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Sitz, insbesondere für Kraftfahrzeuge.
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Die Erfindung bezieht sich auf einen Sitz, insbesondere für Kraftfahrzeuge,
mit neigungsverstellbarer Rückenlehne und einem entkuppelbaren Zahneingriffsgesperre
zur Fixierung der Neigungsstellungen, welches Gesperre aus einem Zahnsegment besteht,
dem eine zum Zwecke der Aufhebung des Zahneingriffs verlagerbare Zahn-Sperrbacke
zugeordnet ist.
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Bei einer bekannten Bauform (DAS 1 429 439) ist eine in der Ebene
des Zahnsegments hebelgesteuert verschiebbar angeordnete Zahn-Sperrbacke verwendet.
Die Sperrb-acke ist als Gleitstück ausgebildet. Es steht über ein Kniegelenksystem
mit einem -Betätigungshebel in Verbindung. Das Kniegelenksystem wird zur Herbeiführung
des Zahneingriffes über eine Totpunktlage hinausgeführt. Diese Ausbildung ist verhältnismäßig
kompliziert. Zum einen sind Führungen für das Gleitstück vorzusehen. Zum anderen
wird wegen der radialen Zustellung der Backe ein nicht unerheblicher Unterbringungsraum
für diese und die Betätigungsmittel der Sperrbacke benötigt. Die Obertotpunktlage
gewährleist-et nicht mit der notwendigen Sicherheit die Aufrechterhaltung der Sperrendstellung.
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Eine unbedachte Betätigung des Auslösehebels bewirkt ein Auslösen
der Sperrbacke trotz Vorsehung einer den Sperrhebel in Endstellung belastenden Feder.
Schon geringer Verschleiß der Zahnflanken oder der Lager erfordert ein Nachstellen
der Zahn-Sperrbacke, um die ausreichende, durch Über-TotpunktVerlagerung erzielbare
Schnappwirkung aufrecht zu erhalten. Angesichts der hohen wirksam werdenden Kräfte
an der Rückenlehne, reicht sonst auch eine solche Feder, die im Prinzip nur die
durch Totpunktübertritt erreichte Selbstsperrung sichern soll, nicht aus, so daß
das Gleitstück durch den
hohen Zahnflankendruck ausweicht.
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Aufgabe der Erfindung ist es, einen gattungsgemäßen Sitz mit neigungsverstellbarer
Rückenlehne so auszubilden, daß hinsichtlich des Gesperres bei leichter Bedienung
eine höhe -Funktionssicherheit gegeben ist, selbst dann, wenn unbedacht gewisse
Manipulationen an den Auslösemitteln durchgeführt werden.
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Gelöst wird diese Aufgabe durch die im Anspruch 1 angegebene Erfindung.
Die Unteransprüche stellen vorteilhafte Weriterbildungen der erfindungsgemäßen Lösung
dar.
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Zufolge solcher Ausbildung ist ein äußerst belastungsfähiger und funktionssicherer
Sperreingriff zur Aufrechterhaltung der jeweiligen Rückenlehnen-Neigungslage eines
Sitzes verwirklicht-. Der Zahnbackeneingriff erfolgt seitlich. Als Zahnbacke dient
ein aus der Ebene des Zahnsegments quer ausklappbar angeordnetes Schwenkteil. Sein
Zahnprofil steigt entgegen der Schwenkeingriffsrichtung kontinuierlich an. Dies
führt, wie gefunden wurde, bei einer Kurvensteigung von unter 6 Grad zu einer selbsthemmenden
Sperrung. Hierbei läßt sich ein erheblicher Flankendruck
erzielen.
Eine trotzdem der Zahnbacke zugeordnete Rückholfeder, die also im Sinne der Schwenkeingriffsrichtung
wirkt, dient nicht nur zusätzlich zur Aufrechterhaltung der Sperreingriffsstellung,
sondern hält den die Zahnbacke betätigenden, also gleichzeitig seine Drehachse bildenden
Handhebel stets in Greifbereitschaftsstellung. Die baulichen Mittel sind äußerst
einfach gehalten. Die Zahnbacke ist-als Flügel einer auf den Handhebel aufgesteckten
und lagegesicherten Büchse ausgebildet. Da diese Büchse tangierend zum,,Zahnsegment
verläuft, ergibt sich eine äußerst geringe Bauhöhe des Zahneingriffsgesperres. In
diesem Sinne günstig wirkt sich auch die Lösung aus, daß der Schaft des Handhebels
gleichzeitig Träger der Dreh- bzw. Rückholfeder ist.
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Die weiterhin vorgeschlagene bauliche Maßnahme, daß sich die Zahnbacke
in Anstiegsrichtung etwa über einen Viertelkreis-Winkel erstreckt, bringt eine gewisse
Unabhängigkeit bzgl. der Lage des Handhebels, d.h. trotz gewisser Verstellung dieses
Handhebels bleibt der Zahneingriff zwischen Zahnsegment und Zahnbacke- erhalten,
wenngleich infolge des Zahnprofil-Anstiegs dann nicht mehr die oben herausgestellte
selbstsperrende Stellung vorliegt. Der Sitz
klappt also nicht unverhofft
nach hinten. Natürlich kann sich die Zahnbacke auch über den vollen Kreis-Winkelbetrag
erstrecken. Es müßte dann mindestens eine Zahnlücke von der Breite der Zähne des
Zahnsegments verbleiben. Die Ausbildung dachförmig zulaufender Kopfflächen des Zahnsegments
und solche der Zahnbacke begünstigt den Zahneinrgriff bzw. führt selbsttätig zUm
sicheren Zahneingriff auch in einem solchen Fall, wenn die Zähne der Zahnbacke nicht
deckungsgleich liegen zu den Zahnlücken des iahnsegments. Dadurch, daß die Mittellinie
der Backe etwa durch den Gelenkzapfen der Rückenlehne verläuft, ist die Verzahnung
der Backe herstellungstechnisch günstig.
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Der Ge-genstand der Erfindung ist nachstehend anhand eines zeichnerisch
veranschaulichten Ausführungsbeipsieles näher erläutert; Es zeigen: Fig. 1 eine
Vorderansicht des-nur teilweise dargestellten Sitzes, Fig.-2 eine Seitenansicht
hiezu,
Fig. 3 die Zahnbacke in Einzeldarstellung und Fig. 4 eine
Einzelheit der Zahn ausbildung sowohl der Zahnbacke als auch des Zahnsegments.
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Der in Form eines Fahrzeugsitzes gestaltete Sitz besitzt den Sitzträger
1. Von letzterem gehen in Fahrtrichtung liegende, nach unten weisende Wangen 2 aus.
Letztere weisen in ihren EndbereichenLotrechtschlitze 3 auf.
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Diese erlauben eine Höhenverstellung des Sitzträgers 1 in Bezug auf
ein auf der Wagenplattform zu halterndes Untergestell 4. Die Lotrechtschlitze 3
werden vorn den freien Enden 5' je eines Tragstabes 5 durchsetzt. Beide Tragstäbe
5 sind auf Längsschienen 6 montiert, und-zwar unter Verwendung von Halteschellen
7.
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Die beiden Tragstäbe 5 und die beiden Längsschienen 6 bilden zusammen
einen Tragrahmen 8, der in Längsrichtung auf dem Untergestell 4 verschieblich geführt
ist. In die einen u-Raum formenden Längsschienen 6 treten vom Untergestell 4 ausgehende,
sich in gleicher Richtung erstreckende Führungsschienen 9 -ein. Eine Stellhandhabe
10 ermöglicht unter Verwendung
der üblichen Rastmittel eine Lagefixierung
des den Sitz 11 tragenden Rahmens 8.
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Für die Höhenverstellung dieses Sitzes 11 sind die mit 12 bezeichneten,
sternförmigen Stellhandhaben vorgesehen.
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Im rückwartigen Bereich des Sitzträgers 1 befinden sich zei mit ihm
verbundene, in Form von Blechprägeteilen gestaltete Lagerböcke 13 zur neigungsverstellbaren
Anlenkung der Rückenlehne 14 des Sitzes. Die Lagerachse A wird von dem Schäften
zweier Schrauben 15 oder einer durchgehenden AnkerschTaube gebildet. Die Arhse Ä
liegt, wie aus Fig. 2 ersichtlich, oberhalb des Zwickels Z-zwischen Sitz 11 und
Rückenlehne 14.
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Zur Fixierung der Neigungsverstellungen der Rückenlehne 14 in Bezug
auf den Sitz 11 ist ein Zahneingriffsgesperre G vorgesehen.
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Bestandteile dieses Gesperres sind ein mit dem Rückenlehnenrahmen
verbundenes Zahnsegment 17 sowie eine mit den Rahmen des Sitzes oder dem Lagerbock
13 verbundene Zahnbacke 18.
Die Zahnbacke 18 ist als Flügel 19 einer
mittels Handhebel 20 drehbar gelagerten Büchse 21 gestaltet (vergl.
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Fig. 3). Die Drehachse x-x dieser Büchse liegt quer zur Achse A der
Rückenlehne 14 und erstreckt sich in der Ebene des Zahnsegments.
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Die flügelförmige Zahnbacke läßt sich unter Verschwenken des Handhebels
20 aus der Ebene des Zahnsegments 17 klappen, so daß das Zahnprofil 22 außer Eingriff
mit den Zahnlücken 23 des Zahnsegments 17 tritt.
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Das aus mehreren Zähnen gebildete Zahnprofil 22 der Backe 18 steigt
entgegen der Schwenkeingriffsrichtung - (Pfeilrichtung y) kontinuierlich an. Unter
Beibehaltung des Querschnitts der Zähne 22t des Zahnprofils 22 nähern sich diese
Zähne bei handhebelbetätigtem Schwenken der Backe 18 den korrespondierenden Zahnflanken
bzw. den Zahnlücken 23 des stirnverzahnten Segments.
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Beträgt die Steigungskurve des Zahnprofiles 22 etwa Grad und weniger,
so läßt sich ein'Zahnflankendruck erreichen, der zu einer selbsthemmenden Sperrstellung
führt.
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Der kentinuierliche Anstieg des Zahnprofils ist an dem Kreisbogen
24 kenntlich gemacht.
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Der Zahnacke 18 ist eine Rückholfeder 25 zugeerdnet. Letztere sitzt
auf dem die Lagerachse x-x bildenden Schaft 20' des Handhebels 20. Sie ist einerseits
an einem, in den Schaft 20' eingetriebenen Querzapfen 26 und andererseits ortsfest,
d.h. entwedder an dem Lagerbock 13 oder dem Rahmen 11 des Sitzes festgelegt.
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Der handhebel 20 ist wie aus den Fig. 1 und 2 ersichtlich, unter Erzielung
einer günstigen hebelwirkung abgekröpft und im übrigen mit einem Griffstück 27 bestückt.
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Die Lagerstellen des Schaftes 20' sind mit 28 bezeichnet.
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Sie sind derart, daß weder eine axiale Versehiebung dieses Schaftes
20' noch eine Ausweichbewegung der Zahnbacke 18 möglich ist. Die Zahnbacke behält
vielmehr eine Ausrichtung derart bei, daß die Quer-Mittellinie z-z der Zahnbacke
18 durch den Achs- bzw. Gelenkzapfen A der Rückenlehne 14 verläuft.
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Wie aus Fig. 3 ersichtlich, erstreckt sich das Zahnprofil 22 beim
Ausführungsbeispiel etwa über einen Viertelkreis-Winkel. Hierdurch liegt eine große
Eingriffsstrecke vor, se daß geringfügige, beispielsweise ungewellte Lageveränderungen
des Handhebels nicht ein sofortiges Aufheben des Rasteingriffes zwischen Zahnsegment
und Zahnbacke zur Polge haben.
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Die eintauchseitigen Enden der Zähne des Zahnprofils 22 verjüngen
sich, d.h. die bilden dachförmig zulaufende Kopfflächen 22'', deren Firstlinie 22'''
in Richtung der Zahnlücken 23 des Zahnsegments 17 weisen. Wie aus Fig. 4 deutlich
hervorgeht, ist die entsprechende Ausbeildung auch hezüglich der Zähne 29 des Zahnsegments
gewählt. Auch hier sind die eingriffsseitigen Zahnflächen dachförmig gestaltet.
Die diesbezüglichen Kopfflächen tragen das Bezuszeichen 29'. Durch diese Ausbildung
ist auch dann ein leichtgängiger Bingriff verwirklicht, wenn die Zähne 22' der Backe
18 zunächst nicht in genauer Gegenüberlage zu den Zahnlücken 23 liegen.