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DE2160660B1 - Schaltungsanordnung fuer fernmeldevermittlungsanlagen, insbesondere fernsprechvermittlungsanlagen mit der verbindungsherstellung dienenden datenuebertragungseinrichtungen - Google Patents

Schaltungsanordnung fuer fernmeldevermittlungsanlagen, insbesondere fernsprechvermittlungsanlagen mit der verbindungsherstellung dienenden datenuebertragungseinrichtungen

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Publication number
DE2160660B1
DE2160660B1 DE19712160660 DE2160660A DE2160660B1 DE 2160660 B1 DE2160660 B1 DE 2160660B1 DE 19712160660 DE19712160660 DE 19712160660 DE 2160660 A DE2160660 A DE 2160660A DE 2160660 B1 DE2160660 B1 DE 2160660B1
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DE
Germany
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DE19712160660
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English (en)
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DE2160660C2 (de
Inventor
Dieter 8012 Otto brunn Liegsalz Josef 8000 München Meyer Walter Dipl Ing 8031 Ailing Finkhauser
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Siemens AG
Original Assignee
Siemens AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Siemens AG filed Critical Siemens AG
Priority to DE19712160660 priority Critical patent/DE2160660C2/de
Priority to NL7202944A priority patent/NL166373C/xx
Publication of DE2160660B1 publication Critical patent/DE2160660B1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE2160660C2 publication Critical patent/DE2160660C2/de
Expired legal-status Critical Current

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Classifications

    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04QSELECTING
    • H04Q3/00Selecting arrangements
    • H04Q3/42Circuit arrangements for indirect selecting controlled by common circuits, e.g. register controller, marker
    • H04Q3/54Circuit arrangements for indirect selecting controlled by common circuits, e.g. register controller, marker in which the logic circuitry controlling the exchange is centralised

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Computer Networks & Wireless Communication (AREA)
  • Exchange Systems With Centralized Control (AREA)
  • Telephonic Communication Services (AREA)

Description

  • Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß in den
  • Vermittlungsstellen Datenübertragungseinrichtungen einerseits zur Übertragung der der Zielsuche im Netz dienenden Suchmeldungen und Rückmeldungen jeweils an einen hierzu als Datenkanal ausgewählten von den Nachrichtenkanälen eines Bündels anschaltbar sind und andererseits bei einer wegen eines Belegtseins aller übrigen Nachrichtenkanäle über den bis dahin der Datenübertragung dienenden Nachrichtenkanal vorgenommenen Durchschaltung der durch die Wegesuche bestimmten Verbindung von jenem unter der einschränkenden Bedingung wieder abschaltbar sind, daß bei einer Herstellung von sogenannten Ausstiegsverbindungen, bei denen ein Teil der vom rufenden Teilnehmer insgesamt abzugebenden, je aus mehreren Wählkennzeichen bestehenden Wahlinformationen außerhalb dieses Netzes zu verarbeiten ist, einerseits diese außerhalb dieses Netzes zu verarbeitenden Wählkennzeichen bis zur Übergangsstelle aus diesem Netz innerhalb desselben über den der vorhergehenden Wegesuche im Netz und der dementsprechenden Herstellung einer Verbindung dienenden Datenweg mit Hilfe der Datenübertragungseinrichtungen, also vor einer Abschaltung derselben übertragen wird, und andererseits diese Abschaltung der Datenübertragungseinrichtungen vom Ende jedes durchgegebenen Wählkennzeichens um eine Zeitspanne verzögert wird, die einer höchstzugelassenen Wählpause zwischen vom rufenden Teilnehmer abgegebenen Wählkennzeichen einer Wahlinformation entspricht.
  • An die durch die in diesem Zusammenhang auch mit in Betracht zu ziehende Wählstern- und Konzentratortechnik an sich bekannte Methode der Verwendung einer als Speise- und Steuerleitung momentan verwendeten Hauptleitung (vgl. deutsche Auslegeschrift 1562152) macht die Erfindung eine gewisse Anleihe, indem auch hier jeweils einer der Kanäle eines Bündels als Datenkanal verwendet wird. Hierzu gibt die Erfindung eine Regel für die Anschaltung an den betreffenden Kanal und insbesondere für die Wiederabschaltung der für die als Daten kanalgerecht zu übertragenden Such- und Rückmeldungen erforderlichen Datenübertragungseinrichtungen an.
  • Diese Wiederabschaltung wird nur bei Besetztsein aller übrigen Kanäle eines Leitungsbündels zur Durchschaltung einer weiteren Verbindung herbeigeführt.
  • Diese Wiederabschaltung der Datenübertragungseinrichtungen von einem als Datenkanal verwendeten Kanal eines Bündels wird, gemessen vom Ende eines über ihn übertragenen Wahlkennzeichens, um eine Zeitspanne verzögert, die einer höchst zugelassenen Wählpause zwischen vom rufenden Teilnehmer abgegebenen Wählkennzeichen einer Wahlinformation entspricht, sofern es sich bei den diese Zeitüberwachung auslösenden Wählkennzeichen um solche für die Herstellung einer Ausstiegsverbindung handelt.
  • Hierbei muß diese Ausstiegsverbindung keineswegs identisch mit der zuvor genannten »weiteren Verbindung« sein, die unter Verwendung des bis dahin der Datenübertragung dienenden Kanals als Datenkanal durchgeschaltet werden konnte. Vielmehr können jegliche Verbindungen notfalls unter Zuhilfenahme des jeweils als Datenkanal verwendeten Kanals über diesen unter Abschaltung der genannten Datenübertragungseinrichtungen durchgeschaltet werden. Dieser Kanal wird lediglich dann unter Zeitüberwachung vorübergehend für Zwecke der weiteren Datenübertragung noch freigehalten, wenn es sich bei den im gegebenen Falle zu übertragenden Daten um solche für die Herstellung einer Ausstiegsverbindung handelt.
  • Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß während der genannten Zeitspanne die betreffenden Kanäle gegen eine Belegung zur Durchschaltung einer Verbindung gesperrt sind. Dadurch wird auf einfache Weise verhindert, daß die über diese Verbindung zu übertragenden Signale mit den zur Herstellung der Ausstiegsverbindung zu übertragenden Daten in Kollision geraten können. Es ist allerdings auch möglich, eine solche Kollision auf andere Weise, z. B. durch eine von den genannten Signalen grundsätzlich abweichende Form der zu übertragenden Daten, zu verhindern.
  • Gemäß einer anderen Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß ein zunächst der Datenübertragung für ein Leitungsbündel dienender Kanal außerdem nur zur Durchschaltung einer innerhalb eines Fernmeldevermittlungsnetzes herstellbaren Verbindung verwendbar ist. Gemäß dieser Weiterbildung der Erfindung wird also verhindert, daß auch zur Herstellung von Ausstiegsverbindungen Kanäle verwendet werden, die bis dahin als Datenkanäle dienten. Diese Maßnahme soll auf einfache Weise verhindern, daß bei der Herstellung einer Ausstiegsverbindung einer von denjenigen im Zuge ihres Gesamtverbindungsweges liegenden Datenkanäle zur Verbindungsdurchschaltung verwendet wird, an den während der genannten Zeitspanne noch die Datenübertragungsgeräte angeschaltet sind, daß also über eine bereits durchgeschaltete Ausstiegsverbindung übertragene Signale mit den zur weiteren Verbindungsherstellung noch zu übertragenden Daten in Kollision geraten können. Hierzu könnte zwar auch die endgültige Verbindungsdurchschaltung bis zur Abschaltung der Datenübertragungsgeräte verzögert werden. Dies jedoch hätte eine relativ große unerwünschte Wartezeit für den rufenden Teilnehmer vom Ende der letzten von ihm gewählten Wählziffer bis zum Erhalt der fertig durchgeschalteten Verbindung zur Folge. Demgegenüber werden durch die letztgenannte Weiterbildung der Erfindung Kollisionen zwischen über durchgeschaltete Verbindungen übertragenen Signalen und den der Verbindungsherstellung dienenden Daten auf sehr viel zweckmäßigere, weil einfachere Weise unterbunden.
  • In den Zeichnungen F i g. 1 und 2 ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt, auf welches sie jedoch keineswegs beschränkt ist.
  • Zunächst wird an Hand von F i g. 1 in allgemeiner Weise die Betriebsweise eines Fernsprechvermittlungsnetzes dargestellt, auf welches die später im einzelnen erläuterte Erfindung angewendet ist.
  • In F i g. 1 ist schematisch ein Fernmeldenetz dargestellt, zu dem neun Vermittlungs stellen gehören, nämlich die VermittlungsstellenA bisl. Diese Vermittlungsstellen sind gitternetzartig über Verbindungsstrecken miteinander verbunden, die durch Leitungsbündel oder entsprechende drahtlose Verbindungsmöglichkeiten gebildet sind. In F i g. 1 ist angedeutet, daß an der Vermittlungsstelle A und an der Vermittlungsstelle 1 jeweils eine Teilnehmerstelle angeschlossen ist. Die an der VermittlungsstelleA angeschlossene Teilnehmerstelle möge unter der Rufnummer 567 und die an der Vermittlungsstellel angeschlossene Teilnehmerstelle unter der Rufnummer 890 in dem Fernmeldenetz erreichbar sein. Zur Erläuterung des hierbei angewendeten Verfahrens sei angenommen, daß eine Verbindung zwischen den beiden in der Zeichnung angedeuteten Teilnehmerstellen aufgebaut werden soll. In diesem Zusammenhang sei ferner angenommen, daß die Teilnehmerstelle mit der Rufnummer 567 die rufende Teilnehmerstelle ist und daß die Teilnehmerstelle mit der Rufnummer 890 die anzurufende Teilnehmerstelle ist. Entsprechend den obigen Ausführungen wird von der Teilnehmerstelle 567 zunächst die Rufnummer 890 der anzurufenden Teilnehmerstelle abgegeben.
  • Diese nunmehr als Suchinformation benutzte Wahlinformation der anzurufenden Teilnehmerstelle wird in der Vermittlungsstelle A als der die rufende Teilnehmerstelle enthaltenden Vermittlungsstelle aufgenommen und mit den in dieser Vermittlungsstelle gespeicherten Informationen verglichen, welche die im Vermittlungsbereich dieser Vermittlungs stelle erreichbaren Teilnehmerstellen bezeichnen. Im vorliegenden Fall wird festgestellt, daß eine Teilnehmerstelle unter der Rufnummer 890 nicht im Vermittlungsbereich der Vermittlungsstelle A liegt. Daraufhin wird die betreffende Suchinformation (890) an die der VermittlungsstelleA benachbarten Vermittlungsstellen B und D weitergegeben. Zuvor wird in der VermittlungsstelleA jedoch noch abgespeichert, von welcher Teilnehmerstelle der in ihrem Vermittlungsbereich erreichbaren Teilnehmerstellen diese Suchinformation abgegeben worden ist. In den nunmehr erreichten VermittlungsstellenB und D werden bezüglich der Suchinformation zunächst Richtungsinformationen abgespeichert, d. h. Informationen darüber, aus welcher Richtung die betreffende Suchinformation jeweils empfangen worden ist. In der VermittlungsstelleB wird bezüglich der Suchinformation (890) die Richtungsinformation» 1 « und in der VermittlungsstelleD ebenfalls die Richtungsinformation »1« abgespeichert. Wie ersichtlich, handelt es sich bei diesen Richtungsinformationen um die Bezeichnungen, die den Verbindungsstrecken zwischen diesen Vermittlungsstellen B und D mit der Vermittlungsstelle A jeweils zugeordnet sind.
  • Da annahmegemäß die gewünschte anzurufende Teilnehmerstelle auch nicht im Vermittlungsbereich der Vermittlungsstellen B und D liegt - was durch entsprechenden Vergleich der Suchinformation mit den in diesen Vermittlungs stellen gespeicherten Informationen festgestellt wird, welche die im Vermittlungsbereich dieser Vermittlungsstellen jeweils erreichbaren Teilnehmerstellen angeben - so wird die betreffende Suchinformation an die diesen Vermittlungsstellen B und D unmittelbar benachbarten Vermittlungsstellen weitergegeben. Dabei sind jedoch in an sich bekannter Weise Maßnahmen getroffen, um zu verhindern, daß die Suchinformation (890) wieder zu der Vermittlungs stelle zurückgegeben wird, von der sie zuvor aufgenommen worden ist. Demgemäß wird von den Vermittlungsstellen B und D die Suchinformation 890 nur an die Vermittlungsstellen C, E und G weitergegeben. In diesen Vermittlungsstellen laufen die gleichen Vorgänge ab, wie sie zuvor bezüglich der VermittlungsstellenB und D erläutert worden sind. Bezüglich der VermittlungsstelleE sei an dieser Stelle erwähnt, daß hier in an sich bekannter Weise Maßnahmen zum Tragen kommen können, um zu verhindern, daß diese Vermittlungsstelle E im Zuge des Suchens freier Verbindungswege zu der gewünschten anzurufenden Teilnehmerstelle zweimal belegt wird. Diese Eigenschaften weisen im übrigen sämtliche Vermittlungsstellen des Fernmeldenetzes auf. Die Sperrung einer Vermittlungs stelle für eine Suchinformation, die dieser Vermittlungsstelle bereits zugeführt worden ist, ist dabei zeitlich begrenzt.
  • Zurückkommend auf den zuvor betrachteten Fall sei angenommen, daß die Suchinformation 890 von der Vermittlungsstelle B zu den Vermittlungsstellen C und E hin übertragen worden ist und von der Vermittlungsstelle D zur Vermittlungsstelle G hin. In den nunmehr erreichten Vermittlungsstellen C, E und G des Fernmeldenetzes wird jeweils eine Richtungsinformation bezüglich der Suchinformation 890 abgespeichert, also eine Information darüber, aus welcher Verbindungsrichtung diese Suchinformation jeweils empfangen worden ist. In der Vermittlungsstelle C ist dies die Richtungsinformation » 1«, in der Vermittlungsstelle E die Richtungsinformation »2«, und in der Vermittlungsstelle G ist dies die Richtungsinformation » 1«. Diese Richtungsinformationen geben, wie ersichtlich, jeweils diejenige Verbindungsstrecke bzw. Verbindungsrichtung an, aus welcher die betreffende Vermittlungsstelle die jeweilige Suchinformation von einer benachbarten Vermittlungsstelle her aufgenommen hat. Da in den Vermittlungsstellen C, E und G ebenfalls festgestellt wird, daß die gewünschte anzurufende Teilnehmerstelle nicht in ihren Vermittlungsbereichen liegt, wird die Suchinformation 890 von diesen Vermittlungsstellen aus weitergegeben. Entsprechend dem Ob enges agten wird die Suchinformation 890 von der Vermittlungsstelle C nur an die VermittlungsstelleF weitergegeben, während die VermittlungsstelleE die Suchinformation 890 sowohl an die VermittlungsstelleF als auch an die Vermittlungs stelle H weitergibt. Von der Vermittlungsstelle G wird die Suchinformation 890 schließlich nur zu der Vermittlungs stelle H weitergeleitet. In den beiden nunmehr angesteuerten VermittlungsstellenF und H spielen sich analoge Vorgänge ab, wie sie zuvor betrachtet worden sind. Es sei angenommen, daß die Vermittlungsstelle F von der Vermittlungsstelle C her zuerst erreicht worden ist.
  • Bezüglich der VermittlungsstelleH sei angenommen, daß diese zuerst von der Vermittlungsstelle G angesteuert worden ist. Deshalb wird in dieser Vermittlungsstelle H bezüglich der Suchinformation 890 die Richtungsinformation » 1 « abgespeichert.
  • In den nunmehr erreichten VermittlungsstellenF und H spielen sich wieder die gleichen Vorgänge ab, wie sie zuvor erläutert worden sind. Da die gewünschte anzurufende Teilnehmerstelle nicht in den Vermittlungsbereichen dieser Vermittlungsstellen F und H liegt, wird die Suchinformation 890 von diesen Vermittlungs stellen F und H aus weitergegeben, und zwar allein zu der Vermittlungsstellel hin. Dabei sei angenommen, daß die Vermittlungsstelle 1 von der VermittlungsstelleH zuerst angesteuert worden ist. Somit wird in der Vermittlungsstelle I bezüglich der Suchinformation 890 die Richtungsinformation »2« abgespeichert. In der Vermittlungsstelle 1 wird sodann festgestellt, daß die gewünschte anzurufende Teilnehmerstelle im Vermittlungsbereich dieser Vermittlungsstelle- liegt. Ist diese Teilnehmerstelle 890 erreichbar, d. h. ist sie nicht an einer Verbindung beteiligt, so wird von der Vermittlungsstelle I aus ein diese- Rufnummer (890) umfassendes Quittungszeichen zu der Ursprungsvermittlungsstelle A hin zurückübertragen. Die Übertragung erfolgt dabei an Hand der in den einzelnen Vermittlungsstellen abgespeicherten Richtungsinformationen. So wird das betreffende Quittungszeichen von der Vermittlungsstelle 1 aus entsprechend der bezüglich der Suchinformation 890 dort gespeicherten Richtungsinformation »2« zu der VermittlungsstelleH weitergeleitet. Von dieser VermittlungsstelleH aus wird das Quittungszeichen nach Maßgabe der bezüglich der Suchinformation 890 dort gespeicherten Richtungsinformation » 1 « zur Vermittlungsstelle G hin weitergeleitet. Von dieser Vermittlungsstelle G aus wird das Quittungszeichen über die Vermittlungsstelle D schließlich zur Vermittlungsstelle A hin geleitet. Im Zuge der Übertragung des Quittungszeichens wird die betreffende Verbindungsstrecke zwischen den jeweils betroffenen Vermittlungsstellen sofort durchgeschaltet. Ist das die Teilnehmerstelle 890 betreffende Quittungszeichen in der Ursprungsvermittlungsstelle A angekommen, so besteht eine durchgeschaltete Verbindung von der Vermittlungsstellel über die Vermittlungsstellen H, G und D zur Vermittlungsstelle A. In der Vermittlungsstelle A wird das Quittungszeichen (890) nunmehr mit der ursprünglich ausgesendeten und dort noch gespeicherten Suchinformation verglichen. Bei positivem Vergleich wird schließlich die rufende Teilnehmerstelle 567 direkt mit dem durchgeschalteten Verbindungsweg verbunden.
  • Wird in der Ursprungsvermittlungsstelle, wie der Vermittlungsstelle A, ein Quittungssignal nicht innerhalb einer bestimmten Zeitspanne nach Aussenden der einer anzurufenden Teilnehmerstelle bezeichnenden Wahlinformation, d. h. Suchinformation, aufgenommen, so wird der Suchvorgang wiederholt, indem die Suchinformation erneut ausgesendet wird.
  • Kann nach ausgeführtem Suchvorgang von der erreichten Zielvermittlungsstelle, wie der Vermittlungsstelle 1, ein Quittungssignal nicht zu der Ursprungsvermittlungsstelle, wie der Vermittlungsstelle A, zurückübertragen werden, so können die in den einzelnen Vermittlungsstellen bezüglich jeder Suchinformation gespeicherten Richtungsinformationen nach Ablauf einer bestimmten Zeitspanne automatisch gelöscht werden. Auf diese Weise lassen sich auch in solchen Vermittlungsstellen abgespeicherte Richtungsinformationen löschen, die im Zuge einer tatsächlich aufgebauten Verbindung zwischen einer Zielvermittlungsstelle und einer Ursprungsvermittlungsstelle nicht berücksichtigt zu werden brauchten.
  • Nachdem zuvor in allgemeiner Weise das an sich bekannte Verfahren der Wegesuche in einem Fernsprechvermittlungsnetz beschrieben wurde, in dem eine Anzahl von Fernsprechvermittlungsstellen A bis 1 miteinander über ein Maschennetz von Leitungsbündeln in Verbindung steht, wird anschließend auf weitere, insbesondere die die erfindungsgemäßen Merkmale des Ausführungsbeispieles tragenden Einzelheiten eingegangen. Die Suchmeldungen, zuvor auch als »Suchinformationen« bezeichnet, und die Rückmeldungen, zuvor auch als »Quittungssignale« bezeichnet, werden als Daten von Vermittlungsstelle zu Vermittlungsstelle weitergegeben. Hierfür dienen Datnübertragungseinrichtungen in den Vermittlungsstellen. Je einem Leitungsbündel zwischen zwei Vermittlungsstellen entspricht eine Datenverbindung zwischen ihnen. Die Leitungen eines Leitungsbündels können aus Kanälen eines Nachrichtenübertragungssystems bestehen. Eine Datenverbindung besteht aus je einer Datenübertragungseinrichtung in jeder der beiden Vermittlungs stellen und einer Leitung zwischen ihnen. Diese D atenübertragungseinrichtungen sind als Modems bekannter Art realisiert. Sie sind in Fig. 2 mit M 11 bis M 31 bezeichnet. Die Modems, z. B. M 11 bis M 13, sind an einen pro Vermittlungsstelle, z.B. A, vorgesehenen Rechner, z.B. R 1, angeschlossen. Sie sind ferner mit Anschlußschaltungen, z. B. T 17 bis T 19, verbunden. Diese wiederum sind pro Koppelfeldeingang der in Umkehrgruppierung gemäß DBP 1 235379 ausgeführten Koppelfelder K1, K2 und K 3 vorgesehen. Jede Anschlußschaltung ist mit je einem Koppelfeldeingang verbunden. Die Vorgänge der Koppelfeldsteuerung werden durch den Rechner der jeweiligen Vermittlungsstelle mit Hilfe einer Koppelfeldeinstelleinrichtung, z. B.
  • S 1, abgewickelt. In Fig.2 sind Teile der in F i g. 1 angedeuteten VermittlungsstellenA,B und D mit einigen weiteren Einzelheiten wiedergegeben. Die bei der Beschreibung der F i g. 1 erwähnten Speicher sind jeweils als Bestandteile der in Fig. 2 gezeigten Rechner zu verstehen.
  • Die in Fig.2 gezeigten Modems für die Datenübertragung sind den Leitungsbündeln nicht bleibend zugeordnet. Ferner sind keine der speziell nur Datenübertragung dienenden Leitungen zwischen den Vermittlungsstellen vorgesehen, sondern eine von denjenigen Leitungen, über die die Verbindungen durchgeschaltet werden, wird für die Zwecke der Datenübertragung verwendet.
  • Sollen nun Daten zwischen den Vermittlungsstellen A und B in F i g. 2 ausgetauscht werden, besteht jedoch andererseits hierfür noch keine Datenverbindung, so belegt derjenige Rechner, angenommen der Rechner R 1, der zu dem Rechner R 2 der betreffenden anderen Vermittlungs stelle Daten zu übertragen hat, zunächst ein freies Modem, z. B. M 11, das augenblicklich nicht in eine Datenverbindung geschaltet ist. Sodann stellt der Rechner R 1 mit Hilfe der Koppelfeldeinstelleinrichtung S 1 über das Koppelfeld K 1 eine Verbindung zwischen demselben Modem, also M 11, und der Anschlußschaltung einer zur Zeit freien Leitung des zur Vermittlungsstelle B führenden Leitungsbündels. Dies möge die Anschlußschaltung T 13 sein. Sodann gibt der Rechner R 1 ein Belegungssigual auf die mit der Anschlußschaltung T 13 verbundene Leitung ab. Dieses Belegungssignal trifft in der VermittlungsstelleB in der Anschlußschaltung T 21 ein. Da der Rechner in regelmäßigen Zeitabständen der Reihe nach alle Anschlußschaltungen abfragt, findet er beim nächsten Abfragezyklus auf der Anschlußschaltung T 21 das Belegungssignal vor. Nun überprüft der Rechner R 2, ob eine Datenverbindung zur Vermittlungsstelle A bereits besteht. Da im vorliegenden Falle diese Prüfung negativ verläuft, stellt nun der Rechner R2 seinerseits eine Verbindung über ein freies Modem, z. B. M 22, und über das Koppelfeld K 2 zu der Anschlußschaltung T 21 her. Darauf gibt der Rechner R 2 über die Anschlußschaltung T 21 eine Belegungsquittung zurück, nach deren Empfang im Rechner R 1 dieser mit der Aussendung der betreffenden Daten über die nun neu aufgebaute Datenverbindung zum Rechner R 2 beginnt.
  • Diese Datenverbindung bleibt bis auf weiteres bestehen und dient der fortlaufenden Übertragung von Daten in beiden Richtungen zwischen den Vermittlungsstellen A und B. Wenn diese Datenverbindung einmal nicht mehr besteht, sei es daß die betreffende Leitung entfernt, unterbrochen oder gestört wurde, sei es daß sie zwischenzeitlich - wie im einzelnen weiter unten beschrieben ist - zur Durchschaltung einer gewählten Verbindung verwendet wurde, wird, sobald erneut Daten von der Vermittlungsstelle A zur Vermittlungsstelle B oder in umgekehrter Richtung zu übertragen sind, in der beschriebenen Weise wieder eine Datenverbindung aufgebaut, sofern eine freie Leitung hierfür vorhanden ist. Ebenso wie zwischen den VermittlungsstellenA und B sind zwischen diesen und allen anderen Vermittlungsstellen nach dem aus F i g. 1 hervorgehenden Schema Leitungsbündel vorhanden. Ebenso werden auch zwischen den ihnen zugeordneten Rechnern über Modems Datenverbindungen hergestellt. Die Verwendung der vorhandenen Modems und Leitungen hierfür ist in keiner Weise vorher irgendwie festgelegt, sondern ist nach den jeweils vorliegenden Verkehrsverhältnissen frei wählbar.
  • Zur Herstellung einer Verbindung werden in der an Hand Fig. 1 beschriebenen Weise zunächst die Suchmeldungen als Daten über die Vermittlungsstellen des Netzes ausgesendet. Hierbei wird eine Suchmeldung von Rechner zu Rechner schrittweise weitergegeben. Ist der gesuchte Teilnehmer als an eine der von der Suchmeldung erreichten Vermittlungsstellen angeschlossen schließlich gefunden, so wird von dieser Vermittlungsstelle aus anfangend und entlang demselben Weg, über den die Suchmeldung bis zu dieser Vermittlungsstelle hin gelangt ist, rückwärts bis zum rufenden Teilnehmer hin eine Verbindung schrittweise durchgeschaltet. Die hierfür erforderlichen Weginformationen wurden - wie beschrieben - im Zuge der Weitergabe der Suchmeldung in den betroffenen Vermittlungsstellen jeweils gespeichert.
  • Für diesen schrittweisen Verbindungsaufbau wird zunächst jeweils von dem Rechner der betreffenden einen Vermittlungsstelle entgegen der vorher übertragenen Suchmeldung eine Rückmeldung über die Datenverbindung zum Rechner der betreffenden anderen Vermittlungsstelle übertragen. Für den Empfang dieser Rückmeldung wird anschließend ebenfalls über die Datenverbindung ein Quittungszeichen (nicht mit dem weiter obenerwähnten Quittungssignal zu verwechseln) zurückübertragen. Daraufhin gibt der erste der beiden Rechner ein Belegungszeichen auf die Anschlußschaltung einer freien Leitung des betreffenden Leitungsbündels ab. Dieses Belegungszeichen wird über diese nun neu belegte Leitung zur anderen Vermittlungs stelle übertragen, dort von der betreffenden Anschlußschaltung aufgenommen und beim nächsten Abfragezyklus des dortigen Rechners von ihm übernommen. Auch dieses Belegungszeichen wird wiederum rückwärts von Rechner zu Rechner über denselben Weg quittiert. Damit ist dieser Abschnitt der gewünschten Verbindung durchgeschaltet. Auf analoge Weise werden nacheinander alle übrigen Abschnitte der gewünschten Verbindung durchgeschaltet. Hierzu werden in bekannter Weise die erforderlichen Durchschaltungen über die Koppelfelder durch die betreffenden Rechner mit Hilfe der zugeordneten Koppelfeldeinstelleinrichtungen durchgeführt.
  • Für den Fall, daß in einem für eine Verbindungsdurchschaltung zu benutzenden Leitungsbündel keine Leitung mehr frei ist, ist vorgesehen, die beste- hende Datenverbindung zugunsten dieser durchzuschaltenden Verbindung aufzugeben und hierzu auszulösen. Die Vorgänge der Verbindungsdurchschaltung laufen in diesem Falle teilweise so wie zuvor beschrieben ab. Nach Durchgabe und gegenläufiger Quittierung der Rückmeldung werden zunächst in den betreffenden beiden Vermittlungsstellen die über die beiden Koppelfelder durchgeschalteten Verbindungen zwischen den betreffenden beiden Modems und den beiden Anschlußschaltungen der zuletzt als Datenleitung verwendeten Leitung ausgelöst. Sodann belegt in der weiter oben beschriebenen Weise der eine Rechner diese Leitung zur Durchschaltung der gewünschten Verbindung.
  • In diesem Falle besteht also vorläufig keine Datenverbindung zwischen den beiden Rechnern. Solange aber auch keine Leitung zwischen den beiden Vermittlungsstellen dieser Rechner frei wird, besteht kein Bedarf für eine Datenverbindung; denn in diesem Betriebszustand hätte ohnehin keinerlei Datenübertragung für Such- und Rückmeldungen einen Sinn. Erst wenn wieder eine Leitung dieses Bündels frei wird, wird diese in der beschriebenen Weise für die erneute Durchschaltung einer Datenverbindung verwendet.
  • Wie aus F i g. 1 ersichtlich ist, steht das beschriebene Fernsprechvermittlungsnetz mit einer weiteren Vermittlungs stelle V in Verbindung, die in bekannter Weise aus in mehreren Wahlstufen angeordneten Wählern bestehen möge. In dieser Wählvermittlungsstelle werden pro Wahlstufe je eine Ziffer einer mehrziffrigen Wahlinformation verarbeitet. Die Verbindungsleitung v stellt eine von einer Mehrzahl vorgesehenen Verbindungsleitungen dar. Ebenso sind auch mehrere gleichartige Wähler wie der mit W bezeichnete vorgesehen. Diese Zusammenhänge brauchen jedoch - weil allgemein bekannt - nicht im einzelnen beschrieben zu werden.
  • Verbindungen, die über eine der Leitungen hergestellt werden, werden auch - wie oben bereits geschehen - als »Ausstiegsverbindungen« bezeichnet.
  • Zur Herstellung einer derartigen Verbindung wird in der weiter oben ausführlich beschriebenen Weise zunächst eine erste Teilverbindung vom rufenden Teilnehmer bis zur VermittlungsstelleF hergestellt. Sodann werden die für die innerhalb der anderen Vermittlungsstelle V für die Durchschaltung einer zweiten Teilverbindung bis zum angewählten Teilnehmer erforderlichen Wählziffern entlang der bereits durchgeschalteten ersten Teilverbindung über die zugeordneten Datenverbindungen von der Vermittlungs stelle, an die der rufende Teilnehmer angeschlossen ist, zur Vermittlungs stelle F übertragen.
  • In dem zuletzt beschriebenen Falle werden also über die Datenverbindungen außer den Such- und Rückmeldungen und deren Quittungszeichen auch noch Wählziffern für die außerhalb dieses Netzes durchzuschaltende Teilverbindung übertragen. Mit Rücksicht auf diese Wählziffemübertragung nach Durchschaltung der ersten Teilverbindung wird die weiter oben beschriebene Verbindungsdurchschaltung über zuvor der Datenübertragung dienende Leitungen einer nachfolgend erläuterten Einschränkung unterworfen. Sofern eine Ausstiegsverbindung hergestellt wurde, werden die hiervon betroffenen Datenverbindungen, d. h. also die betreffenden Modems, einer Zeitüberwachung durch die zugeordneten Rechner unterworfen, deren Bemessung durch eine höchstzugelassene Wartezeit zwischen vom rufenden Teilnehmer abzugebenden Wählziffern bestimmt ist.
  • Diese Zeitüberwachung beginnt mit der Durchschaltung der ersten Teilverbindung innerhalb des beschriebenen Fernsprechvermittlungsnetzes für eine Ausstiegsverbindung. Sie beginnt jeweils neu mit jeder übertragenen Ziffer. Sie bewirkt, daß die hierbei mitwirkenden Datenverbindungen zwischen den betreffenden verschiedenen Vermittlungsstellen dadurch nicht ausgelöst werden können, daß die betreffenden Modems von den bis dahin der Datenübertragung dienenden Leitungen während dieser Zeitüberwachung nicht abgeschaltet werden können. Diese Zeitüberwachung kann sowohl von den Rechnern als auch von jedem der beteiligten Modems je für sich vorgenommen werden.
  • Um bei der Herstellung von Ausstiegsverbindungen zu verhindern, daß die Verbindungsdurchschaltung innerhalb des beschriebenen Fernmeldevermittlungsnetzes erst mit einer durch die Zeitüberwachung bestimmten Verzögerung nach Festlegung des Verbindungsweges mit Hilfe der Rückmeldungen erfolgt, ist bei Ausstiegsverbindungen generell unterbunden, daß für deren Durchschaltung Leitungen in der beschriebenen Weise verwendet werden, die bis dahin der Datenübertragung gedient haben.

Claims (4)

  1. Patentansprüche: 1. Schaltungsanordnung für Fernmeldevermittlungsnetze, insbesondere Fernsprechvermittlungsnetze, in denen eine Mehrzahl von Vermittlungsstellen über Bündel von Nachrichtenkanälen miteinander verbunden sind und in denen zur Herstellung einer Verbindung zwischen an die Vermittlungsstellen angeschlossenen Teilnehmerstellen eine eine Teilnehmerstelle kennzeichnende Information als Suchmeldung von derjenigen Vermittlungs stelle, an die der rufende Teilnehmer angeschlossen ist, über jeweils einen pro Bündel vorgesehenen Datenkanal zu den Vermittlungsstellen des Netzes ausgesandt wird, und in denen nach Eintreffen einer Suchmeldung in derjenigen Vermittlungs stelle, an die der zu rufende Teilnehmer angeschlossen ist, von hier eine Rückmeldung über den von der Suchmeldung durchlaufenen Weg zur Ursprungsvermittlungsstelle zurückgegeben wird, und in denen über denselben Weg eine Verbindung durchgeschaltet wird, dadurch gekennzeichnet, daß in den Vermittlungsstellen Datenübertragungseinrichtungen einerseits zur Übertragung der der Wegesuche im Netz dienenden Suchmeldungen und Rückmeldungen jeweils an einen hierzu als Datenkanal ausgewählten, von den Nachrichtenkanälen eines Bündels anschaltbar sind, und andererseits bei einer wegen eines Belegtseins aller übrigen Nachrichtenkanäle über den bis dahin der Datenübertragung dienenden Nachrichtenkanal vorgenommenen Durchschaltung der durch die Zielsuche bestimmten Verbindung von jenem unter der einschränkenden Bedingung wieder abschaltbar sind, daß bei einer Herstellung von sogenannten Ausstiegsverbindungen, bei denen ein Teil der vom rufenden Teilnehmer insgesamt abzugebenden, je aus mehreren Wählkennzeichen bestehenden Wahlinformationen außerhalb dieses Netzes zu verarbeiten ist, einerseits diese außerhalb dieses Netzes zu verarbeitenden Wählkennzeichen bis zur Übergangsstelle aus diesem Netz innerhalb desselben über den der vorhergehenden Wegesuche im Netz und der dementsprechenden Herstellung einer Verbindung dienenden Datenweg mit Hilfe der Datenübertragungseinrichtungen, also vor einer Abschaltung derselben übertragen wird, und andererseits diese Abschaltung der Datenübertragungseinrichtungen vom Ende jedes durchgegebenen Wählkennzeichens um eine Zeitspanne verzögert wird, die einer höchstzugelassenen Wählpause zwischen vom rufenden Teilnehmer abgegebenen Wählkennzeichen einer Wahlinformation entspricht.
  2. 2. Schaltungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß während der genannten Zeitspanne die betreffenden, bis dahin der Datenübertragung dienenden Kanäle gegen eine Belegung zur Durchschaltung einer Verbindung gesperrt sind.
  3. 3. Schaltungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein zunächst der Datenübertragung für ein Leitungsbündel dienender Kanal außerdem nur zur Durchschaltung einer innerhalb eines Fernmeldevermittlungsnetzes herstellbaren Verbindung verwendbar ist.
  4. 4. Schaltungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß bei der Verbindungsdurchschaltung die Belegung eines Kanals über den Datenkanal vorbereitend angekündigt und über den Kanal signalisiert wird.
    Die Erfindung bezieht sich auf eine Schaltungsanordnung für Fernmeldevermittlungsnetze, insbesondere Fernsprechvermittlungsnetze, in denen eine Mehrzahl von Vermittlungs stellen über Bündel von Nachrichtenkanälen miteinander verbunden sind und in denen zur Herstellung einer Verbindung zwischen an die Vermittlungsstellen angeschlossenen Teilnehmerstellen eine eine Teilnehmerstelle kennzeichnende Information als Suchmeldung von derjenigen Vermittlungs stelle, an die der rufende Teilnehmer angeschlossen ist, über jeweils einen pro Bündel vorgesehenen Datenkanal zu den Vermittlungsstellen des Netzes ausgesandt wird, und in denen nach Eintreffen einer Suchmeldung in derjenigen Vermittlungsstelle, an die der zu rufende Teilnehmer angeschlossen ist, von hier eine Rückmeldung über den von der Suchmeldung durchlaufenen Weg zur Ursprungsvermittlungsstelle zurückgegeben wird, und in denen über denselben Weg eine Verbindung durchgeschaltet wird.
    Eine Schaltungsanordnung dieser Art ist durch die deutsche Offenlegungsschrift 1 949 375 bereits bekannt. Da derartige Vermittlungsanlagen mit Feststellennumerierung arbeiten, wobei bekanntlich alle Teilnehmerrufnummern einheitlich aus einer für alle Teilnehmerstellen gleich großen Anzahl von Wählziffern bestehen, wird der einer jeden Verbindungsherstellung vorausgehende Suchvorgang nach Eintreffen aller für eine Verbindungsherstellung erforderlichen Wählziffern eingeleitet. Für die Übertragung der Suchmeldungen und - nach Auffindung des gewählten Teilnehmeranschlusses - auch der entsprechenden Rückmeldungen dienen bekanntlich Datenkanäle. Diese sind Leitungsbündeln zugeordnet, die jeweils zwischen zwei Vermittlungs stellen des jeweiligen Fernmeldevermittlungsnetzes verlaufen, und sind an ihren Enden mit Einrichtungen zur kanalgerechten Übertragung dieser als Daten anfallenden Such-und Rückmeldungen abgeschlossen. Diese Einrichtungen werden auch als Modems bezeichnet.
    Durch die deutsche Offenlegungsschrift 1 800 679 ist es ferner bekannt, zwei verschiedene Fernmeldevermittlungsnetze dieser Art miteinander zu verbinden und zur Verbindungsdurchschaltung von einer Teilnehmerstelle des einen dieser Netze zu einer Teilnehmerstelle des anderen dieser Netze demjenigen Teil der gesamten Wählinformation von der Teilnehmerstelle des rufenden Teilnehmers - bzw.
    der betreffenden Vermittlungsstelle - bis zur Verbindungsstelle beider Netze zu übertragen, der zur Verbindungsherstellung innerhalb des Netzes erforderlich ist, an das die Teilnehmerstelle des zu rufenden Teilnehmers angeschlossen ist.
    Für die Erfindung besteht die Aufgabe, in einer Schaltungsanordnung der eingangs genannten Art die Nutzung eines Fernmeldevermittlungsnetzes zu steigern und zugleich eine Möglichkeit der Verbindungsherstellung zu nicht an dieses Netz angeschlossenen Teilnehmerstellen zu schaffen.
DE19712160660 1971-12-07 1971-12-07 Schaltungsanordnung für Fernmeldevermittlungsanlagen. insbesondere Fernsprechvermittlungsanlagen mit der Verbindungsherstellung dienenden Datenübertragungseinrichtungen Expired DE2160660C2 (de)

Priority Applications (2)

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