-
Die
vorliegende Erfindung betrifft eine vorzugsweise elektrische Zahnbürste mit
einem Handteil sowie einem darauf aufsetzbaren Aufsatzteil. Die Erfindung
betrifft dabei insbesondere das Aufsatzteil für eine solche Zahnbürste, mit
einem Arbeitskopf sowie einem mit dem Arbeitskopf verbundenen Anschlussstück, das
mit dem Zahnbürstenhandteil form-
und/oder kraftschlüssig
verbindbar ist. Ein solches Aufsatzteil kann insbesondere eine Aufsatzbürste zur
Zahnreinigung sein, in Betracht kommen jedoch auch Interdentalreiniger,
Zahnfleischmassageköpfe
oder andere Aufsatzwerkzeuge zur Verrichtung ähnlicher Aufgaben in der Mundhöhle.
-
Aus
der
EP 0 500 537 B1 ist
eine elektrische Zahnbürste
bekannt, bei der die Aufsatzbürste
einerseits mit einem stirnseitigen Schaftteil des Zahnbürstenhandteils
und andererseits mit einer daraus vorspringenden Antriebswelle verbunden
wird. Die Aufsatzbürste
weist hierzu radial federnde Rasthaken auf, die an entsprechenden
handteilseitigen Rastausnehmungen verriegelbar sind.
-
Aus
der
DE 103 52 993
A1 ist weiterhin eine elektrische Zahnbürste bekannt, bei der die Aufsatzbürste nur
direkt an der stirnseitig aus dem Zahnbürstenhandteil vorspringenden
Antriebswelle befestigt ist. Die Aufsatzbürste weist hierzu ein Anschlussstück mit einer
sacklochartigen Innenausnehmung auf, in die eine insgesamt hülsenförmige Aufnahme eingesetzt
ist. Die besagte Aufnahme, in die die Antriebswelle passgenau einsteckbar
ist, weist dabei mehrere Federelemente auf, die radial federnd ausgebildet
sind und eine spielfreie Verbindung zwischen der Aufsatzbürste und
der Antriebswelle sicherstellen sollen.
-
Gerade
bei direkter Befestigung der Aufsatzbürste an der Antriebswelle des
Handstücks
ist es wünschenswert,
eine spielfreie und toleranzunempfindliche Verbindung zu erreichen,
um Winkelverluste, die durch die Beschleunigung der Aufsatzbürste durch
die Antriebswelle auftreten können,
zu vermeiden. Die von dem Handteil erzeugten Bewegungen sollen möglichst
unmittelbar auf die Aufsatzbürste übertragen
werden.
-
Hiervon
ausgehend liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde,
eine verbesserte Zahnbürste
sowie ein verbessertes Aufsatzteil hierfür zu schaffen, die die Nachteile
des Standes der Technik vermeiden und letzteren in vorteilhafter
Weise weiterbilden. Insbesondere soll eine einfach zu kuppelnde
Verbindung zwischen dem Aufsatzteil und dem Zahn bürstenhandteil
geschaffen werden, die toleranzunempfindlich ist und die Aufsatzbürste doch spielfrei
auf dem Zahnbürstenhandteil
hält.
-
Diese
Aufgabe wird durch ein Aufsatzteil gemäß Anspruch 1 sowie eine Zahnbürste gemäß Anspruch
23 gelöst.
Bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
-
Es
wird also vorgeschlagen, das Anschlussstück mit dem Zahnbürstenhandteil
fest zu verspreizen, um eine toleranzunabhängige spielfreie Verbindung
zu erreichen. Dazu ist mindestens ein schwenkbarer Hebel zum Verklemmen
des Anschlussstücks an
dem Zahnbürstenhandteil
vorgesehen. Vorzugsweise sind jedoch zwei schwenkbare Hebel vorgesehen,
die einen sogenannten Kniehebel bilden. Durch das einem Kniehebel
zugrunde liegende Prinzip, wonach bei nahezu gestreckter Lage eines
Kniegelenks mit kleinen Betätigungskräften auf
den den Kniehebel bildenden Schenkel große Stellkräfte in Längsrichtung des Schenkels erzeugt
werden können, kann
eine feste Klemmung des Aufsatzteils erreicht werden, auch wenn
dieses mit nur geringen Kräften auf
das Zahnbürstenhandteil
aufgesetzt wird.
-
Besonders
vorteilhaft ist die Verwendung eines Kniehebels, durch die in einfacher
Weise sowohl bei einer zylindrischen als auch bei einer konischen Passung
zwischen dem Aufsatzteil und dem Zahnbürstenhandteil auch unter Berücksichtigung
der üblichen
Fertigungstoleranzen eine spielfreie und feste Verbindung zwischen
dem Aufsatzteil und dem Zahnbürstenhandteil
erreicht werden kann. Vorzugsweise weist das Anschlussstück des Aufsatzteils
eine konische Aufnahme auf, in die ein ebenfalls konisch ausgebildetes
Verbindungsteil des Zahnbürstenhandteils passgenau
einsetzbar ist. Der Kniehebel ist dabei vorteilhafterweise dazu
vorgesehen, die konische Aufnahme mit dem konischen Gegenstück des Zahnbürstenhandteils
zu verklemmen. Das genannte Gegenstück kann dabei grundsätzlich von
verschiedenen Abschnitten des Zahnbürstenhandteils gebildet sein,
beispielsweise kann das Aufsatzteil an einem stirnseitig vorspringenden
Schaftabschnitt des Handteils festgeklemmt werden. Insbesondere
ist jedoch vorgesehen, dass das Aufsatzteil an einer stirnseitig aus
dem Zahnbürstenhandteil
heraustretenden Antriebswelle festgeklemmt wird. Die genannte konische
Aufnahme ist hierbei an die ebenfalls leicht konisch ausgebildete
Antriebswelle formangepasst, so dass der Kniehebel die genannte
Aufnahme des Anschlussstücks
auf der Antriebswelle des Zahnbürstenhandteils
festklemmt.
-
Vorteilhafterweise
ist die konische Passung zwischen dem Aufsatzteil und dem Zahnbürstenhandteil
selbstklemmend ausgebildet. Dies kann insbesondere dadurch erreicht
werden, dass die konisch ausgebildeten Flächen einen Schrägungswinkel
von weniger als 7 Grad aufweisen. Durch die selbstklemmende Ausbildung
der konischen Aufnahme und der entsprechenden Gegenkontur am Zahnbürstenhandteil
würde das
Aufsatzteil bereits an sich auch ohne Zuhilfenahme des Kniehebels
an dem Zahnbürstenhandteil
halten. Der Kniehebel allerdings bewirkt eine noch festere spielfreie
Verbindung insbesondere auch dann, wenn Maß- und/oder Formtoleranzen
vorliegen, und verstärkt
die Wirkung der Selbsthemmung.
-
Die
Aufnahme des Anschlussstücks,
in die das Verbindungsteil des Zahnbürstenhandteils, insbesondere
dessen Antriebswelle, einsteckbar ist, kann als Hülse ausgebildet
sein, vorzugsweise eine längsgeschlitzte
und/oder mehrteilige Hülse,
die form- oder reibschlüssig
im Anschlußstück angebracht
ist und die Antriebswelle des Zahnbürstenhandteils umgibt. Besteht
die Hülse
aus mehreren Teilen, die die Antriebswelle von gegenüberliegenden
Seiten her umgeben, kann zumindest ein Teil der Hülse an das
Anschlußstück angeformt
sein.
-
Vorteilhafterweise
ist der Kniehebel in das Anschlussstück integriert. Insbesondere
kann der Kniehebel in einer Innenausnehmung in dem Anschlussstück angeordnet
sein, in die das Verbindungsteil des Zahnbürstenhandteils einschiebbar
ist, wobei der Kniehebel zwischen einer Innenkontur der genannten
Innenausnehmung und dem zahnbürstenhandteilseitigen
Verbindungsteil verspreizbar ist.
-
Es
ist möglich,
dass der Kniehebel unmittelbar auf dem Verbindungsteil des Zahnbürstenhandteils
sitzt bzw. auf dieses einwirkt, so dass das handteilseitige Verbindungsteil
gegen die dem Kniehebel gegenüberliegende
Innenkontur des Aufsatzteils gespreizt wird. Vorzugsweise jedoch
spreizt der Kniehebel ein Aufnahmestück gegen das genannte Verbindungsteil
des Zahnbürstenhandteils.
Das genannte Aufnahmestück
ist dabei vorteilhafterweise an das Verbindungsteil des Zahnbürstenhandteils
formangepasst und bezogen auf eine Längsachse des Anschlussstücks radial
beweglich in der vorgenannten Innenausnehmung des Anschlussstücks des
Aufsatzteils gelagert. Der Kniehebel ist dabei vorteilhafterweise
zwischen dem genannten Aufnahmestück und einer das Aufnahmestück umgreifenden
Innenkontur des Anschlussstückes
angeordnet, so dass der Kniehebel sich abstützend an der außenliegenden
Innenkontur des Anschlussstückes
das genannte Aufnahmestück
gegen das eingeschobene Verbindungsteil des Zahnbürstenhandteils
spreizen kann.
-
Das
Aufnahmestück
bildet dabei vorteilhafterweise zumindest einen Teil der vorgenannten
hülsenförmigen Aufnahme,
die im Inneren des Anschlussstücks
des Aufsatzteils angeordnet ist. Insbesondere kann das Aufnahmestück eine
vorzugsweise halbschalenförmige
Aufnah meschale bilden, die im gekuppelten Zustand das Verbindungsteil
des Zahnbürstenhandteils
umschmiegt. Vorteilhafterweise können
zwei solche halbschalenförmigen
Aufnahmeschalen zusammen die vorgenannte hülsenförmige Aufnahme bilden, in die
die Antriebswelle des Zahnbürstenhandteils
passgenau einschiebbar ist.
-
Das
Aufnahmestück
sowie das damit zu verbindende Verbindungsteil des Zahnbürstenhandteils können grundsätzlich im
Querschnitt betrachtet eine gleichmäßig gewölbte Kontur besitzen. In bevorzugter
Weiterbildung der Erfindung jedoch besitzen das Aufnahmestück sowie
das damit zu verbindende Verbindungsteil des Zahnbürstenhandteils
zumindest jeweils eine Abflachung, so dass zwischen dem Anschlussstück und dem
handteilseitigen Verbindungsteil nicht nur ein Kraftschluss, sondern
auch ein Formschluss erreicht wird. Dies sichert das Aufsatzteil
nicht nur besser gegen ein Verdrehen um die Zahnbürstenlängsachse,
sondern kann insbesondere bei begrenzter axialer Ausbildung der
Abflachung auch eine verbesserte axiale Sicherung des Aufsatzteils
bewirken.
-
Um
eine einfache Bedienung der Zahnbürste zu erreichen, ist in Weiterbildung
der Erfindung der Kniehebel selbstbetätigend ausgebildet derart,
dass bei Aufstecken des Aufsatzteils auf das Zahnbürstenhandteil
der Kniehebel automatisch in seine klemmende Stellung und beim Abziehen
des Aufsatzteils von dem Handteil der Zahnbürste der Kniehebel automatisch
in seine gelöste
Stellung schwenkt. Das Verschwenken des Kniehebels wird also vorteilhafterweise
durch die Aufsetzbewegung bewirkt, mit der das Aufsatzteil auf das
Zahnbürstenhandteil
aufgesetzt wird. Eine separate Betätigung des Kniehebels ist hierdurch
nicht notwendig.
-
Je
nach Ausbildung des Anschlussstücks kommen
grundsätzlich
verschiedene Aufsetzbewegungen in Betracht, beispielsweise kann
eine Steckbewegung mit einer Drehbewegung kombiniert werden. In
bevorzugter Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass das
Aufsatzteil durch eine Axialbewegung entlang einer Längsachse
des Anschlussstücks
bzw. entlang der Zahnbürstenlängsachse
mit dem Zahnbürstenhandteil
verbindbar ist. Bei einer solchen Ausführung ist vorteilhafterweise
der Kniehebel um eine Querachse quer zu der genannten Längsachse
des Anschlussstücks
verschwenkbar. Hierdurch kann die Aufsetzbewegung dazu genutzt werden,
den Kniehebel beim Aufsetzen des Aufsatzteils auf das Zahnbürstenhandteil
automatisch in seine klemmende Stellung zu verschwenken bzw. beim Lösen in seine
gelöste
Stellung zu verschwenken.
-
Der
Kniehebel kann hierbei direkt von dem zu klemmenden Verbindungsteil
des Zahnbürstenhandteils,
insbesondere der Antriebswelle, mitgenommen und in seine klemmende
Stel lung gedrückt werden.
Beispielsweise kann an dem in das Anschlussstück des Aufsatzteils einzuschiebenden
Verbindungsteil des Zahnbürstenhandteils
eine Mitnehmernase vorgesehen sein, die beim Einstecken des Zahnbürstenhandteils
in das Aufsatzteil gegen den Kniehebel drückt und diesen in seine klemmende Stellung
mitnimmt.
-
Alternativ
hierzu kann zur Betätigung
des Hebels oder Kniehebels auch ein separater Hebelbetätiger vorgesehen
sein, der ein mit dem Zahnbürstenhandteil
beim Aufstecken des Aufsatzteils in Eingriff gelangendes Mitnehmerstück aufweist
und andererseits mit dem Kniehebel wirkverbunden ist derart, dass
beim Aufstecken des Aufsatzteils der separate Hebelbetätiger sich
axial gegenüber
dem Anschlussstück
des Aufsatzteils verschiebt und hierdurch den Kniehebel in dessen
Klemmstellung bringt. Insbesondere kann der Hebelbetätiger von
dem vorgenannten Aufnahmestück
gebildet sein, das an das handteilseitige Verbindungsteil, insbesondere
die Antriebswelle, formangepasst ist. Hierzu ist das besagte Aufnahmestück in der
Innenausnehmung des Anschlussstücks
des Aufnahmeteils axial verschieblich angeordnet. Gelangt das Aufnahmestück mit der
Antriebswelle des Handteils in Eingriff, verschiebt sich das Aufnahmestück beim
weiteren Aufstecken des Aufsatzteils tiefer in dieses hinein. Durch
die Verbindung des Aufnahmestücks
mit dem Kniehebel wird letzterer verschwenkt, wodurch das Aufnahmestück noch
fester auf die Antriebswelle gepresst wird. Umgekehrt nimmt beim
Abziehen des Aufsatzteils die dabei herausgezogene Antriebswelle
des Handteils das axial bewegliche Aufnahmestück zunächst mit, wodurch sich die
Kniehebelverspannung löst,
wodurch wiederum die Hemmung zwischen dem Anschlussstück und der
Antriebswelle reduziert bzw. gelöst
wird und die Antriebswelle herausgezogen werden kann.
-
Bei
einer vorteilhaften Ausführung
ist der Kniehebel etwa halbringförmig
ausgebildet. Er bildet sozusagen ein formangepasstes Distanzstück zwischen
dem halbschalenförmigen
Aufnahmestück, welches
er verspreizt, und der Innenkontur des das Aufnahmestück umgreifenden
Abschnitts des Aufsatzteils.
-
Auch
wenn grundsätzlich
zum Verklemmen ein einzelner Hebel ausreichend ist, können vorzugsweise
mehrere Hebel vorgesehen sein, die einander paarweise gegenüberliegen
und einen Kniehebel bilden. Insbesondere können zwei Hebel zusammen einen
geschlitzten Ring bilden, in den das Verbindungsteil des Zahnbürstenhandteils
einsteckbar ist. Der geschlitzte Ring kann dabei die Aufnahmehülse umgeben,
die von den Stellkräften
der Hebel insbesondere auf die Antriebswelle des Zahnbürstenhandteils
gespreizt wird. Es können
auch mehrere Kniehebel vorgesehen sein.
-
Die
Hebel sind dabei vorteilhafterweise jeweils an einem anschlussstückfesten
Gelenkpunkt schwenkbar gelagert. Sind in der vorgenannten Weise
zwei im wesentlichen halbringförmige
Hebel einander gegenüberliegend
vorgesehen, können
diese voneinander separat ausgebildet sind. Alternativ können sie
jedoch auch an einer Soll-Biegelinie miteinander verbunden sein,
so dass der dann insgesamt vorgesehene Kniehebelring zwei halbringförmige Hebelabschnitte
umfasst, die zueinander kippbar sind. Der Kniehebel ist dann von
gelenkig miteinander verbundenen Ringsegmenten eines einstückigen Rings gebildet.
-
Weitere
Merkmale, Vorteile, Ziele und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden
Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter
Ausführungsbeispiele
anhand der zugehörigen
Zeichnungen. Dabei bilden alle beschriebenen und/oder bildlich dargestellten
Merkmale für
sich oder in beliebiger sinnvoller Kombination oder Unterkombination
den Gegenstand der vorliegenden Erfindung, auch unabhängig von
ihrer Zusammenfassung in den Ansprüchen oder deren Rückbeziehungen.
In den Zeichnungen zeigen:
-
1:
eine schematische Seitenansicht einer elektrischen Zahnbürste mit
einem Handteil und einer Aufsatzbürste, die direkt an einer aus
dem Handteil stehenden Antriebswelle befestigt ist,
-
2:
einen ausschnittsweisen Längsschnitt
durch die Zahnbürste
aus 1, der den Kupplungsbereich zwischen der Aufsatzbürste und der
Antriebswelle des Handteils zeigt,
-
3:
eine stirnseitige Darstellung des Kupplungsbereichs zwischen der
Aufsatzbürste
und der Antriebswelle des Handteils, die die Ausbildung der Hebel
zum Verklemmen der Antriebswelle zeigt,
-
4:
einen Längsschnitt
durch den Kupplungsbereich zwischen Aufsatzbürste und Antriebswelle, der
gegenüber
der Darstellung in 2 um 90° verdreht ist,
-
5:
einen Längsschnitt
durch den Kupplungsbereich zwischen der Aufsatzbürste und der Antriebswelle
der Zahnbürste
nach einer alternativen Ausführung
der Erfindung, bei der die Antriebswelle eine Abflachung und das
diese umschmiegende Aufnahmestück
einen Vorsprung aufweisen, und
-
6:
einen Längsschnitt
durch den Kupplungsbereich der Ausführung nach 5,
der gegenüber
dem Längsschnitt
der 5 um 90° gedreht
ist.
-
7:
einen Teilschnitt durch den Kupplungsbereich einer Variante der
Ausführung
nach 5 oder 6, bei der die Antriebswelle
einen Vorsprung und das diese umschmiegende Aufnahmestück eine
Abflachung aufweisen.
-
Die
in 1 gezeigte Zahnbürste 1 umfasst ein
einen Handgriff bildendes Handteil 4, das ein auswechselbares
Aufsatzteil in Form einer Aufsatzbürste 5 trägt. Die
genannte Aufsatzbürste 5 umfasst
dabei einen mit einem Borstenfeld 22 versehenen Arbeitskopf 2,
der über
ein Anschlussstück 3 in
Form eines Bürstenrohres
mit dem genannten Handteil 4 verbunden ist. Die Aufsatzbürste 5 sitzt
dabei auf einer stirnseitig aus dem Gehäuse 23 des Handteils 4 herausragenden
Antriebswelle 21, die ein handteilseitiges Verbindungsteil 8 (2)
für die
Aufsatzbürste 5 bildet.
Die Antriebswelle 21 kann in an sich bekannter Weise verschiedene
Antriebsbewegungen ausführen,
beispielsweise eine oszillierende rotatorische und/oder translatorische
Antriebsbewegung, um den Arbeitskopf 2 der Aufsatzbürste 5 in
geeigneter Weise anzutreiben. Die Antriebswelle 21 wird
dabei von einem in dem Handteil 4 vorgesehenen, nicht eigens dargestellten
elektrischen Antrieb angetrieben.
-
Die
lösbar
ausgebildete Verbindung zwischen der Aufsatzbürste 5 und dem Handteil 4 ist
in den 2 bis 4 näher dargestellt. Das Anschlussstück 3 der
Aufsatzbürste 5 enthält eine
im wesentlichen zylindrische Innenausnehmung 9, die sacklochartig
zu dem dem Arbeitskopf 2 abgewandten Ende des Anschlussstückes 5 offen
ist. In der genannten Innenausnehmung 9 ist eine etwa hülsenförmige Aufnahme 7 vorgesehen,
die sich koaxial zur Längsachse 17 der
Aufsatzbürste 5 erstreckt.
Die Aufnahme 7 bildet mit ihrer Innenkontur wiederum eine
sacklochförmige
Einstecköffnung 24,
in die die Antriebswelle 21 passgenau eingesteckt werden kann.
Wie die 2 und 4 zeigen,
sind dabei sowohl der Verbindungsabschnitt der Antriebswelle 21 als
auch die Einstecköffnung 24 der
Aufnahme 7 leicht konisch ausgebildet, wobei der Schrägungswinkel
vorteilhafterweise weniger als 7 Grad beträgt, um eine Selbsthemmung zu
erreichen. Die Einstecköffnung 24 sowie
die Antriebswelle 21 bilden zusammen eine Passung zum Festklemmen
der Aufsatzbürste 5 an
dem Handteil 4 der Zahnbürste 1. Bei einer
anderen Ausführung
sind der Verbindungsabschnitt der Antriebswelle 21 und
die Einstecköffnung 24 der
Aufnahme 7 nicht konisch sondern zylindrisch ausgebildet
-
Die
Antriebswelle 21 und die daran formangepasste Aufnahme 7 können im
Querschnitt im wesentlichen kreisförmig ausgebildet sein. Die
Antriebswelle 21 bildet demgemäß im we sentlichen einen kreiskegeligen
Konus. Wie ein Vergleich der 2 und 4 zeigt,
besitzt die Antriebswelle 21 und dementsprechend auch die
daran angepasste Aufnahme 7 an ihrem vorderen Ende eine
Abflachung 15 in Form zweier einander gegenüberliegender,
zur Längsachse 17 steiler
angestellter Flächen.
-
Die
insgesamt hülsenförmige Aufnahme 7 im Inneren
des Anschlussstücks 3 ist
dabei in der gezeichneten Ausführung
zweiteilig ausgebildet. Ein erstes Aufnahmestück 11 sowie ein zweites
Aufnahmestück 12 sind
jeweils etwa halbschalenförmig
ausgebildet, so dass die hiervon gebildete Aufnahme 7 einer
längsgeschlitzten
Hülse gleicht.
In der gezeichneten Ausführung
ist die Aufnahme 7 dabei mittig in einer die Längsachse 17 enthaltenden
Ebene geteilt, wobei dies allerdings nicht zwangsläufig so
sein muss. Beispielsweise kann das halbschalenförmige Aufnahmestück 11 sich
auch über
ein kleineres Winkelsegment von weniger als 180° erstrecken.
-
Wie 2 zeigt,
ist dabei das Aufnahmestück 11 von
dem Anschlussstück 3 separat
ausgebildet, so dass es diesem gegenüber beweglich ist. Das zweite
halbschalenförmige
Aufnahmestück 12 hingegen
ist mit seinem dem Arbeitskopf 2 zugewandten Ende am Boden
der Innenausnehmung 9 an dem Anschlussstück 3 angeformt.
-
Durch
die separate Ausbildung des zweiten Aufnahmestücks 11 ist letzteres
in axialer Richtung, also in Richtung der Längsachse 17, in der
Innenausnehmung 9 verschiebbar. Mit seinem dem Arbeitskopf 2 zugewandten
Ende sitzt das Aufnahmestück 11 in
einer Bodenausnehmung 25 im Boden der Innenausnehmung 9.
Wie 2 zeigt, steht das Aufnahmestück 11 dabei mit seinem
genannten vorderen Ende am Boden der Innenausnehmung 9 an
einem Keilflächenpaar 26 an,
das an dem Aufnahmestück 11 und/oder
einer Bodenkontur der Innenausnehmung 9 ausgebildet ist.
Durch dieses Keilflächenpaar 26 wird
das Aufnahmestück 11 bei
tieferem Einschieben in die Innenausnehmung 9 radial nach
innen gedrückt,
d. h. auf das gegenüberliegende
zweite Aufnahmestück 12 zu,
wodurch sich die Einstecköffnung 24 verkleinert.
Aus Toleranzgründen
kann es vorteilhaft sein, die beiden Keilflächen nicht gleichen Winkeln
zu versehen.
-
Das
Aufnahmestück 11 besitzt
dabei eine radial nach innen vorspringende Mitnehmernase 19,
an die die Antriebswelle 21 anstößt, wenn sie nahezu vollständig in
die Einstecköffnung 24 eingesteckt
ist, so dass ein weiteres Hineindrücken der Antriebswelle 21 das
Aufnahmestück 11 mitnimmt
und axial tiefer in die Innenausnehmung 9 hineindrückt.
-
Um
die Antriebswelle 21 in der Aufnahme 7 fest zu
verklemmen, kann das beweglich gelagerte Aufnahmestück 11 mit
der Antriebswelle 21 verspreizt werden. Hierzu ist ein
Hebel 6 vorgesehen. Vorzugsweise sind jedoch zwei etwa
halbringförmige Hebel 6 und 60 vorgesehen,
die zusammen einen Ring bilden, der im Inneren des Anschlussstücks 3 sitzt
und die Aufnahme 7 umgibt. Wie die 2 und 4 zeigen,
sitzt der besagte von den beiden Hebelsegmenten gebildete Ring in
dem ringförmigen Spalt
zwischen der Außenkontur
der beiden Aufnahmestücke 11 und 12 sowie
der Innenkontur 10 des die Aufnahme 7 umgebenden
Anschlussstücks 3, wobei
der aus den beiden Hebeln 6 und 60 gebildete Kniehebel
vorteilhafterweise näher
an der offenen Seite der Innenausnehmung 9 als am Boden
der Innenausnehmung 9 angeordnet ist. In der gezeichneten
Ausführung
sitzt er am offenen Ende der Innenausnehmung 9 ein Stück weit
in diese hineingesetzt.
-
Die
beiden halbringförmigen
Hebel 6 und 60 können als separate Ringhälften ausgebildet
sein. Alternativ hierzu könnte
auch ein einstückiger
Ring mit zwei miteinander verbundenen Hebelsegmenten vorgesehen
sein, die durch eine Soll-Knicklinie miteinander verbunden sind,
so dass die beiden halbringförmigen
Segmente gegeneinander verkippt werden können. Im Bereich der Soll-Knicklinie 27 können die beiden
Hebel 6 und 60 bzw. Kniehebelsegmente miteinander
gelenkig verbunden sein, beispielsweise durch eine Nut- und Federverbindung
oder alternativ durch einen integral angeformten Biegeabschnitt.
-
Wie 2 zeigt,
sind die beiden Hebel 6 und 60 jeweils an ihrem äußeren Umfang
schwenkbar an der Innenkontur 10 der Innenausnehmung 9 gelagert.
Hierzu ist in der Innenkontur 10 eine riefenförmige, etwa
in Umfangsrichtung verlaufende Ausnehmung vorgesehen, in die eine
am Außenumfang
radial vorspringende Halterippe der Hebel 6 und 60 eingreift,
vgl. 2. Um ein Herausfallen zu vermeiden, kann dieses
Gelenk zusätzlich
in einem Fenster in der Innenkontur formschlüssig gelagert sein.
-
Am
Innenumfang ist der eine Hebel 6 mit dem axial beweglichen
Aufnahmestück 11 ebenfalls gelenkig
verbunden, wobei in der gezeichneten Ausführung in ähnlicher Weise in der Außenkontur
des Aufnahmestücks 11 eine
riefenförmige
Ausnehmung vorgesehen ist, in die eine radial nach innen vorspringende
Halterippe an der Innenkontur des Hebels 6 eingreift. Dementsprechend
verschwenkt der Hebel 6 bei axialer Bewegung des Aufnahmestücks 11,
welches insofern einen Betätiger
für den
Hebel 6 bildet. Durch die gelenkige Verbindung zwischen
dem Hebel 6 und dem gegenüberliegenden Hebel 60 wird letzterer
entsprechend mitgenommen, so dass beide Hebel 6 und 60 durch
axiale Bewegung des Aufnahmestücks 11 verschwenken.
-
Hierdurch
kann folgende Funktion erzielt werden: Wird die Antriebswelle 21 in
die Aufnahme 7 eingesteckt, wird am Schluss der axialen
Einsteckbewegung das bewegliche Aufnahmestück 11 von der Antriebswelle 21 über den
Eingriff am Mitnehmerstück 19 mitgenommen
und tiefer in die Innenausnehmung 9 hineingedrückt. Durch
diese axiale Bewegung des Aufnahmestücks 11 wird zum einen über das
Keilflächenpaar 26 der
am Boden der Innenausnehmung 9 liegende Abschnitt des Aufnahmestücks 11 noch
fester auf die Antriebswelle 21 gedrückt. Zum anderen wird durch
die Axialbewegung des Aufnahmestücks 11 der
Kniehebelmechanismus betätigt.
Die beiden Hebel 6 und 60 verschwenken von ihrer
zunächst
gelösten
Stellung in ihre Klemmstellung, die, wie 2 zeigt,
vorteilhafterweise eine leicht überstreckte
Stellung sein kann. Auch wenn hierdurch gegenüber einer exakt gestreckten
Stellung der Hebel 6 und 60 ein kleiner Teil der
Spreizkraft sozusagen verschenkt wird, stellt die überstreckte
Stellung eine sichere Verriegelung sicher. Die leicht überstreckte
Stellung drückt
das Aufnahmestück 11 in
seine Klemmstellung in die Innenausnehmung 9 hinein. Wird
die Aufsatzbürste 5 von
dem Handteil 4 abgezogen, kommt es zu einer umgekehrten
Kniehebelbewegung. Durch die Hemmung wird zunächst das axial bewegliche Aufnahmestück 11 ein
Stück weit
mitgenommen, wodurch die Hebel 6 und 60 zurückschwenken.
Hierdurch wird die Verspreizung gelöst, wodurch wiederum die Hemmung
abnimmt und die Antriebswelle 21 aus der Aufnahme 7 herausgezogen
werden kann.
-
Eine
alternative Ausführungsform
ist in den 5 und 6 gezeigt,
die im wesentlichen jedoch der zuvor beschriebenen Ausführung entspricht,
so dass entsprechende Bauteile mit entsprechenden Bezugsziffern
gekennzeichnet sind und insoweit auf die vorangehende Beschreibung
verwiesen wird. Die Ausführung
unterscheidet sich im wesentlichen dadurch von der Ausführung nach
den 2 bis 4, dass die Antriebswelle 21 beispielsweise
in einem mittleren Abschnitt eine weitere Abflachung 14 aufweist,
die eine Einschnürung
in der Kontur der Antriebswelle 21 bilden. Die beiden Aufnahmestücke 11 und 12 sind
hierzu komplementär
ausgebildet, d. h. sie besitzen entsprechende Vorsprünge, die
passgenau auf die Abflachung 14 der Antriebswelle 21 passen.
Da die genannte Abflachung 14 in Form einer Einschnürung ausgebildet
ist und nicht über
den mit der Aufnahme 7 in Eingriff gelangenden Eingriffsabschnitt
der Antriebswelle 21 hinausläuft, sondern axial begrenzt
ist, kann nicht nur ein kraftschlüssiges Festklemmen der Antriebswelle 21 in
Folge der erzielten Hemmung, sondern auch ein formschlüssiges Halten
erzielt werden. Wie bei der zuvor beschriebenen Ausführung nach
den 2 bis 3, ist die Antriebswelle 21 jedoch
auch hier vorteilhafterweise ebenso wie die Innenkontur der Aufnahme 7 insgesamt
leicht konisch ausgebildet, um ein toleranzunabhängiges Festklemmen zu ermöglichen.
Vorteilhafterweise ist auch hier der Schrägungswinkel 28 kleiner
als 7 Grad, wenn eine Selbsthemmung erreicht werden soll.
-
Bei
der in 7 dargestellten Variante ist im Gegensatz zu der
in den 5 und 6 dargestellten Ausführung die
Antriebswelle 21 mit einem Vorsprung 14.2 versehen
und die Aufnahmestücke 11, 12 mit
einer entsprechenden Abflachung. Der Vorsprung erstreckt sich radial
um die Antriebswelle, muß jedoch
nicht um den gesamten Umfang der Antriebswelle ausgebildet sein.
Beim Abziehen der Aufsatzbürste
unterstützt
der Vorsprung 14.2 das Lösen der Kniehebelverklemmung.
-
Bei
weiteren Varianten, die in den 2–7 nicht
dargestellt sind, kann die Antriebswelle 21 im Klemmbereich
der Hebel 6, 60 einen etwas geringeren Durchmesser
aufweisen als in den zum Klemmbereich benachbarten Bereichen. Beim
Verklemmen der Hebel wird dann die Aufnahme 7 im Klemmbereich
elastisch verbogen, wodurch sich die Klemmwirkung erhöht.