DE2353018C3 - Fenster oder dergleichen rahmenartiges Bauteil - Google Patents
Fenster oder dergleichen rahmenartiges BauteilInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Fenster od. dgl. rahmenartiges
Bauteil aus einem Holzrahmen mit einem an dessen Innenseite angeordneten Glasfalz, in welchen mindestens
ein Glaselement eingesetzt ist, das unmittelbar am Glasfalz anliegt, und aus am Holzrahmen befestigten,
am Glaselement unmittelbar anliegenden und das Glaselemeiit gegen den Glasfalz drückenden, hölzernen
Glashalteleiste^
Bei dem aus dem DT-GM 7126 210 bekannten Fenster dieser Art weisen der Glasfalz und die
Glashalteleiste jeweils eine sich plan gegen das Glaselement anlegende Fläche sowie eine an deren
freien Kante angeordnete Stufe auf, die zur Aufnahme einer aus Kitt bestehenden Dichtung dient. Wenn das
Glaselement in dieser Weise unmittelbar ?n den ihm
zugeordneten planen Flächen des Glasfalzes bzw. der Glashalteleiste anliegt, ergibt sich beim Befestigen der
Glashalteleisten am Rahmen infolge der unvermeidlichen Abmessungstoleranzen vielfach eine zu feste oder
über die Länge der vier Seiten ungleichmäßige Einspannung des Glaselements, die bei stärkeren
Belastungen, beispielsweise beim Transport oder Einbau, zu einem Bruch des Glaselements führen kann,
Umgekehrt kann ein zu lockerer Einbau die Abdichtung beeinträchtigen und zu unerwünschten Verlagerungen
des Glaselements führen.
Aufgabe der Erfindung ist es nun, Fenster od. dgl. rahmenartige Bauteile der eingangs genannten Art so
zu verbessern, daß mit einfachen Mitteln und geringem Fertiglingsaufwand ein hinreichend spannungsarmer
Einbau der Glaselemente erzielt wird.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist das Fenster oder rahmenartige Bauteil der eingangs genannten Art
erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet, daß der Glasfak des Holzrahmens und/oder die Glashalteleisten
jeweils an der dem Glaselement zugewandten Seite mehrere einstückige mit dem Glasfalz bzw. den
Glashalteleisten gefertigte, in geringem Abstand parallel zueinander verlaufende, im wesentlichen linienartig
am Glaselement anliegende Anlageleisten aufweist bzw. aufweisen.
Durch die am Glasfalz bzw. an der Glashalteleiste angeordneten Anlageleisten wird eine linienförmige
Anlage am Glaselement erreicht, bei welcher die relativ dünnen Anlageleisten sich an ihrer Außenkante jeweils
geringfügig verformen, soweit durch Fertigungsungenauigkeiten lokale Bereiche zu starken Andruckes
auftreten.
Bevorzugte weitere Ausbildungen der erfindungsgemäßen Fenster oder rahmenartigen Bauteile sind in den
Unteransprüchen beschrieben.
Da die Anlageleisten nicht aus einem gummiartigen verformbaren Material, sondern aus Holz bestehen, tritt
die geringfügige Verformung nur an ihren Außenkanten auf, so daß insgesamt ein zuverlässiger Sitz des
Glaselementes gewährleistet ist. Durch geeignete Wahl der Anzahl, der Querschnittsform und der Höhe der
Anlageleisten und der Holzart der Glashalteleiste kann durch die linienartig aufgelöste Berührung eine den
Anforderungen angepaßte Druckverteilung erzielt werden. Bei Verwendung von Anlageleisten mit
geringfügig unterschiedlicher Höhe wird jeweils die am weitesten vorspringende Anlageleiste stärker angedrückt
und eher verformt werden, als die übrigen. Auf diese Weise kann bei geringem Druck dieser weitgehend
von der am weitesten vorstehenden Anlageleiste aufgenommen werden, während bei weiterem Ansteigen
des Druckes dieser zunehmend auf mehrere Anlageleisten verteilt wird. Versuche unter Praxisbedingungen
haben ergeben, daß auf diese Weise die Gefahr eines Glasbruches beim Transport oder Einbau
tatsächlich so weit verringert wird, daß auf den umständlichen und aufwendigen Einbau von Korkbändern
verzichtet werden kann. Da die Anlageleisten durch Verwendung entsprechender Fräswerkzeuge
ohne zusätzlichen Arbeitsgang bereits bei der Fertigung der Rahmenprofile bzw. der Glashalteleisten erzeugt
werden können und mit diesen einstückig sind, wird bei der Fertigung der Arbeits- und Materialaufwand fühlbar
verringert, zumal das bisher verwendete Korkband und dessen mühsame Einlegung entfällt.
Im folgenden werden bevorzugte Ausführungen der
Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnungen weiter erläutert. Es zeigt
Fig. 1 einen schematischen Querschnitt durch den unteren Teil eines verglasten Fensters und die
F i g. 2 bis 7 vergrößerte Querschnitte verschiedener Ausführungsformen der Glashalteleiste.
Das in Fig. 1 dargestellte Fenster besitzt einen Rahmen 2 mit einem an der Innenseite angeordneten
Glasfalz. In den Rahmen 2 ist ein Glaselement 5 eingefügt, das in der üblichen Weise als Mehrscheiben-Isolierglaselement
ausgebildet ist. Am Glasfalz des Rahmens 2 sind drei in Richtung auf das Glaselement 5
vorspringende, im Querschnitt dreieckige Anlageleisten 3 angeordnet, die jeweils voneinander durch V-förmige
Nuten 4 getrennt sind. Auf der gegenüberliegenden Seite des Glaselements 5 ist eine Glashalteleiste 1
angebracht, die durch nicht dargestellte Vorrichtungen, beispielsweise Nägel, Schrauben oder Klammern mit
dem Rahmen 2 verbunden ist. Die Glashalteleiste 1 trägt auf ihrer dem Glaselement 5 zugewandten Seite
ebenfalls drei im Querschnitt dreieckige Anlageleisten 3, die an dem Glaselement 5 anliegen. Oberhalb der
Anlageleisten 3 ist sowohl am Glasfalz, als auch an der Glashalteleiste 1 eine nach oben offene Nut angeordnet,
welche mit einer Versiegelung 6 aus einer dauerelastisehen Versiegelungsmasse gefüllt ist. Das Glaselement 5
ist an seiner Unterseite gegenüber dem Rahmen 2 in der üblichen Weise verklotzt. Die in Fig. 1 dargestellte
Glashalteleiste ist in Fig. 2 nochmals in etwas größerem Maßstab, jedoch spiegelbildlich gezeigt.
In Fig.4 ist eine ähnliche Glashalteleiste ί dargestellt,
welche jedoch fünf im Querschnitte dreieckige Anlageleisten 3 aufweist, die jeweils durch V-förmige
Nuten 4 voneinander getrennt sind.
In Fig.6 ist eine weitere Ausführungsform der
Glashalteleiste dargestellt, bei welcher zwei der insgesamt vorhandenen drei Anlageleisten 3 eine
senkrecht zum Glaselement verlaufende Flanke und eine schräge Flanke aufweisen. Diese sägezuhnartige
Ausbildung ist gegenüber der symmetrischen Ausgestaltung in einigen Fällen vorteilhaft.
Die Fig.3, 5 und 7 zeigen entsprechende Ausgestaltungen
der Glashalteleiste 1, bei welcher die Anlageleisten 3 jedoch an ihrer Außenkante jeweils gerundet
ausgebildet sind. Dies hat den Vorteil, daß die Anlageleisten 3 während der Fertigung der rahmenartigen
Bauteile weniger leicht beschädigt werden und in ihrem Verformungsverhalten vom Maserungsverlauf
weitgehend unabhängig sind.
Bei den in den Figuren dargestellten Ausführungsformen sind die Anlageleisten 3 ebenfalls jeweils von
gleicher Höhe. In den meisten Fällen ist es jedoch zweckmäßig, Anlageleisten mit geringfügig voneinander
abweichender Höhe zu verwenden. Die Unterschiede in der Höhe sollen dabei höchstens einige Zehntel
Millimeter betragen.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
Claims (9)
1. Fenster od. dgl. rahmenartiges Bauteil aus einem Holzrahmen mit einem an dessen Innenseite
angeordneten Glasfalz, in welchen mindestens ein Glaselement eingesetzt ist, das unmittelbar am
Glasfalz anliegt, und aus am Holzrahmen befestigten, am Glaselement unmittelbar anliegenden und
das Glaselement gegen den Glasfalz drückenden, hölzernen Glashalteleisten, dadurch gekennzeichnet,
daß der Glasfalz des Holzrahmens (2) und/oder die Glashalteleisten (1) jeweils an der dem
Glaselement (5) zugewandten Seite mehrere einstückig mit dem Glasfalz bzw. den Glashalteleisten
(1) gefertigte, in geringem Abstand parallel zueinander verlaufende, im wesentlichen linienartig am
Glaselement (5) anliegende Anlageleisten (3) aufweist bzw. aufweisen.
2. Fenster od. dgl. nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Anlageleisten (3) durch
Fräsen gebildet sind.
3. Fenster od. dgl. nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Anlageleisten (3)
eine in Richtung auf das Glaselement (5) geringfügig voneinander abweichende Höhe besitzen.
4. Fenster od. dgl. nach einem der Ansprüche 1 bis
3, dadurch gekennzeichnet, daß die Anlageleisten (3) einen im wesentlichen dreieckigen Querschnitt mit
dem Glaselement (5) zugewandter Spitze besitzen.
5. Fenster od. dgl. nach einem der Ansprüche 1 bis
4, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine der Anlageleisten (3) an der dem Glaselement (5)
zugewandten Kante gerundet ausgebildet ist.
6. Fenster od. dgl. nach einem der Ansprüche 1 bis
5, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Anlageleiste (3) eine im wesentlichen senkrecht zum
Glaselement (5) verlaufende Flanke und eine schräge Flanke aufweist. ·
7. Fenster od. dgl. nach einem der Ansprüche 1 bis
6, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine der zwischen den Anlageleisten (3) gebildeten Nuten (4)
einen im wesentlichen V-förmigen Querschnitt besitzt.
8. Fenster od. dgl. nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Nut
(4) einen im wesentlichen U-förmigen Querschnitt besitzt.
9. Fenster od. dgl. nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Nuten (4) eine
unterschiedliche Tiefe besitzen.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19732353018 DE2353018C3 (de) | 1973-10-23 | Fenster oder dergleichen rahmenartiges Bauteil |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19732353018 DE2353018C3 (de) | 1973-10-23 | Fenster oder dergleichen rahmenartiges Bauteil |
Publications (3)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE2353018A1 DE2353018A1 (de) | 1975-04-30 |
| DE2353018B2 DE2353018B2 (de) | 1976-11-25 |
| DE2353018C3 true DE2353018C3 (de) | 1977-07-07 |
Family
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