DE2316032A1 - Halterung fuer einen gesteinsschneider, insbesondere fuer schneidscheiben zum abbau von gestein - Google Patents
Halterung fuer einen gesteinsschneider, insbesondere fuer schneidscheiben zum abbau von gesteinInfo
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Description
Halterung für einen Gesteinsschneider, insbesondere für Schneidscheiben zum Abbau von Gestein
Die Erfindung betrifft Schneid- bzw. Trennscheiben für Gestein und insbesondere
eine Halterung für derartige Schneidscheiben.
Bekannt sind verschiedene Vorrichtungen zur Halterung von Schneidscheiben,
welche zum Gesteinsabbau benutzt werden. Bei einer dieser Vorrichtungen wird ein axial entnehmbarer Sparmbolzen verwendet,
welcher den Abstand zwischen den gegenüberliegenden Endteilen eines Befestigungssattels überspannt. Ausführungsbeispiele dieser Halterung
sind in den US-PS 3 389 760 und 3449 024 beschrieben und dargestellt.
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Weitere bekannte Halterungen sind mit Klemmen und Bolzen versehen,
welche dazu dienen, einen Tragbolzen bzw. eine Tragwelle an Endlagern zu befestigen. Beispiele von Ausführungsformen dieser Konstruktion
sind in den US-PS 3 216 513 und 3 612 196 beschrieben und
erläutert. In der letztgenannten US-Patentschrift ist gleichzeitig eine Befestigung oder Halterung für einen Maß-Schneider dargestellt, welchem
ein Befestigungssockel in einem radial äusseren Endlager oder . Endbock zugeordnet ist. Ein derartiger Sockel nimmt einen Endteil der
Schneid-Tragwelle bzw. des Tragbolzens auf. Das entgegengesetzte Ende der TragweUe ist mit Hilfe von Klemmen am anderen Endlager angebracht.
Davon ausgehend besteht die Aufgabe der Erfindung darin, eine neuartige
Halterung für eine Gesteinsschneidscheibe zu schaffen. Die Halterung soll so ausgebildet sein, dass die zum Zusammenbau und zum Ausbau
der Schneidscheiben an ihrem Befestigungssattel oder -block erforderliche Arbeit auf ein Minimum reduziert werden kann.
Gemäss der Erfindung sind ein Befestigungszapfen und ein entsprechender
den Zapfen aufnehmender Sockel an jedem Ende der Schneidanordnung vorgesehen. Die Befestigungszapfen oder Lagerzapfen können aus
den Ehdteilen der Tragwelle für die Schneidscheibe bestehen. Die Sockel
für diese Zapfen sind in den Endlagern angeordnet. Die Sockel können
auch in den Endteilen der TragweUe ausgebildet sein, wobei die Befestigungszapfen
durch die Endlager getragen sind. Erfindungsgemäss ist eines der Endlager relativ fixiert, während das andere ohne weiteres
abnehmbar ist. Der Ausbau einer Schneideinrichtung erfordert das Lösen und das Abnehmen des lösbaren Endlagers von seiner Halterung, wonach
die Schneidscheibe vom zweiten Endlager in Endrichtung abgenommen
wird. Bevorzugt weist das zweite Endlager einen Gewindesockel auf,
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welcher koaxial der Schneidscheibe und der Tragwellenachse zugeordnet
ist. Ein länglicher Bolzen erstreckt sich in Axialrichtung durch die Tragwelle (und möglicherweise auch durch eine in jedem der Lager hierfür
vorgesehene Öffnung) und ist in den Gewindesockel eingeschraubt. Schräg verlaufende bzw. sich verjüngende Befestigungszapfen und entsprechende .
Befestigüngssockel können benutzt werden. Es kann ein länglicher Verbindungsbolzen
eingesetzt werden, um die beiden Verbindungsbolzen relativ, zueinander zu bewegen und um die sogenannten Befestigungszapfen
fest an die Sockel anzulegen.
Die Erfindung ist nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen unter
Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung erläutert.
Fig. 1 ist eine Ansicht einer ersten Ausführungsform der Schneidvorrichtung
unter Darstellung der Befestigungsbasis, der Ehdlager und der oberen Hälfte der Schneidscheibenanordnung
im Axial schnitt, während die untere Hälfte der Schneidscheibenanordnung in Seitenansicht wiedergegeben ist;
Fig. 2 ist eine Explosivdarstellung der in Fig. 1 dargestellten
Schneidscheibenanordnung unter Darstellung einiger Teile in Schnittansichtj
Fig. 3 ist eine Ansicht der in den Fig. 1 und 2 dargestellten Schneidscheibenanordnung
im zusammengesetzten Zustand;
Fig. 4 ist eine der Fig. 1 vergleichbare Ansicht einer weiteren Ausführungsform der Schneidanordnung;
Fig. 5 ist eine der Fig. 2 vergleichbare Ansicht unter Darstellung
der modifizierten in Fig. 4 dargestellten Anordnung;
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Fig. 6 ist eine der Fig. 3 vergleichbare Ansicht unter Darstellung
der modifizierten Schneidanordnung gemäss Fig. 4 und 5;
Fig. 7 ist eine den Fig. 1 und 4 vergleichbare Ansicht einer
weiteren Ausführungsform einer Schneidanordnung; .
Fig. 8 ist eine den Fig. 2 und 5 vergleichbare Ansicht der in Fig. 7
wiedergegebenen Ausführungsform; und
Fig. 9 ist eine den Fig. 3 und 6 vergleichbare Ansicht der Schneidanordnung
gemäss Fig. 8 im zusammengesetzten Zustand.
Das in den Fig. 1-3 dargestellte Trenn- bzw. Schneidgerät umfasst eine
Basis 10, ein erstes an einem Ende der Basis 10 angebrachtes Endlager
12 und ein zweites, am entgegengesetzten Ende der Basis 10 lösbar angebrachtes
Endlager 14. Die Basis 10 ist durch Schweissverbindung oder auf andere Weise an einem Schneidträger 16 angebracht (beispielsweise
am Schneidkopf einer Tunnelvortriebsmaschine).
Die beiden Endlager 12 und 14 sind im wesentlichen senkrecht zur Fläche
des Schneidträgers 16 ausgerichtet. Die Halterung umfasst ferner eine längliche Tragwelle 18, welche nach Befestigung senkrecht zur durch die
Linie "x" in Fig. 1 dargestellte Drehachse des Trägers 16 und radial
bezüglich desselben verläuft. '
In jeder Ausführungsform der Erfindung weist der lösbare Teil der
Schneideinrichtung (d.h. die Schneidscheibenuntereinheit) eine Tragweite 18, eine Trenn- bzw. Schneidscheibe 20, ein Paar Kombinationslager 22 und ein Paar Dichtungen 24 auf. Die Lager 22 dienen zur Halterung
der Schneidscheibe 20, so dass sie sich um die Tragwelle 18
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drehen kann. Die Tragwelle 18 ist nach einer Ausführungsform an einem
Ende mit einem im Durchmesser erweiterten Teil 26, mit einem kleineren Durchmesser aufweisenden Mittelteil 28 und mit einem Gewindeteil
30 ausgebildet. Auf dem Mittelteil 28 sind die Lager 22 geführt, während der Gewindeteil 30 zur Aufnahme einer Haltemutter 32 dient. Wie ersichtlich,
sind das gemäss Fig. 1 rechts befindliche Lager 22 und ein mittlerer Abstandsring 34 vom kleinen Durchmesser aufweisenden Ende auf
die Tragwelle 18 aufgezogen. Die Schneidscheibe 20 ist auch vom kleineren Durchmesser aufweisenden Ende der Tragwelle 18 her eingebaut und
wird in Endrichtung verlagert, bis ihr innerer Abstandsflansch 36 in Form einer Schulter an dem bereits eingebauten Lager 22 anliegt. Anschliessend
wird das zweite Lager 22 in seine Position gebracht, wonach die Haltemutter 32 aufgeschraubt werden kann.
Wie ersichtlich weist die Schneidscheibe 20 einen ringförmigen Rand 38,
einen Schneidring 40 und einen Haltering 42 auf.
Die genaue Bauform bzw. Zusammensetzung der Lager, der Dichtungen und der Schneidscheibe als auch die Art und Weise der Befestigung dieser
Elemente auf der Tragwelle stellen keinen wesentlichen Bestandteil der
vorliegenden Erfindung dar, sondern verschiedenartigen Äusführungsfor
men zugängig.
Gemäss Fig. 1-3 weist das Endlager 12 in Form eines Ständers, gelegentlich
auch als erstes Endlager benannt, einen nach innen sich erweiternden Sockel 44 zur Aufnahme der Welle auf. Der entsprechende
Endteil der Tragwelle 18 ist als ein nach aussen sich verjüngender Zapfen
46 entsprechender Schräge und Grosse ausgebildet. An der Basis des
Sockels 44 befindet sich ein Innengewinde aufweisender und kleineren Durchmesser besitzender Sockel 48. Der Sockel 48 in Form einer Ge-
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wxndeöffnung ist dem zur Aufnahme des Zapfens dienenden Sockel
der Tragwelle 18 und einem länglichen Bolzen 50 koaxial zugeordnet.
Der Bolzen 50 erstreckt sich durch eine in der Mitte der Tragwelle
18 verlaufende Bohrung.
Das Endlager 14, gleichfalls von Ständer- bzw. Bockform und als
zweites Endlager benannt, trägt einen zylindrischen Sockel 52 zur Auf— nähme eines zylindrischen Zapfens 54 der Tragwelle 18. Im vorliegenden
Fall ist der Zapfen 46 auch als erster Endteil der Tragwelle bezeichnet
bzw. als erster Befestigungszapfen. Der Zapfen 54 wird dagegen als zweiter Endteil der Tragwelle oder als zweiter Befestigungszapfen bezeichnet. Der Sockel 54 ist gelegentlich als erster Befestigungssockel
bezeichnet, während der Sockel 52 als zweiter Zapfen-Befestigungssockel bezeichnet werden kann.
Das zweite Endlager 14 ist am Ende der Basis 10 lösbar angebracht.
Es kann eine nach unten sich erstreckende Schulter 56 aufweisen, welche genau in eine entsprechende Ausnehmung der Basis 10 eingepasst
ist. Ein derartiges Lager 14 kann mittels Maschinenschrauben 16 an der Basis 10 befestigt werden. Zu diesem Zweck erstrecken sich
die Maschinenschrauben bzw. -bolzen durch fluchtende Öffnungen in Seitenteilen 62, 64 und in der Basis 10 und sindmittels Muttern 66
fixiert (Fig. 1).
Der untere Teil des Endlagers 14 ist entlang einer Ebene "y" geteilt,
welche axial den Sockel 52 durchsetzt.
Wenn man davon ausgeht, dass die Tragplatte bzw. Basis 10 fest an einem Schneidträger befestigt ist (so beispielsweise an einem Schneidkopf
einer Tunnelvortriebsmaschine, wie sie in Fig. 1 der vorgenannten
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US-Patentschrift 3 612 196 dargestellt ist) und dass das Endlager 12
an dieser Basis 10 befestigt ist, dann wird die Trenn- bzw. Schneidscheibenuntereinheit
(Tragwelle 18, Schneidscheibe 20, Lager 22, Dichtungen 24 etc.) in Endrichtung bewegt, bis der Befestigungszapfen
46 innenhalb des Sockels 44 anliegt. Diese Bewegung muss nicht entlang einer geradlinigen Bahn verlaufen, sondern kann auch entlang
einer gewölbten Bahn verlaufen. Anschliessend wird das Endlager 14
relativ zur Schneidscheibenuntereinheit bewegt, bis der Zapfen bzw. Endteil 54 der Tragwelle innerhalb des Sockels 52 aufgenommen ist.
Die Ausnehmung 58 ist an ihrem Ende geöffnet, so dass die Schulter 56 während der vorangehend beschriebenen Bewegung des Lagers 14
in diese Ausnehmung gleiten kann.
Der längliche Bolzen 50 wird anschliessend zunächst durch eine Öffnung
einer Abdeckung 68 und anschliessend durch die längliche, in der Mitte verlaufende Bohrung der Tragwelle 18 eingeführt. Der Bolzen 50 wird
angezogen, um die Schneidscheibeneinheit fest gegenüber dem Endlager 12 und den Zapfen 46 eng innerhalb des Sockels 44 anzuziehen.
Anschliessend werden die Maschinenschrauben bzw. Bolzen 60 eingebaut, wonach die Muttern 66 angezogen werden können. Wenn die Maschinenschrauben
60 nach unten verspannt werden, rücken die beiden Teile des Endlagers 14 im Bereich des Schlitzes enger zueinander,
so dass die Wände des Sockels 52 unter Reibung den Umfang des Befestigungszapfens
54 ergreifen oder festklemmen. Die Abdeckung 68 ist lediglich vorgesehen, um den Bolzenkopf 70 zu beschützen. Wie aus
den Fig. 1-3 hervorgeht, befindet sich der Bolzenkopf 70 innerhalb
einer in der Abdeckung oder Kappe 68 vorgesehenen Gegenbohrung
Nachfolgend wird die Ausführungsform gemäss Fig. 4-6 beschrieben.
Die Schneidscheibe 20 und die meisten Elemente, welche zur Dreh-
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lagerung der Scheibe bezüglich der Tragwelle 18s dienen, sind identisch
mit den unter Bezugnahme auf die Ausführungsform gemäss Fig. 1-3 erläuterten Bauteilen. Infolgedessen werden diese einzelnen
Elemente nicht erneut beschrieben.
Bei der in den Fig. 4-6 dargestellten Ausführungsform sind Sockel
96, 82 mit einer Schräge in jedem der Endlager 1231J1 14J vorgesehen.
Ein komplementärer entsprechend der Darstellung nach aussen sich verjüngender Befestigungszapfen 74S 76 ist an jedem Ende der Tragwelle
18* angeordnet. Bei dieser Ausführungsform sind der Befestigungszapfen
76 und die Haltemutter für die Lager etc. in einem einzelnen Körper vereint. Ein derartiger Körper 76 ist auf dem im Durchmesser
kleineren Teil der Tragwelle 18s aufgeschraubt.
Der Beginn des Zusammenbaues der beschriebenen Ausführungsform
entspricht im wesentlichen dem Ablaufs wie er unter Bezugnahme auf
die Ausführungsform der Fig„ 1-3 erläutert wurde. Im vorliegenden
Fall ist jedoch eine nach unten sich öffnende trapezförmige Ausnehmung
78 im Endlager 14s vorgesehen» Die Nut bzw0 Ausnehmung 78 nimmt
einen komplementären Keil 30 auf,, welcher sich von der Basis 10* nach
aussen erstreckt. Die Ausnehmung 78 fluchtet mit dem Keil 80. Infolgedessen wird das Endlager 14s in Richtung der teilweise bereits
befestigten Schneidscheibenuntereinheit bewegt,, bis der Keil 80 lose
durch die Ausnehmung umschlossen ist und sich der Zapfen 76 unter
losem Sitz innerhalb des Sockels 82 befindet. Anschliessend wird ein Verbindungsbolzen 50 durch eine Öffnung 84 des Endlagers 14? und von
dort durch die in der Mitte verlaufende Bohrung 86 der Tragwelle 18s eingeführt. Der Bolzen 50 wird gedreht, so dass sich sein Gewindeendteil
48 in den Gewindesockel 90 einschraubt. Bei Anziehen des Bolzens 60 tritt sein Kopf 70 in eine Gegenbohrung 94 eins welche die Off-
nung 84 im Endlager 14* umgibt. So liegt der Kopf 82 des Bolzens an
der Basis der Gegen- bzw. Senkbohrung 94. Wenn der Bolzen 50 weiter angezogen wird, drückt er das Endlager 14' näher an das Endlager 12*.
Dabei werden die Zapfen 74 und 76 eng an ihre entsprechenden Sockel 96 und 82 angepresst. Schliesslich wird ein Querbolzen 98 angezogen,
um die unteren Seitenteile 100 und 102 des Endlagers 14 zusammenzuziehen, so dass sie den Keil 80 umgreifen. Bei dieser Ausführungsform der Erfindung ist das Endlager 14* mit einem Spalt 104 oberhalb
des Keils 80 bzw. der den Keil aufnehmenden Ausnehmung ausgestattet. Der Bolzen 98 erstreckt sich durch einen oberhalb des Keils 80 den
Spalt 104 schneidenden Kanal. Der innerhalb des Endteils 100 befindliche
Teil der Bolzenbohrung ist mit Innengewinde versehen und nimmt das Gewinde des Bolzens 98 auf. Eine Gegen- bzw. Senkbohrung 106
ist für den Kopf 108 des Bolzens 98 ausgebildet.
Ein Vorteil der in den Fig. 4-6 dargestellten Ausführungsform ist darin zu sehen, dass keine Bolzenköpfe freiliegen und infolgedessen
während der Benutzung des Schneid- bzw. Trenngerätes nicht abgeschlagen etc. werden können. Es befinden sich auch keine Bolzenköpfe
im Bereich der beiden Endlager 12* und 14*, welche sich am nächsten
zu der zu schneidenden Gesteinsfläche befinden.
Die in den Fig. 7-9 dargestellte Ausführungsform einer Halterung entspricht im wesentlichen der unter Bezugnahme auf die Fig. 4-6
beschriebenen Anordnung. Es werden infolgedessen nur die bestehenden Unterschiede erläutert. Auch in dieser Ausführungsform werden
die Schneid- bzw. Trennscheibe 20, die Lager 22, die Dichtungen 24 etc. nicht erläutert.
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Die Tragwelle 18H ist von Rohrform und weist einen nach innen sich
verjüngenden Sockel 110, 112 an jedem Ende auf. Der Sockel 110
dient zur Aufnahme eines komplementär ausgebildeten, nach innen sich verjüngenden Zapfens 112, welcher Bestandteil eines jeden Endlagers
112" ist. Ein zweiter nach innen zulaufender Befestigungszapfen 116 wird durch das zweite Endlager 14". getragen. Bei dieser Ausführungsform
der Erfindung durchsetzt eine Querbohrung 118 den Keil 80*. Der Kanal bzw, die Bohrung 118 kann mit einem einen Bolzen
aufnehmenden Kanal 120 in Fluchtung gebracht werden, welcher die
unteren Seitenteile 122, 124 des Endlagers 14" durchsei;zts wenn sich
der Keil 80* innerhalb der Ausnehmung 78* befindet. Der Kanal 118 ist
breiter als der Durchmesser des Querbolzens~98„ Infolgedessen kann
das Endlager 14" in seiner Position axial bezüglich der Tragwelle 18"
verändert werden, während der Querbolzen 98 sowohl im Kanal 118 als
auch im Kanal bzw. in der Bohrung 120 gehalten ist.
Der Zusammenbau beginnt, wenn die Schneidscheibenuntereinheit relativ
bezüglich des Endlagers 12" bewegt wird, um den Zapfen 114 in
seinen Sockel 110 einzuführen, Anschliessend wird das Endlager 14"
in seine Position bewegt, wobei der Keil 80J in die Ausnehmung 78 eintritt
und der Befestigungszapfen 116 vom zugehörigen Sockel 112 aufgenommen wird. Der Verbindungsbolzen 50 wird zunächst durch seine
Öffnung im Lager 14" und von dort durch die offene Mitte der Tragwelle
18" eingeführt. Der Bolzen wird in den Gewindesockel bzw. die Gewindebohrung
126 innerhalb des Endlagers 12" eingeschraubt, welche koaxial
bezüglich des Zapfens 114 liegt. Der Bolzen 50 wird angezogen,
um die Befestigungszapfen 114 und 116 eng an die Sockel 110 und 112
anzulegen. Anschliessend wird der Querbolzen 98 angezogen, um die beiden Klemmteile 122 und 124 sowohl gegenseitig als auch gegenüber
dem Keil 80* festzuklemmen.
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Bei der in den Figuren 7-9 dargestellten Ausführungsform sind nur zwei Bolzenköpfe vorgesehen. Beide von ihnen sind in das Ehdlager
14" eingelassen, so dass sie gegenüber Abnutzung immer geschützt sind.
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Claims (16)
1. Halterung für einen Gesteinsschneider, insbesondere für eine Trenn-
und Schneidscheibe für Gesteinsabbau, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung mit einer länglichen Tragwelle(18) versehen ist, durch
welche sich in Axialrichtung mittig eine Bohrung erstreckt, ferner ein
erstes Endlager (12), einen ersten Haltezapfen (46), welcher sich entweder
auf dem ersten Endteil der Tragwelle oder auf dem ersten Ehdlager befindet und einem komplementären ersten Sockel (44) am anderen
Teil zugeordnet ist, dass der Haltezapfen (46) und der den Zapfen aufnehmende
Sockel so einander in ihrer Lage zugeordnet sind«, dass sie
bei Bewegung der Tragwelle in Richtung des ersten Endlagers miteinander in Eingriff befindlich.sind, dass ein zweites Endlager (14) der
Halterung Mittel (60) aufweist,, welche das Lager unter Abstand vom"
ersten Endlager auf seiner Unterlage befestigen, dass sich ein zweiter
Haltezapfen (54) entweder auf dem zweiten Endteil der Tragwelle oder auf dem zweiten Endlager (14) befindet und einem komplementären
Sockel (52) am anderen Teil zugeordnet ist, wobei sich ein Gewindesockel
(48) im ersten Endlager (12) befindet und auf die in der Mitte der
Tragwelle verlaufende Bohrung ausrichtbar ist, dass ein länglicher Bolzen (50) durch die Mittelbohrung der Tragwelle einführbar ist,- und
dass ein Gewindeendteü des Bolzens in den Gewindesockel (48) einschraubbar
ist, so dass der Bolzen verwendbar ist, um die Tragwelle wenigstens am ersten Endläger zu fixieren.
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2. Halterung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das
erste Endlager (12) an einer Basis (10) befestigt ist, und dass die
das zweite Endlager lösbar befestigenden Mittel aus Maschinenschrauben (60) bestehen, durch welche das zweite Endlager lösbar
an der Basis befestigt ist.
3. Halterung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die
ersten und zweiten Endteile der Tragwelle (18) die ersten und zweiten
Sockel zur Aufnahme der Haltezapfen aufweisen, und dass sich die ersten und zweiten Haltezapfen an den ersten und zweiten Lagern befinden.
4. Halterung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die
ersten und zweiten Endteile der Tragwelle die ersten und zweiten Haltezapfen
aufweisen und dass die Sockel an den ersten und zweiten Lagern gebildet sind.
5. Halterung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Endlager in zwei Teile (62, 64) unterteilt ist, und dass die Trennung
zwischen den beiden Teilen entlang einer Ebene (y) verläuft, die axial den Sockel des Endlagers durchsetzt.
6. Halterung für einen Gesteinsschneider, dadurch gekennzeichnet, dass eine längliche Tragwelle der Halterung an jedem ihrer Enden
mit einem nach aussen gerichtet sich verjüngenden Haltebund ausgestattet ist, ferner mit einer Basis, mit einem ersten Endlager, welches
an der Basis befestigt ist und einen komplementären ersten Sockel zur Aufnahme des ersten Haltebunds aufweist, wobei der Sockel und
der Haltebund ineinandergreifen, wenn die Tragwelle in Endrichtung
auf das erste Endlager geschoben wird, dass ein zweites Endlager mit
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Mitteln versehen ist, weiche das Lager lösbar ah der Basis im Abstand
vom ersten Endtager befestigen, und dass ein komplementärer zweiter
Sockel einen zweiten Haltebund aufnimmt, wenn das zweite Endlager
axial bezüglich der Tragweite bewegt wird.
7. Halterung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die
Halterungsbasis mit einem sich am zweiten Endlager nach aussen erstreckenden
Keil ausgestattet ist, und dass das zweite Endlager eine
den Keil aufnehmende Aussparung aufweist.
8. Halterung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der
zweite Endteil nach ihnen drückbare Seitenteile aufweist, welche die
Aussparung bilden, und dass Mittel die Seitenteile in fester Anlage an
den Keil anpressen.
9. Halterung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das
erste Endlager einen Gewindesoekel aufweist, der sich koaxial bezüglich
des zweiten Sockels zur Aufnahme des Haltebunds erstreckt, dass
sich in Axial richtung der Tragwelle eine mittlere Bohrung erstreckt,
und dass ein länglicher Bolzen durch die Mittel bohrung der Tragwelle
einführbar ist und einen Gewindeendteil aufweist welcher in den Gewindesockel
einschraubbar ist, so dass der Bolzen benutzet werden kann,
um die Tragwelle an wenigstens dem ersten Endtager zu befestigen.
10. Halterung für eine Gesteinsschneiderscheibe, dadurch gekennzeichnet,
dass die Halterung eine längliche Tragwelle aufweist, welche
an jedem ihrer Enden mit einem schräg nach innen gerichteten Sockel
zur Aufnahme eines Haltebunds versehen ist, ferner eine Halterungsbasis,
ein erstes Endlager, welches an der Basis befestigt ist und einen
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komplementären ersten Haltebund zum Einführen in den ersten Sockel
trägt, wenn die Tragwelle in Endrichtung auf das erste Endlager bewegt
wird, dass ein zweites Endlager mit Mitteln versehen ist, um es lösbar an der Basis im Abstand vom ersten Endlager zu befestigen und einen
zweiten komplementären Haltebund aufweist, welcher in den zweiten Sockel einführbar ist, wenn das zweite Endlager axial bezüglich der
Tragwelle verschoben wird.
11. Halterung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die
Halterungsbasis einen am Ende des zweiten Endlagers nach aussen stehenden Keil aufweist, und dass das zweite Endlager eine den Keil
aufnehmende Ausnehmung trägt.
12. Halterung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Endteil nach innen gerichtet zusammendrückbare Seitenteile
aufweist, welche die Ausnehmung bilden, als auch Mittel, um die Seitenteile dicht an den Keil anzudrücken.
13. Halterung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Endlager einen sich koaxial bezüglich des zweiten Haltebunds
erstreckenden Gewindesockel aufweist, dass die längliche Tragwelle durch einen in der Mitte verlaufenden Kanal in Axialrichtung durchsetzt
ist, und dass ein länglicher Bolzen durch den in der Mitte verlaufenden Kanal der Tragwelle einführ bar ist und einen in den Gewindesockel einschraubbaren
Endteil aufweist, so dass der Bolzen benutzt werden kann, um die Tragwelle an wenigstens dem ersten Endlager zu befestigen *
14. Halterung für eine Gesteinsschneiderscheibe, dadurch gekennzeichnet,
dass die Halterung mit einer länglichen^ erste und zweite
Endteile aufweisenden Tragwelle versehen ist, ferner mit einer Halterungs-
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basis, an welcher ein erstes Endlager befestigt ist, dass ein erster
Haltebund am ersten Endteil öder am ersten Endlager angeordnet ist, ,
während ein komplementärer Sockel am anderen Teil vorgesehen ist, dass der Haltebund und der Sockel so ausgerichtet sind, dass sie durch
Bewegung der Tragwelle in Richtung des ersten Endlagers in Eingriff
gelangen, dass sich ein Keil von der Halterungsbasis an dem dem
ersten Endlager entgegengesetzten Ende nach aussen.erstreckt, dass
ein zweites Endlager Mittel aufweist, welche dieses lösbar unter Abstand vom ersten Endlager an der Basis befestigen, wobei die Mittel zusammendrückbare
Seitenteile aufweisen, welche eine Nut zur Aufnahme des Keils bilden, als auch Mittel, welche die Seitenteile zum
Zwecke der Verklemmung in Anlage am Keil zusammendrücken, dass ein zweiter Haltebund am zweiten Endteil der Welle oder am zweiten
Endlager vorgesehen ist, während sich ein komplementärer zweiter Sockel zur Aufnahme des Bunds am anderen Teil befindet, und dass
der zweite Haltebund und der zweite Sockel zur Aufnahme des Haltebunds
bei Bewegung des zweiten Endlagers in Eingriff gelangen, wenn der Keil in die Nut geschoben wird.
15. Halterung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die längliche Tragwelle eine den Wellenkörperfin Axialrichtung in der Mitte
durchsetzende Bohrung aufweist, dass ein Gewindesockel am ersten
Endlager ausgebildet und auf den Mittelkanal der Tragwelle ausrichtbar ist, dass ein länglicher Bolzen durch den Mittelkanal der Tragwelle
einführbar ist, und dass ein Gewindeendteil des Bolzens in den Gewindesockel einschraubbar ist, so dass der Bolzen benutzt werden kann, um
die Tragwelle an wenigstens dem ersten Endlager zu fixieren.
16. Halterung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass das
zweite Endlager eine einen Bolzen aufnehmende Öffnung aufweist, wel-
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ehe mit dem in der Mitte verlaufenden Kanal der länglichen Tragweite
fluchtet, wenn die Haltebünde sich innerhalb der zugehörigen Sockel befinden und dass der längliche Bolzen mit einem grössere Abmessungen
als die Bolzenöffnung aufweisenden Kopf ausgebildet ist, so dass der Kopf des Bolzens bei Anziehen desselben am zweiten Endlager anliegt
und dieses in Richtung des ersten Endlagers drückt.
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