DE2141223A1 - Isolierte Wandbauplatte und aus solchen Wandbauplatten hergestellter isolierter Behälter - Google Patents
Isolierte Wandbauplatte und aus solchen Wandbauplatten hergestellter isolierter BehälterInfo
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Description
Isolierte Wandbauplatte und aus solchen Wandbauplatten
hergestellter isolierter Behälter.
Die Erfindung betrifft eine isolierte Wandbauplatte und einen aus solchen Wandbauplatten hergestellten isolierten
Behälter.
• Die erfindungsgemässe Wandbauplatte, die der Herstellung eines isolierten Behälters dient, umfasst ein Metallteil
mit flachem, kanalförmigem Profil, auf dessen Flachseite,
von der aus sich die den Kanal bildenden Flansche erstrecken, eine Schicht aus einem Kunststoffschaum aufgebracht
bzw. aufgegossen ist.
Die Stärke der Kunststoffschicht ist vorzugsweise wesentlich grosser aus die Tiefe des Kanalabschnitts. Zweckinässigerweise
ist das Metallteil ein Extrudierteil aus
Aluminium oder einer Aluminiumlegierung und ist mit Verankerungen versehen, die von der genannten Flachseite aus vorspringen.
Der Kuüststoffschaum ist vorzugsweise ein Polyurethanschaum
mit einer Dichte von etwa 160 bis 400 kg/m-5 (10 bis 15 lbs/c.foot).
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Der erfindungsgemässe isolierte Behälter weist eine
obere Wand, eine untere Wand und Seitenwände auf, die 'jeweils aus einer Mehrzahl der vorgenannten Wandbautafeln
aufgebaut sind, die an ihren Längskanten miteinander verbunden sind. Eine Stirnwand des Behälters kann in gleicher
Weise aus solchen Wandbauplatten zusammengesetzt sein, während die andere Stirnwand des Behälters mit einer isolierten
Klappe oder einem Verschluss versehen sein kann, wie er in der älteren Patentanmeldung P 21 06 063.9 beschrieben
ist. Alternativ kann ein> solcher Isolierverschluss an beiden Stirnseiten des Behälters vorgesehen sein.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand schematischer
Zeichnungen an Ausführungsbeispielen näher erläutert.
Fig. 1 ist eine perspektivische Darstellung eines isolierten Behälters;
Fig. 2 ist eine teilweise als Schnitt gezeichnete Stirnansicht einer Wandbauplatte;
Fig. 3 ist ein schematischer Schnitt durch eine Form; .
Fig. 4 ist ein Schnitt nach Linie IV-IV in Fig. 1; Fig. 5 ist ein Schnitt nach Linie V-V in Fig. 1;
Fig. 6 ist eine Stirnansicht einer abgeänderten Wandbauplatte ;
Fig. 7 ist ein Fig. 4 entsprechender Schnitt für die
Platte nach Fig. 6j
Fig. 8 ist ein der Fig. 5 entsprechender Schnitt für die Platte nach Fig. 6.
Gemäss Fig. 1 umfasst der isolierte Behälter 1 Seitenwände
2, eine obere Wand 3 und eine untere Wand 4. Ein isolierter Rollverschluss gemäss Patentanmeldung P 21 06 063.9
kann in einen oder in beide stirnseitigen Rahmen 5 und 6
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eingesetzt sein. Alternativ kann einer der stirnseitigen Rahmen 5 oder 6 durch eine Stirnwand ersetzt sein, die in entsprechender
Weise wie die Wände 2, 3 und 4 aufgebaut ist.
Jede Seitenwand 2, die obere Wand 3 und die untere Wand 4 sowie die gegebenenfalls vorgesehene Stirnwand 6 umfassen
eine Mehrzahl isolierter Wandbauplatten 7, die an ihren Längskanten durch Verbindungen 8 aneinander befestigt sind. Die
Einzelheiten dieser Verbindung werden später beschrieben.
Gemäss Fig. 2 umfasst jede Wandbauplatte 7 ein aus Aluminium
hergestelltes Extrudierteil von kanalförmigem Profil, das drei sich in Längsrichtung erstreckende Rippen auf einer
Seitenfläche aufweist. Jede Rippe 9 besitzt einen Kopfabschnitt
10 zur Verankerung in einer Giessinasse aus Polyurethanschaum
11. Die Kanalflansche 12 sind jeweils mit einem nach innen abgewinkelten Abschnitt 13 und einer anschliessenden
einwärts, .gerichteten Lippe 14 versehen, die sich parallel
zum Hauptabschnitt bzw. zur Seitenfläche des Aluminiumteils erstrecken. Jede Lippe 14 weist Bohrungen mit Schraubgewinde
aufweisenden Einsätzen 15 auf, die mit gegenseitigem Abstand über die Länge der Lippe 14 verteilt sind.
Die isolierten Wandbauplatten gemäss Fig. 1 können in einer Form hergestellt werden, wie sie schematisch und im
Schnitt in Fig. 3 dargestellt ist. Sie umfasst eine obere Formhälfte 16 und eine untere Formhälfte 17, die während des
Giessens miteinander verspannt werden. Der in Fig. 2 dargestellte Kanalabschnitt ist in der oberen Formhälfte 16 der
Form angeordnet, wobei die Lippen 14 auf den Schultern 18 der unteren Formhälfte 17 aufliegen. Ein Kunststoffschaum, vorzugsweise
ein Polyurethanschaum, wird über eine Öffnung 19 in die Form eingeführt.
Bei der Verwirklichung der Erfindung kann der vorzugsweise
verwendete Polyurethanschaum, der eine Struktur mit geschlossenen
Zellen aufweist, mit unterschiedlicher Dichte im
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Bereich von 160 bis 400 kg/nr verwendet werden. Die Auswahl
der Dichte entspricht einem Kompromiss zwischen der mechanischen Festigkeit und der Isolierwirkung. Eine Dichte im Bereich
von etwa 290 kg/nr bis 400 kg/nr, ein sogenannter hochdichter Schaum, führt zu einer beträchtlichen mechanischen Festigkeit
und macht normalerweise keinen weiteren Schutz notwendig, wenn der Schaum die Innenseite eines isolierten Behälters bildet.
Schäume niederer Dichte im Bereich von 160 bis etwa 290 kg/nr
haben eine bessere Isolierwirkung, erfordern jedoch einen Schutz, wenn sie Belastungen bzw. Stossbeanspruchungen ausgesetzt
sind. Ein solcher Schutz lässt sich dadurch erreichen, . dass an der freiliegenden Fläche des Schaums eine Folie aus
einem widerstandsfähigen Material, beispielsweise eine Metallfolie oder eine Folie aus einem harten oder widerstandsfähigen
Kunststoff befestigt wird. Eine solche Folie oder Schutzschicht kann in den Boden der Form eingelegt werden, bevor
der Kunststoff schaum eingebracht wird, oder es können mit Schraubgewinde versehene Einsatzstücke in den Schaum eingeformt
werden.und die Folie dann mittels Schrauben befestigt werden, die in die Einsatzstücke eingeschraubt werden.
Beim Herstellen eines isolierten Behälters 1 aus den Wandbauplatten 7 können diese an ihren Längskanten wie in
Fig. 4 dargestellt miteinander verbunden werden. In diesem Falle werden die einander gegenüberliegenden Abschnitte 20,
eines T-förmiges Profil aufweisenden Bauteils 22, das einen Teil der Behälterkonstruktion bildet, mit den Lippen 14 der
benachbarten Wandbauplatten 7 verschraubt. Das Bauteil 22 besitzt einen Steg 23, der sich zwischen den Flanschen 12
der Wandbauplatten 7 bis gerade unterhalb des nach innen abgewinkelten Abschnitts 13 erstreckt. Ein/Strang 24 aus geschlossene
Zellen aufweisenden Neoprenschwamm wird mit seinem
Gabelabschnitt die obere Kante des S^egs 23 umfassend angeordnet, wobei der nach oben weisende Fussabschnitt zwischen den
Abschnitten des Flansches 12 oberhalb der nach innen abgewinkelten Abschnitte 13 eingespannt ist, so dass eine Abdichtung
vorhanden ist.
*/ Y-förmiger .„
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Die dem Steg 23 angewandte Seite des Bauteils 22 ist
mit einem Paar im Abstand zueinander angeordneter nockenförmiger Rippen 25 versehen, die an den nach innen gerichteten
Kanten einer Aussparung 26 angreifen, die in einem dünnen extrudierten Aluminiumteil 27 angeordnet ist. An die Aussenfläche
des Aluminiumteils 27 ist ein Füllblock 28 aus Polyurethanschaum angegossen.
Gemäss Fig. 1 und 5 sind die Seitenwände 2, die obere
Wand 3 und die untere Wand 4 an ihren Kanten mittels extrudierter Winkelstücke 30 aus Aluminium miteinander verbunden.
Wie aus Fig. 5 zu ersehen, können die Winkelstücke 30, die
an den oberen Ecken des Behälters verwendet werden, zweckmässigerweise mit unteren Lippen 31 versehen sein, die als Tropfrinnen
dienen. Die Wände 2 und 3 sind mit den Aluminiumflächen nach aussen angeordnet, und die Winkelstücke 30 sind mit diesen
durch eingeschossene Nieten verbunden. Die im Querschnitt T-förmigen Bauteile 22 der miteinander verbundenen Wände sind
zweckmässigerweise durch innere Winkelstücke miteinander verbunden,
die an einigen oder an allen Verbindungsstellen vorgesehen sein können. Um eine einwandfreie Abdichtung zu erreichen,
ist ein zusammendrückbarer Abdichtstreifen 33 zwischen dem oberen Ende der Seitenwand 2 und dem benachbarten horizontalen
Abschnitt der oberen Wand 3 angeordnet.
Fig. 6 zeigt eine abgeänderte Wandbauplatte, bei der das
Metallteil bis zur erforderlichen Länge dadurch aufgebaut ist, dass beispielsweise drei gleiche Extrudierteile 35, 36 und 37
aneinander befestigt sind, bevor der Kunststoffschaum 38 auf
die eine Seite aufgebracht wurde. Wie dargestellt, besitzt •jedes Extrudierteil einen karialförmigen Querschnitt mit Flanschen
39 an ihren Aussenenden und mit nach aussen weisenden
Lippen 40. Die Flansche 39 sind gegenüber den Längskanten des Extrudierteils nach innen versetzt, so dass sich nach aussen
erstreckende Lippen 41 gebildet sind, die mit komplementären . Nuten oder Falzen 42 und 43 versehen sind, so dass die Extrudierteile
wie gezeigt· mit ihren Kanten zusammenpassen. Um eine steife Anordnung zu erhalten, sind die nach aussen weisenden
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Lippen 40 dadurch miteinander verbunden, dass sie an Streifen 44 angeschraubt wurden, bevor der Schaum aufgebracht wurde.
Wie bei der vorbeschriebenen Ausführungsform ist jedes Extrudierteil mit einer Rippe 45 mit einem vergrösserten Kopf 46
versehen, so dass eine Verankerung für den Kunststoff schaum gebildet ist.
Fig. 7 zeigt eine Verbindung zwischen den Längskanten von zwei zusammengesetzten isolierenden Wandbauplatten gemäss
Fig. 6. Die sich nach aussen erstreckenden gefalzten Lippen 41 sind mittels Schrauben 47 aneinander befestigt, während
die nach aussen weisenden Lippen 40 durch Streifen 48 oder
ein entsprechendes Bauteil, das sich über die ganze Länge der Wandbauplatte erstreckt, und mittels Schrauben 49 miteinander
sind
verbundene Ein Füllblock 50 aus Kunststoff schaum ist auf ein Extrudierteil 51 gegossen und mittels Schrauben 52 in der gezeigten Lage befestigt.
verbundene Ein Füllblock 50 aus Kunststoff schaum ist auf ein Extrudierteil 51 gegossen und mittels Schrauben 52 in der gezeigten Lage befestigt.
Fig. 8 zeigt eine typische Verbindung zwischen einer Seitenwand 2 und einer Stirnwand. Diese Verbindung umfasst ein
äusseres Stützteil 53 und ein inneres Stützteil 54, die aus
extrudlertem Aluminium gebildet sind. Die Flansche 55 des äusseren Stützteils 53 sind mit den sich nach aussen erstrekkenden
Lippen 41 der Isolierten Wandbauplatte verschraubt, während die Flansche 56 des inneren Stützteils 54 mit den nach
aussen weisenden Lippen 40 der Wandbauplatte verschraubt sind. Die beiden Stützteile 53, 54 sind einander angepasst und die
Enden der Flansche 57 am äusseren Stützteil greifen an den Seiten der Flansche 58 am inneren Stützteil 54 an. Ein Füllblock
59 aus Kunststoffschaum ist auf ein Extrudierteil 60 gegossen und wird durch Schrauben 61 in seiner Lage gehalten.
Wenn gewünscht, können die Füllblöcke 50 und 59 der Fig. 7 bzw. 8 in der unter Bezugnahme auf Fig. 4 beschriebenen Weise
in ihrer Lage befestigt werden.
Die vorbeschriebenen Behälteranordnungen sind vorzugsweise so zusammengesetzt, dass die Aluminiumhaut auf der Aussenseite
angeordnet ist. Das ergibt einen guten Schutz gegen
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Beschädigungen der Schaumisolierung.
Wenn es jedoch aus bestimmten Gründen wünschenswert ist, die Aluminiumhaut zur Innenseite hin anzuordnen, so kann dieses
ohne Schaden für die Isoliereigenschaften des Behälters gemacht werden, obwohl es in einem solchen Fall wünschenswert
sein kann, die Oberfläche des Schaums mit einer widerstandsfähigen Haut zu verkleiden. Der fertiggestellte Behälter
kann an der Innenseite mit einer Schicht aus einem Polyurethan-Elastomermaterial
besprüht werden,, wenn eine durchgehende,
von Verbindungsstellen freie Fläche der Wände und der Oberseite erwünscht ist.
Zur Vermeidung einer Beschädigung der Isolierung der unteren Wand kann an der Innenseite des Behälters eine Auskleidung
vorgesehen werden. Ebenfalls können äussere Träger vorgesehen werden, damit der Behälter an einem Fahrzeugchassis oder
am Boden montiert werden kann.
Vorzugsweise beträgt die Breite jeder isolierten Wandbauplatte etwa 60 cm (2 feet), da dieses ein zweckmässiges
Konstruktionsmass ist.
Als Polyurethanschaum hat sich ein im Handel erhältliches Material als geeignet erwiesen, das zu einer Struktur mit geschlossenen
Zellen führt und dessen Dichte bei etwa 320 kg/ia^ liegt. Dieses Material zeigt eine aussergewöhnliche Festigkeit
und ist gegenüber hohen und niedrigen Temperaturen widerstandsfähig. Solche Schäume führen auch zu einem guten Anhaften an
Extrudierteile aus Aluminium und besitzen an ihrer Oberfläche eine harte und widerstandsfähige Haut.
-Ansprüche-
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Claims (12)
- 8 MÜKCHKN OO SCHWEIÖEBSTRASSE S TELEPOS (0811) 00 20 SlTEI-EGEAMME I ΡΠΟΤΕΟΤΡΑΤΕΚΤ MÜNCHENNi1A-40 133AnsprücheM Λ Isolierte Wandbauplatte zum Herstellen von isolierten Behältern, gekennzeichnet durch ein Metallteil mit flachem kanalförmigem Querschnitt, auf dessen Seitenfläche, von der aus sich die Kanalflansche (12, 39) erstrecken, eine Schicht (11, 38) aus Kunststoffschaum aufgebracht ist.
- 2. Wandbauplatte nach Anspruch 1, dadurch g e k e η η zeichnet , dass die Stärke der Schicht (11, 38) aus Kunststoffschaum wesentlich grosser ist als die Tiefe des Kanalabschnitts.
- 3. Wandbaup latte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet , dass das Metallteil ein Extrudierteil aus Aluminium oder einer Aluminiumlegierung ist.
- 4. Wandbauplatte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet , dass das Metallteil aus zwei oder mehr Extrudierteilen (35, 36, 37) aus Aluminium oder einer Aluminiumlegierung besteht, die an ihren Kanten miteinander verbunden sind.
- 5". Wandbaüplatte nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet , dass das oder jedes Extrudierteil (35, 36, 37) wenigstens ein Verankerungsglied (9, 45) aufweist, das gegenüber der Seitenfläche vorspringt.
- 6. Wgndbauplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet , dass die Kanalflanschc (12) des Metallteils jeweils mit einer nach innen v/eisenden Lippe (14) versehen sind, die sich parallel zur Seitenflüche des Metallteils erstrecken./9 209820/0884
- 7» Wandbauplatte nach einem der Ansprüche 1 "bis. 5, dadurch gekennzeichnet , dass die Kanalflansche (39) des Metallteils (35 Ms 37) jeweils eine nach aussen weisende Lippe (4p) besitzen, die sich parallel zur Seitenfläche des Metallteils erstreckt.
- 8. Wandbauplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch geke. nnzeichnet , dass der Kunststoff schaum (11, 38) ein Polyurethanschaum mit einer Dichte zwischen 16O und 400 kg/nr ist.
- 9. Wandbauplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet , dass die freiliegende Fläche der Kunststoffschaumschicht (11, 38) mit einer Schutzschicht bedeckt ist.
- 10. Wandbauplatte nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet , dass die Schutzschicht durch Angiessen des Kunststoffschaums(11 t 38) mit diesem verbunden ist.
- 11. Wandbauplatte nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet , dass die Schutzschicht mittels Schrauben befestigt ist, die in Gewindeeinsatzstücke eingeschraubt sind, die in die Kunststoffschaumschicht (11, 38) eingeformt sind.
- 12. Isolierter Behälter, dadurch gekennzeichnet, dass eine oder mehrere Behälterwände (1, 2, 3, 4) durch miteinander an ihren Längskanten verbundene isolierte Wandbauplatten (7) nach den vorhergehenden Ansprüchen gebildet sind.209820/0884ι i0 ·♦ Leerseite
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