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Klipp für Schreibgeräte Die Erfindung bezieht sich auf einen Klipp
für Schreibgeräte, der aus Kunststoff besteht und der eine metallische Verstärkung
aufweist.
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Klipps dienen bekanntlich der Halterung von Schreibgeräten am Bord
einer Tasche der Bekleidung. Damit eine gute Klemmwirkung erzielt wird, muss ein
Klipp so elastisch sein, dass er nach dem Abbiegen stets in seine ursprüngliche
Lage zurückfedert. Klipps aus metallischen Werkstoffen, insbesondere aus Stahl,
werden diesem Erforderniss im allgemeinen gerecht. Sie weisen jedoch leicht scharfe
Kanten auf, die zu einer Beschädigung von Taschenrändern führen können. Häufig ist
aus diesem Grunde bei Klipps aus metallischen Werkstoffen ein Bearbeiten der Kanten
erforderlich.
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Die gleichfalls bereits bekannten Klipps aus Kunststoff haben hingegen
eine materialschonende glatte Oberfläche und scharfe Kanten lassen sich leicht vermeiden.
Andererseits können Klipps aus Kunststoff hinsichtlich ihrer mechanischen Beanspruchbarkeit
kaum befriedigen, so dass sie auf dem Markt ausschließlich bei Schreibgeräten der
unteren Preisklassen zu finden sind.
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Es ist auch bereits der Vorschlag gemacht worden, im Innern eines
Kunststoffklipps eine metallische Verstärkung vorzusehen (Gbm 1 627 058; Gbm 1 869
298). Diese Klipps sollen
sämtlich so hergestellt werden, dass die
metallische Verstärkung des Klipps mit Kunststoff. umspritzt wird. Da ein derartiges
Verfahren aufwendig ist - die metallische Verstärkung muss in die Spritzform eingelegt
und während des Spritzvorganges in der richtigen Stellung gehalten werden -konnten
sich diese Klipps in der Praxis nicht durchsetzen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Klipp zu schaffen,
der die Vorteile eines Klipps aus metallischem Werkstoff mit denen eines Klipps
aus Kunststoff in sich vereinigt und der mit geringem Aufwand herstellbar ist.
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Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, dass der Klapp zweiteilig hergestellt
ist und aus einem Kunststoffteil sowie einer metallischen Verstärkung besteht, die
an der nach aussen weisenden Seite des Kunststoffteils angeordnet ist. Vorteilhafterweise
ist an der nach aussen weisenden Seite des Kunststoffteils eine Ausnehmung vorgesehen,
in die die metallische Verstärkung einlegbar ist. Vorteilhaft ist es auch, wenn
sowohl das Kunststoffteil als auch die metallische Verstärkung an der Kappe bzw.
am Schaft des Schreibgerätes lösbar befestigt sind. In weiterer Ausgestaltung der
Erfindung ist es vorgesehen, dass der Klapp den Abschluss der Kappe des Schreibgerätes
bildet. Weiterhin ist es vorgesehen, dass das Kunststoffteil des Klipps mit einem
ringförmig ausgebildeten Ende an einer Stirnfläche der Kappe anliegt, dass die aufliegende
metallische Verstärkung das kreisringförmige Ende des Kunststoffteils verschliesst
und mit einem durch das ringförmige Ende in das Innere der Kappe geführten Gewindestift
versehen ist, über den der Klapp mittels einer im Innern der Kappe angeordneten
Mutter verschraubbar ist.
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Die mit der Erfindung erzielbaren Vorteile liegen insbesondere darin,
dass der erfindungsgemässe Klipp eine hohe mechanische Beanspruchbarkeit aufweist
und gleichzeitig eine glatte, materialschonende Oberfläche hat. Das Kunststoffteil
des zweiteilig hergestellten Klipps ist, da das Einlegen einer metallischen Verstärkung
in das Spritzguss- bzw. Presswerkzeug entfällt, ohne grossen Aufwand in einem einfach
aufgebautem
Werkzeug herzustellen. Scharfe Kanten lassen sich am
Kunststoffteil durch entsprechende Gestaltung des Werkzeugs leicht vermeiden. Die
Herstellung der metallischen Verstärkung wird insofern vereinfacht, als scharfe
Kanten in der Regel nicht störend sind. Die Kanten der metallischen Verstärkung
sind beim fertig montierten Klapp vom Kunststoff verdeckt und brauchen nicht entferftzu
werden. Ein weiterer Vorteil ergibt sich daraus, dass die Materialkombination Metall-Kunststoff
den xlipp sehr ansprechend gestaltet, so dass er in der Lage ist, ein Schreibgerät
erheblich aufzuwerten.
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In der Zeichnung ist ein Ausführ.ungsbeispiel der Erfindung dargestellt.
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Es. zeigen Fig. 1 einen Mittellängsschnitt durch einen an einer Schreibgerätekappe
befestigten erfindungsgemässen Klapp, Fig. 2 die metallische Verstärkung des Klipps
in der Seitenansicht, Fig. 3 die metallische Verstärkung des Klipps in der Draufsicht,
Fig. 4 das Kunststoffteil des Klipps in der Seitenansicht, Fig. 5 das Kunststoffteil
des Klipps in der Draufsicht.
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In der Fig.1 der Zeichnung ist mit 1 ein Klapp bezeichnet, der aus
einem Kunststoffteil 2 und aus einer metallischen Verstärkung 3 besteht. Beide Teile
werden getrennt hergestellt und bei der Montage des Schreibgerätes zusammengesetzt.
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Wie in der Fig.1 dargestellt, liegt dann die metallische Verstärkung
3 an der nach aussen weisenden Seite des Kunststoffteils 2 an. Das Kunststoffteil
2 weist, wie auch aus den Figuren 4 und 5 der Zeichnung ersichtlich, eine Ausnehmung
4 auf, in die die metallische Verstärkung 3 bei der Montage
eingelegt
wird. Das Kunststoffteil 2 liegt mit einem kreisringförmig ausgebildeten Ende 5
an einer Stirnfläche 6 einer Kappe 7 eines in der Zeichnung nicht dargestellten
Schreibgerätes an. Zur Befestigung des Klipps 1 ist dessen metallische Verstärkung
3 mit einem angeschweißten Gewindestift 8 versehen. Der Gewindestift 8 ist durch
das kreisringförmig ausgebildete Ende 5 des Kunststoffteils 2 und durch eine Öffnung
in der Stirnfläche 6 der Kappe 7 in das Innere der Kappe 7 geführt. Mittels einer
innerhalb der Kappe 7 auf den Gewindestift 8 geschraubten Mutter 9 wird der Klipp
1 an der Kappe 7 befestigt. Das kreisringförmige Ende 5 des Kunststoffteils 2 bildet-zusammen
mit der aufliegenden metallischen Verstärkung 3 den oberen Abschluß der Kappe 7.
Mittels eines Ansatzes 10, der in die Öffnung in der Stirnfläche 6 der Kappe 7 eingreift,
ist das kreisringförmige Ende 5 des Kunststoffteils 2 auf der Kappe 7 zentriert.
Eine Nase 11 am Ansatz 10 greift in eine entsprechende Ausnehmung an der Stirnfläche
6 der Kappe 7 ein und sichert den Klipp 1 gegen Verdrehen.
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Die Erfindung ist selbstverständlich nicht auf das vorstehend beschriebene
Ausführungsbeispiel beschränkt. So ist es beispielsweise möglich, die Ausnehmung
für die metallische Verstärkung am Kunststoffteil ganz oder teilweise wegfallen
zu lassen. Die metallische Verstärkung liegt dann an den Stellen, an denen keine
Ausnehmung vorhanden ist, lediglich am Kunststoffteil an.