DE2038070C3 - Halbleiter-Hochspannungsgleichrichter - Google Patents
Halbleiter-HochspannungsgleichrichterInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Halbleiter-Hochspannungsgleichrichter,
bei dem eine Anzahl ungekapselter Gleichrichterelemente in durchgehenden, in ihrer
Flächenamdehnung den Gleichrichterelementen angepaßten Aussparungen eines Isolierstoffträgerkörpers
angeordnet, über Kontaktbauteile elektrisch verschaltet und in einem Gehäuse eingeschlossen sind.
Es sind Halbleiter-Hochspannungsgleichrichter bekannt, bei denen einzelne in Glasröhrchen gekapselte
Gleichrichterelemente auf einer Kunststoffleiste aufgereiht sind und diese Baueinheit in einem Kunststoffrohr
vergossen ist (DT-AS 11 30 077).
Ferner ist es bekannt, aus gekapselten und auf Kühlbleche montierten Gleichrichterelementen unter
Verwendung geeigneter Montageteile eine Hochspannungsgleichrichtereinheit aufzubauen (DT-PS
Π 04 619).
Weiterhin ist es bekannt, gekapselte Gleichrichterelemente auf einer Seite einer mit Durchbohrungen
versehenen Halterungsplatte aus Kunststoff so anzuordnen, daß die Anschlußdrähte durch die Bohrungen
hindurchgefiihrt werden und auf der Rückseite zu einer elektrischen Reihenschaltung verbunden sind (DT-PS
04 069).
Außerdem sind Anordnungen bekannt, bei welchen ungekapselte scheibenförmige Gleichrichterelemente in
einem Keramikrohr gestapelt und mit Hilfe von an dessen beiden Enden angeordneten Spiralfedern fest
zusammengehalten und gleichzeitig kontaktiert sind (DT-PS Kl 93 018 und DT-PS 11 26 517).
Die mit gekapselten Gleichrichterelementen aufge-
bauten Anordnungen erfordern einen großen Platzbedarf und einen hohen Aufwand an Material und
Fertigungszeit Ein Stapelaufbau mit ungekapselten Gleichrichterelementen zeigt im allgemeinen ungünstige Wärmeableitungsverhältnisse und, dadurch bedingt,
nur geringe Überlastungsfähigkeit sowie häufig Schwierigkeiten zur Erzielung einer einwandfreien Kontaktgabe.
Bei einer weiteren bekannten Anordnung ist eine Anzahl von ineinander parallelen Gleichrichterelementestapeln geringer Höhe zwischen zwei Leisten
eingespannt, jeder Gleichrichterstapel ist mit Hilfe einer Druckfeder gehaltert, und die Kontaktierung
sowie die elektrische Verschaltung der Stapel ist durch untergelegte Bleche hergestellt. Diese bekannte Anordnung entspricht jedoch im Hinblick auf Wirtschaftlichkei'. und erzielbare Betriebsspannungen nicht in allen
Fällen den gestellten Anforderungen (DT-PS8 37 421).
Der Erfindung lag die Aufgabe zugrunde, einen
Halbleiter-Hochspannungsgleichrichter mit ungekapselten Gleichrichterelementen zu schaffen, der gegenüber
bekannten Anordnungen rationeller herstellbar ist und verbesserte thermische und elektrische Eigenschaften
aufweist.
Die Erfindung besteht bei einem Halbleiter-Hoch-Spannungsgleichrichter
der eingangs erwähnten Art darin, daß der Isolierstoffträgerkörper leistenförmig
ausgebildet und mit wenigstens einer Reihe von Ausspaningen vergehen ist, daß zur Kontaktierung und
Verschaltung der in den Aussparungen angeordneten Gleichrichicrelemente Kontaktieren aus Isolierstoff
vorgesehen sind, die mit den Aussparungen übereinstimmend angeordnete und diesen angepaßt ausgebildete
öffnungen aufweisen und an der Innenfläche sowie in der Umgebung der Öffnungen metallisiert sind, daß auf
mindestens eine Kontaktleiste getrennte metallische Leiterbahnen aufgebracht sind, welche jeweils diejenigen
benachbarten Öffnungen, die den zur Herstellung der notwendigen Reihenschaltung zu verbindenden
Kontaktseiten jeweils zweier aufeinanderfolgender Gleichrichterelemente zugeordnet sind, sowie Anfang
und/oder Ende der Reihenschaltung mit am Kontaktleistenende
angeordneten und als Leitungsanschluß dienenden Metallisierungen verbinden, daß an beiden
Seiten des Isolierstoffträgerkörpers jeweilr eine Kontaktleiste
so angelegt ist. daß die Metallisierung jeder öffnung an einem Gleichrichterelement anliegt und die
Leiterbahnen die elektrischen Verbindungen der in entsprechender Orientierung angeordneten Gleichrichterelemente
im Verlauf der Reihenschaltung bilden. und daß der aus Isolierstoffträgerkörper uno Kontaktleisten
bestehende Aufbau an beiden Enden mit Hufe eines aufgesteckten, metallischen Kontaktstücks zusammengespannt
und an allen Kontaktstellen verlötet ist.
Anhand der in den Fig. 1 bis 4 dargestellten Ausführungsbeispiele werden Aufbau und Wirkungsweise
des Gegenstandes der Erfindung aufgezeigt und erläutert. Für gleiche Teile sind in allen Figuren jeweils
gleiche Bezeichnungen gewählt.
Fig. la zeigt in Draufsicht und Fig. Ib im Schnitt einen Isolierstoffträgerkörper zur Aufreihung von
tablcttenförmigen Gleichrichterelementen. Fig. 2a in
Draufsicht und Fig. 2b im Schnitt ein streifenförmiges Kontaktbauteil zur Kontaktierung der aufgereihten
Elemente. In Fig. 3 ist der aus Trägerkörper und an dessen beiden Seilen angeordneten Kontaktbautoilen
bestehende Aufbau des Gegenstandes der Erfindung dargestellt, und Fig. 4 zeigt im Schnitt eine andere
Ausführungsform für einen isolierstoffträgerkörper zur Aufnahme von Gleichrichterelementen.
Der in Fig. la dargestellte leistenförmige isolierstoffträgerkörper 1 mit beispielsweise rechteckigem
Querschnitt weist in der Längsachse angeordnete, kreisförmige Aussparungen 2 zur Aufnahme einer für
die jeweilige Reihenschaltung vorgesehenen Anzahl von kontaktierfähigen Gleichricbterelementen 4 auf.
Für den gegenseitigen Abstand der Aussparungen 2 ist der ausreichende Isolationsabstand zwischen den
jeweils benachbarten und auf unterschiedlichem Potential liegenden Kontaktseiten aufeinanderfolgender
Gleichrichterelemente maßgebend. Die Flächenausdeh nung der Aussparungen 2 ist derjenigen der vorzugsweise
aus einer Halbleiterscheibe und an deren beiden Seiten befestigten Kontaktronden bestehenden Gleich
richterelemente 4 in der Weise angepaßt, daß diese,
beispielsweise an ihrer Mantelfläche mit einem Schutzlack abgedeckt, mit Haftsitz eingefügt werden können.
Die Länge des Isolierstoffträgerkörpers 1 ist von der räumlichen Aufteilung der vorgesehenen Anzahl Aussparungen
2 abhängig. Seine Dicke wird durch die Dicke der vorgesehenen Gleichrichterelemente sowie durch
fertigungstechnische Gesichtspunkte bestimmt.
Der Isolierstoffträgerkörper I besteht aus elektrisch
isolierendem Material, beispielsweise aus Keramik oder
Kunststoff. Das Material wird durch die jeweils an das thermische Verhalten, die Kriechstromfestigkeit und die
Spannungsbelastbarkeit gestellten Forderungen bestimmt. Bei Verwendung von Keramik hat sich
Oxidkeramik als vorteilhaft erwiesen. Bei Verwendung von Kunststoffen kommen insbesondere Epoxidharze
oder Melaminharze in Betracht. Letztere können zur Verbesserung ihrer elektrischen und thermischen
Eigenschaften noch glasfaserverstärkt sein. Weiterhin kann der Kunststoff zur Erhöhung der Kriechstromfestigkeit
noch lackiert sein und zusätzlich zwischen benachbarten Aussparungen jeweils eine quer verlaufende
Rippe oder Rille aufweisen.
Fig. Ib zeigt im Schnitt die Anordnung eines in eine
Aussparung 2 des Isolierstoffträgerkörpers 1 eingefügten Gleichrichterelements 4, das gemäß der Darstellung
auf beiden Seiten herausragt. Es ist vorzugsweise mittels Haftsitz fixiert, der zur Halterung des Gleichrichterelements
beim Kontaktieren ausreicht, so daß die miteinander zu verbindenden Kontaktseiten benachbarter
Gleichrichterelemente mit Hilfe einer stegförmigen Leiterbahn in vorteilhafter Weise elektrisch in Reihe
geschaltet werden können.
Dazu dient das in F1 g. 2a dargestellte, streifenförmig
ausgebildete und weiterhin als Kontaktleiste 11
bezeichnete Kontaktbauteil. Die Kontaktleiste 11 weist
öffnungen 12 auf, deren Fläche vorzugsweise kleiner ist als diejenige der Aussparungen 2 des Isolierstofftragerkörpers,
und die nach Anzahl und Anordnung mit dessen Aussparungen 2 jeweils zentrisch übereinstimmen,
wenn Isolierstoffträgerkörper und Kontaktleiste 11 deckungsgleich aufeinanderliegen. An der Innenfläche
der öffnungen 12 sowie wenigstens in deren Umgebung ist die Kontaktleiste 11 jeweils beispielsweise nach Art
der Kaschierung von Leiterplatten für gedruckte Schaltungen metallisiert. Außerdem weist sie an einem
Ende ihrer einen Seite zur Herstellung eines äußeren Leitungsanschlusses für die Reihenschaltung eine
Metallisierung 14 und eine von dieser zur benachbarten ersten öffnung 12 verlaufende, streifenförmige Leiterbahn
13 auf. Zur Reihenschaltung von jeweils zwei benachbarten Gleichrichterelementen sind die Metalli-
sierungen der entsprechend zugeordneten öffnungen
12 jeweils durch eine Leiterbahn 13 miteinander verbunden. Die Ausdehnung der Metallisierungen in der
Umgebung der öffnungen 12 entspricht angenähert der Flächenausdehnung der vorgesehenen Gleichrichterelemente.
Die Dicke der aus gut lötfähigem Material, vorzugsweise aus Kupfer, bestehenden Leiterbahnen 13
ist unkritisch, da sie bei der zur Kontaktierung und elektrischen Verschaltung der Gleichrichterelemente 4
voigesehenen Tauchlötung noch eine Lotbeschichtung
erhalten. Die Kontaktleiste 11 kann ebenfalls aus Keramik bestehen, ist vorzugsweise jedoch aus einem
Kunststoff, insbesondere aus einem zur Herstellung von Leiterplatten verwendbaren Material, angefertigt.
In Fig. 2b ist die Kontaktleiste 11 im Schnitt durch
eine öffnung 12 dargestellt. Die vorgesehene Metallisierung auf einer Seite der Kontaktleiste greift über die
Innenfläche der öffnungen auf die andere Seite durch. Dabei verbleibt eine im Vergleich zur Flächenausdehnung
der Gleichrichterelemente kleinere öffnung, die bei der vorzugsweise durch Eintauchen in ein Lötbad
erfolgenden Lotkontaktierung einen Kanal für das Lot zur Kontaktfläche des jeweiligen Gleichrichterelements
darstellt.
Fig. 3 zeigt im Schnitt einen aus Isolierstoffträgerkörper 1 und an dessen beiden Seiten angeordneten
Kontaktleisten 11 bestehenden Aufbau des Gegenstandes der Erfindung. Die Längsausdehnung ist beliebig
und durch Unterbrechung der Längskanten angezeigt. In den Isolierstoffträgerkörper 1 sind Gleichrichterelemente
4 in abwechselnd unterschiedlicher und durch ein Dreieck angedeuteter elektrischer Orientierung eingebracht.
Zu ihrer Kontaktierung ist auf beiden Seiten des Isolierstoffträgerkörpers je eine Kontaktleiste 11
flächenhaft angepaßt so angelegt, daß die Leiterbahnen
13 auf der dem Isolierstoffträgerkörper abgewandten Seite liegen, und daß die Öffnungen 12 mit ihrer
Metallisierung flächenhaft an den Kontaktseiten der Gleichrichterelemente 4 anliegen und zentrisch mit
diesen übereinstimmen. Die in Fig.2a dargestellte Ausführungsform des Kontaktstreifens ist auf der
rechten Seite des Isolierstoffträgerkörpers 1 angeordnet. Die Ausbildung der Kontaktleisten 11 und die
Anordnung der Metallisierungen 14 und der Leiterbahnen 13 richten sich nach Anzahl und Anordnung der
Gleichrichterelemente. Bei ungerader Anzahl sind beide Kontaktstreifen gleich ausgebildei und zur Querachse
des Isolierstoffträgerkörpers spiegelsymmetrisch angeordnet, so daß den ersten äußeren Leitungsanschluß
der Reihenschaltung beispielsweise die Metallisierung
14 der rechtsseitig am Isolierstoffträgerkörper angeordneten Kontaktleiste 11 und den weiteren äußeren
Leitungsanschluß die am gegenüberliegenden Ende der linksseitig angeordneten Kontaktleiste befindliche Metallisierung 14 bildet Die bei einer solchen Anordnung
gegebene Seitenvertauschbarkeit der Kontaktleisten 11
stellt einen weiteren Vorteil des Erfindungsgegenstandes dar. Bei gerader Anzahl der Gieichrichterelemente
weist dagegen eine der beiden Kontaktleisten an jedem Ende eine Metallisierung 14 und zwischenliegende
Leiterbahnen 13 auf, während die andere Kontaktleiste nur mit Leiterbahnen 13 versehen ist.
Ober die Endabschnitte des gestreckten Aufbaus gemäß der Darstellung in Fig.3 ist jeweils ein
beispielsweise U-förmig oder becherförmig ausgebildetes Kontaktstück 21 gesteckt das den Isolierstoffträgerkörper 1 und die Kontaktleisten 11 zur Durchführung
eines Lötprozesses geeignet zusammenspannt und bei der fertigen Anordnung jeweils einen Pol der
Reihenschaltung mit einem metallischen Bauteil am zugeordneten Ende des Gehäuses verbindet. Die
Schenkelenden des Kontaktstücks können zum leichteren Aufstecken nach außen gebogen sein.
Die Kontaktleisten können ferner in der Weise ausgebildet und angeordnet sein, daß die Leiterbahner
13 auf der dem Isolierstoffträgerkörper zugewandten Seite und die Metallisierungen 14 auf der dem
Isolierstoffträgerkörper abgewandten Seile liegen.
Weiterhin können die Kontaktleisten auch in der Weise ausgestaltet sein, daß durch Ausfüllung der
öffnungen 12 mit Lotmetall stiftförmige Kontaktteile gegeben sind, die auf den Kontaktseiten der Gleichrichterelemente
aufliegen, und daß mit Hilfe eines lötfähigen Überzuges auf den Gleichrichterelemcn'eii
und auf den Metallisierungen durch eine Wärmebehandlung, welcher der aus Isolierstoffträgerkörper und
Kontaktleisten gebildete Aufbau unterworfen wird, eine feste Verbindung an allen Kontaktstellen des Aufbaus
gewährleistet ist.
Vorteilhafte Weiterbildungen des Gegenstandes der Erfindung bestehen darin, daß die Aussparungen 2 des
Isolierstoffträgerkörpers 1 in Reihen und Spalten mil oder ohne Versetzung angeordnet sind.
Eine andere Weiterbildung ist gemäß der Darstellung in F i g. 4 dadurch gegeben, daß ein Isolierstoffträgerkörper
31 auf einander gegenüberliegenden Seiten Aussparungen 32 dergestalt aufweist, daß jeweils eine
Aussparung der einen Seite mit der gegenüberliegenden Aussparung der anderen Seite zur räumlichen und
elektrischen Reihenschaltung zweier Gleichrichterelemente dienen. Die Aussparungen 32 sind über eine
Durchbohrung 33 miteinander verbunden. Zur Befestigung der Gleichrichterelemente und zu ihrer gegenseitigen
galvanischen Verbindung sind die dafür vorgesehe nen Flächen der Aussparungen 32 und die Durchbohrung
33 mit einer zusammenhängenden Metallisierung (34, 35) versehen. Die äußeren Kontaktseiten je zweier
benachbarter Gleichrichterelemente der gleichen Trägerkörperseite sind mit Hilfe einer angelegten
Kontaktleiste kontaktiert und verschaltet.
Ein weiteres vorteilhaftes Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes ist in der Weise ausgestaltet
daß der Isolierstoffträgerkörper gleichzeitig als Kontaktleiste vorgesehen und ausgebildet ist.
Zur richtigen gegenseitigen Zuordnung der streifenförmigen
Bauteile können dieselben Markierungen beispielsweise Kerben, aufweisen, die an übereinstimmenden
Kanten angebracht sind.
Der Gegenstand der Erfindung ermöglicht ir einfacher Weise auch die Ausbildung von Hochspannungsgleichrichtern in beliebiger Satzschaltung. Zui
Erzielung einer Dreiphasen-Sternschaltung kann dei Isolierstoffträgerkörper 1 drei zueinander parallele
Reihen von Aussparungen 2, 32 aufweisen. Entspre chend kann jede Trägerkörperseite mit einer oder drei
angepaßt ausgebildeten Kontaktleisten 11 belegt sein so daß drei voneinander unabhängige, geeignet
elektrisch zu verbindende Reihenschaltungen gegeber sind.
Zur Herstellung von Gleichrichteranordnungen gemäß der Erfindung wird ein Isolierstoffträgerkörper 1
mit Gleichrichterelementen 4 bestückt Anschließend wird an jeder Seite eine angepaßt ausgebildet«
Kontaktleiste flächenhaft so angelegt daß die Metallisierung der öffnungen 12 mit den Kontaktseiten dei
jeweils zugeordneten Gleichrichterelemente überein-
stimmt. Die zu einem leistenförmigen Aufbau gestapelten
Bauteile werden durch Aufstecken eines Kontaktstücks 21 an jedem Ende zusammengehalten. Durch
Eintauchen des Aufbaus in ein Lötbad weiden gleichzeitig alle Gleichrichterelemente mit ihren zugeordneten
Leiterbahnen 13 kontaktiert und zusätzlich mit dem Kontaktstück fest verbunden. Nach der
elektrischen Prüfung wird der erfindungsgemäße Aufbau in bekannter Weise gekapselt.
Eine wirtschaftlichere Herstellung wird dadurc erzielt, daß Isolierstoffträgerkörper und Kontaktleiste
in größeren Längen vorgefertigt sind und im Verlai ihrer Länge jeweils übereinstimmend mit Markierunge
zur Zerteilung verschen, in der vorbeschriebenen Weis
zusammengebaut und kontaktiert werden, und da anschließend eine Zerteilung in der durch die gewünscl
te Schaltung bestimmten Baulänge erfolgt.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (10)
1. Halbleiter-Hochspannungsgleichrichter, bei dem eine Anzahl ungekapselter Gleichrichterelemente
in durchgehenden, in ihrer Flächenausdehnung den Gleichrichterelementen angepaßten Aussparungen
eines Isolierstoffirägerkörpers angeordnet, über Kontaktbauteile elektrisch verschaltet und
in einem Gehäuse eingeschlossen sind, dadurch
gekennzeichnet, daß der Isolierstoffträgerkörper (1) leistenförmig ausgebildet und mit
wenigstens einer Reihe von Aussparungen (2) versehen ist, daß zur Kontaktierung und Verschaltung
der in den Aussparungen (2) angeordneten Gleichrichterelemente (4) Kontaktleisten (11) aus
Isolierstoff vorgesehen sind, die mit den Aussparungen (2) übereinstimmend angeordnete und diesen
angepaßt ausgebildete Öffnungen (12) aufweisen und an der Innenfläche sowie in der Umgebung der
Öffnungen metallisiert sind, daß auf mindestens einer Kontaktleiste getrennte metallische Leiterbahnen
(13) aufgebracht sind, welche jeweils diejenigen benachbarten öflnungen (12), die den zur Herstellung
der notwendigen Reihenschaltung zu verbindenden Kontaktseiten jeweils zweier aufeinanderfolgender
Gleichrichterelemente (4) zugeordnet sind, sowie Anfang und/oder Ende der Reihenschaltung
mit am Kontaktleistenende angeordneten und als Leitungsanschluß dienenden Metallisierungen
(14) verbinden, daß an beiden Seiten des Isolierstoffträgerkörpers
(1) jeweils eine Kontaktleiste (11) so angelegt ist, daß die Metallisierung jeder Öffnung
(12) an einem Gleiehrichterelemem (4) anliegt und die Leiterbahnen (13) die elektrischen Verbindungen
der in entsprechender Orientierung angeordneten Gleichrichterelemente im Verlauf der Reihenschaltung
bilden und daß der aus Isolierstoffträgerkörper (1) und Kontaktleisten (11) bestehende Aufbau an
beiden Enden mit Hilfe eines aufgesteckten, metallischen Kontaktstücks (21) zusammengespannt
und an allen Kontaktstellen verlötet ist.
2. Halbleiter-Hochspannungsgleichrichter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Aussparungen
(2) des Isolierstoffträgerkörpers (1) in Reihen und Spalten mit oder ohne Versetzung
angeordnet sind.
3. Halbleiter-Hochspannungsgleichrichter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß auf
einander gegenüberliegenden Seiten eines Isolierstoffträgerkörpers
(31) Aussparungen (32) in der Weise angebracht sind, daß jeweils eine Aussparung
der einen Seite mit der gegenüberliegenden Aussparung der anderen Seite zur räumlichen und
elektrischen Reihenschaltung zweier Gleichrichterelementc dienen, über eine Durchbohrung (33)
miteinander verbunder, und zur Befestigung der Gleichrichterelemente (4) und ihrer gegenseitigen
galvanischen Verbindung geeignet metallisiert sind (34,35).
4. Halbleiter-Hochspannungsgleichrichter nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der
Isolierstoffträgerkörper (1, 31) aus Keramik oder Kunststoff besteht.
5. Halbleiter-Hochspannungsgleichrichter nach Anspruch 1 oder einem der folgenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß zur Reihenschaltung einer ungeraden Anzahl von Gleichrichterelementen
beide Kontaktleisten (11) übereinstimmend mit Leiterbahnen (13) und an einem Ende mit einer als
Leitungsanschluß dienenden Metallisierung (14) versehen sind.
6. Halbleiter-Hochspannungsgleichrichter nach Anspruch 1 oder einem der folgenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß zur Reihenschaltung einer geraden Anzahl von Gleichrichterelementen
eine Kontaktleiste lediglich Leiterbahnen (13) zur Verbindung benachbarter Kontaktseiten zweier
aufeinanderfolgender Gleichrichterelemente und die andere Kontaktleiste Leiterbahnen (13) und an
beiden Enden jeweils als Leitungsanschluß dienende Metallisierungen (14) aufweist.
7. Halbleiter-Hochspannungsgleichrichier nach Anspruch 1 oder einem der folgenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Kontaktleisten (11) aus Keramik oder Kunststoff bestehen.
8. Halbleiter-Hochspannungsgleichrichter nach Anspruch I oder einem der folgenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Isolierstoffträgerkörper gleichzeitig als Kontaktleiste vorgesehen
und ausgebildet ist.
9 Halbleiter-Hochspannungsgieichrichter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das auf
den aus Isolierstoffträgerkörper (1) und Kontaktleiste(n)(U)bestehenden
Aufbau aufgesteckte, metallische Kontaktstück (21) U-förmig ausgebildet ist und
aus einem elastischen Material besteht.
10. Halbleiter-Hochspannungsgleichrichter nach Anspruch 1. dadurch gekennzeichnet, daß das auf
den aus, Isolierstoffträgerkörper (1) und Kontaktleiste(n)(H) bestehenden Aufbau aufgesteckte, metallische
Kontaktstück (21) becherförmig ausgebildet ist.
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