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DE20320189U1 - Handgelenkstrainingsgerät mit einer Anzeigevorrichtung und einer Übertragungseinrichtung - Google Patents

Handgelenkstrainingsgerät mit einer Anzeigevorrichtung und einer Übertragungseinrichtung Download PDF

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DE20320189U1
DE20320189U1 DE20320189U DE20320189U DE20320189U1 DE 20320189 U1 DE20320189 U1 DE 20320189U1 DE 20320189 U DE20320189 U DE 20320189U DE 20320189 U DE20320189 U DE 20320189U DE 20320189 U1 DE20320189 U1 DE 20320189U1
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DE
Germany
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training device
rotor
wrist training
control circuit
wrist
Prior art date
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DE20320189U
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Chuang Yun Yu San Chong
Lin Ming Hung San Chong
Original Assignee
Chuang Yun Yu San Chong
Lin Ming Hung San Chong
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    • A63B23/14Exercising apparatus specially adapted for particular parts of the body for limbs, i.e. upper or lower limbs, e.g. simultaneously for upper limbs or related muscles, e.g. chest, upper back or shoulder muscles for wrist joints
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Abstract

Handgelenkstrainingsgerät (100) umfassend:
– ein Gehäuse, das ein oberes Gehäuseteil (10) und ein unteres Gehäuseteil (20) aufweist, die aneinander montiert sind, so dass sie eine im Wesentlichen kugelförmige Gestalt bilden, wobei das obere Gehäuseteil (10) eine Öffnung (11) festlegt;
– einen Haltering (21), der im Gehäuse befestigt ist und im Wesentlichen einem Großkreis der Kugel des Gehäuses entspricht, wobei im Haltering (21) diametral einander gegenüberliegende Löcher (211, 212) festgelegt sind;
– einen Rotor (30), der einander gegenüberliegende Achsen (31) aufweist, die drehbar in den Löchern (211, 212) aufgenommen sind, um den Rotor (30) drehbar im Gehäuse zu lagern;
– mindestens ein Beleuchtungselement (40), das an einer Außenfläche des Rotors (30) angebracht ist;
– eine Spannungsquelle (50), die im Rotor (30) enthalten ist;
– einen Steuerschaltkreis (60), der im Rotor (30) enthalten ist und mit der Spannungsquelle (50) und dem Beleuchtungselement (40) elektrisch verbunden ist,...

Description

  • 1. Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich allgemein auf ein Handgelenkstrainingsgerät, das mittels einer Handfläche eines Benutzers gehalten wird und das einen inneren Rotor aufweist, der vom Benutzer, der seine oder ihre Handgelenksmuskeln trainiert, in Drehung versetzt wird, und insbesondere auf ein Handgelenkstrainingsgerät, das eine Anzeigevorrichtung und eine Übertragungseinrichtung besitzt, um Bilder von einem externen Gerät wie beispielsweise einem Computer anzuzeigen und zu erhalten.
  • 2. Stand der Technik
  • Ein Handgelenkstrainingsgerät wird eingesetzt, um Handgelenksmuskeln eines Benutzers zu trainieren und zu rehabilitieren. Ein offensichtliches therapeutisches Ergebnis kann dann beim Benutzer zu Rehabilitationszwecken erhalten werden. Beispiele für Handgelenkstrainingsgeräte sind im taiwanesischen Gebrauchsmuster Nr. 135058 und US-Patent Nr. 5,800,311 gezeigt, die beide Handgelenkstrainingsgeräte offenbaren, bei denen Handgelenksmuskeln durch einfaches Drehen des Handgelenkstrainingsgeräts mit dem Handgelenk trainiert werden.
  • Die herkömmlichen Handgelenkstrainingsgeräte besitzen einen einfachen Aufbau und werden von einem Benutzer zum Trainieren seiner oder ihrer Handgelenksmuskeln betrieben, um eine Drehung eines inneren Rotors zu bewirken. Die Drehung des Rotors induziert eine Zentrifugalkraft, die gegen die Kraft der Handgelenksmuskeln wirkt, um ein Training der Handgelenksmuskeln zu realisieren. Folglich wird das Handgelenkstrainingsgerät als Trainingsmittel angesehen, das nur die monotone Funktion des Muskeltrainings besitzt, so dass das Handgelenkstrainingsgerät für gewöhnliche Konsumenten allgemein nicht besonders attraktiv ist.
  • Handgelenkstrainingsgeräte, die Anzeigemittel aufweisen, sind bereits bekannt, wie beispielsweise die taiwanesische Patentveröffentlichung Nr. 552982 und das US-Patent Nr. 6,623,405, die beide im Namen des Erfinders der vorliegenden Erfindung angemeldet worden sind. Diese herkömmlichen Handgelenkstrainingsgeräte, in denen ein Display eingebaut ist, sind immer noch unzureichend, um die Aufmerksamkeit gewöhnlicher Konsumenten zu erregen und somit ist die vorliegende Erfindung darauf gerichtet, das Handgelenkstrainingsgerät weiter zu dem Zweck zu verbessern, das Handgelenkstrainingsgerät für gewöhnliche Konsumenten zumindest attraktiver zu machen.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Folglich ist es ein Ziel der vorliegenden Erfindung, ein Handgelenkstrainingsgerät zur Verfügung zu stellen, das Beleuchtungselemente aufweist, die an einer Außenfläche eines Rotors zu Beleuchtungs- und Anzeigezwecken angebracht sind, wodurch sowohl bei der Drehung des Rotors als auch dann, wenn der Rotor stillsteht, eine Vielzahl von Bildern wahlweise angezeigt werden kann.
  • Ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, ein Handgelenkstrainingsgerät zur Verfügung zu stellen, das einen inneren Rotor aufweist, in dem eine Spannungsquelle und ein Steuerschaltkreis enthalten sind, um in einer programmierbaren Art und Weise das Leuchten der Beleuchtungselemente zu steuern, die nach Art einer Punkt-Matrix Muster oder Bilder, wie beispielsweise Figuren und Buchstaben anzeigen.
  • Ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, ein Handgelenkstrainingsgerät zur Verfügung zu stellen, das Übertragungsmittel aufweist, um Anzeigesteuerungsprogramme von einem externen elektronischen Gerät, wie beispielsweise einem Personalcomputer, in einen Steuerschaltkreis herunterzuladen, der innerhalb des Handgelenkstrainingsgeräts angebracht ist und das Leuchten der Beleuchtungselemente und somit die Anzeige der Bilder steuert.
  • Um die oben genannten Ziele zu erreichen wird erfindungsgemäß ein Handgelenkstrainingsgerät zur Verfügung gestellt, das ein Gehäuse aufweist, welches ein oberes und unteres Gehäuseteil umfasst, die zusammengesetzt sind, um eine im Wesentlichen kugelförmige Gestalt zu bilden. Ein Rotor weist einander gegenüberliegende Achsen auf, die drehbar in den Löchern aufgenommen sind, die im Gehäuse festgelegt sind, um den Rotor drehbar in dem Gehäuse zu lagern. Beleuchtungselemente sind an einer Außenfläche des Rotors angebracht. Eine Spannungsquelle ist im Rotor befestigt, um die Beleuchtungselemente mit Spannung zu versorgen. Ein Steuerschaltkreis ist mit der Spannungsquelle und den Beleuchtungselementen in elektrischer Verbindung, um die Beleuchtungselemente wahlweise einzuschalten. Eine Übertragungseinrichtung ist im Rotor untergebracht und weist einen Schnittstellenschaltkreis, der an den Steuerschaltkreis angeschlossen ist, sowie eine Steckerbuchse auf, die mit dem Schnittstellenschaltkreis in Verbindung ist. Ein Übertragungskabel besitzt einander gegenüberliegende Enden, die einen ersten und einen zweiten Stecker bilden, wobei der erste Stecker passend zur Steckerbuchse der Übertragungseinrichtung des Rotors ist und der zweite Stecker beispielsweise in einen Personalcomputer einsteckbar ist, um Steuerungsprogramme vom externen Gerät zum Steuerschaltkreis zu übertragen.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Die vorliegende Erfindung wird Fachleuten durch Studium der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen unter Bezugnahme auf die anliegenden Zeichnungen deutlich werden, in denen:
  • 1 eine perspektivische Ansicht eines Handgelenkstrainingsgeräts ist, das gemäß einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung aufgebaut ist;
  • 2 eine Explosionsansicht des Handgelenkstrainingsgeräts gemäß der ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zusammen mit einem Personalcomputer zeigt, an den das Handgelenkstrainingsgerät mit Übertragungsmitteln anschließbar ist;
  • 3 ein Blockdiagramm des Steuerschaltkreises des Handgelenkstrainingsgeräts gemäß der vorliegenden Erfindung zeigt;
  • 4 eine perspektivische Ansicht eines Handgelenkstrainingsgeräts ist, das gemäß einer zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung aufgebaut ist;
  • 5 eine Explosionsansicht des Handgelenkstrainingsgeräts gemäß der zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist zusammen mit einem Personalcomputer zeigt, an den das Handgelenkstrainingsgerät mit Übertragungsmitteln anschließbar ist;
  • 6 eine Draufsicht ist, die ein erstes Beispiel einer Anzeige eines Musters auf einem inneren Rotor des Handgelenkstrainingsgeräts gemäß der vorliegenden Erfindung zeigt; und
  • 7 eine weitere Draufsicht ist, die ein zweites Beispiel der Anzeige eines Musters auf einem inneren Rotor des Handgelenkstrainingsgeräts gemäß der vorliegenden Erfindung zeigt.
  • Ausführliche Beschreibung der bevorzugten Ausführungsbeispiele
  • Unter Bezugnahme auf die Zeichnungen und insbesondere auf die 1 bis 3 weist ein Handgelenkstrainingsgerät, das gemäß der vorliegenden Erfindung aufgebaut ist und allgemein mit dem Bezugszeichen 100 versehen ist, ein Gehäuse auf, das im Wesentlichen kugelförmig ist und ein oberes Gehäuseteil 10 und ein unteres Gehäuseteil 20 umfasst, die beide im Wesentlichen halbkugelförmig sind und zusammengesetzt sind, um das kugelförmige Gehäuse zu bilden. Eine Öffnung 11 ist im oberen Gehäuseteil 10 ausgebildet und liegt dem unteren Gehäuseteil 20 im Wesentlichen gegenüber. Vorzugsweise sind die Gehäuseteile 10, 20 aus transparentem Material oder aus lichttransmittierendem Material, wodurch das Innere des Gehäuses für einen Benutzer oder Spieler des Handgelenkstrainingsgeräts sichtbar ist.
  • Innerhalb des Gehäuses ist ein Haltering 21, der im Wesentlichen einem Großkreis der Kugel des Gehäuses entspricht, angeordnet und dadurch fixiert, dass er teilweise zwischen das obere Gehäuseteil 10 und das untere Gehäuseteil 20 eingeschoben worden ist. Der Haltering 21 legt diametral gegenüberliegende und koaxial ausgerichtete Löcher 211, 212 fest. Ein Befestigungsflansch 211A ist um das Loch 212 herum ausgebildet.
  • Ein innerer Rotor 30, der ebenfalls einen im Wesentlichen kugelförmigen Aufbau besitzt, weist zwei koaxiale Achsen 31 auf, die sich von gegenüberliegenden Seiten des Rotors 30 erstrecken und drehbar in den Löchern 211, 212 des Halterings 21 aufgenommen sind. Somit ist der Rotor 30 mittels der drehbaren Verbindung zwischen dem Haltering 21 und den Achsen 31 des Rotors 30 drehbar innerhalb des Gehäuses und dabei im Wesentlichen zwischen dem oberen Gehäuseteil 10 und dem unteren Gehäuseteil 20 gelagert.
  • Der Rotor 30 weist eine umlaufende Nut 32 auf, die im Wesentlichen einem Großkreis des Rotors 30 entspricht. Ein Draht 321 erstreckt sich durch die Öffnung des oberen Gehäuseteils 10 in das Gehäuse hinein und ist von Hand um die Nut 32 des Rotors 30 gewickelt. Durch kräftiges Ziehen und somit durch Abwickeln des Drahtes 321 vom Rotor 30 treibt die Reibungskraft zwischen dem Rotor 30 und dem Draht 321 eine anfängliche Drehung des Rotors innerhalb des Gehäuses an. Es wird angemerkt, dass die Verwendung eines Drahtes 321, um die anfängliche Drehung des Rotors 30 zu bewirken, nur ein anschauliches Beispiel ist und dass andere Mittel, die eine anfängliche Drehung des Rotors 30 bewirken, ebenfalls eingesetzt werden können.
  • An einer Außenfläche des Rotors 30, die einer Innenfläche des Gehäuses gegenüberliegt, ist eine Mehrzahl von Beleuchtungselementen 40 angebracht. Ein Beispiel für das Beleuchtungselement 40 ist eine lichtemittierende Diode (LED).
  • Allerdings können bei der vorliegenden Erfindung auch andere Einrichtungen, die Licht emittieren, wenn sie elektrisch stromführend sind, eingesetzt werden. Die Beleuchtungselemente 40 können in allen Formen beispielsweise als Figur und Buchstabe oder vorzugsweise in einem einreihigen oder mehrreihigen Feld, ähnlich wie bei einer punktmatrixartigen Anzeigevorrichtung, angeordnet sein.
  • Eine Spannungsquelle 50 und ein Steuerschaltkreis 60 sind im Rotor 30 enthalten oder in den Rotor 30 eingebettet sowie in elektrischer Verbindung miteinander und mit den Beleuchtungselementen 40, um eine Spannung bereitzustellen und das Leuchten der Beleuchtungselemente 40 zu steuern. Die Spannungsquelle kann jeden bekannten Typs sein, wie beispielsweise ein Gleichstrom-Generator (DC-Generator), der in den Zeichnungen dargestellt ist, der einen Permanentmagnet 51 und mindestens eine Wicklung 52 aufweist. Der Magnet 51 in der Form eines Rings ist an einem Befestigungsflansch 211A des Halterings angebracht und wird von diesem mittels der Achse 31 des Rotors 50, die sich durch den Magnet 51 hindurch erstreckt, gehalten. Die Wicklung 52 ist am Rotor 30 an einer Stelle angebracht, die dem Magneten 51 gegenüberliegt, wodurch die Wicklung 52, wenn der Rotor 30 rotiert, die magnetischen Kraftfeldlinien des Magneten 51 schneidet und dadurch in der Wicklung 52 einen Wechselstrom induziert. Der Wechselstrom wird durch einen Gleichrichtungs- und Regelungsschaltkreis 53 geleitet, der in den Rotor 30 eingebettet ist, und in einen Gleichstrom der gewünschten Spannung umgewandelt, um die Beleuchtungselemente 40 und den Steuerschaltkreis 60 zu speisen.
  • Der Steuerschaltkreis 60 steuert das Leuchten der Beleuchtungselemente 40. Der Steuerschaltkreis 60 kann jeden beliebigen Typs sein, wie beispielsweise ein mikroprozessorbasierter, programmierbarer Controller, der einen Mikroprozessor 61 und, wie in 3 dargestellt, einen Auswahlschalter 62 aufweist. Ein Steuerungsprogramm zum selektiven Einschalten jedes der Beleuchtungselemente 40 kann in den Mikroprozessor 61 vorher geladen werden. Alternativ wird eine Anzahl von Steuerungsprogrammen zum Einschalten der Beleuchtungselemente 40 in unterschiedlichen Arten in den Mikroprozessor 61 geladen. Ein Eingang 611 des Mikroprozessors 61 ist an den Auswahlschalter 62 angeschlossen, wodurch der Mikroprozessor 61 jedes Mal, wenn der Auswahlschalter 62 betätigt wird, zwischen den Steuerungsprogrammen umschaltet, und zwar vorzugsweise, aber nicht notwendigerweise in deren Reihenfolge. Somit kann der Mikroprozessor 61 die Art und Weise des Leuchtens der Beleuchtungselemente 40 auf Basis der Auswahl eines Benutzers steuern.
  • Der Mikroprozessor 61 weist Ausgangsanschlüsse 612 auf, die an das jeweilige Beleuchtungselement 40 angeschlossen sind. Ist einmal ein Aktivierungssignal, wie beispielsweise ein geringes Spannungsniveau, an einen spezifischen der Ausgangsanschlüsse 612 angelegt, wird das jeweilige Beleuchtungselement 40, das an den spezifischen der Ausgabeanschlüsse 612 angeschlossen ist, eingeschaltet und gibt Licht ab. Wenn ein hohes Spannungsniveau am Ausgangsanschluss 612 anliegt, wird das Beleuchtungselement 40 ausgeschaltet. Auf diese Art legt der Mikroprozessor wahlweise hohe und geringe Niveaus an jedes Beleuchtungselement gemäß einem besonderen Steuerungsprogramm an, und im Fall, dass die Beleuchtungselemente 40 in einem Array angeordnet sind, können durch Einschalten geeigneter Beleuchtungselemente 40 Muster und Buchstaben dargestellt werden.
  • Alternativ dazu können Übertragungsmittel zur Verfügung gestellt werden, um Steuerungsprogramme von einem externen Gerät, wie beispielsweise einem Personalcomputer 200, wahlweise in den Mikroprozessor 61 herunterzuladen. Die Übertragungsmittel umfassen einen Sender 70, der in den Rotor 30 eingebettet ist und einen Schnittstellenschaltkreis 71 und einen Anschluss 72 aufweist. Der Anschluss 72 ist mittels des Schnittstellenschaltkreises 71 an den Mikroprozessor 61 des Steuerschaltkreises 60 angeschlossen. Die Schnittstelle 71 kann jede bekannte Schnittstelle, wie beispielsweise eine Universal-Serial-Bus-Schnittstelle (USB-Schnittstelle) sein, die in der hier darstellten Ausführungsform eingesetzt wird. Allerdings kann auch eine andere Datenübertragungsschnittstelle alternativ oder zusätzlich eingesetzt werden. In dem hier dargestellten Beispiel umfasst der Anschluss 72 einen Mini-USB-Anschluss, der als Kommunikationsanschluss des Mikroprozessors 61 mit dem Personalcomputer 200 dient.
  • Ein Übertragungskabel 80, das einander gegenüberliegende Enden besitzt, weist einen ersten Stecker 81 und einen zweiten Stecker 82 auf. Der erste Stecker 81 und der zweite Stecker 82 des Kabels 80 können jeden beliebigen Typs sein, sind aber passend zum Anschluss 72 des Schnittstellenschaltkreises 71 und zu einem Gegenstückanschluss 210, der im Computer 200 ausgebildet ist, ausgeführt, um einen Kommunikationskanal zwischen dem Mikroprozessor 61 und dem Computer 200 aufzubauen. Zum Beispiel ist der Anschluss 72 des Schnittstellenschaltkreises 71 eine Mini-USB-Steckerbuchse, während der erste Stecker 81 des Kabels 80 ein passender Mini-USB-Anschlussstecker ist. Ganz ähnlich kann der zweite Stecker 82 des Kabels 80 ein USB-Anschlussstecker sein, während der Computeranschluss 210 eine USB-Steckerbuchse ist. Der Mikroprozessor 61 kann zum Beispiel zu dem Zeitpunkt, an dem das Handgelenkstrainingsgerät hergestellt wird (wenn das obere Gehäuseteil 10 und das untere Gehäuseteil 20 noch nicht aneinander befestigt sind), an den Computer 200 angeschlossen werden, um die Steuerungsprogramme in den Mikroprozessor 61 herunterzuladen. Das Kabel 80 kann alternativ dazu mittels einer Öffnung, die im oberen Gehäuseteil 10 festgelegt ist, an ein zusammengebautes Handgelenkstrainingsgerät angeschlossen werden, wenn der Rotor 30 stillsteht. Dies gestattet es einem Benutzer, alle gewünschten Steuerungsprogramme und Bilder, die dargestellt werden sollen, von einem externen Gerät wie beispielsweise dem Personalcomputer 200 in den Mikroprozessor 61 zu laden.
  • Das Kabel 80, das sowohl mit dem Mikroprozessor 61 als auch mit dem Computer 200 eine USB-Verbindung bildet, ermöglicht es, dass der Mikroprozessor mit Hilfe des Computers 200 gespeist wird, wodurch im Handgelenkstrainingsgerät 100 keine eingebaute Spannungsquelle nötig ist oder der Mikroprozessor arbeitet, wenn der DC-Generator keine Spannung erzeugt. Somit liefert der Computer 200 dem Mikroprozessor 61 durch das Kabel 80 eine Spannung, wenn der Mikroprozessor 61 an den Computer 100 angeschlossen ist und der Rotor 30 stillsteht, das bedeutet, dass er nicht rotiert und somit vom DC-Generator keine Spannung erzeugt wird.
  • Die 4 und 5 zeigen eine weitere Ausführungsform des Handgelenkstrainingsgeräts 100 gemäß der vorliegenden Erfindung. In der zweiten Ausführungsform des Handgelenkstrainingsgeräts 100 umfasst die Spannungsquelle 50 eine Batterie 54 und einen Schalter 55 um dem Mikroprozessor 61 wahlweise eine Spannung zu liefern, wenn der Rotor 30 stillsteht und sich nicht dreht. Der DC-Generator, der in der zuvor beschriebenen Ausführungsform eingesetzt wurde, ist somit weggelassen. Die Batterie 54 speist ebenfalls die Beleuchtungselemente 40, wenn sich der Rotor nicht dreht. Dies gestattet die Darstellung des Bildes, wenn der Rotor 30 sich nicht dreht.
  • Darüber hinaus ist der Schnittstellenschaltkreis des Rotors 30, welcher in der zuvor beschriebenen Ausführungsform eine USBbasierte Schnittstelle ist, als RS232-Schnittstelle 71 ausgeführt, die einen RS232-Anschluss 72' aufweist. Gegenüberliegende Enden des Kabels weisen RS232-Anschlüsse 81', 82' auf, um jeweils in den RS232-Anschluss 72' des Schnittstellenschaltkreises 71 und einen RS232-Anschluss 220 des Computers 200 einzugreifen. Somit können mittels des RS232-Kabels 80 und dessen RS232-Verbindung mit dem Computer 200 und dem Mikroprozessor 61 Daten und Programme in den Mikroprozessor 61 heruntergeladen werden. Der Mikroprozessor 61 wird mittels der Batterie 54 der Spannungsquelle 50 gespeist.
  • Zusätzlich ist, sofern gewünscht, ein Zähler 9, vorzugsweise ein elektronischer Zähler, am unteren Gehäuseteil 20 angebracht, um die Anzahl der Umdrehungen des Rotors 30 zu zählen und anzuzeigen. Der Zähler 90 kann dabei unabhängig mit Spannung versorgt werden. Mit anderen Worten kann der Zähler 90 eine separate Spannungsquelle aufweisen, die von der Spannungsquelle 50 des Rotors 30 verschieden ist.
  • Bezugnehmend auf 6 liefert die Spannungsquelle 50 dem Mikroprozessor 61 und den Beleuchtungselementen 40 eine elektrische Spannung, wenn sich der Rotor 30 dreht. Der Mikroprozessor 61 schaltet jedes Beleuchtungselement 40 ein beziehungsweise aus, und zwar abhängig von dem Steuerungsprogramm, das in ihm geladen ist. Aufgrund der Augenträgheit der menschlichen Augen können dynamische und/oder statische Bilder auf den Beleuchtungselementen 40 angezeigt werden, wenn der Rotor 30 eine ausreichende Drehgeschwindigkeit aufweist. Das Bild kann von einem Spieler durch die Öffnung 11 des oberen Gehäuseteils 10 betrachtet werden. Alternativ kann das Bild in dem Fall, dass das Gehäuse transparent hergestellt ist, durch das Gehäuse betrachtet werden.
  • 7 zeigt eine andere Anwendung der vorliegenden Erfindung, wobei die Beleuchtungselemente 40 in solch einer Weise unter der Kontrolle des Steuerschaltkreises 60 eingeschaltet werden, dass das angezeigte Bild nach links oder rechts läuft. Eine zyklische Anzeige der Information wird somit bereitgestellt.
  • Mit der selektiven Verbindung des Mikroprozessors 61 mit dem Personalcomputer 200 können Daten und Informationen, die angezeigt werden sollen, sowie unterschiedliche Anzeigeschemata (verwirklicht durch unterschiedliche Steuerungsprogramme) mit Hilfe des Übertragungskabels 80 in den Mikroprozessor 61 heruntergeladen werden. Zusätzlich können die Informationen, die dargestellt werden sollen, vom Benutzer mit Hilfe des Computers 200 modifiziert werden. Somit können neue Figuren, Texte und andere Markierungen und Informationen periodisch auf den neuesten Stand gebracht werden.
  • Obwohl die vorliegende Erfindung unter Bezugnahme auf ihre bevorzugten Ausführungsformen beschrieben worden ist, ist es für Fachleute offensichtlich, dass eine Vielzahl von Modifikationen und Änderungen gemacht werden können, ohne vom Schutzumfang der vorliegenden Erfindung abzuweichen, der durch die anliegenden Ansprüche festgelegt sein soll.

Claims (18)

  1. Handgelenkstrainingsgerät (100) umfassend: – ein Gehäuse, das ein oberes Gehäuseteil (10) und ein unteres Gehäuseteil (20) aufweist, die aneinander montiert sind, so dass sie eine im Wesentlichen kugelförmige Gestalt bilden, wobei das obere Gehäuseteil (10) eine Öffnung (11) festlegt; – einen Haltering (21), der im Gehäuse befestigt ist und im Wesentlichen einem Großkreis der Kugel des Gehäuses entspricht, wobei im Haltering (21) diametral einander gegenüberliegende Löcher (211, 212) festgelegt sind; – einen Rotor (30), der einander gegenüberliegende Achsen (31) aufweist, die drehbar in den Löchern (211, 212) aufgenommen sind, um den Rotor (30) drehbar im Gehäuse zu lagern; – mindestens ein Beleuchtungselement (40), das an einer Außenfläche des Rotors (30) angebracht ist; – eine Spannungsquelle (50), die im Rotor (30) enthalten ist; – einen Steuerschaltkreis (60), der im Rotor (30) enthalten ist und mit der Spannungsquelle (50) und dem Beleuchtungselement (40) elektrisch verbunden ist, wobei der Steuerschaltkreis (60) die Beleuchtungselemente (40) selektiv einschaltet; und – Übertragungsmittel umfassend: – einen Sender (70), der im Rotor (30) angebracht ist und einen an den Steuerschaltkreis (60) angeschlossenen Schnittstellenschaltkreis (71) und ein Anschlussteil in Verbindung mit dem Schnittstellenschaltkreis (71) aufweist; und – ein Übertragungskabel (80), das einander gegenüberliegende Enden besitzt, die erste und zweite Stecker (80, 81) aufweisen, wobei der erste Stecker (81) lösbar in das Anschlussteil des Senders (70) des Rotors (30) einsteckbar ist und der zweite Stecker (82) so ausgebildet ist, dass er an ein externes Gerät angeschlossen werden kann, um ein elektrisches Signal vom externen Gerät zum Steuerschaltkreis (60) zu übertragen.
  2. Handgelenkstrainingsgerät (100) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das obere Gehäuseteil (10) und das untere Gehäuseteil (11) aus lichtdurchlässigem Material hergestellt sind.
  3. Handgelenkstrainingsgerät (100) nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Rotor (30) eine umlaufende Nut (32) festlegt.
  4. Handgelenkstrainingsgerät (100) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Beleuchtungselement (40) eine lichtemittierende Diode umfasst.
  5. Handgelenkstrainingsgerät (100) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannungsquelle (50) umfasst: – einen Permanentmagnet (51), der am Haltering (21) angebracht ist; – eine Wicklung (52), die am Rotor (30) angebracht ist und dem Permanentmagneten (50) im Wesentlichen gegenüberliegt, wodurch die Wicklung (52) die magnetischen Kraftfeldlinien des Magneten (51) schneidet, wenn der Rotor (30) sich dreht, und dadurch einen elektrischen Strom in der Wicklung (52) induziert; und – einen Gleichrichtungs- und Regelungsschaltkreis (53), der den elektrischen Strom erhält und verarbeitet, um den Beleuchtungselementen (40) und dem Steuerschaltkreis (60) eine elektrische Spannung zu liefern.
  6. Handgelenkstrainingsgerät (100) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannungsquelle (50) eine Batterie (54) und einen Schalter (55) aufweist, der die Batterie (54) selektiv mit dem Steuerschaltkreis (60) und dem Beleuchtungselement (40) verbindet, um den Steuerschaltkreis (60) und das Beleuchtungselement (40) zu speisen.
  7. Handgelenkstrainingsgerät (100) nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Handgelenkstrainingsgerät (100) einen Befestigungsflansch (211A) aufweist, der um eines der Löcher (211, 212) des Halterings (21) herum ausgebildet ist und dass der Permanentmagnet (51) einen Ring aufweist, der am Befestigungsflansch (211A) angebracht und von diesem mittels der Achse (31) des Rotors (30), die sich durch den Ring des Magneten (51) hindurch erstreckt, gehalten wird.
  8. Handgelenkstrainingsgerät (100) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Steuerschaltkreis (60) programmierbare Mittel aufweist.
  9. Handgelenkstrainingsgerät (100) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Steuerschaltkreis (60) einen Mikroprozessor (61) aufweist, der einen Ausgangsanschluss (612), der an das Beleuchtungselement (40) angeschlossen ist, umfasst, wobei der Mikroprozessor (61) ein Steuerungsprogramm aufweist, um das Beleuchtungselement (40) durch Senden eines elektrischen Signals an den Ausgangsanschluss (612) selektiv einzuschalten.
  10. Handgelenkstrainingsgerät (100) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Mikroprozessor (61) eine Anzahl unterschiedlicher Steuerungsprogramme und einen Auswahlschalter (62) aufweist, um eines der Steuerungsprogramme, mit denen der Mikroprozessor (61) das Beleuchtungselement (40) einschaltet, auszuwählen.
  11. Handgelenkstrainingsgerät (100) nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Schnittstellenschaltkreis (71) eine Schnittstelle aufweist, die auf einem Universal Serial Bus (USB) basiert.
  12. Handgelenkstrainingsgerät (100) nach einem der Ansprüche 1 bis 11 , dadurch gekennzeichnet, dass das Anschlussteil des Rotors (30) eine Mini-USB-Steckerbuchse aufweist, wobei der erste Stecker (81) des Übertragungskabels (80) ein Mini-USB-Anschlussstecker ist.
  13. Handgelenkstrainingsgerät (100) nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Stecker (81) des Übertragungskabels (80) einen Mini-USB-Anschlussstecker umfasst.
  14. Handgelenkstrainingsgerät (100) nach einem der Ansprüche 1 bis 11 , dadurch gekennzeichnet, dass der erste Stecker (81) des Übertragungskabels (80) einen USB-Anschlussstecker aufweist.
  15. Handgelenkstrainingsgerät (100) nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Schnittstellenschaltkreis (71) eine RS232-Schnittstelle aufweist.
  16. Handgelenkstrainingsgerät (100) nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlussmittel des Rotors (30) einen RS232-Anschluss (72') umfassen.
  17. Handgelenkstrainingsgerät (100) nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Stecker (81) des Übertragungskabels (80) einen RS232-Stecker umfasst.
  18. Handgelenkstrainingsgerät (100) nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass das Handgelenkstrainingsgerät (100) einen elektronischen Zähler (9) aufweist, der am Gehäuse angebracht ist.
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