DE2220771B2 - Kamera mit anzeigevorrichtung - Google Patents
Kamera mit anzeigevorrichtungInfo
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Description
40
Die Erfindung bezieht sich auf eine Kamera mit einer Anzeigeeinrichtung zur Anzeige geeigneter oder
ungeeigneter Belichtungsverhältnisse gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches !.
Anzeigeeinrichtung zur Anzeige von geeigneten oder ungeeigneten Belichtungsverhältnissen sowie gegebenenfalls
des Zustandes der Versorgungsbatterie in einer Kamera sind an sich bekannt (DT-OS 12 49 082).
Es ist ferner (DT-OS 14 97 971) eine Anzeigeeinrichtung
bekannt, mit der die Gefahr einer Unterbelichtung sowie die Gefahr einer Überbelichtung und damit eine
geeignete Belichtung, und außerdem das Ergebnis einer Batterieprüfung durch Ansteuerung von zwei Anzeigelampen
mit unterschiedlich ausgelegten Ansteuerkreisen angezeigt werden kann, wobei mit der einen
Anzeigelampe der Batteriezustand und die Überbelichtung und mit der anderen die Unterbelichtung
gekennzeichnet wird. Ein Nachteil der bekannten Einrichtung liegt darin, daß alternativ nur eine der
beiden Anzeigelampen angesteuert wird, daß nur eine Lampe für eine Batterieprüfung herangezogen werden
kann und daß deshalb die Funktionsfähigkeit der anderen Lampe nicht überwacht werden kann. Dies hat
zur Folge, daß aus der Tatsache, daß keine Lampe brennt, nicht geschlossen werden kann, daß geeignete
Belichtungsverhältnisse vorliegen.
Es ist deshalb Aufgabe der Erfindung, eine Kamera mit einer Anzeigeeinrichtung der eingangs genannten
Art so auszubilden, daß mit einem einzigen Anzeigeelement Fehlaufnahmen oder Fehlanzeigen der genannten
Art vermieden werden.
Diese Aufgabe wird bei einer Kamera mit einer Anzeigeeinrichtung der eingangs genannten Art erfindungsgemäß
mit den Merkmalen des Kennzeichens des Anspruches 1 gelöst.
Gemäß der Erfindung wird also zur Anzeige geeigneter Belichtungsverhältnisse ein und nur ein
Anzeigeelement, vorzugsweise ebenfalls in Form einer Anzeigelampe, dadurch angesteuert, daß der Spannungsabfall
am fotoelektrischen Element mittels ebenfalls nur einer Nachweisschaltung mit zwei Ausgängen
überwacht wird, die Ausgangswerte nach einer Entkopplung den Stromkreis für das Element zur jeweiligen
Anzeige freigeben. Durch diese Maßnahme wird nicht nur erreicht, daß der Benutzer der Kamera nur ein
Anzeigeelement zu beobachten hat, sondern daß, insbesondere wenn über das gleiche Anzeigeelement
auch die Batterieprüfung erfolgt, ein Ausfall des Anzeigeelementes leicht erkennbar ist, woher die
Ausfallwahrscheinlichkeit, und damit die Gefahr von Fehlaufnahmen um den Faktor 2 verringert wird.
Außerdem wird die Stromabnahme der für die Anzeige notwendigen Schaltglieder verkürzt, was wiederum eine
größere Lebensdauer der Versorgungsbatterie zur Folge hat.
Einzelheiten von Ausgestaltungsmöglichkeiten der Anzeigeeinrichtung nach der Erfindung werden im
folgenden in Verbindung mit den Zeichnungen erläutert. Es zeigt
Abb. 1 ein Schaltbild eines ersten Ausführungsbeispieles einer Anzeigeeinrichtung;
Abb. 2 ein Schaltbild eines Teils der Schaltung in
A b b. 1;
A b b. 3 eine Tabelle zur Erläuterung der Arbeitsweise der Anzeigeeinrichtung in A b b. 1, und
Abb.4 ein Schaltbild eines Teils eines zweiten Ausführungsbeispiels einer Anzeigeeinrichtung gemäß
der Erfindung.
In der Schaltung in A b b. 1 ist ein lichtempfindliches Element 1 vorgesehen, welches beispielsweise ein
Fotowiderstand aus CdS sein kann. Dieses lichtempfindliche Element 1 ist der Fotowiderstand des Belichtungsmeßkreises
eines elektronischen Verschlusses, in dem eine in der Figur nicht dargestellte Umschalteinrichtung
Verwendung findet. Widerstände 2, 3 und 4 bilden eine Brückenschaltung mit dem lichtempfindlichen Element
1. Transistoren 5, 6 bilden eine Nachweisschaltung für diese Brückenschaltung. An den Kollektoren der
Transistoren 5 und 6 sind Arbeitswiderstände 7 und 8 angeschlossen. Für die Transistoren 5 und 6 sind ferner
gemeinsame Emitterwiderstände 9 und 10 vorgesehen. Der Widerstand 9 dient zur Einstellung der als
Komparator (Differenzverstärker) wirkende Nachweisschaltung aus den Transistoren 5, 6, während der
Widerstand 10 zur Einstellung eines Belichtungsparameters, wie beispielsweise der Filmempfindlichkeit oder
der Blendenzahl dient.
Die Transistoren 11,12 bilden je einen Transistorverstärker,
wobei die Basis jedes der Transistoren 11, 12 mit dem Kollektor des betreffenden Transistors 5 bzw. 6
verbunden ist. Dioden 13, 14 dienen dazu, den Ausgang der Transistoren It, 12 mit dem Eingang einer
Schmitt-Triggerschaltung zu verbinden, die später noch näher erläutert werden soll und durch die Transistoren
15, 16 gebildet ist. Ein Transistor 17 dient zur Verstärkung der Ausgangssignals dieser Triggerschal-
tung. Am Kollektor des Transistors sind Arbeitswiderstände 18,19 angeschlossen.
Einzelheiten der integrierten Schaltung 20 sind in A b b. 2 dargestellt. Der Eingangsanschluß der integrierten
Schaltung 20 ist mit dem Ausgang des Transistorverstärkers 17 verbunden. Die Anschlüsse ti, C dienen zur
Stromversorgung der integrierten Schaltung 20. Ein Kondensator 21 ist zwischen dem Eingangsanschluß A
der integrierten Schaltung 20 und dem Anschluß B angeschlossen. Die integrierte Schaltung 20 hat ferner to
einen Ausgangsanschluß D. Ein veränderlicher Widerstand 22 ist an dem Ausgangsanschluß der Schaltung 20
angeschlossen und dient zur Einstellung einer Arbeitsgrenze der Anzeigeeinrichtung. Ein Transistor 23 ist mit
seiner Basis mit dem veränderlichen Widerstand 22 is
verbunden. Ein Anzeigeelement 24, das beispielsweise eine Lampe oder eine Leuchtdiode sein kann, ist mit
dem Kollektor des Transistors 23 verbunden. Ein Schalter 25 ist normalerweise geöffnet und wird zur
Durchführung einer Messung geschlossen. Der Hauptschalter 26 ist normalerweise geöffnet und wird
während der Batterieprüfung und der Messung geschlossen, um die Spannungsquelle 27 anzuschließen.
Un folgenden soll die integrierte Schaltung 20 in
Verbindung mit Abb. 2 näher erläutert werden. Transistoren 28, 29 bilden einen Differenzverstärker.
Die Basis des Transistors 28 ist mit dem Eingangsanschluß A verbunden. Transistoren 30, 31 dienen zur
Verstärkung des Ausgangssignals des Transistors 29. Der Ausgangsanschluß liegt am Ausgang des Transistors
31. Wenn ein Eingangssignal an den Eingangsanschluß angelegt wird, wird der Transistor 31 der
Ausgangsstufe nichtleitend, während er leitend wird, wenn dem Eingangsanschluß A kein Eingangssignal
zugeführt wird.
In Verbindung mit den Abb. 1 bis 3 soll das erste
Ausführungsbeispiel gemäß der Erfindung näher erläutert werden. Der Hauptschalter 26 wird zunächst
geschlossen, während der Schalter 25 geöffnet bleibt. Wenn der Schalter 25 geöffnet ist, wird dem
Eingangsanschluß der Schaltung 20 kein Eingangssignal zugeführt. Deshalb ist der Transistor 31 der Schaltung
20 dann leitend. Dadurch wird eine Spannung von dem Abgriff an dem Widerstand 22 an die Basis des
Transistors 23 angelegt.
Der veränderbare Widerstand 22 wird so eingestellt, daß der Transistor 23 nichtleitend ist, wenn die
Spannung der Spannungsquelle 27 auf einen solchen Wert absinkt, der für die Betätigung der Meßschaltung
oder der Steuerschaltung des Verschlusses nicht ausreicht. Da der veränderbare Widerstand 22 in der
erwähnten Weise eingestellt ist, ist der Transistor 23 nichtleitend, wenn die Spannung der Batterie 27 niedrig
ist. Deshalb leuchtet das Anzeigeelement 24 nicht auf, um dem Benutzer einen ungeeigneten Batteriezustand
anzuzeigen, wenn der Schalter 26 bei dem anfänglichen Herabdrücken des Verschlußauslösers der Kamera
geschlossen ist. Der Schalter 25 wird beim weiteren Herabdrücken des Verschlußauslösers geschlossen.
Wenn dann die Objekthelligkeit zu groß ist und eine Aufnahme mit einer geeigneten Belichtung nicht
durchgeführt werden kann, wird der Widerstand des Fotowidcrstandes klein. Deshalb wird die Spannung an
der Basis des Transistors 5 groß und an dem Kollektor klein. Gleichzeitig wird die Spannung an dem Kollektor
des Transistors 6 groß. Deshalb wird die Kollektorspannung an dem Transistor 11 groß und diese Kollektorspannung
wird der Triggerschaltung über die Diode 14 zugeführt. Dadurch gelangt der Transistor 15 der
Triggerschaltung in einen leitenden Zustand, während der Transistor 16 nichtleitend wird. Da in diesem
Zustand dem Eingangsanschluß A der Schaltung 20 kein Eingangssignal zugeführt wird, ist der Transistor 31 der
Schaltung 20 leitend, weshalb die Lampe 24 aufleuchtet.
Wenn die Objekthelligkeit zu gering ist und eine Aufnahme mit geeigneter Belichtung nicht durchgeführt
werden kann, wird der Widerstand des Fotowiderstands 1 groß, wodurch die Kollektorspannung des Transistors
6 niedrig wird.
Dadurch wird die Kollektorspannung des Transistors 12 hoch. Diese Kollektorspannung wird der Basis des
Transistors 15 der Triggerschaltung über die Diode 13 zugeführt. Die Triggerschaltung wird dadurch ausgelöst,
so daß die Anzeigeeinrichtung 24 wie im obigen Fall aufleuchtet.
Wenn die Objekthelligkeit in einem geeigneten Bereich liegt, wird die Kollektorspannung der Transistoren
11, 12 nicht hoch, so daß die Triggerschaltung nicht ausgelöst wird. Deshalb liegt am Eingangsanschluß
A der Schaltung 20 keine Spannung. Wenn ein Eingangssignal dem Eingangsanschluß A der Schaltung
20 zugeführt wird, wird der Transistor 31 nichtleitend. Deshalb wird das Anzeigeelement 24 abgeschaltet
Eine Objekthelligkeit innerhalb einer geeigneten Aufnahmezone kann also durch das Abschalten des
Anzeigeelements 24 angezeigt werden. Andererseits kann die Lampe intermittierend betrieben werden,
indem der Kondensator 21 zwischen dem Eingangsanschluß A der Schaltung y und dem Anschluß B
angeschlossen und das Potential des Eingangsanschlusses A durch Aufladung und Entladung des Kondensators
geändert wird, wodurch der Transistor 31 der Ausgangsstufe intermittierend leitend und nichtleitend
wird, wenn die Beleuchtungsverhältnisse geeignet sind.
Die hierbei möglichen Zustände sind tabellarisch in Abb. 3 gezeigt. In dieser Tabelle sind in der linken
Kolonne die einzelnen Schaltglieder bzw. Anzeigeparameter aufgeführt, in Spalte 2 die Funktionen und
Abhängigkeiten bei der Batterieprüfung und in Spalte 3 die entsprechenden Funktionen bei der Helligkeitsprüfung.
Dabei ist zu ersehen, daß die Spannung dann überprüft und deren Geeignetheit angezeigt wird, wenn
der Schalter 26 geschlossen und der Schalter 25 geöffnet ist, wobei je nach Größe der Batteriespannung
(geeignet oder ungeeignet) die Lampe 24 leuchte' oder nicht leuchtet. Beim anschließenden Einschalten des
Schalters 25 wird dann die Ungeeignetheit bzw. Geeignetheit der Objekthelligkeit durch die Lampe 24
angezeigt.
Im folgenden soll das in A b b. 4 dargestellte zweite
Ausführungsbeispiel der Erfindung kurz erläutert werden. Während das erste Ausführungsbeispiel die
Verwendung eines Fotowiderstandes aus CdS als lichtempfindliches Element betrifft, verwendet das
zweite Ausführungsbeispiel zur Helligkeitsanzeige ein fotoelektrisches Element wie eine Fotodiode als
lichtempfindliches Element.
Bei diesem Ausführungsbeispiel findet ein Widerstand 32 anstelle des lichtempfindlichen Elements 1 in
der Brückenschaltung von F i g. 1 Verwendung. Das fotoelektrische Element 33 ist zwischen dem Verbindungspunkt
der Widerstände 32 und 2 dem Transistor 5 angeschlossen und steuert den Basis-Emitterstrom des
Transistors 5 und damit dem Spannungsabfall am Kollektorwiderstand 7 dieses Transistors abhängig von
der Stärke des einfallenden Lichtes. Dadurch werden in
dem wiederum als Differenzverstärker arbeitenden Nachweisschaltung aus den Transistoren 5,6 die beiden
Ausgangswerte abhängig vom Unterschreiten eines bestimmten Helligkeitswertes und vom Überschreiten
an den Anschlüssen der Widerstände 7 und 8 erzeugt.
Im übrigen entspricht dieses Ausführungsbeispiel dem in Abb. 1 dargestellten ersten Ausführungsbeispiel.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
Claims (3)
1. Kamera mit einer Anzeigeeinrichtung zur Anzeige geeigneter bzw. ungeeigneter Belichtungs-Verhältnisse
in Abhängigkeit der Beleuchtung eines fotoelektrischen Bauelements über ein einziges
Anzeigeelement, z. B. eine Anzeigelampe, die zum Aufleuchten oder Erlöschen gebracht wird, unter
Verwendung einer Schalteinrichtung zur Steuerung des Anzeigeelementes, wobei die Schalteinrichtung
das fotoelektrische Bauelement sowie Nachweisglieder zur Auswertung des jeweiligen Helligkeitswertes
enthält, gekennz:ichnet durch ein einziges Nachweisglied (5, 6) mit zwei Ausgängen,
an welchen bei Unterschreiten einer Minimalhelligkeit bzw. bei Überschreiten einer Maximalhelligkeit
je ein Ausgangswert auftritt und welche über elektronische Entkopplungsschaltglieder (11,12,13,
14) mit dem Eingang (15, 16) einer Ansteuerschaltung (15 bis 23) des einzigen Anzeigeelementes (24)
verbunden sind, wobei das Nachweisglied (5, 6) in Form eines Differenzverstärkers und der Eingang
(15, 16) der Ansteuerschaltung zur Übernahme (13, 14) der Ausgangswerte des Nachweisgliedes (5, 6
über 11,12) in Form einer Schmitt-Triggerschaltung
ausgebildet sind.
2. Kamera nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an Stelle der Ansteuerschaltung (15 bis
23) eine an sich bekannte Spannungsprüfeinrichtung (B, 20) an das Anzeigeelement (24) anschaltbar ist.
3. Kamera nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch einen handbetätigten Schalter (25), der das
fotoelektrische Bauelement (1) sowie das Nachweisglied (5,6) einschließlich der Eingangsschaltelemente
(15 bis 19) der Ansteuerschaltung (15 bis 23) parallel zur Batteriespannung schaltet.
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1971
- 1971-04-28 JP JP2834571A patent/JPS545297B1/ja active Pending
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1972
- 1972-04-27 DE DE19722220771 patent/DE2220771C3/de not_active Expired
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Legal Events
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|---|---|---|---|
| C3 | Grant after two publication steps (3rd publication) |