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Die Erfindung betrifft einen Flüssigkeitsbehälter, insbesondere Heizölbehälter,
mit einem im wesentlichen starren Außenbehälter und einer aus schmiegsamem Material
bestehenden Innenblase, die im oberen Bereich mittels gesonderter Halteorgane an
der Behälterwandung aufgehängt ist.
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Bei Flüssigkeitsbehältern mit Innenblase wird in der Regel die Blasenöffnung
am Einstiegdom bzw. an der Einfüllöffnung festgeklemmt. Mitunter wird die Blase
auf der Innenseite des Tankes festgeklebt. Dabei muß jedoch beachtet werden, daß
im unteren Bereich keine feste Verbindung zwischen der Blase und dem Behälter eintritt,
was die Verwendung von Leckölanzeigevorrichtungen illusorisch machen würde. Es ergeben
sich auch Schwierigkeiten, wenn die Blase beschädigt wird oder nach dem Einkleben
irgendein Fehler festgestellt wird. Aus diesem Grunde wird die Blase meist durch
lösbare Mittel an der Behälterwand abgestützt. So hat man schon federnde Ringe angebracht
und dadurch die Blase am ganzen Behälterumfang an die Behälterwand angedrückt.
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Dies ist jedoch nur dort möglich, wo entweder ein ausreichend großes
Einstiegdom vorhanden ist oder aber gesondert eine große Zugangsöffnung geschaffen
wird. Weiterhin hat man schon bei einem Haushaltsbehälter die üblichen drei Anschlußöffnungen
in einem größeren massiven Deckelteil untergebracht, der dann in eine entsprechende
verstärkte Öffnung des Behälters eingesetzt wird und den Rand der Blase festklemmen
soll. Die Stahlbandringe müssen von dieser Öffnung her mittels Werkzeugen ausgerichtet
werden. Dabei kann die Blase nicht gleichmäßig angelegt werden und wird leicht beschädigt.
Durch das Andrücken am ganzen Umfang werden zwischen Blase und Behälterwand getrennte
Teilräume geschaffen, die für eine Leckölüberwachung durch gesonderte Mittel wieder
verbunden werden müssen.
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Bei anderen bekannten Ausführungen ist die Blase von der Außenfläche
her oben im Behälter aufgehängt. Man hat auch schon Klemmteile verwendet welche
die Haut der Blase zwischen inneren und äußeren Teilen festklemmen, und bei einem
Behälter mit abnehmbarem Deckel wurde schon ein regelrechtes Rahmengestell verwendet,
das über Gewindestutzen am Deckel aufgehängt wird. Dieses Rahmengestell muß jedoch
in den oben noch offenen Unterteil der Blase eingesetzt werden, bevor diese durch
Anschweißen eines Deckelteiles oben verschlossen werden kann. Dies ist einmal verhältnismäßig
umständlich und schwierig auszuführen und kann nur dort zur Anwendung kommen, wo
der Behälterdeckel erst nachträglich aufgesetzt wird. Eine Anwendung bei den üblichen
Haushalts-Ölbehältern, die fest zusammengeschweißt sind und an ihrer gerundeten
Oberseite nur kleine Öffnungen zum Einfüllen, zur Flüssigkeitstandsanzeige u. dgl.
aufweisen, praktisch ausgeschlossen.
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Aufgabe der Erfindung ist es, hier Abhilfe zu schaffen und die Flüssigkeitsbehälter
mit Halterungen für die Blase zu versehen, die ohne Rücksicht auf die sonstige Gestaltung
des Behälters bequem in diesen eingebracht und dort befestigt werden können und
ein zuverlässiges und ausreichend glattes Anliegen der Blase im oberen Behälterbereich
sicherstellen.
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Ein Flüssigkeitsbehälter der eingangs geschilderten Gattung ist erfindungsgemäß
vor allem dadurch gekennzeichnet, daß die Halteorgane aus zwei inner-
halb der Blase
entlang der Behälterwandung zur Seite wegragenden Tragarmen und einem mittleren
Klemmring bestehen, der den nach innen ragenden Rand eines Behälterstutzens mit
dem diesen umschließenden Rand einer Blasenöffnung klemmend umgreift.
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Diese Halteorgane können außerhalb des Behälters völlig fertiggestellt
sein und müssen sich nur so verformen lassen, daß sie sich durch die größte Behälteröffnung
einbringen lassen. Anschließend werden sie lediglich um den oder die verschiedenen
Rohrstutzen gelegt und dort durch Anziehen einer Schraube festgeklemmt. Die gleichen
Organe dienen also zum Festklemmen eines Öffnungsrandes der Blase und zum Unterstützen
und Andrücken der Blase selbst. Der Behälter kann ganz beliebige Form haben, insbesondere
den bei Batteriebehältern und Haushaltsbehältern üblichen ovalen Querschnitt, der
am ganzen Umfang gute Sicht- und Kontrollmöglichkeit bietet. Die Innenblase kann
jederzeit bequem mit wenigen Handgriffen ausgewechselt werden, ohne daß Halteteile
auseinandergenommen und wieder zusammengesetzt werden müssen.
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Gemäß einer besonderen Ausführungsform der Erfindung wird am unteren
Rand des nach innen ragenden Behälterstutzens wenigstens ein den Klemmring abstützender
Außenvorsprung angebracht. Dies kann eine beliebig geformte Nase sein, vorzugsweise
ein Ringwulst, und dieser oder ein anders gestalteter Vorsprung läßt sich durch
eine radiale Randausbördelung des aus der Behälterwandung tiefgezogenen B ehälterstutzens
bilden, kann also ohne weiteres beim Ausformen dieses Stutzens mitgeschaffen werden.
In jedem Fall wird der Klemmring formschlüssig von unten her abgestützt und selbst
dann ausreichend gehalten, wenn die Klemmkraft aus irgendeinem Grund nachlassen
sollte.
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Wie ferner erfindungsgemäß vorgeschlagen wird, lassen sich die Halteorgane
als verformbare, vorzugsweise geschlossene Drahtbügel ausbilden, wobei dicht am
Klemmring ösenartige Ausbiegungen zur Aufnahme von Klemmschrauben vorgesehen sind.
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Im Prinzip kommt man daher lediglich mit einem einzigen Drahtstück
aus, das sich durch eine Schraube verspannen läßt.
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Bei einer Ausführung, insbesondere für im Mittelteil anzubringende
Halteorgane, wird der Klemmring durch zwei halbkreisförmige Ausbiegungen zwischen
zwei Klemmstellen gebildet, von welchen die Tragarme in Form schlanker Tropfen diametral
wegragen. Es kann sich um zwei solche Haltearme handeln, aber auch um mehrere, die
dann sternförmig vom Klemmring ausgehen.
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Bei den seitlich liegenden Behälterstutzen wird zweckmäßigerweise
der Klemmring als geschlossener Ringteil ausgebildet, der über eine einzige Klemmstelle
mit den Tragarmen in Verbindung steht, die wiederum als geschlossener Doppelbügel
ausgebildet sind. Auf diese Weise kann man von der etwas zur Behältermitte gerückten
Öffnung weiter nach außen greifen. Selbstverständlich können auch zwei solche Doppelbügel
auf entgegengesetzten Seiten eines Ringteiles vorgesehen werden.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt.
Es zeigt Fig. 1 eine Seitenansicht eines erfindungsgemäß ausgeführten Haushalt-Heizölbehälter,
F
i g. 2 eine Ansicht dieses Behälters von links in F i g. 1 gesehen, F i g. 3 einen
größeren Schnitt durch den Einfüllstutzen des Behälters, Fig. 4 eine Ansicht von
oben auf einen Drahtbügel zum Festklemmen und Halten der Blase im Behälter, Fig.
5 eine Ansicht dieses Bügels von der Seite gesehen, F i g. 6 einen anderen Drahtbügel
in einer Ansicht von oben und Fig. 7 diesen Drahtbügel von der Seite gesehen.
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In der Zeichnung ist mit 1 ein üblicher Haushalt-Heizölbehälter bezeichnet,
in dem eine Innenblase 2 angeordnet ist. An einer Stirnwand des Behälters 1 ist
ein Anschluß 3 für einen Schlauch 31 aus durchsichtigem Kunststoff angebracht, der
in der Ringecke zwischen dem überstehenden Teil des Mantels und einer Stirnwand
des Behälters bis an dessen oberem Rang entlang hochgeführt ist und das Eindringen
von 01 in den Raum zwischen Behälter und Blase erkennen läßt.
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Mit 4 und 5 sind die üblichen Behälterstutzen bezeichnet, wobei gemäß
F i g. 3 der Stutzen 5 ein Einsatzstück aufweist, dessen Einfüllöffnung 51 durch
einen Deckel 52 verschließbar ist und das mit einem Stutzenteil 53 versehen ist,
um dessen unteren Rand ein Ring 6 geschweißt ist. An Stelle dieses Ringes können
auch einzelne Vorsprünge vorhanden sein oder es kann ein geschlossener Ringwulst
aus dem Behälterblech ausgeformt sein, wie dies beim Rohrstutzen 41 in F i g. 3
a durch 42 angedeutet ist.
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Das allgemein mit 7 bezeichnete Halteorgan gemäß den F i g. 4 und
5 wird als geschlossener Drahtring mit etwa 5 mm Stärke ausgebildet, der aus zwei
mittleren, halbkreisförmig gebogenen Teilen 71 und zwei nach außen diametral wegragenden
Teilen 72 in der Umrißform schlanker Tropfen besteht, die der Kontur des Behälters
entsprechend nach unten abgebogen sind. Zwischen den Teilen 71, 72 ist der Draht
zur Bildung von Ösen 73 ausgebogen, durch welche Klemmschrauben mit Muttern 74 gesteckt
werden.
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Das wiederum als geschlossene Drahtschleife ausgebildete Halteorgan
7' nach den Fig. 6 und 7 besteht im wesentlichen aus einer Kreisringschlaufe 75
und einer langgestreckten Doppel-Schlaufe76, zwiscben welchen Ösen 73 ausgeformt
sind und eine Klemmschraube 74 angeordnet ist.
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Nach dem Eindringen und lockeren Ausrichten der Kunststoffblase2
im Behälter 1 wird zunächst das Halteorgan 7 bei gelösten Klemmschrauben 74 soweit
zusammengedrückt, daß es sich durch die Öffnung 51 einbringen läßt. Innerhalb der
Blase werden dann die Halbringteile 71 auseinandergezogen und so über den Ringansatz
6 des Stutzens 53 gelegt, daß sie den Öffnungsrand der Blase gegen die Außenfläche
des Rohrstutzens 53 halten. Die Tragarme 72 werden dabei so gedreht, daß sie in
Umfangsrichtung
zu liegen kommen, und dann werden die Klemmschrauben 74 eingesetzt
und angezogen.
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Auch die Halteorgane 7' werden durch die Öffnung 51 eingebracht und
in der gleichen Weise an den Rohrstutzen 41 befestigt, wie dies zuvor für das Halteorgan
7 beschrieben worden ist. Nachdem auch dort die Klemmschrauben angezogen sind, ist
die Blase im oberen Bereich satt an der Behälterwand anliegend gehalten, und das
Öl kann eingefüllt werden. Zwischen der Blase und der Wand bleibt aber ein ausreichender
Zwischenraum vorhanden, der eine Überwachung durch gesonderte Geräte ermöglicht.