DE2036776C3 - Greifklemme für Blechplatten - Google Patents
Greifklemme für BlechplattenInfo
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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Description
Die Erfindung betrifft eine Greifklemme für Blechplatten, mit einem Gehäuse mit einem senkrechten,
unten offenen Schlitz zur Aufnahme der Blechplatte und mit zwei an den beiden Seiten des
Schlitzes einander gegenüberliegenden Klemmbakken, von denen die eine schwenkbar gelagert ist und
mit einem Aufhängeglied über einen Hebelmechanismus verbunden ist, zu dem ein Doppelhebel gehört,
dessen einer Hebelarm mit dem Aufhängeglied und dessen anderer Hebelarm über einen Lenker mit der
schwenkbaren Klemmbacke gelenkig verbunden ist, sowie mit einem an der Stirnseite des Gehäuses
schwenkbar gelagerten Sicherungshebel, durch dessen Schwenken die eine Klemmbacke gegen den
Druck einer Feder in die Öffnungsstellung zu schwenken ist.
senkrecht gelagerte Blechplatten unter Anwendung
eines Hebezeugs in die Waagerechte zu schwenken,
um sie zu bearbeiten, oder auch um eine Blechplatte
an einen anderen Ort zu transportieren.
Die Anordnung eines Sicherungshebels mit zugehörigem Verriegelungsmechanismus hat sich zum
ίο Zwecke der Unfallverhütung als nützlich gezeigt, da
hierdurch ein unbeabsichtigtes öffnen der Greifklemme verbindert werden kann, und z\ 'ar dadurch,
daß bei einem Nachlassen der Zugkraft an der Aufhängung, wie beispielsweise bei einem Anstoßen der
»5 Last während des Transportes, durch den Sicherungsmecbanismus die sich aus dem Druck einer Feder ergebende Klemmkraft aufrechterhalten werden
kann.
Bei einer Greifklemme mit Sicherungshebel muß
ao zum Aufstecken der Klemme auf den Rand einer
Blechplatte der Sicherungshebel in Jie öffnungsstellung
geschwenkt werden, wobei die schwenkbare Klemmbacke mit in die öffnungsstellung genommen
wird. Wird nach dem Aufstecken der Greifklemme
as der Sicherungshebel in die Greifstellung zurückgeschwenkt,
so klemmt die eine schwenkbare Klemmbacke durch den Druck der Feder die in den Schlitz
eingeschobene Blechplatte fest. Bei einem anschließenden Anheben der Blechplatte durch Zug an der
Aufhängung ergibt sich die weitere Klemmkraft aus dem Gewicht der Blechplatte, da die Zugkraft an der
Aufhängung durch einen Hebelmechanismus auf die schwenkbare Klemmbacke übertragen wird. Läßt
diese Zugkraft aber nach, z.B. bei einem Anstoßen der Blechplatte während des Transportes an einen
Hindernis, so sorgt der Druck der Feder für die Aufrechterhaltung einer ausreichenden Klemmwirkung.
Bei bekannten Greifklemmen ist der Sicherungshebel drehbar an einer Seite des Gehäuses gelagert und
verläuft mit seiner Längsachse etwa parallel zum Schlitz, in dem das Blech festzuklemmen ist. Er steht
also etwa senkrecht zu dei Stirnseite des Gehäuses der Greifklemme. Um die Klemmbacke in die öffnungsstellung
zu versetzen, ist der Sicherungshebel um etwa 180° zu schwenken. Dabei wird mittels
eines Exzenters ein Hebelarm des Doppelhebels angehoben, so daß über den Lenker die schwenkbare
Klemmbacke in die öffnungsstellung versetzt wird. Diese Anordnung des Sicherungshebels ist für die
Praxis nur beschränkt geeignet. Es besteht vielfach nämlich ein Bedürfnis danach, aus einem Stapel von
stehenden Blechen, zwischen denen sich nur ein geringer Zwischenraum befindet, eine einzelne Blechplatte
herauszuziehen. Wird in einem solchen Fall die Greifklemme auf den oberen Rand einer Blechplatte
aufgesteckt, so läßt sich der Sicherungshebel nicht einwandfrei nach unten herunterschwenken,
weil er dabei auf eine benachbarte Blechplatte auftrifft. Weiterhin ist diese Anordnung unzweckmäßig,
wenn der Sicherungshebel beispielsweise bei einer liegenden Blechplatte in seine öffnungsstellung geschwenkt
werden soll, da in diesem Fall nicht einwandfrei an ihn heranzukommen ist.
Bei einer weiteren bekannten Ausfühmngsart von Greifklemrnen (USA.-Patentschrift 3 300 242) sind jeweils zwei schwenkbare Klemmbacken vorgesehen. Das erfordert die Anordnung einer Vielzahl einzelner Bauteile und damit einen komplizierten Aufbau. Im
Bei einer weiteren bekannten Ausfühmngsart von Greifklemrnen (USA.-Patentschrift 3 300 242) sind jeweils zwei schwenkbare Klemmbacken vorgesehen. Das erfordert die Anordnung einer Vielzahl einzelner Bauteile und damit einen komplizierten Aufbau. Im
2 03Θ776
™, aber besitzen diese Greifklemimen für die
lemjeßstellung keine Verriegelung. iEtae andere bekannte Greifklemme (USA.-Patent-"^ 3441308) besitzt eine DnickfeJer zum An-
«i wie euch zum öffnen der beweglichen
,nbacke. Diese Druckfeder ist durch einen um ja» schwenkenden Betätigungshebel in ihre
irnstellung zu bringen. Bei geöffneter Klemmbacke
der Betätigungshebel gegen den Uhrzeigersinn I gegen die Kraft der Druckfeder über einen Tot- to
kt zu schwenken. Eine solche Bedienung erfolgt an der Stirnseite des Gehäuses, sondern von
meu her. Die bewegliche Klemmbacke wird dabei
ι der Offenstellung ausschließlich durch die Federet dur Druckfeder gehalten, die über den Tot-
kt des Betätigungshebels geschwenkt ist. Es be-[ dabei die Gefahr, daß bei Erschütterungen der
tifklemme beispielsweise während des Aufsetzens f eine Blechplatte die Druckfeder den Betätigungs-Hndjel
im Uhrzeigersinn schwenkt und mit der dabei »0
frei werdenden Federkraft "ein Zurückschnellen der lOemmbacke in ihre Schließstellung hervorruft.
Diese kraftschlüssige Verriegelung der Klemmbacke ist demzufolge in ihrer Offenstellung nur bedingt betriebssicher,
as
Eine weitere bekannte Greifvorrichtung (deutsche Offenlegungsschrift 1481 760) weist zwei Zahnseg-
»ente auf, an deren Verbindungsgelenk eine Lastlette angreift. Davon betätigt das eine Zahnsegment
eine mittels eines Stößels verlagerbare Andrückrolle,
während am anderen Zahnsegment ein aus zwei Kniegelenkhebeln bestehendes Koppelglied angelenkt
ist Dieses Koppelglied ist mit einem Öffnungshebel versehen, der zum Zurückziehen der Andruckrolle
bzw. einem öffnen der Greifvorrichtung entgegen dem Uhrzeigersinn zum Bewegen der beiden Kniegefcnkhebel
über einen Totpunkt hinwegzuschwenken ist. Auch bei dieser bekannten Greifvoirrichtung wird
die Offenstellung nur mit über einen Totpunkt zu bewegenden Betätigungsmittel eingestellt.. Eine Verriegelung
der Greifvorrichtung in der Offenstellung ist dabei nicht vorgesehen.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Greifklemme für Blechplatten zu schaffen, bei welcher eine Verriegelung
der schwenkbaren Klemmbacke in allen Lagen der Greifklemme und bei allen Arten der Handhabung
in der Offen- wie auch Schließstellung zuverlässig gegeben ist und bei der zugleich der Sicherungshebel
leicht zu handhaben ist.
Gemäß der Erfindung ist dafür vorgesehen, daß der Sicherungshebel durch Schwenken um einen
Winkel von etwa 30 bis 45° die schwenkbare Klemmbacke aus der Klemmstellung in die Öffnungsstellung
mitnimmt und durch eine an seinem Handhebelabschnitt vorgesehene Rastvorrichtung in
seinen Endstellungen feststellbar ist.
Eine derartige Ausbildung bringt den Vorteil mit sich, einwandfrei an den Sicherungshebel bei allen
Benutzungsarten der Greifklemme herankommen zu können und ihn auch aus seiner einen Stellung in die
andere bewegen zu können, da infolge des geringen Schwenkwinkels nicht die Gefahr eine» Anstoßens an
anderen Teilen besteht. Durch die erhebliche Verminderung des vorgesehenen Schwenkwinkels ergibt
sich auch ein wesentlich kürzerer Hebelweg, so daß die wirksame Federkraft gleichmäßiger ist und die
Vorpressung vorteilhafter ist. Es entfällt dabei auch die bei einem Schwenken des Handhebels um 180°
regelmäßig auftrete nie ruckartige Bewegung. Im übrigen ist der Schwenkbereich des Sicherungshebels
auf die Oberfläche der Stirnseite des Gehäuses der Greifklemme begrenzt. Dadurch läßt sich ein Unterhaken
oder Hängenbleiben an Gegenständen oder Seilen weitestgehend vermeiden. Da schließlich der
erfindungsgemäße SicherungsbebeJ in seinen Endstellungen
feststellbar bzw. verriegelbar ist, bleibt in der Offenstellung wie auch in der Schließstellung eine
den äußeren Einflüssen standhaltende Verriegelung gewährleistet.
In baulicher Hinsicht läßt sich die Erfindung mit nur sehr geringem Aufwand verwirklichen, wenn gemäß
einer Ausgestaltung der Sicherungshebel und der Doppelhebel um die Achse eines gemeinsamen
Bolzens schwenkbar gelagert sind, so daß es für die Lagerung des Sicherungshebels keiner zusätzlichen
Mittel bedarf.
Es ist in weiterer Ausführung der Erfindung vorgesehen, daß der Sicherungshebel einen Mitnehmer
als festen Bestandteil aufweist, an dem ein Bolzen des Lenkers anliegt, so daß es also nicht des bei bekannten
Ausführungen vorgesehenen txzenters als ein zusätzliches Teil bedarf. Der an dem Mitnehmer
des Sicherungshebels anliegende Bolzen des Lenkers kann dabei der Verbindungsbolzen dieser Stange mit
dem Doppelhebel sein. Für seine Mitnahme kann der Endabschnitt des Sicherungshebels gabelförmig ausgebildet
sein.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist nachstehend unter Bezugnahme auf eine Zeichnung erläutert.
Darin zeigt
F i g. 1 die Greifklemme in der Seitenansicht und Fig.2 einen Schnitt nach der Linie H-H der
Fig. 1.
Die in der Zeichnung wiedergegebene Greifklemme
besitzt zwei parallelstehende Gehäusewände 1 und 2, die durch Stege 3 auf ihrer Vorder-
und Rückseite fest miteinander verbunden sind. An der Unterseite sind die beiden Wandel und2 mit
einem nach unten offenen und sich in Richtung zur Stirn- bzw. Oberseite des Gehäuses erstreckenden
Schlitz 4 zu sehen. In diesen Schlitz 4 ist eine Blechplatte 5 mit ihrem oberen Randabschnitt einschiebbar,
die festgeklemmt werden soll, um angehoben oder umgelegt zu werden.
Zum Festklemmen der Blechplatte 5 sind zwei Klemmbacken 6 und 7 vorgesehen. Von diesen ist die
Klemmbacke 6 fest mit dem einen Steg 3 bzw. mit beiden Gehäusewänden 1 und 2 verbunden. Die andere
Klemmbacke 7 ist schwenkbar um die Achse eines Gehäusebolzens 9, der in den beiden Seitenwinden
1 und 2 verankert ist.
Im oberen Bereich der Greifklemme ist zwischen den beiden Seitenwänden 1 und 2 ein Doppelhebel
mittels eines Zapfens 11 schwenkbar gelagert. Der eine Hebelaim des Doppelhebels 10 ist gelenkig mit
einer Lasche 12 verbunden, die ihrerseits durch einen Aufhängebolzen 13 drehbar mil einem Aufhängemittel
14 verbunden ist. An dem Ende des anderen Hebelarmes vom Doppelhebel 10 ist das Auge
eines Lenkers 15 unter Verwendung eines Bolzens gelagert. Dieser Bolzen 16 ragt mit seinem Endabschnitt
durch einen bogenförmigen Schlitz 17 in der Seitenwand 1 aus dieser Seitenwand 1 heraus. Das
andere Ende des Lenkers 15 ist mit einem Auge drehbar mit der Klemmbacke 7 verbunden. Daraus
ergibt sich folgende Wirkungsweise:
Wird nach einem Einschieben der Blechplatte 5 in den Schlitz 4 an dem Aufhängemittel 14 gezogen, so
wird der Doppelhebel 10 um den Zapfen 11 im Uhrzeigersinn geschwenkt. Dadurch drückt der Lenker
15 die schwenkbare Klemmbacke 7 nach unten bzw. dreht diese um die Achse 8 des Bolzens 9, so daß die
Klemmwirkung zwischen den beiden Klemmbacken 6 und 7 und der Blechplatte 5 um so stärker vergrößert
wird, je schwerer die Blechplatte S ist.
Es besteht jedoch die Gefahr, daß beispielsweise während eines Transportes der Blechplatte S diese an
einem Hindernis anschlägt, so daß die am Aufhängemittel 14 in Richtung des Pfeiles 18 angreifende Zugkraft vermindert wird und damit auch die zwischen
den Bestandteilen 5,6 und 7 vorhandene Klemmkraft und die Platte 5 aus der Greifklemme herausrutscht.
Um das zu verhindern, ist ein Verriegelungsmechalitismus vorgesehen, zu dem insbesondere ein Sicheirungshebe] 19 gehört. Dieser Sicherungshebel 19 ist
ebenfalls auf dem Zapfen 11 schwenkbar gelagert, der auch den Doppelhebel 10 trägt. Er ist so angeordnet, daß er sich mit seinem Handhebelabschnitt, welcher wie auch die übrigen Bestandteile
des Sicherungshebels 19 an der Außenseite der Wandl liegt, etwa senkrecht zu dem Schlitz 4 über
diesem, d.h. also etwa parallel zu der Stirnseite der Greifklemme erstreckt. Dabei ist die Anordnung so
getroffen, daß dieser Handhebelabschnitt um etwa 40° nach unten schwenkbar ist. Das andere Ende
des Sicheningshebels 19 ist gabelförmig ausgebildet. Der obere Ansatz 20 des gabelförmigen Endes hat an
sich für die Funktion der Greifklemme keine Bedeutung. Dieser Ansatz ist als Schutz dagegen vorgesehen, daß man sich nicht mit einem Teil der Hand an
dem Mechanismus verklemmen kann. Der untere Ansatz 21 ist ein Mitnehmer für das äußere Ende des
Bolzens 16, das sich aus dem Schlitz 17 der Wand 1 nach außen heraus erstreckt. Beide Mitnehmer bzw.
Ansätze 20 und 21 sind mittels einer Platte 22, die Bestandteil des Sicherungshebels 19 ist, zum Schutz
gegen Verletzungen abgedeckt. Damit ist auch der Schlitz 17 in der Wand 1 abgedeckt.
Zu dem Sicherungsmechanismus gehört weiterhin eine Torsionsfeder 23, die koaxial auf dem Bolzen 9
angeordnet und mit ihrem einen Ende 24 in der schwenkbaren Klemmplatte 7 und mit ihrem anderen
Ende in der Gehäusewand 2 verankert ist. Diese Torsionsfeder 24 drückt die Klemmplatte? in die
Klemmstellung.
weise zum Aufstecken der Greifklemme auf eine Blechplatte? in ihre Öffnungsstellung geschwenkt
werden, so ist der Sicherungshebel 19 durch Niederdrücken seines freien Endabschnittes gegen den Uhrr>
zeigersinn um den Zapfen 11 herum entsprechend dem Pfeil 25 nach unten um etwa 40° zu schwenken. Dabei nimmt der Mitnehmer 21 das freistehende
Ende vom Bolzen 16 mit nach oben, so daß der Lenker 15 nach oben gezogen und die schwenkbare
ίο Klemmbacke 7 in der Richtung des Pfeiles 26' lh die
Öffnungsstellung geschwenkt wird. Damit anschließend nicht ein Zurückschwenken der Klemmbacke 7
durch den Druck der Feder 23 erfolgt, ist für den Sicherungshebel 19 eine Rastvorrichtung vorgesehen.
Diese Rastvorrichtung besteht aus einer Ausnehmung 27 an der Außenseite der Wandplatte 1, in der
ein Stift 28 einrastet, der unter dem Druck einer Feder 29 steht und am freien Ende des Sicheningshebels 19 angeordnet ist. Der Stift 28 ist mit einem
Knopf 30 verbunden. Durch ein Ziehen am Knopf läßt sich der Kopf 31 des Stiftes 28 aus der Ausnehmung £7 befreien, so daß der Hebel 19 wieder zu
schwenken ist. Ein? der Ausnehmung 27 angepaßte weitere Ausnehmung 32 befindet sich unmittelbar
as unter der Stirnseite der Greifklemme, um den Sicherungshebel 19 auch in der in der Zeichnung wiedergegebenen Klemmstellung zu arretieren.
Ist nach einem Niederdrücken des Sicherungshebels 19 und einem Einrasten des Stiftes 28 in der
Ausnehmung 27 die schwenkbare Klemmbacke? in der Öffnungsstellung arretiert und das Blech 5 in den
Schlitz 4 eingeschoben, so ist vor einem Anheben der gesamten Greifklemme durch Ziehen des Knopfes 30
der Sicherungshebel 19 in die Klemmstellung zurück-
zuschwenken, in welcher der Kopf 31 in der Ausnehmung 32 einrastet. Die schwenkbare Klemmbacke?
wandert dabei gegen den Uhrzeigersinn zurück und liegt unter dem Druck der Feder 23 unter Reibungsschluß an der Blechplatte 5 an. Der Zapfen 16 des
Lenkers 15 befindet Mch dabei in der Mittelstellung
zwischen den beiden Ansätzen 20 und 21. Das beruht auf der Stärke der Blechplatte 5. Ist die Blechplatte 5 dünner als in der Zeichnung dargestellt, so
liegt der Zapfen 16 in dieser Klemmstellung näher an
dem Ansatz 21. Beispielsweise nimmt er die gestrichelte Lage unmittelbar am Ansatz 21 ein, wenn
keine Blechplatte 5 in den Schlitz eingeschoben ist. Die obere gestrichelte Stellung nimmt hingegen der
Zapfen 16 ein, wenn die Klemmbacke? voll in ihre
Claims (5)
1. Greifklemme für Blechplatte!!, mit einem Gehäuse mit einem senkrechten, unten offenen
Schlitz zur Aufnahme der Blechplatte und mit zwei an den beiden Seiten des Schützes einander
gegenüberliegenden Klemmbacken, von denen die eine schwenkbar gelagert ist und mit einem
Aufbängeglied über einen Hebelraecbanismus verbunden ist, zu dem ein Doppelhebel gehört,
dessen einer Hebelarm mit dem Aufhängeglied und dessen anderer Hebelarm über einen Lenker
mit der schwenkbaren. Klemmbacke gelenkig verbunden ist, sowie mit einem an der Stirnseite des
Gehäuses schwenkbar gelagerten Sicherungshebel, durch dessen Schwenken die eine Klemmbacke gegen den Druck einer Feder in die Öffnungsstellung zu schwenken ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Sicherungshebe!
(19) durch Schwenken um einen Winkel von etwa 30 bis 45° die schwenkbare Klemmbacke (7) aus
der Klemiiistellung in die öffnungsstellung mitnimmt
und durch eine an seinem Handhebelabschniü
vorgesehene Rastvorrichtung (28, 29, 30) in seinen Endstellungen feststellbar ist.
2. Greifklemme nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Sicherungshebel (19) und
der Doppelhebe! (10) um die Achse eines gemeinsamen Bolzens (11) schwenkbar gelagert
sind.
3. Greifklemme nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der
Sicherungshebel (19) einer. Mitnehmer (21) aufweist, an dem ein Bo'zen (16) des Lenkers (15)
anliegt.
4. Greifklemme nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der an dem Mitnehmer (21)
anliegende: Bolzen (16) der Verbindungsbolzen des Lenkers (15) mit dem Doppelhebel (10) ist.
5. Greifklemme nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Mitnehmer (21) des Sicherungshebels (19) durch dessen gabelförmiges Ende gebildet
wird.
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| DE2036776C3 true DE2036776C3 (de) | 1974-09-19 |
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Legal Events
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