AT12092U1 - Fundament - Google Patents
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Description
österreichisches Patentamt AT12 092U1 2011-10-15
Beschreibung [0001] Die Erfindung betrifft ein Fundament für Steher, Stangen und Ähnliches mit den Merkmalen des einleitenden Teils von Anspruch 1.
[0002] Fundamente sind in verschiedenen Ausführungsformen, auch als Fertigelemente, bekannt.
[0003] Beispielsweise ist aus der AT 402 310 B ein Fundament bekannt, das im Zusammenhang mit einem Markierungssystem für Straßen mit Leitpflöcken verwendet werden kann. Dieses Markierungssystem für Straßen mit Leitpflöcken, wie es aus der AT 402 310 B bekannt ist, besitzt Leitpflöcke, die entlang des Randes einer Straße im Wesentlichen vertikal ausgerichtet im Boden verankert sind. Die einzelnen Leitpflöcke können in eine Vertiefung (Loch) einer im Boden angeordneten Halterung, die als Fundament ausgebildet ist, hineingesteckt werden. Das Fundament hat an seinem oberen Ende eine flanschartige Ausweitung.
[0004] Ein Fundament nach Art eines Fundamentsteines für Leitpflöcke ist aus der AT 011 150 U bekannt. Der bekannte Fundamentstein einer Leitpflockeinrichtung für Straßen wird im Boden versenkt und besitzt eine an den Querschnitt eines Leitpflocks angepasste Vertiefung, in die ein Leitpflock hineingesteckt werden kann. In seinem oberen Bereich besitzt der Fundamentstein eine sich zum oberen Ende hin konisch erweiternde Ausweitung in Form eines auf dem Kopf stehenden Kegel stumpfes, was ein vorteilhaftes Einbringen des Fundamentsteins in den Boden ermöglichen soll.
[0005] Nachteilig bei den bekannten Fundamenten und Fundamentsteinen ist es, dass deren Verankern im Boden, auch wenn sie aus Beton hergestellt sind, nicht ohne Weiteres möglich ist und eine aufwändige Arbeit erfordert, die das Herstellen eines Loches und das Festpressen (Verdichten) des um das Fundament herum eingefüllten Erdreiches umfasst.
[0006] Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Fundament der eingangs genannten Gattung vorzustellen, das unter Beibehalten der Vorteile bekannter Fundamentsteine einfacher im Boden zu verankern ist.
[0007] Gelöst wird diese Aufgabe erfindungsgemäß mit einem Fundament, das die Merkmale von Anspruch 1 aufweist.
[0008] Bevorzugte und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
[0009] Da das erfindungsgemäße Fundament in seinem oberen, vorzugsweise konischen, Bereich mit einem Außengewinde versehen ist, besteht die Möglichkeit, es in den Untergrund (Boden) durch Drehen des Fundamentes "einzuschrauben". Dabei ist es nur in Ausnahmefällen nötig, ein Loch vorzusehen, wobei das Loch mit Hilfe eines Erdbohrers einfach hergestellt werden kann. Vorteilhaft bei dem erfindungsgemäßen Fundament ist es, dass kein nachträgliches Verdichten von Erdreich oder Ausgießen eines Loches mit Ortbeton erforderlich ist.
[0010] Vorteilhaft ist es auch, dass das erfindungsgemäße Fundament bei Bedarf wieder aus dem Boden "herausgeschraubt" und gegebenenfalls an einer anderen Stelle wieder verwendet werden kann.
[0011] Bei dem erfindungsgemäßen Fundament braucht das Gewinde nicht über den gesamten Außenbereich vorgesehen sein, vielmehr besteht die Möglichkeit, beispielsweise am unteren, jüngeren, konischen oder zylindrischen Ende des Fundamentes einen nicht mit Außengewinde versehenen Bereich (gewindefreier Bereich) vorzusehen.
[0012] In dem Fundament können durchgehende Löcher oder Sacklöcher für die Aufnahme von Leitpflöcken, Verkehrszeichen, Zaunstehern oder ähnlichen Stäben, Stehern und Stangen vorgesehen sein. Wenn ein durchgehendes Loch vorgesehen ist, ist in einer Ausführungsform der Erfindung vorgesehen, dass dieses durch ein in das Fundament eingebettetes Rohr (dieses bildet quasi eine verlorene Schalung) gebildet wird, das nach unten über das eigentliche Fun- 1 /6 österreichisches Patentamt AT 12 092 U1 2011-10-15 dament (aus Beton) gegebenenfalls übersteht. Beispielsweise besteht das Rohr aus Kunststoff, insbesondere Polyäthylen.
[0013] Der über den, bevorzugt konischen, Gewindebereich nach unten überstehende, beispielsweise zylindrische Teil des Fundamentes kann auch aus Beton bestehen. Dieser untere Teil, der z.B. ein rohrförmiger Teil ist, ist bevorzugt mit dem das Außengewinde aufweisenden Teil des Fundamentes einstückig ausgebildet.
[0014] Die Öffnung (Loch) in dem Fundament kann einen kreisrunden Querschnitt aufweisen. In diesem Fall kann zum Eindrehen des Fundaments in den Boden ein Werkzeug vorgesehen sein, das mit Stiften in (Sack-)Löcher, die von der oberen Endfläche des Fundaments ausgehen, eingreifen, und an dem ein Werkzeug (Hebel) zum Drehen mit entsprechend langem Hebelarm angesetzt werden kann.
[0015] Wenn die Öffnung (das Loch) im Fundament einen unrunden (quadratischen, rechteckigen, dreieckigen, ovalen und dgl.) Querschnitt aufweist, kann ein Werkzeug mit entsprechender Querschnittform verwendet werden, das in das Loch eingesetzt wird, um das Fundament in den Boden einzudrehen.
[0016] Kreisrunde Öffnungen und Löcher für die Aufnahme von Stangen und Ähnlichem im erfindungsgemäßen Fundament können ebenso wie Löcher mit unrundem, also nicht kreisförmigen, Querschnitt, durch in das Fundament eingebettete Rohre bzw. Formrohre gebildet sein.
[0017] Das erfindungsgemäße Fundament ist als "Fundamentstein" bevorzugt und mit Vorteil aus schwerem, nicht metallischem Werkstoff (oder einer Werkstoffkombination) hergestellt. In Betracht gezogen sind u.a. Beton und durch Füllstoffe beschwerte Kunststoffe.
[0018] Weitere Einzelheiten und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachstehenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele anhand der Zeichnungen. Es zeigt: [0019] Fig. 1 in Seitenansicht ein erfindungsgemäßes Fundament, [0020] Fig. 2 eine Draufsicht hiezu, [0021] Fig. 3 eine weitere Ausführungsform, [0022] Fig. 4 die Ausführungsform von Fig. 3 im Einbauzustand und [0023] Fig. 5 eine Draufsicht zu Fig. 3.
[0024] Ein erfindungsgemäßes Fundament 1 besteht in der in den Fig. 1 und 2 gezeigten beispielhaften Ausführungsform aus einem Betonkörper 3, der insgesamt konisch ausgebildet ist. Der Betonkörper 3 besitzt an seiner Außenseite in seinem oberen, weiteren Bereich 5 ein Außengewinde 7 und ist in seinem dünneren, in der Gebrauchslage unteren Bereich 9 gewindefrei ausgebildet.
[0025] Der gewindefreie Bereich 9 und/oder der Bereich 5 mit Außengewinde 7 muss nicht (wie gezeigt) konisch sein, sondern kann auch zylinderförmig sein.
[0026] In der in der Zeichnung gezeigten Ausführungsform besitzt der Körper 3 ein durchgehendes Loch 10, in dem ein Rohr 13 aus Kunststoff (Polyäthylen) eingebettet ist. Das Rohr 13 aus Kunststoff steht über das untere, jüngere Ende 15 des Betonkörpers 3 über und dient als Aufnahme für eine Stange oder einen Steher 17, dessen Fundament 1 vom Betonkörper 3 gebildet wird.
[0027] Abweichend von der in den Fig. 1 und 2 gezeigten Ausführungsform kann das Loch im Betonkörper 3 ein Sackloch sein. Das Loch kann, ganz gleich ob es sich um ein Sackloch oder um ein durchgehendes Loch 11 handelt, eine Querschnittsform besitzen, die anders ausgebildet ist als kreisrund. Beispielsweise hat das Loch oder Sackloch einen viereckigen, dreieckigen oder anders geformten Querschnitt. Beispielsweise besteht die Möglichkeit, die Form des Querschnittes des Loches 11 oder des Sackloches an die Querschnittsform der im Fundament 1 aufzunehmenden Stange 17 oder Steher anzupassen. 2/6
Claims (19)
- österreichisches Patentamt AT 12 092 U1 2011-10-15 [0028] Bei der in den Fig. 3 bis 5 gezeigten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Fundamentes 1 ist mit dem jüngeren Ende 15 des konischen (oder zylindrischen) Bereiches 5 mit dem Außengewinde 7, vorzugsweise einstückig, ein Rohr 21 verbunden. In der Ausführungsform der Fig. 3 bis 5 besteht das Fundament 1 bevorzugt aus einem einheitlichen Werkstoff, z.B. Beton. Das Rohr 21 besitzt im Ausführungsbeispiel eine glatte, zylindrische Außenfläche 23. Fig. 5 zeigt, dass das Loch 11 eine Querschnittsform haben kann, die der Querschnittsform eines eingesetzten Stehers 17 oderdgl. entspricht. [0029] Um das erfindungsgemäße Fundament im Boden zu verankern wird, soferne das Erdreich oder der Boden auf Grund seiner Beschaffenheit ein unmittelbares Eindringen (Einschrauben) des Fundaments 1 nicht erlaubt, im Boden ein Loch hergestellt, das beispielsweise einen Durchmesser aufweist, der dem jüngeren Ende 15 des Betonkörpers 3 oder dem Rohr 13 bzw. 21 entspricht. In dieses Bohrloch, das beispielsweise mit Hilfe eines Erdbohrers hergestellt werden kann, wird das untere Ende des Fundaments 1 hineingesteckt und dann in Drehung versetzt, wozu das oben beschriebene Werkzeug verwendet werden kann. Dieses Drehen, das gegebenenfalls unter zusätzlichem Druck von oben (eine Person steht auf dem Fundament) erfolgen kann, bewirkt, dass sich das Fundament in das Erdreich einschraubt und dabei umgebenden Boden (umgebendes Erdreich) aufgrund der konischen Ausbildung zusätzlich verdichtet. Sobald die obere Endstirnfläche 19 mit dem Bodenbereich fluchtet, wird das Werkzeug abgenommen und das Fundament kann benützt werden. [0030] Zusammenfassend kann ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wie folgt beschrieben werden: [0031] Ein Fundament 1 besitzt einen Körper 3 aus Beton oder ähnlichem Werkstoff. In dem sich in Gebrauchslage von unten nach oben konisch erweiternden Abschnitt 5 des Körpers 3 des Fundaments 1 ist ein Außengewinde 7 vorgesehen. In dem Körper 3 ist ein Loch 11 oder ein Sackloch vorgesehen, das zur Aufnahme von Stehern, Stangen und dergleichen bestimmt ist. An das in Gebrauchslage untere, durchmesserjüngere Ende 15 des Bereiches 5 schließt ein rohrförmiger Bereich 21 ohne Gewinde an. Das Fundament 1 kann in einen Untergrund hineingeschraubt und bei Bedarf wieder herausgeschraubt werden. Ansprüche 1. Fundament (1), mit einem Körper (3), der ein Loch (11), das zu dem in Gebrauchslage oberen Ende des Fundamentes (1) hin offen ist, aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der Körper (3) wenigstens in seinem in Gebrauchslage oberen Bereich (5) mit einem Außengewinde (7) versehen ist.
- 2. Fundament nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der in Gebrauchslage obere Bereich (5) des Körpers (3) mit dem Außengewinde (7) konisch ausgebildet ist.
- 3. Fundament nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der in Gebrauchslage unterhalb des mit Außengewinde (7) versehenen Bereiches (5) vorgesehene Bereich (9) des Körpers (3) gewindefrei ausgebildet ist.
- 4. Fundament nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der gewindefreie Bereich (9) konisch ist.
- 5. Fundament nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der gewindefreie Bereich (9) die gleiche Konizität aufweist wie der mit Außengewinde (7) versehene konische Bereich (5) des Körpers (3).
- 6. Fundament nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der gewindefreie Bereich (21) zylinderförmig ausgebildet ist.
- 7. Fundament nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Loch (11) im Körper (3) ein durchgehendes Loch ist.
- 8. Fundament nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Loch (11) im Körper (3) ein Sackloch ist. 3/6 österreichisches Patentamt AT 12 092 U1 2011-10-15
- 9. Fundament nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Loch (11) ein Rohr (13) vorgesehen ist.
- 10. Fundament nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Rohr (13) ein Rohr aus Kunststoff ist.
- 11. Fundament nach einem der Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Loch (11) im Körper (3) durch das Rohr (13) als verlorene Schalung gebildet ist.
- 12. Fundament nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Rohr (13) im Loch (11) des Körpers (3) über das in Gebrauchslage untere Ende (15) des Körpers (3) übersteht.
- 13. Fundament nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der gewindefreie Bereich von einem Rohr (21) gebildet ist.
- 14. Fundament nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Rohr (21) aus dem gleichen Werkstoff wie der Körper (3) besteht.
- 15. Fundament nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Rohr (21) mit dem Körper (3) einstückig ausgebildet ist.
- 16. Fundament nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Loch (11) einen kreisrunden Querschnitt aufweist.
- 17. Fundament nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Loch (11) eine polygonale oder unrunde Querschnittsform aufweist.
- 18. Fundament nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Körper (3) aus Beton besteht.
- 19. Fundament nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass in der Stirnfläche (19) am in Gebrauchslage oberen Ende des Körpers (3) wenigstens ein Loch für den Eingriff eines Werkzeuges zum Drehen des Fundaments (1) beim Versetzen desselben vorgesehen ist. Hierzu 2 Blatt Zeichnungen 4/6
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