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Die vorliegende Erfindun>) betrifft ein Schloß für Ganzglastüren,
mit einer ersten und einer zweiten Schloßhälfte, die eisen ersten Bereich, mit dem
sie das Türblatt unmittelbar zwischen sich ein spannen, sowie einen mit einer entsprechenden
Aussparung der Ganzglastür zusammenfallenden, mit der Türblattkante bündigen zweiten
Bereich mit dem in die Aussparun eingreifenden Schloßkasten aufweisen und die durch
senkrecht zur Türblattebene verlaufende, den Querschnitt des Türblattes durchsetzende
Schrauben o. dgl. im Verhältnis zueinander sowie zu dem Türblatt verspannt sind.
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Ganzblastüren haben - teilweise aus Fertigun@sgründen, teilweise werken
der an sie gestellten besonderen Anforderungen - unterschiedliche Glasstärken. Soweit
Beschläp,e, insbesondere Schlösser an solchen Türen derart befestigt werden müssen,
daß Stirnflächen der Beschläge außerhalb des eigentlichen Glasbereiches liegen oder
aber zumindest mit den Stirnflächen des Ganzglas-Türblattes zusammenfallen, so tritt
das Problem auf, die beiderseits des Türblattes vorgesehenen Beschlaghälften im
Bereich ihrer Stirnflächen so aneinander anzusetzen, daß sich unabhängig von den
unterschiedlichen TUrblattstärken stets der Eindruck einer zusammenhangenden, durchJehenden
und von störenden Unterbrechungen wie
Schlitzen o. dgl. freien Fläche
ergibt.
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Im Zusammenhang damit ist beispielsweise ein Beschlag für Ganzglastüren
o. dgl. nach der deutschen Patentschrift 1 081 651 mit zwei Klemmplatten versehen
worden, die auf ihren einander zugekehrten Seiten mit senkrecht zur Scheibenebene
scharnierartig ineinandergreifende Ansätze haben, die in Scheibenebene Bohrungen
aufweisen, durch die Keile, konische Schrauben o. dgl eingeführt sind, so daß beim
Anziehen der Keile oder Schrauben die Klemmplatten gegeneinander und gegen das zwischen
ihnen liegende Türblatt gezogen und verspannt werden. Da das Spannelement wie Keil,
konische Schraube o. dgl. nicht beliebig lang ausgebildet sein kann, andererseits
einen gewissen Schlankheitsgrad haben muß, lassen sich auf diese Weise nur geringe
Dickenunterschiede ausgleichen. An der Stirnfläche muß eine die Spannschrauben verdeckende
Abschlußleiste vorgesehen werden, und es muß dementsprechend entweder der Dickenunterschied
des Türblattes in geringen Grenzen bleiben, so daß mit einer Abschlußleiste gleichbleibender
Breite gearbeitet werden kann, oder aber, es muß die Breite der Abschlußleiste den
jeweiligen Verhältnissen angepaßt werden.
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Sodann ist aus der deutschen Patentschrift 1 100 918 ein Türschuh
für Ganzglastffren bekannt, der aus einer die Scheibenkante etwa U-förmig umschließenden
Randleiste und einem oder mehreren, sich zwischen dem einen Schenkel derselben und
der Scheibe ausziehbaren Keilelement besteht. Hierbei ist zwar die Stirnfläche starr
ausgebildet, so daß Schwankungen in der Türblattstärke ohne Auswirkung auf die Stirnfläche
bleiben, jedoch sind auch hierbei wieder Keilflächen notwendig, die eine verhältnismäßig
genaue Herstellungsweise und insofern relativ hohe Herstellungskosten bedingen,
außerdem in ähnlicher Weise wie der Beschlag nach der deutschen Patentschrift 1
081 651 nur den Ausgleich verhältnismäßig geringer Dickenunterschiede zulassen.
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Beschläge mit ähnlicher Befestigung unter Ausnutzung von Keilflächen
sind ferner aus der deutschen Patentschrift 1 249 727 sowie
der
deutschen Gebrauchsmusterschrift 6 753 562 bekannt. Dabei liegen im Falle des Beschlages
nacii der deutschen Patentschrift 1 249 727 die beiden Klemmhälften in Nähe der
Stirnfläche gelenkartig aneinander an, so daß sich bei der Verspannung die Winkellage
der beiden Klemmhälften ändert und diese somit nicht in je dem Fall einen zueinander
parallelen Verlauf haben. Bei dem Beschlag nach der deutschen Gebrauchsmusterschrift
6 753 562 weisen die beiden Klemmhälften je nach Türblattdicke einen unterschiedlichen
Abstand voneinander auf, was sich aber in optischer Hinsicht, außerdem auch bezüglich
einer einwandfreien Sicherung gegen das Eindthgen von Schmutz in nachteiliger Weise
auswirkt. Die genannten Mängel in optischer Hinsicht können dann lediglich soweit
in Kauf genommen werden, als die Stirnkante eines Beschlages mit der Unterkante
einer Tür zusammenfällt, wo ungewünscht verbleibende Spaltöffnungen o. dgl. nicht
ins Auge fallen. Das bedeutet andererseits aber auch, daß die Bedienung der Spannelemente
von der Türunterkante aus erfolgen auß, so daß eine Montage nur bei ausgehängter
Tür möglich bzw. zur Demontage ein Aushängen der Tür notwendig ist.
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Aufgabe vorliegender Erfindung ist es daher, ein Schloß für Ganzglastüren
der eingangs genannten Art so auszubilden, daß ein bestimmtes Schloßmodell an Ganzglas-Türblätter
mit innerhalb eines größeren Bereiches als bisher schwankender Dicke angeschlossen
werden kann, bei dem dabei keine Keil- oder Schrägflächen bzw. entsprechende konische
oder keilförmige Spannelemente erforderlich sind, trotzdem aber stets eine glatte,
gegen das Eindringen von Verunreinigungen geschützte Stirnfläche gewährleistet ist.
Darüber hinaus soll es in Verbindung mit einem solchen Schloß auch möglich sein,
seine Anbringung nicht nur wahlweise auf der linken oder aber der rechten Türseite
vornehmen, sondern die Stirnfläche außer mit der vertikalen Stirnfläche des Ganzglas-Türblattes
auch mit der unteren Stirnfläche zusammenfallen zu lassen.
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Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt erfindunhsgemäß dadurch, daß die
mit der TUrblattkante bündige Stirnfläche des zweiten Bereiches
durch
eine Abdeckleiste abgekleidet ist, deren Länge der Länge des zweiten Bereiches in
Richtung der Türblattkante und deren Breite der Breite der beiden Schloßhälften
bei minimaler Türblattdicke entspricht, und daß beide Schloßhälften durch daran
befestigte Abdeckkappen abgedeckt sind, die die Schloßhälften unter Überlappung
der Abdeckleisten mittels eines umlaufenden Rundes umgreifen.
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Dadurch ist es möglich, die beiden Schloßhälften parallel zueinander
zu verschieben und innerhalb eines relativ großen Bereiches unterschiedlichen Ganzglas-Türblattdicken
auszupassen, durch die Uberlappung der Abdeckleiste durch die umlaufenden Ränder
der Abdeckkappen dann aber im Stirnflächenbereich für einen sauberen Abschluß unabhängig
von der jeweiligen Türblattdicke zu sorgen, ohne daß irgendwelche Änderungen an
den einzelnen Bauteilen vorgenommen werden müßten.
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Da die Abdeckkappen einen unzulässigen Zugang zu den Befestigungsschrauben
der beiden Schloßhälften verhindern sollen, weisen diese vorzugsweise eine von ihrem
einen Rand aus ausgehende Kralle auf, während der dem Rand mit der Kralle gegenüberliegende
Rand mit mindestens einem Loch versehen ist, durch die der Schaft einer in die abgedeckte
Schloßhälfte eingeschraubten Befestigungsschraube ragt. Dieses Befestigungsloch
befindet sich in einem Rand, der parallel zur vertikalen Stirnfläche des Türblattes
verläuft, so daß in jedem Fall ein bequemer Zugang zu der Befestigungsschraube gewährleistet
ist. Zweckmäßigerweise ist die Befestigungsschraube als Madenschraube ausgebildet,
die sich soweit in die Schloßhälfte einschrauben läßt, daß ihr Kopf unterhalb des
unteren Endes des in dem Rand vorgesehenen Loches liegt.
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Bei entsprechend weit eingeschraubter Madenschraube kann dann die
Abdeckkappe durch Schwenkung um die in eine entsprechende Aussparung in der Schloßhälfte
eingreifende Kralle abgenommen werden, während zur Festlegung die Madenschraube
aus der Schloßhälfte heraus in das Befestigungsloch gedreht wird, so daß die Abdeckkappe
gesichert ist.
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Der zweite Bereich, der den gegen Verunreinigungen, beispielsweise
auch Reinigungslauge empfindlichen Schloßkasten aufnimmt, kann im wesentlichen allseitig
abgeschlossen sein, was einmal durch die Abdeckschiene in Verbindung mit den überlappenden
Rändern der Abdeckkappen, ferner dadurch geschieht, daß der erste Bereich gegenüber
dem zweiten Bereich durch eine durchgehende Fläche abgegrenzt ist, so daß weder
von einer Stirnfläche des Schlosses her noch vom ersten Bereich aus Verunreinigungen
in den kritischeren zweiten Bereich eindringen können. Sofern Befestigungsschrauben
den zweiten Bereich durchsetzen, können diese in teleskopartig ineinandergreifenden
Ansätzen geführt sein, so daß der zweite Bereich auch insoweit nach außen abgeschlossen
bleibt0 Besonders günstige Verhältnisse ergeben sich, wenn sowohl die Schloßhälften
als auch korrespondierend damit die Abdeckkappen quadratisch und bezüglich einer
Diagonalen im wesentlichen symmetrisch ausgebildet sind, die von dem der Stirnfläche
abgewandten Ende der oberen Begrenzungskante des Schlosses ausgeht.
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Die von den Rändern der Abdeckkappen überlappte Abdeckleiste ist in
diesem Fall als Abdeckwinkel ausgebildet. Infolge dieser quadratischen und zu der
genannten Diagonalen symmetrischen Ausgestaltung des Schlosses sowie der Abdeckkappen
ist es möglich, unter Beibehaltung der grundsätzlichen Vorzüge des Schlosses nach
der Erfindung die Schloßhälften je nach Bedarf wahlweise auf der einen oder aber
der anderen Seite des Türblattes anzubringen, außerdem die den Riegel aufweisende
Stirnfläche des Schlosses in ebenso beliebiger Weise entweder mit der vertikalen
Vorderkante oder aber mit der unteren Begrenzungskante des Türblattes zusammenfallen
zu lassen, Trotz dieser universalen Montagemöglichkeit kann infolge der symmetrischen
Ausbilding die Festlegung bzw. Freigabe der Abdeckkappen stets von der vertikalen
Stirnfläche aus erfolgen, und daskleiche gilt bezüglich einer Sicherungsschraube
für den Schließzylinder, Das Türblatt braucht daher auch dann nicht ausgehängt zu
werden, wenn der Riegel vertikal schließen soll, d.h. die ihm zugehörige Stirnfläche
des
Schlosses mit der Unterkante des Türblattes zusammenfällt.
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Handelt es sich um eine zweiflüglige Ganzglastür, so wird der eine
der beiden Flügel bekanntlich vorzugsweise durch einen Treibriegel festgelegt. Dieser
Treibriegel kann in Weiterbildung der Erfindung in einem grundsätzlich in der gleichen
Weise wie das Schloß aufgebauten Gegenkasten untergebracht sein, der symmetrisch
zu seiner horizontalen Mittellinie ausgebildet ist.
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Die in gleicher Weise wie bei dem eigentlichen Schloß mit den Gegenkastenhälften
zu verbindenden Abdeckkappen können dann ebenfalls wahlweise auf der linken oder
der rechten Seite des Türblattes angebracht werden, Der Treibriegel ragt mit einer
Zunge bis über die horizontale Mittellinie hinaus, so daß eine Aufnahmeöffnung für
einen Schieber zur Betätigung des Treibriegels in Ruhestellung des Treibriegels
gerade symmetrisch zu der horizontalen Mittellinie liegen kann. Dementsprechend
kann auch ein Längsschlitz, wie er in einer der beiden Abdeckkappen für den Gegenkasten
vorgesehen sein muß, um den Schaft eines geeigneten Schiebers in eine zugeordnete
Öffnung in der Zunge des Treibriegels einführen zu können, mittig bzw. symmetrisch
zu der horizontalen Symmetrielinie angeordnet sein. Das auf der Gegenseite befindliche
Abdeckblech bleibt ohne einen solchen Schlitz. Infolge dieser mittigen Anordnung
kann das auch im übrigen bezüglich der horizontalen Mittellinie symmetrisch ausgebildete
Abdeckblech in gleicher Weise je nach Bedarf wahlweise sowohl auf der linken als
auch auf der rechten Seite der mit dem Gegenkasten ausgestatteten Tür eingesetzt
werden0 Auch der Schieber für den Treibriegel kann zusammen mit dem den Längsschlitz
aufweisenden Abdeckblech sowohl auf der linken als auch der rechten Seite der Ganzglastür
Verwendung finden.
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Die Erfindung wird nachstehend anhand eines Ausführungsbeispiels in
Verbindung mit der zugehörigen Zeichnung erläutert. In der Zeichnung zeigen: Fig.
1 schematisch eine Draufsicht auf die Innenseite einer Schloßhälfte eines erfindungsgemäß
ausgebildeten
schlosses für Ganzglastüren sowie die Draufsicht auf
die Außenseite eines in Weiterbildung der Erfindung damit zusammenwirkenden Gegenkastens;
Fig. la einen Teilquerschnitt durch die beiden miteinander korrespondierenden Schloßhälften
im Bereich der Stelle der Verbindung mit der Ganzglastür; Fig. 2 eine Draufsicht
auf eine erfindungsgemäß vorgesehene Abdeckkappe; Fig. 3 eine Schnittansicht der
Fig. 2 längs der Linie III-III; und Fig. 4 schematisch eine Draufsicht auf die Stirnfläche
eines erfindungsgemäß ausgebildeten Schlosses bei seinem Einsatz als Eckschloß in
der mit Fig. 1 veranschaulichten Weise Im einzelnen ist in Fig. 1 mit 10 allgemein
eine Schloßhälfte eines erfindungsgemäß ausgebildeten Schlosses bezeichnet, das
an einem ersten Ganzglastürblatt 17 als Eckschloß festgelegt ist und entsprechend
einem besonderen Ausführungsbeispiel der Erfindung mit einem an einem zweiten Ganzglastürblatt
17' befestigten Gegenkasten 11 zusammenarbeitet. Die Schloßhälfte 10 weist - ebenso
wie die damit korrespondierende, in der Zeichnung nicht sichtbare zweite Schloßhälfte
- einen ersten Bereich 12 sowie einen zweiten Bereich 14 auf, die durch eine im
gezeigten Ausführungsbeispiel in Form eines Viertelkreisbogens verlaufende Linie
16 voneinander getrennt sind. Im ersten Bereich hat die Schloßhälfte 10 ihre volle
Stärke, während sie im zweiten Bereich 14 zur Ganzglastür 17 hin ausgespart ist,
so daß ein Schloßkasten 18 mit einem Schließriegel 20 darin untergebracht werden
kann. Eine Öffnung 22 ist in üblicher Weise vorgesehen, um den Schließzylinder aufnehmen
zu können. Ein Stulpblech 24 schließt den Schloßkasten 18 an seiner Vorderseite,
durch die der
Riegel 20 austritt, bündig an die zugeordnete vertikale
Stirnfläche der Schloßhälfte 10 an. Jede der beiden Schloßhälften weist durchgehende
Bohrungen 26 auf, die beim Zusammenbau des Schlosses miteinander fluchten, so daß
Befestigungsschrauben oder sonstige geeignete Spannmittel in üblicher Weisehindurchge
führt werden können. Zur gegenseitigen Führung der beiden Schloßhälften kann vorzugsweise
etwa die in Fig. 1 gezeigte Schloßhälfte einen die Bohrung 26 umgebenden Bund 28
haben, dem ein Bund 30 etwas größeren Durchmessers mit einer Ausnehmung 32 entspricht,
wobei der Innendurchmesser der Ausnehmung 32 etwa dem Außendurchmesser des Bundes
28 entspricht. Dadurch ist eine Längsführung unabhängig von der Dicke des Ganzglastürblattes
17 (innerhalb des vorgesehenen Spannbereiches) gewährleitet. Dieser Aufbau ist mit
Fig. la veranschaulicht. Wie daraus weiter ersichtlich, münden die Bohrungen 26
bzw. 26' an ihrer Außenseite in Senkbohrungen 27 aus, so daß die Schraubenköpfe
versenkt angeordnet werden können und nicht über den Querschnitt der Schloßhälften
hinauszuragen braucht. In den in Fig. 1 längs des oberen bzw. linken Randes verlaufenden
Zonen des ersten Bereiches 12 können sich entlang der Längskanten Zwischenstreifen
34 erstrecken, um eine satte Anlage der Schloßhälften an der Glasscheibe, ggf. unter
gleichzeitiger Erhöhung des Reibungs-bzw. Klemmkoeffizienten zu ermöglichen. Diese
Zwischenstreifen 34 verlaufen bei dem mit Fig. 1 wiedergegebenen Ausführungsbeispiel
nur längs der Oberkante bzw. linken Seitenkante, weil das Schloß nach dem beschriebenen
Ausführungsbeispiel als ein sog.
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Eckschloß ausgebildet ist, worauf weiter unten noch eingegangen werden
soll. Daraus ergibt sich auch die Anordnung des ersten Bereiches in der linken oberen
Hälfte und die Anordnung des zweiten Bereiches in der rechten unteren Hälfte der
Schloßhälfte 10. Bei der Befestigung der Schloßhälften liegt der Bereich 12 im wesentlichen
ganzflächig an der Ganzglasscheibe an. Der dem zweiten Bereich 14 entsprechende
Bereich des Ganzglasturblattes 17 ist ausgeschnitten, so daß der Schloßkasten 18
aufgenommen werden kann. Ein weiterer Ausschnitt ist in der Glasscheibe für den
Bund 30 vorgesehen.
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Erfindungsgemäß befindet sich an der vorderen Stirnfläche der Schloßhälfte
10 eine Abdeckleiste, die hier - wieder durch die Ausbildung des Schlosses als Eckschloß
bedingt - die Gestalt eines Abdeckwinkels 36 hat. Der Abdeckwinkel hat eine Öffnung,
durch die eine Sicherungsschraube 38 für einen in die Öffnung 22 einzusetzenden
Schließzylinder einführbar ist.
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Die beiden Schloßhälften sind jeweils durch eine Abdeckkappe 40 mit
einem umlaufenden Rand 44 abgedeckt. Die Außenansicht einer solchen Abdeckkappe
40 ist mit Fig. 2 wiedergegeben, während sich aus Fig. 3 der Abdeckkappenquerschnitt
ergibt. Der umlaufende Rand 44 erstreckt sich in der aus Fig. 1 ersichtlichen Weise
rundum längs des Umfangs der Schloßhälfte 10. Der in Fig. 1 linke Rand 44 der Abdeckkappe
40 geht in eine parallel zur Hauptebene der Schloßhälfte 10 verlaufende Kralle 46
über, mit der die Abdeckkappe 40 in eine in der Schloßhälfte 10 vorgesehene korrespondierende
Ausnehmung 48 eingreifen kann. Dem mit der Kralle 46 versehenen Rand 44 liegt ein
Rand mit mindestens einem Loch 50 (vgl. Fig. 3) gegenüber, mit dessen Hilfe die
Abdeckkappe 40 im Verhältnis zu der Schloßhälfte 10 festgelegt werden kann. Hierzu
sind in der Schloßhälfte 10 (bzw. der zugehörigen zweiten Schloßhälfte) entsprechende
Gewindebohrungen 51 vorgesehen, in die eine Madenschraube (52) eingeschraubt werden
kann. Der Durchmesser der Madenschraube 52 entspricht dabei im wesentlichen dem
Innendurchmesser eines Loches 50. Die Gewindebohrung 51 ist länger als die Länge
der Madenschraube, so daß die Madenschraube 52 durch das Loch 50 hindurch in die
Schloßhälfte 10 eingeschraubt werden kann. In diesem Zustand läßt sich die Abdeckkappe
40 mit der Kralle 46 in der Ausnehmung 48 schwenken und von der Schloßhälfte 10
abheben, dann durch Verschiebung so, daß die Kralle 46 aus der Ausnehmung 48 austritt,
von der Schloßhälfte 10 trennen. Umgekehrt kann die Abdeckkappe mit der Schloßhälfte
verbunden werden, indem die Kralle 46 in die Ausnehmung 48 eingesetzt und dann auf
die Schloßhälfte 10 aufgedrückt wird. Das Loch 50 fluchtet mit der Gewindebohrung
51, so daß die Madenschraube 52 herausgedreht werden kann, bis ihr oberes Ende in
das Loch 50 eingreift und so verhindert, daß
die Abdeckkappe von
der Schloßhälfte 10 abgenommen werden kann.
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Dabei liegt die Madenschraube 50 in einem Bereich, der bei verschlossener
Tür unzugänglich ist, so daß ein Abnehmen der Abdeckkappe bei geschlossener Tür
jedenfalls ohne zerstörerische Maßnahmen nicht möglich ist.
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Für die Aufnahme des Schließzylinders ist die Abdeckkappe 40 mit einer
im Querschnitt etwa trapezförmigen Ausbuchtung 42 entsprechend Fig. 2 - 4 versehen,
wobei diese Ausbuchtung 42 vorzugsweise tiefgezogen ist, so daß die Abdeckkappe
ein in sich zusammenhängendes Werkstück bildet und auch im Bereich der Ausbuchtung
42 keine Fugen o. dgl. aufweist, die die Zugänglichkeit zu dem Schloß erleichtern
würden.
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Erfindungsgemäß überlappen die Ränder 44 der beiden Abdeckkanten für
die beiden Schloßhälften den Abdeckwinkel 36. Die Breite des Abdeckwinkels 36 ist
so gewählt, daß er bei minimal zulässiger Dicke des Ganzglastürblattes 17 mit seinen
Längskanten gerade an die Innenfläche der Abdeckkappen 44 anschlägt. Die Breite
der Ränder 44 ist so gewählt, daß bei maximal zulässiger Dicke des Ganzglastürblattes
17 die Begrenzungskanten der Ränder 44 noch geringfügig innerhalb des Bereiches
des Abdeckwinkels 36 verlaufen. Der Abdeckwinkel 36 ist somit innerhalb des zu lässigen
Schwankungsbereiches für die Glasscheibendicke in jedem Fall durch die Ränder 44
überlappt, so daß stets ein glatter, von sonst sichtbaren, häßlichen Schlitzen freier
Verlauf für die Stirnfläche sichergestellt ist. Beträgt die Breite der Ränder 44
beispielsweise etwa 5 mm und soll eine Mindestüberlappung von 1 mm eingehalten werden,
so ergibt sich eine Variationsbreite von insgesamt 4 mm, d.h., es können TUrstärken
beispielsweise zwischen 8 und 12 mm mit dem gleichen Schloß nach der Erfindung ausgestattet
werden, ohne besondere Anpassungsmaßnahmen treffen zu müssen, und zwar sowohl bei
Befestigung einer Abdeckkappe auf der linken oder aber auch auf der rechten TUrblattseite.
Dennoch ist stets ein einwandfreier paralleler Verlauf der Schloßhälften gewährleistet,
während Keilflächen vermieden sind und eine bequeme Montage des Schlosses
ohne
Notwendigkeit, die Tür auszuhängen, erfolgen kann, da die eigentlichen Befestigungsschrauben
für die Schloßhälften, die die Bohrungen 26 durchsetzen, seitlich ein- bzw. ausführbar
sind und zu der Sicherungsschraube 38 sowie den Madenschrauben 52 Zugang von der
Vorderseite des Schlosses aus besteht. Dennoch sind keinerlei Schrauben zugänglich,
deren Lösen ein unbefugtes Öffnen des Schlosses ermöglichen oder zumindest erleichtern
würde.
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Fig. 4 zeigt eine Gesamt-Stirnansicht eines fertigmontierten Schlosses
nach der Erfindung, wobei die überlappende Zuordnung der Abdeckkappen zu dem Abdeckwinkel
deutlich erkennbar ist. Bei Verringerung oder Vergrößerung der Dicke der Glasscheibe
verringertbzw. vergrößert sich der Abstand zwischen den benachbarten Begrenzungskanten
der Abdeckkappen, ohne daß sich jedoch das Gesamtbild der vorderen Stirnfläche verändern
würde (solange nicht etwa die Stärke des Türblattes einen Wert annehmen würde, bei
dem die Überlappung des Abdeckwinkels durch eine Abdeckkappe nicht mehr sichergestellt
istX Das mit Fig. 1 wiedergegebene Schloß nach der Erfindung ist -wie bereits angedeutet
- als Eckschloß ausgebildet und soll sich unter Beibehaltung der vorstehend geschilderten
Vorzüge sowohl für einen horizontalen Verlauf des Schließriegels 20 - insbesondere
in Verbindung mit dem erwähnten Gegenkasten 11 - als auch für einen vertikalen Verlauf
des Schließriegels 20 einsetzen lassen, und zwar für beide Fälle in gleichwertiger
Weise sowohl auf der "linken" Seite als auch der "rechten" Seite einer Ganzglastür.
Dazu kann das erfindungsgemäße Schloß bezüglich einer Diagonalen 54 einen im wesentlichen
symmetrischen Aufbau haben, wobei die Diagonale 54 in Fig. 1 von oben links nach
unten rechts verläuft. Bezüglich dieser Diagonale 54 sind die Schloßhälften in ihren
nach außen in Erscheinung tretenden Bereichen spiegelbildlich ausgebildet. Speziell
gilt dies hinsichtlich der Öffnung 22 für den Schließsylinder,f s ie Bohrungen 26,
die Öffnung für die Sicherungsschraube 38 sowie die Gewindebohrungen 51. So weisen
die Schloßhälften an beiden mit der Türblattkante
zusammenfallenden
Stirnflächen Gewindebohrungen 51, ferner Durchgänge für die Sicherungsschraube 38
auf. Auch der Abdeckwinkel 36 ist symmetrisch bezüglich der Diagonalen 54 ausgebildet,
mit Ausnahme einer rechteckigen Aussparung für den Durchtritt des Schließriegels
20. Auch die Ausnehmung 38 für die Aufnahme der Kralle 46 ist spiegelbildlich zu
beiden Seiten der Diagonalen 54 vorgesehen. Dasgleiche gilt hinsichtlich der Bohrungen
26sowie der Öffnung 22 für den Schließzylinder. Soll daher der Schließriegel 20
nicht in der mit Fig. 1 veranschau lichten Weise horizontal, sondern vertikal verlaufen,
so wird die Schloßhälfte 10 um die Diagonale 54 geschwenkt, worauf der Schloßriegel
20 vertikal verläuft, die in Fig. 1 an der unteren Längskante befindliche Öffnung
für die Sicherungsschraube 38 an der gleichen Stelle wie in Fig. 1 die Öffnung für
die Sicherungsschraube 38 liegt etc. Dadurch ist unabhängig von der Ausrichtung
des Schließriegels 20 stets die gleich bequeme Verschraubung der beiden Schloßhälften
miteinander, ferner das Einschrauben der Sicherungsschraube 38 von der bequem zugänglichen
Vorderseite des Türblattes bzw. des Schlosses aus möglich.
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Die Abdeckkappe 40 kann wieder in der gleichen Weise aufgesetzt werden,
wie bei der Situation der Fig. 1, weil auch nach der Überführung des Schloßriegels
20 in die vertikale Lage eine Ausnehmung 48 zur Verfügung steht, in die die Kralle
46 eingreifen kann. Ebenso sind Gewindebohrungen 51 für die Madenschrauben 52 vorhanden,
so daß wieder die Befestigung bzw. Lösung der Abdeckkappen von der Türvorderkante
aus erfolgen kann. Die schlitzfreie Abdeckung der Vorderseite des Schlosses durch
die überlappende Zuordnung der Abdeckkappen zu dem Abdeckwinkel 36 ist auch beim
vertikalen Verlauf des Schloßriegels 20 wieder in der mit Fig. 4 veranschaulichten
und bereits erläuterten Weise gewährleistet, wobei in diesem Fall lediglich die
Stirnfläche des Schloßriegels 20 nicht zu erkennen wäre. Die Abdeckkappen 40 sind
wegen ihrer gleichartigen Ausbildung sowohl links" als auch "rechts" einsetzbar.
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Infolge des durchgehenden Verlaufs der mit der Linie 16 angedeuteten
Grenzfläche zwischen dem ersten und dem zweiten Bereich
12, 14
und den durchgehenden Abschluß des zweiten Bereiches 14 durch den Abdeckwinkel 36
im übrigen Bereich bleibt der zweite Bereich 14 nach außen hin weitestgehend vollständig
abgeschlossen, so daß ein Eindringen von Verunreinigungen oder auch Wischwasser
o. dgl. im wesentlichen verhindert und damit der Schloßkasten 18 gegen Korrosion,
Verschmutzung etc. geschützt wird.
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Auch durch die Bohrungen 26 bzw. 26' können wegen des teleskopartigen
Ineinandergreifens der beiden Bunde 28, 30 praktisch keine Verunreinigungen in den
zweiten Bereich 14 eindringen.
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Soll das Schloß nach der Erfindung für zweiflüglige Türen verwendet
werden, so arbeitet es vorzugsweise mit dem Gegenkasten 11 zusammen, wie bereits
angedeutet. Der Aufbau des Gegenkastens ist grundsätzlich der gleiche wie der des
Schlosses mit der Schloßhälfte 10. Statt eines Schloßkastens 18 weist er einen Treibriegel
60 auf, der mit einer Zunge 62 in das Innere des Gegenkastens 11 ragt. Die Zunge
64 hat eine beispielsweise nach Art eines Vierkantes ausgebildete Öffnung 64, in
die ein Schieber (nicht dargestellt) mit seinem vierkantförmigen Schaft eingreifen
kann, so daß eine bequeme Verschiebung des Treibriegels 60 über den Schieber möglich
ist. Im ausgefahrenen Zustand des Treibriegels 60 liegt eine podestartige Absatzfläche
66 unterhalb der Unterseite des Schließriegels 20, so daß dieser in den Gegenkasten
ausgefahren werden kann und dann ein Zurückholen des Treibriegels 60 verhindert.
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Die hier mit 40' bezeichnete Abdeckkappe greift in ähnlicher Weise
wie die Abdeckkappe 40 mit einer Kralle in eine in dem Gegenkasten vorgesehene korrespondierende
Ausnehmung. Auch die Abdeckkappen 40' sind mit einem umlaufenden Rand 44' entsprechend
dem Rand 44, wie er etwa mit Fig. 3 gezeigt ist, versehen, und vordere Stirnfläche
sowie untere Begrenzungsfläche des Gegenkastens 11 sind in ähnlicher Weise wie das
Schloß mit der Schloßhälfte 10 durch einen Abdeckwinkel (nicht dargestellt) abgedeckt,
der von den Rändern 44 in gleicher Weise wie zuvor in Verbindung mit der Schloßhälfte
10 beschrieben überlappt ist.
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Der in Fig. 1 vordere Rand der Abdeckkappe 40 hat in ähnlicher
Weise
wie die Abdeckkappe 40 Löcher, während der Gegenkasten in ähnlicher Weise wie die
Schloßhälfte 10 Gewindebohrungen ruF die Aufnahme von Madenschrauben aufweist, die
sich bis unter den Rand 44' hinweg in den Gegenkasten eindrehen lassen, so daß auch
sich die Abdeckkappe 40'/in der gleichen bequemen, ebenso jedoch auch einbruchssicheren
Weise wie die Abdeckkappe 40 festlegen bzw.
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demontieren läßt.
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Auf der Seite, auf der der Schieber für die Betätigung des Treibiiegels
60 sitzt, muß die Abdeckkappe 40' einen Längsschlitz 68 haben, der die Verschiebung
des in die Öffnung 64 eingreifenden Schaites des Schiebers ermöglicht. Der Schieber
kann so großflächig ausgebildet sein, daß der Schlitz 68 sowohl im ausgefahrenen
als auch im zurückgeholten Zustand des Treibriegels 60 verdeckt bleibt. Nach der
Erfindung ist der Längsschlitz 68 symmetrisch zu einer horizontalen Mittellinie
69 angeordnet, so daß die mit dem Längsschlitz 68 versehene Abdeckkappe 40' - um
die horizontale Mittellinie 69 geschwenkt - bei Bedarf ebensogut auf der gegenüberliegenden
Seite des Ganzglastürblattes 17' angeordnet werden kann, wobei wegen der ebenfalls
zu der horizontalen Mittellinie 69 symmetrischen Anordnung der Aussparung für die
Aufnahme der Kralle sowie der Löcher für die Befestigung der Abdeckkappe an dem
Gegenkasten auch bezüglich der Festlegung die gewünschte Austauschbarkeit von "links"
nach "rechts" bzw. umgekehrt gewährleistet ist. Zweckmäßigerweise ist dabei der
Gegenkasten 11 ebenso wie das als Eckschloß eingesetzte Schloß mit der Schloßhälfte
10 als Quadrat ausgebildet.
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Damit steht erfindungsgemäß ein Schloß zur Verfügung, das in der gewünschten
Weise ohne Inkaufnahme von sonstigen Nachteilen und ohne sonstige Anpassungsmaßnahmen
über einen großen Bereich unterschiedlicher Ganzglas-Türblattdicken so eingesetz-t
werden kann, daß trotz unterschiedlicher Türblattdicken jeweils grundsätzlich die
gleichen Verhältnisse herrschen. Gleichzeitig läßt sich des Schloß ebenfalls ohne
weitere Änderungen wahlweise für die eine oder andere Türseite, überdies für Horizontal-oder
aber Vertikalschließung verwenden. patentansprüche: