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Anordnung einer Vorrichtung zur Reinigung der dem Fahrgastraum von
Kraftfahrzeugen zuzuführenden Umgebungsluft Die Erfindung bezieht sich auf eine
Anordnung einer Vorrichtung zurwReinigung der dem Fahrgastraum von Kraftfahrzeugen,
insbesondere Personenk-aft agen zuzuführenden Umgebungsluft, welche über in festen
oder beweglichen Teilen der Karosseriehaut angeordnete Öffnungen in die Heiz- und
Belüftungsanlage des Fahrgastraumes eintritt.
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Zur Reinigung der dem Fahrgastraum über eine Heiz- und Belüftungsanlage
zugeführten Luft ist es bekannt, zwischen den Öffnungen in der Karosseriehaut und
der Heiz- und Belüftungsanlage ein Filter anzuordnen. Es ist auch bekannt, nur in
der Heizanlage zur Reinigung der zuströmenden Umgebungsluft ein Filter anzuordnen,
um eine mit erwärmter und ungereinigt dem Fahrgastraum zugeführter Umgebungsluft
verbundene Geruchsbelästigung zu vermeiden.
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Der wesentliche Nachteil dieser Filter besteht darin, daß deren Volumen
für eine einwandfreie Reinigung der zuströmenden Umgebungsluft zu klein ist, weil
der Einbauraum für ein Filter in der Heiz- und Belüftungsanlage oder in der Karosserie
durch die zahlreichen, für den Betrieb des Kraftfahrzeuges erforderlichen Hilfseinrichtungen
äußerst beschränkt ist.
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Um diesen Nachteil zu beseitigen, schlägt die Erfindung vor, daß die
aus Filter, Gehäuse sowie Luftführungen bestehende Vorrichtung der/den Öffnung(en)
bzw. einer Unterbrechung in der Karosseriehaut vorgeschaltet ist.
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Die erfindungsgemäße Anordnung des Filters vor einer Öffnung bzw.
einer Unterbrechung in der Karosseriehaut ermöglicht
es in vorteilhafter
Weise, das Filter für die dem Fahrgastraum zuzuführende Umgebungsluft großvolumig
auszubilden. Damit können die an sich bekannten Vorteile guter Staubspeicherung
sowie der Abscheidung auch feinsten Staubes erzielt werden. Zudem brauchen solche
Filter erst nach längeren Intervallen gereinigt bzw.
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ausgetauscht zu werden. Ferner ist es durch die Erfindung möglich,
das Filter so großvolumig auszubilden, daß dieses auch bei größtem Luftdurchsatz,
wie er beispielsweise zur Scheibenentfrostung erforderlich ist, einen geringen Strömungswiderstand
aufweist. Damit kann ein Gebläse geringerer Leistung in die Heiz- und BelüSungsanlage
eingebaut werden.
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In Ausgestaltung der Erfindung wird vorgeschlagen, daß die Vorrichtung
auf einer der Frontscheibe vorgelagerten Haube angeordnet ist, wobei sich das Filter
zwischen den in den Randbereichen der Haube angeordneten Öffnungen erstreckt, denen
die gereinigte Luft über das die Öffnungen sowie das Filter abdeckende Gehäuse zugeführt
ist, weiches einen zur Frontscheibe gerichteten Einlaß für die zu reinigende Umgebungsluft
aufweist.
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Dem Vorstehenden ist ohne weiteres zu entnehmen, daß die erfindungsgemäße
Vorrichtung auch nachträglich bei vorhandenen Öffnungen zum vorgenannten Zweck in
einer vorderen Motorhaube oder im Windlauf auf der Karosseriehaut angebracht werden
kann. Diese Nachrüstung gestaltet sich in vorteilhafter Weise einfach, wenn die
Vorrichtung als eine Baueinheit ausgebildet ist.
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Durch den zur Frontscheibe gerichteten Lufteinlaß des Gehäuses ist
in vorteilhafter Weise eine direkte Beaufschlagung des Filters durch Regen, Staub
Schmutz sowie Insekten vermieden. Damit ist die Wirkung des Filters
über
einen längeren Zeitraum gewährleistet und außerdem läßt sich durch diese Mitnahme
das Gehäuse mit seinem Lufteinlaß im Gebiet größten Staudruckes vor der Frontscheibe
anordnen.
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Mit der Erfindung, d.h. mit der Möglichkeit, das Filter großvolumig
ausbilden zu können, ist im Hinblick auf die in verkehrsdichten Bereichen mit Schad-
und Geruchsstoffen angereicherte Umgebungsluft ein weiterer wesentlicher Vorteil
gegeben, nämlich das Filter aus Aktivkohle zu bilden. Ein derartiges Filter bietet
den Vorteil, die bei längerer Einwirkung die Konzentration sowie das Wohlbefinden
des Fahrers herabsetzenden Schad- und Geruchsstoffe weitgehendst aus der dem Fahrgastraum
zuzuführenden Luft auszuscheiden.
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Weitere Einzelheiten der Erfindung sind in den Zeichnungsbeschreibung
eines bevorzugten AusfUhrunbeignieles erläutert.
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Die Zeichnung zeigt in Figur 1 eine auf einer Motorhaube angeordnete
Vorrichtung in Draufsicht, in Figur 2 einen Schnitt gemäß der Linie II-II durch
die V*rrichtung im Bereich des Filters und in Figur 3 einen Schnitt gemäß der Linie
III-III durch die Vorrichtung im Bereich einer Lufteintrittsöffnung in der Motorhaube.
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In sämtlichen Figuren ist mit 1 eine der Frontscheibe 2 vorgelagerte
Motorhaube bezeichnet, in deren Handbereichen 3, 3' 3e eine Öffnung 4, 4' angeordnet
ist. Zwischen die sen nahe der Frontscheibe 2 in der Motorhaube 1 angeordneten Öffnungen
4, 4' erstreckt sich ein vorteilhafterweise aus Aktivkohle gebildetes Filter 5,
welches mit seinen Stirnseiten gegen die Luftleitbleche 6, 6' anliegt.
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Das den Öffnungen 4, 4' vorgeschaltete Filter 5 ist einschließlich
der Öffnungen 4, 4' von einem beispiels weise einstöckig aus Blech oder Kunststoff
gefertigten Gehäuse 7 abgedeckt, welches sich annähernd über die gesamte Breite
der Motorhaube 1 erstreckt. Das Gehäuse 7 ist z. B. unter Zwischenlage eines Keders
(nicht dargestellt) dichtend mit der Motorhaube 1 verbunden und weisteinen Lufteinlaß
8 auf, der sich über die gesamte Länge des Filters 5 erstreckt. Der Lufteinlaß 8
ist zur Frontscheibe 2 gerichtet und befindet sich auf der Längsseite 9 des Gehäuses
7. Dieses ist dabei auf der Motorhaube 1 derart angeordnet, daß sich der Lufteinlaß
8 im Gebiet größten Staudruckes vor der Frontscheibe befindet. Der in Fahrtrichtung
gesehen strömungsgünstig ausgebildete Abschnitt 10 des Gehäuses 7 bildet im Bereich
des Filters 5 mit dessen Reinluftseite 11 sowie einem Abschnitt 12 der Motorhaube
1 einen kanalartigen Raum 13.
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Die gemäß den Pfeilen a zuströmende Umgebungsluft tritt über den Lufteinlaß
8 in das Filter 5 ein und verläßt dieses auf der Reinlutseite 11, um in den Raum
13 einzutreten. Von hier aus strömt die gereinigte Luft den beiden oeffnungen 4
und4' zu und tritt über diese gemäß Pfeil b jeweils in einen bdspielsweise karosserieseitig
angeordneten Luftführungskanal 14 ein, der mit der Heiz- und Belüftungsanlage des
Fahrgastraumes in Verbindung steht.
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Im Rahmen der Erfindung ist es auch möglich, bei einer im mittleren
Bereich der Motorhaube nahe der Frontscheibe angeordneten Öffnung für die zuzuführende
Umgebungsluft zu beiden Seiten dieser Öffnung je ein Filter anzuordnen und die beiden
Filter sowie diese Öffnung durch ein
Gehäuse gemäß der Erfindung
abzudecken. Werden die in den beiden Beispielen beschriebenen Vorrichtungen jeweils
als eine Baueinheit ausgebildet, so kann in vorteilhafter Weise ein Kraftfahrzeug
auch nachträglich mit einer derartigen Vorrichtung zur Reinigung der dem Fahrgastraum
zuzuführenden Umgebungsluft ausgerüstet werden.
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PatentanapFUcheo