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DE2207462A1 - Schloss fuer ganzglastueren - Google Patents

Schloss fuer ganzglastueren

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Publication number
DE2207462A1
DE2207462A1 DE2207462A DE2207462A DE2207462A1 DE 2207462 A1 DE2207462 A1 DE 2207462A1 DE 2207462 A DE2207462 A DE 2207462A DE 2207462 A DE2207462 A DE 2207462A DE 2207462 A1 DE2207462 A1 DE 2207462A1
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DE
Germany
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lock
edge
halves
door leaf
cover
Prior art date
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Granted
Application number
DE2207462A
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English (en)
Other versions
DE2207462C3 (de
DE2207462B2 (de
Inventor
Friedhelm Weidling
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Wilh Schlechtendahl and Soehne GmbH and Co KG
Original Assignee
Wilh Schlechtendahl and Soehne GmbH and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Wilh Schlechtendahl and Soehne GmbH and Co KG filed Critical Wilh Schlechtendahl and Soehne GmbH and Co KG
Priority to DE19722207462 priority Critical patent/DE2207462C3/de
Priority claimed from DE19722207462 external-priority patent/DE2207462C3/de
Publication of DE2207462A1 publication Critical patent/DE2207462A1/de
Publication of DE2207462B2 publication Critical patent/DE2207462B2/de
Application granted granted Critical
Publication of DE2207462C3 publication Critical patent/DE2207462C3/de
Expired legal-status Critical Current

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Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B65/00Locks or fastenings for special use
    • E05B65/0025Locks or fastenings for special use for glass wings
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B63/00Locks or fastenings with special structural characteristics
    • E05B63/0056Locks with adjustable or exchangeable lock parts
    • E05B63/006Locks with adjustable or exchangeable lock parts for different door thicknesses

Landscapes

  • Window Of Vehicle (AREA)
  • Securing Of Glass Panes Or The Like (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindun>) betrifft ein Schloß für Ganzglastüren, mit einer ersten und einer zweiten Schloßhälfte, die eisen ersten Bereich, mit dem sie das Türblatt unmittelbar zwischen sich ein spannen, sowie einen mit einer entsprechenden Aussparung der Ganzglastür zusammenfallenden, mit der Türblattkante bündigen zweiten Bereich mit dem in die Aussparun eingreifenden Schloßkasten aufweisen und die durch senkrecht zur Türblattebene verlaufende, den Querschnitt des Türblattes durchsetzende Schrauben o. dgl. im Verhältnis zueinander sowie zu dem Türblatt verspannt sind.
  • Ganzblastüren haben - teilweise aus Fertigun@sgründen, teilweise werken der an sie gestellten besonderen Anforderungen - unterschiedliche Glasstärken. Soweit Beschläp,e, insbesondere Schlösser an solchen Türen derart befestigt werden müssen, daß Stirnflächen der Beschläge außerhalb des eigentlichen Glasbereiches liegen oder aber zumindest mit den Stirnflächen des Ganzglas-Türblattes zusammenfallen, so tritt das Problem auf, die beiderseits des Türblattes vorgesehenen Beschlaghälften im Bereich ihrer Stirnflächen so aneinander anzusetzen, daß sich unabhängig von den unterschiedlichen TUrblattstärken stets der Eindruck einer zusammenhangenden, durchJehenden und von störenden Unterbrechungen wie Schlitzen o. dgl. freien Fläche ergibt.
  • Im Zusammenhang damit ist beispielsweise ein Beschlag für Ganzglastüren o. dgl. nach der deutschen Patentschrift 1 081 651 mit zwei Klemmplatten versehen worden, die auf ihren einander zugekehrten Seiten mit senkrecht zur Scheibenebene scharnierartig ineinandergreifende Ansätze haben, die in Scheibenebene Bohrungen aufweisen, durch die Keile, konische Schrauben o. dgl eingeführt sind, so daß beim Anziehen der Keile oder Schrauben die Klemmplatten gegeneinander und gegen das zwischen ihnen liegende Türblatt gezogen und verspannt werden. Da das Spannelement wie Keil, konische Schraube o. dgl. nicht beliebig lang ausgebildet sein kann, andererseits einen gewissen Schlankheitsgrad haben muß, lassen sich auf diese Weise nur geringe Dickenunterschiede ausgleichen. An der Stirnfläche muß eine die Spannschrauben verdeckende Abschlußleiste vorgesehen werden, und es muß dementsprechend entweder der Dickenunterschied des Türblattes in geringen Grenzen bleiben, so daß mit einer Abschlußleiste gleichbleibender Breite gearbeitet werden kann, oder aber, es muß die Breite der Abschlußleiste den jeweiligen Verhältnissen angepaßt werden.
  • Sodann ist aus der deutschen Patentschrift 1 100 918 ein Türschuh für Ganzglastffren bekannt, der aus einer die Scheibenkante etwa U-förmig umschließenden Randleiste und einem oder mehreren, sich zwischen dem einen Schenkel derselben und der Scheibe ausziehbaren Keilelement besteht. Hierbei ist zwar die Stirnfläche starr ausgebildet, so daß Schwankungen in der Türblattstärke ohne Auswirkung auf die Stirnfläche bleiben, jedoch sind auch hierbei wieder Keilflächen notwendig, die eine verhältnismäßig genaue Herstellungsweise und insofern relativ hohe Herstellungskosten bedingen, außerdem in ähnlicher Weise wie der Beschlag nach der deutschen Patentschrift 1 081 651 nur den Ausgleich verhältnismäßig geringer Dickenunterschiede zulassen.
  • Beschläge mit ähnlicher Befestigung unter Ausnutzung von Keilflächen sind ferner aus der deutschen Patentschrift 1 249 727 sowie der deutschen Gebrauchsmusterschrift 6 753 562 bekannt. Dabei liegen im Falle des Beschlages nacii der deutschen Patentschrift 1 249 727 die beiden Klemmhälften in Nähe der Stirnfläche gelenkartig aneinander an, so daß sich bei der Verspannung die Winkellage der beiden Klemmhälften ändert und diese somit nicht in je dem Fall einen zueinander parallelen Verlauf haben. Bei dem Beschlag nach der deutschen Gebrauchsmusterschrift 6 753 562 weisen die beiden Klemmhälften je nach Türblattdicke einen unterschiedlichen Abstand voneinander auf, was sich aber in optischer Hinsicht, außerdem auch bezüglich einer einwandfreien Sicherung gegen das Eindthgen von Schmutz in nachteiliger Weise auswirkt. Die genannten Mängel in optischer Hinsicht können dann lediglich soweit in Kauf genommen werden, als die Stirnkante eines Beschlages mit der Unterkante einer Tür zusammenfällt, wo ungewünscht verbleibende Spaltöffnungen o. dgl. nicht ins Auge fallen. Das bedeutet andererseits aber auch, daß die Bedienung der Spannelemente von der Türunterkante aus erfolgen auß, so daß eine Montage nur bei ausgehängter Tür möglich bzw. zur Demontage ein Aushängen der Tür notwendig ist.
  • Aufgabe vorliegender Erfindung ist es daher, ein Schloß für Ganzglastüren der eingangs genannten Art so auszubilden, daß ein bestimmtes Schloßmodell an Ganzglas-Türblätter mit innerhalb eines größeren Bereiches als bisher schwankender Dicke angeschlossen werden kann, bei dem dabei keine Keil- oder Schrägflächen bzw. entsprechende konische oder keilförmige Spannelemente erforderlich sind, trotzdem aber stets eine glatte, gegen das Eindringen von Verunreinigungen geschützte Stirnfläche gewährleistet ist. Darüber hinaus soll es in Verbindung mit einem solchen Schloß auch möglich sein, seine Anbringung nicht nur wahlweise auf der linken oder aber der rechten Türseite vornehmen, sondern die Stirnfläche außer mit der vertikalen Stirnfläche des Ganzglas-Türblattes auch mit der unteren Stirnfläche zusammenfallen zu lassen.
  • Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt erfindunhsgemäß dadurch, daß die mit der TUrblattkante bündige Stirnfläche des zweiten Bereiches durch eine Abdeckleiste abgekleidet ist, deren Länge der Länge des zweiten Bereiches in Richtung der Türblattkante und deren Breite der Breite der beiden Schloßhälften bei minimaler Türblattdicke entspricht, und daß beide Schloßhälften durch daran befestigte Abdeckkappen abgedeckt sind, die die Schloßhälften unter Überlappung der Abdeckleisten mittels eines umlaufenden Rundes umgreifen.
  • Dadurch ist es möglich, die beiden Schloßhälften parallel zueinander zu verschieben und innerhalb eines relativ großen Bereiches unterschiedlichen Ganzglas-Türblattdicken auszupassen, durch die Uberlappung der Abdeckleiste durch die umlaufenden Ränder der Abdeckkappen dann aber im Stirnflächenbereich für einen sauberen Abschluß unabhängig von der jeweiligen Türblattdicke zu sorgen, ohne daß irgendwelche Änderungen an den einzelnen Bauteilen vorgenommen werden müßten.
  • Da die Abdeckkappen einen unzulässigen Zugang zu den Befestigungsschrauben der beiden Schloßhälften verhindern sollen, weisen diese vorzugsweise eine von ihrem einen Rand aus ausgehende Kralle auf, während der dem Rand mit der Kralle gegenüberliegende Rand mit mindestens einem Loch versehen ist, durch die der Schaft einer in die abgedeckte Schloßhälfte eingeschraubten Befestigungsschraube ragt. Dieses Befestigungsloch befindet sich in einem Rand, der parallel zur vertikalen Stirnfläche des Türblattes verläuft, so daß in jedem Fall ein bequemer Zugang zu der Befestigungsschraube gewährleistet ist. Zweckmäßigerweise ist die Befestigungsschraube als Madenschraube ausgebildet, die sich soweit in die Schloßhälfte einschrauben läßt, daß ihr Kopf unterhalb des unteren Endes des in dem Rand vorgesehenen Loches liegt.
  • Bei entsprechend weit eingeschraubter Madenschraube kann dann die Abdeckkappe durch Schwenkung um die in eine entsprechende Aussparung in der Schloßhälfte eingreifende Kralle abgenommen werden, während zur Festlegung die Madenschraube aus der Schloßhälfte heraus in das Befestigungsloch gedreht wird, so daß die Abdeckkappe gesichert ist.
  • Der zweite Bereich, der den gegen Verunreinigungen, beispielsweise auch Reinigungslauge empfindlichen Schloßkasten aufnimmt, kann im wesentlichen allseitig abgeschlossen sein, was einmal durch die Abdeckschiene in Verbindung mit den überlappenden Rändern der Abdeckkappen, ferner dadurch geschieht, daß der erste Bereich gegenüber dem zweiten Bereich durch eine durchgehende Fläche abgegrenzt ist, so daß weder von einer Stirnfläche des Schlosses her noch vom ersten Bereich aus Verunreinigungen in den kritischeren zweiten Bereich eindringen können. Sofern Befestigungsschrauben den zweiten Bereich durchsetzen, können diese in teleskopartig ineinandergreifenden Ansätzen geführt sein, so daß der zweite Bereich auch insoweit nach außen abgeschlossen bleibt0 Besonders günstige Verhältnisse ergeben sich, wenn sowohl die Schloßhälften als auch korrespondierend damit die Abdeckkappen quadratisch und bezüglich einer Diagonalen im wesentlichen symmetrisch ausgebildet sind, die von dem der Stirnfläche abgewandten Ende der oberen Begrenzungskante des Schlosses ausgeht.
  • Die von den Rändern der Abdeckkappen überlappte Abdeckleiste ist in diesem Fall als Abdeckwinkel ausgebildet. Infolge dieser quadratischen und zu der genannten Diagonalen symmetrischen Ausgestaltung des Schlosses sowie der Abdeckkappen ist es möglich, unter Beibehaltung der grundsätzlichen Vorzüge des Schlosses nach der Erfindung die Schloßhälften je nach Bedarf wahlweise auf der einen oder aber der anderen Seite des Türblattes anzubringen, außerdem die den Riegel aufweisende Stirnfläche des Schlosses in ebenso beliebiger Weise entweder mit der vertikalen Vorderkante oder aber mit der unteren Begrenzungskante des Türblattes zusammenfallen zu lassen, Trotz dieser universalen Montagemöglichkeit kann infolge der symmetrischen Ausbilding die Festlegung bzw. Freigabe der Abdeckkappen stets von der vertikalen Stirnfläche aus erfolgen, und daskleiche gilt bezüglich einer Sicherungsschraube für den Schließzylinder, Das Türblatt braucht daher auch dann nicht ausgehängt zu werden, wenn der Riegel vertikal schließen soll, d.h. die ihm zugehörige Stirnfläche des Schlosses mit der Unterkante des Türblattes zusammenfällt.
  • Handelt es sich um eine zweiflüglige Ganzglastür, so wird der eine der beiden Flügel bekanntlich vorzugsweise durch einen Treibriegel festgelegt. Dieser Treibriegel kann in Weiterbildung der Erfindung in einem grundsätzlich in der gleichen Weise wie das Schloß aufgebauten Gegenkasten untergebracht sein, der symmetrisch zu seiner horizontalen Mittellinie ausgebildet ist.
  • Die in gleicher Weise wie bei dem eigentlichen Schloß mit den Gegenkastenhälften zu verbindenden Abdeckkappen können dann ebenfalls wahlweise auf der linken oder der rechten Seite des Türblattes angebracht werden, Der Treibriegel ragt mit einer Zunge bis über die horizontale Mittellinie hinaus, so daß eine Aufnahmeöffnung für einen Schieber zur Betätigung des Treibriegels in Ruhestellung des Treibriegels gerade symmetrisch zu der horizontalen Mittellinie liegen kann. Dementsprechend kann auch ein Längsschlitz, wie er in einer der beiden Abdeckkappen für den Gegenkasten vorgesehen sein muß, um den Schaft eines geeigneten Schiebers in eine zugeordnete Öffnung in der Zunge des Treibriegels einführen zu können, mittig bzw. symmetrisch zu der horizontalen Symmetrielinie angeordnet sein. Das auf der Gegenseite befindliche Abdeckblech bleibt ohne einen solchen Schlitz. Infolge dieser mittigen Anordnung kann das auch im übrigen bezüglich der horizontalen Mittellinie symmetrisch ausgebildete Abdeckblech in gleicher Weise je nach Bedarf wahlweise sowohl auf der linken als auch auf der rechten Seite der mit dem Gegenkasten ausgestatteten Tür eingesetzt werden0 Auch der Schieber für den Treibriegel kann zusammen mit dem den Längsschlitz aufweisenden Abdeckblech sowohl auf der linken als auch der rechten Seite der Ganzglastür Verwendung finden.
  • Die Erfindung wird nachstehend anhand eines Ausführungsbeispiels in Verbindung mit der zugehörigen Zeichnung erläutert. In der Zeichnung zeigen: Fig. 1 schematisch eine Draufsicht auf die Innenseite einer Schloßhälfte eines erfindungsgemäß ausgebildeten schlosses für Ganzglastüren sowie die Draufsicht auf die Außenseite eines in Weiterbildung der Erfindung damit zusammenwirkenden Gegenkastens; Fig. la einen Teilquerschnitt durch die beiden miteinander korrespondierenden Schloßhälften im Bereich der Stelle der Verbindung mit der Ganzglastür; Fig. 2 eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäß vorgesehene Abdeckkappe; Fig. 3 eine Schnittansicht der Fig. 2 längs der Linie III-III; und Fig. 4 schematisch eine Draufsicht auf die Stirnfläche eines erfindungsgemäß ausgebildeten Schlosses bei seinem Einsatz als Eckschloß in der mit Fig. 1 veranschaulichten Weise Im einzelnen ist in Fig. 1 mit 10 allgemein eine Schloßhälfte eines erfindungsgemäß ausgebildeten Schlosses bezeichnet, das an einem ersten Ganzglastürblatt 17 als Eckschloß festgelegt ist und entsprechend einem besonderen Ausführungsbeispiel der Erfindung mit einem an einem zweiten Ganzglastürblatt 17' befestigten Gegenkasten 11 zusammenarbeitet. Die Schloßhälfte 10 weist - ebenso wie die damit korrespondierende, in der Zeichnung nicht sichtbare zweite Schloßhälfte - einen ersten Bereich 12 sowie einen zweiten Bereich 14 auf, die durch eine im gezeigten Ausführungsbeispiel in Form eines Viertelkreisbogens verlaufende Linie 16 voneinander getrennt sind. Im ersten Bereich hat die Schloßhälfte 10 ihre volle Stärke, während sie im zweiten Bereich 14 zur Ganzglastür 17 hin ausgespart ist, so daß ein Schloßkasten 18 mit einem Schließriegel 20 darin untergebracht werden kann. Eine Öffnung 22 ist in üblicher Weise vorgesehen, um den Schließzylinder aufnehmen zu können. Ein Stulpblech 24 schließt den Schloßkasten 18 an seiner Vorderseite, durch die der Riegel 20 austritt, bündig an die zugeordnete vertikale Stirnfläche der Schloßhälfte 10 an. Jede der beiden Schloßhälften weist durchgehende Bohrungen 26 auf, die beim Zusammenbau des Schlosses miteinander fluchten, so daß Befestigungsschrauben oder sonstige geeignete Spannmittel in üblicher Weisehindurchge führt werden können. Zur gegenseitigen Führung der beiden Schloßhälften kann vorzugsweise etwa die in Fig. 1 gezeigte Schloßhälfte einen die Bohrung 26 umgebenden Bund 28 haben, dem ein Bund 30 etwas größeren Durchmessers mit einer Ausnehmung 32 entspricht, wobei der Innendurchmesser der Ausnehmung 32 etwa dem Außendurchmesser des Bundes 28 entspricht. Dadurch ist eine Längsführung unabhängig von der Dicke des Ganzglastürblattes 17 (innerhalb des vorgesehenen Spannbereiches) gewährleitet. Dieser Aufbau ist mit Fig. la veranschaulicht. Wie daraus weiter ersichtlich, münden die Bohrungen 26 bzw. 26' an ihrer Außenseite in Senkbohrungen 27 aus, so daß die Schraubenköpfe versenkt angeordnet werden können und nicht über den Querschnitt der Schloßhälften hinauszuragen braucht. In den in Fig. 1 längs des oberen bzw. linken Randes verlaufenden Zonen des ersten Bereiches 12 können sich entlang der Längskanten Zwischenstreifen 34 erstrecken, um eine satte Anlage der Schloßhälften an der Glasscheibe, ggf. unter gleichzeitiger Erhöhung des Reibungs-bzw. Klemmkoeffizienten zu ermöglichen. Diese Zwischenstreifen 34 verlaufen bei dem mit Fig. 1 wiedergegebenen Ausführungsbeispiel nur längs der Oberkante bzw. linken Seitenkante, weil das Schloß nach dem beschriebenen Ausführungsbeispiel als ein sog.
  • Eckschloß ausgebildet ist, worauf weiter unten noch eingegangen werden soll. Daraus ergibt sich auch die Anordnung des ersten Bereiches in der linken oberen Hälfte und die Anordnung des zweiten Bereiches in der rechten unteren Hälfte der Schloßhälfte 10. Bei der Befestigung der Schloßhälften liegt der Bereich 12 im wesentlichen ganzflächig an der Ganzglasscheibe an. Der dem zweiten Bereich 14 entsprechende Bereich des Ganzglasturblattes 17 ist ausgeschnitten, so daß der Schloßkasten 18 aufgenommen werden kann. Ein weiterer Ausschnitt ist in der Glasscheibe für den Bund 30 vorgesehen.
  • Erfindungsgemäß befindet sich an der vorderen Stirnfläche der Schloßhälfte 10 eine Abdeckleiste, die hier - wieder durch die Ausbildung des Schlosses als Eckschloß bedingt - die Gestalt eines Abdeckwinkels 36 hat. Der Abdeckwinkel hat eine Öffnung, durch die eine Sicherungsschraube 38 für einen in die Öffnung 22 einzusetzenden Schließzylinder einführbar ist.
  • Die beiden Schloßhälften sind jeweils durch eine Abdeckkappe 40 mit einem umlaufenden Rand 44 abgedeckt. Die Außenansicht einer solchen Abdeckkappe 40 ist mit Fig. 2 wiedergegeben, während sich aus Fig. 3 der Abdeckkappenquerschnitt ergibt. Der umlaufende Rand 44 erstreckt sich in der aus Fig. 1 ersichtlichen Weise rundum längs des Umfangs der Schloßhälfte 10. Der in Fig. 1 linke Rand 44 der Abdeckkappe 40 geht in eine parallel zur Hauptebene der Schloßhälfte 10 verlaufende Kralle 46 über, mit der die Abdeckkappe 40 in eine in der Schloßhälfte 10 vorgesehene korrespondierende Ausnehmung 48 eingreifen kann. Dem mit der Kralle 46 versehenen Rand 44 liegt ein Rand mit mindestens einem Loch 50 (vgl. Fig. 3) gegenüber, mit dessen Hilfe die Abdeckkappe 40 im Verhältnis zu der Schloßhälfte 10 festgelegt werden kann. Hierzu sind in der Schloßhälfte 10 (bzw. der zugehörigen zweiten Schloßhälfte) entsprechende Gewindebohrungen 51 vorgesehen, in die eine Madenschraube (52) eingeschraubt werden kann. Der Durchmesser der Madenschraube 52 entspricht dabei im wesentlichen dem Innendurchmesser eines Loches 50. Die Gewindebohrung 51 ist länger als die Länge der Madenschraube, so daß die Madenschraube 52 durch das Loch 50 hindurch in die Schloßhälfte 10 eingeschraubt werden kann. In diesem Zustand läßt sich die Abdeckkappe 40 mit der Kralle 46 in der Ausnehmung 48 schwenken und von der Schloßhälfte 10 abheben, dann durch Verschiebung so, daß die Kralle 46 aus der Ausnehmung 48 austritt, von der Schloßhälfte 10 trennen. Umgekehrt kann die Abdeckkappe mit der Schloßhälfte verbunden werden, indem die Kralle 46 in die Ausnehmung 48 eingesetzt und dann auf die Schloßhälfte 10 aufgedrückt wird. Das Loch 50 fluchtet mit der Gewindebohrung 51, so daß die Madenschraube 52 herausgedreht werden kann, bis ihr oberes Ende in das Loch 50 eingreift und so verhindert, daß die Abdeckkappe von der Schloßhälfte 10 abgenommen werden kann.
  • Dabei liegt die Madenschraube 50 in einem Bereich, der bei verschlossener Tür unzugänglich ist, so daß ein Abnehmen der Abdeckkappe bei geschlossener Tür jedenfalls ohne zerstörerische Maßnahmen nicht möglich ist.
  • Für die Aufnahme des Schließzylinders ist die Abdeckkappe 40 mit einer im Querschnitt etwa trapezförmigen Ausbuchtung 42 entsprechend Fig. 2 - 4 versehen, wobei diese Ausbuchtung 42 vorzugsweise tiefgezogen ist, so daß die Abdeckkappe ein in sich zusammenhängendes Werkstück bildet und auch im Bereich der Ausbuchtung 42 keine Fugen o. dgl. aufweist, die die Zugänglichkeit zu dem Schloß erleichtern würden.
  • Erfindungsgemäß überlappen die Ränder 44 der beiden Abdeckkanten für die beiden Schloßhälften den Abdeckwinkel 36. Die Breite des Abdeckwinkels 36 ist so gewählt, daß er bei minimal zulässiger Dicke des Ganzglastürblattes 17 mit seinen Längskanten gerade an die Innenfläche der Abdeckkappen 44 anschlägt. Die Breite der Ränder 44 ist so gewählt, daß bei maximal zulässiger Dicke des Ganzglastürblattes 17 die Begrenzungskanten der Ränder 44 noch geringfügig innerhalb des Bereiches des Abdeckwinkels 36 verlaufen. Der Abdeckwinkel 36 ist somit innerhalb des zu lässigen Schwankungsbereiches für die Glasscheibendicke in jedem Fall durch die Ränder 44 überlappt, so daß stets ein glatter, von sonst sichtbaren, häßlichen Schlitzen freier Verlauf für die Stirnfläche sichergestellt ist. Beträgt die Breite der Ränder 44 beispielsweise etwa 5 mm und soll eine Mindestüberlappung von 1 mm eingehalten werden, so ergibt sich eine Variationsbreite von insgesamt 4 mm, d.h., es können TUrstärken beispielsweise zwischen 8 und 12 mm mit dem gleichen Schloß nach der Erfindung ausgestattet werden, ohne besondere Anpassungsmaßnahmen treffen zu müssen, und zwar sowohl bei Befestigung einer Abdeckkappe auf der linken oder aber auch auf der rechten TUrblattseite. Dennoch ist stets ein einwandfreier paralleler Verlauf der Schloßhälften gewährleistet, während Keilflächen vermieden sind und eine bequeme Montage des Schlosses ohne Notwendigkeit, die Tür auszuhängen, erfolgen kann, da die eigentlichen Befestigungsschrauben für die Schloßhälften, die die Bohrungen 26 durchsetzen, seitlich ein- bzw. ausführbar sind und zu der Sicherungsschraube 38 sowie den Madenschrauben 52 Zugang von der Vorderseite des Schlosses aus besteht. Dennoch sind keinerlei Schrauben zugänglich, deren Lösen ein unbefugtes Öffnen des Schlosses ermöglichen oder zumindest erleichtern würde.
  • Fig. 4 zeigt eine Gesamt-Stirnansicht eines fertigmontierten Schlosses nach der Erfindung, wobei die überlappende Zuordnung der Abdeckkappen zu dem Abdeckwinkel deutlich erkennbar ist. Bei Verringerung oder Vergrößerung der Dicke der Glasscheibe verringertbzw. vergrößert sich der Abstand zwischen den benachbarten Begrenzungskanten der Abdeckkappen, ohne daß sich jedoch das Gesamtbild der vorderen Stirnfläche verändern würde (solange nicht etwa die Stärke des Türblattes einen Wert annehmen würde, bei dem die Überlappung des Abdeckwinkels durch eine Abdeckkappe nicht mehr sichergestellt istX Das mit Fig. 1 wiedergegebene Schloß nach der Erfindung ist -wie bereits angedeutet - als Eckschloß ausgebildet und soll sich unter Beibehaltung der vorstehend geschilderten Vorzüge sowohl für einen horizontalen Verlauf des Schließriegels 20 - insbesondere in Verbindung mit dem erwähnten Gegenkasten 11 - als auch für einen vertikalen Verlauf des Schließriegels 20 einsetzen lassen, und zwar für beide Fälle in gleichwertiger Weise sowohl auf der "linken" Seite als auch der "rechten" Seite einer Ganzglastür. Dazu kann das erfindungsgemäße Schloß bezüglich einer Diagonalen 54 einen im wesentlichen symmetrischen Aufbau haben, wobei die Diagonale 54 in Fig. 1 von oben links nach unten rechts verläuft. Bezüglich dieser Diagonale 54 sind die Schloßhälften in ihren nach außen in Erscheinung tretenden Bereichen spiegelbildlich ausgebildet. Speziell gilt dies hinsichtlich der Öffnung 22 für den Schließsylinder,f s ie Bohrungen 26, die Öffnung für die Sicherungsschraube 38 sowie die Gewindebohrungen 51. So weisen die Schloßhälften an beiden mit der Türblattkante zusammenfallenden Stirnflächen Gewindebohrungen 51, ferner Durchgänge für die Sicherungsschraube 38 auf. Auch der Abdeckwinkel 36 ist symmetrisch bezüglich der Diagonalen 54 ausgebildet, mit Ausnahme einer rechteckigen Aussparung für den Durchtritt des Schließriegels 20. Auch die Ausnehmung 38 für die Aufnahme der Kralle 46 ist spiegelbildlich zu beiden Seiten der Diagonalen 54 vorgesehen. Dasgleiche gilt hinsichtlich der Bohrungen 26sowie der Öffnung 22 für den Schließzylinder. Soll daher der Schließriegel 20 nicht in der mit Fig. 1 veranschau lichten Weise horizontal, sondern vertikal verlaufen, so wird die Schloßhälfte 10 um die Diagonale 54 geschwenkt, worauf der Schloßriegel 20 vertikal verläuft, die in Fig. 1 an der unteren Längskante befindliche Öffnung für die Sicherungsschraube 38 an der gleichen Stelle wie in Fig. 1 die Öffnung für die Sicherungsschraube 38 liegt etc. Dadurch ist unabhängig von der Ausrichtung des Schließriegels 20 stets die gleich bequeme Verschraubung der beiden Schloßhälften miteinander, ferner das Einschrauben der Sicherungsschraube 38 von der bequem zugänglichen Vorderseite des Türblattes bzw. des Schlosses aus möglich.
  • Die Abdeckkappe 40 kann wieder in der gleichen Weise aufgesetzt werden, wie bei der Situation der Fig. 1, weil auch nach der Überführung des Schloßriegels 20 in die vertikale Lage eine Ausnehmung 48 zur Verfügung steht, in die die Kralle 46 eingreifen kann. Ebenso sind Gewindebohrungen 51 für die Madenschrauben 52 vorhanden, so daß wieder die Befestigung bzw. Lösung der Abdeckkappen von der Türvorderkante aus erfolgen kann. Die schlitzfreie Abdeckung der Vorderseite des Schlosses durch die überlappende Zuordnung der Abdeckkappen zu dem Abdeckwinkel 36 ist auch beim vertikalen Verlauf des Schloßriegels 20 wieder in der mit Fig. 4 veranschaulichten und bereits erläuterten Weise gewährleistet, wobei in diesem Fall lediglich die Stirnfläche des Schloßriegels 20 nicht zu erkennen wäre. Die Abdeckkappen 40 sind wegen ihrer gleichartigen Ausbildung sowohl links" als auch "rechts" einsetzbar.
  • Infolge des durchgehenden Verlaufs der mit der Linie 16 angedeuteten Grenzfläche zwischen dem ersten und dem zweiten Bereich 12, 14 und den durchgehenden Abschluß des zweiten Bereiches 14 durch den Abdeckwinkel 36 im übrigen Bereich bleibt der zweite Bereich 14 nach außen hin weitestgehend vollständig abgeschlossen, so daß ein Eindringen von Verunreinigungen oder auch Wischwasser o. dgl. im wesentlichen verhindert und damit der Schloßkasten 18 gegen Korrosion, Verschmutzung etc. geschützt wird.
  • Auch durch die Bohrungen 26 bzw. 26' können wegen des teleskopartigen Ineinandergreifens der beiden Bunde 28, 30 praktisch keine Verunreinigungen in den zweiten Bereich 14 eindringen.
  • Soll das Schloß nach der Erfindung für zweiflüglige Türen verwendet werden, so arbeitet es vorzugsweise mit dem Gegenkasten 11 zusammen, wie bereits angedeutet. Der Aufbau des Gegenkastens ist grundsätzlich der gleiche wie der des Schlosses mit der Schloßhälfte 10. Statt eines Schloßkastens 18 weist er einen Treibriegel 60 auf, der mit einer Zunge 62 in das Innere des Gegenkastens 11 ragt. Die Zunge 64 hat eine beispielsweise nach Art eines Vierkantes ausgebildete Öffnung 64, in die ein Schieber (nicht dargestellt) mit seinem vierkantförmigen Schaft eingreifen kann, so daß eine bequeme Verschiebung des Treibriegels 60 über den Schieber möglich ist. Im ausgefahrenen Zustand des Treibriegels 60 liegt eine podestartige Absatzfläche 66 unterhalb der Unterseite des Schließriegels 20, so daß dieser in den Gegenkasten ausgefahren werden kann und dann ein Zurückholen des Treibriegels 60 verhindert.
  • Die hier mit 40' bezeichnete Abdeckkappe greift in ähnlicher Weise wie die Abdeckkappe 40 mit einer Kralle in eine in dem Gegenkasten vorgesehene korrespondierende Ausnehmung. Auch die Abdeckkappen 40' sind mit einem umlaufenden Rand 44' entsprechend dem Rand 44, wie er etwa mit Fig. 3 gezeigt ist, versehen, und vordere Stirnfläche sowie untere Begrenzungsfläche des Gegenkastens 11 sind in ähnlicher Weise wie das Schloß mit der Schloßhälfte 10 durch einen Abdeckwinkel (nicht dargestellt) abgedeckt, der von den Rändern 44 in gleicher Weise wie zuvor in Verbindung mit der Schloßhälfte 10 beschrieben überlappt ist.
  • Der in Fig. 1 vordere Rand der Abdeckkappe 40 hat in ähnlicher Weise wie die Abdeckkappe 40 Löcher, während der Gegenkasten in ähnlicher Weise wie die Schloßhälfte 10 Gewindebohrungen ruF die Aufnahme von Madenschrauben aufweist, die sich bis unter den Rand 44' hinweg in den Gegenkasten eindrehen lassen, so daß auch sich die Abdeckkappe 40'/in der gleichen bequemen, ebenso jedoch auch einbruchssicheren Weise wie die Abdeckkappe 40 festlegen bzw.
  • demontieren läßt.
  • Auf der Seite, auf der der Schieber für die Betätigung des Treibiiegels 60 sitzt, muß die Abdeckkappe 40' einen Längsschlitz 68 haben, der die Verschiebung des in die Öffnung 64 eingreifenden Schaites des Schiebers ermöglicht. Der Schieber kann so großflächig ausgebildet sein, daß der Schlitz 68 sowohl im ausgefahrenen als auch im zurückgeholten Zustand des Treibriegels 60 verdeckt bleibt. Nach der Erfindung ist der Längsschlitz 68 symmetrisch zu einer horizontalen Mittellinie 69 angeordnet, so daß die mit dem Längsschlitz 68 versehene Abdeckkappe 40' - um die horizontale Mittellinie 69 geschwenkt - bei Bedarf ebensogut auf der gegenüberliegenden Seite des Ganzglastürblattes 17' angeordnet werden kann, wobei wegen der ebenfalls zu der horizontalen Mittellinie 69 symmetrischen Anordnung der Aussparung für die Aufnahme der Kralle sowie der Löcher für die Befestigung der Abdeckkappe an dem Gegenkasten auch bezüglich der Festlegung die gewünschte Austauschbarkeit von "links" nach "rechts" bzw. umgekehrt gewährleistet ist. Zweckmäßigerweise ist dabei der Gegenkasten 11 ebenso wie das als Eckschloß eingesetzte Schloß mit der Schloßhälfte 10 als Quadrat ausgebildet.
  • Damit steht erfindungsgemäß ein Schloß zur Verfügung, das in der gewünschten Weise ohne Inkaufnahme von sonstigen Nachteilen und ohne sonstige Anpassungsmaßnahmen über einen großen Bereich unterschiedlicher Ganzglas-Türblattdicken so eingesetz-t werden kann, daß trotz unterschiedlicher Türblattdicken jeweils grundsätzlich die gleichen Verhältnisse herrschen. Gleichzeitig läßt sich des Schloß ebenfalls ohne weitere Änderungen wahlweise für die eine oder andere Türseite, überdies für Horizontal-oder aber Vertikalschließung verwenden. patentansprüche:

Claims (9)

  1. P a t e n t a n s p r ü c h e: Schloß für Ganzglastüren, mit einer ersten und einer zweiten Schloßhälfte, die einen ersten Bereich, mit dem sie das Türblatt unmittelbar zwischen sich einspannen, sowie einen mit einer entsprechenden Aussparung der Ganzglastür zusammenfallenden, mit der Türblattkante bündigen zweiten Bereich mit dem in die Aussparung eingreifenden Schloßkasten aufweisen und durch senkrecht zur Türblattebene verlaufende, den Querschnitt des Türblattes durchsetzende Schrauben o. dgl.
    im Verhältnis zueinander sowie zu dem Türblatt verspannt sind, dadurch gekennzeichnet, daß die mit der zugehörigen Kante des Ganzglastürblattes (17) bündige Stirnfläche des zweiten Bereiches (14) durch eine Abdeckleiste abgekleidet ist, deren Länge der Länge des zweiten Bereiches (14) in Richtung der Begrenzungskante des Ganzglastürblattes 67)und deren Breite der Breite der beiden Schloßhälften (10) bei minimaler Dicke des Ganzglastürblattes (17) entspricht, und daß beide Schloßhälften (10) durch daran befestigte Abdeckkappen (40) abgedeckt sind, die die Schloßhälften unter Überlappung der Abdeckleiste mittels eines umlaufenden Randes (44) umgreifen.
  2. 2. Schloß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schloßhälften auf ihrer einer vertikalen Begrenzungskante des Türblattes abgewandten Seite eine Ausnehmung (48) aufweisen, in die der zugehörige Rand (44) der Abdeckkappe (40) mit einer Kralle (46) eingreift, und daß ein einem Rand (44) mit einer Kralle (46) gegenüberliegender Rand (44) der Abdeckkappe (40) Löcher (50) aufweist, durch die Schrauben in die Schloßhälften (10) einschraubbar sind.
  3. 3. Schloß nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß unterhalb der Löcher (50) in den Schloßhälften (lo) Gewindebohrungen (51) bestimmter Länge vorgesehen und in die Gewindebohrungen (51) Madenschrauben (52) eingeschraubt sind, deren Länge geringer als die bestimmte Länge der Gewindebohrungen (51) ist.
  4. 4. Schloß nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Bereich über seinen ganzen Umfang durch die mit dem ersten Bereich (12) gemeinsame Grenzfläche sowie durch die Abdeckleiste abgeschlossen und dadurch gegen das Eindringen von Verunreinigungen wie Staub, Feuchtigkeit, Wischwasser o. dgl. geschützt ist.
  5. 5. Schloß nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 - 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Schloßhälften bezüglich einer von dem Schnittpunkt einer vorderen Stirnfläche mit der unteren Begrenzungsfläche ausgehenden Winkelhalbierenden einen im wesentlichen symmetrischen Aufbau hinsichtlich einer Durchgangsöffnung für die Aufnahme einer Sicherungsschraube (38) für die Festlegung eines Schließzylinders, hinsichtlich einer Öffnung (22) für die Aufnahme des Schließzylinders, hinsichtlich Bohrungen (26) für die Verspannung der Schloßhälften im Verhältnis zu dem Ganzglastürblatt (17), hinsichtlich Ausnehmungen (48) für das Einhängen der Abdeckkappen mittels Krallen (46) sowie bezüglich Gewindebohrungen (51) für das Festlegen der Abdeckkappen (40) im Verhältnis zu einer Schloßhälfte (10) haben.
  6. 6. Schloß nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß es quadratisch ausgebildetAund beide Abdeckkappen bezüglich einer Hauptebene durch das Schloß zueinander spiegelbildlich sind.
  7. 7. Schloß nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckleiste als Abdeckwinkel (36) ausgebildet ist, der sich über den zweiten Bereich (14) längs der vorderen Stirnfläche und der unteren Begrenzungsfläche des Schlosses erstreckt und zwei Bohrungen für die Durchführung der Sicherungsschraube (38) für den Schließzylinder aufweist.
  8. 8. Schloß nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 - 7, dem ein Gegenkasten zugeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Gegenkasten (11) im wesentlichen den gleichen Aufbau wie das Schloß mit den Schloßhälften (lo) aufweist und insofern ebenfalls mit Abdeckkappen (40') ausgestattet ist, längs deren Umfang ein Rand (44') verläuft, der die beiden Gegenkastenhälften mit seinem umlaufenden Rand (44') unter gleichzeitiger Überlappung eines Abdeckwinkels umgreift.
  9. 9. Schloß nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß eine der beiden Abdeckkappen (40') einen zu der horizontalen Mittellinie symmetrischen Längsschlitz (68) aufweist, durch den ein Schieber für den Treibriegel (60) mit seinem Schaft in eine Öffnung (64) in einer Zunge (62) des Treibriegels (60) einsetzbar ist.
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Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE3116590A1 (de) * 1980-04-30 1982-04-01 Dante 92100 Boulogne-Sur-Seine Guidotti Elektromechanisches schloss
EP0135805A3 (en) * 1983-09-23 1986-04-16 Wilh. Schlechtendahl & Sohne Gmbh & Co. Kg Door lock

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