DE2158592A1 - Verschiebbare Abschlußwand in einer Mehrzweck- Zivilschutzanlage - Google Patents
Verschiebbare Abschlußwand in einer Mehrzweck- ZivilschutzanlageInfo
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Description
- Verschiebbare Abschlusswand in einer Mhrzeck-Zivilschutzanlage Die Efindung betrifft eine verschiebbare Abschlusswand in einer Mehrzweck-Zivilschutzanlage, welche zum langfristigen Verschliessen einer Toröffnung in einer Wand eines in Gefahrzeiten als Schutzraum dienenden Raumes vorgesehen ist> wobei diese Abschlusswnd auf einer zu der die Toröffnung enthaltenden Wand parallelen Bahn abgestützt und auf derselben wahlweise so verschiebbar ist, dass sie die Toröffnung abschliesst oder offen lässt. Bekannte Abschlusswände dieser Art sind relativ leicht gebaut und auf Rollen gelagert. Eine derartige Abschlusswand muss, wenn sie in die Abschlusslage verschoben worden ist, in vielen Fällen noch durch Anhäufen von Sandsäcken auf ihren Aussenseiten verstärkt werden, um vor radioaktiver Primärstrahlung genügend zu schützen. Ferner ist es üblich, Schrauben vorzusehen, um die Abschlusswand in der Verschlusslage unter Zwischenlage einer Cummidichtung an der Aussenwand festzuschrauben. Die Erfindung geht aus von der Erkenntnis, dass ein rasches Verschieben der Abschlusswand in ihre Verschluss- bzw. Oeffnungslage gar nicht erforderlich ist, sondern aufgrund der politischen Lage rechtzeitig im voraus angeordnet werden kann.
- Die Abschlusswand nach der Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass sie über Gleitstücke auf einer die genannte Bahn bildenden Schiene abgestützt ist, und dass neben der Torfiffnung in einem Fundament- bzw. einem Deckenteil je eine Nut vorgesehen ist, in welche ein unterer bzw. obercr Randteil der Abschlusswand mit Spiel eingreift. Diese Konstruktion gestattet unter anderem auch, sehr starke und entsprechend schwere Abschlusswände aus armiertem Beton vorzusehen, die keiner Verstärkung durch Sandsäcke oder dergleichen bedürfen.
- Eine bevorzugte Ausführungsform der Abschlusswand ist dadurch gekennzeichnet, dass die Toröffnung oder die Abschlusswand einen Abdichtungsrahmen mit einem federnden Metallteil aufweist, welcher in der Verschlusslage der Abschlusswand zur Abdichtung des Schutzzaurnes gegenüber der Aussenatrnosphäre dient, wobei der Metallteil derart ausgebildet ist, dass die Abdichtung in jeder durch das erwähnter Spiel möglichen Lage der Abschlusswand erzielt wird.
- In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes schematisch dargestellt. Es ist: Fig. 1 eine Vorderansicht einer verschiebbaren Abschlusswand mit im wesentlichen den Linien 1-1 von Fig. 3 entsprechenden Teilschnitten, Fig. 2 eine Draufsicht zu Fig 1 mit einem im wesentlichen der Linie II-II von Fig. 3 entsprechendem Teilschnitt, Fig. 3 ein Vertikalschnitt gemäss den Linien 111-111 von Fig. 1 und Fig. 2 in grösserem Massstab, und Fig. 4 ein Teilschnitt gemäss Linie IVniV von Fig. 1 in noch grösserem Masstab.
- Der Schutzraum 1 der dargestellten Zivilschutzanlage, die in Friedenszeiten z.B. als Garage dient, ist vorne mit einer festen Aussenwand 2 versehen, in welcher eine grosse, rechteckige Toröffnung 3 ausgespart ist. Die Breite B dieser im Garebetrieb zum Ein- und Ausfahren der Kraftfahrzeuge dienenden Toröffnung 3 ist meistens erheblich grösser als dessen Höhe H, was in den schematischen Fig. 1 und 2 aus Platzrücksichten nicht dargestellt ist. Um diese Toröffnung 3 in Zeiten erhöhter politiscfier Gefahr, insbesondere Kriegszeiten, zu verschliessen ist eine verschiebbare Abschlusswand 4 vorgesehen, die aus mit Stahlarmierungen 5 versehenem Beton besteht. Die Abschlusswand 4 ist auf ihrer unteren Seite mit zwei (oder mehr) Glsitplatten 6 versehen, die z.B. aus Sintorbronze bestehen, welche mit MolybdBnsul° fid enthaltendem Oel imprägniert ist. Die Gliplaton 6 könnten auch aus rostfreiem Stahl hergestellt sein Die Gleitplatten 6 sind mit U-förmigen Verankerungsstücken 7 fest verbunden, welche in den Beton eingelassen sind und ihrerseits mit der Armierung 5 verbunden sind. Die Gleitplatten 6 liegen auf dem Rücken einer Stahischiene B von T-förmigem Profil, die in eine Betonschicht 9 eingelassen und mittels seitlicher Anker 10 verankert ist. Die Betonschicht 9 ist auf dem Grund einer Nut 11 angebracht, die in einem Fundamentsockel 12 vorgesehen ist, der innenseitig in den unteren Teil der festen Aussenwand 2 und aussenseitig, also in Fig. 3 links, in den Unterbau einer zur Toröffnung 3 führenden Zufahrtsrampe übergeht. Die Nut 11, in welche der untere Teil der Abschlusswand 4 eingreift, liegt einer Nut 13 gegenüber, in welche der obere Teil dieser Wand 4 eingreift, und welche in einem Deckenfortsatz 14 vorgesehen ist, der von der mit 15 bezeichneten Decke des Schutzraumes als Vordach ein Stück weit über die Aussenwand 2 nach aussen vorsteht. Dieser Deckenfortsatz 14 ist in Fig. 1 teilweise und in Fig. 2 ganz weggelassen.
- Die Nuten 11 und 13 erstrecken sich nicht nur über die ganze Breite B der Toröffnung 3, sondern noch nach beiden Seiten über dieselben hinaus, und zwar in Fig. 2 rechts nur um einen relativ kleinen Betrag a, links dagegen um einen Betrag b, der so gross ist, dass, wenn die Abschlusswand auf der Schiene 8 bis zum in Fig. 2 nicht dargestellten hinteren Ende der Nuten 11 bzw. 13 verschoben wird, die Toröffnung 3 vollständig offen ist.
- Das Verschieben der Abschlusswand 4 im Schliessungs-bzw. Oeffnungssinne erfolgt zweckmässig mit Hilfe eines Seil zuges, dessen Einrichtung und Betätigung einige Zeit in Anspruch nehmen darf, denn die Toröffnung 3 soll ja während der ganzen Zeit, in welcher der Raum 1 als Schutzraum dient, nicht mehr geöffnet werden, indem zu dessen Getreten ein oder mehrere andere, mit Schleusen versehene Eingänge vorgesehen sind. Da die beschriebenen Gleitschutzplatten 6 inbezug auf die Stahlschiene 8 nur einen geringen Reibungskoeffizienten haben, kann die erforderliche Verschiebungskraft ohne weiteres mittels eines einzigen, üblichen Seilzugapparates an die Abschlusswand 4 angelegt werden, und zwar auch dann, wenn das Gewicht dieser Wand sehr hoch ist, z.B. etwa 15 bis 30 Tonnen beträgt. Gewichte in dieser Grössenordnung ergeben sich, wenn man die Abschlusswand so dimensioniert, dass sie einer durch eine Bombenexplosion hervorgerufenen starken Druckwelle von z.B. 3 Atü standtiält und zudem eine genügende Sicherheit gegen die dabei auftretenden, radioaktiven Strahlungen bietet.
- Um das Eindringen von durch Radioaktivität oder Giftgase verseuchter Luft in den Schutzraum 1 zu verhindern, wird in demselben mittels einer über ein Filter arbeitenden Luftpumpe ein kleiner Ueberdruck aufrecht erhalten. Damit nicht zuviel Luft aus dem Schutzraum 1 am Umfang der Abschlusswand 4 vorbei nach aussen gelangen kann, ist auf der Aussenseite der Aussenwand 2 in einem kleinen Abstand vom Rande der Toröffnung 3 ein Abdichtungsrahmen 16 befestigt. Der Abdichtungsrahmen 16 weist gemäss Fig. 4 einen aus Winkeleisen bestehenden, starren Teil 17 auf, der mit Zement, Mörtel o.dgl. 18 und mit nur durch ihre Achse angedeutete Stirnschrauben 18' an der Wand 2 befestigt ist, und einen federnden Metallteil 19, der z.B. aus Messingstreifen oder einem anderen nicht rostenden Material zusammengesetzt ist, die längs eines Randes mittels einer als Anschlag dienenden Fassung 20 am Teil 17 befestigt sind, und längs des anderen, freien Randes 21 an der Abschlusswand 4 anliegen, und zwar an einem. dem Abdichtungsrahmen 16 gegenüberliegenden Eisenrahmen 22, den diese Wand 4 aufweist. Die vertikalen Seiten des Eisenrahmens 22 bestehen aus Winkeleisen 23 (s. Fig. 4) und seine horizontalen Seiten aus Flacheisen 24 (s. Fig. 3).
- Den horizontalen Flacheisen 24 des Eisßnrahrnarts 22 liegen auf der anderen Seite der Abschlusswand 4 zwei Anschlagleisten 25 auf Flacheisen gegenüber, die in regelmässigen Abstanden, durch Profileisen 26 mit den Flacheisen 24 versteiFt sind. Den Anschlagleisten 25 der Wand 4 liegen zwei Gegenanschlagleisten 27 am Fundamentsockel 12 bzw. am Oecken-Fortsatz 14 gegenüber, welche Leisten 27 im wesentlichen so ausgebildet sind, wie die Teile 17, 18 des Abdichtungsrahmens 16.
- Nach Verschiebung der Abschlusswand 4 in die Abschlusslage werden die Leisten 25 und 27 in der Regel einen kleinen Abstand, z.E3. von wenigen Millimetern voneinander haben. Eine Druckwelle, welche die Abschlusswand 4 in Richtung des Pfeiles 28 trifft, bewirkt, dass der Rahmen 22 mit großer Wucht gegen die Fassung 20 des Federteiles lO des Abdichtungsrahmens 16 prallt. Dadurch wird die Wand 4 zurückgeworfen, so dass die Anschlagleisten 25 auf die Ggenachlaeleisten 27 treffen, wodurch die Bewegungsrichtung der Wand 4 eventuell noch einmal geändert werden kann. Da der Federteil 19 des Abdichtungsrahmens 19 der Bewegung der Wand 4 folgt, ohne durch deren Aufprallen an den Teilen 20 bzw. 27 irgendwie beschädigt zu werden, bleibt seine Abdichtwirkung auch nach einer Explosion aufrecht erhalten, ganz gleichgültig in welcher Lage die Wand 4 zwischen den Teilen 20 und 27 zum Stillstand kommt. Selbstverständlich können geringe Unebenheiten des Randes 21 und des Rahmens 22 kleine Leckverluste hervorrufen, ohne aber die Aufrechterhaltung des kleinen Ueberdruckes zu gefährden.
- Obwohl beim dargestellten Beispiel die Abschlusswand 4 auf der Aussenseite der Aussenwand 2 angeordnet ist, ist es ohne weiteres auch möglich, sie auf deren Innenseite anzuordnen.
- An den oberen Rändern der unteren Nute 11 sind zwei kleine Schultsrn 29 vorgesehen, um eine strichpunktiert angedeutete Abdeckung 30 abzustützen, über welche in Friedenszeiten die Fahrzeuge in bzw. aus der Garage rollen können. Auf dem Grund der Nut 13 ist vorsorglich noch eine Anschlagleiste 31 vorgesehen. Um ein unberechtigtes Verschieben der Abschlusswand aus ihrer Verschluss-bzw. Oeffnungslage zu verhindern, können ferner nicht dargestellte Traversen als Rieuei in die Nuten 11 und 13 eingelegt und mit Schlössern in ihrer Lage gesichert werden.
- Die beschriebene Abschlusswand 4 kann selbstverständlich auch als Zwischenabschluss im Inrlern einer Zivilschutzanlage Verwendung finden.
Claims (1)
- P a t e n t a n s -p r ii c h eVerschiebbare Abschlusswand in einer Mehrzweck-Zivilschutzanlage, welche zum langfristigen Vcrscliessen einer Toröffnung in einer Wand eines in Gefahrzeiten als Schutzraum dienenden Raumes vorgesehen ist, wobei diese Abschlusswand auf einer zur die Toröffnung enthaltenden Wand etwa parallelen Bahn abgestütz$ und auf derselben wahlweise so verschiebbar ist, dass sie die Toröffnung abschliesst oder offen lässt, dadurch gekennzeichnet, dass die Abschlusswand (4) über Gleitstücke (6) auf einer die genannte Bahn bildenden Schiene t8) abgestützt ist, und dass neben der Toröffnung (3) in einem Fundament- bzw. einem Deckenteil (12, 14) je eine Nut (11, 13) vorgesehen ist, in welche ein unterer bzw. oberer Randteil der Abschlusswand (4) mit Spiel eingreift.- 2. Abschlusswand nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Toröffnung t3) oder die Abschlusswand (4) einen Abdichtungsrahmen (16) mit einem federnden Metallteil (19) aufweist, welcher in der Verschlusslage der Abschlusswand t4) zur Abdichtung des Schutzraumes t1) gegenüber der Aussenatmosphäre dient, wobei der Metallteil (19) derart ausgebildet ist, dass die Abdichtung in jeder durch das erwähnte Spiel möglichen Lage der Abschlusswand erzielt wird.3. Abschlusswand nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der federnde Metallteil (19) des Abdichtungsrahmens mit einem Metallrahmen (22) des gegenüberliegenden Wandteiles zusammenwirkt.4. Abschlusswand nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die obere und die untere Seite (24) des Metallrahmens (22) durch Metallteile (26) an Anschlagleisten t25) abgestützt sind, welche auf der gegenüberliegenden Seite der Abschlusswand (4) vorgesehen sind und denen ortsfeste Gegenanschlagleisten t273 gegenüberstehen.5. Abschlusswand nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der federnde [letallteil (19) am einen Rand in einer als Anschlag dienenden Fassung (20) gehalten ist (Fig. 4).6. Abschlusswand nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Gleitstücke aus Bronzeplatten (6) bestehen, die mittels Verankerungsstücken (7) auf der unteren Seite einer aus armiertem Beton bestehenden Abschlusswand (4) verankert sind.7. Abschlusswand nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Bronzeplatten aus Sinterbronze bestehen, die mit Molybdänsulfit enthaltendem Oel imprägniert sind.8. Abschlusswand nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Gleitstücke aus rostfreien Stahlplatten (6) bestehen und die Schiene (n) aus mit Molybdänsulfid enthaltendem Oel imprägniertem Stahl besteht.L e e r s e i t e
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