DE2201745A1 - Steckvorrichtung an einem,insbesondere zur Koerperpflege dienenden,Handgeraet zur Befestigung auswechselbarer Behandlungsinstrumente - Google Patents
Steckvorrichtung an einem,insbesondere zur Koerperpflege dienenden,Handgeraet zur Befestigung auswechselbarer BehandlungsinstrumenteInfo
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Description
INSTITUT DE RECHERCHE WOOG CHENE-BOURG GE / Schweiz
Steckvorrichtung an einem, insbesondere zur Körperpflege dienenden, Handgerät zur Befestigung auswechselbarer Behandlung
sinstrumente.
Die Erfindung bezieht sich auf eine Steckvorrichtung an einem, insbesondere zur Körperpflege dienenden, Handgerät zur Befestigung
auswechselbarer Behandlungsinstrumente, wobei der Instrumentenstecker
ein inneres Steckerteil und ein äusseres Steckerteil mit wenigstens einem elastisch radial zum Instrumentenstiel biegbaren
Verriegelungsorgan aufweist, das zur axialen Verriegelung des aufgesteckten Instruments in ein Profil des am Gerätegehäuse
angebrachten Aufnahmeteils der Steckvorrichtung einrastbar ist.
Es ist bereits ein Handgerät zur Körperpflege, insbesondere zur Zahn- und Mundpflege, bekannt (Schweizer Patent 471 560), das in
seinem Gehäuse einen an eine äussere Flüssigkeits quelle anschliess· baren Hydraulikmotor zum Antrieb eines Halters aufweist, mit
welchem wahlweise die Stecker eines antreibbaren Behandlungsinstrumentes drehfest verbunden werden können, insbesondere
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9000. I18.12D.16 - Bll/jO/ek
eine Aufsteckzahnbürste, welche oszillierende Schwingbewegungen um ihre Längsachse ausführt. Ausserdem weist dieses Handgerät
eine hydraulisch parallel zum Hydraulikmotor liegende Flüssigkeitsnebenleitung
auf, die in einer Buchse zum dichten Anschluss des Steckers einer Spritzdüse mündet, welche anstelle eines antreibbaren
Instruments ebenfalls aufsteckbar ist und zum Ausstoss eines Flüssigkeitsstrahles
für Massagezwecke dient. Es wurde ferner bereits vorgeschlagen, die Steckvorrichtung für ein derartiges Handgerät derart
auszubilden, dass die Stecker aller Instrumente ein inneres Steckerteil, das in die Buchse des Aufnahmeteils der Steckvorrichtung eingreift,
und ein äusseres Steckerteil aufweisen, welches in eine Verriegelungs muffe
des Aufnahmeteils der Steckvorrichtung eingreift, und dass das äussere Steckerteil wenigstens bei einer Spritzdüse mindestens
eine im wesentlichen parallel zum Düsenstiel orientierte, elastisch nachgiebige Zunge mit einem Haken aufweist, welcher in eine Ringnut
der Verriegelungsmuffe einrastet und durch Verbiegen der
Zunge lösbar ist.
Die auf diese Weise erzielte axiale Verriegelung eines aufgesteckten
Behandlungsinstruments verhindert ein unbeabsichtigtes Lösen dieses Instruments während der Benutzung des Geräts und insbesondere
bei einer aufgesteckten Spritzdüse, dass diese infolge des inneren Flüssigkeitsdrucks aus dem Gerät herausgestossen wird.
Dabei ist die Anordnung so getroffen, dass wenigstens eine elastische Zunge einen radial nach aus sen weisenden Haken hat, der in eine
Ringnut auf dem Innenumfang der Verriegelungsmuffe einrastet, so dass also zum Lösen des aufgesteckten Instruments der Benutzer
zunächst durch radialen Druck auf das äussere Steckerteil die Zunge nach innen biegen muss, um dann das Instrument durch Herausziehen
aus dem Aufnahmeteil der Steckvorrichtung zu lösen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine derartige Steckvorrichtung
derart zu verbessern, dass für die Benutzer die Notwendigkeit entfällt, zum Lösen eines aufgesteckten Instruments zunächst
das äussere Steckerteil nach innen drücken zu müssen; vielmehr soll es die Steckvorrichtung nach der Erfindung erlauben, dass der
Benutzer in bequemer und rascher Weise ein aufgestecktes Instrument einfach dadurch vom Handgerät abnimmt, dass er mit hinreichend
starker Kraft am Instrument zieht.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist die Steckvorrichtung nach der Erfindung
dadurch gekennzeichnet, dass das äussere Steckerteil des Instruments axial relativ zum inneren, fest mit dem Instrumentenstiel
verbundenen Steckerteil verschiebbar ist, und an den Berührungsflächen beider Teile den Verschiebungsweg begrenzende Anschläge
und aufeinandergleitbare Nockenflächen vorhanden sind, durch welche Flächen bei einer Relativverschiebung beider Teile im Sinne einer
Vergrösserung des Abstandes zwischen Instrumentenkopf und äusserem
Steckerteil das Verriegelungsorgan radial um eine Strecke bewegt wird, die wenigstens so gross ist wie die radiale Höhe des Profils.
Auf diese Weise kann erreicht werden, dass der Benutzer zum Abnehmen
eines aufgesteckten Instruments lediglich an diesem Instrument zu ziehen braucht, so dass sich das innere Steckerteil axial relativ
zum zunächst noch verriegelten äusseren Steckerteil verschiebt, dabei durch die zusammenarbeitenden Nockenflächen das Verriegelungsorgan
aus dem Profil herausgehoben wird und dann das Instrument aus dem Aufnahmeteil der Steckvorrichtung herausgleitet, wobei das äussere
Steckerteil durch die erwähnten Anschläge mitgenommen wird. Durch diese Anschläge wird selbstverständlich das äussere Steckerteil unverlierbar
am Instrument gehalten.
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Vorzugsweise besteht das biegbare Verriegelungsorgan aus einer elastischen Zunge mit einem radial nach innen weisenden Haken,
während das Profil zum Eingriff des Hakens eine auf dem Aussenumfang
einer Verriegelungsmuffe angebrachte Ringnut ist. Dadurch k-ann in an sich bekannter Weise erreicht werden, dass eine aufgesteckte
Spritzdüse trotz ihrer axialen Verriegelung frei relativ zum Aufnahmeteil der Steckvorrichtung drehbar ist, um den aus der Düse austretenden
Flüssigkeitsstrahl bequem orientieren zu können. Die gleiche Ausbildung kann auch bei einer Aufsteckzahnbürste vorgesehen sein, wobei
in diesem Falle die erforderlich drehfeste Verbindung mit dem angetriebenen Halter des Geräts durch das innere Steckerteil der Zahnbürste
erfolgt.
Bei einem Handgerät, welches zum Ein- und Ausschalten des Hydraulikmotors
und damit des Betriebs eines antreibbaren Instruments oder zum Ein- und Ausschalten der Speisung einer Spritzdüse ein bekanntes,
einstellbares Ventil mit einem das Aufnahmeteil der Steckvorrichtung koaxial umgebenden Betätigungsring hat, welcher zur Bedienung des
Ventils axialverschiebbar ist, kann vorteilhafterweise die Steckvorrichtung
durch eine Radialblockierung des Verriegelungsorgans einer Spritzdüse oder gegebenenfalls auch eines antreibbaren Instruments
ergänzt werden; zu diesem Zwecke kann auf dem Innenumfang des Ventil-Betätigungsringes ein radialer Ansatz vorgesehen sein, welcher
in der betreffenden Betriebs stellung des Betätigungsringes ein radiales
Herausheben des in der Ringnut auf dem Aussenumfang der Verriegelungsmuffe liegenden Hakens verhindert und diesen zur radialen Bewegung
nur dann freigibt, wenn der Ventil-Betätigungsring seine Aus-Stellung
einnimmt. Auf diese Weise wird insbesondere bei einer aufgesteckten
Spritzdüse mit Sicherheit verhindert, dass diese infolge des möglicherweise sehr starken Flüssigkeitsdruckes unter Lösung der Axialverriegelung
aus dem Aufnahmeteil der Steckvorrichtung heraue{>edrü<
1 1 wird.
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Bei einem antreibbaren Instrument ist diese zusätzliche Radialblockierung
des Verriegelungsorgans nicht so wesentlich, da beim Betrieb dieser Instrumente vom Benutzer kaum ein zum Herausziehen
des Instruments erforderlicher Axialzug ausgeübt wird; trotzdem
kann zweckmässigerweise ebenfalls ein radialer Ansatz auf dem Innenumfang des Betätigungsringes derart vorgesehen sein, dass
dieser Ansatz die Aussenfläche des Verriegelungsorgans nicht berührt, um eine Reibung des Steckerteils des angetriebenen Instruments
mit diesem Ansatz zu vermeiden, jedoch eine mögliche Radialbewegung des Verriegelungsorgans so weit begrenzt, dass dieses nicht vollständig
aus der Ringnut herausgehoben werden kann. Wenn sich die beiden Ventil-Stellungen
zum Betrieb eines antreibbaren Instruments einerseits und zur Speisung einer Spritzdüse andererseits um eine axiale Strecke
des Betätigungsringes unterscheiden, können in einfacher Weise zwei verschieden grosse radiale Ansätze auf dem Innenumfang des Betätigungs
ringes vorgesehen sein, so dass die Zunge am Stecker einer Spritzdüse fest radial eingeklemmt wird, während die Zunge am Stecker
eines antreibbaren Instruments nicht vom kleineren Ansatz berührt wird.
Die Erfindung wird anhand der Zeichnungen an einem Ausführungsbeispiel
näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 : einen Axialschnitt durch die Steckvorrichtung im Falle
einer auf das vordere Ende eines nur teilweise dargestellten Geräts aufgesteckten Zahnbürste,
Fig. 2 : die gleiche Steckvorrichtung in einer Zwischonstellung
während des Herausziehens der Zahnbürste aus dem Aufnahmeteil der Steckvorrichtung am Gerät und
Fig. 3 : einen teilweisen Axialschnitt der Steckvorrichtung im
Falle einer auf das gleiche Gerät aufgesteckten .-,;»[LudtUie,
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Auf Fig. 1 ist der vordere, mit dem Aufnahmeteil einer Steckvorrichtung
versehene Bereich eines Handgeräts dargestellt. Das Gehäuse 1 dieses
Handgeräts hat einen zylindrischen Einsatz 2, welcher im nicht dargestellten
hinteren Bereich den axial verschiebbaren, durch eine Feder belasteten Kolben und die Arbeitskammer eines Hydraulikmotors und
im vorderen Bereich eine Lagerhülse 3 enthält, in welcher drehbar, jedoch axial unverschiebbar eine buchsenförmige Nockenmutter 4 gelagert
ist. Am vorderen Ende des Kolbens ist ein Spiralnocken befestigt, welcher in eine der Form dieses Nockens angepasste Oeffnung dieser Nockenmutter
eingreift, wodurch die Hin- und Herbewegung des Kolbens in eine alternierende Drehbewegung der Nockenmutter 4 umgewandelt wird. Die
ständig mit der Arbeitskammer des Hydraulikmotors verbundene Flussigkeitseinlassleitung
und eine Flüssigkeitsrückleitung münden in einem am hinteren Gehauseende befindlichen Anschlussstutzen, welcher über
einen Doppelkanal-Schlauch mit einer äusseren Flüssigkeitspumpe verbunden
ist, die einen pulsierenden Flüssigkeitsstrahl liefert. Eine zum Motor hydraulisch parallel liegende Nebenleitung im Gehäuse mündet im
Innenraum 5 der Nockenmutter 4.
Zwischen dem Einsatz 2 und dem Gehäuse 1 ist eine axial verschiebbare
Gleithülse 6 gelagert, an deren vorderem Ende ein das Aufnahmeteil der Steckvorrichtung umgebender Betätigungsring 7 befestigt ist. Die
Gleithülse 6 bildet das Betätigungsorgan eines im Gehäuse 1 angeordneten Dreiwegeventils, das folgende drei Stellungen einnehmen kann:
In der auf Fig. 2 gezeigten hinteren Stellung des Betätigungsringes 7 sind die Einlassleitung und die Rückleitung unter Sperrung der Nebenleitung
miteinander verbunden, so dass das Gerät auch bei laufender Flüssigkeitspumpe ausser Betrieb ist und das Hydrauliksystem in
dieser Ventilstellung entlüftet werden kann. In der auf Fig. 1 gezeigten mittleren Stellung des Betätigungsringes 7 sind die Rückleitung und
die Nebenleitung gesperrt, so dass der Hydraulikmotor zum oszillierenden
Antrieb einer aufgesteckten Zahnbürste oder eines anderen Instruments
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in Betrieb ist. In der auf Fig. 3 gezeigten vorderen Stellung des Betätigungsringes
7 sind die Einlassleitung und die Nebenleitung unter
Sperrung der Rückleitung miteinander verbunden, so dass unter Kurzschluss des Hydraulikmotors eine aufgesteckte Spritzdüse mit Flüssigkeit
gespeist wird.
Das Aufnahmeteil der Steckvorrichtung am Gehäuse besteht aus einem
in die Nockenmutter 4 eingepressten Halter 8 in Form eines hohlen Zapfens, einer den Halter 8 mit Abstand umgebenden Buchse 9, die
durch das vordere Ende der Lagerhülse 3 gebildet ist, einer in den Einsatz 2 eingepressten Verriegelungsmuffe 10, die auf ihrem Aussenumfang
eine Ringnut 11 aufweist, und einem O-Ring 12, der zwischen der Stirnfläche der Buchse 9 und einer Ringkante der Muffe 10 liegt.
Der vorder 2 Bereich des Aussenumfangs des Halters 8 bildet einen
Vierkant 8a, während der hintere Bereich 8b zylindrisch ist.
Der Stecker 14 am Stiel 13 einer Zahnbürste besteht nach Fig. 1 aus
einem auf den Halter 8 aufgeschobenen inneren Steckerteil 15 in Form einer Hülse, und aus einem auf diesem inneren Steckerteil 15 axial
verschiebbaren äusseren Steckerteil 16 in Form eines Gleitringes. Zur drehfesten Verbindung zwischen Stecker 14 und Halter 8 ist der
Innenumfang des inneren Steckerteils 15 im vorderen Bereich als eine dem Vierkant 8a des Halters 8 angepasste Vierkant-Oeffnung ausgebildet,
während der hintere Bereich zylindrisch ist. Das innere Steckerteil 15 berührt weder die Buchse 9, noch den O-Ring 12, noch
die Muffe 10. Das äussere Steckerteil 16 weist eine elastisch nachgiebige
Zunge 17 mit einem in die Ringnut 11 der Muffe 10 eingreifenden
Haken 18 auf. Eine Schrägfläche 19 an der Innenseite der Zunge 17 bildet eine Nockenfläche, welche auf der entsprechend abgeschrägten
Fläche 23 eines auf dem Umfang des inneren Steckerteiles angebrachten
Nockens 24 aufliegt. Die beiden Kanten 21 und 22 einer Ausnehmung an der Innenseite der Zunge 17 bilden zwei axiale Anschläge für
<inrn
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in die Ausnehmung 20 eingreifenden radialen Ansatz 25 am Umfang des inneren Steckerteils und begrenzen damit den axialen Verschiebungsweg
des Gleitringes 16, der somit unverlierbar am Stiel der Zahnbürste gehalten wird und gegen Drehung durch den Nocken
gesichert ist, welcher in die von der Zunge 17 mit Spiel durchragte Oeffnung des äusseren Steckerteils 16 eingreift.
Die zusammenarbeitenden Nockenflächen 19 und 23 sind derart ausgebildet
und angeordnet, dass in der auf Fig. 1 gezeigten vorderen Lage des Gleitringes 16, wenn der Ansatz 25 an der Kante 21 anliegt,
der Haken 18 der Zunge 17 in die Ringnut 11 einrasten kann und somit das aufgesteckte Instrument axial verriegelt ist. Wenn der Benutzer
zum Abnehmen des Instruments am Stiel 13 zieht, dann verschiebt sich zunächst der Stiel mit dem inneren Steckerteil 15 relativ zum
noch axial verriegelten Gleitring 16, wobei jedoch die unter der Nockenfläche 19 der Zunge 17 gleitende Fläche 23 des Nockens 24 die Zunge
anhebt, bis in der auf Fig. 2 dargestellten Lage des Gleitrings 16, in welcher der Ansatz 25 an der vorderen Kante 22 der Ausnehmung
20 anliegt, der Zungenhaken 18 aus der Ringnut 11 herausgehoben ist; anschliessend wird beim weiteren Ziehen am Stiel 13 das Instrument
mitsamt dem Gleitring 16 aus dem Aufnahmeteil der Steckvorrichtung herausgezogen. Der Benutzer braucht also zur Abnahme eines aufgesteckten
Instruments nur am Instrumentenstiel zu ziehen, wobei automatisch der Instrumentens'tecker aus seiner axialen Verriegelung gelöst
wird.
Nach Fig. 1 bildet die hintere radiale Stirnfläche 26 des Gleitringes
einen axialen Anschlag für die vordere Stirnfläche des Betätigungsringes 7 derart, dass dieser bei einem aufgesteckten antreibbaren
Instrument nicht in die auf Fig. 3 gezeigte vordere Stellung verschoben werden kann, in welcher das Ventil die Nebenleitung zur Speisung einer
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Spritzdüse freigibt. Auf diese Weise wird verhindert, dass der Benutzer
versehentlich bei einem aufgesteckten antreibbaren Instrument die Nebenleitung öffnen kann.
Nach Fig. 3 besteht der Stecker 28 am Stiel 27 einer Spritzdüse ebenfalls
aus einem hülsenförmigen inneren Steckerteil 29, das wiederum
einen Nocken und einen radialen Ansatz aufweist, in diesem Falle jedoch mit dichtem Sitz unter Komprimierung des O-Ringes 12 in die
Buchse 9 eingeschoben ist und den Halter 8 nicht berührt, und aus einem Gleitring 30, der das äussere Steckerteil bildet und genauso
aufgebaut ist wie im Falle eines antreibbarc: lstruments (Fig. 1 und 2),
Die hintere radiale Stirnfläche des Gleitrings 30 ist in diesem Falle jedoch so weit vom Zungenhaken entfernt, dass der Betätigungsring 7
auch in seine vordere Stellung verschoben werden kann, in welcher die Spritzdüse über die erwähnte, im Raum 5 mündende Nebenleitung
des Gehäuses, den hohlen Kanal im Halter 8 und den honlen Stiel 27 mit Flüssigkeit gespeist wird. Die aufgesteckte, axial verriegelte
Spritzdüse ist im Unterschied zu einem antreibbaren Instrument im Aufnahmeteil der Steckvorrichtung drehbar, so dass die Richtung des
im allgemeinen im Winkel zur Achse des Düsenstiels austretenden FlüssigkeitsStrahls vom Benutzer einstellbar ist.
Ausserdem weist vorzugsweise der Betätigungsring 7 auf seinem Innenumfang
zwei axial hintereinander liegende, radial nach innen gerichtete Anschläge 31 und 32 derart auf, dass der hintere Anschlag 31 in der auf
Fig. 3 gezeigten vorderen Stellung des Betätigungsringes 7, in welcher also das Gerät zur Speisung der Spritzdüse eingeschaltet ist, und der
vordere Anschlag 32 in der auf Fig. 1 gezeigten Stellung, in welcher das Gerät zum Betrieb des Hydraulikmotors eingeschaltet ist, auf der bzw.
über der Zunge 17 eines Spritzdüsensteckers 28 bzw. eines Zahnbürstensteckers
14 liegt und damit die Steckerzunge gegenüber einem Herausgleiten aus der Ringnut 11 blockiert. Damit wird verhindert, dass im
Falle des Betriebs einer Spritzdüse der auf das innere Steckerteil 29 bzw. den Düsenstiel 27 wirkende Flüssigkeitsdruck den Düsenstiel aus
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der Buchse 9 herausdrücken kann, wobei sich ja wegen der aufeinander-
gleitenden Nockenflächen 19 und 23 der Zungenhaken 18 aus der Ringnut lösen könnte. In gleicher Weise wird verhindert, dass eine aufgesteckte
Spritzdüse vom Benutzer versehentlich vom Gerätegehäuse abgezogen
werden kann, solange sich der Betätigungsring 7 in seiner vorderen Stellung befindet und die Spritzdüse mit Flüssigkeit gespeist wird.
Ebensowenig kann eine Zahnbürste oder ein anderes antreibbares Instrument vom Benutzer abgenommen oder durch versehentlichen
Zug am Instrument aus dem Gerätegehäuse entfernt werden, solange sich der Betätigungsring 7 in seiner mittleren Stellung befindet. Damit
die Aussenfläche der Zunge 17 eines antreibbaren Instruments während der alternierenden Drehbewegung keiner Reibung unterliegt, ist die
Höhe des Anschlags 32 nur so gering, dass dieser die Zunge 17 nicht berührt, jedoch das Spiel zwischen Zunge 17 und Anschlag 32 kleiner
als die Tiefe des Eingriffs der Zunge 18 in die Ringnut 11 ist. Sollte daher auf ein aufgestecktes antreibbares Instrument während dessen
Betrieb ein hinreichend starker Zug ausgeübt v/erden, was erfahrungs-
gemäss unwahrscheinlich ist, dann kann der Stiel 13 mit dem inneren
Steckerteil 15 etwas nachgeben, bis die Steckerzunge 18 durch den Anschlag 32 blockiert und ein weiteres Herausziehen des Instruments
verhindert wird. Dieses mögliche axiale Spiel eines antreibbaren Instruments hat keinerlei Bedeutung, da die drehfeste Verbindung mit
dem Halter 8 in jedem Falle bestehen bleibt und keinerlei Dichtung zwischen dem Instrument und dem Gerätegehäuse aufrechterhalten
zu werden braucht. Dagegen empfiehlt es sich, die Steckerzunge einer aufgesteckten Spritzdüse während deren Speisung , wie auf Fig. 3 dar
gestellt, durch direkte Auflage des Anschlags 31 auf der Steckerzunge fest im radialen Sinne in der Ringnut 11 zu blockieren.
Die Steckerzungen werden im radialen Sinne nur in der auf Fig. 2
gezeigten Stellung des Betätigungsringes 7 freigegeben, so dass der Benutzer nur bei Abschaltung des Geräts die Instrumente abnehmen
bzw. wechseln kann. Um einen freien Verschiebunsweg für die Anschläge
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31 und 32 am Betätigungsring 7 zu schaffen, ist auf der Aussenfläche
des zylindrischen Einsatzes 2 eine entsprechende Längsnut 33 vorgesehen.
Die radiale Verriegelung der Steckerzungen kann auch durch mit dem
Innenumfang des Betätigungsringes 7 zusammenarbeitende, entsprechend geformte Profile auf den Steckerzungen verwirklicht werden. Da im
Falle eines antreibbaren Instruments die radiale Verriegelung der Steckerzungen keine grosse Bedeutung hat, kann in diesem Falle
auf eine solche radiale Verriegelung auch verzichtet werden.
Anstelle eines Hakens kann die Stecker zunge auf ihrer Innenseite auch
eine Vertiefung aufweisen, die mit einem Ringvorsprung auf dem Aussenumfang
der Verriegelungsmuffe zusammenarbeitet. Dann rastet dieser Ringvorsprung in die Zungenvertiefung ein, wenn die elastische Zunge
über diesen Ringvorsprung geschoben wird.
Ferner kann die Anordnung auch derart getroffen sein, dass der Betätigungsring
in den Einschaltstellungen des Handgeräts das Profil an der Verriegelungsmuffe übergreift und einen solchen radialen Abstand von
diesem Profil hat, dass bei aufgestecktem Instrument die Zunge nicht aus dem Profil ausrasten kann, während in der Ausschaltstellung der
Betätigungsring hinter das Profil zurückgeschoben ist. Auf diese Weise braucht der Betätigungsring nur einen glatten Innenumfang ohne radiale
Ansätze zu haben.
Die Instrumentenstecker können auch mehr als nur eine Zunge aufweisen,
insbesondere zwei diametral gegenüberliegende Zungen.
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Claims (9)
1. Steckvorrichtung an einem, insbesondere zur Körperpflege dienenden,
Handgerät zur Befestigung auswechselbarer Behandlungsinstrumente, wobei der Instrumentenstecker ein inneres Steckerteil und ein äusseres
. Steckerteil mit wenigstens einem elastisch radial zum Instrumentenstiel
biegbaren Verriegelungsorgan aufweist, das zur axialen Verriegelung des aufgesteckten Instruments in ein Profil des am Gerätegehäuse
angebrachten Aufnahmeteils der Steckvorrichtung einrastbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das aus sere Steckerteil (16; 30) eines
Instruments axial relativ zum inneren, fest mit dem Instrumentenstiel
(13;27) verbundenen Steckerteil (15;29) verschiebbar ist, und an den
Berührungsflächen beider Steckerteile den Verschiebungsweg begrenzende Anschläge (21, 22;25) und aufeinandergleitbare Nockenflächen (19, 23)
vorhanden sind, durch welche Flächen bei einer Relativverschiebung
beider Steckerteile im Sinne einer Vergrösserung des Abstands zwischen Instrumentenkopf und äusserem Steckerteil das Verriegelungsorgan
(17,18) radial um eine Strecke bewegt wird, die wenigstens so gross ist wie die radiale Höhe des erwähnten Profils (11).
2. Steckvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das äussere Steckerteil (16;3O) ein auf dem inneren Steckerteil sitzender
Gleitring mit wenigstens einer im wesentlichen parallel zum Instrumentenstiel orientierten, elastisch nachgiebigen Zunge (17) ist, welche am Ende
als Verriegelungsorgan einen radial nach innen gerichteten Haken (18) hat, und dass das Aufnahmeteil der Steckvorrichtung am Gerätegehäuse
(1) eine Verriegelungsmuffe (10) mit einer auf deren Aussenumfang liegenden und das erwähnte Profil bildenden Ringnut (11) aufweist, in welche
der Zungenhaken (18) einrastbar ist.
3. Steckvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das äussere Steckerteil ein auf dem inneren Steckerteil sitzender Gleitring
mit wenigstens einer im wesentlichen parallel zum Instrumentenstiel orientierten, elastisch nachgiebigen Zunge ist, welche am Ende als
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Verriegelungsorgan eine auf der Zungeninnenseite eingelassene Vertiefung
hat, und dass das Aufnahmeteil der Steckvorrichtung am Gerätegehäuse eine Verriegelungsmuffe mit einem auf deren Aussenumfang
angebrachten und das erwähnte Profil bildenden Ringvorsprung aufweist, der in die Zungenvertiefung einrastet.
4. Steckvorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet,
dass die Nockenfläche (19) am äusseren Steckerteil (16) durch eine zur Achse des Instrumentenstiels geneigt verlaufende Schrägfläche (19)
auf der Unterseite der Zunge (17) und die Nocl· ifläche (23) am inneren
Steckerteil (15) durch die wenigstens nähe χ ingsweise die gleiche Neigung
aufweisende Aussenfläche eines Nockens (24) auf dem Umfang des inneren
Steckerteils gebildet wird.
5. Steckvorrichtung nach einem der Ansprüche 2, 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Unterseite der Stecker zunge (17) vor
der Nockenfläche (19) eine axial gerichtete Ausnehmung (20) angebracht ist, deren die axiale Ausdehnung begrenzenden Flächen (21, 22) die
erwähnten Anschläge für einen auf dem Aussenumfang des inneren Steckerteils (15, 29) sitzenden und in diese Ausnehmung eingreifenden
radialen Ansatz (25) bilden.
6. Steckvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, für ein Handgerät,
welches ein zum Gehäuse axial verschiebbares, in Höhe des Auf nahm eteils der Steckvorrichtung am Gehäuse angeordnetes Betätigungsorgan,
vorzugsweise in Form eines das Aufnahmeteil koaxial umgebenden Betätigungsringes,zum Ein- und Ausschalten des Handgeräts
aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass bei aufgestecktem Instrument und eingeschaltetem Gerät die Innenseite des Betätigungsorgans (7)
ein Ausrasten des Verriegelungsorgans (17,18) aus dem erwähnten Profil (11) verhindert.
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7. Steckvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Betätigungsorgan in einer Einschaltstellung des Handgeräts das
erwähn-te Profil übergreift und einen solchen radialen Abstand von diesem hat, dass bei aufgestecktem Instrument das Verriegelungsorgan
nicht aus dem Profil ausrasten kann, während in der Ausschaltstellung das Betätigungsorgan hinter das Profil zurückgeschoben ist.
8. Steckvorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet,
dass auf der Innenseite des Betätigungsorgans (7) wenigstens ein radialer Anschlag (31, 32) angebracht ist, welcher bei eingeschaltetem Handgerät
und aufgestecktem Instrument auf oder über dem Verriegelungsorgan (17) liegt.
9. Steckvorrichtung nach Anspruch 8 für ein Handgerät, welches einen
Hydraulikmotor zur mechanischen Bewegung eines antreibbaren Aufsteckinstruments und eine Flüssigkeitsnebenleitung zur Speisung einer
Aufsteck-Spritzdüse aufweist und mit einem Dreiwegeventil ausgerüstet
ist, welches durch einen Betätigungsring einstellbar ist, wobei in der
axialen hinteren Stellung des Betätigungsringes der Hydraulikmotor
abgeschaltet und die Nebenleitung gesperrt ist, in der axial mittleren Stellung des Betätigungsringes der Hydraulikmotor unter Sperrung
der Nebenleitung angetrieben wird und in der axial vorderen Stellung des Betätigungsringes die Nebenleitung unter Kurzschluss des Hydraulikmotors
mit Flüssigkeit gespeist wird, dadurch gekennzeichnet, dass am Innenumfang des B etätigungs ringes (7) axial hinter einanderliegend
zwei Anschläge (31, 32) angebracht sind, von denen der hintere Anschlag
(31) bei aufgesteckter Spritzdüse und in der vorderen Stellung des Betätigungsringes
auf dem Verriegelungsorgan (17) aufliegt und der vordere Anschlag (32) bei einem aufgesteckten antreibbaren Instrument und in
der mittleren Stellung des B etätigungs ring es mit einem Abstand über
dem Verriegelungsorgan liegt, der kleiner als die Tiefe des Eingriffs des Verriegelungsorgans (17) in das Profil (11) ist, und dass in der
hinteren Stellung des Betätigungsringes beide Anschläge axial hinter dem Verriegelungsorgan (17) bzw. dem Profil (11) liegen.
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