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Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß in den
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Vermittlungsstellen Datenübertragungseinrichtungen einerseits zur
Übertragung der der Zielsuche im Netz dienenden Suchmeldungen und Rückmeldungen
jeweils an einen hierzu als Datenkanal ausgewählten von den Nachrichtenkanälen eines
Bündels anschaltbar sind und andererseits bei einer wegen eines Belegtseins aller
übrigen Nachrichtenkanäle über den bis dahin der Datenübertragung dienenden Nachrichtenkanal
vorgenommenen Durchschaltung der durch die Wegesuche bestimmten Verbindung von jenem
unter der einschränkenden Bedingung wieder abschaltbar sind, daß bei einer Herstellung
von sogenannten Ausstiegsverbindungen, bei denen ein Teil der vom rufenden Teilnehmer
insgesamt abzugebenden, je aus mehreren Wählkennzeichen bestehenden Wahlinformationen
außerhalb dieses Netzes zu verarbeiten ist, einerseits diese außerhalb dieses Netzes
zu verarbeitenden Wählkennzeichen bis zur Übergangsstelle aus diesem Netz innerhalb
desselben über den der vorhergehenden Wegesuche im Netz und der dementsprechenden
Herstellung einer Verbindung dienenden Datenweg mit Hilfe der Datenübertragungseinrichtungen,
also vor einer Abschaltung derselben übertragen wird, und andererseits diese Abschaltung
der Datenübertragungseinrichtungen vom Ende jedes durchgegebenen Wählkennzeichens
um eine Zeitspanne verzögert wird, die einer höchstzugelassenen Wählpause zwischen
vom rufenden Teilnehmer abgegebenen Wählkennzeichen einer Wahlinformation entspricht.
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An die durch die in diesem Zusammenhang auch mit in Betracht zu ziehende
Wählstern- und Konzentratortechnik an sich bekannte Methode der Verwendung einer
als Speise- und Steuerleitung momentan verwendeten Hauptleitung (vgl. deutsche Auslegeschrift
1562152) macht die Erfindung eine gewisse Anleihe, indem auch hier jeweils einer
der Kanäle eines Bündels als Datenkanal verwendet wird. Hierzu gibt die Erfindung
eine Regel für die Anschaltung an den betreffenden Kanal und insbesondere für die
Wiederabschaltung der für die als Daten kanalgerecht zu übertragenden Such- und
Rückmeldungen erforderlichen Datenübertragungseinrichtungen an.
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Diese Wiederabschaltung wird nur bei Besetztsein aller übrigen Kanäle
eines Leitungsbündels zur Durchschaltung einer weiteren Verbindung herbeigeführt.
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Diese Wiederabschaltung der Datenübertragungseinrichtungen von einem
als Datenkanal verwendeten Kanal eines Bündels wird, gemessen vom Ende eines über
ihn übertragenen Wahlkennzeichens, um eine Zeitspanne verzögert, die einer höchst
zugelassenen Wählpause zwischen vom rufenden Teilnehmer abgegebenen Wählkennzeichen
einer Wahlinformation entspricht, sofern es sich bei den diese Zeitüberwachung auslösenden
Wählkennzeichen um solche für die Herstellung einer Ausstiegsverbindung handelt.
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Hierbei muß diese Ausstiegsverbindung keineswegs identisch mit der
zuvor genannten »weiteren Verbindung« sein, die unter Verwendung des bis dahin der
Datenübertragung dienenden Kanals als Datenkanal durchgeschaltet werden konnte.
Vielmehr können jegliche Verbindungen notfalls unter Zuhilfenahme des jeweils als
Datenkanal verwendeten Kanals über diesen unter Abschaltung der genannten Datenübertragungseinrichtungen
durchgeschaltet werden. Dieser Kanal wird lediglich dann unter Zeitüberwachung vorübergehend
für Zwecke der weiteren Datenübertragung noch freigehalten, wenn es sich bei den
im
gegebenen Falle zu übertragenden Daten um solche für die Herstellung einer Ausstiegsverbindung
handelt.
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Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß während der genannten
Zeitspanne die betreffenden Kanäle gegen eine Belegung zur Durchschaltung einer
Verbindung gesperrt sind. Dadurch wird auf einfache Weise verhindert, daß die über
diese Verbindung zu übertragenden Signale mit den zur Herstellung der Ausstiegsverbindung
zu übertragenden Daten in Kollision geraten können. Es ist allerdings auch möglich,
eine solche Kollision auf andere Weise, z. B. durch eine von den genannten Signalen
grundsätzlich abweichende Form der zu übertragenden Daten, zu verhindern.
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Gemäß einer anderen Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß
ein zunächst der Datenübertragung für ein Leitungsbündel dienender Kanal außerdem
nur zur Durchschaltung einer innerhalb eines Fernmeldevermittlungsnetzes herstellbaren
Verbindung verwendbar ist. Gemäß dieser Weiterbildung der Erfindung wird also verhindert,
daß auch zur Herstellung von Ausstiegsverbindungen Kanäle verwendet werden, die
bis dahin als Datenkanäle dienten. Diese Maßnahme soll auf einfache Weise verhindern,
daß bei der Herstellung einer Ausstiegsverbindung einer von denjenigen im Zuge ihres
Gesamtverbindungsweges liegenden Datenkanäle zur Verbindungsdurchschaltung verwendet
wird, an den während der genannten Zeitspanne noch die Datenübertragungsgeräte angeschaltet
sind, daß also über eine bereits durchgeschaltete Ausstiegsverbindung übertragene
Signale mit den zur weiteren Verbindungsherstellung noch zu übertragenden Daten
in Kollision geraten können. Hierzu könnte zwar auch die endgültige Verbindungsdurchschaltung
bis zur Abschaltung der Datenübertragungsgeräte verzögert werden. Dies jedoch hätte
eine relativ große unerwünschte Wartezeit für den rufenden Teilnehmer vom Ende der
letzten von ihm gewählten Wählziffer bis zum Erhalt der fertig durchgeschalteten
Verbindung zur Folge. Demgegenüber werden durch die letztgenannte Weiterbildung
der Erfindung Kollisionen zwischen über durchgeschaltete Verbindungen übertragenen
Signalen und den der Verbindungsherstellung dienenden Daten auf sehr viel zweckmäßigere,
weil einfachere Weise unterbunden.
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In den Zeichnungen F i g. 1 und 2 ist ein Ausführungsbeispiel der
Erfindung dargestellt, auf welches sie jedoch keineswegs beschränkt ist.
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Zunächst wird an Hand von F i g. 1 in allgemeiner Weise die Betriebsweise
eines Fernsprechvermittlungsnetzes dargestellt, auf welches die später im einzelnen
erläuterte Erfindung angewendet ist.
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In F i g. 1 ist schematisch ein Fernmeldenetz dargestellt, zu dem
neun Vermittlungs stellen gehören, nämlich die VermittlungsstellenA bisl. Diese
Vermittlungsstellen sind gitternetzartig über Verbindungsstrecken miteinander verbunden,
die durch Leitungsbündel oder entsprechende drahtlose Verbindungsmöglichkeiten gebildet
sind. In F i g. 1 ist angedeutet, daß an der Vermittlungsstelle A und an der Vermittlungsstelle
1 jeweils eine Teilnehmerstelle angeschlossen ist. Die an der VermittlungsstelleA
angeschlossene Teilnehmerstelle möge unter der Rufnummer 567 und die an der Vermittlungsstellel
angeschlossene Teilnehmerstelle unter der Rufnummer 890 in dem Fernmeldenetz erreichbar
sein. Zur Erläuterung
des hierbei angewendeten Verfahrens sei angenommen,
daß eine Verbindung zwischen den beiden in der Zeichnung angedeuteten Teilnehmerstellen
aufgebaut werden soll. In diesem Zusammenhang sei ferner angenommen, daß die Teilnehmerstelle
mit der Rufnummer 567 die rufende Teilnehmerstelle ist und daß die Teilnehmerstelle
mit der Rufnummer 890 die anzurufende Teilnehmerstelle ist. Entsprechend den obigen
Ausführungen wird von der Teilnehmerstelle 567 zunächst die Rufnummer 890 der anzurufenden
Teilnehmerstelle abgegeben.
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Diese nunmehr als Suchinformation benutzte Wahlinformation der anzurufenden
Teilnehmerstelle wird in der Vermittlungsstelle A als der die rufende Teilnehmerstelle
enthaltenden Vermittlungsstelle aufgenommen und mit den in dieser Vermittlungsstelle
gespeicherten Informationen verglichen, welche die im Vermittlungsbereich dieser
Vermittlungs stelle erreichbaren Teilnehmerstellen bezeichnen. Im vorliegenden Fall
wird festgestellt, daß eine Teilnehmerstelle unter der Rufnummer 890 nicht im Vermittlungsbereich
der Vermittlungsstelle A liegt. Daraufhin wird die betreffende Suchinformation (890)
an die der VermittlungsstelleA benachbarten Vermittlungsstellen B und D weitergegeben.
Zuvor wird in der VermittlungsstelleA jedoch noch abgespeichert, von welcher Teilnehmerstelle
der in ihrem Vermittlungsbereich erreichbaren Teilnehmerstellen diese Suchinformation
abgegeben worden ist. In den nunmehr erreichten VermittlungsstellenB und D werden
bezüglich der Suchinformation zunächst Richtungsinformationen abgespeichert, d.
h. Informationen darüber, aus welcher Richtung die betreffende Suchinformation jeweils
empfangen worden ist. In der VermittlungsstelleB wird bezüglich der Suchinformation
(890) die Richtungsinformation» 1 « und in der VermittlungsstelleD ebenfalls die
Richtungsinformation »1« abgespeichert. Wie ersichtlich, handelt es sich bei diesen
Richtungsinformationen um die Bezeichnungen, die den Verbindungsstrecken zwischen
diesen Vermittlungsstellen B und D mit der Vermittlungsstelle A jeweils zugeordnet
sind.
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Da annahmegemäß die gewünschte anzurufende Teilnehmerstelle auch
nicht im Vermittlungsbereich der Vermittlungsstellen B und D liegt - was durch entsprechenden
Vergleich der Suchinformation mit den in diesen Vermittlungs stellen gespeicherten
Informationen festgestellt wird, welche die im Vermittlungsbereich dieser Vermittlungsstellen
jeweils erreichbaren Teilnehmerstellen angeben - so wird die betreffende Suchinformation
an die diesen Vermittlungsstellen B und D unmittelbar benachbarten Vermittlungsstellen
weitergegeben. Dabei sind jedoch in an sich bekannter Weise Maßnahmen getroffen,
um zu verhindern, daß die Suchinformation (890) wieder zu der Vermittlungs stelle
zurückgegeben wird, von der sie zuvor aufgenommen worden ist. Demgemäß wird von
den Vermittlungsstellen B und D die Suchinformation 890 nur an die Vermittlungsstellen
C, E und G weitergegeben. In diesen Vermittlungsstellen laufen die gleichen Vorgänge
ab, wie sie zuvor bezüglich der VermittlungsstellenB und D erläutert worden sind.
Bezüglich der VermittlungsstelleE sei an dieser Stelle erwähnt, daß hier in an sich
bekannter Weise Maßnahmen zum Tragen kommen können, um zu verhindern, daß diese
Vermittlungsstelle E im Zuge des Suchens freier Verbindungswege zu der gewünschten
anzurufenden Teilnehmerstelle
zweimal belegt wird. Diese Eigenschaften weisen im
übrigen sämtliche Vermittlungsstellen des Fernmeldenetzes auf. Die Sperrung einer
Vermittlungs stelle für eine Suchinformation, die dieser Vermittlungsstelle bereits
zugeführt worden ist, ist dabei zeitlich begrenzt.
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Zurückkommend auf den zuvor betrachteten Fall sei angenommen, daß
die Suchinformation 890 von der Vermittlungsstelle B zu den Vermittlungsstellen
C und E hin übertragen worden ist und von der Vermittlungsstelle D zur Vermittlungsstelle
G hin. In den nunmehr erreichten Vermittlungsstellen C, E und G des Fernmeldenetzes
wird jeweils eine Richtungsinformation bezüglich der Suchinformation 890 abgespeichert,
also eine Information darüber, aus welcher Verbindungsrichtung diese Suchinformation
jeweils empfangen worden ist. In der Vermittlungsstelle C ist dies die Richtungsinformation
» 1«, in der Vermittlungsstelle E die Richtungsinformation »2«, und in der Vermittlungsstelle
G ist dies die Richtungsinformation » 1«. Diese Richtungsinformationen geben, wie
ersichtlich, jeweils diejenige Verbindungsstrecke bzw. Verbindungsrichtung an, aus
welcher die betreffende Vermittlungsstelle die jeweilige Suchinformation von einer
benachbarten Vermittlungsstelle her aufgenommen hat. Da in den Vermittlungsstellen
C, E und G ebenfalls festgestellt wird, daß die gewünschte anzurufende Teilnehmerstelle
nicht in ihren Vermittlungsbereichen liegt, wird die Suchinformation 890 von diesen
Vermittlungsstellen aus weitergegeben. Entsprechend dem Ob enges agten wird die
Suchinformation 890 von der Vermittlungsstelle C nur an die VermittlungsstelleF
weitergegeben, während die VermittlungsstelleE die Suchinformation 890 sowohl an
die VermittlungsstelleF als auch an die Vermittlungs stelle H weitergibt. Von der
Vermittlungsstelle G wird die Suchinformation 890 schließlich nur zu der Vermittlungs
stelle H weitergeleitet. In den beiden nunmehr angesteuerten VermittlungsstellenF
und H spielen sich analoge Vorgänge ab, wie sie zuvor betrachtet worden sind. Es
sei angenommen, daß die Vermittlungsstelle F von der Vermittlungsstelle C her zuerst
erreicht worden ist.
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Bezüglich der VermittlungsstelleH sei angenommen, daß diese zuerst
von der Vermittlungsstelle G angesteuert worden ist. Deshalb wird in dieser Vermittlungsstelle
H bezüglich der Suchinformation 890 die Richtungsinformation » 1 « abgespeichert.
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In den nunmehr erreichten VermittlungsstellenF und H spielen sich
wieder die gleichen Vorgänge ab, wie sie zuvor erläutert worden sind. Da die gewünschte
anzurufende Teilnehmerstelle nicht in den Vermittlungsbereichen dieser Vermittlungsstellen
F und H liegt, wird die Suchinformation 890 von diesen Vermittlungs stellen F und
H aus weitergegeben, und zwar allein zu der Vermittlungsstellel hin. Dabei sei angenommen,
daß die Vermittlungsstelle 1 von der VermittlungsstelleH zuerst angesteuert worden
ist. Somit wird in der Vermittlungsstelle I bezüglich der Suchinformation 890 die
Richtungsinformation »2« abgespeichert. In der Vermittlungsstelle 1 wird sodann
festgestellt, daß die gewünschte anzurufende Teilnehmerstelle im Vermittlungsbereich
dieser Vermittlungsstelle- liegt. Ist diese Teilnehmerstelle 890 erreichbar, d.
h. ist sie nicht an einer Verbindung beteiligt, so wird von der Vermittlungsstelle
I aus ein diese- Rufnummer (890) umfassendes Quittungszeichen zu der Ursprungsvermittlungsstelle
A hin zurückübertragen.
Die Übertragung erfolgt dabei an Hand der
in den einzelnen Vermittlungsstellen abgespeicherten Richtungsinformationen. So
wird das betreffende Quittungszeichen von der Vermittlungsstelle 1 aus entsprechend
der bezüglich der Suchinformation 890 dort gespeicherten Richtungsinformation »2«
zu der VermittlungsstelleH weitergeleitet. Von dieser VermittlungsstelleH aus wird
das Quittungszeichen nach Maßgabe der bezüglich der Suchinformation 890 dort gespeicherten
Richtungsinformation » 1 « zur Vermittlungsstelle G hin weitergeleitet. Von dieser
Vermittlungsstelle G aus wird das Quittungszeichen über die Vermittlungsstelle D
schließlich zur Vermittlungsstelle A hin geleitet. Im Zuge der Übertragung des Quittungszeichens
wird die betreffende Verbindungsstrecke zwischen den jeweils betroffenen Vermittlungsstellen
sofort durchgeschaltet. Ist das die Teilnehmerstelle 890 betreffende Quittungszeichen
in der Ursprungsvermittlungsstelle A angekommen, so besteht eine durchgeschaltete
Verbindung von der Vermittlungsstellel über die Vermittlungsstellen H, G und D zur
Vermittlungsstelle A. In der Vermittlungsstelle A wird das Quittungszeichen (890)
nunmehr mit der ursprünglich ausgesendeten und dort noch gespeicherten Suchinformation
verglichen. Bei positivem Vergleich wird schließlich die rufende Teilnehmerstelle
567 direkt mit dem durchgeschalteten Verbindungsweg verbunden.
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Wird in der Ursprungsvermittlungsstelle, wie der Vermittlungsstelle
A, ein Quittungssignal nicht innerhalb einer bestimmten Zeitspanne nach Aussenden
der einer anzurufenden Teilnehmerstelle bezeichnenden Wahlinformation, d. h. Suchinformation,
aufgenommen, so wird der Suchvorgang wiederholt, indem die Suchinformation erneut
ausgesendet wird.
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Kann nach ausgeführtem Suchvorgang von der erreichten Zielvermittlungsstelle,
wie der Vermittlungsstelle 1, ein Quittungssignal nicht zu der Ursprungsvermittlungsstelle,
wie der Vermittlungsstelle A, zurückübertragen werden, so können die in den einzelnen
Vermittlungsstellen bezüglich jeder Suchinformation gespeicherten Richtungsinformationen
nach Ablauf einer bestimmten Zeitspanne automatisch gelöscht werden. Auf diese Weise
lassen sich auch in solchen Vermittlungsstellen abgespeicherte Richtungsinformationen
löschen, die im Zuge einer tatsächlich aufgebauten Verbindung zwischen einer Zielvermittlungsstelle
und einer Ursprungsvermittlungsstelle nicht berücksichtigt zu werden brauchten.
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Nachdem zuvor in allgemeiner Weise das an sich bekannte Verfahren
der Wegesuche in einem Fernsprechvermittlungsnetz beschrieben wurde, in dem eine
Anzahl von Fernsprechvermittlungsstellen A bis 1 miteinander über ein Maschennetz
von Leitungsbündeln in Verbindung steht, wird anschließend auf weitere, insbesondere
die die erfindungsgemäßen Merkmale des Ausführungsbeispieles tragenden Einzelheiten
eingegangen. Die Suchmeldungen, zuvor auch als »Suchinformationen« bezeichnet, und
die Rückmeldungen, zuvor auch als »Quittungssignale« bezeichnet, werden als Daten
von Vermittlungsstelle zu Vermittlungsstelle weitergegeben. Hierfür dienen Datnübertragungseinrichtungen
in den Vermittlungsstellen. Je einem Leitungsbündel zwischen zwei Vermittlungsstellen
entspricht eine Datenverbindung zwischen ihnen. Die Leitungen eines Leitungsbündels
können aus Kanälen eines Nachrichtenübertragungssystems bestehen. Eine Datenverbindung
besteht aus
je einer Datenübertragungseinrichtung in jeder der beiden Vermittlungs
stellen und einer Leitung zwischen ihnen. Diese D atenübertragungseinrichtungen
sind als Modems bekannter Art realisiert. Sie sind in Fig. 2 mit M 11 bis M 31 bezeichnet.
Die Modems, z. B. M 11 bis M 13, sind an einen pro Vermittlungsstelle, z.B. A, vorgesehenen
Rechner, z.B. R 1, angeschlossen. Sie sind ferner mit Anschlußschaltungen, z. B.
T 17 bis T 19, verbunden. Diese wiederum sind pro Koppelfeldeingang der in Umkehrgruppierung
gemäß DBP 1 235379 ausgeführten Koppelfelder K1, K2 und K 3 vorgesehen. Jede Anschlußschaltung
ist mit je einem Koppelfeldeingang verbunden. Die Vorgänge der Koppelfeldsteuerung
werden durch den Rechner der jeweiligen Vermittlungsstelle mit Hilfe einer Koppelfeldeinstelleinrichtung,
z. B.
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S 1, abgewickelt. In Fig.2 sind Teile der in F i g. 1 angedeuteten
VermittlungsstellenA,B und D mit einigen weiteren Einzelheiten wiedergegeben. Die
bei der Beschreibung der F i g. 1 erwähnten Speicher sind jeweils als Bestandteile
der in Fig. 2 gezeigten Rechner zu verstehen.
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Die in Fig.2 gezeigten Modems für die Datenübertragung sind den Leitungsbündeln
nicht bleibend zugeordnet. Ferner sind keine der speziell nur Datenübertragung dienenden
Leitungen zwischen den Vermittlungsstellen vorgesehen, sondern eine von denjenigen
Leitungen, über die die Verbindungen durchgeschaltet werden, wird für die Zwecke
der Datenübertragung verwendet.
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Sollen nun Daten zwischen den Vermittlungsstellen A und B in F i
g. 2 ausgetauscht werden, besteht jedoch andererseits hierfür noch keine Datenverbindung,
so belegt derjenige Rechner, angenommen der Rechner R 1, der zu dem Rechner R 2
der betreffenden anderen Vermittlungs stelle Daten zu übertragen hat, zunächst ein
freies Modem, z. B. M 11, das augenblicklich nicht in eine Datenverbindung geschaltet
ist. Sodann stellt der Rechner R 1 mit Hilfe der Koppelfeldeinstelleinrichtung S
1 über das Koppelfeld K 1 eine Verbindung zwischen demselben Modem, also M 11, und
der Anschlußschaltung einer zur Zeit freien Leitung des zur Vermittlungsstelle B
führenden Leitungsbündels. Dies möge die Anschlußschaltung T 13 sein. Sodann gibt
der Rechner R 1 ein Belegungssigual auf die mit der Anschlußschaltung T 13 verbundene
Leitung ab. Dieses Belegungssignal trifft in der VermittlungsstelleB in der Anschlußschaltung
T 21 ein. Da der Rechner in regelmäßigen Zeitabständen der Reihe nach alle Anschlußschaltungen
abfragt, findet er beim nächsten Abfragezyklus auf der Anschlußschaltung T 21 das
Belegungssignal vor. Nun überprüft der Rechner R 2, ob eine Datenverbindung zur
Vermittlungsstelle A bereits besteht. Da im vorliegenden Falle diese Prüfung negativ
verläuft, stellt nun der Rechner R2 seinerseits eine Verbindung über ein freies
Modem, z. B. M 22, und über das Koppelfeld K 2 zu der Anschlußschaltung T 21 her.
Darauf gibt der Rechner R 2 über die Anschlußschaltung T 21 eine Belegungsquittung
zurück, nach deren Empfang im Rechner R 1 dieser mit der Aussendung der betreffenden
Daten über die nun neu aufgebaute Datenverbindung zum Rechner R 2 beginnt.
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Diese Datenverbindung bleibt bis auf weiteres bestehen und dient
der fortlaufenden Übertragung von Daten in beiden Richtungen zwischen den Vermittlungsstellen
A und B. Wenn diese Datenverbindung
einmal nicht mehr besteht, sei
es daß die betreffende Leitung entfernt, unterbrochen oder gestört wurde, sei es
daß sie zwischenzeitlich - wie im einzelnen weiter unten beschrieben ist - zur Durchschaltung
einer gewählten Verbindung verwendet wurde, wird, sobald erneut Daten von der Vermittlungsstelle
A zur Vermittlungsstelle B oder in umgekehrter Richtung zu übertragen sind, in der
beschriebenen Weise wieder eine Datenverbindung aufgebaut, sofern eine freie Leitung
hierfür vorhanden ist. Ebenso wie zwischen den VermittlungsstellenA und B sind zwischen
diesen und allen anderen Vermittlungsstellen nach dem aus F i g. 1 hervorgehenden
Schema Leitungsbündel vorhanden. Ebenso werden auch zwischen den ihnen zugeordneten
Rechnern über Modems Datenverbindungen hergestellt. Die Verwendung der vorhandenen
Modems und Leitungen hierfür ist in keiner Weise vorher irgendwie festgelegt, sondern
ist nach den jeweils vorliegenden Verkehrsverhältnissen frei wählbar.
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Zur Herstellung einer Verbindung werden in der an Hand Fig. 1 beschriebenen
Weise zunächst die Suchmeldungen als Daten über die Vermittlungsstellen des Netzes
ausgesendet. Hierbei wird eine Suchmeldung von Rechner zu Rechner schrittweise weitergegeben.
Ist der gesuchte Teilnehmer als an eine der von der Suchmeldung erreichten Vermittlungsstellen
angeschlossen schließlich gefunden, so wird von dieser Vermittlungsstelle aus anfangend
und entlang demselben Weg, über den die Suchmeldung bis zu dieser Vermittlungsstelle
hin gelangt ist, rückwärts bis zum rufenden Teilnehmer hin eine Verbindung schrittweise
durchgeschaltet. Die hierfür erforderlichen Weginformationen wurden - wie beschrieben
- im Zuge der Weitergabe der Suchmeldung in den betroffenen Vermittlungsstellen
jeweils gespeichert.
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Für diesen schrittweisen Verbindungsaufbau wird zunächst jeweils
von dem Rechner der betreffenden einen Vermittlungsstelle entgegen der vorher übertragenen
Suchmeldung eine Rückmeldung über die Datenverbindung zum Rechner der betreffenden
anderen Vermittlungsstelle übertragen. Für den Empfang dieser Rückmeldung wird anschließend
ebenfalls über die Datenverbindung ein Quittungszeichen (nicht mit dem weiter obenerwähnten
Quittungssignal zu verwechseln) zurückübertragen. Daraufhin gibt der erste der beiden
Rechner ein Belegungszeichen auf die Anschlußschaltung einer freien Leitung des
betreffenden Leitungsbündels ab. Dieses Belegungszeichen wird über diese nun neu
belegte Leitung zur anderen Vermittlungs stelle übertragen, dort von der betreffenden
Anschlußschaltung aufgenommen und beim nächsten Abfragezyklus des dortigen Rechners
von ihm übernommen. Auch dieses Belegungszeichen wird wiederum rückwärts von Rechner
zu Rechner über denselben Weg quittiert. Damit ist dieser Abschnitt der gewünschten
Verbindung durchgeschaltet. Auf analoge Weise werden nacheinander alle übrigen Abschnitte
der gewünschten Verbindung durchgeschaltet. Hierzu werden in bekannter Weise die
erforderlichen Durchschaltungen über die Koppelfelder durch die betreffenden Rechner
mit Hilfe der zugeordneten Koppelfeldeinstelleinrichtungen durchgeführt.
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Für den Fall, daß in einem für eine Verbindungsdurchschaltung zu
benutzenden Leitungsbündel keine Leitung mehr frei ist, ist vorgesehen, die beste-
hende
Datenverbindung zugunsten dieser durchzuschaltenden Verbindung aufzugeben und hierzu
auszulösen. Die Vorgänge der Verbindungsdurchschaltung laufen in diesem Falle teilweise
so wie zuvor beschrieben ab. Nach Durchgabe und gegenläufiger Quittierung der Rückmeldung
werden zunächst in den betreffenden beiden Vermittlungsstellen die über die beiden
Koppelfelder durchgeschalteten Verbindungen zwischen den betreffenden beiden Modems
und den beiden Anschlußschaltungen der zuletzt als Datenleitung verwendeten Leitung
ausgelöst. Sodann belegt in der weiter oben beschriebenen Weise der eine Rechner
diese Leitung zur Durchschaltung der gewünschten Verbindung.
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In diesem Falle besteht also vorläufig keine Datenverbindung zwischen
den beiden Rechnern. Solange aber auch keine Leitung zwischen den beiden Vermittlungsstellen
dieser Rechner frei wird, besteht kein Bedarf für eine Datenverbindung; denn in
diesem Betriebszustand hätte ohnehin keinerlei Datenübertragung für Such- und Rückmeldungen
einen Sinn. Erst wenn wieder eine Leitung dieses Bündels frei wird, wird diese in
der beschriebenen Weise für die erneute Durchschaltung einer Datenverbindung verwendet.
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Wie aus F i g. 1 ersichtlich ist, steht das beschriebene Fernsprechvermittlungsnetz
mit einer weiteren Vermittlungs stelle V in Verbindung, die in bekannter Weise aus
in mehreren Wahlstufen angeordneten Wählern bestehen möge. In dieser Wählvermittlungsstelle
werden pro Wahlstufe je eine Ziffer einer mehrziffrigen Wahlinformation verarbeitet.
Die Verbindungsleitung v stellt eine von einer Mehrzahl vorgesehenen Verbindungsleitungen
dar. Ebenso sind auch mehrere gleichartige Wähler wie der mit W bezeichnete vorgesehen.
Diese Zusammenhänge brauchen jedoch - weil allgemein bekannt - nicht im einzelnen
beschrieben zu werden.
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Verbindungen, die über eine der Leitungen hergestellt werden, werden
auch - wie oben bereits geschehen - als »Ausstiegsverbindungen« bezeichnet.
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Zur Herstellung einer derartigen Verbindung wird in der weiter oben
ausführlich beschriebenen Weise zunächst eine erste Teilverbindung vom rufenden
Teilnehmer bis zur VermittlungsstelleF hergestellt. Sodann werden die für die innerhalb
der anderen Vermittlungsstelle V für die Durchschaltung einer zweiten Teilverbindung
bis zum angewählten Teilnehmer erforderlichen Wählziffern entlang der bereits durchgeschalteten
ersten Teilverbindung über die zugeordneten Datenverbindungen von der Vermittlungs
stelle, an die der rufende Teilnehmer angeschlossen ist, zur Vermittlungs stelle
F übertragen.
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In dem zuletzt beschriebenen Falle werden also über die Datenverbindungen
außer den Such- und Rückmeldungen und deren Quittungszeichen auch noch Wählziffern
für die außerhalb dieses Netzes durchzuschaltende Teilverbindung übertragen. Mit
Rücksicht auf diese Wählziffemübertragung nach Durchschaltung der ersten Teilverbindung
wird die weiter oben beschriebene Verbindungsdurchschaltung über zuvor der Datenübertragung
dienende Leitungen einer nachfolgend erläuterten Einschränkung unterworfen. Sofern
eine Ausstiegsverbindung hergestellt wurde, werden die hiervon betroffenen Datenverbindungen,
d. h. also die betreffenden Modems, einer Zeitüberwachung durch die zugeordneten
Rechner unterworfen, deren Bemessung durch eine
höchstzugelassene
Wartezeit zwischen vom rufenden Teilnehmer abzugebenden Wählziffern bestimmt ist.
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Diese Zeitüberwachung beginnt mit der Durchschaltung der ersten Teilverbindung
innerhalb des beschriebenen Fernsprechvermittlungsnetzes für eine Ausstiegsverbindung.
Sie beginnt jeweils neu mit jeder übertragenen Ziffer. Sie bewirkt, daß die hierbei
mitwirkenden Datenverbindungen zwischen den betreffenden verschiedenen Vermittlungsstellen
dadurch nicht ausgelöst werden können, daß die betreffenden Modems von den bis dahin
der Datenübertragung dienenden Leitungen während dieser Zeitüberwachung nicht abgeschaltet
werden können. Diese
Zeitüberwachung kann sowohl von den Rechnern als auch von jedem
der beteiligten Modems je für sich vorgenommen werden.
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Um bei der Herstellung von Ausstiegsverbindungen zu verhindern, daß
die Verbindungsdurchschaltung innerhalb des beschriebenen Fernmeldevermittlungsnetzes
erst mit einer durch die Zeitüberwachung bestimmten Verzögerung nach Festlegung
des Verbindungsweges mit Hilfe der Rückmeldungen erfolgt, ist bei Ausstiegsverbindungen
generell unterbunden, daß für deren Durchschaltung Leitungen in der beschriebenen
Weise verwendet werden, die bis dahin der Datenübertragung gedient haben.