DE2206555B2 - Schaltungsanordnung fuer die uebertragung tonfrequenter wahl- und steuerzeichen zwischen fernsprech-nebenstellenanlagen mit mehrfrequenz-tastwahl - Google Patents
Schaltungsanordnung fuer die uebertragung tonfrequenter wahl- und steuerzeichen zwischen fernsprech-nebenstellenanlagen mit mehrfrequenz-tastwahlInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Schaltungsanordnung für die Übertragung tonfrequenter Wahl- und Steuerzeichen
zwischen Fernsprech-Nebenstellenanlagen mit Mehrfrequenz-Tastwahl.
Zwischen zwei oder mehreren Fernsprech-Nebenstellenanlagen kann der Sprechverkehr über besondere
Leitungen abgewickelt werden. Sind die Nebenstellenanlagen alle gleichwertig, so spricht man bei diesen
besonderen Leitungen von Querverbindungsleitungen. Dagegen bezeichnet man sie als Nebenstellen-An-■
Schlußleitungen, wenn der Verkehr einer Nebenstellenanlage von und zum öffentlichen Netz nur über eine
vorgeordnete Anlage abgewickelt wird. Die vorgeordnete Nebenstellenanlage wird dann als Hauptanlage
und die Anlage ohne eigene Verbindungsleitungen zum » öffentlichen Netz als Unteranlage bezeichnet. In der
Regel werden alle Signale zwischen Haupt- und Unteranlage in Form von Impulsen übertragen. Eine
derartige Übertragungsform erlaubt den Aufbau recht einfacher und kostengünstiger Empfangs- und Betätigungseinrichtungen.
Andererseits ist zur Beschleunigung und vereinfachten Bedienungsweife durch die Fernsprechteilnehmer
ein Mehrfrequenz-Tastwahlverfahren geschaffen worden, bei dem die einzelnen Wahlzeichen jeweils einer
' bestimmten Frequenz oder einer Kombination derartiger Frequenzen fest zugeordnet sind. So ist z. B. ein
Tastwahlverfahren genormt, bei dem jeder Wahlziffer zwei Frequenzen zugeordnet sind, von denen wiederum
jede Frequenz aus einer Frequenzgruppe von vier unterschiedlichen Frequenzen stammt. Die Zahl der
Zuordnungen (Kombinationen) der Frequenzen zu den einzelnen Wahlzeichen wird kurz mit 2 (4 :) angegeben.
Es sind bereits zahlreiche Schaltungsanordnungen für die Übertragung von Wahl- und Steuerzeichen zwischen
Fernsprech-Nebenstellenanlagen bekannt. So beschäftigen sich z. B. die DT-OS 18 02 472 und DT-AS
20 57 539 mit der Übertragung von Zeichen im Querverbindungsverkehr. Jedoch ist bei diesen Schaltungsanordnungen
weder in der Haupt- noch in der Unternebenstellenanlage eine Tastwahl vorgesehen.
Eine andere bekannte Schaltungsanordnung dient zur selbsttätigen Überwachung und Aufzeichnung des
Verbindungsaufbaus in einer Vermittlungsanlage mit mehreren über Fernleitungen miteinander in Reihe
aufeinanderfolgend verbundenen Vermittlungsämtern, z. B. Anfangs-, Durchgangs- und Endämtern (DT-AS
12 74 199). Bei dieser bekannten Schaltungsanordnung geschieht der Aufbau der über mehrere Ämter
reichenden Verbindung mittels Wählimpulsen und es werden zur Aufzeichnung des Verbindungszustandes in
dem Anfangsamt Kennungen von den nachgeschaltetcn Ämtern nach rückwärts zum Anfangsamt gegeben.
Diese Kennungen werden in Form von Mehrfrequenzimpulsen über die bereits bestehende Verbindung
gegeben und sollen die Möglichkeit schaffen, den Zustand der bereits bestehenden Verbindung aufzuzeichnen.
Indessen ist auch eine Schaltungsanordnung für Fernsprechvermittlungsanlagen mit Wahlzeichensendern
für Tonfrequenzwahl an den Teilnehmerstellen bekannt, die bei der Wahl jeder Ziffer ein Wahlvorbereitungszeichen
zur belegten, der Teilnehmeranschlußschaltung zugeordneten Übertragung senden (DT-AS
11 76 722). Mit dieser Anordnung wird in einer Vermittlungsstelle ein zur Anschaltung eines zentralen
Wahlempfängers gesendetes Wahlvorbereitungszeichen auch für die Steuerung besonderer Schaltvorgänge
mit ausgenutzt. Dies geschieht auf die Weise, daß bei der Sendung jeder Ziffer ein Gleichstrom-Vorbereitungszeichen
zur belegten Übertragung gesendet und in einem Betriebsfall eine vorübergehende Anschaltung
des Wahlempfängers und im anderen Betriebsfall nach aufgebauter Verbindung eine Sendeumschaltung durch-
geführt wird. Eine Übertragung tonfrequenter Steuerzeichen findet bei dieser Anordnung jedoch nicht stall.
Bei einer weiteren bekannten Schaltungsanordnung bestehen die Tastwahl-Codezeichen ebenfalls aus einem
Gleichstrom-Vorbereitungszcirhen und einer sprachsicheren tonfrequenten Zeichenfrequenzkombination
(DT-AS 12 36 026). Dieser bekannten Schaltungsanordnung
liegt das Problem zugrunde, auch dann ein Wahlaufnahmeregister an die Teilnehmerleitung anschalten
zu können, wenn das üblicherweise gesendete Gleichstrom-Vorbereitungszeichen ausbleibt, so daß
der Empfänger in diesem Falle fliegend angeschaltet werden kann. Das Gleichstrom-Vorbereitungszeichen
kann auch nicht als Steuerzeichen verstanden werden, sondern dient lediglich dazu, die Verwechslung der
tonfrequenten Zeichenfrequenzkombination mit Sprachfrequenzen zu verhindern. Eine hierdurch bedingte
Auslösung weilergehender Steuervorgänge durch das Vorbereitungszeichen ist nicht vorgesehen,
weshalb auch das Vorbereitungszeichen fest mit dem zugehörigen Wahlzeichen verkoppelt ist.
Ebenfalls bekannt ist eine Schaltungsanordnung für Fernsprechnebenstellenanlagen mit Tastwahl und Verbindungsverkehr
zu Anlagen mit abweichenden Wahlarten, bei denen Übertragungen für abgehende, eine
Umsetzung der Tastwahlkennzeichen erforderlich machende Verbindungsleitungen zu entsprechenden Gruppen
zusammengefaßt sind (DT-AS 17 62 766). Diese Schaltungsanordnung wird also z. B. dann eingesetzt,
wenn in einer Nebenstellen-Hauptanlage Tastwahlkennzeichen gewählt werden, während in der Unteranlage
noch Nummernschalterzeichen vorgesehen sind. Die Schaltungsanordnung ist dabei derart ausgestaltet,
daß aufgrund des Aufbaus des ankommenden Zeichens (Wählimpulszeichen oder Mehrfrequenz-Tastwahlzeichen)
ein geeigneter Speicher fliegend angeschaltet werden kann.
Schließlich sind auch noch Überlegungen angestellt worden, ob nicht die bekannten zur Wahlzeichengabe
benutzten Mehrfrequenzzeichen auch gleichzeitig für die Einleitung beliebiger Steuervorgänge ausgenutzt
werden können. Der Vorteil einer derartigen Maßnahme besteht darin, daß somit die für die mehrfrequenten
Wahlzeichen geeigneten Übertragungswege und Empfänger gleichzeitig auch noch für die Übermittlung und
Auswertung von Steuerzeichen ausgenutzt werden können. Ihren Niederschlag haben derartige Überlegungen
in einem in der vorbekannten DT-OS 17 62 060 beschriebenen Zwischenamts-Wählsystem für ein Fernsprech-Wählvermittlungsnetz
gefunden, bei dem die für die Amtsverbindungsleitungen benutzten Frequenzen
der Mehrfach-Frequenzbetriebszeichen mit den Frequenzen der Mehrfrequenzwahlzeichen eines Tastwahlfernsprechers
korrespondieren. Hierdurch ist es möglich, daß ein Register im Zielamt so'vohl mehrfrequente
Zeichen des Teilnehmers als auch Zeichen gleicher Frequenz aus einem Sender des Ausgangsamts aufnehmen
und auswerten kann. So sind z. B. nicht nur die einzelnen Wahlzeichen sondern auch Klassifizierungszeichen zur Kennzeichnung der Ordnung des anrufenden
Teilnehmers, Wahlendczeichen und ein Befehl für eine Aufschallverbindiing od. dgl. durch mehrfrequente
Zeichen gebildet. Eine Trennung der tonfrequenten Zeichen in Walhzcichen und Steuerzeichen aufgrund
einer zusätzlichen Kennzeichnung findet bei der bekannten DT-OS 17 i>2 000 nicht siaii. Vielmehr
besteht die Möglichkeit, jedem der einzelnen Zeichen aus dem Zeichenvorrat einen bestimmten Bedeutungsinhalt
zuzuordnen, der dann in einem Wahlzeichen oder in einem Steuerzeichen bestehen kann.
Nachteilig bei dei zuletzt genannten Schaltungsanordnung ist es, daß hinsichtlich der großen Anzahl
benötigter Steuerzeichen ein großer Vorrat an tonfrequenten Zeichen vorgesehen sein muß. Die in der
DT-OS 17 62 060 beschriebene Schaltungsanordnung besitzt zum Informationsaustausch der einzelnen
Einrichtungen nur einen Zeichenvorrai von 16 Zeichen, so daß wegen der notwendigen Anzahl von 10
Wahlzeichen nur 6 Steuerzeichen zugelassen werden können. Eine derart kleine Anzahl von Steuerzeichen
reicht vielfach nicht aus.
Nun besteht an sich die Möglichkeit, den Zeichenvorrat dadurch zu vergrößern, daß eine andere Codierung
gewählt wird als die genormte mit 2 (4i) Kombinationen.
Auch könnte der Zeichenvorrat dadurch vergrößert werden, daß man eine größere Anzahl als die 8
genormten Tastwahlfrequenzen zuläßt. Hierdurch ergibt sich aber die Schwierigkeit, daß zum einen sich die
genormten Taslwahlempfänger schon in großer Anzahl im Einsatz befinden, die dann alle durch die neuartige
Kennzeichengabe wertlos würden. Ein anderes Problem besteht darin, daß die Schaffung neuer, den größeren
Zeichenvorrat verarbeitender Empfänger sehr kostspielig wird, da die Herstellungs- und Entwicklungskosten
überproportional zu der vergrößerten Leistung dieser Empfänger steigen und andererseits aufgrund der
erheblichen Stückzahlen die bekannten genormten Empfänger sehr preiswert sind.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, Wahl- und Steuerzeichen von einer Nebenstellenanlage, in der
Mehrfrequenztastwahl vorgesehen ist, zu einer anderen Nebenstellenanlage, in der ebenfalls Mehrfrequenztastwahl
vorgesehen ist, zu übertragen, wobei ein einfaches und preiswertes Informationsübertragungssystem geschaffen
werden soll, welches unter Verwendung der gebräuchlichen Mehrfrequenztastwahlsender und
-empfänger die Einführung von mehr Steuerzeichen, als der für die Bildung der Wahl- und der Steuerzeichen zur
Verfugung stehende gemeinsame Zeichenvorrat an sich zulassen würde, ermöglicht.
Diese Aufgabe wird bei einer Schaltungsanordnung der eingangs genannten Art erfindungsgemäß dadurch
gelöst, daß die tonfrequenten Zeichen ohne zusätzliche Kennzeichnung von einer Nebenstelle einer ersten
Fernsprech-Nebenstellenanlage über eine Querverbindungs- oder Nebenstellen-Anschlußleitungsübertragung
zu der Querverbindungs- oder Nebenstellen-Anschlußleitungsübertragung eine·· zweiten Fernsprech-Nebenstellenanlage
übertragen werden und von dort in einen Kennzeichenempfänger gelangen, in dem sie als
Wahlzeichen erkannt und von dem sie über einen Mehrfrequenzempfänger in ein Register gelangen,
welches von einer Steuerung abgefragt werden kann, daß dagegen die Steuerzeichen auf Veranlassung der
Steuerung in der ersten Fernsprech-Nebenstellenanlage dort durch einen Mehrfrequenzgenerator erzeugt und
durch einen Kennzeichnungsgenerator mit einer zusätzlichen, in den Wählzeichen nicht auftretenden Kennzeichnung
versehen werden und in dieser gekennzeichneten Form über die Querverbindungs- oder Nebenstellen-Anschlußlcitungsübertragungen
zur zweiten Fernsprech-Nebenstellenanlage gelangen, wo sie durch den Kennzeichnungsempfänger erkannt, von ihrer zusätzlichen
Kennzeichnung getrennt und als solche auf die Steuerung der zweiten Fernsprech-Nebenstellenanlage
gegeben werden.
Die Erfindung besteht also im Prinzip darin, durch
eine zusätzliche Kennzeichnung die Steuerzeichen von den Wählzeichen zu unterscheiden. Diese Maßnahme
gestattet es z. B., die an sich für Wählzeichen reservierten Mchrfrequcnzzcichen durch Hinzufügen
einer zusätzlichen Kennzeichnung als Steuerzeichen auszuwerten. Dabei stehen also schon bei Verwendung
nur einer einzigen zusätzlichen Kennzeichnung bei dem
bekannten genormten Mehrfrequenzsystem 20 Steuerzeichen zur Verfugung.
Dabei ist es durchaus nicht notwendig, daß die zusätzliche Kennzeichnung dem Mchrfrcquen/./.eichen
vorangeht. Sie kann auch bei entsprechender Ausgestaltung der Schaltungsanordnung gleichzeitig gesendet
werden. In der Regel wird aber die zusätzliche Kennzeichnung dem Mchrfrequcnzzcichen vorangestellt
werden, falls dies als Steuerzeichen wirken soll.
Der Aufbau des Mehrfrequenzzeichens selbst läßt eine Reihe vorteilhafter Weiterbildungen zu, wie sie in
den Unteransprüchen dargestellt sind, wobei sich insbesondere die Verwendung eines 50 Hz-Impulses
bewährt hat.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird im folgenden näher
beschrieben.
In der Figur sind zwei Nebenstellenanlagen dargestellt, und zwar eine Haupt-Nebenstellenanlage HNStA
und eine Unter-Nebenstellenanlage UNStA. Beide Nebenstellenanlagen weisen lediglich die für das
Verständnis der Erfindung notwendigen Einrichtungen auf. In der Haupt-Nebenstellenanlage HNStA befindet
sich eine Steuerung SfI, die mit einem Mehrfrequenzempfängcr
MFEi, einem Register RgI, einem Mehrfrequenzgenerator
MFG 1, einem Kennzeichengenerator KGi und einer Amtsübertragung Alle verbunden ist.
Der Mehrfrequenzgenerator MFG1 ist an eine
Nebenstellen-Anschlußleitungsübertragung NALUcI
ausgeschlossen, die ihrerseits mit einer Nebenstelle NStI, einem Kennzeichnungsempfänger KEi und
einem Mchrfrequenzempfänger MFEi verbunden ist.
Dieser Mehrfrequenzempfänger MFEi ist sowohl mit dem Register Rgi als auch mit dem Kennzeichnungsempfänger KEi verbunden.
In gleicher Weise wie die Haupt-Nebensteilenanlage
HNStA ist auch die Unter-Nebenstellenanlage UNStA aufgebaut. Der Unterschied zwischen beiden Nebenstellenanlagen
besteht lediglich darin, daß die Haupt-Nebenstellenanlage HNStA im Gegensatz zur Unter-Nebenstellenanlage
UNStA eine Amtsübertragung aufweist, die zur Ortsvermittlungsstelle führt. Es sei nun
angenommen, daß ein Fernsprechteilnehmer der Unter-Neben-Stellenanlage
UNStA ein Gespräch in das öffentliche Fernsprechnetz führen möchte. Hierzu hebt
er zunächst den Flörcr des Apparates der Nebenstelle NSf2 ab, wodurch die Steuerung St2 die Aussendung
eines Steuerzeichens veranlaßt. Dieses Steuerzeichen aktiviert den Mehrfrequenzgenerator MFG2 und den
Kennzeichnungsgenerator KG2 in der Weise, daß ein gekennzeichnetes Steuerzeichen auf die Nebenstellen
Anschlußleitungsübertragung NAL-Uc2 gegeben wire
Die zusätzliche Kennzeichnung des Steuersignals kam /. I). durch einen Vor- oder einen Bcgleitimpuls erfolger
Als derartige Vor- oder Begleitimpulse sind Gleich stromimpiilse, 50 Hz-Impulse und Tonfrcqucnzimpulsi
denkbar. Bei den Tonfrequenzimpulsen kommen vor zugsweise Frequenzen zwischen 300 Hz und 650 H;
oder zwischen 1000 Hz und 1150 11z oder /.wischer
1750 Hz und 3400 Hz in Frage. Die Verwendung cinei
Wahlzeichcnfrequenz ist nicht empfehlenswert, wei
dadurch die Anzahl der durch den Code vorgegebener Zeichen reduziert würde.
Von der Nebenstellen-Anschlußleitungsübertragunj;
NAL-LJd gelangt das gekennzeichnete Steuerzeichet
zu der Ncbenstellen-Anschlußlcitungsübertragunj; NAL-Ue 1 der Haupt-Nebenstellenanlage HNStA
Wurde die zusätzliche Kennzeichnung z. B. mit einen Vorimpuls vorgenommen, so gelangt dieser Vorimpul«
nun sowohl auf den Kcnnzcichnungsempfängcr KE\ al«
auch auf den Mehrfrequenzempfänger MFEi. Währcnc er jedoch bei dem Mehrfrequcnzempfänger MFEi
keine Wirkungen auslöst, veranlaßt er den Kennzeichnungsempfänger KEi, eine direkte Verbindung von der
Nebenstellen-Anschlußleitungsübertragung NAL-Ud zum Mehrfrequenzempfänger MFEi herzustellen, so
daß das auf den Vorimpuls folgende Zeichen in der Mehrfrcquenzempfänger MFEi und von dort in die
Steuerung Sti gelangt. Bei einer zusätzlichen Kennzeichnung mittels Begleilsignal entschlüsselt der Kennzeichnungsempfänger
KEi das gekennzeichnete Zeichen und gibt es als bloßes Steuerzeichen an den
Mehrfrequenzempfänger MFEi weiter, von wo es zu der Steuerung SM gelangt. Die Steuerung kann nun die
dem Steuerzeichen entsprechenden Funktionen veranlassen bzw. durchführen und so z. B. eine Amtsübertragung
AUe anschalten und damit eine Verbindung zwischen der dargestellten Ortsvermittlungsstelle OVSl
und der Nebenstelle NSf2 herstellen.
In gleicher Weise wie die Verbindung zwischen der Unter-Nebenstellenanlage UNStA und der Haupt-Nebenstellenanlage
HNSlA abläuft, wird auch eine Verbindung zwischen der Haupl-Ncbenstellenanlagc
HNStA und der Unter-Nebenstellenanlage UNStA hergestellt. In der letztgenannten Ricntung können
lediglich keine Verbindungen in das öffentliche Netz hergestellt werden.
Soweit Mehrfrequenzzeichen ohne zusätzliche Kennzeichnung von der Nebenstellen-Anschlußleitungsübertragung
NAL-Ue2 7.u der Nebenstellen-Anschlußleitungsübertragung
NAL-Ud der Hauptnebenstellenanlage HNStA gelangen, so werden diese über den
Kennzeichnungsempfänger KEi und den Mehrfrequenzcmpfänger MFEi zu dem Wahlzeichen-Aufnahmeregister
Rgi weitergegeben wo sie dann von der Steuerung SVl zu gegebener Zeit durch einen geeigneten
Befehl abgeholt werden können.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (7)
- Patentansprüche:I. Schaltungsanordnung für die Übertragung tonfrequenter Wahl- und Steuerzeichen zwischen Fernsprech-Nebenstellenanlagen mit M r cquenz-Tastwahl, dadurch gekennzeie et, daß die tonfrequenten Zeichen ohne zusätzliche Kennzeichnung von einer Nebenstelle (NSt2) einer ersten Fernsprech-Nebenstellenanlage (UNStA) über eine Querverbindungs- oder Nebenstellen-Anschlußleitungsübertragung (NAL-Ue 2) zu der Querverbindungs- oder Ncbenstellen-Anschlußleitungsübertragung (NAL-UeX) einer zweiten Fernsprech-Nebenstellenanlage (HNStA) übertragen werden und von dort in einen Kennzeichenempfänger (KEi) gelangen, in dem sie als Wahlzeichen erkann- und von dem sie über einen Mehrfrequenzempfänger (MFEi) in ein Register (Rgi) gelangen, welches von einer Steuerung (StI) abgefragt werden kann, daß dagegen die Steuerzeichen auf Veranlassung der Steuerung (S(2) in der ersten Fernsprech-Nebenstellenanlage (UNStA)dort durch einen Mehrfrequenzgenerator (MFG2) erzeugt und durch einen Kennzeichnungsgenerator (KG2) mit einer zusätzlichen, in den Wahlzeichen nicht auftretenden Kennzeichnung versehen werden und in dieser gekennzeichneten Form über die Querverbindungs- oder Nebenstellen-Anschlußleitungsübertragungen (NAL-Ue2, NAL-Uei) zur zweiten Fernsprech-Nebenstellenanlage (HNStA) gelangen, wo sie durch den Kennzeichnungsempfänger (KEi) erkannt, von ihrer zusätzlichen Kennzeichnung getrennt und als solche auf die Steuerung (Sti) der zweiter» Fernsprech-Nebenstellenanlage (HNStA)gegeben werden.
- 2. Schaltungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die zusätzliche Kennzeichnung des Steuerzeichens durch einen Vorimpuls erfolgt.
- 3. Schaltungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die zusätzliche Kennzeichnung des Steuerzeichens durch einen Begleitimpuls erfolgt.
- 4. Schaltungsanordnung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die zusätzliche Kennzeichnung des Steuerzeichens durch einen deichstromimpuls erfolgt.
- 5. Schaltungsanordnung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die zusätzliche Kennzeichnung des Steuerzeichens durch einen 50 Hz-Impuls erfolgt.
- 6. Schaltungsanordnung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß d.e zusätzliche Kennzeichnung des Steuerzeichens durch einen Tonfrequen/.impuls erfolgt.
- 7. Schaltungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch · gekennzeichnet, daß für die Auswertung der zusätzlichen Kennzeichnung vorgesehene Kennzeichnungsempfänger (KEi, KEZ) nicht auf tonfrequente Wahlzeichen ansprechen.
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| DE2206555A1 DE2206555A1 (de) | 1973-08-23 |
| DE2206555B2 true DE2206555B2 (de) | 1977-11-24 |
| DE2206555C3 DE2206555C3 (de) | 1978-07-06 |
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Families Citing this family (1)
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|---|---|---|---|---|
| DE2548389C2 (de) * | 1975-10-29 | 1982-09-16 | Telefonbau Und Normalzeit Gmbh, 6000 Frankfurt | Schaltungsanordnung zur Durchschaltung von Verbindungen von einer Fernsprechunteranlage zu einer Fernsprechhauptanlage |
-
1972
- 1972-02-11 DE DE19722206555 patent/DE2206555C3/de not_active Expired
Also Published As
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|---|---|
| DE2206555C3 (de) | 1978-07-06 |
| DE2206555A1 (de) | 1973-08-23 |
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