DE2320673A1 - Verfahren zum verpacken von zu einer rolle aufgewickeltem bandmaterial - Google Patents
Verfahren zum verpacken von zu einer rolle aufgewickeltem bandmaterialInfo
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Patentanwälte Din. -Ing. f. -Weickmanv, 2320673
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RESEARCH ASSOCIATION
24 Buckingham Gate
London S.W.1 / England
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Verfahren zum Verpacken von zu einer Rolle aufgewickeltem Bandmaterial
Zusatz zu Patent Patentanmeldung P 20 21
Die Erfindung "betrifft ein Verfahren aum Verpacken von
zu einer Rolle aufgewickeltem Bandmaterial, bei dem ein Schutzmaterial um den Rollenumfang gewickelt wird,' das
an den Umfangskanten der Rolle übersteht, ferner ein Schutzmaterial in das Auge der Rolle eingebracht wird
und die Stirnflächen der Rolle mit Schutzmaterial versehen werden,nach Patent (Patentanmeldung
P 20 21 314-.3).
Rollen aus Bandmaterial, beispielsweise aus Stahlbändern, müssen zum Schutz während des Transportes verpackt werden.
Üblicherweise v/erden Stahlbandrollen von Hand verpackt, wozu um die Rolle schmale Streifen herumgewickelt werden,
die mit Bändern festgehalten werden. Sie können um die Seiten der Rollen auch teilweise herumgebogen werden.
Dies ist sehr zeitraubend und ergibt keine sehr sichere Verpackung. Durch die US-Patentschrift 3 198 418 ist
ferner ein vorgeformter Behälter bekannt, in den eine Rolle aus Stahlband hineingesetzt werden kann.
309849/0387
232(3673
Die Erfindung betrifft nun eine weitere Verbesserung des Verfahrens nach dem Hauptpatent, durch das bereits ein
schnelles, billiges und sehr wirksames Verpacken von Rollen aus Bandmaterial ermöglicht wird. Durch die Erfindung
wird der durch die Verpackung erzielbare Schutz der Eolle weiter verbessert.
Hierzu ist ein Verfahren der eingangs genannten Art erfindungsgemäß
derart ausgebildet, daß zumindest an der Außenkante des auf die jeweilige Stirnfläche aufgebrachten
Schutzmaterials innerhalb des überstehenden Schutzmaterials ein flexibles Polster vorgesehen wird.
Durch die Erfindung ergibt sich eine verpackte Eolle aus Bandmaterial, bei der ein Schutzmaterial um den Rollenumfang
gewickelt ist, das an den Umfangskanten der Rolle in axialer Richtung übersteht. Ferner ist ein Schutzmaterial
im Auge der Rolle vorgesehen, und die Stirnflächen der Rolle sind mit einem vorzugsweise steifen und
ringförmigen Element aus Schutzmaterial versehen. Zumindest an der Außenkante des auf die jeweilige Stirnfläche
aufgebrachten Schutzmaterials ist dann innerhalb und vorzugsweise
unmittelbar an dem überstehenden Schutzmaterial ein flexibles Polster angeordnet.
Das auf die Stirnflächen der Rolle aufgebrachte .Schutzmaterial ist vorzugsweise Stahlblech, das zuerst auf seiner
einen Seite mit einer Schutzschicht versehen wurde, die das genannte Polster bildet. Diese Schutzschicht besteht typischerweise aus einem flexiblen und nicht porö-
sen Material wie z.B. Polyurethanschaum. Alternativ kann
das ringförmige Element jedoch auch zuerst auf die Stirnseite der Rolle aufgebracht werden und dann mit einer
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ringförmigen Schutzschicht am Außenumfang versehen werden, die das Polster bildet. Diese Schicht ist vorzugsweise
ein flexibles einstückiges Element beispielsweise aus Polyurethanschaum, das aus einem Aerosol aufgesprüht
oder anderweitig aufgebracht wird.
Das ringförmige Schutzelement ist im allgemeinen eben,
sein Außendurchmesser ist etwas kleiner als der Durchmesser der auf den Umfang der Rolle aufgebrachten Schicht
aus Schutzmaterial. Der Innendurchmesser des ringförmigen Elements stimmt vorzugsweise ungefähr mit dem Durchmesser
des Auges der Rolle überein. Der überstehende Teil des Schutzmaterials ist vorzugsweise umgebogen, so daß er
radial nach innen über einen Teil des ringförmigen Elements ragt und damit auch zumindest einen Teil des Polsters
bedeckt.
Der Schutz für das Auge der Rolle ist vorteilhaft ein Rohr aus Schutzmaterial wie z.B. Stahlblech. Der Schutz
für das Auge der Rolle kann auch trompetenförmig ausgebildet sein und teilweise in das Auge hineinragen, teilweise
über jede Stirnfläche der Rolle gelegt sein. Eine
abdichtende Verbindung kann an den äußeren und inneren· Umfangskanten einer geden Stirnfläche der Rolle vorgesehen
sein, so daß eine wasserdichte Verbindung zwischen den einzelnen Teilen des Schutzmaterials verwirklicht
wird.
Bei der Herstellung der Verpackung kann die äußere Windung der Rolle abgewickelt und danach als Schutzmaterial
wieder aufgewickelt werden, wobei dann Schutzmaterial zwischen die Außenwindung und die übrige Rolle eingebracht
werden kann, um die überstehenden Teile an den äußeren Umfangskanten zu bilden. Ein weiteres Schutz-
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material wie z.B. gegen Wassereinwirkung imprägniertes
Papier kann zwischen die Außenwindung und die übrige Rolle gelegt werden. Die Außenwindung kann von der
Rolle durch Drehung der Rolle abgewickelt und dann mit zwischengelegtem Schutzmaterial wieder aufgewickelt
werden, wozu die Rolle dann in der entgegengesetzten Richtung gedreht wird.
Mehrere mit Abstand zueinander angeordnete Perforationen können in dem Schutzmaterial vorgesehen werden, bevor es
um den Umfang der Rolle herumgewickelt wird. Solche Perforationen werden zweckmäßig in den Spitzen aufrechtstehender
kegelstumpfförmiger Vorsprünge erzeugt, die beim Aufwickeln des Schutzmaterials auf die Rolle radial nach
außen am Umfang mit Abstand zueinander abstehen. Die Perforationen ermöglichen so den Austritt von Wasser, das
sich in der verpackten Rolle ansammeln kann, während gleichzeitig durch die kegelstumpfförmige Ausbildung
ein direkter Eintritt von Regenwasser durch sie hindurch verhindert wird, wenn die verpackte Rolle im Freien gelagert
wird.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im folgenden
anhand der Figuren beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 schematisch einen Längsschnitt einer nach der
Erfindung verpackten Rolle,
Fig. 2 eine vergrößerte Teildarstellung aus Fig. 1, Fig. 3 eine vergrößerte Teildarstellung aus Fig. 1 mit
einer abgeänderten Verpackung, Fig. 4 einen schematischen Längsschnitt einer anderen
nach der Erfindung verpackten Rolle,
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Fig. 5 eine weitere Abänderung der verpackten Rolle nach Fig. 1, ■
Fig. 6 eine Vorrichtung zum Verpacken von Rollen nach der Erfindung,
Fig. 7 eine vergrößerte Teildarstellung aus Fig. 1 mit einer abgeänderten Ausführung des Schutzmaterials
und
Fig. 8 einen Querschnitt einer Vorrichtung zur Vorbehandlung des Schutzmaterials.
In den Fig. 1 bis 4 sind die Einzelelemente der Verpackung
separat und gegeneinander abgegrenzt dargestellt. Für entsprechende
Teile sind in diesen Figuren dieselben Bezugszeichen verwendet.
In Fig. 1 und 2 ist eine Rolle 10 aus Stahlband mit einem Auge 11 an ihrem Umfang mit einem Schutzmaterial 12 aus
Stahlblech versehen. Am äußeren Umfang steht das Stahlblech bei 13 an jeder Stirnfläche der Rolle 10 über. Ein
Rohr 14 aus Stahlblech ist in dem Auge 11 der Rolle. 10 angeordnet. Ein Stahlblech 15 mit einer Schutzschicht
aus Polyurethanschaum, die ein Polster bildet, liegt an jeder Stirnfläche der Rolle 10 an, so daß die Schutzschicht
16 gegen die Rolle 10 gedruckt wird. Der Außendurchmesser des ringförmig ausgebildeten Stahlblechs 15
ist etwas kleiner als der Durchmesser des auf dem Umfang der Rolle 10 vorgesehenen Schutzmaterials 12. Anstelle
des einen Stahlblechs 12 können auch mehrere einander überlappende Streifen auf dem Außenumfang der Rolle 10
vorgesehen sein, wozu lediglich vorauszusetzen ist, daß eine solche Anordnung gleichfalls bei 13 an jeder Stirnseite
der Rolle 10 übersteht.
Blätter 17 aus gegenüber V/assereinwirkung imprägniertem
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Papier, das ein weiteres Schutzmaterial ist, sind zwischen der Holle 10 und.der am Umfang vorgesehenen Schicht 12 aus
Schutzmaterial angeordnet. Das Papier 17 ragt auch in radialer Richtung nach innen zwischen die Stirnflächen der
Rolle 10 und die Schutzschicht 16. Ferner ist das Papier 17 auch in axialer Richtung in das Auge 11 umgebogen, so
daß eine rohrförmige Innenschicht aus Papier innerhalb des Auges angeordnet ist, wie es aus Fig. 1 und 2 zu erkennen
ist. Die inneren Umfangskanten der Rolle 10 sind ferner durch Stahlblechtrompeten 18 geschützt, die teilweise in
das Auge 11 hineinragen, teilweise auf der Stirnfläche der Rolle 10 aufliegen.
Mehrere Stahlbänder 19 dienen zur Befestigung der verschiedenen Elemente der Verpackung an der Rolle 10. Jedes
Band 19 läuft durch das Auge 11 der Rolle 10 und um den Querschnitt der Rolle 10 herum.
Mit dem Bewickeln der Rolle wird der axial nach außen überstehende Vorsprung 13 des Stahlblechs um die Umfangskante
der Rolle 10 radial nach innen abgebogen, so daß das Stahlblech 15 und der äußerste Teil des Polsters 16
(Fig. 2) teilweise überlappt wird. Das Stahlblech 15 und das Polster 16 liegen dann innerhalb des überstehenden
Vorsprungs 13.
Eine Abänderung der vorstehend beschriebenen Verpackung ist in Fig. 3 dargestellt. Hierbei ist eine abdichtende
Verbindung 20 aus einem bituminösen Mastix um die äußeren und inneren Umfangskanten der Rolle 10 an jeder Stirnfläche
aufgebracht, so daß eine Wasserabdichtung an der Verbindungsstelle des Schutzmaterials 12 und des Schutzmaterials 15 entsteht.
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Die Rolle 10 ist in IFig. 3 mit einer gekrümmten Stirnfläche
21 dargestellt. Dies ist eine häufig .auftretende Ausbildung beim Wickeln von Rollen aus Stahlband, die
zu Verpackungsproblemen führen kann. Bei der Erfindung ist jedoch das Polster 16 aus Polyurethanschaum vorgesehen,
das sich in dargestellter Weise deformiert und . den Änderungen der Kontur der Stirnflächen der Rolle
10 anpaßt.
In Pig. 4 ist eine Abänderung der Verpackung dargestellt,
bei der die in Fig. 1 bis 3 gezeigte Augentrompete 18 nicht erforderlich ist, obwohl beim Wickeln der Rolle
die axial nach außen gerichteten überstehenden Teile 13 des Stahlblechs an der äußeren Urnfangskante der Rolle
radial nach innen abgebogen werden können, so daß sie teilweise über dem Stahlblech 15 und dem radial äußersten-Teil
des Polsters 16 liegen können und somit das Stahlblech 15 und das Polster 16 innerhalb des überstehenden
Teils 13 an jeder Stirnfläche der Rolle 10 angeordnet
sind. Ein ringförmiges Stahlblech 22, das mit Polyurethanschaum 16 beschichtet ist, bedeckt jede Stirnfläche
der Rolle 10 und ragt in das Auge 11 der· Rolle 10 hinein. Eine abdichtende Verbindung kann auf die äußere Umfangskante
der Rolle aufgebracht sein, falls dies erforderlich ist.
Das ringförmige Blech 22 aus Pig. 4- und das ringförmige
Blech 15 aus Pig. 1 bis 3 sind mit Polyurethanschaum 16 beschichtet, und der Schaum 16 wird vor dem Aufbringen
des Blechs 15 oder 22 auf die Rolle 10 getrocknet. Dies bedeutet, daß kein Ablösungsmittel auf die Stirnflächen
der Rolle 10 aufgebracht werden muß, um das Ankleben des Schaums 16 an ihnen zu verhindern.
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Eine weitere Variation der Verpackung ist in Pig. 5 dargestellt.
Hier liegt das ringförmige Stahlblech 15 direkt an der Stirnfläche der Rolle 10 an. Der überstehende Teil
13 des Stahlblechs an der Umfangsflache der Rolle 10 ist
radial nach innen deformiert und über ein ringförmiges Polster aus einem getrockneten einstückigen Polyurethanschaum
23 gebogen, wenn die Rolle 10 mit den Bändern 19 umwickelt wird. Das einstückige Polyurethanschaumelement
23 ist aus einem Aerosol auf den Umfang des ringförmigen Blechs 15 aufgebracht und trocknet schnell ab,
so daß eine Schutzschicht an der äußeren Umfangskante der Rolle 10 gebildet wird. Da diese Kante der am häufigsten
zu beschädigende Teil der Rolle 10 ist, bildet die in Pig. 5 gezeigte Verpackung eine vorteilhafte Alternative
zum Schutz der Rollenkanten. Das äußere schützende Stahlblech 12 und die Papierblätter 17 sind angebracht,
wie es bereits im Zusammenhang mit Pig. 1 bis 3 beschrieben wurde.
Vor dem Einsetzen des Stahlblechs 14 in das Auge 11 der Rolle 10 kann vorteilhaft ein Expansionsring bereits
vorgeschlagener Art vorgesehen werden, um sicherzustellen, daß die innersten Windungen der Rolle 10 festgehalten v/erden
und die Schaumschicht 16 bei der Handhabung der Ver- · packung nicht beschädigen. .
In Fig. 6 ist eine Verpackungseinrichtung schematisch'
dargestellt, die eine Papierwickelstation 31, eine Stahlblechwickelstation 32 und eine dritte Station 33 zur End-.verpackung
und Bandbewicklung umfaßt. '
Rollen 10 aus Stahlband werden der Papierwickelstation
31 auf einem Förderer 34 zugeführt, und Papierblätter 17
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— ν —
v/erden von einer Zuf ührungs einrichtung 35 her um die jeweilige Rolle 10 herumgewickelt. Die Rolle 10 wird um
ihre Längsachse gedreht, um die Papierbewicklung zu erleichtern.
Die Rollen 10, die nun mit Papier 17 bewickelt sind, v/erden der Stahlblechwickelstation 32 zugeführt. Stahlbleche
12, die auf geeignete Länge geschnitten sind, v/erden von einer Zuführung 36 her den Rollen 10 zugeführt. Jede Rolle
10 wird dann so gedreht, daß die Stahlbleche 12 fest auf ihren Umfang aufgezogen werden, wobei sorgfältig darauf ·
zu achten ist, daß die jeweilige Rolle 10 relativ zu den Stahlblechen 12 zentriert ist, so daß an den äußeren Umfangskanten
an jeder Stirnfläche der Rolle 10 ein überstehender iCeil 13 aus Stahlblech 12 gebildet wird. Die
Stahlbleche 12 werden dann durch Punktschweißung verschweißt, um die Umwicklung an ihrer Position zu halten.
An der dritten Station 33 werden ringförmige Stahlbleche 15 an jede Stirnfläche der Rolle 10 innerhalb der vorstehenden
Teile 13 der Stahlbleche 12 angelegt. Der Schutz für die Stirnflächen der Rolle 10 kann in jeder der zuvor
beschriebenen Ausführungsarten verwirklicht werden. Stahlbänder 19 werden dann von einer Umwicklungsmaschine 37
auf die verpackte Rolle 10 gewickelt, so daß die überstehenden !Teile 13 des Stahlblechs 12 radial nach innen abgebogen
werden und über dem ringförmigen Stahlblech 15 bzw. über dem Polster 16 liegen und die Verpackung festigen.
Eine weitere mögliche Einrichtung zur Verpackung von Rollen kann ähnlich der in Fig. 1 des Hauptpatents
dargestellten aufgebaut sein. Der dort gezeigte Sprühtunnel ist jedoch nicht erforderlich, und das Einsetzen
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der ringförmigen Stahlbleche 15 erfolgt vor dein Aufbringen
von Stahlbändern auf die Verpackung. Das Verfahren zur Anwendung der Außenwindung der Rolle als Schutzmaterial entspricht
dem in dem Hauptpatent beschriebenen.
In Fig. 7 ist eine Rollenyerpackung dargestellt, die sich
zur Abführung von Regenwasser eignet, das sich innerhalb der Verpackung ansammeln kann, insbesondere zwischen der
äußeren Schutzschicht 12 und dem ringförmigen Blech 15
an jeder Stirnseite der Rolle 10. Um ein solches Abführen von Wasser zu ermöglichen, ist jede Seite des Schutzmaterials
12 mit einer Vielzahl in Richtung des Rollenuin- £angs mit Abstand zueinander .angeordneter Perforationen
40 versehen, die an jeder Seite der Rolle 10 im darge- , stellten Ausführungsbeispiel in zwei in Rollenlängsachse
nebeneinander angeordneten Reihen vorgesehen sind. Die Perforationen 40 werden an den Spitzen aufrechtstehender
und kegelstumpfformiger Vorsprünge 42 gebildet, die radial von der verpackten Rolle nach außen abstehen. Die
kegelstumpfartige Form der Vorsprünge ermöglicht ein Auslaufen
von Wasser,'das sich an den Seiten der Rollenverpackung ansammelt, während gleichzeitig Regenwasser praktisch nicht direkt durch die Perforationen 40 eintreten
kann, wenn die Verpackung im Freien gelagert wird.
Die perforierten kegelstumpfförmigen Vorsprünge 42 werden
in dem Schutzmaterial 12 vorteilhaft an der Stahlblechwickelstation 32 gebildet. Wie aus Fig. 8 hervorgeht,
können hier an jeder Seite der Rolle 10 zwei aufeinander wirkende Rollen 44 und 46 vorgesehen sein, durch die hindurch
das Stahlblech 12 geführt wird, bevor es auf die Rolle 10 aufgezogen wird. Aus der Darstellung geht hervor,
daß die obere Rolle 44 mit zwei in Richtung ihrer Achse beabstandeten ringförmigen Nuten 45 versehen ist,
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die eine derartige Tiefe haben, daß zwei entsprechende
Ringe aus kegelstumpfförmigen und radial nach außen stehenden Zapfen 47 auf einer unteren Rolle 46 in sie hineingeführt werden können. Beim Durchgang des Blechmaterials 12 zwischen den beiden Rollen 44 und 46 werden perforierte, kegelstumpfförmige Vorsprünge 42 gebildet, da ein Preßoder Stanzvorgang mit den Zapfen 47 an dem Blech 12 hervorgerufen wird- Die perforierten Vorsprünge 42 können
abweichend von dem dargestellten Ausführungsbeispiel an
den Kanten des Bleches 12 durch andersartig ausgebildete Rollen auch in jeder anderen geeigneten Anordnung vorgesehen sein.
Ringe aus kegelstumpfförmigen und radial nach außen stehenden Zapfen 47 auf einer unteren Rolle 46 in sie hineingeführt werden können. Beim Durchgang des Blechmaterials 12 zwischen den beiden Rollen 44 und 46 werden perforierte, kegelstumpfförmige Vorsprünge 42 gebildet, da ein Preßoder Stanzvorgang mit den Zapfen 47 an dem Blech 12 hervorgerufen wird- Die perforierten Vorsprünge 42 können
abweichend von dem dargestellten Ausführungsbeispiel an
den Kanten des Bleches 12 durch andersartig ausgebildete Rollen auch in jeder anderen geeigneten Anordnung vorgesehen sein.
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Claims (1)
- Patentansprüche ;ί1.] Verfahren zum Verpacken von zu einer Rolle aufge— ^wickeltem Bandmaterial, bei dem ein Schutzmaterial um den Rollenumfang gewickelt wird, das an den'Umfangskanten der Rolle übersteht, ferner ein Schutzmaterial in das Auge der Rolle eingebracht wird und die Stirnflächen der Rolle mit Schutzmaterial versehen werden, nach Patent.'·......' (Patentanmeldung P 20 21 314.3), dadurchgekennzeichnet, daß zumindest an der Außenkante.des auf die jeweilige Stirnfläche aufgebrachten Schutzmaterials innerhalb des überstehenden Schutzmaterials ein flexibles Polster vorgesehen wird.2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das auf die jeweilige Stirnfläche aufzubringende Schutzmaterial vor dem Aufbringen mit einem Polstermaterial beschichtet wird.3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Polster auf die in Richtung der Rollenachse äußere Fläche des auf die jeweilige Stirnfläche aufgebrachten Schutzmaterials im Bereich der äußeren Umfangskante aufgebracht wird.A. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der an den Umfangskanten der Rolle überstehende !Teil des auf den Rollenumfang aufgebrachten Schutzmaterials auf jeder Stirnseite der Rolle derart in radialer Richtung nach innen umgebogen wird, daß er auf dem jeweiligen auf die Stirnseite der Rolle aufgebrachten Schutzmaterial und dem zugeordneten Polster aufliegt.309849/03875- Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere mit Abstand zueinander angeordnete Perforationen in dem auf den Rollenumfang aufzubringenden Schutzmaterial erzeugt werden, und daß das Schutzmaterial derart auf den Rollenumfang aufgebracht wird, daß diese Perforationen an jeder Rollenseite mit in Richtung des Rollenumfangs gegenseitigem Abstand zueinander angeordnet sind.6. Verfahren nach Anspruch 5> dadurch gekennzeichnet, daß die Perforationen an den Spitzen aufrechtstehender kegelstumpfförmiger Vorsprünge erzeugt v/erden, die beim Aufziehen des Schutzmaterials auf den Rollenumfang radial von der Rolle nach außen abstehen.7· Verpackte Rolle aus Bandmaterial mit einem auf den Rollenumfang aufgebrachten Schutzmaterial, mit im Rollenauge vorgesehenem Schutzmaterial und mit einem steifen, ringförmigen Element aus Schutzmaterial an jeder Stirnseite, dadurch gekennzeichnet, daß ein ringförmiges, flexibles Polster (16, 23) zumindest an der radial äußersten Kante des ringförmigen Elements (15) innerhalb eines axial vorstehenden Teils (13) des auf <Lem Rollenumfang vorgesehenen Schutzmaterials (12) angeordnet ist.8. Rolle nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Polster (16) und das ringförmige Element (15) im Bereich zwischen dem Rollenauge (11) und der äußeren Umfangskante aneinander liegen..9. Rolle nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß das ringförmige Element (15) und das auf den309849/0387Rollenumfang aufgebrachte Schutzmaterial (12) aus Stahlblech bestehen.10. Rolle nach einem der Ansprüche 7 bis 95 dadurch gekennzeichnet, daß der überstehende Teil (13) des auf den Rollenumfang aufgebrachten Schutzmaterials (12) an jeder Stirnseite der Rolle (10) radial nach innen umgebogen ist, so daß er auf dem jeweiligen ringförmigen Element (15) und dem zugehörigen Polster (16, 23) im Bereich der radial äußeren Umfangskante aufliegt.11. Rolle nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das auf den Rollenumfang aufgebrachte Schutzmaterial (12) mit einer Vielzahl in Richtung des Rollenumfangs mit Abstand zueinander angeordneter Perforationen (40) versehen ist, die nahe jeder Rollenkante angeordnet sind.12. Rolle nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Perforationen (40) an den Spitzen aufrechtstehender kegelstumpfförmiger Vorsprünge (42) gebildet sind, die von der Rolle (10) radial nach außen abstehen.30 98 49/0 38tiLeerseite
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