DE2357840A1 - Verfahren und vorrichtung zum zuschneiden von blattmaterial - Google Patents
Verfahren und vorrichtung zum zuschneiden von blattmaterialInfo
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Description
DB. BERG D I PL.- I N G. ST \ P F
DIPL.-ING. SCHWABS DR. DR, SANCHAIR 2357840
PATCH; Ai-; VY.\ LT £
8 MÖNCHEN 60 · MAU ERICiRCH ERSTR. 45
8 MÖNCHEN 60 · MAU ERICiRCH ERSTR. 45
24 506 '
Anwaltsakte 2k 506 · 20. November 1973
ILPQRD LIMITED, Ilford,
.Essex, England
Verfahren und Vorrichtung zum Zuschneiden von Blattmaterial
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Zerschneiden einer beweglich geführten Gutbahn zu einzelnen Blättern,
welche anschließend einer weiteren Bearbeitung"Wterworfen
werden, sowie auf eine Vorrichtung zum Durchführen des Verfahrens.
Bei bekannten Verfahren dieser Art wird die Gutbahn gewöhnlich querüber abgeschnitten. Ist dann an der so gebildeten
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ablaufenden Kante des abgetrennten Blatts noch, eine weitere
Bearbeitung erforderlich, so muß das Blatt fortbewegt werden, so daß sich die ablaufende Kante desselben von der zum
Abschneiden verwendeten Vorrichtung entfernt.
Die Erfindung schafft ein Verfahren, bei welchem ein abgeschnittenes Blatt für die weitere Bearbeitung nicht von
der Abschneidstation fortbewegt zu werden braucht.
Bei einem Verfahren zum Abschneiden einzelner Blätter von
einer beweglich geführten, flexiblen Gutbahn mit anschließender Bearbeitung der ablaufenden Kante des abgeschnittenen
Einzelblattes ist gemäß der Erfindung vorgesehen, daß die vordere Kante der beweglichen Gutbahn an eine ffestspanneinrichtung
herangeführt und fest ge spannt wird, daß die
Gutbahn zur Bildung eines einzelnen Blattes aus dem flexiblen Gutbahnmaterial querüber abgeschnitten wird, daß dem
abgeschnittene Blatt in seinem mittleren Bereich eine vorbestimmte
Krümmung erteilt und die ablaufende Kante desselben dabei parallel zu der Stellung, in der sie abgeschnitten
wurde, gehalten wird, so daß sie sich dabei über eine vorbestimmte Strecke auf die vordere Kante zu
bewegt, und daß anschließend die Bearbeitung der ablaufenden Kante des abgeschnittenen Blattes durchgeführt wird.
Um dem abgeschnittenen Blatt in seinem Mittelbereich die vorbestimmte Krümmung zu verleihen, kann dieser Bereich
unter Anwendung von Druck- oder Saugluft oder mittels einer mechanischen Einrichtung in eine an einer Seite des
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Blattes vorhandene Höhlung hinein verformt werden.
Zur Erzielung der Krümmung wird der Mittelbereich des abgeschnittenen Blattes vorzugsweise an eine mit einer Ausnehmung
versehene, also konkave Matrize angeschmiegt. Dazu findet vorzugsweise ein konvexer Stempel Verwendung, welcher
die gleiche Krümmung aufweist wie die Ausnehmung in der Matrize und dadurch den Mittelbereich des Blattes in die Ausnehmung
der Matrize hinein verformt. Die Verformung kann durch aus dem Stempel in Eichtung auf die Matrize austretende
Druckluft oder durch an der Matrize erzeugten Unterdruck unterstützt werden.
Der Stempel kann mit einer ebenen Klemmschiene versehen sein, welche das abgeschnittene Blatt auf einem ebenen Teil der
Matrize festklemmt, um die ablaufende Kante eben und parallel zu der Stellung, in der sie geschnitten wurdes zu halten,
nachdem der Stempel den mittleren Bereich des Blattes in die Ausnehmung der Matrize hinein verformt hat. In einer anderen
Ausführung ist eine gesonderte Klemmschiene zum Pestklemmen des abgeschnittenen Blattes auf einem ebenen Teil der Matrize
vorgesehen.
Tn der bevorzugten Ausführungsform sind die Matrize sowie der Stempel mit einem schützenden Material, beispielsweise
Nylon-Schlingensamt, überzogen. Dadurch ist die Gefahr von
Druckstellen an dem Blatt verringert.
Eine Anwendung für das erfindungsgemaße Verfahren ist das
Zuschneiden von lichtempfindlichen Eilmblättern mit angerun-
deten Ecken aus einer Gutbahn aus lichtempfindlichem Material. Beispiele für solche Filmblätter sind Röntgenfilme, welche
vorzugsweise abgerundete Ecken erhalten, um einem Durchstoßen der sie aufnehmenden Umschläge vorzubeugen.
Demgemäß schafft die Erfindung in einer anderen Ausführungsform ein Verfahren zum Zuschneiden von lichtempfindlichen
!"umblättern mit abgerundeten Ecken aus einer Gutbahn aus
lichtempfindlichem Material, wobei vorgesehen ist, daß die vordere Kante der Gutbahn an eine Festklemmeinrichtung
herangeführt und festgespannt wird, daß die Ecken an der vorderen Kante der Gutbahn entfernt werden, daß die Gutbahn
zur Bildung eines einzelnen Blattes querüber abgeschnitten wird, daß dem mittleren Bereich des abgeschnittenen Blattes
eine vorbestimmte Krümmung erteilt und seine ablaufende
Kante dabei parallel zu der Stellung, in der sie geschnitten wurde, gehalten wird, so daß sie sich der vorderen
Kante des Blattes um einen vorbestimmten Betrag annähert,
und daß anschließend die Ecken an der ablaufenden Kante des Blattes entfernt werden.
Das Entfernen der vier Ecken des Pilmblattes geschieht vorzugsweise
durch Stanzen.
Insbesondere in dieser Ausführung der Erfindung wird dem abgeschnittenen Blatt die vorbestimmte Krümmung vorzugsweise
dadurch erteilt, daß sein Mittelbereich mittels eines konvexen Stempels in eine konkave Matrize hinein verformt
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Vorzugsweise haben der Stempel und die Matrize jeweils eine Klemmschiene, um das Filmblatt dazwischen festzuklemmen und
eben sowie parallel zur Stellung, in der die ablaufende Kante geschnitten wurde, zu halten.
In dieser Ausführung der Erfindung sind die Matrize sowie
der Stempel vorzugsweise mit einem schützenden Material, beispielsweise Ifylon-Schlingensamt bezogen. Ein solches
Material kräuselt nicht und kann daher das Entstehen von Druckstellen auf dem lichtempfindlichen Material verhüten.
Zum Zuschneiden von einzelnen Blättern aus einer Gutbahn
aus lichtempfindlichem Material und Abrunden der Ecken
könnte man das Abschneiden der Blätter und das Abrunden der Ecken auch in einem Arbeitsgang durchführen, wodurch
dann jedoch die Gutbahn sowie eine darauf vorhandene Beschichtung ernsthaft beschädigt werden könnten. Es ist
andererseits möglich, die Ecken von Blättern abzurunden, indem man einen quer über die Gutbahn verlaufenden Streifen
wegstanzt, um dabei die Eckan an der ablaufenden Kante eines Blattes zu entfernen. Dies ist jedoch eine ziemliche Verschwendung,
da das Trägermaterial sowie die darauf befindliche Beschichtung recht teuer sind. Bei Anwendung des
erfindungsgemaßen Verfahrens entsteht demgegenüber der einzige Abfall durch das Beschneiden der Ecken allein.
In einer weiteren Ausführung schafft die Erfindung eine Vorrichtung zum Abschneiden von einzelnen Blättern von
einer flexiblen Gutbahn und zum Abrunden der Ecken der Blätter, mit einer Matrize, über welche eine Gutbahn hinweg
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führbar ist, mit auf der Matrize angeordneten Einrichtungen zumFestklemmen der vorderen Kante der Gutbahn, mit einer
Einrichtung zum Querüber-Abschneiden der Gutbahn, mit einer·
zwischen der Festklemmeinrichtung und der Schneideinrichtung oberhalb oder unterhalb des Vorschubwegs der Gutbahn gebildeten
Ausnehmung, mit einem der Ausnehmung in bezug auf die Gutbahn gegenüber angeordneten, auf die Ausnehmung
ausgerichteten und eine dieser komplementäre Form aufweisenden Stempel, mit Einrichtungen zum Einsenken des Stempels
in die Ausnehmung und damit zum Verformen der dazwischen liegenden Gutbahn zu einer vorbestimmten Krümmung,
mit einer Festklemmeinrichtung zum ebenen Festklemmen des abgeschnittenen Teils der Gutbahn parallel zu der voraufgegangenen
Schneidstellung, und mit Stanzeinrichtungen zum Abrunden der vier Ecken des abgeschnittenen Blattes. Vorzugsweise
sind die Ausnehmung der Matrize sowie der Stempel mit einem schützenden Material, etwa Fylon-Schlingensamt,
bezogen. Die Vorrichtung enthält vorzugsweise ferner ein Paar angetriebener Transportwalzen, zwischen welchen
die Gutbahn hindurehgeführt ist und welche dazu dienen, die
Gutbahn durch die Vorrichtung hindurch zu transportieren und eine Zugspannung auf sie auszuüben.
Im folgenden ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnung beschrieben. Darin zeigt:
Fig. 1 eine schematisierte Schrägansicht einer Vorrichtung
zum Durchführen des erfindungsgemäßen Verfahrens und
Fig. 2 eine schematisierte Darstellung der einzelnen Schritte des erfindungsgemäßen Verfahrens.
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In Fig. 1 erkennt man einen Tisch oder eine Matrize 1 mit einer darauf angeordneten Klemmschiene 2 zum Festklemmen
der vorderen Kante einer durch die Vorrichtung hindurehgeführten Gutbahn V. Beiderseits der Klemmschiene 2 sind
Stanzmesser 3» 4- angeordnet. Am gegenüberliegenden Ende
der Matrize ist ein Fallmesser 5 zum Abschneiden der Gutbahn
¥ vorgesehen. Einwärts vom Fallmesser 5 sind zwei Stanzmesser 6 und 7 zum Abrunden der Ecken an der ablaufenden
Kante eines abgeschnittenen Blattes angeordnet. Die Stanzmesser 3» 4-, 6, 7 sitzen an einem der Übersichtlichkeit
halber nicht dargestellten Traggestell oberhalb der Matrize. Unterhalb der Stanzmesser ist jeweils ein Gesenk 3A, 4A, 6A
bzw. 7A vorhanden, in welches sich das jeweilige Stanzmesser
absenkt. Zur Betätigung der Stanzmesser dienen oberhalb derselben angeordnete Elektromagnete 3B, 4-B, 6B bzw. 7-B. In der
Mitte hat die Matrize 1 eine ausgerundate Ausnehmung 9» an
welche sich ein ebener Tisch 10 anschließt. Ein Stempel 11, dessen Unterseite entsprechend der Form der Ausnehmung 9
konvex abgerundet ist, ist oberhalb der Ausnehmung angeordnet und auf diese ausgerichtet. Die Innenfläche der Ausnehmung
9» die Unterseite des Stempels 11, die Unterseite
der Klemmschiene 2, der Tisch 10 sowie die Unterseite einer
weiteren Klemmschiene 12, welche sämtlich mit der Gutbahn W in Berührung kommen," sind mit einem Schutzüberzug aus MyIon-Schlingensamt
versehen. Die weitere Klemmschiene 12 ist oberhalb des ebenen Tischs 10 der Matrize 1 an dem (nicht
gezeigten) Traggestell aufgehängt. An einem ebenen Teil der Matrize ist ein Transportwalzenpaar 13 gelagert.
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Im Gebrauch der Vorrichtung wird eine Gutbahn W unter dem Fallmesser 5 hindurch, über die Ausnehmung 9 hinweg, durch
den Spalt zwischen den Transportwalzen 13 hindurch und unter der Klemmschiene 2 hindurchgeführt und soweit vorgeschoben,
daß die vordere Kante an der Rückseite der Klemmschiene zum Stillstand kommt. Darauf wird die Gutbahn mittels der Klemmschiene
2 festgeklemmt und die Stanzmesser 3 und 4- werden betätigt, um die Ecken an der vorderen Kante der flexiblen
Gutbahn abzurunden. Darauf wird das Fallmesser 5 betätigt, um die Gutbahn querüber abzuschneiden, so daß man ein einzelnes
Blatt erhält. Darauf wird der Stempel 11 gesenkt, um das abgeschnittene Blatt in die Ausnehmung 9 hinein zu verformen.
Dadurch erhält das Blatt eine vorbestimmte Krümmung, während seine ablaufende Kante parallel zu der Stellung, in
der sie geschnitten wurde, verbleibt und dann zwischen dem Tisch 10 und der Klemmschiene 12 festgeklemmt wird. Durch
die Ausbildung der Krümmung in dem abgeschnittenen Blatt
bewegt sich dessen ablaufende Kante um einen bestimmten Betrag zur vorderen Kante hin. Darauf können dann die Stanzmesser
6 und 7 betätigt werden, um die Ecken an der ableufenden Kante des Blattes ebenfalls abzurunden. Schließlich
wird dann der Stempel 11 wieder gehoben, die Klemmeinrichtungen werden gelöst und die Transportwalzen 13 werden
in Gang gesetzt, um das fertig zugeschnittene Blatt aus der Vorrichtung auszutragen.
Fig. 1 zeigt eine gesondert über dem Tisch 10 angeordnete Klemmschiene 12. in einer anderen Ausführung der. Erfindung
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kann eine über den Tisch hervorstehende Klemmschiene auch
einstückig mit dem Stempel 11 ausgebildet sein.
In Fig. 2 sind die vier wesentlichen Schritte des Verfahrens dargestellt.
Die erste Darstellung (a) zeigt das Festklemmen der vorderen Kante der beweglich geführten Gutbahn V.
Die zweite Darstellung (b) zeigt das Abschneiden eines einzelnen Blattes von der Gutbahn.
Die dritte Darstellung (c) zeigt das Verformen des mittleren Bereichs des abgeschnittenen Blattes zu einer vorbestimmten
Krümmung. Dabei bewegt sich die ablaufende Kante des Blattes
um einen vorbestimmten Betrag L auf die vordere Kante zu, wobei sie parallel zu der Stellung, in der sie zunächst
geschnitten wurde, verbleibt.
Die vierte Darstellung (d) zeigt die Bearbeitung der vorgezogenen Kante des Blattes. Gegebenenfalls kann eine Bearbeitung
der vorderen Kante des Blattes gleichzeitig damit erfolgen.
Die Bearbeitung der vorderen Kante des Blattes kann auch zu
jedem anderen Zeitpunkt nach dem in der ersten Darstellung (a) gezeigten Schritt erfolgen, beispielsweise zwischen den in
den Darstellungen (a) und (b) gezeigten Schritten.
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Claims (1)
- Patentansprüche;1.1 Verfahren zum Abschneiden einzelner Blätter von einer +.*/beweglich geführten, flexiblen Gutbahn mit anschließender Bearbeitung der ablaufenden Kante des abgeschnittenen . Einzelblatts, dadurch gekennz e lehne t, daß die vordere Kante der beweglichen Gutbahn an eine Festspanneinrichtung herangeführt und festgespannt wird, daß die Gutbahn zur Bildung eines einzelnen Blattes aus dem flexiblen GutbaiLnmaterial querüber abgeschnitten wird, daß dem abgeschnittenen Blatt in seinem Mittelbereich eine vorbestimmte Krümmung erteilt und die ablaufende Kante desselben dabei parallel zu der Stellung, in der sie geschnitten wurde, gehalten wird, so daß sie sich dabei über eine vorbestimmte Strecke auf die vordere Kante zu bewegt, und daß anschließend die Bearbeitung der ablaufenden Kante des abgeschnittenen Blattes durchgeführt wird.2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß dem Mittelbereich des abgeschnittenen Blattes aus flexiblem Gutbahnmaterial die vorbestimmte Krümmung unter Anwendung von Druckluft oder Saugluft oder dadurch erteilt wird, daß er mittels einer mechanischen Einrichtung in eine an einer Seite des Blattes vorhandene Höhlung hinein verformt wird.3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch g e k e η η zeichnet, daß der Mittelbereich des Blattes zur Erzielung der vorbestimmten Krümmung in eine Ausnehmung einer Matrize hinein verformt wird.4 0 9822/0366Λ. Verfahren nach Anspruch 3i dadurch gekennzeichnet, daß das Blatt mittels eines konvexen Stempels, welcher eine der lOrm der Ausnehmung in der Matrize komplementäre Krümmung aufweist, in das mittlere Teil der Matrize hinein verformt wird.5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß an dem konvexen Stempel eine e"bene Klemmschiene vorgesehen ist, welche dazu dient, das abgeschnittene Blatt nach dem Verformen desselben mittels des Stempels in die Ausnehmung der Matrize hinein festzuspannen und sein freies Ende eben und parallel zu der Stellung, in welcher es abgeschnitten wurde, auf einem ebenen Teil der Matrize festzuhalten.6. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das abgeschnittene Blatt nach seiner Verformung mittels des Stempels in die Ausnehmung der Matrize hinein mittels einer gesonderten Klemmschiene festgespannt und mit dem freien Ende eben und parallel zu der Stellung, in der es abgeschnitten wurde, auf einem ebenen Teil der Matrize gehalten wird.7. Verfahren nach wenigstens einem der Ansprüche M-bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der konvexe Stempel sowie die Ausnehmung der Matrize mit einem schützenden Material überzogen sind.80 Verfahren nach Anspruch 7» dadurch - g e k e η η zeichnet, daß das schützende Material NyIon-Schlingensamt ist.409822/0366 .235784Q9. Verfahren zum Zuschneiden von lichtempfindlichen Filmblättern mit abgerundeten Ecken aus einer Gutbahn eines lichtempfindlichen Materials, dadurch gekennzeich net, daß die vordere Kante der Gutbahn an eine Festklemmeinrichtung herangeführt und festgeklemmt wird, daß die Ecken an der vorderen Kante der Gutbahn entfernt werden, daß die Gutbahn zur·Bildung eines Einzelblattes querüber abgeschnitten wird, daß dem Mittelbereich des abgeschnittenen Blattes eine vorbestimmte Krümmung erteilt und seine ablaufende Kante dabei parallel zu der Stellung, in der sie geschnitten wurde, gehalten wird, so daß sie sich der vorderen Kante des Blattes um einen vorbestimmten Betrag nähert, und daß anschließend die Ecken an der ablaufenden Kante des Blattes entfernt werden.10. Verfahren nach Anspruch 95 dadurch gekennzeichnet, daß die vier Ecken des Filmblatts durch Stanzen entfernt werden.11. Verfahren nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß die vorbestimmte Krümmung im Mittelbereich, des abgeschnittenen Blattes dadurch erzielt wird, daß man dieses mittels eines konvex gerundeten Stempels in eine die gleiche Rundung aufweisende Ausnehmung einer Matrize hinein verformt.12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Stempel sowie die Ausnehmung der Matrize mit einem schützenden Material überzogen sind.409822/036613 23578AÖ13· Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das schützende Material SyIon-Schlingensamt ist.14. Vorrichtung zum Abschneiden von einzelnen Blättern von einer flexiblen Gutbahn und zum Abrunden der Ecken der Blätter, gekennzeichnet durch eine Matrize (1) über welche eine Gutbahn hinweg führbar ist, durch auf der Matrize angeordneten Einrichtungen (2) zum Festklemmen der vorderen Kante der Gutbahn (¥), durch eine Einrichtung (5) zum Querüber-Abschneiden der Gutbahn, durch eine zwischen der Festklemmeinrichtung und der Schneideinrichtung oberhalb oder unterhalb des Vorschubwegs der Gutbahn gebildeten Ausnehmung (9)» durch einen der Ausnehmung in bezug auf die Gutbahn gegenüber angeordneten, auf die Ausnehmung ausgerichteten und eine dieser komplementäre Form aufweisenden Stempel (11), durch Einrichtungen zum Einsenken des Stempels in die Ausnehmung und damit zum Verformen der dazwischen liegenden Gutbahn zu einer vorbestimmten Krümmung, durch eine Klemmeinrichtung (12) zum ebenen Festklemmen des abgeschnittenen Teils der Gutbahn parallel zu der voraufgegangenen Schneidstellung, und durch Stanzeinrichtungen (3, 4-, 6, 7) zum Abrunden der vier Ecken des abgeschnittenen Blattes.15· Vorrichtung nach Anspruch 14-, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung (9) der Matrize (1) sowie der Stempel (11) mit einem schützenden Material überzogen sind.409822/0366_ 14 -16. Vorrichtung nach Anspruch 14 oder 15» ferner gekennzeichnet durch ein angetriebenes Transportwalzenpaar (13)·17- Verfahren zum Abschneiden einzelner Blätter von einer bewegliche geführten, flexiblen Gutbahn mit anschließender Bearbeitung der ablaufenden Kante der einzelnen abgeschnittenen Blätter nach Anspruch 1, im wesent lichen wie vorstehend beschrieben.18. Verfahren zum Zuschneiden von lichtempfindlichen Filmblättern mit abgerundeten Ecken aus einer Gutbahn eines lichtempfihdlichen Materials nach Anspruch 9» im wesentlichen wie vorstehend beschrieben.19- Vorrichtung zum Abschneiden einzelner Blätter von einer flexiblen Gutbahn und zum Abrunden der Ecken der Blätter, im wesentlichen wie vorstehend anhand der Zeichnung beschrieben.409822/0366Leerseite
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