DE2153772A1 - Medizinische Spritze - Google Patents
Medizinische SpritzeInfo
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Description
PATENTANWALT D-1 BERLIN 33 20.10.1971
MANFRED MIEHE falkenried a
Telefon: (0311) 760950 Diplom-Chemiker Telegramme: PATOCHEM BERLIN
Case AM-129 US/08/1166
MPL INC.
1820 West Roscoe Street, Chicago, Illinois 60657
1820 West Roscoe Street, Chicago, Illinois 60657
USA i
Medizinische Spritze
Es wird eine Flüssigkeits-Abgabeanordnung für das Injezieren
flüssiger parenteraler Drogen oder anderer Flüssigkeiten geschaffen, die eine Spritze oder Spritzenzylinder
mit daran befestigtem Nadelteil, einen Stempel in der Spritze oder dem Spritzenzylinder für die Abgabe
und das Injezieren der Flüssigkeit, und einen kombinierten
Dichtungs- und überström-Ventilstopfen aufweist, der
ursprünglich in einer radial zusammengedrückten Abdichtungslage an dem vorderen Ende des Zylinder- oder
Spritzenkörpers vorliegt und die Flüssigkeit in den Zylinder oder Spritzenkörper gegenüber der Nadelendenanordnung
trennt, wobei der Ventilstopfen längsseitig d in Richtung nach vorne beweglich ist in eine überström- '
Abgabelage Im Inneren einer überströmkamraer mit größerem Durchmesser als der normale unbeschränkte und nicht zusammengedrückte
Durchmesser des Stopfens. Der Stopfen weist verjüngt zulaufende, kreuzförmige Enden mit entsprechenden,
in Umfangsrichtung im Abstandsverhältnis vorliegenden Überströmausnehmungen hierdurch an dessen
gegenüberliegenden Enden auf, um so während der Flüssigkeitsabgabe
oder dem Ansaugen der Flüssigkeit hieran vorbei das überströmen der Flüssigkeit zu unterstützen.
Die Erfindung betrifft eine Flüssigkeifcfcabgabe-Anordnung, die insbesondere
für eine Vorfüllung und Lagerung vorbereitet und für die Verwendung zwecke Injezieren parenteraler Flüssigkeiten oder anderer
geeigneter Flüssigkeiten in den menschlichen Körper oder andere lebende Organismen vorgesehen ist.
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Eines der Hauptprobleme bei der Verpackung flüssiger parenteraler Drogen in vorgefüllte Spritzen oder Spritzenzylinder besteht darin,
daß eine Unverträglichkeit der meisten Drogenprodukte mit allen und jeglichen Metallionen gegeben ist. Da es normalerweise
erforderlich ist, schließlich die Drogenlösungen durch eine Metallnadel
oder Kanüle während der Injektion derartiger Flüssigkeiten hindurchzuführen, ist es erforderlich, die Flüssigkeit gegenüber
der Nadel bis zum Zeitpunkt der Anwendung zu schützen, um so einen
Abbau der Flüssigkeit hierdurch zu verhindern oder weitefctgehend hintenanzuhalten. Es sind zahlreiche Versuche gemacht worden, Vorrichtungen
zu entwickeln, die dieses Problem lösen, einschließlich verschiedener Diaphragmen und Ventilanordnungen. Soweit bekannt,
besitzen jedoch alle derartigen vorbekaNnten Vorrichtungen erhebliche Nachteile und hiermit verbundene Schwierigkeiten.
Nach einer vorbekannten Vorrichtung, die eine Anzahl unteschiedlicher
Formen aufweist, ist eine Nadel mit Doppelende, d.h. an beiden Seiten angespitzte Nadel in einer geeigneten Weise an
einer Spritze oder Spritzenzylinder befestigt, und bis zur Verwendung wird das dicke Ende der Nadel in einer Lage geringfügig
entfernt von einem Gummidiaphragma gehalten, das seinerseits die Flüssigkeit in der Spritze gegenüber der Nadelanordnung abdichtet.
Zum Zeitpunkt der Anwendung wird die Spritze dadurch in Funktion gesetzt, daß das dicke Ende der Nadel durch das Gummidiaphragma
gedrückt wird, so daß die Flüssigkeit durch die Nadel dann hindurchtreten kann, sobald ein Druck auf einen gleitenden Gummistempel
ausgeübt wird, der sich in dem Glaskörper des Spritzenzylinders befindet. Zu den Nachteilen dieses Systems oder Vorrichtung
gehört die Tatsache, daß hierzu das Punktieren eines Diaphragmas erforderlich ist, und immer dann, wenn ein Gummistopfen
oder Diaphragma vermittels einer hohlen Nadel oder Kanüle punktiert wird, ergibt sich die Möglichkeit des Eindringens des
Gummis in die Kanüle, wodurch in den menschlichen Körper gefährliche Gummiteilchen eingeführt werden können. Weiterhin ergibt
sich der zusätzliche Nachteil schlechter Wirtschaftlichkeit bedingt durch die Kostenerhöhung aufgrund des Vorsehens des Zu-
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schleifens des dicken Nadelendes zusätzlich zu dem normalen
Schleifen des vorderen Nadelendes mit einer Schrägung.
Nach einer weiteren vorbekannten Vorrichtung wird die Nadel oder Kanüle zunächst durch ein Gummidiaphragma oder Gummistopfen hindurchgeführt
und darin gehalten, und das vordere Ende der Nadel wird sodann gegenüber der Außenluft abgedichtet vermittels Einbetten
derselben in eine entfernbare Gummiumkleidung. Hierdurch
wird jedoch die parenterale Flüssigkeit nicht vollständig gegenüber einer Berührung mit der Nadel geschützt, sondern wird vielmehr
die effektive Oberfläche der Nadel in Berührung mit der Flüssigkeit verringert.
Es gibt ebenfalls nach dem Stand der Technik eine Vorrichtung, bei
der zwei im Abstandsverhältnis vorliegende Stempel in einer Glasspritze vorliegen, wobei eine Nadelvorrichtung an der Glasspritze
oder dem ZylinderkÄrper befestigt ist. Bei dieser Anordnung weist
der in unmittelbafer Nachbarschaft der Nadelanordnung vorliegende Stempel zwei kleine Hautlappen auf, die angenähert mit einem
Winkel von 270° um deren Durchmesser eingeschnitten sind. Sobald Druck vermittels Bewegen des äußersten Stempel durch Daumendruck
beaufschlagt wird, tritt die Flüssigkeit zwischen den zwei Stempeln durch diese Hautlappen und durch die Nadel der Nadelanordnung
aus und in den Körper ein, in den die Flüssigkeit injeziert wird. Ein wesentlicher Nachteil dieser Systemart besteht in den extrem
engen Toleranzen, die bei dem Verformen und abschließendem Zubereiten notwendig sind, wie es sich bei dieser Anordnung als erforderlich
erweist, und dies gilt insbesondere bezüglich des Stempels mit den Hautlappen. Weiterhin führt diese Anordnung nicht
zu einer absoluten Abdichtung zwischen der Flüssigkeit und der Nadelanordnung.
Nach einer weiteren vorbekannten Vorrichtung wird eine Nadelanordnung
mit einem Glaszylinder zusammengesetzt und die Flüssigkeit in dem Zylinder wird gegen die Nadelanordnung vermittels eines
Gummistopfens geschützt, der in dem radialen Mittelabschnitt des Stopfens ein dünnes Diaphragma aufweist. Sobald der hintere
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Stempel des Spritzenzylinders unter Daumendruck nach vorne bewegt wird, wirkt die Flüssigkeit als ein die Kraft übertragendes Element
und auf das Gummidiaphragma wird eine zum Zerreißen führende Kraft beaufschlagt, wodurch das Diaphragma ballonförmig in die
Nadelanordnung bis zum Zerreißen des Diaphragmas gedrückt wird. Hierdurch kann die Flüssigkeit in und durchdie Nadelanordnung treten.
Ein offensichtlicher Nachteil dieser Vorrichtung besteht in dem Erfordernis extrem enge Toleranzen bei der Herstellung des
Gummistopfens mit dünnem Diaphragma aufrechtzuerhalten. Weiterhin besteht die ausgeprägte Möglichkeit, daß teilchenförmiger Gummi
sich von dem zerrissenen Teil des Gummistopfendiaphragmaabschnites ■) löst, wodurch eine Überführung durch die Nadelanordnung in den
menschlichen Körper während der Injektion möglich ist.
Nach einer weiteren vorbekannten Vorrichtung findet ein ausgeformter
Gummistopfen zwischen dem Glaskörper der Spritze und der Nadelanordnung Verwendung, wobei eine kleine Glaskugel im Inneren einer
längsseitigen Bohrung eingepaßt ist, die sich durch den Gummistopfen hindurch erstreckt. Die kleine Glaskugel liegt zunächst in
der Stopfenbohrung vor und wird im Inneren eines vergrößerten Teils in Form einer Ausnehmung der Bohrung gehalten. Bei Beaufschlagen
eines nach vorne wirkenden Drucks auf die Kugel aufgrund der nach vorne gerichteten Bewegung des Stempels im Inneren des Spritzenkörpers
wird die Kugel aus der Stopfenbohrung herausgedrückt und "' somit kann die Flüssigkeit durch die Stopfenbohrung hindurchtreten
an der freien Glaskugel im Inneren der Nadelanordnung überströmen und sodann durch die Nadel in den menschlichen Körper injeziert
werden. Zu den Nachteilen dieser Vorrichtung gehört das Erfordernis den Gummistopfen auszuformen und die Glaskugel mit extrem
engen Toleranzen vorzusehen, sowie weiterhin den inneren Durchmesser der Bohrung in der Zone genau nachzuarbeiten, wo die Kugel
aufgenommen wird. Es ergibt sich weiterhin das Erfordernis, eine relativ harte Guiranimasee anzuwenden zwecks Aufrechterhalten der
Konfiguration des Gummistopfens während die Kugel in der abdichtenden
Lage vorliegt. Weiterhin ist bei dieser Vorrichtung nicht möglich die Glaskugel daran zu hindern, wieder während eines Ansaugens
zurück auf ihren ursprünglichen Sitz in der Gummistopfen-
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bohrung zu kehren, und weiterhin besteht das Erfordernis das dicke Ende der Nadel doppelt anzuschrägen, um so die Kugel daran
zu hindern die Bohrung kleinen Durchmessers der Nadel abzudichten.
Eine der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe besteht somit darin,
eine einfache und wirtschaftliche Spritzenvorrichtung zu schaffen mit daran vorliegender Nadelanordnung, die einen vollen Schutz der
injezierbaren parenteralen Droge oder anderen Flüssigkeit gegenüber
einer Berührung mit Metallteilen der Nadelanordnung ermöglicht, sowie allgemein Schutz gegenüber jeglichen Metallteilen der Spritze
oder des Spritzenzylinders bis die Spritze ihrer Verwendung zugeführt wird.
Erfindungsgemäß wird eine derartige Vorrichtung geschaffen vermittels
eines längsseitig beweglichen, kombinierten Dichtungs- und Überströmventilstopfens,
der aus einer herkömmlichen, für pharmazeutische Zwecke geeigneten Gummimasse gefertigt ist, wobei keine
spezielle Gummizusammensetzung für ein einwandfreies Funktionieren mit der Einschränkung erforderlich ist, daß dieselbe in der Lage
sein muß keinerlei Wechselwirkung mit der Flüssigkeit in der Spritze einzugehen, sowie ausreichend weich und elastisch ist, um
elastisch zusammengedrückt in einen abgedichteten Zustand und Lage im Inneren der Mündung eines Spritzenkörpers oder Körpers aus Glas
oder anderem geeigneten Material gehalten zu werden, sowie nicht schwammartig weich ist dergestalt, daß eine Deformation aufgrund ,
eines gegen den Gummi erfolgenden Flüssigkeitsflusses in einem
derartigen Ausmaß erfolgt, daß ein Verschließen der Fließöffnungen erfolgt, mit der derselbe während des überströmens in Berührung
kommt.
Erfindungsemäß wird weiterhin eine Anordnung geschaffen, die sowohl
zunächst vor der Benutzung der Spritze eine Abdichtung der Flüssigkeit und späterhin Abgabe und mehrfaches Ansaugen eines
Flüssigkeitsflusses, in Abhängigkeit von den entsprechenden Gegebenheiten,
während des Injezierehs oder Ansaugens von Flüssigkeit ermöglicht.
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Erfindungsgemäß wird weiterhin eine derartige Vorrichtung geschaffen,
die es ermöglicht die Nadelanordnung aus Materialien herzustellen, die normalerweise für den Aufbau von Nadelanordnungen
in anderen vorgefüllten Spritzenvorrichtungen ausgeschlossen sind, und zwar einschließlich Aluminium, verschiedene Kunststoffe
und weitere Materialien, die bei kurzzeitiger Berührung mit Drogen oder anderen parenteralen Flüssigkeiten als hiermit verträglich
gelten, jedoch nicht notwendigerweise hiermit bei langzeitiger Berührung verträglich sind.
Erfindungsgemäß gelingt es weiterhin bei der Herstellung der Vorrichtung sehr genau ausgeführte und schwierige Nacharbeitungsvorgänge
an dem beweglichen Ventilstopfen auszuschließen, wie dies oftmals bei vorbekannten Bauarten der Fall ist.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt
und wird im folgenden näher beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 einen längsseitigen Schnitt durch eine erfindungsgemäße Spritzenvorrichtung, und zwar hier im vorgefüllten und abgedichteten
Zustand gezeigt;
Fig. 2 eine derFigur 1 ähnliche Ansicht und gibt die allgemeine
Lage der Teile während der Abgabe der Flüssigkeit aus der _ Spritzennadel und wie dieselben während des Injezierens
™ einer Flüssigkeit in einen menschlichen Körper vorliegen,
wieder;
Fig.3 eine vergrößerte Ansicht im Schnitt des vorderen Abschnittes
der Spritze und gibt die Lage des Abdichtungs- und Überströmstopfens praktisch unmittelbar bei dessen Bewegung aus
der abgedichteten Lage in eine freie Überströmlage im Inneren der Mündung des Spritzenkörpers oder Zylinders wieder;
Fig. 4 und 5 sind längsseitige Ansichten im Schnitt ähnlich der Figur 3 und geben in entsprechender Weise die allgemeine
Lage des kombinierten Abdichtungs- und Überströmventilstopfens in seiner vordersten und hintersten Lage im Inne-
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ren der Überströmkammer und während eines entsprechenden Injezlerens
und Ansaugens von Flüssigkeit längs desselben wieder;
Fig. 6 eine vergrößerte perspektivische Ansicht und gibt die Konfiguration
des kombinierten Abdichtungs- und Überströmventilstopfens wieder;
Fig. 7 eine abgewandelte Vorrichtung ähnlich derjenigen nach der Figur 1, und zwar hier in Form einer Zylindereinheit, die in
einen Spritzenkörper eingeführt werden kann angepaßt für die Aufnahme herkömmlicher Einheiten aus Nadelanordnung und Zylinder.
Unter Bezugnahme auf die Zeichnungen ist in der Figur 1 eine erfindungsgemäße
Ausführungsform in Form einer vorgefüllten, abgedichteten
Spritzeneinheit 11 wiedergegeben, die einen Spritzenkörper 21 aufweist, an welchem eine Nadelanordnung 41 befestigt ist,
und ein Abgabestempel 61 liegt axial beweglich im Inneren des Spritzenkörpers 21 vor.
Der Spritzenkörper 21 liegt in Form eines Zylinders aus Glas oder anderem geeigneten Material vor und weist einen zylinderförmigen
Hauptkörperabschnitt 23 auf, der an seinem hinteren Ende für die
Aufnahme des Abgabestempels 61 offen ist. Ein sich seitlich erstreckender
Flansch 29 für das Ergreifen durch die Finger kann an dem Körper 21 befestigt oder daran ausgebildet sein, um so eine |
leichte Handhabung während der Abgabe und der Injektion oder dem Ansaugen der Flüssigkeit zu ermöglichen. Man kann natürlich auch
andere Anordnungen für das Ergreifen durch die Finger vorsehen, und derartige Anordnungen sind allgemein bekannt.
Der Abgabestempel 61 weist einen Kolben 63 auf, der in geeigneter Weise aus einem pharmazeutischen Gummi gefertigt sein kann und derselbe
kann jede herkömmliche oder zweckmäßige Konfiguration besitzen zwecks Ausbilden einer flüssigkeitsdichten Abdichtung mit
der inneren Wand des Körpers 21, wodurch eine Bewegung der Flüssigkeit L bei der Abgabe oder dem Einsaugen aus oder in die durch
den Körper 21 gebildete Kammer für die Flüssigkeitsaufnahme er-
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möglicht wird. Der Abgabestempel 61 weist ebenfalls eine Stempelstange
65 auf, die in geeigneter Weise an dem Gummikolben 63, z.B.
vermittels Gewindeverbindung, siehe das Bezugszeichen 64 in der Figur 2, befestigt sein kann. Die Stempelstange 65 kann ein in
geeigneter Weise verbreitertes Daumenteil 67 besitzen für die Bewegung des Kolbens 63 nach vorne und hinten durch den Benutzer.
Der Körper 21 ist mit einem Hals 25 verringerten Durchmessers an seinem vorderen Ende versehen, das eine Auslaßmündung 26 für die
Flüssigkeit darstellt und besitzt eine mittlere, zylinderförmige Konfiguration, die an einem oder beiden der gegenüberliegenden
längsseitigen Enden, siehe das Bezugszeichen 26a gemäß Figur 4, abgerundet oder verjüngt ausgeführt oder abgeschrägt sein kann.
Das vordere Halsende des Körpers 21 besitzt einen ringförmigen, lippenartigen Befestigungsflansch 27 daran ausgebildet. Die Nadelanordnung
41 ist an dem Körper 21 vermittels eines Ringes oder ümkleidungsverbindung 31 befestigt, die in geeigneter Weise um
den ringförmigen Umfang der ringförmigen Lippe und den Nabenflansch 43f geböädelt sein kann, wobei sich eine geeignete Ringdichtung
33, wie ein Abdichtungsring oder "O-Ring" aus Gummi oder
anderem geeigneten, federnden Material zwischenliegend bezüglich des Nabenflansches 43f und des ringförmigen Lippenflansches 27
erstreckt unter Ausbilden einer Flüssigkeits-dichten Verbindung. Der Ring oder die ümkleidungsverbindung 31 können aus einem
leicht bearbeitbaren Metall, wie Aluminium oder anderem geeigneten Material, gefertigt sein. In gleicher Weise, und zwar da die Nabe
43 und die Kanüle 45 der Nadelanordnung 41 nicht in Berührung mit der Flüssigkeit L in dem Spritzenkörper 21 vor der Benutzung der
Spritze stehen, ergibt sich, daß die Kanüle 45 und die Nabe 43 aus geeigneten Metall- oder Kunststoffmaterialien gefertigt sein
können, die den normalen Erfordernissen hierfür entsprechen, und die weiterhin für eine kurzzeitige Berührung bei Injezieren mit
der Flüssigkeit L geeignet sind. Die Nabe 43 kann somit aus Aluminium oder Kunststoff als normalerweise zweckmäßige Materialien
gefertigt sein und die Kanüle 45 kann aus Stahl oder Kunststoff oder anderem geeigneten Material in entsprechender Weise gefertigt sein.
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Die Kanüle 45 kann in geeigneter Weise an ihrem verdickten Ende 45b im Inneren der vorderen Nase oder dem Halsende 43n der Nase
43 befestigt sein und das spitze vordere Ende 45a der Kanüle 45 kann z.B. vermittels herkömmlichem Anschleifen in geeigneter Weise
angespitzt werden. Gegebenenfalls kann die vordere Nase oder das Halsende 43n und die Nabe 43 mit einer derartigen äußeren
Konfiguration versehen werden, daß ein Eingriff derselben als Innenteil mit einem äußeren Verbindungseil der Luer-Type effolgen
kann dergestalt, daß der Benutzer gegebenenfalls die Kanüle 45 an der Nase 43 η abbrechen und die Nase 43n in ein Luer-Verbindungsteil
einführen kann zwecks Abgabe der Flüssigkeit durch eine andere Anordnung, die für ein bestimmtes Anwendungsgebiet mit ,
der Luer-Verbindungsvorrichtung verbunden ist. '
In dem ursprünglichen vorgefüllten Zustand der Spritzeneinheit ist ein kombinierter Abdichtungs- und überströmventilstopfen 51
flüssigkeitsabdichtend im Inneren der Mündung 26, siehe die Figur 1 angeordnet. Dieser Stopfen 51 ist vorzugsweise aus einem einstückigen
Körper gefertigt und kann in geeigneter Weise aus einem für pharmazeutische Zwecke geeigneten Gummimaterial hergestellt
sein. Der Stopfen 51 besitzt einen abdichtenden Mittelabschnitt 53, der zylinderförmig ist und einen normalerweise radialen,
nicht zusammengedrückten Durchmesser geringfügig größer als der innere zylinderförmige Durchmesser der Mündung 26 ist, innerhalb
dessen der abdichtende Mittelabschnitt 53 radial zusammengedrückt f
in dem ursprünglichen abgedichteten vorgefüllten Zustand der Sptitze sitzt. In dieser Hinsicht, siehe die Figur 1, ergibt sich,
daß in dem ursprünglichen vorgefüllten Zustand der Gummikolben 63 benachbart zu dem hinteren Snde des Spritzenzylinders 21 angeordnet
ist, wobei die Flüssigkeit zwischen dem Stopfen 51 und dem Kolben 63 vorliegt. Hierdurch ergibt sich eine wirksame
flüssigkeitsdichte Abdichtung der Flüssigkeit L im Inneren des
Zylinders 21. Da der Zylinder 21 aus einem pharmazeutisch geeigneten Glas und der Stopfen 51 und der Kolben 63 aus einem pharmazeutisch
geeigneten Gummi gefertigt sein können, versteht es sich, daß hierdurch die Flüssigkeit L vorgefüllt dergestalt gelagert
werden kann, daß keine oder praktisch keine Wechselwirkung zwi-
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schem dem Behälter und der Flüssigkeit L während der Laerung, die
sich über längere Zeitspännen hin erstrecken kann, eintritt.
Der kombinierte Abdichtungs- und überströmventilstopfen 51 weist
eine gewellte Stirnfläche auf, die an ihren gegenüberliegenden Enden nicht komplimentär zu den gegenüberliegenden Enden der Überströmkammer
46, die vor der Mündung 26 ausgebildet ist, vorliegen. Die gewellten Stirnflächen des Stopfens 51 sind ausgebildet,damit
ein überströmen der Flüssigkeit vorbei an den Stopfen 51 erfolgen kann, nachdemder Stopfen nach vorne aus der Mündung 26 heraus und
in die Überströmkammer 46 bewegt worden ist, und zwar unabhängig davon, ob der Stopfen sich in Berührung mit dem einen oder dem ande-
W ren der Enden der Kammer 46 befindet oder in der zwischengeordneten Zone vorliegt. Bei der bevorzugten und hier gezeigten Ausführungsform
ist die gewellte Konfiguration aus einer verjüngt zulaufenden kreuzförmigen Konfiguration ausgebildet, siehe die Bezugszeichen
55 und 57. Die kreuzförmigen Enden 55 und 57 weisen radiale Querelemente 55a und 57a auf, die zwischen sich überströmausnehmungen
59 an dem gegenüberliegenden, längsseitigen Enden des zylinderförmigen Abdichtungsabschnittes 53 des Stopfens
bilden. Die kreuzförmigen Enden 55 und 57 sind, siehe die Bezugszeichen 55b und 57b, verjüngt zulaufend ausgeführt und die verjüngt
zulaufenden Teile erstrecken sich lediglich teilweise längs der axialen längsseitigen Abmessung der radialen Querelemente 55a
57a der kreuzförmigen Enden, wodurch eine weniger verjüngt zulaufende oder geradlinig-längsseitige Oberfläche 58 verbleibt, die
in Verbindung mit der zylinderförmigen Oberfläche des abdichtenden Mittelabschnittes 53 steht. Das Vorsehen dieser geradlinigen oder
weniger verjüngt zulaufenden Oberfläche 58 an den kreuzförmigen Querelementen 55a, 57a fördert ein Vermeiden des Verschließens
der überströmausnehmungen 59 dann, wenn die verjüngt zulaufenden
Enden 55a, 57a in Berührung mit den gegenüberliegenden Enden der Überströmkammer 46 stehen. Das Verhindern eines Verschließens
der Überströmausnehmungen59 wird ebenfalls dadurch unterstützt,
daß der verjüngt zulaufende Winkel der Endteile 55b, 57b des Stopfens unterschiedlich gegenüber der Verjüngung der verjüngt
zulaufenden ,vorderen Stirnfläche 43b des Nabeninneren, sowie des abgerundeten oder abgeschrägten Mündungseingangs 26a an den
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gegenüberliegenden Enden der Überströmkamraer 46 ist. Um das Ausformen
des Stopfens 51 zu erleichtern, können die verschiedenen
Kanten geringfügig angeschrägt oderabgerundet sein, siehe allgemein das Bezugszeichen 56 in der Figur 6 und gegebenenfalls kann diese Abrundung oder Abschrägung ebenfalls dazu dienen ein Nacharbeiten des Formlinge nach dem Ausformen hintenanzuhalten.
Kanten geringfügig angeschrägt oderabgerundet sein, siehe allgemein das Bezugszeichen 56 in der Figur 6 und gegebenenfalls kann diese Abrundung oder Abschrägung ebenfalls dazu dienen ein Nacharbeiten des Formlinge nach dem Ausformen hintenanzuhalten.
Wie anhand der Figuren 3 bis 5 gezeigt, ist der Stopfen 51 mit
einem normalen äußeren Durchmesser versehen, der im nicht zusammengedrückten Zustand ausreichend kleiner als der Innendurchmesser der Überströmkammer 46, wie durch die Innenwand 43a der
Nabe gebildet ist dergestalt, daß ein entsprechender Flüssigkeitsfluß an dem Stopfen 51 vorbei ermöglicht wird, während sich der g Stopfen in der überströmkammer 46 befindet. Weiterhin ist es
zweckmäßig, den Stopfen 51 mit einer gesamten, längsseitigen,
diagonalen Abmessung wesentlich größer als den inneren Querschnittsdurchmesser der Innenwand 43a der Nabe dergestalt auszubilden, daß der Stopfen 51 daran gehindert wird sich in unzweckmäßiger Weise zu verkanten und im Inneren der Überströmkammer 46 zu verklemmen, wenn auch das Vorsehen der kreuzförmigen Enden der überströmausnehmungen 59 dieses Verkanten normalerweise nicht zu einem Unterbinden des Flüssigkeitsflusses vorbei an dem Stopfen
51 im Inneren der Überströmkammer 46 führt.
einem normalen äußeren Durchmesser versehen, der im nicht zusammengedrückten Zustand ausreichend kleiner als der Innendurchmesser der Überströmkammer 46, wie durch die Innenwand 43a der
Nabe gebildet ist dergestalt, daß ein entsprechender Flüssigkeitsfluß an dem Stopfen 51 vorbei ermöglicht wird, während sich der g Stopfen in der überströmkammer 46 befindet. Weiterhin ist es
zweckmäßig, den Stopfen 51 mit einer gesamten, längsseitigen,
diagonalen Abmessung wesentlich größer als den inneren Querschnittsdurchmesser der Innenwand 43a der Nabe dergestalt auszubilden, daß der Stopfen 51 daran gehindert wird sich in unzweckmäßiger Weise zu verkanten und im Inneren der Überströmkammer 46 zu verklemmen, wenn auch das Vorsehen der kreuzförmigen Enden der überströmausnehmungen 59 dieses Verkanten normalerweise nicht zu einem Unterbinden des Flüssigkeitsflusses vorbei an dem Stopfen
51 im Inneren der Überströmkammer 46 führt.
Bei der Benutzung ergreift die betreffende Person die Spritze 11 und drückt den Stempel 51 nach vorne unter Herausdrücken einer |
kleinen Menge der Flüssigkeit L aus der Nadel oder Kanüle 45 in
genau dergleichen Weise, wie man normalerweise in dieser Hinsicht eine Spritze betätigt. Indem diese Abgabe der Flüssigkeit L aus
der Kanüle 45 in erfindungsgemäßer Weise ermöglicht wird, wird
die nach vorne gerichtete Bewegung des Gummistopfens 63 über die Flüssigkeit L zu einem nach vorne gerichteten Druck und Kraftausübung auf den Stopfen 51 führen, wodurch der Stopfen aus der
Mündung 26 heraus und in die überströmkammer 46 mit vergrößertem Durchmesser gedrückt wird. Der Stopfen 51 wird bezüglich dieser
genau dergleichen Weise, wie man normalerweise in dieser Hinsicht eine Spritze betätigt. Indem diese Abgabe der Flüssigkeit L aus
der Kanüle 45 in erfindungsgemäßer Weise ermöglicht wird, wird
die nach vorne gerichtete Bewegung des Gummistopfens 63 über die Flüssigkeit L zu einem nach vorne gerichteten Druck und Kraftausübung auf den Stopfen 51 führen, wodurch der Stopfen aus der
Mündung 26 heraus und in die überströmkammer 46 mit vergrößertem Durchmesser gedrückt wird. Der Stopfen 51 wird bezüglich dieser
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nach vorne gerichteten Bewegung in die überströmkammer 46 durch
die nach vorne gerichtete Bewegung des verjüngt zulaufenden Endes desselben unterstützt bei der Bewegung aus dem abgerundeten Mündungseinlaß
26a heraus, wenn auch im allgemeinen der nach vorne gerichtete Flüssigkeitsdruck auf den Stopfen 5.1 ausreichend ist,
um eine vollständige Entfernung des Stopfens 51 aus der Mündung 26 zu bewirken. Die Flüssigkeit L bewegt sich durch die Mündung
26 und an dem Stopfen 25 vorbei, sodann durch die überströmkammer 46 und aus dem Inneren der Kanüle 45 heraus. Die fortgesetzte
Bewegung des Gummikolbens 63 nach vorne führt zu einem ausreichenden Flüssigkeitsfluß dergestalt, daß der Stopfen 51 mit der vorderen,
verjüngt zulaufenden Stirnoberfläche 43b der überströmkammer 46 in Berührung kommt und in diesem Fall wird die Flüssigkeit
L weiterhin vorbei an dem Stopfen 51 fließen, sodann durch die überströmausnehmungen 59 hindurchtreten, während das vordere,
verjüngt zulaufende Ende des Stopfens 51 sich in Berührungmit der verjüngt zulaufenden Stirnoberfläche oder Stirnfläche 43b befindet.
Bei Einführen der Kanüle 45 in einen Körper zwecks Injezieren
der Flüssigkeit L in denselben, kann es sich gegebenenfalls als zweckmäßig erweisen, ein Ansaugen von Körperflüssigkeit dadurch
zu bewirken, daß der Stempel61 nach hinten bewegt wird. Dies läßt sich erfindungsgemäß leicht dadurch durchführen, daß
der Flüssigkeitsfluß aus dem Körper des Patienten und durch die Kanüle 45 in die überströmkammer 46 und vorbei an dem Stopfen 51
und sodann in die im Inneren des Zylinders 21 ausgebildete Kammer erfolgen kann, so daß es möglich wird die aus dem Körper angesaugte
Flüssigkeit zu betrachten. Diese nach hinten gerichtete und zu einem Ansaugen der Körperflüssigkeit durch die Nabe 43 und
in den Zylinder 21 erfolgende Bewegung kann zu einer nach hinten gerichteten Bewgung des Stopfens 51 in einem derartigen Ausmaß
führen, daß der Stopfen an seinem hinteren Ende mit dem abgerundeten Einlaß der Mündung 26 in Berührung kommt. In diesem Fall
ergibt sich, siehe die Figur 5, daß die Flüssigkeit wiederum um und vorbei an dem Mittelabschnitt 53 des Stopfens und durch
die Überströmausnehmungen 59, so-dann durch die Mündung 26 und in die mittlere Kammer fließt, wobei die Flüssigkeit L in dem
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Zylinder 21 aufgenommen wird. Sodann kann das Injezieren der Flüssigkeit
L in den Körper des Patienten erneut aufgenommen werden, wobei die Flüssigkeit L wiederum nach vorne durchdie Kanüle 45 fließt aufgrund
der nach vorne gerichteten Bewegung des Stempels 61 bedingt durch die manuelle Betätigung desselben. Ein sich daran anschließendes
Ansaugen kann jeder Zeit erfolgen, wobei sich dann wiederum ein Injezieren anschließen kann, ohne daß die Gefahr besteht, daß der
Flüssigkeitsfluß in oder aus dem Zylinder 21 und der Kanüle 45 unterbrochen wird.
In der Figur 7 ist eine abgewandelte Ausführungsform gezeigt, bei der
eine abgedichtete Einheit 111 für die Flüssigkeitsabgabe in Form einer Zylindereinheit vorliegt, die in eine Spritze eingeführt wer- |
den kann, welche so ausgelegt ist, daß dieselbe derartige Einheiten mit daran befestigten Nadelanordnungen aufnehmen kann. Bei dieser
Anordnung wird die zu injezierende Flüssigkeit im vorgefüllten Zustand im Inneren eines Körpers 121 aus Glas oder anderem geeigneten
Material gehalten, das ebenfalls vorzugsweise durchsichtig oder durchscheinend ist, wobei ein hinterer Kolben 63 einen Gewindestift
64 für die Verbindung mit einer Stempelstange einer Spritze aufweist, in die die Einheit 111 eingeführt wird. Der Körper121 weist nicht
einen Abschnitt 29 für das Ergreifen durch die Finger auf, wie dies bei der vorhergehend beschriebenen Ausführungsform der Fall ist, da
der Spritzenkörper in Abhängigkeit von den Gegebenheiten in herkömmlicher Heise hiermit versehen werdenkann. Der Körper 121 ist anson- a
sten wie bei der oben beschriebenen Ausführungsform des Körpers 21
nach der Figur 1 ausgebildet, wobei ein Stopfen 51 im Inneren der vorderen Mündung desselben vorliegt, sowie weiterhin eine Nadelanordnung
41 an dem vorderen Ende des Körpers 121 z.B. vermittels eines Verbindungsringes 31 befestigt ist. Die Handhabung dieser
Ausführungsform erfolgt in ähnlicher Weise wie diejenige nach der Figur 1 mit der Ausnahme, daß der Zylinder in den Spritzenkörper
eingeführt wird, der für die Aufnahme derartiger Einheiten geeignet ist und als solcher nicht eine vollständige Spritze bildet, wenn
auch eine derartige dadurch ausgebildet werden kann, daß eine lösbare Einheit für das Ergreifen durch die Finger vorgesehen sein
kann unter Befestigen an dem hinteren Ende des Körpers 121 und An-
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wenden einer Stempelstange 65, wie dies in der Figur 1 beschrieben
ist.
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Claims (16)
- - 15 Paten tansprücheIy Vorrichtung zur Abgabe von Flüssigkeiten, insbesondere eine medizinische Spritze, gekennzeichnet durch die folgenden Merkmale:a) einen Körper (21) mit einer eine Flüssigkeit aufnehmenden Kammer mit vorderer Mündung (26), wobei die Kammer einen Abschnitt (23) für die Bewegung eines Stempels (61) längs desselben aufweist zwecks Bewegen der Flüssigkeit in oder aus der Kammer und durch die Mündung (26) hindurch;b) ein kombinierter Dichtungs- und überströmventilstopfen (51) g mit einem radial zusammendrückbaren, relativ weichem, elastischem Mittelabschnitt (53), der zunächst im Inneren der Mündung (26) vorliegt und dieselbe abdichtet in einem radial elastisch zusammengedrückten Zustand des Stopfens (51) ;c) eine Überströmkammer (46), die vor der Mündung (26) ausgebildet ist und einen größeren inneren Querschnitt als die Mündung (26) und der elastisch ausgedehnte Querschnitt des Stopfens (51) aufweist;d) die gegenüberliegenden Enden des Stopfens (51) nicht komplementär geformt sind relativ zu den gegenüberliegenden längsseitigen Enden der Überströmkammer (46), so daß λ ^Flüssigkeit vorbei an denselben strömen kann, sobal d derStopfen (51) entweder mit dem vorderen oder dem hinteren Ende der Überströmkammer (46) in Berührung steht, nachdem der Stopfen (51) aus dessen abgedichteter Lage im Inneren der Mündung (26) entfernt und in die Überströmkammer (46) eingeführt ist;e) Der Stopfen (51) in normalem elastisch entspannten Zustand einen Querschnitt aufweist, der ausreichend größer als die Mündung (26) des Körpers (21) dergestalt ist, daß eine entgegengesetzte Bewegung desselben zurück in ein abdichtendes Verhältnis im Inneren der Mündung (26) als eine Funktion eines entgegengesetzten oder ansaugenden Flüssigkeitsflussesvorbei an demselben verhindert wird.
- 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Körper (21) für die Flussigkeitsaufnahme vorgesehen ist und gegenüberliegend zu der Mündung (26) an dem vorderen Ende ein offenes Ende für die Aufnahme eines Stempels (61) vorgesehen ist.
- 3. Vorrichtung nach Ansprüchen 1 und 2, dadurch g e k e η η ζ e i c hn e t , daß an dem Körper (21) eine Nadelanordnung (41) befestigt ist.
- 4.Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Stopfen (51) seine längsseitigen Stirnflächen ausreichend rauh oder gewellt dergestalt aufweist, daß die Flüssigkeit (L) an denselben vorbeitreten kann, wenn der Stopfen entweder mit der Nadelanordnung (41) oder der vorderen Mündung (26) des Körpers (21) in Berührung steht nach Entfernen des Stopfens (51) aus abdichtender Lage im Inneren der Mündung (26).
- 5. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Stopfen (51) einen verjüngt zulaufenden, gewellten Endabschnitt an wenigstens einem Ende aufweist, die Wellungen (55,57) entsprechende Ausnehmungen (59) für das Vorbeiströmen der Flüssigkeit bilden, sowie dieser Abschnitt an dem Stopfen (51) nicht komplementär zu dem entsprechenden, gegenüberliegenden Endteil der Überströmkammer (46) vorliegt, sobald der Stopfen (51) aus seiner zusammengedrückten, abdichtenden Lage im Inneren der Mündung (26) befreit ist.
- 6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Stopfen (51) einen verjüngt zulaufenden, gewellten Endabschnitt an beiden längsseitigen Enden (55,57) aufweist.- 16 -209825/0637
- 7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet/ daß die verjüngt zulaufenden, gewellten Endabschnitte (55,57) im Querschnitt Kreuzform besitzen und gebildet sind durch sich schneidende Querelemente, die sich guerseitig von einer gemeinsamen mittleren Nabe (53) aus erstrecken und insgesamt mit dem Mittelabschnitt in Verbindung stehen.
- 8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die axiale längsseitige Abmessung der kreuzförmigen Querelemente (55,57) länger als die axiale längsseitige Abmessung der verjüngt zulaufenden, äußeren Stirnfläche derselben ist, um so ein erneutes Abdichten der Mündung (26) durch den Stopfen (51) aufgrund eines Ansaugens der Flüssigkeit in die ä Spritze hinein zu verhindern, sowie ein Abdichten aufgrund einer Berührung des Stopfens (51) an dem gegenüberliegenden Ende der Kammer zu verhindern.
- 9. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Nadelanordnung (41) einen Nabenabschnitt (43) aufweist, von dem aus sich nach vorne eine angespitzte Kanüle (45) erstreckt, die Nabe (43) eine verjüngt zulaufende innere Stirnwand benachbart zu dem inneren Ende der Kanüle (45) besitzt und das vordere Ende der Überströmkammer (46) bildet, die Verjüngung der verjüngt zulaufenden inneren Stirnwand der Nabe (43) unterschiedlich gegenüber der Verjüngung des entsprechenden gegenüberliegenden Endes des Stopfens (51) ist. I
- 10. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Körper (21) ein Halsteil mit verringertem Durchmesser aufweist, das die offene Mündung (26) bildet, die Mündung(26) und der Mittelabschnitt des Stopfens (51) im Querschnitt allgemein kreisförmig sind.
- 11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennz ei c h n e t , daß der Körper (21) aus einem Spritzenzylinder gebildet ist, an deseen hknterem Ende sich ein Abschnitt (29) für das Ergreifen durchdie Finger seitlich erstreckt.- 17 -209825/0637
- 12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Mittelabscnitt des Stopfens (51) allgemein kreisförmig ist, derselbe jedoch im nicht zusammengedrückten Zustand einen Durchmesser aufweist, der größer als die allgemein kreisförmige Mündung (26) ist, der Stopfen (51) einen kleineren Durchmesser als wenigstens eine entsprechende Länge der vor der Mündung (26) ausgebildeten Kammer (46) besitzt und länger als der inneren Querschnitt der überströmkammer (46) ist.
- 13. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß in einem abgedichteten Verhältnis an der hinteren Zone des Körpers (21) und hinter der vorderen Mündung (26)A gleitbar ein Stempel (61) angeordnet ist.
- 14. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichn e t, daß der Körper (21) eine Zylindereinheit (111) darstellt, die im Inneren einer Spritze angeordnet werden kann.
- 15. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichn e t , daß der Körper (21) ein Spritzenzylinder ist.
- 16. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichn e t ,daß eine vorgefüllte Flüssigkeit im Inneren des Körpers bzw. der Kammer (21) vorliegt, sowie ein Stempel (61) gleitbar abgedichtet im Inneren des Körpers oder der Kammer (21) vorliegt und sich durch das gegenüberliegende offene Ende des Körpers (21) erstreckt.- 18 20982S/Q6 3.7Leerseite
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