DE2345037A1 - Reinigungsverfahren - Google Patents
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Description
D R. - I N G. H. FI -\>
CKE
DIPL.-HiC. H. DOHR
DiFL-If". s. STAEGER R SFP 1Q71
DIPL.-HiC. H. DOHR
DiFL-If". s. STAEGER R SFP 1Q71
MÜLLERSTRAS3E 31'
Mappe 23 307 - Dr. K/by 2345037
Case MD 25435
IMPERIAL CHEMICAL INDUSTRIES LTD. London, Großbritannien
Reinigungsverfahren
Priorität: 7.9.72 - Großbritannien
Zusatz zu P 22 47 398.9
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Reinigen von verunreinigten Gegenständen und auf eine Vorrichtung
hierfür.
Verunreinigte Gegenstände, insbesondere gedruckte Schaltungen, an denen Bauteile befestigt sein können, welche Polymerisolationen
und Polyniarniarkierungen enthalten und an ce-
nen ein Lötflußmittc.1 auf der Basis von Kolophonium haftet,
nüssen gereinigt werden. Solche Gegenstände können mit halogenierten
Kohlenwasserstofflösungsmitteln behandelt werden, insbesondere Fluorochlorokohlenwasserstofflösungsmitteln,
wie z.B. 1,1,2-Trichloro-i,2,2-trifluoroäthan, wobei auch
noch Hilfslösungsmrttel vorliegen. Insbesondere können die
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BAD ORIGINAL
Gegenstände mit azeotr-open Gemischen der Lösungsmittel
oder mit Gemischen, die zur Bildung eines Azeotrop= fähig sind, behandelt werden. Es ist üblich, azeotrope Gemische
beim Siedepunkt zu verwenden. Azeotrope Gemische aus dem primären Lösungsmittel mit einem Hilfslösungsmittel sind
für einige Zwecke brauchbar, aber es kann der Fall sein, daß solche Gemische keine ausreichende Menge von dem Hilfslösungsmittel
enthalten, um die Flußmittel wirksam zu entfernen. Azeotropbildende Gemische, welche aus einem Gemisch
des primären Lösungsmittels mit einer hohen Konzentration des Hilfslösungsmittels weit über derjenigen des Azeotrops
bestehen, oder Gemische von Lösungsmitteln, die kein solches Azeotrop bilden, könnten dem ersten Anschein nach das
Problem lösen. Diese werden bei einer verhältnismäßig niedrigen Temperatur verwendet, nämlich in der Nähe der Raumtemperatur,
beispielsweise 200C oder weniger. Ggf. kann
nach einer solchen Behandlung der Gegenstand mit einem sauberen
kalten Gemisch des primären Lösungsmittels und des Hilfslösungsmittels, welches sich in einem gesonderten Tank
befindet, in Berührung gebracht werden, oder es kann dann der Gegenstand mit einer Flüssigkeit in Berührung gebracht
werden, die aus einem Körper des Flüssigkeitsgemischs durch Verdampfen und Kondensation des Dampfs erzeugt wird, wobei
der Gegenstand sich in einer Dampfzone befindet und die Flüssigkeit vom Gegenstand ablaufen gelassen wird. Bei solchen
Verfahren können beträchtliche Verluste an Lösungsmittel auftreten, da eine Schicht aus kaltem Lösungsmittel
an den aus der Anlage herausgenommenen Gegenständen haftet. Außerdem kann bei gewissen Anwendungen eine ausreichend
intensive Entfernung von Flußmittel vom verunreinigten Gegenstand nicht erzielt werden.
Reinigungsanlagen für die Behandlung von verunreinigten Gegenständen können einen Flüssigkeitstank aufweisen, in
den die Gegenstände eingetaucht werden, v/obei der Flüssigkeitstank mit einem Überlauf zu einem Sumpftank ausgerüstet
ist. Dieser letztere Tank enthält eine verhältnismäßig
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kleine Menge Flüssigkeit, die am Siedepunkt gehalten wird.
Der Zweck des Sumpfs besteht darin, daß die Gegenstände nicht mit der Flüssigkeit in Berührung kommen und daß darin
schmutziges Lösungsmittel gesammelt wird. Dampf über dem Flüssigkeitspegel wird kondensiert und zum Flüssigkeitstank
zurückgeführt, wodurch sichergestellt wird, daß sauberes Lösungsmittel im Flüssigkeitstank vorliegt, während unsauberes
Lösungsmittel zum Sumpf überfließt. Die Gegenstände werden aus dem Flüssigkeitstank heraus- und dann durch
eine Dampfzone gezogen und anschließend aus der Anlage entnommen. Die Verwendung von heißen oder siedenden Lösungsmittelgemischen,
die hohe Konzentrationen an Hilfslösungsmitteln mit einem höheren Siedepunkt als das primäre Lösungsmittel
aufweisen, in beiden Tanks solcher Anlagen ware nicht wirksam, da nämlich das HilfslÖsungsmittel aus
dem Flüssigkeitstank erschöpft würde und das Hilfslösungsmittel sich im Sumpf vermehren würde. Das System ist deshalb
unstabil und kann nicht die geforderte Reinigungsarbeit leisten.
Es wird nunmehr ein Verfahren zum Reinigen von verunreinigten Gegenständen vorgeschlagen, welches sich von den
bisher verwendeten Verfahren wesentlich unterscheidet und welches eine wirksame Reinigung \ron verunreinigten Gegenständen
bei erhöhten Temperaturen gestattet und welches auch stabil ist.
So wird also gemäß der Erfindung ein Verfahren zum Reinigen von verunreinigten Gegenständen in einem System vorgeschlagen,
bei welchem ein Lösungsmittelgemisch verwendet wird, das ein halogeniertes Kohlenwasserstofflösungsmittel
und ein HilfslÖsungsmittel enthält, welches mit dem genannten
halogenierten Kohlenwasserstofflösungsmittel kein Azeotrop bildet, wobei der Gegenstand mit einem ersten erhitzten
Flüssigkeitsgemisch in Berührung gebracht wird, das das halogenierte Kohlenwasserstofflösungsmittel und einen
Teil des HilfslÖsungsmittels enthält, der nindestens 2,5
Gew.-Teile je 100 Gew.-Teile des halogonierten Kohlenwas-
-z _
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serstofflösungsmittels ausmacht, und bei welchem Verfahren
der Gegenstand abschließend mit einem zweiten Flüssigkeitsgemisch gespült wird, das einen niedrigeren Anteil von dem
Hilfslösungsmittel enthält, als er im ersten Flüssigkeitsgemisch vorliegt.
Vorzugsweise wird in das Reinigungssystem kontinuierlich oder intermittierend von einer äußeren Quelle eine Beschickung
aus dem halogenierten Kohlenwasserstofflösungsmittel und/oder dem Hilfslösungsmittel in solchen Kengen
eingeführt, wie sie erforderlich sind, um die Zusammensetzung des ersten und des zweiten Flüssigkeitsgemischs im
wesentlichen konstant zu halten.
Vorzugsweise wird bei der Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens das zweite Flüssigkeitsgemisch ebenfalls
erhitzt.
Es wird bevorzugt, daß mindestens ein Teil und vorzugsweise die Gesamtmenge des Kondensats aus dem Dampf des ersten
und des zweiten Flüssigkeitsgemischs in einen Behälter (den Spülraum), der das zweite Flüssigkeitsgemisch enthält, zurückgeführt
wird, wobei letzteres in einen Behälter überfließt, der das erste Flüssigkeitsgemisch enthält.
Gemäß einer bevorzugten Methode für die Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird das Reinigen eines verunreinigten
Gegenstands dadurch ausgeführt, daß man den Gegenstand in das erste erhitzte Flüssigkeitsgemisch eintaucht,
wobei sich dieses Gemisch in einem Sumpfraum des Reinigungssystams befindet, und daß man anschließend den
Gegenstand in das zweite Flüssigkeitsgemisch, welches sich in einem Spülraum des Systems befindet, überführt, wobei
das erste und das zweite Flüssigkeitsgemisch eine gemeinsame Dampfzone aufweisen. Vorzugsweise wird das zweite
Flüssigkeitsgemisch auch erhitzt. Dieses zweite Flüssigkeitsgemisch
befindet sich mit dem Dampf in der Dampfzone
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über dem Sumpf und dem Spülraum und auch mit dem Gemisch
im Sumpfraum im Gleichgewicht. Ggf. können mehrere Spülräume
verwendet werden.
In geeigneter Weise wird der entsprechende Teil des halogenierten Kohlenwasserstofflösungsmittels und des Hilfslösungsmittels
kontinuierlich oder intermittierend in den Sumpf und/oder den Spülraum des Reinigungssystems eingeführt
.
Bei der genannten bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird mindestens ein Teil und vorzugsweise die Gesamtmenge der Flüssigkeit, die durch Kondensation
von Dämpfen aus der gemeinsamen Dampfzone erhalten wird, in den Spülraum zurückgeführt. In geeigneter Weise
sorgt man auch dafür, daß das Flüssigkeitsgemisch vom SpUlraum überfließt und zum Sumpfraum läuft.
Vorzugsweise enthält das zuerst genannte Flüssigkeitsgemisch mindestens 5 Gew.-Teile von dem Hilfslösungsmittel
je 100 Gew.-Teile Gesamtgemisch.
Von den halogenierten Kohlenwasserstoffen, die beim erfindungsgemäßen
Verfahren verwendet werden können, sollen Fluorochlorokohlenwasserstoffe erwähnt werden, und zwar
insbesondere solche, die zwei oder drei Kohlenstoffatome
enthalten, wie z.B. 1,1,2,2-Tetrachloro-i,2-difluoroäthan.
1,1,2-Trichloro-i,2,2-trifluoroäthan ergibt besonders gute
Resultate.
Beispiele für Hilfslösungsmittel, die gemeinsam mit dem halogenierten Kohlenwasserstoff verwendet werden können,
sind Alkohole (die mit dem halogenierten Kohlenwasserstofflösungsmittel
kein Azeotrop bilden), wie z.B. n-Butanolj Alkoxyalkohole, wie z.B. 2-Methoxyäthanol, 2-Äthoxyäthanol
und 2-Butoxyäthanol; und cyclische Äther, wie z.B. 1,4-Dioxan.
Die beim erfindungsgemäßen Verfahren verwendeten
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nicht-azeotropen Losun^smittelgemische sind solche, die
nicht das Vermögen besitzen, ein Azeotrop zu bilden. Beispielsweise umfassen sie nicht Gemische aus 1,1,2-Trichloro-1,2,2-trifluoroäthan
mit einer hohen Konzentration an Isopropylalkohol, welche bei einer Fraktionierung ein Azeotrop
aus dem genannten Trichlorofluoroäthan und einer kleinen Menge Isopropylalkohol ergeben.
Wenn beispielsweise 1,1,2-Trichloro-1,2,2-trifluoroäthan
im Sumpfraum verwendet wird, dann ist die Konzentration
des Hilfslösungsmittels in geeigneter Weise nicht größer als 90 Gew.-%, bezogen auf das darin befindliche Flüssigkeitsgemisch.
Es wird bevorzugt, daß die genannte Konzentration des Hilfslösungsmittels nicht größer als 70 % ist,
und es wird besonders bevorzugt, daß diese Konzentration nicht größer als 40 Gew.-% ist, bezogen auf das Flüssigkeitsgemisch
im Sumpfraum.
Die Konzentration des Hilfslösungsmittels im Spültank unterscheidet
sich von derjenigen des Flüssigkeitsgemischs im Sumpfraum. Das FlUssigkeitsgemisch im SpUlraum besitzt,
wenn sich einmal stabile Bedingungen eingestellt haben, eine Konzentration an Hilfslösungsmittel im primären halogenierten
Kohlenwasserstofflösungsmittel, die im allgemeinen 0,5 bis 10 Gew.-5<
des genannten Flüssigkeitsgemischs entspricht. Bei der Durchführung des vorliegenden Verfahrens
liegt, wenn eine Zufuhr von einer äußeren Beschickung des primären Lösungsmittels und des Hilfslösungsmittels
durchgeführt wird, dieses zweite FlUssigkeitsgemisch im Gleichgewicht mit dem ersten Flüssigkeitsgemisch im Sumpfraum
und mit dem Dampf in der gemeinsamen Dampfzone, d.h., daß die Zusammensetzung des genannten zweiten Flüssigkeitsgemischs
im wesentlichen konstant ist, während diejenige im Sumpf raum und des Dampfs in der gemeinsamen Zone im wesentlichen
konstant bleibt.
Die Konzentration des Hilfslösungsmittels im halogenierten
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409811/1179 .
Kohlenwasserstofflösungsmittel im Sumpfraum und im Spülraum
richtet sich auch nach dem jeweils verwendeten Hilfslösungsmittel.
Wenn beispielsweise 1,1,2-Trichloro-1,2,2-trifluoroäthan
als primäres Lösungsmittel verwendet wird, dann können brauchbare Resultate beispielsweise erhalten
werden, wenn man eine Konzentration von 15 bis 25 Gew.-% n-Butanol (Hilfslösungsmittel), bezogen auf das gesamte
Flüssigkeitsgemisch im Sumpfraum, und 1 bis 1,5 Gew.-76
n-Butanol im Spülraum verwendet, wobei beide Flüssigkeiten sieden. In ähnlicher Weise kann günstig eine Konzentration
von 8 bis 12 Gew.-% 1,4-Dioxan im Sumpfraum und von 2 bis
4 Gew.-90 1,4-Dioxan im Spülraum verwendet werden, wobei
beide Flüssigkeiten am Siedepunkt verwendet werden.
Die äußere Beschickung an halogeniertem Kohlenwasserstofflösungsmittel
und Hilfslösungsmittel, die im System verwendet wird, richtet sich nach den jeweils verwendeten Lösungsmitteln.
Die beiden Lösungsmittel können gesondert in den Sumpfraum und/oder Spülraum eingeführt werden, oder
es kann ein vorgebildetes Lösungsmittelgemisch verwendet . werden. Die Menge der in das System eingeführten Lösungsmittel
ist vorzugsweise diejenige, welche erforderlich ist, um den Pegel im Sumpfraum konstant zu halten.
Die Lösungsmittelgemische im Sumpfraum und im Spülraum werden auf einer Temperatur höher als die Raumtemperatur gehalten
(letztere ist in einigen Klimata 20 C). Gewöhnlich werden die Gemische auf einer Temperatur von mindestens 3O0C
und vorzugsweise mindestens i-0 C gehalten. Es wird noch
mehr bevorzugt, die Lösufigsmittelgemische beim Siedepunkt
zu halten, in welchem Falle Gemische, die 1,1,2-Trichloro-1,2,2-trifluoroäthan
als primäres Lösungsmittel enthalten, oftmals eine Temperatur im Bereich von 45 bis 500C oder
mehr aufweisen.
Das Eintauchen des verunreinigten Gegenstands in das genannte erhitzte Flüssigkeitsgenisch, welches kein Azeotrop
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bildet, im Sumpfraum des Reinigungssystems alleine oder
zusammen mit dem weiteren Eintauchen in das genannte erhitzte Flüssigkeitsgemisch im Spillraum stellt u.a. ein ungewöhnliches
Merkmal des vorliegenden Verfahrens dar.
Andere Lösungsmittel oder Zusätze können der Lösungsmittelzusammensetzung,
die beim erfindungsgemäßen Verfahren verwendet wird, zugegeben werden, sofern dies erwünscht ist,
um die Reinigungskraft' oder Lösekraft zu modifizieren. Geeignete Zusätze sind kationische, anionische und nicht-ionische
Detergentien. In einigen Fällen kann auch Wasser zugegeben werden, insbesondere, wenn die Zusammensetzung ein
Detergenz enthält. Dies ist aber nicht wesentlich. Es ist gewöhnlich unnötig, Stabilisatoren in den Lösungsmittelgemischen
zu verwenden. Es ist jedoch möglich, daß Stabilisatoren unter korrosiven Bedingungen erwünscht sind, wie z.B.
wenn die Lösungsmittelgemische mit Leichtmetallen, wie z.B. Zink oder Aluminium, in Berührung kommen.
Das vorliegende Verfahren ist bei einer großen Reihe von Anwendungen für die Reinigung von verunreinigten Gegenständen
brauchbar, wie z.B. bei der Entfernung von zähen Lötflußmitteln von elektrischen Ausrüstungen. Insbesondere
eignet es sich zur Entfernung von Flußmitteln von Ausrüstungen, die sich auf einem Kunststoff- oder Harzsubstrat
befinden, wobei die Platten oder die darauf befindlichen Bauteile nicht beschädigt werden sollen.
Bei einem anderen Verfahren für die Durchführung .des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird ein verunreinigter Gegenstand mit dem genannten ersten erhitzten Flüssigkeitsgemisch
in einem Reinigungssystem, welches einen Raum (Sumpfraum)
aufweist, in Berührung gebracht, worauf dann der Gegenstand in die Dampfzone über dem genannten Raum gezogen
und darin mit dem zweiten Flüssigkeitsgemisch gespült wird, welches durch Kondensation von Dämpfen aus der genannten
Dampfzone gebildet wird. Bei einer Abwandlung dieses Ver-
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fahrens wird der verunreinigte Gegenstand, nach dem Eintauchen
in das erste erhitzte Flüssigkeitsgemisch durch und aus der genannten Dampfzone gezogen, über der Dampfzone,
aber innerhalb des Reinigungsbehälters abkühlen gelassen und dann wieder zur Dampfzone zurückgeführt, wo er durch
das genannte zweite Flüssigkeitsgemisch gespült wird, welches durch direkte Kondensation von Dämpfen aus der genannten
Dampfzone auf dem genannten abgekühlten Gegenstand gebildet wird.
Bei einer anderen Variante des erfindungsgemäßen.Verfahrens
befinden sich das erste und das zweite Flüssigkeitsgemisch in voneinander getrennten Räumen und besitzen außerdem keine
gemeinsame Dampfzone, wobei kondensierte Flüssigkeit aus dem Dampf über dem ersten erhitzten Gemisch zum zweiten erhitzten
Gemisch zurückgeführt wird.
Eine geeignete Vorrichtungstype, die beim erfindungsgemäßen
Verfahren verwendet werden kann, ist in der beigefügten Zeichnung (Fig. 1) dargestellt, welche in schematischer
Ansicht einen Vertikalschnitt darstellt" und welche nicht maßstabsgetreu ist. Gemäß der Zeichnung ist ein Behälter(1)
in einen Sumpfraum (2) und einen Spülraum (4) durch eine Wand (3) getrennt. Der Sumpfraum (2)enthält einen Körper
eines ersten Gemischs (welches kein Azeotrop bildet) mit ausreichender Tiefe, daß die verunreinigten Gegenstände
darin eingetaucht werden können, und er ist außerdem mit einem Heizer (5) ausgerüstet. Der dem Sumpfraum (2) benach
barte Spülraum (4) ist mit einem Heizer (6) ausgerüstet und enthält ein Volumen des zweiten Flüssigkeitsgemischs, wie
es oben beschrieben wurde, das eine andere Zusammensetzung wie diejenige im Sumpfraum (2) aufweist. Die Dampfzone (7)
steht sowohl mit dem Sumpfraum (2) als auch mit dem Spülraum
(4) in Verbindung. Eine Kühlschlange (8) ist in der Dampfzone (7) vorgesehen, um Dämpfe zu kondensieren. Weiterhin
ist dort ein Trog (9) vorhanden. Der letztere ist
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dazu bestimmt, kondensierte Flüssigkeit zu sammeln. Ein
Rohr (10) ist für die Rückführung des Kondensats zum SpUl.-raura (4) vorgesehen. Eine Kühlleitung (11) ist an der
Außenseite des Behälters angebracht, durch welche ein Kühlmedium hindurchgeführt werden kann, um für weitere Kühlung
zu sorgen. Ein Eintritt (12) kann vorgesehen sein, um eine Beschickung eines Gemischs aus primärem Lösungsmittel und
Hilfslösungsmittel (wie oben beschrieben) von einer äußeren Quelle zu ermöglichen. Er ist in der Zeichnung so dargestellt,
daß er in den Sumpfraum (2) führt. Er kann aber irgendwie angeordnet sein, so daß er an irgendeinem geeigneten
Punkt in das System führt. (Nicht näher dargestellte) Mittel sind ebenfalls vorhanden, mit welchen die verunreinigten
Gegenstände durch die Vorrichtung transportiert v/erden können. Die Schiene für die Gegenstände ist durch die
Linie dargestellt, welche am Eintrittspunkt (13) beginnt und durch den Sumpfraum (2), die Dampfzone (7) und den
SpUlraura (4) führt und am Austrittspunkt (14) endet.
Beim Betrieb werden die Lösungsmittelgemische in den beiden Räumen (2) und (4) erhitzt, und die Dämpfe daraus mischen
sich in der Dampfzone (7), kondensieren sich an der Kühlschlange (8) und fließen aus der Flüssigkeit zurück in
den SpUlraum (4), von wo aus überschüssige Flüssigkeit über die Wand (3) in den Sumpfraum (2) fließt. Dieser fortgesetzte
Fluß von Flüssigkeit und von Dampf erhält eine klare SpUIflUssigkeit im Raum (4) aufrecht und stellt sicher, daß
der Schmutz und die Verunreinigung sich im Raum (2) ansammeln, aus welchem sie in irgendeiner geeigneten Weise entfernt
werden können, beispielsweise durch periodische Entnahme der Gesamtmenge oder eines Teils der schmutzigen Flüssigkeit.
Die Flüssigkeitspegel werden dadurch aufrechterhalten, daß man frisches Lösungsmittelgemisch nach Bedarf zusetzt,
um entferntes Lösungsmittel zu ersetzen.
Die Erfindung betrifft weiterhin eine Vorrichtung, welche
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folgende Teile aufweist: einen Behälter mit einem Sumpfraum, welcher mit einer Erhitzungsvorrichtung ausgerüstet
ist und ein Volumen eines ersten nicht-azeotropbildenden
Flüssigkeitsgemischs, wie oben beschrieben, mit einer ausreichenden
Tiefe enthält, da3 die verunreinigten Gegenstände darin eingetaucht werden können, einen Spülraum oder
Spülräume in der Nachbarschaft zum Sumpfraum, der bzw. die
mit einer Erhitzungsvorrichtung oder mit Erhitzungsvorrichtungen versehen ist bzw. sind und ein Flüssigkeitsvolumen,
wie oben beschrieben, enthält bzw. enthalten, das sich von demjenigen des Sumpfraums unterscheidet, wobei der Spülraum
so ausgebildet ist, da3 ein Überfluß von Flüssigkeit in den Sumpfraum stattfinden kann, eine Dampfzone, die sowohl
mit dem Sumpfraum als auch mit dem Spülraum in Verbindung
steht, eine Kühleinrichtung, welche Dämpfe über dem Sumpfraum und dem SpUlraum kondensieren kann, und eine Einrichtung
für die Rückführung von kondensierter Flüssigkeit in den Spülraum oder in die Spülräume.
Die Erfindung wird durch die folgenden Beispiele näher erläutert.
Das zu reinigende Material bestand aus gedruckten Schaltungsplatten,
welche aus harzgebundenen Papierplatten bestanden, auf denen ein niederschlag von Flußmittel haftete.
Der Flußmittelbelag war dadurch entstanden, daß mit einem Bürstenstrich Flußmittel auf die Platte aufgebracht wurde
und daß anschließend dieser 2 Minuten bei 700C getrocknet
wurde und daß anschließend 5 Sekunden bei 2500C eine Tauchlötung
vorgenommen wurde, worauf sich eine 15 Minuten dauernde P.ause anschloß. Das Flußmittel war ein aktiviertes
Flußmittel auf Kolophoniumbasis, das im Handel unter dem Warenzeichen "Zeva C4" erhältlich ist.
Das Reinigungsverfahren wurde wie oben beschrieben durch-
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geführt und umfaßte das Eintauchen der verunreinigten Gegenstände in den Sumpfraum einer Reinigungsanlage während
einer Minute und das anschließende Eintauchen im benachbarten Spülraum während 10 Sekunden. Das Lösungsmittelgemisch
im Sumpf bestand aus 1,1,2-Trichloro-1,2,2-trifluoroäthan,
welches 14,8 Gew.-0A n-Butanol 'enthielt. Das Gemisch im
Spülraum bestand aus 98,8 Gew.-96 des genannten Trichlorotrifluoroäthans
und 1,2 Gew.-% n-Butanol. Beide Flüssigkeiten wurden am Siedepunkt gehalten. Die Dämpfe über den Flüssigkeitspegeln
wurden durch Kühlschlangen kondensiert, und das Kondensat wurde zum SpUltank zurückgeführt. Ein Gemisch
aus dem genannten Trichlorotrifluoroäthan und 8,4 Gew.-% n-Butanol war erforderlich, um die Zusammensetzung und um
die Flüssigkeitspegel im Sumpfraum und im Spülraum aufrechtzuerhalten .
Durch diese Behandlung wurden ohne Beschädigung der Platten alle Flußmittelspuren entfernt.
In diesem Beispiel v/aren die Lösungsmittelgemische für die Behandlung der gedruckten Schaltungsplatten wie folgt:
(1) Sumpf: 1,1,2-Trichloro-1,2,2-trifluoroäthan
mit einem Gehalt von 9,3 Ge\i.-°/o 1,4-Dioxan,
(2) Spülraum: 97,3 Gew.-96 Trichlorotrifluoroäthan
und 2,7 Gew.-% 1,4-Dioxan,
(3) das Gemisch, welches zur Aufrechterhaltung der Zusammensetzung und der Flüssigkeitspegel im
Sumpfraum und im Spülraum erforderlich war, bestand aus dem genannten Trichlorotrifluoroäthan
mit 9,8 Gew.-96 1,4-Dioxan.
Alle Spuren von Flußmittelrückständen (wie in Beispiel 1 beschrieben) wurden durch diese Behandlung entfernt, ohne
daß die Platten beschädigt wurden.
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Claims (34)
1. Verfahren zum Reinigen eines verunreinigten Gegenstands
in einem System, dadurch gekennzeichnet, daß man ein
Losungsmittelgemisch verwend&t, das ein halogeniertes Kohlenwasserstofflösungsmittel und ein Hilfslösungsmittel aufweist, welches mit dem genannten halogenierten Kohlenwasserstofflösungsmittel kein Azeotrop bildet,
wobei der Gegenstand mit einem ersten erhitzten Flüssigkeitsgemisch in Berührung gebracht wird, welches das halogenierte Kohlenv/asserstoff lösungsmittel und' einen Anteil des Hilfslösungsmittels enthält, der zumindest 2,5 Gew.-Teile je 100 Gew.-Teile des halogenierten Kohlenwasserstoff lösungsmittels ausmacht, und daß der Gegenstand anschließend mit einem zweiten Flüssigkeitsgemisch gespült wird, welches einen niedrigeren Anteil des Hilfslösungsmittels enthält, als er im ersten Flüssigkeitsgemisch vorliegt.
Losungsmittelgemisch verwend&t, das ein halogeniertes Kohlenwasserstofflösungsmittel und ein Hilfslösungsmittel aufweist, welches mit dem genannten halogenierten Kohlenwasserstofflösungsmittel kein Azeotrop bildet,
wobei der Gegenstand mit einem ersten erhitzten Flüssigkeitsgemisch in Berührung gebracht wird, welches das halogenierte Kohlenv/asserstoff lösungsmittel und' einen Anteil des Hilfslösungsmittels enthält, der zumindest 2,5 Gew.-Teile je 100 Gew.-Teile des halogenierten Kohlenwasserstoff lösungsmittels ausmacht, und daß der Gegenstand anschließend mit einem zweiten Flüssigkeitsgemisch gespült wird, welches einen niedrigeren Anteil des Hilfslösungsmittels enthält, als er im ersten Flüssigkeitsgemisch vorliegt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in das System kontinuierlich oder intermittierend von
einer äußeren Quelle eine Beschickung aus dem halogenierten Kohlenwasserstofflösungsmittel und/oder dem
Hilfslösungsmittel in solchen Mengen eingeführt wird, die erforderlich sind, die Zusammensetzung des ersten und des zweiten Flüssigkeitsgemischs im wesentlichen
konstant zu halten.
Hilfslösungsmittel in solchen Mengen eingeführt wird, die erforderlich sind, die Zusammensetzung des ersten und des zweiten Flüssigkeitsgemischs im wesentlichen
konstant zu halten.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Flüssigkeitsgemisch ebenfalls erhitzt
wird.
4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet» daß man den Gegenstand in das erste
erhitzte Flüssigkeitsgemisch eintaucht, wobei sich dieses Gemisch in einem Sumpfraum eines Reinigungssystems
befindet, und daß man hierauf den Gegenstand in
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das zweite Flüssigkeitsgemisch in einen Spülraum des Systems einbringt, wobei das erste und das zweite Flüssigkeitsgemisch eine gemeinsame Dampfzone aufweisen.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß der entsprechende Anteil des halogenierten Kohlenwasserstofflösungsmittels und des Hilfslösungsmittels
kontinuierlich oder intermittierend in den Sumpfraum und/oder den Spülraum des Reinigungssystems
eingeführt wird.
6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Teil und vorzugsweise
die Gesamtmenge des Kondensats des Dampfs des ersten und des zweiten Flüssigkeitsgemischs in einen
Spülraum zurückgeführt wird, der das zweite Flüssigkeitsgemisch enthält.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 3, 4, 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Flüssigkeitsgemisch vom
Spülraum in den Sumpfraum überfließt.
8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Flüssigkeitsgemisch
mindestens 5 Gew.-Teile von dem Hilfslösungsmittel
je 100 Gew.-Teile des Gesamtgemischs enthält.
9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das halogenierte Kohlenwasserstofflösungsmittel aus
einem Fluorochlorokohlenwasserstoff besteht.
10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Fluorochlorokohlenwasserstoff zwei oder drei Kohlenstoff
atome enthält.
11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Fluorochlorokohlenwasserstoff aus 1,1,2-Trichloro-1,2,2-trifluoroäthan
besteht.
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12. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Hilfslösungsmittel
aus n-Butanol besteht.
13« Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das Hilfslösungsmittel aus einem Alkoxyalkohol besteht.
14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Alkoxyalkohol aus 2-Methoxyäthanol besteht.
15· Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Alkoxyalkohol aus 2-Äthoxyäthanol besteht.
16. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Alkoxyalkohol aus 2-Butoxyäthanol besteht.
17. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Hilfslösungsmittel aus
einem"cyclischen Äther besteht.
18. Verfahren nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß der cyclische Äther aus 1,4-Dioxan besteht.
19. Verfahren nach einem der Ansprüche 4 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Konzentration des Hilfslösungsmittels
im Sumpfraum nicht größer als 90 Gew.-% des
darin befindlichen Flüssigkeitsgemischs ist.
20. Verfahren nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Konzentration des Hilfslösungsmittels im Sumpfraum
nicht größer als 70 % des darin befindlichen Flüssigkeitsgemischs ist.
21. Verfahren nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Konzentration des Hilfslösungsmittels im Sumpfraum
nicht großer als 40 Gew.-% des darin befindlichen Flüssigkeitsgemischs
ist.
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IC
22. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Konzentration des Hilfslösungsmittels
im zweiten Spülflüssigkeitsgeraisch im Bereich von 0,5 bis 10 Gew.-?6, bezogen auf das zweite
Flüssigkeitsgemisch, liegt.
23. Verfahren nach einem der Ansprüche 11, 12, 19, 20, 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Konzentration
an n-Butanol in 1 ,'1,2-Trichloro-i ,.2,2-trifluoroäthan,
das im ersten FlüSTsigkeitsgemisch im Sumpfraum verwendet wird, 15 bis 25 Gew.-96, bezogen auf das gesamte
Flüssigkeitsgemisch, beträgt.
24. Verfahren nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Konzentration an n-Butanol im Trichlorotrifluoroathan,
das im zweiten Flüssigkeitsgemisch im Spülraum verwendet wird, 1 bis 1,5 Gew.-%, bezogen
auf das gesamte Flüssigkeitsgemisch, beträgt.
25. Verfahren nach einem der Ansprüche 11 und 18 bis 22,
dadurch gekennzeichnet, daß die Konzentration an 1,4-Dioxan im Trichlorotrifluoroathan, das im ersten
Flüssigkeitsgemisch im Sumpfraum verwendet wird, 8 bis 12 Gew.-%, bezogen auf das gesamte Flüssigkeitsgemisch , beträgt.
26. Verfahren nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Konzentration des 1,4-Dioxans im Trichlorotrifluoroathan,
das im zweiten Flüssigkeitsgemisch im Spülraum verwendet wird, 2 bis 4 Gew.-%, bezogen auf
das gesamte Flüssigkeitsgemisch, beträgt.
27. Verfahren nach einem der Ansprüche 4 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Spülräume verwendet werden.
28. Verfahren nach einem der Ansprüche 3 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß die Temperatur im Sumpfraum und
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Im Spülraum mindestens 3O0C und bis zum Siedepunkt
der Gemische "beträgt.
29. Verfahren nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß die Temperatur des Gemischs mindestens 4O°C und
bis zum Siedepunkt des Gemisches beträgt.
30. Verfahren nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, daß die FlUssigkeitsgemische 1,1,2-Trichloro-i,2,2-trifluoroäthan
als primäres Lösungsmittel enthalten und die Temperatur dieser Gemische im Bereich von
bis 500C liegt.
31. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß ein verunreinigter Gegenstand mit dem ersten
erhitzten Flüssigkeitsgemisch in einem Reinigungssystem in Berührung gebracht wird, welches einen Raum
(Sumpfraum) aufweist, wobei der Gegenstand durch die Dampfzone über den Raum gezogen und darin mit dem zweiten
Flüssigkeitsgemisch gespült wird, welches durch Kondensation von Dämpfen aus der Damp'fzone erhalten
wird.
32. Abwandlung des Verfahrens nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, daß der Gegenstand nach dem Eintauchen
in das erste Flüssigkeitsgemisch durch die und aus der Dampfzone gezogen wird, über der Dampfzone, aber Innerhalb
des Reinigungsbehälters abkühlen gelassen und dann zur Dampfzone zurückgeführt wird, wo er durch das
zweite Flüssigkeitsgemisch gespült wird, das durch Kondensation von Dämpfen aus der Dampfzone auf dem abgekühlten
Gegenstand erhalten wird.
33. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß das erste und das zweite Flüssigkeitsgemisch sich in Räumen befinden, die voneinander getrennt
sind und keine gemeinsame Dampfzone aufweisen,
- 17 -
409811/1172
wobei kondensierxe Flüssigkeit aus dem ersten erhitzten
Gemisch zum zweiten erhitzten Flüssigkeitsgemisch zurückgeführt wird.
34. Vorrichtung für die Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sie aus einem
Behälter besteht, der folgende Teile aufweist: einen Sumpfraum mit einer Erhitzungsvorrichtung und mit
einem Volumen eines ersten nicht-azeotropbildenden Lösungsmittelgemischs, das sich aus einem primären
Lösungsmittel und einem Hilfslösungsmittel zusammensetzt und eine Tiefe aufweist, daß darin verunreinigte
Gegenstände eingetaucht werden können, einen Spülraum oder Spülräume in der Nachbarschaft zum Sumpfraum, der
bzw. die mit einer Erhitzungsvorrichtung oder Erhitzungsvorrichtungen versehen ist bzw. sind und ein Volumen
aus einem zweiten Flüssigkeitsgemisch enthält oder enthalten, welches einen niedrigeren Anteil an
Hilfslösungsmittel aufweist, als er im ersten Lösungsmittelgemisch enthalten ist, wobei der Spülraum so angeordnet
ist, daß er einen Überfluß von Flüssigkeit in den Sumpfraum gestattet, eine Dampfzone, die sowohl
mit dem Sumpf raum als auch mit dem Spülraum in Verbindung steht, eine Kühleinrichtung, welche eine Kondensation
von Dämpfen' über dem Sumpfraum und dem Spülraum
ermöglicht, und eine Einrichtung, die dazu geeignet ist, kondensierte Flüssigkeit zum Spülraum oder
zu den Spülräumen zurückzuführen.
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