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DE2037871C3 - Scherfolie für Trockenrasierapparate - Google Patents

Scherfolie für Trockenrasierapparate

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Publication number
DE2037871C3
DE2037871C3 DE2037871A DE2037871A DE2037871C3 DE 2037871 C3 DE2037871 C3 DE 2037871C3 DE 2037871 A DE2037871 A DE 2037871A DE 2037871 A DE2037871 A DE 2037871A DE 2037871 C3 DE2037871 C3 DE 2037871C3
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Germany
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holes
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shaving foil
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DE2037871A
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DE2037871B2 (de
DE2037871A1 (de
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Werner 6242 Kronberg Messinger
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Braun GmbH
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Braun GmbH
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Publication of DE2037871B2 publication Critical patent/DE2037871B2/de
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    • B26HAND CUTTING TOOLS; CUTTING; SEVERING
    • B26BHAND-HELD CUTTING TOOLS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B26B19/00Clippers or shavers operating with a plurality of cutting edges, e.g. hair clippers, dry shavers
    • B26B19/38Details of, or accessories for, hair clippers, or dry shavers, e.g. housings, casings, grips, guards
    • B26B19/384Dry-shaver foils; Manufacture thereof

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Manufacturing & Machinery (AREA)
  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Forests & Forestry (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Dry Shavers And Clippers (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Scherfolie für Trockenrasierapparate mit hin- und hergehendem Messerblock, die für den Haardurchtritt eine Vielzahl von durch Stege voneinander getrennte, zumindest über den Hauptteil des Lochfeldes untereinander gemischt angeordnete, als Löcher und Schlitze ausgebildete öffnungen aufweist, wobei die Länge der Schlitze größer als der Durchmesser der Löcher ist.
Grundsätzlich ist man bestrebt, die Scherfolie so dünn zu gestalten, wie es die Erfordernisse der Stabilität gerade noch gestatten, damit die Haare so kurz wie möglich abgeschnitten werden können. Auf der anderen Seite will man aber, um möglichst viele öffnungen in einem Lochfeld unterbringen zu können, Stege, welche die einzelnen öffnungen voneinander trennen, so schmal wie möglich machen; aus Gründen der Stabilität dürfen die Stege insbesondere bei sehr dünnen Folien aber eine bestimmte Breite nicht unterschreiten. Schließlich ist man grundsätzlich bemüht, die geringstmögliche Breite über die ganze Länge der Stege einzuhalten, da auch eine nur stellenweise Verbreiterung der Stege das Öffnungsverhältnis verschlechtert, wobei hier unter »Öffnungsverhältnis« das Verhältnis der gesamten von den Haareintrittsöffnungen eingenommenen Fläche zur Gesamtfläche der Stege verstanden werden soll.
Andererseits ist man bei der Gestaltung des Lochfeldes um möglichst weite Öffnungen bemüht. Die größtmögliche Weite einer Öffnung ist jedoch dadurch begrenzt, daß die Haut sich gerade so weit durch die Öffnungen hindurchwölben darf, daß sie vom Messerblock noch nicht gereizt oder gar verletzt werden könnte. Das Maß dieser Größe ist je nach der Kontur der Öffnung und der Dicke der Scherfolie verschieden.
Konturen von Öffnungen sind in verschiedenartigsten Formen und Variationen bekanntgeworden, die sich in zwei, sich in ihren Eigenschaften grundsätzlich voneinander zu unterscheidenden Typen einordnen lassen: Die eine Form, im folgenden mit »Loch« bezeichnet, ist ein Kreis oder kreisähnlich, also in allen Dimensionen etwa gleich groß; dies ist die günstigste Kontur für das gleichmäßige Eindringen kurzer Haare aus allen Richtungen.
Die andere Öffnungsform ist in einer Dimension deutlich größer als in einer quer dazu liegenden; derarlige Öffnungen sind dann, wenn sie in der einen Dimension langer sind als der Durchmesser des Lochs, geeignet, in Richtung ihrer Längserstreckung auch längere Haare zu erfassen; sie werden im folgenden mit »Schlitz« bezeichnet.
Die Erfahrung hat gezeigt, daß Lochfelder, die nur mit Löchern besetzt sind, längere Haare nicht mehr restlos erfassen und daß Lochfelder, die ausschließlich mit Schlitzen versehen sind, entweder Reizungen der Haut nicht ausreichend vermeiden, oder, falls dieser Nachteil durch reduzierte Schlitzbreite vermieden wurde, eine schlechte Rasierleistung erbringen, auch wenn diese Schlitze in verschiedenen Richtungen verlaufen (deutsche Patentschrift 947 685).
Da beide Öffnungstypen sich gegenseitig ausschließende Vorteile aufweisen, hat man in der Hoffnung, deren Vorteile zu erhalten, deren Nachteile aber zu vermeiden, schon versucht, beide Öffnungstypen in einem Obermesser unterzubringen, wozu man das Lochfeld in Zonen oder Bahnen aufteilte, denen jeweils eine bestimmte Öffnungsform zugeordnet wurde (schweizerische Patentschrift 477 265). Es stellte sich jedoch heraus, daß sich diese Hoffnung nicht erfüllte: die für die einzelnen Öffnungsarten zur Verfügung stehenden Lochfelderzonen sind zu klein, um effektiv werden zu können, das Öffnungsverhältnis des Gesamtlochfeldes wird allein durch die Übergangsstellen schon so schlecht, daß die Rasierleistung gegenüber einem einheitlichen Lochfeld erheblich abnimmt.
Nun ist eine Anordnung bekanntgeworden, in der — mit dem Ziel, ein auch für längere Haare richtungsneutrales Lochfeld zu erhalten — unter Aufrechterhaltung eines guten Öffnungsverhältnisses rautenförmige Schlitze in verschiedenen Richtungen angeordnet sind (deutsche Offenlegungsschrift 1553 668). Im Zusammenhang mit diesem Lochfeld, das nur aus Schlitzen besteht und dem die den oben erwähnten Lochfeldern eigenen Machteile anhaften, ist als Ausführungsform erwähnt, durch Fortlassen eines Teils der Stege und Zusammenfassen je dreier rautenförmiger öffnungen zu einem sechskantigen Loch ein Lochfeld zu schaffen, das sich aus schlitzartigen und aus angenähert kreisförmigen öffnungen zusammensetzt. Zwangsläufig haben in einem diesem Vorschlag entsprechenden Feld die schlitzartigen öffnungen nicht mehr die angestrebten Eigenschaften: Sie können nicht als lange Haare aufnehmende Schlitze angesehen werden, da sie in ihrer größten Länge kurzer als die aus drei dieser öffnungen entstandenen Löcher ausfallen würden und dement-
sprechend nicht einmal mehr zum Erfassen kurzer Haare geeignet sind.
Es ist ferner ein Schersystem der eingangs genannten Art bekannt (USA.-Patentschrift 2 900 719), bei dem abwechselnd kreisförmige Löcher und i.i Form von drei einander überschneidenden, kreisförmigen Aussianzungen gebildete Schlitze in quer zur Bewegungsrichtung des Messerblocks verlaufenden Reihen angeordnet sind. Die nebeneinanderliegenden Loch- and Schliizreihen dieser Scherfolie sind dabei so gegeneinander verse!zt, daß jeweils ein Loch der einen Reihe zwischen Schlitzen der beiden benachbarten Reihen zu liegen kommt. Diese Anordnung der Löcher und Schlitze gewährleistet nur eine unzulängliche Rasierleistung, da einerseits das Öffnungsverhältnis wegen des Vorhandenseins von breiten Stegen zwischen den Öffnungen sehr ungünstig ist und die parallele Ausrichtung sämtlicher Schlitze den Durchtritt längerer Haare nur dann gestattet, wenn diese im wesentlichen parallel zu den Schlitzen liegen. Man isi daher gezwungen, den ao Rasierapparat beim Gebrauch ständig zu drehen und zu wenden, um zumindest einen Teil der längeren Haare erfassen zu können.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einer Scherfolie der eingangs genannten Art eine Loch-Schlitz-Kombination zu schaffen, die es gestattet, Schlitze mit gegenüber den größten Lochabmessungen größeren Längen vorzusehen und sie in wechselnden Richtungen anzuordnen, wobei ein optimales Öffnungsverhältnis ermöglicht werden soll.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß jedes in bekannter Weise eckig ausgebildete Loch oder höchstens Lochpaar von den ihm jeweils zugeordneten Schlitzen dergestalt umgeben ist, daß die Längskanten der Schlitze parallel zu den benachbarten Lochkanten gerichtet und mindestens so lang wie diese benachbarte Lochkante zuzüglich der Breite des benachbarten Schlitzes und zuzüglich der Breite des dazwischenliegenden Steges sind.
Die erfindungsgemäße Loch-Schlitz-Kombination erfüllt die eingangs gestellten Forderungen optimal; kurze und lange Haare können in einem Zuge erfaßt werden, auch wenn sie in verschiedenen Richtungen wachsen, und Löcher und Schlitze können »dicht gepackt« werden, so daß stets ein günstiges öffnungsverhältnis im Lochfeld erzielbar ist. Zur Durchführung bieten sich als Lorhformen Drei- bis Sechsecke an. Eine höhere Eckenzahl würde dem kreisrunden Loch so nahe kommen, daß sich das Öffnungsverhältnis und damit die Rasierleistungen verschlechtern würde. Die Löeher und Schlitze müssen dabei nicht zwingend gleiche Form und Größe bzw. Länge aufweisen, Kombinationen mit verschiedenen Abmessungen sind möglich und unter Umständen zweckmäßig. Gemäß einer bevorzugten vorteilhaften Variante der Erfindung sind die Löeher in bekannter Weise sechseckig und Hie Schlitze als Parallelogramme ausgebildet und so zu den Löchern angeordnet, daß die Schmalseiten der Schlitze mit den quer zu ihnen verlaufenden Sechsecklochkanten fluchten. Bei dieser Anordnung verlaufen jeweils zwei Schlitze in drei unterschiedlichen Richtungen, und Haarwirrlagen lassen sich somit besonders gut erfassen.
Sind in diesem Pa)Ie alle Löcher in Form und Grotte gleich und Schlitze unterschiedlicher Länge vorgese- β| hen, dann ist ein Teil der Schlitze — eben die langen Schlitze — zweckmiQig um ihre doppelte Breite und die doppelte Stegbreite gegenüber den kurzen Schlitzen verlängert.
Schließlich können die Löcher aber auch in bekannter Weise als Quadrate und die Schlitze als Rechtecke ausgebildet sein. Auch diese Ausbildungsform ermöglicht in einfacher Weise verhältnismäßig lange Schütze.
In der Zeichnung sind Ausfünrungsbeispiele der Erfindung dargestellt; es zeigt
F i g. 1 den Scherkopf eines Trockenrasierapparates, F i g. 2 eine Scherfolie in Ansicht,
F i g. 3 eine Vergrößerung aus F i g. 2, wie sie in den folgenden Figuren dargestellt wird,
F i g. 4 ein Lochfeld mit quadratischen Löchern, die mit gleichlangen Schlitzen kombiniert sind,
F i g. 5 ein Lochfeld mit Sechsecklöchern und gleichlangen Schlitzen,
F i g. 6 ein Lochfeld mit Sechsecklöchern und ungleichlangen Schlitzen.
In F i g. 1 ist ein Scherkopf 8 dargestellt, bei dem die Scherfolie I über den Messerblock 9 in bekannter Weise gespannt angeordnet ist. Die Messer 9 sind lamellenurtig ausgebildet und in Richtung der Linie 90, also schrägstehend, angeordnet. Diese Anordnung ist besonders bei dem Lochfeld nach F i g. 4 zu empfehlen.
Die in F i g. 2 dargestellte Scherfolie 1 ist mit einem einheitlichen Lochfeld 2 versehen, von dem der mittels eines Kreises gekennzeichnete Teil 3 in den F i g. 4 bis b vergrößert dargestellt ist. Mit 4 sind Befestigungseinrichtungen bezeichnet.
Bei dem Ausführungsbeispiel der F i g. 4 sind als Ausführungsbeispiel quadratische Löcher 20 dargestellt, deren Lochkanten 201 und 204 als Gerade ausgebildet sind, jeder dieser Lochkanten ist — nur durch je einen Steg 25 bis 28 getrennt — ein Schlitz 21 bis 24 benachbart, dessen Längskanten 211 bis 214 ebenfalls als Gerade ausgebildet sind. Da die entsprechenden einander benachbarten Kanten der Löcher 20 und Schlitze 21 bis
24 parallel zueinander verlaufen, ergeben sich die Stege
25 bis 28 zwangläufig mit gleichbleibender Breite. So wird der Steg 25 durch die beiden Kanten 201, 211, der Steg 26 durch die beiden Kanten 202, 212, der Steg 27 durch die beiden Kanten 203, 213 und der Steg 28 durch die beiden Kanten 204, 214 jeweils des angrenzenden Loches 20 bzw. Schlitzes 21 bis 24 gebildet.
Die Schlitze 21 bis 24 sind entgegen dem Uhrzeigersinn um das von ihnen eingeschlossene Loch 20 herum angeordnet, wobei der Schlitz 21 um die Breite 220 des Schlitzes 22 und die Breite des Steges 26 länger ist als die Lochkante 201 des Lochs 20 und damit auch langer ist als der Durchmesser des Lochs 20. Da die Löcher 20 symmetrisch angeordnet sind, gilt dies auch für die Schlitze 22 bis 24; die Breiten 210, 220, 230 und 240 der jeweiligen Schlitze 21 bis 24 sind also einander gleich; ebenso sind alle Stege 25 bis 28 in ihrer Breite gleich. Mit einem Quadrat als Lochform erhält man bei der aufgezeichneten Öffnungsanordnung Schlitze in zwei winklig zueinander stehenden Richtungen, so daß Haarwirrlagen mit dieser Öffnungskombination bereits recht gut beherrscht werden können.
In F i g. 5 ist ein Lochfeld nach der Vergrößerung 3 in F i g. 3 dargestellt. Alle Löcher 40 sind als Sechsecke ausgebildet. Zu jeder Kante des Sechsecks ist je ein Schlitz 41 bis 46 benachbart angeordnet; beide sind durch die Stege 401 bis <iMM» voneinander getrennt
Es ist ersichtlich, daß das Sechseck Schlitzlagen in drei winklig zueinander stehenden Richtungen ergibt. Auch hier lassen sich Stege 4*1 bis 466 mit gleicher Länge und gleicher und gleichbleibender Breite erzielen, so daß nicht nur die Erfassung langer Haare in je-
der Lage möglich ist, sondern ein sehr günstiges Öffnungsverhältnis erreicht werden kann.
In F i g. 6 ist das Ausführungsbeispiel der F i g. 5 insofern abgewandelt, als neben den kürzeren, gleichlangen Schlitzen 42, 44, 46 gemäß F i g. 6 besonders lange Schlitze 47 im Sechsecklochfeld verteilt angeordnet sind. Auch wenn bei dieser Ausführung kleine Öffnungen 48 entstehen, die kaum zum Schneiden von Haaren geeignet sind, das Öffnungsverhältnis also verschlechtert wird, so ist eine solche, die Gleichmäßigkeit des Lochfeldes nicht störende Ausbildung zweckmäßig, da sie besonders lange Schlitze 47 ermöglicht.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen

Claims (4)

Patentansprüche:
1. Scherfolie für Trockenrasierapparate mit hin- und hergehendem Messerblock, die für den Haardurchtritt eine Vielzahl von durch Stege voneinander getrennte, zumindest über den Hauptteil des Lochfeldes untereinander gemischt angeordnete, als Löcher und Schlitze ausgebildete öffnungen aufweist, wobei die Länge der Schlitze größer als der Durchmesser der Löcher ist, dadurch gekennzeichnet, daß jedes in bekannter Weise eckig ausgebildete Loch (20, 40) oder höchstens Lochpaar von den ihm jeweils zugeordneten Schlitzen (21 bis 24; 41 bis 46; 47); dergestalt umgeben ist. daß die Längskanten der Schlitze parallel zu den benachbarten Lochkanten gerichtet und mindestens so lang wie diese benachbarte Lochkante zuzüglich der Breite des benachbarten Schlitzes und zuzüglich der Breite des dazwischenliegenden Sieges sind. ao
2. Scherfolie nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in bekannter Weise alle Löcher (40) in Form und Größe gleich und Schlitze (42, 44, 46 und 47) unterschiedlicher Länge vorgesehen sind, wobei ein Teil der Schlitze (47) um ihre doppelte Breite as und die doppelte Stegbreite verlängert ist (F i g. 6).
3. Scherfolie nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Löcher (40) in bekannter Weise sechseckig sind und die Schlitze (41 bis 46) als Parallelogramme ausgebildet und so zu den Löchern angeordnet sind, daß die Schmalseiten der Schlitze mit den quer zu ihnen verlaufenden Sechsecklochkanten fluchten (F i g. 5).
4. Scherfolie nach Anspruch I, dadurch gekennzeichnet, daß die Löcher (20) in bekannter Weise als Quadrate und die Schlitze (21 bis 24) in ebenfalls bekannter Weise als Rechtecke ausgebildet sind (F ig. 4).
DE2037871A 1969-08-26 1970-07-30 Scherfolie für Trockenrasierapparate Expired DE2037871C3 (de)

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