrochen (also durchgängig) zwischen den Schenkelwänden erstreckt.
  • Beispielsweise ist in einer Weiterbildung der Erfindung in dem zweiten Abstand entlang der Längsrichtung zu der Stirnwand, der kleiner ist als der erste Abstand, und zugleich in dem dritten Abstand entlang der Längsrichtung zu dem (mindestens einen) ersten Aufnahmeelement an den Schenkelwänden jeweils ein zweites Aufnahmeelement zur Anbringung der Pfostenanschlagvorrichtung ausgebildet, wobei diese beiden zweiten Aufnahmeelemente in der Querrichtung einander genau gegenüber liegen und jeweils als Loch mit einem quadratischen, rechteckigen, oder langlochförmigen Querschnitt ausbildet sind. Insbesondere können diese beiden Löcher jeweils mit einem quadratischen Querschnitt mit einer Seitenlänge von 6,5 mm ausgebildet sein.
  • Damit kann (genauso wie oben zum ersten Aufnahmeelement beschrieben) eine M6-Schlossschraube mit einer Schraubenlänge von 60 mm bis 70mm und Vierkantansatz einfach und sicher durch die beiden zweiten Aufnahmeelemente gesteckt und mittels der passenden Schraubenmutter befestigt werden. Somit erstreckt sich die Schlossschraube entlang der Querrichtung durch den Zwischenraum zwischen den beiden Schenkelwänden, ist an beiden Schenkelwänden befestigt und bildet den Pfostenanschlag in Form der Querverstrebung aus.
  • Bevorzugt sind die ersten Aufnahmeelemente an den freien Enden der Schenkelwände angeordnet. Dadurch können die Schenkelwände entlang der Längsrichtung so kurz wie möglich gehalten werden. So bleibt die Zaunerweiterungsvorrichtung kompakt und sie ist günstiger herstellbar.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist der dritte Abstand derart ausgebildet, dass der Zaunpfosten in der Längsrichtung passend zwischen der Quersperre und dem Pfostenanschlag aufgenommen ist, wenn die Zaunerweiterungsvorrichtung an den Zaunpfosten installiert ist. Insbesondere kann der dritte Abstand in einem Bereich von 40 mm bis 80 mm liegen, besonders bevorzugt von 57 mm bis 63 mm oder von 67 mm bis 73 mm, überaus bevorzugt von 59 mm bis 61 mm oder von 69 mm bis 71 mm. Der dritte Abstand ist wie oben definiert der Abstand in der Längsrichtung zwischen dem mindestens einen ersten Aufnahmeelement einerseits und dem Pfostenanschlag (bzw. dem mindestens einen zweiten Aufnahmeelement, solange kein Pfostenanschlag vorhanden ist) anderseits. Sobald die Quersperre und der Pfostenanschlag installiert bzw. ausgebildet sind, kann als der dritte Abstand im Sinne dieses Merkmals der Abstand in der Längsrichtung zwischen den Anschlagsflächen der Quersperre und dem Pfostenanschlag für den Zaunpfosten herangezogen werden. Somit kann ein üblicher Zaunpfosten mit einer Tiefe von 60 mm passend zwischen der Quersperre und dem Pfostenanschlag gehalten werden.
  • Bevorzugt ist der Querabstand zwischen den zwei Schenkelwänden entlang der Querrichtung so bemessen, dass der Zaunpfosten passend in den Pfostenaufnahmeabschnitt zwischen den Schenkelwänden aufgenommen werden kann. Mit anderen Worten entspricht der Querabstand der Schenkelwände zumindest in dem Pfostenaufnahmeabschnitt der Querbreite des Zaunpfostens. Die Schenkelwände liegen dann unmittelbar an den beiden Seitenflächen des Zaunpfostens an, wenn die Zaunerweiterungsvorrichtung wie vorgesehen dem Zaunpfosten befestigt ist. Insbesondere bilden die Schenkelwände seitliche Anlageflächen für die Seitenflächen des Zaunpfostens. Das sorgt für einen sicheren, stabilen und zuverlässigen Halt der Zaunerweiterungsvorrichtung an dem Zaunpfosten.
  • Überaus bevorzugt liegt der Querabstand zwischen den zwei Schenkelwänden (Abstand entlang der Querrichtung) zumindest innerhalb des Pfostenaufnahmeabschnitts in einem Bereich von 40 mm bis 42 mm (das meint in einem Bereich von einschließlich 40 mm bis einschließlich 42 mm). Somit kann ein üblicher Zaunpfosten mit einer Querbreite von 40 mm passend in dem Pfostenaufnahmeabschnitt gehalten werden. Ein geringes Spiel in der Querrichtung kann beispielsweise durch das Befestigen und Festziehen der oben beschriebenen Schlossschrauben als Quersperre und/oder Pfostenanschlag beseitigt werden.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform sind die Schenkelwände entlang der Querrichtung gesehen (also in Seitenansicht gesehen) zumindest im Wesentlichen deckungsgleich ausgebildet. Besonders bevorzugt sind sie zumindest im Wesentlichen spiegelsymmetrisch zu einer Spiegelebene ausgebildet, wobei die Spiegelebene senkrecht zu der Querrichtung ist.
  • Überaus bevorzugt ist auch die Stirnwand zumindest im Wesentlichen spiegelsymmetrisch zu der Spiegelebene ausgebildet und die Spiegelebene schneidet die Stirnwand in der Querrichtung mittig zwischen den beiden Schenkelwänden.
  • Außerordentlich bevorzugt ist die gesamte Zaunerweiterungsvorrichtung - mit Ausnahme von Gewinden, der Quersperrvorrichtung und der Pfostenanschlagvorrichtung (sofern vorhanden) - zumindest im Wesentlichen spiegelsymmetrisch zu der Spiegelebene. Die genannten Symmetrien vereinfachen die Herstellung und sorgen für eine gleichmäßigere Kraftübertragung von der zusätzlichen Stabmatte und die Zaunerweiterungsvorrichtung auf den Zaunpfosten.
  • Bevorzugt erstrecken sich die Schenkelwände zumindest im Wesentlichen senkrecht zu der Querrichtung weg von der Stirnwand. Dadurch sind die Schenkelwände einfach und kostengünstig realisierbar.
  • In einer Aufsicht entlang einer Höhenrichtung, die senkrecht zu der Querrichtung und senkrecht zu der Längsrichtung ist, können die Stirnwand und die beiden Schenkelwände zumindest im Wesentlichen eine U-Form ausbilden (der Pfostenanschlag und Auflagefinger, sofern vorhanden, nicht berücksichtig).
  • Die Stirnwand kann sich zumindest an einem Scheitelpunkt entlang der Querrichtung erstrecken. Insbesondere kann sich die Stirnwand zumindest im Wesentlichen entlang der Querrichtung erstrecken. Die Stirnwand dient zur Anlage eines Vertikalstabs der zusätzlichen Stabmatte. In dem Bereich der Stirnwand, der sich parallel zu der Querrichtung erstreckt, kann der Vertikalstab besonders gut und sicher anliegen.
  • In einer Weiterbildung der Erfindung sind zumindest die Stirnwand und die Schenkelwände aus Metall. Die Wandstärke kann jeweils im Bereich von 1,5 mm bis 5 mm liegen, insbesondere im Bereich von 2 mm bis 4 mm. Besonders bevorzugt ist die Wandstärke überall in etwa gleich. Beispielsweise kann die dünnste Wandstärke mehr als 70 % der dicksten Wandstärke betragen, bevorzugt mehr als 80 %. Überaus bevorzugt beträgt die Wandstärke überall etwa 3 mm. Dadurch ist die Zaunerweiterungsvorrichtung ausreichend stabil und belastbar aber noch leicht, gut handhabbar und mit vertretbarem Aufwand produzierbar.
  • Die Schenkel können jeweils flächig ausgebildet sein. Das gilt natürlich insbesondere, wenn sie aus dem Blechrohling geformt sind. Bevorzugt ist eine Materialhöhe der Schenkelwände jeweils (zumindest im Wesentlichen) überall entlang ihrer gesamten Erstreckung mindestens 12 mm, besonders bevorzugt im Bereich von 15 mm bis 25 mm, überaus bevorzugt im Bereich von 18 mm bis 23 mm. Das garantiert eine ausreichende Stabilität bei vertretbarem Gewicht und vertretbarem Materialaufwand. Die Materialhöhe ist der lokale Abstand entlang der Höhenrichtung zwischen der Oberseite und der Unterseite der Schenkelwand. Innerhalb der Schenkelwand vorgesehene Löcher sind dabei unbeachtlich.
  • Besonders bevorzugt ist das Metall Stahl. Dadurch sind ausreichende Steifigkeit, Festigkeit und Dauerbelastbarkeit sichergestellt. Der Stahl kann verzinkt sein oder Edelstahl sein. Dies erhöht die Witterungsbeständigkeit.
  • Die Stirnwand und die Schenkelwände können durch Biegen aus einem einzigen Blechrohling geformt sein. So lässt sich die Zaunerweiterungsvorrichtung einfach und kostengünstig produzieren und weist dennoch die gewünschte Festigkeit und Zuverlässigkeit auf. Die Verwendung eines Stahlblechrohlings stellt eine ausreichende Duktilität für das Biegen sowie eine hohe Belastbarkeit sicher. Mit zunehmender Blechdicke wird das Biegen aufwendiger. Auch deshalb hat sich eine Wandstärke von etwa 3 mm als vorteilhaft erwiesen.
  • Der Blechrohling (Stahlblechrohling) kann beispielsweise mittels selektivem Lasersintern oder mittels Laserschneiden gefertigt sein.
  • Gemäß einem anderen Aspekt erstrecken sich die zwei Schenkelwände entlang der Querrichtung gesehen (also in Seitenansicht gesehen) jeweils in einem Distanzabschnitt zwischen der Stirnwand einerseits und der integralen Querverstrebung oder dem (mindestens einen) zweiten Aufnahmeelement anderseits jeweils zumindest im Wesentlichen parallel zu der Längsrichtung von der Stirnwand weg.
  • Alternativ oder zusätzlich können sich die Schenkelwände in dem Pfostenaufnahmeabschnitt jeweils senkrecht zu der Querrichtung und, entlang der Querrichtung gesehen (also in Seitenansicht gesehen), im Wesentlichen unter einem Winkel zwischen 15° und 35° zu der Längsrichtung erstrecken, besonders bevorzugt zwischen 20° und 30°, überaus bevorzugt zwischen 23° und 27°.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform sind die ersten Aufnahmeelemente gegenüber der integralen Querverstrebung bzw. den zweiten Aufnahmeelementen in der Höhenrichtung um mindestens 6 mm nach oben versetzt, besonders bevorzugt um mindestens 15 mm, besonders um einen Wert zwischen 15 mm und 30 mm.
  • In einer Weiterbildung beträgt der zweite Abstand mindestens 2 cm, besonders bevorzugt mindestens 4 cm. Alternativ oder zusätzlich beträgt der erste Abstand mindestens 9 cm, besonders bevorzugt mindestens 11 cm, überaus bevorzugt zwischen 11 cm und 15 cm. Dadurch wird ein ausreichend großer Zauninnenraum zwischen der zusätzlichen Stabmatte und der Stabmatte des bestehenden Stabmattenzauns hergestellt, damit der entstehende Zaun als Gabionenzaun genutzt werden kann.
  • Bevorzugt umfasst die Befestigungsvorrichtung an der Stirnwand ein Innengewinde. Eine Längsachse des Innengewindes kann sich zumindest im Wesentlichen parallel zu der Längsrichtung sein. Die zusätzliche Stabmatte wird dadurch an der Zaunerweiterungsvorrichtung befestigt, dass entweder ein Klemmhalter oder eine Klemm- und Abdeckleiste mittels einer passenden Befestigungsschraube (beispielsweise einer Sechskantschraube) in das Innengewinde eingeschraubt wird. Die zusätzliche Stabmatte wird durch den Klemmhalter oder die Klemm- und Abdeckleiste an die Stirnwand geklemmt und somit fixiert. Besonders bevorzugt ist das Innengewinde mindestens als M6-Innengewinde ausgebildet. Das heißt, das Innengwinde ist ein M6-Innengewinde oder ein größeres Innengewinde. Das bedeutet, das Innengewinde soll mindestens vergleichbar belastbar wie ein M6-Innengewinde sein. Besonders bevorzugt ist das Innengewinde ein M8-Innengewinde. Diese Größe ist ausreichend, um die zu erwartenden Lasten zuverlässig zu übertragen, aber noch ausreichend einfach und günstig integrierbar. Zudem sind passende M8-Befestigungsschrauben üblich und leicht verfügbar.
  • Überaus bevorzugt ist das Innengewinde an der Stirnwand in einer Gewindepresshülse ausgebildet, die in die Stirnwand eingepresst ist. Die Gewindepresshülse kann sich entlang der Längsrichtung von der Stirnwand in Richtung zu dem Pfostenaufnahmeabschnitt erstrecken. Die Stirnwand bleibt somit zumindest im Wesentlichen flach. Alternativ kann das Innengewinde durch eine Fließbohrung mit einem Gewindeformer in die Stirnwand eingebracht. Da der Gabioneninnenraum beispielsweise mit Steinen befüllt werden kann, müssen die Befestigungsschraube und das Innengwinde dazu eingerichtet sein, große Lasten zu übertragen. Insbesondere kann die Füllung in dem Zauninnenraum dafür sorgen, dass die zusätzliche Stabmatte von dem bestehenden Stabmattenzaun zu der Innenseite des Zauns hin weggedrückt wird. Insofern müssen die Befestigungsschraube und das Innengewinde korrespondierende Längskräfte (genauer Zugkräfte entlang der Längsrichtung) auf die Stirnwand übertragen. Die Zugkräfte werden weiter über die Stirnwand, die Schenkelwände und die Quersperre auf den Zaunpfosten aufgebracht. Folglich müssen die Befestigungsschraube und das Innengewinde ausreichend dimensioniert sein. Insbesondere ist eine ausreichende Gewindelänge des Innengewindes sicherzustellen. Dies lässt sich mit der Gewindepresshülse oder der Fließbohrung und den Gewindeformer erreichen. Die Gewindepresshülse kann beispielsweise aus Aluminium sein.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt beträgt eine Gewindelänge dieses Innengewindes mindestens 50 % eines Gewindedurchmessers dieses Innengewindes, überaus bevorzugt zwischen 60 % und 150 %, überaus bevorzugt zwischen 80 % und 120 %.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist die Zaunerweiterungsvorrichtung mindestens einen Auflagefinger auf, der in der Längsrichtung auf einer Seite der Stirnwand, welche der Seite mit den ersten Aufnahmeelementen entgegengesetzt ist, über die Stirnwand hervorsteht und der auf seiner Oberseite in der Höhenrichtung einen Auflagebereich für einen Horizontalstab der zusätzlichen Stabmatte aufweist.
  • Besonders bevorzugt steht der Auflagefinger entlang der Längsrichtung mindestens 4 mm über die Stirnwand hervor, besonders bevorzugt mindestens 6 mm. Dadurch kann der Horizontalstab der zusätzlichen Stabmatte auch dann ausreichend stabil auf dem Auflagefinger aufgelegt werden, wenn die zusätzliche Stabmatte noch nicht an der Zaunhaltevorrichtung befestigt ist. Das erleichtert die korrekte Montage der zusätzlichen Stabmatte.
  • Besonders bevorzugt ist an der Oberseite des Auflagefingers ein Fixiermittel für den Horizontalstab der zusätzlichen Stabmatte ausgebildet. Das Fixiermittel sichert den Horizontalstab gegen ein Abrutschen von dem Auflagefinger entlang der Längsrichtung von Stirnwand weg.
  • Abgesehen von dem Fixiermittel kann die Oberseite des Auflagefingers parallel zu der Längsrichtung ausgebildet sein. Dadurch wird - abgesehen von dem Fixiermittel - eine ebene Auflagefläche erreicht.
  • Das Fixiermittel kann insbesondere derart eingerichtet sein, dass es den Horizontalstab gegen das Abrutschen von dem Auflagefinger entlang der Längsrichtung von Stirnwand weg in einer Position sichert, in welcher ein Vertikalstab der zusätzlichen Stabmatte an der Stirnwand anliegt. Dann ändert sich die Position der zusätzlichen Stabmatte nicht mehr durch ihre Befestigung an der Zaunerweiterungsvorrichtung mittels der Befestigungsvorrichtung, beispielsweise durch das Anschrauben der Klemm- und Abdeckleiste.
  • Beispielsweise kann als das Fixiermittel an einem von der Stirnseite abgewandten längsseitigen Ende des Auflagefingers an dessen Oberseite ein Vorsprung ausgebildet sein, der nach oben vorsteht. Der Vorsprung kann entlang der Querrichtung gesehen (also in Seitenansicht gesehen) eine rundliche Ausbuchtung nach oben ausbilden. Insbesondere kann diese Ausbuchtung eine zumindest im Wesentlichen kreissegmentförmige Grundform aufweisen. Der Vorsprung kann insbesondere derart ausgebildet sein, dass er genau in einen Zwischenraum zwischen zwei benachbarten Horizontalstäbe einer zusätzlichen Doppelstabmatte eingreift, wenn diese mit zumindest einer dieser Horizontalstäbe auf dem Auflagefinger aufliegt und einer ihrer Vertikalstäbe an der Stirnwand anliegt.
  • Gemäß einem anderen Aspekt kann das Fixiermittel dadurch ausgebildet sein, dass in der Oberseite des Auflagefingers von oben eine Aussparung mit einem im Wesentlichen kreissegmentförmigen Querschnitt eingelassen ist. Insbesondere kann der zu der Kreissegmentform korrespondierende Durchmesser im Bereich von 4 mm bis 10 mm liegen.
  • In einer Weiterbildung der Erfindung fluchtet der mindestens eine Auflagefinger in der Querrichtung mit einer der Schenkelwände. Überaus bevorzugt bildet der mindestens eine Auflagefinger in der Längsrichtung eine Fortsetzung dieser Schenkelwand und ist integral und einteilig mit dieser Schenkelwand ausgebildet. Der Auflagefinger kann beispielsweise dadurch produziert sein, dass in dem (Stahl-)Blechrohling zunächst die Außenkontur des Auflagefingers durch eine Aussparung gebildet wird (insbesondere mittels selektiven Lasersinterns oder Laserschneidens). Diese Aussparung grenzt einen Materialbereich für den späteren Auflagefinger von einem Materialbereich für die spätere Stirnwand ab. Danach wird die Stirnwand durch Biegen gegenüber der Schenkelwand herausgebildet. Der Materialbereich für den späteren Auflagefinger wird relativ zu der zugehörigen Schenkelwand nicht gebogen und verbleibt deshalb in einer Ebene der Schenkelwand. Die Stirnwand dagegen verläuft nun zumindest im Wesentlichen bevorzugt senkrecht zur Ebene der Schenkelwand ist. Bezüglich der anderen Schenkelwand und einem zweiten Auflagefinger kann analog verfahren werden.
  • Gemäß einem anderen Aspekt weist die Zaunerweiterungsvorrichtung zwei Auflagefinger auf, die jeweils gemäß einer beliebigen der vorgenannten Ausführungsformen ausgestaltet sind. Besonders bevorzugt weist die Zaunerweiterungsvorrichtung zwei gleichartig ausgebildete Auflagefinger auf, die jeweils mit einer der Schenkelwände fluchten, in der Längsrichtung eine Fortsetzung der jeweiligen Schenkelwand bilden sowie jeweils integral und einteilig mit der jeweiligen Schenkelwand ausgebildet sind. Die beiden Auflagefinger können spiegelsymmetrisch zu der Spiegelachse ausgebildet sein. So können auf der Zaunerweiterungsvorrichtung nebeneinander Horizontalstäbe zweier zusätzlicher Stabmatten aufgelegt werden. Das erleichtert die Befestigung der seitlichen Enden zweier zusätzlicher Stabmatten an dem bestehenden Stabmattenzaun mittels der Zaunerweiteru ngsvorrichtu ng.
  • Außerordentlich bevorzugt ist eine Unterseite zumindest an der Schenkelwand, an welcher das erste Aufnahmeelement ausgebildet ist, unterhalb des ersten Aufnahmeelements gegenüber einem untersten Punkt (in der Höhenrichtung) der Auflagefläche des Auflagefingers in der Höhenrichtung um einen Wert nach oben versetzt, welcher im Bereich von 5 mm bis 9 mm liegt. Insbesondere können Unterseiten der Schenkelwände unterhalb der als (einander gegenüber liegende) Löcher ausgebildeten ersten Aufnahmeelemente gegenüber einem untersten Punkt der Auflagefläche des Auflagefingers (bzw. der Auflageflächen der Auflagefinger) in der Höhenrichtung jeweils um einen Wert nach oben versetzt sein, welcher in diesem Bereich liegt. Die Horizontalstäbe konventioneller Stabmatten weisen in der Regel einen Durchmesser (und damit eine Höhe) von 6 mm oder 8 mm auf. Folglich liegen die Horizontalstäbe der mittels der Zaunerweiterungsvorrichtung befestigten zusätzlichen Stabmatte(n) zumindest im Wesentlichen auf gleicher Höhe wie die Horizontalstäbe des bestehenden Stabmattenzauns.
  • Allgemeiner ausgedrückt kann die Zaunerweiterungsvorrichtung dazu eingerichtet sein, dass Horizontalstäbe der zusätzlichen Stabmatte(n) im Wesentlichen auf gleicher Höhe wie Horizontalstäbe der Stabmatte(n) des bestehenden Stabmattenzauns liegen, wenn die zusätzliche Stabmatte(n) mittels der Zaunerweiterungsvorrichtung an dem bestehenden Stabmattenzaun befestigt ist.
  • In einer Weiterbildung der Erfindung ist in zumindest an einer der Schenkelwände zwischen der Stirnwand und der dem ersten Abstand jeweils eine Seitenbefestigungsvorrichtung vorgesehen. Die Seitenbefestigungsvorrichtung kann also insbesondere in dem oben erwähnten Distanzabschnitt vorgesehen sein. Die Seitenbefestigungsvorrichtung ist jeweils dazu eingerichtet, dass an ihrer Seite in der Querrichtung eine Seitenabdeckleiste befestigt werden kann. Die Seitenabdeckleiste dient dazu, den Zauninnenraum in der Querrichtung zu begrenzen oder zu unterteilen. Auf diese Weise verhindert die Seitenabdeckleiste, dass eine gegebenenfalls in den Zauninnenraum eingebrachte Füllung (wie Steine oder dergleichen) entlang der Querrichtung aus dem Zauninnenraum herausfällt. Die Seitenabdeckleiste ist vor allem dann vorteilhaft, wenn die Zaunerweiterungsvorrichtung an einem seitlichen Ende des Gabionenzauns (einem Ende in der Querrichtung) angeordnet ist.
  • Besonders bevorzugt sind die Seitenbefestigungsvorrichtungen jeweils etwa mittig zwischen der Stirnwand und dem ersten Abstand von der Stirnwand angeordnet. Dadurch kann die Seitenabdeckleiste etwa mittig zwischen der zusätzlichen Stabmatte und dem Zaunpfosten befestigt werden. So wird die Seitenabdeckleiste besonders stabil gehalten.
  • Bei der Seitenbefestigungsvorrichtung kann es sich beispielsweise um ein Loch handeln, insbesondere um ein Loch mit einem runden Querschnitt. In diesem Fall kann die Seitenabdeckleiste beispielsweise mittels einer Schraube und einer Schraubenmutter an der Seitenbefestigungsvorrichtung angeschraubt werden.
  • Besonders bevorzugt umfasst die Seitenbefestigungsvorrichtung ein Innengewinde. Das vereinfacht die Installation der Seitenabdeckleiste, weil keine zusätzliche Schraubenmutter erforderlich ist. Vorteilhafterweise ist das Innengewinde mindestens ein M6-Innengewinde. Insbesondere kann es sich um ein M8-Innengewinde handeln. Dadurch können ausreichend große Kräfte übertragen werden.
  • Die Innengewinde kann beispielsweise durch eine Gewindepresshülse oder durch eine Fließbohrung und mit einem Gewindeformer ausgebildet sein.
  • Überaus bevorzugt ist die Seitenbefestigungsvorrichtung aber als Loch mit Innengwinde ausgebildet. Da eine Fläche der Seitenabdeckleiste viel kleiner ist als eine Fläche der zusätzlichen Stabmatte, sind die zu erwartenden Lasten auf die Seitenabdeckleiste und somit auf die Seitenbefestigungsvorrichtung viel geringer als die Lasten auf die Befestigungsvorrichtung an der Stirnwand. Das gilt vor allem dann, wenn der Zauninnenraum mit Steinen oder dergleichen gefüllt ist. Insofern genügt für die Seitenbefestigungsvorrichtung eine geringere Gewindelänge, die der Wandstärke der jeweiligen Schenkelwand entspricht (bspw. 3 mm). Somit kann die Seitenbefestigungsvorrichtung als konventionelles Loch mit Innengewinde ausgeführt sein und es kann auf die Gewindepresshülse oder eine Fließbohrung verzichtet werden. Auf diese Weise wird die Produktion vereinfacht und die Herstellungskosten werden reduziert.
  • In einer Weiterbildung ist an beiden Schenkelwänden jeweils eine Seitenbefestigungsvorrichtung nach einer der beschriebenen Ausführungsformen ausgebildet. Die beiden Seitenbefestigungsvorrichtungen können in der Querrichtung einander gegenüber liegen. Insbesondere können sie entlang der Querrichtung gesehen deckungsgleich sein und/oder identisch ausbildet sein.
  • Die obige Aufgabe wird ferner gelöst durch ein Erweiterungssystem zur Erweiterung eines bestehenden Stabmattenzauns, umfassend
    mindestens eine Zaunerweiterungsvorrichtung nach einer der zuvor beschriebenen Ausführungsformen;
    mindestens eine Adaptervorrichtung, die dazu eingerichtet ist, die eine Zaunerweiterungsvorrichtung an einer Stabmatte des bestehenden Stabmattenzauns zu befestigen. Diese Stabmatte des bestehenden Stabmattenzauns wird im Folgenden kurz als „Haltematte“ bezeichnet.
  • Aufgrund der Adaptervorrichtung muss die Zaunerweiterungsvorrichtung also nicht mehr unbedingt an einem Zaunpfosten des bestehenden Zaunpfostens befestigt werden. Die Befestigung ausschließlich direkt an der Haltematte (und nicht am Zaunpfosten) ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn der bestehende Stabmattenzaun eine Ecke aufweist. Dann kann ein Eck-Zaunpfosten nämlich gegebenenfalls nicht für die Montage der Zaunerweiterungsvorrichtung genutzt werden.
  • Eine Längsrichtung, eine Höhenrichtung und eine Querrichtung bezüglich der Adaptervorrichtung entsprechen jeweils der Längsrichtung, der Höhenrichtung und der Querrichtung der Zaunerweiterungsvorrichtung, wenn die Adaptervorrichtung wie vorgesehen an der Zaunerweiterungsvorrichtung befestigt ist. Insofern wird hier keine begriffliche Unterscheidung vorgenommen, auch wenn die Adaptervorrichtung im Allgemeinen vor der Installation der Adaptervorrichtung an der Zaunerweiterungsvorrichtung nicht fest mit der Zaunerweiterungsvorrichtung verbunden sein muss.
  • In einer Weiterbildung ist die Adaptervorrichtung aus Metall gefertigt. Besonders bevorzugt ist das Metall Stahl. Dadurch sind ausreichende Steifigkeit, Festigkeit und Dauerbelastbarkeit sichergestellt. Der Stahl kann verzinkt sein oder Edelstahl sein. Das erhöht die Witterungsbeständigkeit.
  • Bevorzugt umfasst die Adaptervorrichtung zwei spiegelsymmetrische Adapterplatten. Besonders bevorzugt ist einer der Adapterplatte dazu eingerichtet, an der Zaunerweiterungsvorrichtung in der Querrichtung an einer Außenseite einer der Schenkelwände flächig anzuliegen, wenn sie an der Zaunerweiterungsvorrichtung befestigt ist. Entsprechend ist die andere Adapterplatte dazu eingerichtet, an der Zaunerweiterungsvorrichtung in der Querrichtung an einer Außenseite der anderen Schenkelwand flächig anzuliegen, wenn diese andere Adapterplatte an der Zaunerweiterungsvorrichtung befestigt ist. Dadurch wird die Zaunerweiterungsvorrichtung stabil an beiden Außenseiten geführt und gehalten.
  • Jede der Adapterplatten weist ein Vertikalstabfixiermittel auf. Das Vertikalstabfixiermittel ist beispielsweise dazu eingerichtet, dass ein Vertikalstab der Haltematte darin zumindest bezüglich der Längsrichtung (der Adaptervorrichtung und der Zaunerweiterungsvorrichtung) fixiert wird, wenn die Zaunerweiterungsvorrichtung wie vorgesehen an der Haltematte befestigt ist.
  • Besonders bevorzugt umfasst das Vertikalstabfixiermittel eine längliche Aussparung. Eine Längsachse der Aussparung erstreckt sich entlang der Höhenrichtung. Überaus bevorzugt weist ein Querschnitt der Aussparung senkrecht zu Ihrer Längsachse (und somit der Höhenrichtung) zumindest im Wesentlichen eine kreissegmentförmige Gestalt auf. Ein Durchmesser eines gedachten, dazugehörigen Kreises kann in einem Bereich von 5 mm bis 8 mm liegen, insbesondere von 5 mm bis 6 mm. Beispielsweise kann der Durchmesser etwa 5 mm oder etwa 6 mm betragen. So kann der Vertikalstab der Haltematte passend in der Aussparung anliegen. Außerordentlich bevorzugt entspricht eine Segmenthöhe des kreissegmentförmigen Querschnitts mindestens einem Viertel des Durchmessers, insbesondere mindestens zwei Fünfteln des Durchmessers, beispielsweise etwa der Hälfte des Durchmessers. Andererseits soll die Segmenthöhe nicht mehr als etwa die Hälfte des Durchmessers betragen, damit der Vertikalstab problemlos seitlich zu seiner Längsrichtung in der Aussparung eingeführt werden kann.
  • Überaus bevorzugt erstreckt sich das Vertikalstabfixiermittel (beispielsweise die Aussparung) in der Höhenrichtung insgesamt um mindestens 20 mm, besonders bevorzugt um mindestens 40 mm. Das Vertikalstabfixiermittel kann in diesem Sinne beispielsweise zwei übereinanderliegende Aussparungen umfassen, die jeweils 10 mm lang sind und in der Höhenrichtung 20 mm voneinander beabstandet sind. Eine ausgedehnte Erstreckung des Vertikalstabfixiermittel in der Höhenrichtung ist vorteilhaft, um Drehmomenten gegenüber der Haltematte bezüglich Drehungen in einer Höhen-Längs-Ebene, die parallel zu der Höhenrichtung und der Längsrichtung ist, besser gerecht zu werden.
  • Die Adaptervorrichtung ist derart eingerichtet, dass ein Abstand der Vertikalstabfixiermittel in der Querrichtung einem Abstand zweier Vertikalstäbe (insbesondere zweier benachbarter Vertikalstäbe) der Haltematte entspricht, wenn das Erweiterungssystem an der Haltematte befestigt ist. Vorteilhafterweise sind die zwei Vertikalstäbe dann in der Querrichtung zwischen den beiden Vertikalstabfixiermitteln aufgenommen. Die Vertikalstabfixiermittel umfassen die zwei Vertikalstabfixiermittel in der Querrichtung also außenseitig.
  • In einer Weiterbildung der Erfindung ist jede der Adapterplatten aus einem einzigen Blechrohling geformt, insbesondere aus einem Stahlblechrohling. Der Blechrohling kann mittels selektivem Lasersintern oder Laserschneiden gefertigt sein. Außerordentlich bevorzugt ist die Vertikalstabfixiervorrichtung durch Biegen eines Teilbereichs des Blechrohlings ausgebildet.
  • Vorteilhafterweise liegt eine Wandstärke der Adapterplatten jeweils im Bereich von 1,5 mm bis 5 mm, insbesondere im Bereich von 2 mm bis 4 mm. Besonders bevorzugt ist die Wandstärke überall in etwa gleich. Beispielsweise kann die dünnste Wandstärke mehr als 70 % der dicksten Wandstärke betragen, bevorzugt mehr als 80 %. Überaus bevorzugt beträgt die Wandstärke überall etwa 3 mm.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform umfasst jede der Adapterplatten jeweils ein drittes Aufnahmeelement und ein viertes Aufnahmeelement.
  • Das dritte Aufnahmeelement ist dazu eingerichtet, in Zusammenwirkung mit dem ersten Aufnahmeelement der zugehörigen Schenkelwand zur Befestigung der Adapterplatte an dieser Schenkelwand zu dienen. Die obigen Ausführungen bezüglich des ersten Aufnahmeelements gelten entsprechend auch für das dritte Aufnahmeelement. Überaus bevorzugt ist das dritte Aufnahmeelement gleich ausgebildet wie das erste Aufnahmeelement, beispielsweise als quadratisches Loch in der Adapterplatte mit einer Seitenlänge von 6,5 mm.
  • Das vierte Aufnahmeelement ist dazu eingerichtet, in Zusammenwirkung mit dem zweiten Aufnahmeelement der zugehörigen Schenkelwand zur Befestigung der Adapterplatte an dieser Schenkelwand zu dienen. Die obigen Ausführungen bezüglich des zweiten Aufnahmeelements gelten entsprechend auch für das vierte Aufnahmeelement. Überaus bevorzugt ist das vierte Aufnahmeelement gleich ausgebildet wie das zweite Aufnahmeelement, beispielsweise als quadratisches Loch in der Adapterplatte mit einer Seitenlänge von 6,5 mm.
  • Die Adapterplatte kann flächig ausgebildet sein und entlang der Querrichtung gesehen (also in Seitenansicht gesehen) eine im Wesentlichen dreieckige Grundform aufweisen. Das Vertikalstabfixiermittel ist dann an einer Seitenkante (Haltemattenkante) angeordnet, die entlang der Höhenrichtung verläuft und die einer Spitze mit dem vierten Befestigungsmittel gegenüber liegt. Vorteilhafterweise erstreckt sich das Vertikalstabfixiermittel bis zu einem unteren Ende der Haltemattenkante. Das dritte Aufnahmeelement kann an einem oberen Ende der Haltemattenkante angeordnet sein, welches eine obere Spitze bildet.
  • An der Haltemattenkante, insbesondere zwischen dem dritten Aufnahmeelement und dem Vertikalstabfixiermittel, kann eine Aufliegeaussparung vorgesehen sein, die sich in der Längsrichtung erstreckt. Eine Oberseite der Aufliegeaussparung bildet eine Aufliegefläche für mindestens einen Horizontalstab der Haltematte. Insbesondere kann diese Aufliegefläche korrespondieren zu der Aufliegefläche der zugehörigen Schenkelwand der Zaunerweiterungsvorrichtung ausgebildet sein.
  • Darüber hinaus ist überaus bevorzugt ein fünftes Aufnahmeelement auf jeder der Adapterplatten ausgebildet. Die Adapterplatten sind derart gestaltet, dass die korrespondierenden fünften Aufnahmeelemente unterhalb der Schenkelwände der Zaunerweiterungsvorrichtung angeordnet sind und entlang der Querrichtung einander genau gegenüber liegen, wenn die Adapterplatten und die Zaunerweiterungsvorrichtung aneinander befestigt sind. Vorteilhafterweise sind die fünften Aufnahmeelemente jeweils nahe des Vertikalstabfixiermittels angeordnet. Die fünften Aufnahmeelemente dienen zur Befestigung der beiden Adapterplatten aneinander mittels einer Querverbindungsvorrichtung. Bezüglich möglicher Ausführungsformen der fünften Aufnahmeelemente wird auf die oben beschriebenen Ausführungsformen des ersten Aufnahmeelements Bezug genommen. Bezüglich möglicher Ausführungsformen der Querverbindungsvorrichtung wird auf die oben beschriebenen Ausführungsformen der Quersperrvorrichtung Bezug genommen.
  • Die Adaptervorrichtung kann die Querverbindungsvorrichtung umfassen. Die Quersperrvorrichtung kann beispielsweise eine M6-Schlossschraube mit Vierkantansatz und einer Länge von 60 mm bis 70 mm umfassen.
  • In der Adaptervorrichtung können auch mehrere Paare von fünften Aufnahmeelementen ausgebildet sein. Entsprechend kann die Adaptervorrichtung eine entsprechende Anzahl von Querverbindungsvorrichtung umfassen.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft ferner die Verwendung einer Zaunerweiterungsvorrichtung nach einer der zuvor beschriebenen Ausführungsformen und/oder eines Erweiterungssystems nach einer der zuvor beschriebenen Ausführungsformen zur Befestigung einer zusätzlichen Stabmatte an einem bestehenden Stabmattenzaun.
  • Die Erfindung betrifft ferner einen Zaun, bei dem mindestens eine zusätzliche Stabmatte mittels mindestens einer Zaunerweiterungsvorrichtung nach einer der zuvor beschriebenen Ausführungsformen und/oder mittels eines Erweiterungssystems nach einer der zuvor beschriebenen Ausführungsformen an einem bestehenden Stabmattenzaun befestigt ist.
  • Insbesondere kann die zusätzliche Stabmatte in einem horizontalen Abstand zu einer Stabmatte des bestehenden Stabmattenzauns befestigt sein. Ein Zauninnenraum zwischen der zusätzlichen Stabmatte und der Stabmatte des bestehenden Stabmattenzauns kann mit Steinen oder dergleichen befüllt sein.
  • In einer Weiterbildung des Zauns ist die zusätzliche Stabmatte eine Doppelstabmatte. Alternativ oder zusätzlich ist der bestehende Stabmattenzaun ein Doppelstabmattenzaun.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform des Zauns ist eine Seitenabdeckleiste an einer Seitenbefestigungsvorrichtung der Zaunerweiterungsvorrichtung befestigt.
  • Bevorzugt beträgt ein Abstand zwischen der zusätzlichen Stabmatte von der Stabmatte des bestehenden Stabmattenzauns mindestens 8 cm, besonders bevorzugt liegt er in einem Bereich von 8 cm bis 20 cm, überaus bevorzugt von 10 cm bis 15 cm.
  • Eine Zaunerweiterungsvorrichtung gemäß einer der beschriebenen Ausführungsformen kann mithilfe eines Verfahren hergestellt werden, welches die folgenden Schritte umfasst:
    • • Bereitstellen eines Metallblechs,
    • • Ausbildung eines flächigen Blechrohlings für den Grundkörper aus dem Metallblech durch Schneiden des Metallblechs, und
    • • Herausbildung der Stirnwand und der Schenkelwände durch Biegen des Blechrohlings in zwei Bereichen, die jeweils einen einteiligen Übergang zwischen der Stirnwand und einer der Schenkelwände bilden.
  • Bei der Ausbildung des flächigen Blechrohlings werden insbesondere die Außenkonturen für die Stirnwand und die Schenkelwände ausgebildet. Es wird also zumindest ein Materialbereich für den Blechrohling aus dem Metallblech geschnitten.
  • Die Materialbereiche für die Schenkelwände können jeweils um etwa 90° gegenüber dem Materialbereich für die Stirnwand gebogen werden, um die Stirnwand und die Schenkelwände herauszubilden.
  • Bevorzugt erfolgt das Schneiden des Metallblechs durch Laserschneiden.
  • In einer Weiterbildung des Verfahrens wird beim Schneiden des Metallblechs (insbesondere durch Laserschneiden) außerdem für den mindestens einen Auflagefinger in dem Blechrohling eine Außenkontur durch eine Aussparung gebildet. Der Materialbereich für den Auflagefinger wird relativ zu dem Materialbereich für die angrenzende Schenkelwand nicht gebogen und verbleibt deshalb in einer Ebene mit dem Materialbereich für die angrenzende Schenkelwand, wenn diese durch Biegen herausgebildet wird.
  • Gemäß einem anderen Aspekt umfasst das Verfahren ferner den Schritt, die Gewindepresshülse mit einem Innengewinde in die ausgebildete Stirnwand oder in den Materialbereich für die Stirnwand einzupressen. Besonders bevorzugt umfasst die Ausbildung des Blechrohlings durch das Schneiden des Metallblechs (insbesondere durch Laserschneiden), ein Aufnahmeloch für die Gewindepresshülse auszuschneiden.
  • Alternativ umfasst das Verfahren die Schritte, in dem Materialbereich für die Stirnwand oder in der ausgebildeten Stirnwand durch Fließbohren auszubilden und mit einem Gewindeformer in das Loch das Innengewinde für die Befestigungsvorrichtung zu formen.
  • Bevorzugt umfasst die Ausbildung des Blechrohlings durch das Schneiden des Metallblechs (insbesondere durch Laserschneiden) das Ausschneiden des mindestens einen ersten Aufnahmeelements, des mindestens einen zweiten Aufnahmeelements und/oder des Lochs für die mindestens eine Seitenbefestigungsvorrichtung.
  • Überaus bevorzugt umfasst das Verfahren das Einpressen einer Gewindepresshülse in das Loch für die mindestens eine Seitenbefestigungsvorrichtung oder das einschneiden eines Innengewindes in das Loch für die mindestens eine Seitenbefestigungsvorrichtung.
  • In andere anderen bevorzugten Ausführungsform umfasst das Verfahren die Schritte, in dem Materialbereich für die entsprechende Seitenwand oder in der entsprechenden, ausgebildeten Stirnwand durch Fließbohren ein Loch auszubilden und mit einem Gewindeformer in dieses Loch das Innengewinde für die mindestens eine Seitenbefestigungsvorrichtung zu formen.
  • Für das Verfahren gelten die obigen Beschreibungen für die Ausführungsformen entsprechend, insbesondere bezüglich des Materials und der Wandstärken der Zaunerweiterungsvorrichtung, der Ausführung und der Anzahl der verschiedenen Aufnahmeelemente, sowie der Herstellung und der Ausführungen der Adaptervorrichtung.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen und unter Bezugnahme auf die Figuren erläutert. Dabei bilden alle beschriebenen und/oder bildlich dargestellten Merkmale für sich oder in beliebiger Kombination den Gegenstand der Erfindung, auch unabhängig von ihrer Zusammenfassung in den Ansprüchen oder deren Rückbezügen.
  • Es zeigen:
    • 1 eine perspektivische Darstellung einer Zaunerweiterungsvorrichtung gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
    • 2 eine maßstabsgetreue Seitenansicht eines Grundkörpers der Zaunerweiterungsvorrichtung aus 1 in einer Querrichtung;
    • 3 eine maßstabsgetreue Aufsicht des Grundkörpers der Zaunerweiterungsvorrichtung aus 1 in einer Höhenrichtung;
    • 4 eine perspektivische Darstellung eines Zustands, in welchem zwei Zaunerweiterungsvorrichtungen gemäß 1 übereinander an einem Zaunpfosten eines bestehenden Stabmattenzauns befestigt sind, wobei eine zusätzliche Doppelstabmatte jeweils auf einem Auflagefinger der beiden Zaunerweiterungsvorrichtungen aufliegt;
    • 5 eine Adapterplatte einer Adaptervorrichtung, um die Zaunerweiterungsvorrichtung aus 1 an einer Doppelstabmatte eines bestehenden Doppelstabmattenzaunes zu befestigen, wobei die Adapterplatte maßstabsgetreu in einer Seitenansicht entlang der Querrichtung dargestellt ist;
    • 6 die Adapterplatte aus 5 in einer maßstabsgetreuen Ansicht entlang der Höhenrichtung von unten;
    • 7 eine perspektivische Ansicht eines Erweiterungssystems gemäß einer Ausführungsform der Erfindung, wobei die Adapterplatte aus 5 und 6 sowie eine dazu spiegelsymmetrisch ausgebildete Adapterplatte der Adaptervorrichtung an der Zaunerweiterungsvorrichtung aus 1 montiert sind;
    • 8 eine perspektivische Ansicht, wie das Erweiterungssystem aus 7 an der Doppelstabmatte des bestehenden Stabmattenzauns fertig montiert ist, wobei eine zusätzliche Doppelstabmatte auf einem Auflagefinger der Zaunerweiterungsvorrichtung aufgelegt, aber noch nicht befestigt ist.
  • In 1 ist eine erfindungsgemäße Ausführungsform 1 einer Zaunerweiterungsvorrichtung 1 dargestellt. Die Zaunerweiterungsvorrichtung 1 umfasst einen einstückigen Grundkörper mit einer Stirnwand 10 und zwei Schenkelwänden 20, eine Quersperre 50 und einen Pfostenanschlag 60. 2 zeigt eine Seitenansicht (entlang der Querrichtung Q gesehen) der Zaunerweiterungsvorrichtung 1 ohne die Quersperre 50 und den Pfostenanschlag 60. 2 zeigt lediglich den Grundkörper der Zaunerweiterungsvorrichtung 1. Entsprechend zeigt 3 den Grundkörper in einer Aufsicht (entlang einer Höhenrichtung H gesehen).
  • Die Zaunerweiterungsvorrichtung 1 dient zur Befestigung von bis zu zwei zusätzlichen Doppelstabmatten 301 an einem bestehenden Stabmattenzaun 200, und zwar in einem horizontalen Abstand zu zwei Stabmatten 201 des bestehenden Stabmattenzauns 200, die beide an einem Zaunpfosten 202 des bestehenden Stabmattenzauns 200 befestigt sind.
  • Die Stirnwand 10 erstreckt sich entlang einer Querrichtung Q. Die beiden Schenkelwände 20 erstrecken sich von zwei in der Querrichtung Q einander gegenüberliegenden Enden der Stirnwand 10 weg von der Stirnwand 10, und zwar parallel zueinander, senkrecht zu der Stirnwand 10 und senkrecht zu der Querrichtung Q. Beide Schenkelwände 20 erstrecken sich in Aufsicht gesehen (3) außerdem parallel zu einer Längsrichtung L. Zwischen den beiden Schenkelwänden 20 ist ein freier Zwischenraum ausgebildet. Die beiden Schenkelwände 20 haben einen konstanten Querabstand Q1 in der Querrichtung Q mit einem Wert im Bereich von 40 mm bis 42 mm.
  • Die Stirnwand 10 und die Schenkelwände 20 sind spiegelsymmetrisch zu einer Spiegelebene (nicht gezeigt) ausgebildet, die senkrecht zu der Querrichtung Q ist und die Stirnwand 10 in der Querrichtung Q mittig schneidet. In jeder der Schenkelwänden 20 sind jeweils ein erstes Aufnahmeelement 24, ein zweites Aufnahmeelement 25 und eine Seitenbefestigungsvorrichtung 26 ausgebildet. Aufgrund des symmetrischen Aufbaus liegen die ersten Aufnahmeelemente 24, die zweiten Aufnahmeelemente 25 und die Seitenbefestigungsvorrichtungen 26 der beiden Schenkelwände 20 in der Querrichtung Q gesehenen jeweils exakt einander gegenüber, und zwar deckungsgleich.
  • Die ersten Aufnahmeelemente 24 sind in einem ersten Abstand L1 entlang der Längsrichtung von 119 mm von der Stirnwand 10 angeordnet. Die zweiten Aufnahmeelemente 25 sind in der Längsrichtung L in einem zweiten Abstand L2 von 53,5 mm von der Stirnwand 10 entfernt angeordnet. Zwischen den ersten Aufnahmeelementen 24 und den zweiten Aufnahmeelementen 25 besteht in der Längsrichtung L ein dritter Abstand L3 von 59 mm. Dieser dritte Abstand L3 entspricht damit zumindest im Wesentlichen einer Tiefe von 60 mm eines Zaunpfostens 202 eines bestehenden (Doppelstabmatten-)Stabmattenzaunes 200 (siehe 4). Zwischen den ersten Aufnahmeelementen 24 und den zweiten Aufnahmeelementen 25 ist ein Pfostenaufnahmeabschnitt 21 zur Aufnahme des Zaunpfostens 202 vorgesehen. In einer nicht gezeigten Abwandlung für ein anderes Zaunsystem entspricht der dritte Abstand zumindest im Wesentlichen einer Tiefe von 70 mm eines Zaunpfostens dieses anderen Zaunsystems.
  • In 2 und 3 ist erkennbar, dass die ersten Aufnahmeelemente 24 und die zweiten Aufnahmeelemente jeweils als Löcher ausgebildet sind, welche die Stirnwände 20 jeweils in der Querrichtung Q durchdringen. Sie sind jeweils mit einem quadratischen Querschnitt längs zu der Querrichtung Q mit einer Seitenlänge von 6,5 mm ausgebildet.
  • Die ersten Aufnahmeelemente 24 sind dazu eingerichtet, dass eine Quersperrvorrichtung in ihnen aufgenommen werden kann. Im vorliegenden Beispiel besteht die Quersperrvorrichtung aus einer M6-Schlossschraube 51 mit Vierkantansatz und einer Länge von 60 mm bis 70 mm sowie einer passenden M6-Schraubenmutter 53. Eine Schraubenspitze der Schlossschraube 51 wird zunächst durch eines der ersten Aufnahmeelemente 24 und dann durch das gegenüberliegende erste Aufnahmeelement 24 gesteckt. Die Schlossschraube 51 ist demnach in die beiden ersten Aufnahmeelemente 24 aufgenommen. Wenn die Schlossschraube 51 komplett eingesteckt ist, wird ihr Vierkantansatz, der an einen Schraubenkopf 52 angrenzt, passend und verdrehsicher in dem einen ersten Aufnahmeelement 24 mit quadratischem Querschnitt aufgenommen. Dann wird die Schraubenmutter 53 von außen auf das Gewinde der Schlossschraube 51 aufgeschraubt. Da der Vierkantansatz der Schlossschraube 51 verdrehsicher in das eine erste Aufnahmeelement 24 aufgenommen ist, ist beim Montieren nur ein einziger Schraubenschlüssel notwendig, um die Schraubenmutter 53 an der Schlossschraube 51 fest anzuziehen.
  • So wird die Schlossschraube 51 an dem Grundkörper fixiert, genauer an dessen Schenkelwänden 20. Dadurch bildet die Schlossschraube 51 eine Querverstrebung aus, die sich zwischen den Schenkelwänden 20 entlang der Querrichtung Q durchgehend (ohne Unterbrechung) durch den freien Zwischenraum erstreckt und die an beiden Schenkelwänden 20 befestigt ist. Zwischen den beiden Schenkelwänden 20 bildet die derart installierte Quersperrvorrichtung die lösbar befestigte Quersperre 50 über die komplette Querbreite Q1 aus (siehe 1). Wie erwähnt ist die Schlossschraube 51 in diesem Zustand durch die beiden ersten Aufnahmeelemente 24 hindurchgeführt und jeweils darin aufgenommen. Sie ist deshalb durch die ersten Aufnahmeelemente 24 gegen Bewegungen in der Längsrichtung L und in der Höhenrichtung H gesichert. Gegen Bewegungen in der Querrichtung Q ist die Schlossschraube 51 dadurch gesichert, dass ihr Schraubenkopf 52 in der Querrichtung Q von außen fest an die eine Schenkelwand 20 angepresst ist, während die Schraubenmutter 53 von außen fest an die andere Schenkelwand 20 angepresst ist. Die Quersperre 50 (bzw. die installierte Quersperrvorrichtung) versteift die Zaunerweiterungsvorrichtung 1 außerdem zusätzlich.
  • Die zweiten Aufnahmeelemente 25 sind dazu eingerichtet, dass eine Pfostenanschlagvorrichtung in ihnen aufgenommen werden kann. Im vorliegenden Beispiel besteht die Pfostenanschlagvorrichtung aus einer M6-Schlossschraube 61 mit Vierkantansatz und einer Länge von 60 mm bis 70 mm und einer passenden M6-Schraubenmutter 63. Eine Schraubenspitze der Schlossschraube 61 wird zunächst durch eines der zweiten Aufnahmeelemente 25 und dann durch das gegenüberliegende, andere zweite Aufnahmeelement 25 gesteckt. Die Schlossschraube 61 ist demnach in die beiden zweiten Aufnahmeelemente 25 aufgenommen. Wenn die Schlossschraube 61 komplett eingesteckt ist, wird ihr Vierkantansatz, der an einen Schraubenkopf 62 angrenzt, passend und verdrehsicher in dem einen zweiten Aufnahmeelement 25 mit quadratischem Querschnitt aufgenommen. Dann wird die Schraubenmutter 63 von außen auf das Gewinde der Schlossschraube 61 aufgeschraubt. Da der Vierkantansatz der Schlossschraube 61 verdrehsicher in das zugehörige zweite Aufnahmeelement 24 aufgenommen ist, ist beim Montieren nur ein einziger Schraubenschlüssel notwendig, um die Schraubenmutter 63 fest anzuziehen.
  • So wird die Schlossschraube 61 an dem Grundkörper fixiert, genauer an dessen Schenkelwänden 20. Dadurch bildet die Schlossschraube 61 eine Querverstrebung aus, die sich zwischen den Schenkelwänden 20 entlang der Querrichtung Q durchgehend (ohne Unterbrechung) durch den freien Zwischenraum erstreckt und die an beiden Schenkelwänden 20 befestigt ist. Zwischen den beiden Schenkelwänden 20 bildet die derart installierte Pfostenanschlagvorrichtung den lösbar befestigten Pfostenanschlag 60 über die komplette Querbreite Q1 aus (siehe 1). Wie erwähnt ist die Schlossschraube 61 in diesem Zustand durch die beiden zweiten Aufnahmeelemente 25 hindurchgeführt und darin aufgenommen. Sie ist deshalb durch die zweiten Aufnahmeelemente 25 gegen Bewegungen in der Längsrichtung L und in der Höhenrichtung H gesichert. Gegen Bewegungen in der Querrichtung Q ist die Schlossschraube 61 dadurch gesichert, dass ihr Schraubenkopf 62 in der Querrichtung Q von außen fest an die eine Schenkelwand 20 angepresst ist, während die Schraubenmutter 63 von außen fest an die andere Schenkelwand 20 angepresst ist. Der Pfostenanschlag 60 (bzw. die installierte Pfostenanschlagvorrichtung) versteift in der Zaunerweiterungsvorrichtung 1 zusätzlich.
  • An der Stirnwand 10 ist eine Befestigungsvorrichtung 11 ausgebildet. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel ist die Befestigungsvorrichtung 11 eine Gewindepresshülse 12 aus einer Aluminimumlegierung mit einem M8-Innengewinde 13 (siehe 1). Die Gewindepresshülse 12 ist in ein Aufnahmeloch 14 des Grundkörpers in der Stirnwand 10 eingepresst, sodass sie mit der Stirnwand 10 nach außen zumindest im Wesentlichen fluchtend abschließt und sich in der Längsrichtung L in den Zwischenraum zwischen den Schenkelwänden 20 hinein erstreckt. Mithilfe die Gewindepresshülse 12 ist das Innengewinde 13 mit einer großen Gewindelänge ausgeführt, beispielsweise etwa mindestens entsprechend einem Durchmesser des Innengewindes 13. Dadurch können die zusätzlichen Doppelstabmatten 301 auch bei hohen Lasten sicher über das Innengewinde 13 gehalten werden.
  • Statt durch die Gewindepresshülse 12 kann das Innengewinde der Befestigungsvorrichtung 11 beispielsweise auch durch eine Fließbohrung und einen Gewindeformer ausgebildet werden.
  • Mittig zwischen der Stirnwand 10 und den zweiten Aufnahmeelementen 25 (bzw. des Pfostenanschlags 50) ist in beiden Schenkelwänden 20 jeweils eine Seitenbefestigungsvorrichtung 26 ausgebildet. Jede Seitenverbindungsvorrichtung 26 besteht aus einem in Querrichtung Q durchgehenden Loch mit einem M8-Innengewinde. Die Seitenverbindungsvorrichtungen 26 sind jeweils dazu eingerichtet, dass an ihnen mittels einer M8-Schraube eine Seitenabdeckleiste angeschraubt werden kann, insbesondere an einem seitlichen Ende eines fertigen Gabionenzauns oder um den Gabionenzaun in unterschiedliche Segmente in der Querrichtung zu unterteilen. Beispielsweise können dadurch zwei nebeneinanderliegende Segmente mit unterschiedlich farbigen Steinen oder dergleichen befüllt werden, ohne dass sich die unterschiedlichen Farben der benachbarten Segmente vermischen. Da die Seitenabdeckleisten relativ schmal sind, ist weniger Last auf die Seitenverbindungsvorrichtungen 26 zu erwarten als auf die Befestigungsvorrichtung 11 für die zusätzlichen Doppelstabmatten 301. Deshalb sind die Seitenverbindungsvorrichtungen 26 in der gezeigten Ausführungsform als einfache Bohrungen mit Innengewinde ausgeführt, auch wenn die Gewindelänge dadurch nur der Materialstärke der Schenkelwände 20 entspricht. Für noch größere Sicherheit können die Seitenverbindungsvorrichtungen 26 wie die Befestigungsvorrichtung 11 durch Gewindepresshülsen (bspw. aus einer Aluminiumlegierung) oder mittels Fließbohrung und einem Gewindeumformer ausgebildet sein.
  • Die Zaunerweiterungsvorrichtung 1 weist zwei Auflagefinger 30 auf, die spiegelsymmetrisch zu der oben beschriebenen Spiegelachse ausgebildete. Die beiden Auflagefinger 30 fluchten jeweils mit einer der beiden Schenkelwände 20 und bilden in der Längsrichtung L eine Fortsetzung dieser Schenkelwand 20. Die Auflagefinger 30 stehen in der Längsrichtung L auf einer den eigentlichen Schenkelwänden 20 abgewandten Seite um circa 6 mm bis 8 mm über die Stirnwand 10 hervor. Außerdem weisen sie in der Höhenrichtung H auf ihrer Oberseite jeweils einen Auflagebereich 31 für einen Horizontalstab 303 der zusätzlichen Doppelstabmatten 301 auf.
  • Bei jedem Auflagefinger 30 ist an einem der Stirnwand 10 abgewandten, längsseiteigen Ende an der Oberseite des Auflagefingers 30 ein Fixiermittel 32 für den Horizontalstab 303 der zusätzlichen Doppelstabmatte 301 ausgebildet. In diesem Ausführungsbeispiel sind die Fixiermittel 32 jeweils als eine rundliche Ausbuchtung nach oben mit einer im Wesentlichen kreissegmentförmigen Grundform ausgebildet, genauer gesagt mit der Grundform einer halben Kreisscheibe.
  • An freien Enden der Schenkelwände 20 mit den ersten Aufnahmeelementen 24 (bzw. der Quersperre 50) bilden die Unterseiten der Schenkelwände (Unterseiten entlang der Höhenrichtung H) jeweils eine Aufliegefläche 28 aus. Diese Aufliegeflächen 28 sind dazu bestimmt, auf jeweils einer der Horizontalstäbe 203 der Doppelstabmatten 201 von oben aufzuliegen. Die Auflageflächen 28 sind gegenüber den Aufliegeflächen 31 im Ausführungsbeispiel um 8 mm nach oben versetzt. Wenn es sich bei den Doppelstabmatten 200 und den zusätzlichen Doppelstabmatten 301 um 868-Doppelstabmatten handelt (Durchmesser benachbarter Horizontalstäbe beträgt 8 mm, Durchmesser der dazwischen durchgeführten Vertikalstäbe beträgt 6 mm), dann liegen die Horizontalstäbe 203 der Doppelstabmatte 201 des bestehenden Stabmattenzauns 200 und die Horizontalstäbe 303 der zusätzlichen Doppelstabmatten 301 folglich exakt auf derselben Höhe in der Höhenrichtung H, wenn die Zaunerweiterungsvorrichtung 1 ideal montiert ist.
  • In der in 2 gezeigten Seitenansicht wird deutlich, dass sich die zwei Schenkelwände 20 entlang der Querrichtung Q gesehen in einem Distanzabschnitt 22 zwischen der Stirnwand 10 einerseits und den zweiten Aufnahmeelementen 25 (bzw. dem Pfostenanschlag 50) jeweils parallel zu der Längsrichtung L von der Stirnwand 10 weg erstrecken. In dem Pfostenaufnahmeabschnitt 21 erstrecken sich die Schenkelwände 20 jedoch in einem Winkel von 25° zu der Längsrichtung L. Auf diese Weise wird der gewünschte Abstand in der Höhenrichtung H zwischen den Auflageflächen 31 und den Aufliegeflächen 28 in einfacher und materialsparender Weise ermöglicht.
  • Der komplette Grundkörper der Zaunerweiterungsvorrichtung 1 inklusive der zwei Auflagefinger 30 ist integral und einteilig aus nur einem Stahlblechrohling mit einer Wandstärke von 3 mm geformt. Dementsprechend betragen die Wandstärken überall 3 mm. Das Stahlblech ist verzinkt oder ist ein Edelstahlblech, damit die Zaunerweiterungsvorrichtung 1 witterungsbeständiger ist.
  • Zunächst wird der Stahlblechrohling aus einem Stahlblech herausgeschnitten, bevorzugt durch Laserschneiden. Die ersten Aufnahmeelemente 24, die zweiten Aufnahmeelemente 25, zwei Löcher für die Seitenbefestigungsvorrichtungen 26, und das Aufnahmeloch 14 für die Gewindepresshülse 12 können ebenfalls durch das Laserschneiden in dem Stahlblechrohling ausgebildet sein.
  • Für jeden der Auflagefinger 30 wird in dem Stahlblechrohling eine Außenkontur durch eine Aussparung gebildet, bevorzugt ebenfalls durch Laserschneiden. Die Aussparung grenzt jeweils einen Materialbereich für den späteren Auflagefinger 30 von einem Materialbereich für die spätere Stirnwand 10 ab.
  • Danach wird die Stirnwand 10 durch Biegen gegenüber den Schenkelwänden 20 herausgebildet. Der Stahlblechrohling wird dazu an zwei Stellen gebogen, die in der fertigen Zaunerweiterungsvorrichtung 1 jeweils den einteiligen Übergang zwischen der Stirnwand 10 und einer der Schenkelwände 20 bilden. Die beiden Materialbereiche für die Auflagefinger 30 werden - anders als der Materialbereich für die Stirnwand 10 - relativ zu der jeweils zugehörigen Schenkelwand nicht gebogen. Sie verbleiben deshalb jeweils in einer Ebene mit der zugehörigen Schenkelwand 20. Die Stirnwand 10 dagegen verläuft nun senkrecht zu den beiden Schenkelwänden 20. In der in 3 gezeigten Aufsicht hat der Grundkörper der Zaunerweiterungsvorrichtung 1 deshalb (die Auflagefinger 30 ausgenommen) eine U-förmige Gestalt.
  • Um die Zaunerweiterungsvorrichtung 1 an dem Zaunpfosten 202 des bestehenden Stabmattenzauns 200 zu befestigen (siehe 4), wird bevorzugt zunächst die Pfostenanschlagvorrichtung bestehend aus der Schlossschraube 61 und der Schraubenmutter 63 wie oben beschrieben montiert, um den Pfostenanschlag 60 zu bilden. Die Quersperrvorrichtung wird zunächst nicht installiert, sodass der Zwischenraum zwischen den beiden Schenkelwänden 20 in der Längsrichtung L von dem Pfostenanschlag 60 bis zu den freien Enden der Schenkelwände 20 durchgehend offen ist. Zwischen den beiden freien Enden der Schenkelwände 20, die der Stirnwand 10 in der Längsrichtung L gesehen abgewandt sind, ist also eine Öffnung zu dem Pfostenabschnitt 21 ausgebildet. Die derart vorbereitete Zaunerweiterungsvorrichtung 1 wird dann in horizontaler Richtung entlang der Längsrichtung L auf den Zaunpfosten 202 aufgesteckt, bis eine Innenseite des Zaunpfostens 202 an dem Pfostenanschlag 60 anliegt. Der Zaunpfosten 202 ist dann in den Pfostenabschnitt 21 aufgenommen.
  • Zugleich wird die Zaunerweiterungsvorrichtung 1 derart auf den Zaunpfosten 202 aufgesteckt, dass die Aufliegeflächen 28 auf den Horizontalstäben 203 der zwei Doppelstabmatten 201 aufliegen, die nebeneinander an dem Zaunpfosten 202 befestigt sind. Dadurch kann die Zaunerweiterungsvorrichtung 1 nicht entlang der Höhenrichtung H herunterfallen.
  • Danach wird auf der Außenseite des Zaunpfostens 202 (die Seite mit den Doppelstabmatten 201) die Quersperrvorrichtung installiert, um die Quersperre 50 auszubilden. Der Zaunpfosten 202 liegt infolgedessen mit seiner Innenseite an dem Pfostenanschlag 50 und mit seiner Außenseite an der Quersperre 60 an. Er ist deshalb in der Längsrichtung L fixiert.
  • Dadurch ist die Zaunerweiterungsvorrichtung 1 außerdem dagegen gesichert, dass die Stirnwand 10 nach unten kippt. Da die Zaunerweiterungsvorrichtung 1 außerdem mit den Aufliegeflächen 28 sicher auf den Horizontalstäben 203 der Doppelstabmatte 201 aufliegt, ist die Zaunerweiterungsvorrichtung 1 insgesamt sicher an dem bestehenden Stabmattenzaun 200 befestigt. Sie könnte lediglich vertikal nach oben verschoben werden. Durch ihr Eigengewicht und ein Gewicht der gegebenenfalls an der Befestigungsvorrichtung 11 installierten zusätzlichen Doppelstabmatten 301 wird dies allerdings verhindert. Zudem wäre eine Bewegung vertikal nach oben ohnehin durch nächsthöhere benachbarte Horizontalstäbe der Doppelstabmatte 201 begrenzt. Außerdem können die Schraubenmuttern 53 und 63 fest angezogen werden, sodass die Zaunerweiterungsvorrichtung 1 reibungsbedingt nicht verrutschen kann.
  • Zwischen der Schlossschraube 51 und dem Zaunpfosten 202 kann optional ein Füllmaterial vorgesehen sein, beispielsweise ein etwa 1 mm dicker Streifen aus PVC. Damit kann gegebenenfalls ein Spiel bei einem Zaunpfosten mit geringerer Tiefe ausgeglichen werden und/oder der Zaunpfosten 202 kann gegen Beschädigungen durch die Schlossschraube 51 geschützt werden. Alternativ oder zusätzlich kann die Schlossschraube 51 in dem Zwischenraum zwischen den Schenkelwänden 20 durch eine Hülse geführt sein, beispielsweise durch eine Kunststoffhülse. Das gleiche gilt bezüglich der Schlossschraube 61.
  • Anschließend werden auf den Auflagefingern 30 jeweils Horizontalstäbe 303 der zusätzlichen Doppelstabmatten 301 aufgelegt.
  • Auf einem der Auflagefinger 30 liegt jeweils einer der beiden Horizontalstäbe 303 einer der Doppelstabmatten 301 auf der Auflagefläche 31 auf. Das Fixiermittel 32 greift in einen Abstand zwischen den zwei Horizontalstäben 303 dieser Doppelstabmatte 301 ein. Dadurch kann die aufgelegte, zusätzliche Doppelstabmatte 301 nicht entlang der Längsrichtung L von dem Auflagefinger 30 rutschen. Dabei liegt die Doppelstabmatte 301 jeweils mit einem äußeren Vertikalstab 302 an der Stirnwand 10 an. Der entsprechende Auflagefinger 30 verhindert somit zusätzlich, dass die zusätzliche Doppelstabmatte 301 versehentlich seitlich von der Stirnwand 10 nach außen wegrutschen kann.
  • 4 zeigt einen Zustand, bei dem zwei Zaunerweiterungsvorrichtungen 1 gemäß 1 fertig an demselben Zaunpfosten 202 montiert sind, und zwar in der Höhenrichtung H bzw. einer Vertikalrichtung übereinander. Eine der zusätzlichen Doppelstabmatten 301 ist bereits auf jeweils einem der Auflagefinger der zwei Zaunerweiterungsvorrichtungen 1 aufgelegt.
  • Schließlich werden die beiden zusätzlichen Doppelstabmatten 301 an der Zaunerweiterungsvorrichtung 1 befestigt. Dazu wird entweder eine Klemm- und Abdeckleiste oder ein einzelnes Klemmstück mittels einer M8-Befestigungsschraube (beispielsweise einer Sechskantschraube) in das Innengewinde 13 der Gewindepresshülse 12 eingeschraubt.
  • Mittels der Zaunerweiterungsvorrichtung 1 werden die zusätzlichen Doppelstabmatten 301 dabei in einem horizontalen Abstand an dem bestehenden Stabmattenzaun 200 befestigt. Der horizontale Abstand parallel zu der Längsrichtung L beträgt dabei - entsprechend dem Abstand L1 zwischen der Stirnwand 10 und dem ersten Aufnahmeelement 25 - etwa 12 cm. Indem die Zaunerweiterungsvorrichtung 1 mit anderen Abständen L1 und L2 ausgeführt wird (wobei L3 unverändert bleibt), lassen sich auch andere horizontale Abstände realisieren.
  • Bevorzugt wird jede zusätzliche Doppelstabmatte 301 an jedem Zaunpfahl 202 mit mehreren vertikal übereinander angeordneten Zaunerweiterungsvorrichtungen 1 befestigt (vgl. 4). Das erhöht die Stabilität und die Sicherheit des Gabionenzauns. Bevorzugt wir die Klemm- und Abdeckleiste an den Innengewinden 13 der übereinander angeordneter Zaunerweiterungsvorrichtungen 1 angeschraubt.
  • Zudem sollte jede zusätzliche Doppelstabmatte 301 jeweils in horizontaler Richtung an mindestens zwei Stellen mit Zaunerweiterungsvorrichtungen 1 an dem bestehenden Stabmattenzaun 200 befestigt werden, um die Stabilität zu erhöhen.
  • Zusammengenommen ist jede zusätzliche Doppelstabmatte 301 also vorteilhafterweise an mindestens vier Stellen mit jeweils einer Zaunerweiterungsvorrichtung 1 befestigt, beispielsweise an beiden horizontalen Enden jeweils mittels zweier vertikal übereinander angeordneter Zaunerweiterungsvorrichtungen 1.
  • Damit ergibt sich ein Gabionenzaun, bei welchem der bestehende Stabmattenzaun 200 eine Seitenwand und die zusätzlichen Doppelstabmatten 301 eine andere Seitenwand bilden. Ein dazwischenliegender Zauninnenraum kann beispielsweise mit Steinen oder dergleichen befüllt werden, um eine Gabione zu bilden. Dadurch können der Lärm-, Sicht-, Wind- und Erosionsschutz gegenüber dem vorher bestehenden Stabmattenzaun 200 entscheidend verbessert werden.
  • Da die zusätzlichen Stabmatten 301 und die Zaunerweiterungsvorrichtungen 1 fest, aber jeweils lösbar an dem bestehenden Stabmattenzaun 200 befestigt sind, können sie sehr leicht in umgekehrter Weise wieder abmontiert werden. Folglich kann der Gabionenzaun leicht wieder in den bestehenden Stabmattenzaun 200 zurückgebaut werden, falls dies gewünscht ist.
  • An seitlichen Enden des Gabionenzauns können an den Seitenbefestigungsvorrichtungen 26 seitliche Seitenabdeckleisten angeschraubt werden. Sie verhindern gegebenenfalls, dass Steine oder dergleichen an den seitlichen Enden aus dem Zauninnenraum herausfallen. Solche Seitenabdeckleisten können auch dazu genutzt werden, den Gabionenzaun in der Querrichtung Q in unterschiedliche Segmente zu unterteilen. Die unterschiedlichen Segmente können mit unterschiedlichen Steinen oder dergleichen befüllt werden, beispielsweise mit Steinen unterschiedlicher Farbe. Die Seitenabdeckleisten fungieren dann als Trennwände und verhindern, dass sich die unterschiedlichen Sorten der Steine vermischen. Somit wird das gewünschte optische Bild in einfacher Weise sichergestellt.
  • Die Zaunerweiterungsvorrichtung 1 ermöglicht es, den bestehenden Stabmattenzaun 200 einfach, schnell, unkompliziert und mit wenig Werkzeug in einen Gabionenzaun zu erweitern. Der bestehende Stabmattenzaun 200 kann in vorteilhafter Weise genutzt werden.
  • Die Flexibilität der Zaunerweiterungsvorrichtung 1 wird ferner durch eine Adaptervorrichtung erhöht, die eine in 5 und 6 gezeigte Adapterplatte 101 und eine dazu spiegelsymmetrisch ausgebildete Adapterplatte 101' (siehe 7) umfasst. Die Adaptervorrichtung und die Zaunerweiterungsvorrichtung 1 bilden zusammen ein Erweiterungssystem 400.
  • Eine Längsrichtung L, eine Höhenrichtung H und eine Querrichtung Q bezüglich der Adapterplatte 101 und der Adaptervorrichtung entsprechen jeweils der Längsrichtung L, der Höhenrichtung H und der Querrichtung Q der Zaunerweiterungsvorrichtung 1, wenn die Adaptervorrichtung wie vorgesehen an der Zaunerweiterungsvorrichtung 1 befestigt ist. Insofern wird hier keine begriffliche Unterscheidung vorgenommen, auch wenn die Adaptervorrichtung im Allgemeinen vor der Installation der Zaunerweiterungsvorrichtung 1 an der Adaptervorrichtung nicht fest mit der Zaunerweiterungsvorrichtung 1 verbunden sein muss, sondern beispielsweise separat geliefert werden kann.
  • Die Adapterplatte 101 ist flächig ausgebildet weist in der Querrichtung Q gesehen eine im Wesentlichen dreieckige Grundform auf. An einer Seitenkante, die entlang der Höhenrichtung H verläuft und die einer Spitze mit einem vierten Befestigungsmittel 104 gegenüber liegt, ist ein Vertikalstabfixiermittel 110 gebildet. Diese Seitenkante wird im folgenden Haltemattenkante genannt. Das Vertikalstabfixiermittel 110 erstreckt sich bis zu einem unteren Ende der Haltemattenkante. Ein oberes Ende der Haltemattenkante bildet eine obere Spitze des Dreiecks. An dieser oberen Spitze ist ein drittes Aufnahmeelement 103 ausgebildet. An der Haltemattenkante ist zwischen der oberen Spitze dem Vertikalstabfixiermittel 110 eine Aufliegeaussparung 106 vorgesehen, die sich in der Längsrichtung L erstreckt. Eine Oberseite 107 der Aufliegeaussparung 106 bildet eine Aufliegefläche für mindestens einen Horizontalstab 203 der Haltematte 201.
  • Wenn die Adapterplatte 101 wie vorgesehen mit der Zaunerweiterungsvorrichtung 1 verbunden ist (siehe 7), dann liegt die Aufliegefläche 107 entlang der Querrichtung Q gesehen deckungsgleich mit der Aufliegefläche 28 der zugehörigen Schenkelwand 20 übereinander. Mit anderen Worten konstituieren die Aufliegeflächen 28 und 107 eine gemeinsame Aufliegefläche. Diese gemeinsame Aufliegefläche liegt zumindest auf einem Horizontalstab 203 zweier benachbarter Horizontalstäbe 203 der Haltematte 201 auf, wenn das Erweiterungssystem an der Haltematte 201 montiert ist.
  • Das dritte Aufnahmeelement 103, das vierte Aufnahmeelement 104 und die beiden fünften Aufnahmeelemente 105 der Adapterplatte 105 sind jeweils als in der Querrichtung Q durchgehende Löcher ausgebildet. Sie haben jeweils einen quadratischen Querschnitt mit einer Kantenlänge von 6,5 mm. Somit kann jeweils ein Vierkantansatz einer M6-Schlossschraube passend und verdrehsicher aufgenommen werden.
  • Das dritte Aufnahmeelement 103 ist entsprechend dem ersten Aufnahmeelement 24 der zugehörigen Schenkelwand 20 angeordnet und dient zur Befestigung der Adapterplatte 101 an dieser Schenkelwand 20.
  • Das vierte Aufnahmeelement 104 ist entsprechend dem zweiten Aufnahmeelement 24 der zugehörigen Schenkelwand 20 angeordnet und dient zur Befestigung der Adapterplatte 101 an dieser Schenkelwand 20.
  • Das Vertikalstabfixiermittel 110 umfasst eine längliche Aussparung 111. Eine Längsachse der Aussparung 111 erstreckt sich entlang der Höhenrichtung. Ein Querschnitt der Aussparung 111 weist senkrecht zu der Längsachse der Aussparung 111 eine kreissegmentförmige Gestalt auf, genauer die Gestalt einer halben Kreisscheibe. Ein Durchmesser eines gedachten, dazugehörigen Kreises beträgt etwa 6 mm. Die Aussparung 111 ist deshalb passend für die Aufnahme des Vertikalstabs 204 von einer 868er-Doppelstabmatte als Haltematte 201 ausgebildet.
  • Die Aussparung 111 erstreckt sich etwa 47 mm entlang der Höhenrichtung H. Dadurch ist ein sicherer und fester Halt der Adapterpatte 101 an der Haltematte sichergestellt.
  • Die Adapterplatte 101 ist aus einem Stahlblechrohling hergestellt und weist eine Wandstärke von 3 mm auf. Zur Erhöhung der Korrosionsbeständigkeit ist sie verzinkt oder besteht aus Edelstahl. Der Stahlblechrohling wird bevorzugt durch Laserscheiden erzeugt. Dabei können das dritte Aufnahmeelement 103, das vierte Aufnahmeelement 104 und die fünften Aufnahmeelemente 105 ebenfalls durch Laserschneiden ausgebildet sein. Die Vertikalstabfixiervorrichtung 110 ist durch Biegen des entsprechenden Teilbereichs des Stahlblechrohlings ausgebildet.
  • Zur Befestigung der Adapterplatte 101 an der zugehörigen Schenkelwand 20 wird die Adapterplatte 101 seitlich von außen an diese Schenkelwand 20 angelegt.
  • Dann wird eine M6-Schlossschraube 71 durch das dritte Aufnahmeelement 103 und das in der Querrichtung Q deckungsgleich angeordnete erste Aufnahmeelement 24 hindurchgesteckt. Danach wird eine passende Schraubenmutter 72 auf die Schlossschraube 71 aufgeschraubt. Auf diese Weise wird die Adapterplatte 101 mittels des dritten Aufnahmeelements 103 und des ersten Aufnahmeelements 24 lösbar an der Zaunerweiterungsvorrichtung 1 befestigt.
  • Ferner wird eine weitere M6-Schlossschraube 73 durch das vierte Aufnahmeelement 104 und das in der Querrichtung Q deckungsgleich angeordnete zweite Aufnahmeelement 25 hindurchgesteckt. Danach wird eine passende Schraubenmutter 74 auf die Schlossschraube 73 aufgeschraubt. Auf diese Weise wird die Adapterplatte 101 auch mittels des vierten Aufnahmeelements 104 und des zweiten Aufnahmeelements 25 lösbar an der Zaunerweiterungsvorrichtung 1 befestigt.
  • Wenn die Adapterplatte 101 an der Zaunerweiterungsvorrichtung 1 befestigt ist, verlaufen eine Oberseite 102 der Adapterplatte 101 und eine Oberseite 23 der zugehörigen Schenkelwand 20 im Bereich des Pfostenaufnahmeabschnitts 21, über dem ersten Aufnahmeelement 24 und über dem zweiten Aufnahmeelement 25 zueinander fluchtend.
  • Sämtliche Ausführungen gelten entsprechend für die spiegelbildlich ausgebildete andere Adapterplatte 101' der Adaptervorrichtung. In gleicher Weise wird die spiegelsymmetrisch ausgebildete Adapterplatte 101' an der Außenseite der anderen Schenkelwand 20 befestigt (siehe 7).
  • Die beiden zuletzt genannten Schlossschrauben 71, 73 weisen bevorzugt jeweils eine Länge von 12 mm bis 20 mm auf. So sind sie lang genug für die Befestigung der entsprechenden Schraubenmuttern, aber die Schlossschrauben 71, 73 gegenüberliegender Adapterplatten 101, 101' stoßen in dem Zwischenraum zwischen den Schenkelwänden 20 nicht aneinander.
  • Zudem werden die beiden Adapterplatten 101, 101' dadurch miteinander verbunden, das jeweils M6-Schlossschrauben 81 mit Vierkantansatz und einer Länge von 60 mm bis 75 mm durch die in der Querrichtung Q einander gegenüberliegenden fünften Aufnahmeelemente 105 der beiden Adapterplatten 101, 101' durchgesteckt werden. Dann werden diese Schlossschrauben 81 mittels passender Schraubenmuttern 82 fixiert. Da die fünften Aufnahmeelemente 105 in der Höhenrichtung H unterhalb der Schenkelwände 20 angeordnet sind, werden die beiden Adapterplatten 101, 101' über die Schlossschrauben 81 unmittelbar miteinander verbunden. Jede Schlossschraube 81 mit der zugehörigen Schraubenmutter 82 bilden eine Querverbindungsvorrichtung, mit der eine Querverbindung zwischen den beiden Adapterplatten 101, 101' hergestellt wird, ähnlich wie die Quersperrvorrichtung und die Pfostenanschlagvorrichtung für die Zaunerweiterungsvorrichtung 1. Die Querverbindungen erhöhen die Steifigkeit des Gesamtaufbaus des fertig montierten Erweiterungssystems 400.
  • 8 zeigt, wie die Zaunerweiterungsvorrichtung 1 aus 1 mittels der Adaptervorrichtung unmittelbar an der Doppelstabmatte 201 des bestehenden Stabmattenzauns 200 befestigt ist. Mit anderen Worten ist es dank der Adaptervorrichtung nicht notwendig, die Zaunerweiterungsvorrichtung 1 unmittelbar an dem Zaunpfosten 202 zu befestigen.
  • Die benachbarten Vertikalstäbe 204 der Haltematte 201 sind jeweils in eine der Aussparungen 111 (in 8 verdeckt) der Adapterplatten 101, 101' aufgenommen. Da in den beiden Adapterplatten 101, 101' die beiden fünften Aufnahmeelemente 105 jeweils nahe dem Vertikalstabfixiermittel 110 angeordnet sind, halten die Schlossschrauben 81 und Schraubenmuttern 82 bzw. Querverbindungen die Vertikalstabfixiermittel 110 seitlich von außen an den benachbarten Vertikalstäben 204 der Haltematte 201. Die beiden Vertikalstäbe 204 sind deshalb jeweils sicher in einer der Aussparungen 111 fixiert.
  • Das Erweiterungssystem 400 aus 7 ist lösbar, aber fest und zuverlässig unmittelbar und ausschließlich an der Haltematte 201 befestigt. Somit erhöht die Adaptervorrichtung die Flexibilität für den Einsatz der Zaunerweiterungsvorrichtung 1.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Zaunerweiterungsvorrichtung
    10
    Stirnwand
    11
    Befestigungsvorrichtung
    12
    Gewindehülse
    13
    Innengwinde
    14
    Aufnahmeloch
    20
    Schenkelwand
    21
    Pfostenaufnahmeabschnitt
    22
    Distanzabschnitt
    23
    Oberseite
    24
    erstes Aufnahmeelement
    25
    zweites Aufnahmeelement
    26
    Seitenbefestigungsvorrichtung
    28
    Aufliegefläche
    30
    Auflagefinger
    31
    Auflagefläche
    32
    Fixiermittel
    50
    Quersperre
    51
    Schlossschraube
    52
    Schraubenkopf
    53
    Schraubenmutter
    60
    Pfostenanschlag
    61
    Schlossschraube
    62
    Schraubenkopf
    63
    Schraubenmutter
    71, 73, 81
    Schlossschraube
    72, 74, 82
    Schraubenmutter
    101
    Adapterplatte
    102
    Oberseite
    103
    drittes Aufnahmeelement
    104
    viertes Aufnahmeelement
    105
    fünftes Aufnahmeelement
    106
    Aufliegeaussparung
    107
    Aufliegefläche
    110
    Vertikalstabfixiervorrichtung
    111
    Aussparung
    200
    bestehender Stabmattenzaun
    201
    Doppelstabmatte (Haltematte)
    202
    Zaunpfosten
    203
    Horizontalstab
    204
    Vertikalstab
    301
    Doppelstabmatte
    303
    Horizontalstab
    304
    Vertikalstab
    L
    Längsrichtung
    L1
    erster Abstand
    L2
    zweiter Abstand
    L3
    dritter Abstand
    Q
    Querrichtung
    Q1
    Querabstand
    H
    Höhenrichtung

Claims (17)

  1. Zaunerweiterungsvorrichtung (1) zur Befestigung einer zusätzlichen Stabmatte (300) an einem bestehenden Stabmattenzaun (200) in einem horizontalen Abstand zu einer Stabmatte (201) des bestehenden Stabmattenzauns (200), umfassend: eine Stirnwand (10), wobei an der Stirnwand (10) eine Befestigungsvorrichtung (11) für die Befestigung der zusätzlichen Stabmatte (300) ausgebildet ist; einen Pfostenaufnahmeabschnitt (21) zur Aufnahme eines Zaunpfostens (202) des bestehenden Stabmattenzauns (200), der in einer Längsrichtung (L) zu einer der Stirnwand (10) abgewandten Seite offen ist oder geöffnet werden kann, sodass die Zaunerweiterungsvorrichtung (1) auf den Zaunpfosten (202) aufgesteckt werden kann; zwei Schenkelwände (20), die mit der Stirnwand (10) verbunden sind und den Pfostenaufnahmeabschnitt (21) in einer Querrichtung (Q), die senkrecht zu der Längsrichtung (L) ist, an zwei Seiten begrenzen; wobei in einem ersten Abstand (L1) entlang der Längsrichtung (L) zu der Stirnwand (10) an zumindest einer der Schenkelwände (20) ein erstes Aufnahmeelement (24) zur Aufnahme einer Quersperrvorrichtung (50) ausgebildet ist; wobei in einem zweiten Abstand (L2) entlang der Längsrichtung (L) zu der Stirnwand (10), der kleiner ist als der erste Abstand (L1), und in einem dritten Abstand (L3) entlang der Längsrichtung (L) zu dem ersten Aufnahmeelement (24) • zumindest an einer der Schenkelwände (20) ein Pfostenanschlag (60) befestigt ist, wobei der Pfostenanschlag (60) den Pfostenaufnahmeabschnitt (21) in der Längsrichtung (L) auf einer Seite der Stirnwand (10) begrenzt, und wobei der Pfostenanschlag (60) dazu eingerichtet ist, eine Bewegung des Zaunpfostens (202) relativ zu der Zaunerweiterungsvorrichtung (1) entlang der Längsrichtung (L) zu der Seite der Stirnwand (10) hin zu verhindern, wenn der Zaunpfosten (202) in den Pfostenaufnahmeabschnitt (21) aufgenommen ist, • oder an zumindest einer der Schenkelwände (20) ein zweites Aufnahmeelement (25) zur Aufnahme einer Pfostenanschlagvorrichtung ausgebildet ist, wobei das zweite Aufnahmeelement (25) den Pfostenaufnahmeabschnitt (21) in der Längsrichtung (L) auf der Seite der Stirnwand (10) begrenzt.
  2. Zaunerweiterungsvorrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der dritte Abstand (L3) in einem Bereich von 40 mm bis 80 mm liegt und dass ein Querabstand (Q1) zwischen den zwei Schenkelwänden (20) entlang der Querrichtung (Q) zumindest innerhalb des Pfostenaufnahmeabschnitts (21) in einem Bereich von 40 mm bis 42 mm liegt.
  3. Zaunerweiterungsvorrichtung (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Schenkelwände (20) zumindest im Wesentlichen senkrecht zu der Querrichtung (Q) weg von der Stirnwand (10) erstrecken und dass die Stirnwand (10) und die Schenkelwände (20) in einer Aufsicht entlang einer Höhenrichtung (H), die senkrecht zu der Querrichtung (Q) und senkrecht zu der Längsrichtung (L) ist, zumindest im Wesentlichen eine U-Form ausbilden.
  4. Zaunerweiterungsvorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stirnwand (10) und die Schenkelwände (20) zumindest im Wesentlichen spiegelsymmetrisch zu einer Spiegelebene ausgebildet sind, wobei die Querrichtung (Q) senkrecht zu der Spiegelebene ist und die Spiegelebene die Stirnwand (10) in der Querrichtung (Q) mittig zwischen den beiden Schenkelwänden (20) schneidet.
  5. Zaunerweiterungsvorrichtung (1) nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stirnwand (10) und die beiden Schenkelwände (20) aus Metall bestehen und durch Biegen aus einem einzigen Blechrohling geformt sind.
  6. Zaunerweiterungsvorrichtung (1) nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsvorrichtung (11) ein Innengewinde (13) umfasst, wobei das Innengewinde (13) in einer Gewindepresshülse (12) ausgebildet ist, die in die Stirnwand (10) eingepresst ist, oder durch eine Fließbohrung mit einem Gewindeformer in die Stirnwand (10) eingebracht ist, und wobei das Innengewinde (13) mindestens ein M6-Innengewinde ist und eine Gewindelänge des Innengewindes (13) mindestens 50 % seines Gewindedurchmessers beträgt.
  7. Zaunerweiterungsvorrichtung (1) nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in dem ersten Abstand (L1) entlang der Längsrichtung (L) zu der Stirnwand (10) an den Schenkelwänden (20) jeweils ein erstes Aufnahmeelement (24) zur Aufnahme der Quersperrvorrichtung ausgebildet ist, wobei diese beiden ersten Aufnahmeelemente (24) in der Querrichtung (Q) einander genau gegenüber liegen und jeweils als Loch mit einem runden, quadratischen, rechteckigen, oder langlochförmigen Querschnitt ausbildet sind.
  8. Zaunerweiterungsvorrichtung (1) nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in dem zweiten Abstand (L2) entlang der Längsrichtung (L) zu der Stirnwand (10) und zugleich in dem dritten Abstand (L3) entlang der Längsrichtung zu dem mindestens einen ersten Aufnahmeelement (24) an den Schenkelwänden (20) jeweils ein zweites Aufnahmeelement (25) zur Aufnahme der Pfostenanschlagvorrichtung ausgebildet ist, wobei diese beiden zweiten Aufnahmeelemente (25) in der Querrichtung (Q) einander genau gegenüber liegen und jeweils als Loch mit einem runden, quadratischen, rechteckigen, oder langlochförmigen Querschnitt ausbildet sind.
  9. Zaunerweiterungsvorrichtung (1) nach Anspruch 7 und Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass sich die zwei Schenkelwände (20) entlang der Querrichtung (Q) gesehen in einem Distanzabschnitt (22) zwischen der Stirnwand (10) einerseits und dem Pfostenanschlag (60) oder dem zweiten Aufnahmeelement (25) anderseits jeweils zumindest im Wesentlichen parallel zu der Längsrichtung (L) von der Stirnwand (10) weg erstrecken, dass sich die zwei Schenkelwände (20) in dem Pfostenaufnahmeabschnitt (21) jeweils senkrecht zu der Querrichtung (Q) und, entlang der Querrichtung (Q) gesehen, im Wesentlichen unter einem Winkel von 15° bis 35° zu der Längsrichtung (L) erstrecken und dass die ersten Aufnahmeelemente (24) gegenüber dem Pfostenanschlag (60) oder dem zweiten Aufnahmeelement (25) in einer Höhenrichtung (H) nach oben versetzt sind.
  10. Zaunerweiterungsvorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zaunerweiterungsvorrichtung (1) die Quersperrvorrichtung umfasst, wobei die Quersperrvorrichtung eine Schraube (51) und eine passende Schraubenmutter (53) umfasst, und/oder dass die Zaunerweiterungsvorrichtung (1) die Pfostenanschlagvorrichtung umfasst, wobei die Pfostenanschlagvorrichtung eine Schraube (61) und eine passende Schraubenmutter (63) umfasst.
  11. Zaunerweiterungsvorrichtung (1) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Schraube (51) der Quersperrvorrichtung als Schlossschraube mit Vierkantansatz ausgebildet ist, und/oder dass die Schraube (61) der Pfostenanschlagvorrichtung als Schlossschraube Vierkantansatz ausbildet ist.
  12. Zaunerweiterungsvorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zaunerweiterungsvorrichtung (1) mindestens einen Auflagefinger (30) aufweist, der in der Längsrichtung (L) auf einer Seite der Stirnwand (10), welche der Seite mit den ersten Aufnahmeelementen (24) entgegengesetzt ist, über die Stirnwand (10) hervorsteht und der auf seiner Oberseite in der Höhenrichtung (H) einen Auflagebereich (31) für einen Horizontalstab (303) der zusätzlichen Stabmatte (300) aufweist, wobei auf der Oberseite des Auflagefingers (30) außerdem ein Fixiermittel (32) für den Horizontalstab (303) der zusätzlichen Stabmatte (300) ausgebildet ist.
  13. Zaunerweiterungsvorrichtung (1) nach Anspruch 8 und Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass Unterseiten der Schenkelwände (20) unterhalb der ersten Aufnahmeelemente (24) gegenüber einem untersten Punkt der Auflagefläche (31) des Auflagefingers (30) in der Höhenrichtung (H) jeweils um einen Wert nach oben versetzt sind, welcher im Bereich von 5 mm bis 9 mm liegt.
  14. Zaunerweiterungsvorrichtung (1) nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in den Schenkelwänden (20) zwischen der Stirnwand (10) und dem ersten Abstand (L1) von der Stirnwand (10) jeweils eine Seitenbefestigungsvorrichtung (26) ausgebildet ist.
  15. Erweiterungssystem (400) zur Befestigung einer zusätzlichen Stabmatte (300) an einem bestehenden Stabmattenzaun (200) in einem horizontalen Abstand zu einer Stabmatte (201) des bestehenden Stabmattenzauns (200), umfassend mindestens eine Zaunerweiterungsvorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche; mindestens eine Adaptervorrichtung (101, 101'), die dazu eingerichtet ist, die Zaunerweiterungsvorrichtung (1) an einer Stabmatte (201) des bestehenden Stabmattenzauns (200) zu befestigen.
  16. Verwendung einer Zaunerweiterungsvorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 14 und/oder eines Erweiterungssystems (400) nach Anspruch 15 zur Befestigung einer zusätzlichen Stabmatte (300) an einem bestehenden Stabmattenzaun (200).
  17. Zaun, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine zusätzliche Stabmatte (300) mittels einer Zaunerweiterungsvorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 14 und/oder eines Erweiterungssystems (400) nach Anspruch 15 an einem bestehenden Stabmattenzaun (200) befestigt ist.
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