DE20321540U1 - Leitpflock - Fundamentstein und Abdeckplatte - Google Patents
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Abstract
Leitpfosten-Fundamentstein,
wobei der Leitpfosten in eine Vertiefung des in den Boden versenkten
Fundamentsteines einsteckbar und wobei die Vertiefung ein nach unten
hin durchgehender Hohlraum ist, dadurch gekennzeichnet, dass der
Fundamentstein (2) eine homogene Einheit aus Beton, Recyclingmaterial,
Kunststoff oder dergleichen darstellt und oberseitig für das Aufsetzen
einer Abdeckplatte (3) ausgebildet und gegebenenfalls mit einer
solchen ausgestattet ist.
Description
- Die Erfindung betrifft einen Leitpflock bzw. Leitpfosten-Fundamentstein, wobei der Leitpfosten in eine Vertiefung des in den Boden versenkten Fundamentsteines einsteckbar und wobei die Vertiefung ein nach unten hin durchgehender Hohlraum ist.
- Ein solch gattungsgemäßer Leitpfosten-Fundamentstein ist aus der
bekannt geworden. Es handelt sich um ein Element eines Markierungssystemes für Straßen mit Leitpflöcken, die entlang des Randes einer Straße im wesentlichen vertikal ausgerichtet im Boden verankert sind, wobei die einzelnen Leitpflöcke in einer Vertiefung eines Fundamentsteines einsetzbar sind. Das Hauptmerkmal des erwähnten Fundamentsteines ist eine flanschartige Ausweitung an seinem oberen Ende. Zur lösbaren Klemmung eines Leitpfosten besitzt der Fundamentstein in seiner Vertiefung einen vorragenden Vorsprung, der in axialer Richtung verläuft. Als weitere Merkmale zur Klemmung eines Leitpfosten sind Vorsprünge in Form von Noppen sowie eine Querschnittsverjüngung der Vertiefung angeführt. Aus der Zeichnung ist zu entnehmen, dass der Fundamentstein oberseitig gewölbt und dass die Oberseite im wesentlichen mit der Bodenoberkante eben ist.AT 402 310 - In der
wird eine Einschlaghalterung für Straßenpfosten beschrieben, die im wesentlichen aus einem rohrförmigem Sockel für die Aufnahme des Leitpfosten und einem nach unten ragenden Schaft besteht.AT-PS 340 987 - Aus der
ist eine Bodenhülse für Straßensignale bekannt geworden, welche aus einem Betonfertigteil mit glatt ausgebildeten Mantelflächen besteht, in dessen Längsausnehmung Pfosten einsteckbar sind.EP-A1 153 545 - Die
DE 33 43 926 C2 beschreibt einen Ankerstein für einen Leitpfosten, dessen Aufnahmeöffnung für den Leitpfosten eine einseitige Konizität aufweist, die eine lotrechte Ausrichtung des Leitpfostens bei geneigtem Bankett ermöglicht. - Aufgabe der Erfindung ist es nun, einen Leitpfosten-Fundamentstein zu schaffen, der über den Stand der Technik hinaus neue Vorteile bringt, sowohl was seine Anwendung als auch was seine Herstellung betrifft. Wichtige Kriterien dabei sind z.B. der feste Sitz des Steines im Boden; die Anpassung der Oberseite an die Neigung des Straßenbankettes; die Freihaltung der näheren Umgebung des Leitpfosten vor Verunkrautung; Auswahl von einigen Ausführungsmöglichkeiten und schließlich wirtschaftliche Herstellung.
- Die Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale der Ansprüche und durch in der Beschreibung erwähnte Maßnahmen gelöst. Der erfindungsgemäße Fundamentstein
2 hat die Option, mit einer Abdeckplatte3 wahlweise zusammenzuwirken. Dadurch alleine ergeben sich einige der weiter unten beschriebenen Vorteile. - Wenn der Fundamentstein
2 eine homogene Einheit aus Beton, Recyclingmaterial, Kunststoff oder dergleichen bildet, so ist damit die Möglichkeit der rationellen Fertigung gegeben. Der Fundamentstein2 ohne Abdeckplatte3 kann durch seine erfindungsgemäße Formgebung z.B. aus Beton auf einem Brettautomaten sehr wirtschaftlich hergestellt werden. Durch die oberseitige Ausbildung für das Aufsetzen einer Abdeckplatte3 besteht einerseits die Möglichkeit des Zusammenwirkens beider Elemente, andererseits die Möglichkeit, beide Elemente getrennt, einfach und rationell zu fertigen. Das Zusammenwirken zwischen Fundamentstein2 und Abdeckplatte3 ist nicht zwingend gegeben, sondern kann vom Anwender wahlweise in Anspruch genommen werden. Es besteht so jedenfalls die Möglichkeit, Fundamentsteine2 auch nachträglich mit Abdeckplatten3 auszurüsten oder je nach Bedarf verschiedene Größen von Abdeckplatten3 zu wählen. - Der Fundamentstein
2 kann nun oberseitig einen außen rundumlaufenden Falz4 aufweisen, der das Aufsetzen einer Abdeckplatte3 und deren Fixierung sichert. Aber es besteht auch die Möglichkeit, die Oberseite des Fundamentsteines waagrecht auszubilden um eine hierfür ausgebildete Abdeckplatte3 darauf aufzusetzen. - Wenn nun die Oberseite des Fundamentsteines
2 in einer Ebene liegt, die vorzugsweise 5–7% geneigt und nach dem Gefälle des Straßenbankettes oder dergleichen ausgerichtet ist, so ist damit erreicht, dass die Ebenflächigkeit des Straßenbankettes oder dergleichen gegeben ist, ohne dass eine störende Stufe, ein Knick oder dergleichen vorhanden ist. Der Vorteil liegt im ungestörten Wasserablauf und in der erleichterten Pflege, besonders wenn bei Pflegemaßnahmen der Leitpfosten1 aus dem Fundamentstein2 gezogen wird. - Gemäß einem weiteren Merkmal ist der Hohlraum
5 im oberen Bereich an den Querschnitt des Leitpfosten1 angepasst, wobei der obere Rand des Hohlraumes5 eine Abfassung6 aufweist und die Anpassung zwischen Leitpfosten1 und Hohlraum5 auf Reibung zwecks lösbarer Halterung des Leitpfosten1 abgestimmt ist. Die Abfassung erleichtert nach Art eines Trichters das Einsetzen des Leitpfosten1 in den Hohlraum und die Anpassung auf Reibung ermöglicht das Einschieben des Leitpfosten1 ohne ein Hindernis, wie z.B. einen Vorsprung überwinden zu müssen. Ebenfalls ist das Lösen des Leitpfosten1 zwecks Demontage erfindungsgemäß leichter zu bewerkstelligen gegenüber einer bekannten Ausführung einer Vertiefung mit Klemmvorrichtung. Die Reibung bedeutet jedoch in jeder Lage einen Halt des Leitpfosten1 , der so auch durch geringe Stoßeinwirkung nicht gelockert wird. Die Reibung kann z.B. dadurch erzielt werden, dass die Wandung des Hohlraumes mit rauer Oberfläche versehen ist, im Falle einer Ausführung in Beton kann dies durch Verwendung von gröberem Korn im Bereich der Oberfläche erreicht werden. Des weiteren ist der Hohlraum5 nach unten hin in etwa zylindrischer Form fortgesetzt, wobei der Querschnitt auf die Aufnahme von Schneestangen oder Säulen für Verkehrszeichen oder dergleichen bemessen ist. - Um dem Fundamentstein
2 im Boden einen guten und sicheren Halt zu geben, können an der Außenwand rundum senkrecht verlaufende Außenrippen7 mit etwa dreieckigem bis etwa trapezförmigem Querschnitt vorgesehen sein. Ein Fundamentstein2 mit kreisrundem Querschnitt wird in ein mit dem Hydrohammer ausgepresstes Loch versenkt, dessen Durchmesser mit jenem des Fundament steines2 übereinstimmt. Die Außenrippen7 bewirken dabei eine Verdichtung des Bodens und einen Haltedruck des Bodens auf die Außenwand des Fundamentsteines2 . Ein am Boden des Fundamentsteines2 ausgebildeter Kranz8 mit etwa dreieckigem bis etwa trapezförmigem Querschnitt erleichtert das Einbringen des Fundamentsteines in den Boden und bringt einen festeren Sitz. - In einer weiteren Ausführungsform besitzt der Fundamentstein
2 als Merkmal eine an seinem Boden rundum vorspringende Aufstandsplatte9 , die den Vorteil bringt, dass das auf den Vorsprung lastende Erdmaterial den Fundamentstein2 festhält und ihm zu einem festen Sitz verhilft. Dies insbesondere bei Ausführungen, die das Einschütten des Fundamentsteines2 in ein vorher hergestelltes Loch vorsehen. - Ein weiteres Merkmal betrifft die Ausbildung einer Abdeckplatte
3 , wie sie im Anspruch 7 beschrieben ist. Demgemäss ist es möglich, eine Abdeckplatte3 mit trapezförmigem Querschnitt an die Neigung des Straßenbankettes anzupassen, wobei die Oberfläche der Abdeckplatte3 in der Ebene des Straßenbankettes zu liegen kommt. Die Öffnung5' ist an den Querschnitt des Leitpfosten1 angepasst und ist unterseitig von einem Falz4' umgeben, der entweder dem Falz4 oder der ganzen Oberseite eines Fundamentsteines2 zugeordnet ist, wodurch das Aufsetzen der Abdeckplatte auf einen Fundamentstein2 korrekt und fixierend erfolgen kann. - Wenn nun eine Abdeckplatte
3 oberseitig mit einer Schicht aus Markierungsfarbe oder aus rückstrahlendem Material wie z.B. Glasstaub, Glasperlen oder dergleichen versehen ist, so kann damit die insgesamte Leitfähigkeit wesentlich erhöht werden. - Die Abdeckplatte
3 kann nun ebenso wie der Fundamentstein aus frost-tausalzbeständigem Beton, aber auch aus Recyclingmaterial oder aus Kunststoff oder dergleichen gefertigt sein. Damit ist auch die Möglichkeit gegeben, einen Fundamentstein2 aus Beton mit einer Abdeckplatte3 zu kombinieren, die in Leichtbauweise hergestellt ist, weil es dem Anwender eher auf die Abdeckung einer größeren Bankettfläche als auf das zusätzliche Gewicht der Abdeckplatte3 zur Halterung des Leitpfosten1 ankommt. - Gemäß dem Merkmal in Anspruch 10 ist es auch möglich, eine Abdeckplatte
3 ohne Fundamentstein2 als Halterungselement zuzuordnen. Hierdurch sind weitere Möglichkeiten geschaffen, Leitpfosten1 rasch und wirtschaftlich zu sichern und gleichzeitig ihre Leitwirkung zu erhöhen. - Die Erfindung ist in der Zeichnung in 3 Figuren schematisch und beispielweise dargestellt. Die Figuren bedeuten:
-
1 Schnitt durch Fundamentstein und Abdeckplatte; -
2 Draufsicht auf einen Fundamentstein; und -
3 Schnitt durch Fundamentstein und Abdeckplatte. - Beschreibung der Figuren:
-
1 zeigt im Schnitt einen erfindungsgemäßen. Fundamentstein2 mit zugeordneter Abdeckplatte3 ) und einen zugeordneten Leitpfosten1 (in Ansicht). Der Fundamentstein2 weist oberseitig eine Falzausbildung4 auf, die der Falzausbildung4' der Abdeckplatte3 zugeordnet ist. Am oberen Rand des Hohlraumes5 ist eine Abfassung6 ausgebildet. Der Fundamentstein besitzt senkrecht verlaufende Außenrippen7 und am Boden einen Kranz8 mit etwa dreieckigem bis etwa trapezförmigem Querschnitt. Der Leitpfosten1 durchdringt die Öffnung5' der Abdeckplatte und ragt ein Stück in den Hohlraum5 des Fundamentsteines2 .2 zeigt den Fundamentstein2 aus1 in der Draufsicht. Der Fundamentstein2 weist einen runden Querschnitt auf. Der Hohlraum5 ist an den Querschnitt eines Leitpfostens angepasst und findet im unteren Bereich eine kreisrunde Fortsetzung. Ein Falz4 verläuft konzentrisch zum Umfang des Fundamentsteines2 , wodurch der Hohlraum5 sockelartig eingefasst ist. An der Außenseite besitzt der Fundamentstein Außenrippen7 mit etwa dreieckigem Querschnitt.3 stellt im Schnitt einen Fundamentstein2 mit zugeordneter Abdeckplatte3 dar. Der Fundamentstein2 besitzt bodenseitig eine vorspringende Aufstandsplatte9 . Der Hohlraum5 durchdringt den Fundamentstein2 von oben nach unten. Die Abdeckplatte3 weist oberseitig ein Gefälle auf und ist im Querschnitt trapezförmig ausgebildet, besitzt mittig eine Öffnung5' und unterseitig eine der Oberseite des Fundamentsteines2 angepasste und zugeordnete Falzausbildung4' . - Die Erfindung ist nicht auf die gezeigten Beispiele beschränkt, sondern kann auch in anderen Formen und Kombinationen realisiert werden. So kann z.B. der Querschnitt des Fundamentsteines
2 auch quadratisch oder rechteckig sein, wie auch die Abdeckplatte3 runde, quadratische, rechteckige oder polygone Formen aufweisen kann.
Claims (10)
- Leitpfosten-Fundamentstein, wobei der Leitpfosten in eine Vertiefung des in den Boden versenkten Fundamentsteines einsteckbar und wobei die Vertiefung ein nach unten hin durchgehender Hohlraum ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Fundamentstein (
2 ) eine homogene Einheit aus Beton, Recyclingmaterial, Kunststoff oder dergleichen darstellt und oberseitig für das Aufsetzen einer Abdeckplatte (3 ) ausgebildet und gegebenenfalls mit einer solchen ausgestattet ist. - Leitpfosten-Fundamentstein nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Fundamentstein (
2 ) oberseitig einen außen rundumlaufen den Falz (4 ) oder eine waagrechte Oberseite, auf die eine hierfür ausgebildete Abdeckplatte (3 ) aufsetzbar ist, aufweist. - Leitpfosten-Fundamentstein nach Anspruch 1 oder Anspruch 2 ohne Falzausbildung, dadurch gekennzeichnet, dass dass die Oberseite des Fundamentsteines (
2 ) in einer Ebene liegt, die vorzugsweise 5–7% geneigt und nach dem Gefälle des Straßenbankettes oder dergleichen ausgerichtet ist. - Leitpfosten-Fundamentstein nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlraum (
5 ) im oberen Bereich an den Querschnitt des Leitpfosten (1 ) angepasst ist, wobei der obere Rand des Hohlraumes (5 ) eine Abfassung (6 ) aufweist und die Anpassung zwischen Leitpfosten (1 ) und Hohlraum (5 ) auf Reibung zwecks lösbarer Halterung des Leitpfosten (1 ) abgestimmt ist, und dass der Hohlraum (5 ) im unteren Bereich eine etwa zylindrische Form besitzt, deren Querschnitt auf die Aufnahme von Schneestangen oder Säulen für Verkehrszeichen oder dergleichen bemessen ist. - Leitpfosten-Fundamentstein nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass an der Außenwand rundum senkrecht verlaufende Außenrippen (
7 ) mit etwa dreieckigem bis etwa trapezförmigem Querschnitt und das gegebenenfalls am Boden ein außen umlaufender Kranz (8 ) mit etwa dreieckigem bis etwa trapezförmigem Querschnitt angeordnet sind. - Leitpfosten-Fundamentstein nach Anspruch 1 bis 5 dadurch gekennzeichnet, dass er am Boden eine rundum vorspringende Aufstandsplatte (
9 ) besitzt. - Abdeckplatte, dadurch gekennzeichnet, dass deren Querschnitt in Richtung quer zur Fahrbahn trapezförmig geformt ist, wobei die Oberseite eine Neigung von vorzugsweise 5–7% aufweist, und dass die Abdeckplatte (
3 ) in der Mitte eine vertikal verlaufende durchgehende Öffnung (5' ) besitzt, die an die Querschnittsform des Leitpfosten (1 ) angepasst ist, wobei die Öffnung (5' ) unterseitig von einem Falz (4' ) umgeben ist, der dem oberseitigen Falz (5 ) des Fundamentsteines (2 ) bzw. dessen eben ausgebildeter Oberseite zugeordnet ist. - Abdeckplatte nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass sie oberseitig mit einer Schicht aus Markierungsfarbe oder rückstrahlendem Material wie z.B. Glasstaub, Glasperlen oder dergleichen versehen ist.
- Abdeckplatte nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass sie aus frost-tausalzbeständigem Beton, Recyclingmaterial, Kunststoff oder dergleichen gefertigt ist.
- Abdeckplatte nach Anspruch 7, jedoch ohne unterseitige Falzausbildung, oder nach Anspruch 8 und 9, dadurch gekennzeichnet, dass sie als Halterung des Leitpfosten (
1 ) demselben zugeordnet ist.
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