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Schneidvorrichtung zum Zerkleinern von Gartenfrüchten, sogenannter
Zwiebelschneider.
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Die Erfindung bezieht sich auf eine Schneidvorrichtung zum Zerkleinern
von Gartenfrüchten, wie Obst, Gemüse, Xräuter od. dgl., auf einen sogenannten Zwiebelschneider,
mit einer über das Schneidgut stülpbaren Gehäuseglocke, in welcher ein Mehrklingen-Schneidmesser
vorgesehen ist, das an einer, mit einem von außen betätigbaren, rückstellfederbelasteten
Druckstößel verbundenen Messerträger angeordnet ist, sowie mit einem, mit den Messerklingen
zusaimenwirkenden Abstreifer.
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Bei Schneidsorrichtungen, bei sogenannten Zwiebelschneiden der eingangs
beschriebenen Gattung ist der Abstreifer als zum Schneidgut, d.h. nach unten hin
ebene, vorsprungsfreie Platte ausgebildet. Sie wird durch die
Klingen
des Schneidmessers gehalten, indem die die Schlitze der Abstreiferplatte durchgreifenden
Klingen im Bereiche ihrer Schneide nach außen gerichtete Haltevorsprünge aufweisen,
die an den Enden der Schlitze die Abstreiferplatte hintergreifen. Damit soll die
Xbstreiferplatte beim Rückhub das Mehrklingen-Schneidmesser mitgenommen und das
Schneidgut soll gegenüber den zuruckgehenden Messerklingen abgestreift werden.
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Es ist leicht einzusehen, daß der vorbekannte Abstreif er nur eine
Zufallsabstreifung bewirken kann. Wird nämlich durch die Klingen des Schneidmessers
der Schneidhub ausgeführt, dann dringen diese von oben her in das Schneidgut ein.
Der Abstreifer hingegen stützt sich oben auf dem Schneidgut ab und bleibt auf diesem
liegen. Die Messer hingegen gehen durch das Schneidgut hindurch bis auf eine Schneidgutunterlage.
Es kommt nun jedoch in der Praxis immer wieder vor und dies ist auch unvermeidbar,
daß sich grobe Stücke des Schneidgutes so zwischen die Messerklingen setzen, daß
sie beim Rückhub der Messer klingen zwischen diesen eingeklemmt bleiben. Der Abstreifer
ist hierbei nicht in der Lage, eine echte Xbstreiffunktion
zu übernehmen,
weil bei ihm keinerlei Möglichkeit vorhanden ist, dafür zu sorgen, daß der Abstreifer
beim Ruckhub des Mehrklingen-Schneidmessers auf dem Schneidgut zumindest vorübergehend
ruhen bleibt. Nur so wäre eine echte Ab$treiffunktion möglich. In der Tat ist es
aber so, daß flan die einaal zwischen den Messerklingen eingeklemmten Schneidgutbrocken
nur mit Gewalt und mitunter sogar durch Zerstörung eines Teiles der beteiligten
Funktionsbauelemente des Zwiebelschneiders wieder zwischen den Messerklingeu freibekommt.
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Ein anderer Nachteil der vorbekannten Abstreiferplatte alt nach unten
hin ebener, vorsprungsfreier Druckfläche besteht auch darin, daß das Schneidgut
beim Fortschreiten des Zerkleinerungsvorganges, db, nach mehrmalig wiederholten
Niederdrücken des Schneidsessers durch die Abstreiferplatte sehr und mehr gegen
die Schneidgutunterlage gedrückt wird, so daß ein regelrechter Auslaugvorgang des
zu zerkleinernden Schneidgutes eintritt, wodurch die Qualität des Schneidgutes beeinträchtigt
wird.
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In Erkenntnis der Nachteile vorbekannter Zwiebelschneider
besteht
nun die technische Aufgabe der vorliegenden Erfindung darin, die Handhabungs- und
Arbeitsfunktion und damit verbunden die Qualität des Schneidgutes zu verbessern.
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Erreicht wird das Ziel der Erfindung in vorteilhafter Weise dadurch,
daß dem Abstreifer ein ihn wenigstens vorübergehend in Arbeitsrichtung, d.h. zum
Schneidgut hin belastender Niederhalter zugeordnet ist.
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Durch die praktische Verwirklichung der Erfindung gelingt es damit
erstmalig einem Abstreifer, auch eine echte Abstreiffunktion übertragen zu können,
weil es nämlich durch die Mittel der Erfindung gelungen ist, den Abstreifer so zu
steuern, daß er zumindest vorübergehend durch einen Niederhalter belastet ist. Diese
Niederhaltefunktion tritt beim Erfindungsgegenstand dann ein, wenn das Schneidmesser
seinen Rückhub beginnt. Erst wenn die Schneidmesser vollends aus dem Schneidgut
heraus gezogen sind, tritt der eigentliche Rückhub des Abstreifers durch die Mitnahme
durch die Klingen ein.
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Durch die beim Erfindungsgegenstand echt einsetzende Abstreiffunktion
kann es jetzt nicht mehr vorkomaen, daß grobe Stücke des Schneidgutes zwischen den
Klingen des Schneidmessers hängen bleiben und damit die Funktion des Gerätes beeinträchtigen,
vielmehr wird bei Jedem, mit dem neuen Gerät ausgeübten Schneidhub nach dessen Beendigung
beim Rückhub zwangsweise eine echte Abstreiffunktion erzielt, so daß einerseits
das Schneidmesser beim Rückhub sicher aus dem Schneidgut herauskommt, anderseits
wird ein Verklemmen und eine damit verbundene Beeinträchtigung der Funktion des
Gerätes ausgeschaltet. Damit ist der neue Zwiebelschneider allen vorbekannten dieser
Art weit überlegen.
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Im Rahmen der praktischen Verwirklichung der Erfindung kann eine
vorteilhafte Konstruktionslösung darin gesehen werden, daß der Niederhalter im Bereiche
zwischen dem Messerträger und dem Abstreifer angeordnet ist. Eine derartige Unterbringung
des Niederhalters in diesem Bereich ist insofern günstig und vorteilhaft, als man
somit dann den Niederhalter nach Art eines Spreizgliedes ausbilden kann, welches
beim Rückhub des Schneidmessers
wirksam wird und die beabsichtigte
vorubergehende Niederhaltefunktion des Abstreifers übernint. Diese Anordnung ist
auch zur Herbeiführung einer kompakten Bauweise vorteilhaft.
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Eine besonders wirkungsvolle Ausführung der Erfindung kann darin
gesehen werden, wenn der Niederhalter als Druckfeder-Niederhalter ausgebildet ist.
Dabei ist es vorteilhaft, wenn zwischen dem Messerträger und dei Abstreifer lediglich
eine einzige Druckfeder allein als Niederhalter angeordnet ist.
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Durch die Anordnung lediglich einer einzigen Druckfeder gelingt es
nämlich, mit nur einer einzigen Bauelement die gewünschte und damit das Gerät entscheidend
verbessernde Funktion des ibstreifens mit Sicherheit zu erzielen. Es ist ferner
kein zusätzlicher Bauaufwand erforderlich, denn eine Druckfeder kann als handelsübliches
Bauelement erworben und eingesetzt werden. Sonstige konstruktive Zusatzmaßnahmen
sind hierzu ebenfalls nicht erforderlich.
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Es ist in diesem Zusammenhang zur sicheren Funktion
des
Gerätes eipfeh1wert, daß die Kraft der Druckfeder die Ruckholkraft der Rückholfeder
übervtnden kann, damit beim Riickhüb vorübergehend ein Niederhalten des Abstreifers
erwirkt werden kann. Zur Unterstützung dieser sicheren Funktion ist es im Rahmen
der Erfindung weiter vorteilhaft, wenn die hier als einziges Bauteil vorgesehene
Druckfeder einenends am Messerträger und andernends am Abstreifer befestigt ist.
Dadurch kommt nämlich eine Halterung der Druckfeder an deren beiden Enden zustande.
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Ferner kann diese Druckfeder in mittiger Anordnung in Längrichtung
der Vorrichtung verlaufend zwischen zwei benachbarten Messerklingen vorgesehen sein.
Dies ist insofern vorteilhaft, als dadurch die auf zubringende Niederhaltekraft
auf den Abstreifer sentral wirksam werden kann. Ferner treten auch dann keine einseitigen
Niederhaltekräfte auf, womit auch nicht die Gefahr einer Verkantung des auf- und
abgehenden Abstreifers in der Gehäuseglocke befurchtet werden bracht.
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Wenn zwar hier lediglich von einer einzigen Druckfeder in nittiger
Anordnung die Rede ist, so soll dies
doch nicht ausschließen, daß
man gegebenenfalls oder unter gewissen Voraussetzungen mehrere solcher Druckfedern
anordnen kann, die dann entweder in Reihe nebeneinander oder aber auch auf dem Umfang
verteilt angeordnet werden könnten. Damit könnte die Niederhaltekraft verstärkt
werden.
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Eine einfache Lösung hinsichtlich der Anbringung der Druckfeder kann
darin gesehen werden, daß diese zunächst als zylindrische Spiralfeder ausgebildet
und zwischen gegenüberliegenden, einander zugewandten Haltezapfen sowohl des Messerträgers
als auch des Abstreifers gehalten ist. Eine sichere Halterung kommt dadurch zustande,
daß sowohl ein messerträgerunterseitiger als auch ein abstreiferoberseitiger Haltezapfen
äe von entgegengesetzten Seiten her in je eine Endseite der Druckfeder eingreifen.
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Diese Anordnung und Ausbildung einer Halterung der Druckfeder sind
diese Haltezapfen besonders günstig, als sie in der Lage sind, eine Doppelfunktion
insofern zu übernehmen, als sie auf der einen Seite zentrierend und auf der anderen
Seite haltend wirken.
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Abweichend von einer solchen Halterungsmöglichkeit wäre es selbstverständlich
auch möglich, eine kinematische Umkehrung der Halterung derart zu verwirklichen,
daß die Druckfeder in Halte aussparungen sowohl des Messerträgers als auch des Abstreifers
eingreifen und darin gehalten würde.
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Im Rahmen der Aufgabenstellung der Erfindung einerseits dafür zu
sorgen, daß eine sichere Äbstreiffunktion erzZlt wird und anderseits dafür eine
Garantie zu übernehmen, daß auch die Qualität des Schneidgutes verbessert wird,
schlägt die Erfindung zum weiteren vor, den Abstreifer als in Stützrichtung in offenen
Abstreifertopf auszubilden, dessen Umfangsrand zum freien Stützende hin verJüngt
ist.
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Diese völlig neuartige Ausbildung eines Abstreifers in Gestalt eines
Abstreifertopfes hat den Vorteil, daß durch den astal vorstehenden Umfangsrand zwischen
dem Schneidgut auf der Schneidgutunterlage und der Deckennnter4$te des Abstreifers
ein gewisser freier Raum
zwangsläufig verbleibt. Dies ist insofern
vorteilhaft, als dadurch der Abstreifer åetzt nicht mehr nach Art eines Druckstößels
bzw. eines Kolbens von oben auf das Schneidgut niederdrückt, dieses zerquetscht
und damit die bisher unerwünschte Auslaugung des Schneidgutes bewirkt, vielmehr
wird für das Schneidgut ein regelrechter ringsum geschlossener Aufnahmeraum gebildet.
Eine Belastung des Schneidgutes vom Abstreifer her erfolgt beim Schneidvorgang nicht
mehr, wodurch die Qualität verbessert wird.
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Dadurch, daß der Umfangsrand zum Stützende hin verjüngt ist, entsteht
zwischen dem Umfangsrand und der Schneidgutunterlage eine Art Ringlinienberuhrung,
so daß auch an diesen Stellen das Schneidgut nicht im Sinne des Ausquetschens beeinträchtigt
wird.
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Eine in diesem Zusammenhang bevorzugte konstruktive Lösung kann auch
darin gesehen werden, wenn der Umfangsrand des Abstreifertopfes mehrere Stützfüße
bildet, deren Fußspitzen keilförmig verjüngt sind. Dadurch wird zunächst garantiert,
daß der Abstreifertopf sich nur an wenigen
Stellen auf der Schneidgutunterlage
abstützt und damit auch nur wenige Stellen vorhanden sind, um möglicherweise noch
Reste des Schneidgutes von oben her zu belasten. Die Gefahr des Auslaugen des Schneidgutes
ist damit ausgeschaltet und es kann jetzt erstmalig eine Garantie für eine bisher
nicht erreicht gute Qualität des geschnittenen Gutes übernommen werden.
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Zusammenfassend ist es damit der Erfindung gelungen, einen Zwiebelschneider
zu schaffen, der durch die verbesserte Arbeitsfunktion und durch die Möglichkeit
nicht nur der Erhaltung sondern auch der Verbesserung der Qualität des Schneidgutes
einen erheblichen Schritt nach vorn getan hat und demnach auch als eine hervorragende
Lösung gegenüber vielen in dieser Richtung gemachten Vorschlägen darstellt, so daß
in diesem neuen Zwiebelschneider ein echter technischer Fortschritt gesehen werden
kann.
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Dem Erfindungsgegenstand ist damit auch die nötige Erfindungshöhe
zuzumessen, weil es gelungen ist, in dem nur kleinen zur Verfügung stehenden Spielraum
bei der Entwicklung und Gestaltung von Zwiebelschneidern eine nicht nur glückliche
sondern technisch einwandfrei funktionierende
Lösung zu schaffen.
Ein Zwiebelschneider ist damit in hervorragender Weise verbessert und bietet sich
der Praxis als eine höchst brauchbare Lösung von hohem Gebrauchs-und Nutzungswert
an.
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Im übrigen ist der Erfindungsgegenstand anhand eines Ausführungsbeispieles
auf den beiliegenden Zeichnungen wiedergegeben; dabei zeigen: Fig. 1 eine Gesamtdarstellung
des neuen Zwiebelschneiders in Ruhestellung teilweise im Achsschnitt wiedergegeben,
Fig. 2 eine weitere Schnittdarstellung des Zwiebelschneiders mit den Schneidmessern
in Schneidstellung, und Fig. 3 eine Wiedergabe des Zwiebelschneiders in der Abstreifphase
des Schneidgutes.
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Bei dem wiedergegebenen Zwiebelschneider ist zunächst mit 10 eine
Gehäuseglocke bezeichnet, welche über das zu zerkleinernde - nicht dargestellte
- Schneidgut
stülpbar ist. Diese Gehäuseglocke besitzt innerhalb
ihrer Gehäusedecke 10a eine Führungsnabe 11, in welcher ein Druckstößel 12 geführt
ist. Um diesen ist eine Rückholfeder 13 gewickelt. Diese Rückholfeder 13 stützt
sich oberseitig auf der Führungsnabe 11 an einer'Zwischenscheibe 14 ab, andernends
stützt sie sich unterseitig an einem Handknauf 15 ab, welcher am oberen Ende des
Druckstößels sitzt. Am unteren Ende des in die Gehäuseglocke greifenden Druckstößels
12 ist ein Messerträger 16 befestigt. In diesem Messerträger ist ein mehrere Klingen
aufweisendes Mehrklingen-Schneidmesser 17 befestigt. Die Klingen des Schneidmessers
17 durchgreifen Schlitze in der Decke 18a eines Abstreifers 18 und sind in der Lage,
diesen mit den allgemein bekannten Mitteln zu halten. Der Messerträger 16 mitsamt
dem Schneidmesser 17 und dem Abstreifer 18 sind in Längsrichtung der Gehäuseglocke
beweglich, wenn man über den Druckstößel 12 eine Schneidfunktion herbeiführt. Mit
19-ist schließlich eine Schneidgutunterlage bezeichnet, die im vorliegenden Falle
der Umfangsgestalt der Gehäuseglocke angepaßt ist.
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Beim vorliegenden iusführungsbeispiel ist der Abstreifer
18
als Abstreifertopf ausgebildet, indem von der Decke 18a ein axialer Umfangsrand
19 ausgeht. Er bildet auf Teilen seiner axialen Höhe Stützfüße 20, welche zum freien
Ende hin keilförmig verjüngt gestaltet sind.
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Der Messerträger 16 besitzt ferner auf seiner Unterseite einen Haltezapfen
21. Der Abstreifertopf 18 - 20 weist auf seiner Oberseite ebenfalls einen solchen
Haltezapfen 22 auf. Diese Halteapfen 21 und 22 dienen zur Zentrierung und Halterung
einer Druckfeder 23, die im vorliegenden Falle genau wie die Halte zapfen 21 und
22 in mittiger Anordnung vorgesehen sind. Die Anordnung ist dabei so gewahlt, daß
die Druckfeder 23 zwischen zwei benachbarten Messerklingen 17 sich befindet. Diese
einzige Druckfeder übernimmt hier eine Niederhaltefunktion und ist in der Lage,
den Abstreifertopf eine echte Abstreiffunktion ausrühren zu lassen.
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Die Wirkungsweise dieser neuen Druckfeder versteht sich ambesten
wie folgt. Ausgehend von der Darstellung des Zwiebelschneiders nach Fig. 1 koiit
eine Schneidfunktion desselben dadurch zustande,~wenn man in Pfeilrichtung A auf
den
Handknauf 15 drückt. Dann wird über den Druckstößel 12 der Messerträger 16 und das
Schneidmesser 17 niedergedrückt, bis das Schneidgut durchschnitten ist. Ebenfalls
wird der Abstreifertopf 18 mit niedergedrückt und stützt sich über die Stützfüße
20 auf der Schneidgutunterlage 19 ab. Ist diese Stellung erreicht, befindet sich
zwischen der Schneidgutunterlage 19 und der Decke 18 des Abstreifertopfes noch ein
freier Raum 24 für das Schneidgut. Setzt nun der Rückhub ein, indem man den Druckstößel
12 entlastet - indem man die Hand vom Handknauf 15 abnimmt -tritt die Rückholfeder
13 in Funktion. Sie ist bestrebt, den Messerträger 16 mitsamt dem Mehrklingen-Schneidmesser
17 aus dem Schneidgut herauszuziehen. Andererseits wirkt aber die Druckfeder 23
als Niederhalter. Sie hält den Abstreifertopf 18-2D niedergedrückt, so daß dadurch
die gingen einwandfrei aus dem Schneidgut herausgezogen, das Schneidgut selbst durch
das Niederhalten des Abstreifertopfes vollkommen von den Messerklingen abgestreift
wird.
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Erst wenn die Messerklingen 17 aus dem Schneidgut vollends heraus
sind, wird eine Mitnahmefunktion des Abstreifertopfes durch die Messerklingen bewirkt
und auch dieser wieder vom Schneidgut abgehoben soweit, bis daß der
Abstreifertopf
18-20 an den Anschlagleisten 25 in der Gehäuseglocke anschlagen, womit die axiale
Bewegung beendet wird.
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Der Rückhub wird damit praktisch in zwei Phasen durchgeführt. In
der ersten Phase werden die Schneidmesser 17 aus dem Schneidgut herausgezogen. Es
wird dabei eine echte Abstreiffunktion erzielt. Die zweite Phase setzt dann ein,
wenn die an den Messerunterkanten vorgesehenen Vorsprünge den Abstreifertopf mitnahmen,
so daß schließlich die in Fig. 1 dargestellte Ausgangslage wieder erreicht wird.
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Es versteht sich nicht zuletzt von selbst, daß die dargestellte und
beschriebene Ausführung nur als praktisches Beispiel anzusehen ist. Es sind vielmehr
noch mancherlei andere Ausführungen möglich. Dies bezieht sich insbesondere auf
die konstruktive Gestaltung des Niederhalters, der auch abweichend von einem Druckfederglied
durch andere mechanische Elemente gebildet sein könnte.
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So wäre es ohne weiteres denkbar, daß ein spreizbares
Hebelgestänge
oder ein auf anderer Basis mechanisch spreizbares Element vorgesehen würde.
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Auch könnte ein solches Spreizglied an anderer Stelle innerhalb des
Mechanismus vorgesehen sein, wenn auch dann eine Niederhaltefunktion und damit eine
echte Abstreiffunktion bewirkt würde.
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Solche und ähnliche Lösungen werden jedoch als mit zur Erfindung
gehörig angesehen, wenn es auch mit ihnen gelingt, dem Abstreifer erstmalig eine
echte Abstreiffunktion zu übertragen.