2. Kamm nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Zahnreihen
(5) des V-förmigen Teiles (3) einen Winkel von etwa 450 aufweisen.
Die Erfindung bezieht sich auf einen Kamm mit an seinem Rücken um
eine zu ihm parallele Achse schwenkbar angeordneten weiteren zwei Kämmen an seinen
beiden Seiten.
Bei Verwendung eines Kammes zum Ordnen des Haupthaares entsteht durch
das Einführen des Kammes in eine Haarsträhne vom Kopf bis hin zur Spitze eine normale
Kämmwirkung und es erfolgt demzufolge eineEntwirrung des Haares. Wird in umgekehrter
Weiseverfahren, d. h., derKamm wird in eine Strähne so eingeführt, daß der Kamm
zum Kopf hin bewegt wird, entsteht ein Aufschieben des Haares, und es wird hier
von einem Toupieren gesprochen. Als Toupieren bezeichnet man das Kräuseln der Haare,
um eine größere Haarfülle zu erreichen. Ein Toupieren der Haare wird von einem Großteil
von weiblichen Personen gehandhabt. Die sich durch das Aufschieben des Haares ergebene
Kräuselung desselben ist dadurch bedingt, daß das Haar, mikroskopisch gesehen, eine
aus Schuppen gebildete Schutzschicht hat. Wenn man also von der Spitze zum Kopf
hin kämmt, so greift der Kamm hinter diese Schutzschicht, die auch als Schuppensicht
zu bezeichnen ist, und der Kamm schiebt einen Teil dieser Schuppenschicht auf. Ein
Toupieren der Haare erfolgt unter Zuhilfenahme eines hierfür besonders geeigneten
Kammes, um eine größere Haarfülle zu erreichen.
Um eine gute und haltbare Frisur zu bekommen, müßten die zu frisierenden
Teile des Haares nach Menge und Beschaffenheit mehr oder weniger stark toupiert
werden. Je mehr kurzes Haar vorhanden ist, um so leichter läßt es sich toupieren.
In diesem Zusammenhang sind Kämme bekannt-
geworden, die eine derart
feine Zahnung haben, daß diese Zahnung noch besser hinter die Schuppensicht des
Haares greift. Auch sind solche Kämme bekanntgeworden, die z. B. links und rechts
der Kammreihe je eine Bürstenreihe aufweisen, wobei diese Bürstenreihen eine Toupierverbesserung
mit sich bringen sollen. Nach der USA.-Patentschrift 2 176460 ist ein Kamm bekannt,
an dessen Rücken schwenkbar zwei weitere Kämme angeordnet sind, und zwar an seinen
beiden Seiten.
Der Erfinder hat sich die Aufgabe gestellt, auf dem Gebiet der Toupierkämme
eine verbesserte Ausführung zu offenbaren, die sich insbesondere für schlecht zu
toupierende Haare eignet. Als schlecht toupierbare Haare bezeichnet man insbesondere
Naturhaare, d. h. solche Haare, die nicht durch Dauerwelle und Färben od. dgl. chemisch
behandelt sind. Aber auch chemisch behandelte Haare lassen sich mit dem Gegenstand
der Erfindung besser toupieren, weil die Toupierwirkung hier leichter und sauberer
gegenüber dem Bekannten ist.
Die gestellte Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der
Kammrücken des Hauptkammes einen sich über die gesamte Kammlänge erstreckenden Querschlitz
aufweist, in dem ein separates V-förmig aus den beiden kürzerzahnigen Seitenkämmen
gebildetes Teil schwenkbeweglich eingesetzt ist, dessen Zahnreihen mit der des Hauptkammes
spitze Winkel bilden.
Ein weiteres Merkmal der Erfindung ist darin zu erblicken, daß die
Zahnreihen des V-förmigen Teiles einen Winkel von etwa 450 aufweisen.
Die nachstehende Beschreibung dient zur Erläuterung des erfindungsgemäßen
Gegenstandes, von dem ein Ausführungsbeispiel in der Zeichnung dargestellt ist.
Es zeigt F i g. 1 eine perspektivische Darstellung und Fig. 2 einen Schnitt nach
LinieII-II in Fig. 1.