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Abgleichbare elektrische Spule, insbesondere für Hybrid- und gedruckte
Schaltungen.
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Die Erfindung betrifft eine abgleichbare elektrische Spule, insbesondere
für Hybrid- und gedruckte Schaltungen, mit zweiteiligem Schalenkern, dessen Sehalenkernhälften
in ihren aneinander zugekehrten Butzen = und/oder Mantelstirnwlrchen unsymmetrisch
sind, so daß durch Verdrehen der beiden Schaleckernhälften relativ zueinander eine
Induktivitätsänderung auftritt. Die Führung der beiden Schalenkernhälften zueinander
erfolgt üblicherweise durch den Spulenkörper oder durch einen in den deckungsgleichen
Butzenlöchern der.Schalenkernhälften geführten Zapfen. Insbesondere bei Eleinstspulen
ist die Fertigung von Schalenkernhälften mit Butzenlöchern äußerst schwierig. Die
zweite Möglichkeit, die Führung durch die Verwendung eines Spulenkörpers zu erzielen,
ist insbesondere bei Kleinstspulen wegen der Einbuße an Wickelraum ungünstig.
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Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde eine abgleichbare
Spule der eingangs genannten Art, insbesondere eine Kleinstspule mit körperloser
Wicklung und butzenlochfreien Schalenkernhälften zu schaffen, die sich durch ein
beim Verdrehen der beiden Schalenkernhälften zueinander nur geringfügig auftretendes
Reibungsmoment auszeichnet und bei mechanischen und klimatischen Beanspruchungen
nur zu einer äußerst geringen Änderung ihrer Spulenkn:Jerte neigt Zur Lösung dieser
Aufgabe siebtdie Erfindung bei einer elektrischen Spule der vorstehend genannten
Art vor, daß die Schalenkernhalften wenigstens durch ein mittel oder unmittelbar
an ihren äußeren =2ntelflächen anliegendes FUhrung2element geführt sind und unter
der Wirkung von wenigstens einem Federelement stehen, dessen Federkraf-t mindestens
mit Zu einer seiner Komponenten senkrecht zu den Stirnfläcben der Schalenkernhälften
gerichtet
ist. Zweckmäßigerweise sind das Führungselement und das Federelement einstückig
miteinander verbunden.
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Durch die Führung der Schalenkernhälften an ihrer äußeren Mantelfläche
werden sämtliche, vorethende Nachteile vermieden.
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Bevorzugt ist das Filhrungselement federnd, insbesondere zangenförmig
ausgebildet, derart, daß die freien Enden des Führungselements federnd an den äußeren
Mantelflächen der Schalenkernhälften anliegen. Diese Ausbildung gewährleistet einen
Ausgleich evtl. auftretender Toleranzen zwischen den Schalenkernhälften und eine
hohe Schüttelfestigkeit.
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Fertigungstechnisch ist es vorteilhaft, wenn die einstückig miteinander
verbundenen Fü.hrungs- und Federelemente im weitesten Sinne becherartig ausgebildet
und der Becher zum Hindurchführen der Stromanschlußelemente und zu Abgleichzwecken
an geeigneten Stellen durchbrochen ist.
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Als vorteilhaft erweist es sich auch, wenn die eine Schalenkernhälfte
der Spule mit ihrer äußeren Stirnfläche auf einer elektrisch isolierenden Grundplatte
aufliegt und drehfest mit dieser verbunden ist, wenn auf der äußeren Stirnfläche
der anderen Schalenkernhälfte eine vorzugweise scheibenförmige, elektrisch isolierende
Platte aufliegt und drehfest mit dieser verbunden ist, und wenn die einstückig miteinander
verbundenen und becherartig zusammengefassten FUhrungs- und Federelemente wenigstens
mit einem Teil des Randes der Becheröffnung in der Grundplatte gehalten sind, z.B.
diese hintergreifen und mit ihrem Bodenteil mittel= oder unmittelbar und federnd
gegen die äußere Stirnfläche der einen Schalen'Kernhälfte anliegen.
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Eine sehr einfache Ausführung der elektrischen Spule nach der Erfindung
ist erhältlich, wenn die einstückig miteinander verbundenen Führung und Federelemente
einen Bodenteil und senkrecht zu diesem gerichtete Lappen aufweisen, deren freie
Enden einander zugekehrt sind und federnd sowie mittel= oder unmittelbar auf der
äußeren Stirnfläche der einen Schalenkernhälfte aufliegen, und wenn die andere Schalenkernhälfte
mit ihrer äußeren Stirnfläche auf dem Bodenteil liegt und drehfest mit diesem verbunden
ist.
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Die Schalenkernhälften können hierbei in einen zur Halterung elektrischer
Anschlußelemente dienenden Träger aus elektrisch isolierendem Material eingebettet
sein.
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Das beim Drehabgleich auftretene Reibungsmoment läßt sich zusätzlich
dadurch klein halten, daß in dem freien Raum zwischen den aneinander zugekehrten
Flächen des Führungselements und der Schalenkernhälften Gleit= und/oder Dämpfungemittel
angeordnet sind. Das Gleit= und/oder Dämpfungsmittel trägt ebenfalls zum Toleranzausgleich
zwischen den einzelnen Bauteilen der elektrischen Spule bei.
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In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele des Gegenstandes nach der
Erfindung dargestellt. Darin zeigt: Fig. 1 ein erstes Äusführungsbeispiel des Gegenstandes
nach der Erfindung in geschnittener Darstellung.
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Pig. 2 ein zweites Ausführungsbeispiel des Gegenstandes nach der Erfindung
in geschnittener Darstellung.
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Fig. 3 eine Seitenansicht der elektrischen Spule nach Fig. 2.
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Fig. 4 ein drittes Ausführungsbeispiel des Gegenstandes nach der Erfindung
in geschnittener Ansicht.
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Fig. 5 eine Draufsicht auf die elektrische Spule nach Fig. 4.
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Fig. 6 eine Seitenansicht eines vierten AusfUhrungsbeispieles des
Gegenstandes nach der Erfindung.
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Fig. 7 eine Draufsicht auf die elektrische Spule nach Fig. 6.
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Fig. 8 eine weitere Seitenansicht der elektrischen Spule nach Fig.
6.
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Die elektrische Spule nach Fig. 1 besitzt Schalenkernhalften 1,2 mit
zueinander unsymmetrischen Butzen= und/oder Mantelstirnflächen und mit einer körperlosen
elektrischen Wicklung 3. Die Schalenkernhälfte 1 ist auf eine Grundplatte 6 aus
elektrisch isolierendem Material drehfest aufgebracht, z.B. aufgeklebt. Durch die
Grundplatte 6 sind in ihren einen Längsbereichen in der Grundplatte 6 gehaltene
elektrische Stromanschlußelemente 7,8 hindurchgeführt. Die hindurchgeführten Enden
der Stromanschlußelemente 7,8 sind Jeweils mit den entsprechenden Wicklungsenden
13 der Wicklung 3 kontaktiert. Auf die äußere Stirnfläche der Schalenkernhälfte
2 ist eine Kreisscheibe 5 aufgeklebt. Die Kreisscheibe 5 ist in Scheibenmitte mit
einer Aussparung 12 ausgebildet, die zum Zwecke des Drehabgleiches zur Aufnahme
z.B. eines Schraubenziehersendes dient. Der Schraubenschlitz kann jedoch unter Wegfall
der Kreisscheibe 5 auch direkt in der Schalenkernhälfte angebracht sein. Die Schalenkernhälften
1,2 sind durch ein becherförmig ausgebildetes und teilweise, z.B. in seinem Bodenteil,
durchbrocbenes Führungselement 4 geführt.
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Zwischen dem Bodenteil 4 und der Kreisscheibe 12 ist ein nittig durchbrocbenes,
z.B. konvex gewölbtes Federelement 10 angeordnet. Das Führungselement 4 ist wenigstens
teilweise mit seinen der Grundplatte 6 zugekehrten Enden in der Grundplatte gehalten.
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Beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 2 und 3 sind die einstückig miteinander
verbundenen EMhrungs - und Federelemente mit einem mit kugelkalottenförmigen Auflagern
24 ausgebildeten bodenteil 26 und senkrecht zu diesem gerichteten Lappen 23 ausgestattet.
Die aus Schalenkernhälften 15,16 und einer spulenkörperlosen Wicklung 17 beatehende
elektrische Spule liegt mit der äußeren Stirnfläche ihrer Schalenkernhälfte 16 auf
den Auflagern 24 des Bodenteils 26 drehfest auf. Die Schalenkernhälften 15, 16 sind
mantelseitig in einen zur Halterung elektrischen Anschlußelement 28,29 dienenden
Träger 18 aus elektrisch isolierendem Material eingebettet. Der Träger 18 ist mit
Nasen 21 einstückig verbunden. Diese zur Arretierung des Trägers 18 dienenden Nasen
21 ragen in Durchbrechungen 27 der Flansche 22,23. Auf die äußere Stirnfläche der
Schalenkernhälfte 15 ist eine im gezeigten Ausführungsbeispiel in ihren Randbereichen
abgeschrägte Kreisscheibe 19 drehfest aufgebracht, z.B. aufgeklebt. Die Kreisscheibe
19 besitzt eine in Scheibenmitte angeordnete Aussparung 20.
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Die freien Enden der Lappen 22 und 23 sind zueinander gekehrt und
liegen federnd auf den abgeschrägten Randflächen der Kreisscheibe 19 auf. Diese
abgeschrägten Randflachen können auch an der Schalenkernhälfte direkt angebracht
sein.
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Beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 4 und 5 dient als Grundplatte und
als Halterung für Stromanschlußelemente 37 eine platte 33 aus elektrisch isolierendem
Material. Der elektrisch wirksame Teil der elektrischen Spule besteht aus Schalenkernhälften
30, 31 mit zueinander unsymmetrichen Stirnflächen und aus einer körperlosen Wicklung
32. Die Schalenkernhälfte 31 liegt mit ihrer äußeren Stirnfläche auf der Grundplatte
33 auf und ist mit dieser fest verbunden, z.B. auf diese aufgeklebt0 Auf die äußere
Stirnfläche der Schalenkernhälfte 30 ist eine mittig mit einer Aussparung ausgezeichnete
Platte 38 aus elektrisch isolierendem material drehfest aufgebraeht, z.B. aufgeklebt,
oder die Aussparung für einen Schraubenzieher oder Abgleichschlüssel befindet sich
in ar drehbaren Schalenkernhälfte. Als FUhrungs- und Federelement dient ein Gehäuse
34.
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Das Gehäuse 34 hintergreift bei 35 die Grundplatte 33 und stUtzt sich
unter der Wirkung der Federelemente 36 gegen die zugekehrte Stirnfläche der Scheibe
38 ab. Das Gehäuse 34 besitzt in der Zeichnung nicht dargestellte Durchbrechungen,
durch die mit den Stromanschlußelementen 37 elektrisch kontaktierte Wicklungsenden
40 der elektrischen Wicklung 32 hindurchgeführt sind.
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Die elektrische Spule nach Fig. 6 bis 8 besitzt Schalenkernhälften
45, 46 eine nur andeutungsweise dargestellte spulenkörperlose Wicklung und eine
Grundplatte 47, die als Träger der elektrischen Spule und als halterung für Stromanschluelemente
48 dient. Als Führungselement dient ein zangenförmig ausgebildetes Gehäuse 50, dessen
zangenförmige freie Enden federnd an den äußeren Mantelflächen der Sohalenkernhälften
45, 46 anliegen. Dae Führungselement hintergreift jeweils bei 60 die Grundplatte
47. Als Federelement dienen einstückig mit dem Gehäuse 50 verbundene Federlappen
51, die sioh gegen die äußere Stirnfläche der Schalenkernhälfle 45 federnd abstützen.
Durch eine inagesamt mit 53 bezeichnete, in den beiden Schalenkernhälften 45,46
ausgebildete Durchbrechung, sind die Wicklungsenden 52 der elekt trischen Spule
hindurchgeführt und mit den StromanschluBelementen 48 elektrisch kontaktiert.
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12 Patentansprüche 8 Figuren