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DE20320761U1 - Basislaminat für flexible oder semi-flexible ein- oder mehrlagige gedruckte Schaltungen - Google Patents

Basislaminat für flexible oder semi-flexible ein- oder mehrlagige gedruckte Schaltungen Download PDF

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DE20320761U1
DE20320761U1 DE20320761U DE20320761U DE20320761U1 DE 20320761 U1 DE20320761 U1 DE 20320761U1 DE 20320761 U DE20320761 U DE 20320761U DE 20320761 U DE20320761 U DE 20320761U DE 20320761 U1 DE20320761 U1 DE 20320761U1
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Abstract

Basislaminat für flexible oder semi-flexible ein- oder mehrlagige gedruckte Schaltungen, mit einer Trägerfolienschicht (2) und mit mindestens einer Leiterfolienschicht, insbesondere einer Kupferfolie (3), dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerfolienschicht (2) aus einem dünnen, auch im ausgehärteten Zustand noch flexiblen, harzgetränkten Fasermaterial besteht.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Basislaminat für flexible oder semi-flexible ein- oder mehrlagige gedruckte Schaltungen, mit einer Trägerfolienschicht und mit mindestens einer Leiterfolienschicht, insbesondere einer Kupferfolie.
  • Schon seit vielen Jahrzehnten werden gedruckte elektrische Schaltungen, die häufig auch als Leiterplatten bezeichnet werden, in elektrischen Geräten und in Kraftfahrzeugen zur elektronischen Regelung und Steuerung eingesetzt. Es handelt sich hierbei üblicherweise um starre Leiterplatten, die einerseits diskrete Bauelemente und hochintegrierte Bausteine elektrisch miteinander verbinden und andererseits als Träger derselben fungieren. Die Leiterplatten bestehen zumeist aus einer oder mehreren Einzellagen von glasfaserverstärkten, ausgehärteten Epoxydharzplatten, die zur Ausbildung von Leiterbahnen bzw. Leiterbildern ein- oder beidseitig kupferkaschiert sind. Bei mehrlagigen Leiterplatten sind die einzelnen Ebenen bzw. die auf den Einzellagen angeordneten Leiterbahnen durch metallisierte Bohrungen in der Leiterplatte miteinander elektrisch verbunden.
  • Seit ca. 30 Jahre werden neben rein starren Leiterplatten auch gedruckte Schaltungen eingesetzt, die nebeneinander starre und flexible Bereiche aufweisen; sogenannte starr-flexible Leiterplatten. Durch das Vorsehen von flexiblen Bereichen kann eine größere Anzahl von starren Leiterplatten in nahezu jeder gewünschten räumlichen Anordnung ohne Steckerleisten oder Verdrahtungen mechanisch und elektrisch miteinander verbunden werden. Darüber hinaus bieten die flexiblen Bereiche die Möglichkeit, mehrere starre Leiterplattenbereiche so "übereinander zu falten", daß eine große Leiterplattenfläche und damit auch eine Vielzahl von auf den Leiterplatten angeordneten diskreten Bauelemente auf einem relativ kleinen Raum untergebracht werden können. Die flexiblen Bereiche bestehen normalerweise aus dünnen Polyimidfolien, die ebenfalls ein- oder beidseitig kupferkaschiert sind.
  • Daneben gibt es noch flexible bzw. semi-flexible gedruckte Schaltungen bzw. Leiterplatten, wobei die Begriffe "flexible" oder "semi-flexible" in Abhängig keit von dem mit der gedruckten Schaltung möglichen Biegeradius und der Anzahl der zulässigen Biegebeanspruchungen abhängt.
  • Die eingangs beschriebenen Basislaminate werden insbesondere für flexible oder semi-flexible gedruckte Schaltungen im Automobilbereich, aber auch in anderen Bereichen eingesetzt. Die Leiterfolienschicht, aus der die elektrischen Leiterbahnen der gedruckten Schaltungen erzeugt werden, ist meist durch eine Kupferfolie realisiert. Für die Trägerfolienschicht werden überwiegend Polyimid-Folien verwendet, die sich in der Praxis sehr bewährt haben und eine Standardmaterialstärke von zumeist 25 μm oder 50 μm aufweisen. Daneben gibt es jedoch auch Trägerfolienschichten aus Polyester, beispielsweise aus PET oder PEN. Eine Klebstoffschicht verbindet die Leiterfolienschicht mit der Trägerfolienschicht, d. h. die Polyimid-Folie bildet mit der ein- oder beidseitig aufgebrachten Kupferfolie und der jeweils zwischenliegenden Klebefolie das Basislaminat.
  • Zur Herstellung der jeweiligen gedruckten Schaltung wird die Leiterfolienschicht des Basislaminats in gewünschter Weise strukturiert. Hierzu wird mittels bekannter Ätzverfahren das gewünschte Leiterbahnenbild hergestellt. Die so erzeugte Leiterbahnenstruktur wird dann vorzugsweise mit einer auflaminierten Deckfolie abgedeckt, wodurch ein mechanischer und elektrischer Schutz der einzelnen Leiterbahnen realisiert wird. Als Deckfolie wird dabei in der Regel ebenfalls eine Polyimid-Folie verwendet, die mit einer einseitig aufgebrachten Klebstoffschicht vorgefertigt ist, wobei die Klebstoffschicht von einem nur teilweise ausgehärteten Klebersystem gebildet ist. Dadurch können Vorfertigung und Weiterverarbeitung der Deckfolie problemlos zeitlich voneinander getrennt sein. Das Klebersystem wird dann nach dem Aufbringen der Deckfolie auf die Leiterbahnenstruktur in einem entsprechenden Laminierprozeß aktiviert und vollständig ausgehärtet.
  • Aus der DE 101 51 640 A1 ist ein eingangs beschriebenes Basislaminat bekannt, wobei bei dem bekannten Basislaminat die Trägerfolienschicht als Hauptbestandteil einen kristallisierbaren Thermoplasten aufweist, der einen Kombination von mindestens zwei verschiedene Hydrolysestabilisatoren enthält.
  • Neben den zuvor beschriebenen einlagigen flexiblen bzw. semi-flexiblen gedruckten Schaltungen werden auch mehrlagige ein- oder beidseitig kupferkaschierte flexible bzw. semi-flexible flexiblen gedruckte Schaltungen verwendet, wobei dann die einzelnen Leiterbahnen der einzelnen Lagen mittels Durchkontaktierungen miteinander verbunden sind.
  • Sowohl die zuletzt beschriebenen flexiblen bzw. semi-flexiblen gedruckten Schaltungen als auch starr-flexiblen Leiterplatten sind seit Jahren bekannt und werden in zunehmendem Maße in allen Bereichen der Elektrotechnik bzw. Elektronik verwendet. Ihr wesentlicher Vorteil besteht in der erreichbaren Miniaturisierung, wobei die flexiblen bzw. starr-flexiblen gedruckten Schaltungen nahezu optimal an die konstruktiven Gegebenheiten und Gehäuseformen angepaßt werden können, so daß ein äußerst platzsparender Einbau bei gleichzeitiger Gewichtsreduzierung möglich ist.
  • Obwohl sich die bekannten Basislaminate für flexible oder semi-flexible ein- oder mehrlagige gedruckte Schaltungen in der Praxis sehr bewährt haben, weisen sie dennoch einige Nachteile auf, die insbesondere durch die Verwendung der – in der Praxis bewährten aber dennoch relativ teuren – Polyimidfolien bedingt sind. Aus diesem Grunde ist im Zusammenhang mit der Herstellung von starr-flexiblen Leiterplatten, bereits mehrfach vorgeschlagen worden, die relativ teure Polyimidfolie durch andere, kostengünstigere flexible Einzellagen zu ersetzen.
  • Aus der DE 41 31 935 A1 ist eine starr-flexible Leiterplatte bekannt, wobei diese Leiterplatte ausschließlich aus einem an sich starren Leiterplattenmaterial besteht, so daß gänzlich auf eine teure Polyimidfolie verzichtet worden ist. Bei dieser bekannten Leiterplatte, die jedoch nur eine begrenzte Anzahl von Biegebeanspruchungen aushält, weist das aus einem glasfaserverstärkten Epoxydharz bestehende starre Leiterplattenmaterial im flexibel gewünschten Bereich eine deutlich geringere Dicke auf. Diese starr-flexible Leiterplatte ist insbesondere durch ihre nur begrenzte Flexibilität in ihrem Einsatzbereich stark eingeschränkt, so daß sie als rein flexible oder semi-flexible Leiterplatte nicht geeignet ist.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, ein eingangs beschriebenes Basislaminat für flexible oder semi-flexible ein- oder mehrlagi ge gedruckte Schaltungen zur Verfügung zu stellen, bei dem zum einen auf die Verwendung einer teuren Trägerfolienschicht verzichtet wird, das zum anderen jedoch möglichst einfach, schnell und damit kostengünstig hergestellt werden kann.
  • Diese Aufgabe ist bei dem eingangs beschriebenen Basislaminat dadurch gelöst, daß die Trägerfolienschicht aus einem dünnen, auch im ausgehärteten Zustand noch flexiblen, harzgetränkten Fasermaterial besteht. Bei dem erfindungsgemäßen Basislaminat wird somit auf die Verwendung einer aus dem Stand der Technik bekannten Polyimidfolie oder einer anderen entsprechenden Kunststofffolie als Trägerfolie vollständig verzichtet. Erfindungsgemäß ist somit erkannt worden, daß bei Verwendung eines dünnen, harzgetränkten Fasermaterials dieses die Funktion der Trägerfolie für die Leiterfolienschicht übernehmen kann und gleichzeitig noch eine genügende Flexibilität aufweist, so daß das Basislaminat bzw. die gedruckte Schaltung die gewünschte Anzahl von Biegebeanspruchungen ohne Beschädigung aushält.
  • Die bekannten Polyimidfolien haben den Nachteil, daß sie Feuchtigkeit aufnehmen, so daß beim Herstellen der Leiterplatte sowie beim Bestücken der Leiterplatte häufig mehrere, zeitaufwendige Trocknungsvorgänge notwendig sind, um eine Beschädigung der Leiterplatte durch Delaminieren der verklebten Bereiche oder Abplatzen von Leiterbahnen in einem späteren Arbeitsschritt zu verhindern. Durch den Verzicht auf die Verwendung einer Polyimidfolie können somit die Trocknungsvorgänge deutlich verkürzt werden.
  • Als Fasermaterial kann insbesondere ein Glasfasergewebe mit Netzstruktur verwendet werden, wie es grundsätzlich – mit größer Schichtdicke – auch bei starren Leiterplatten verwendet wird. Vorzugsweise wird jedoch ein Fasermaterial mit Wirrfasern, d. h. Mikrofasern ohne eine bestimmte Orientierung, verwendet. Ein solches Fasermaterial, das auch als Vlies bezeichnet werden kann, hat den Vorteil einer höheren Flexibilität im Vergleich zu einem Glasfasergewebe. Ein derartiges Fasermaterial oder Vlies kann insbesondere aus Mikroglasfasern, Papierfasern oder Aramidfasern bestehen, die zu einem Träger- und Verstärkungsmaterial verarbeitet worden sind.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Basislaminats ist auf der der Trägerfolienschicht abgewandten Seite der Leiterfolienschicht eine Deckfolie aufgebracht. Durch eine derartige Deckfolie wird das in der Leiterfolienschicht durch Ätzen hergestellte Leiterbild sowohl elektrisch als auch mechanisch gestützt. Darüber hinaus erhöht sich durch die Deckfolie auch die mechanische Stabilität der fertigen gedruckten Schaltung, wobei die Deckfolie selbstverständlich ihrerseits so flexibel sein muß, daß die gewünschte Flexibilität der gedruckten Schaltung durch die Verwendung der Deckfolie nicht beeinträchtigt wird. Vorteilhafterweise wird dabei für die Deckfolie ein Polymerwerkstoff insbesondere ein flexibler Lack verwendet.
  • Zur Erhöhung der elektrischen Isolationsfestigkeit und der Durchschlagsfestigkeit der gedruckten Schaltung sowie zur Erhöhung der Flexibilität ist gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, daß zwischen der Trägerfolienschicht und der Leiterfolienschicht eine Isolationsschicht aus flexiblem Lack angeordnet ist.
  • Auf die Leiterfolienschicht, die in der Regel von einer Kupferfolie gebildet wird, ist bei der zuvor beschriebenen Ausgestaltung somit auf beiden Seiten – Deckfolie und Isolationsschicht – ein flexibeler Lack aufgebracht. Zur Vermeidung unterschiedlich starker Ausdehnungen der Deckfolie und der Isolationsschicht bei Temperaturschwankungen wird für die Deckfolie und für die Isolationsschicht vorzugsweise ein ähnlicher oder sogar identischer Lack, insbesondere ein Lötstopplack, verwendet. Dabei können dem Lack zur Vergrößerung seiner Reißfestigkeit Kunststoff- oder Glasfasern beigemischt sein.
  • Das zuvor beschriebene erfindungsgemäße Basislaminat kann dadurch besonders einfach auch für zweilagige gedruckte Schaltungen verwendet werden, daß auf beiden Seiten der Trägerfolienschicht je eine Leiterfolienschicht, insbesondere eine Kupferfolie, angeordnet ist. Dadurch wird auf besonders einfache Art und Weise ein beidseitig mit Kupferfolie kaschiertes, flexibles Basislaminat zur Verfügung gestellt. Wie zuvor im Zusammenhang mit dem einlagigen Basislaminat beschrieben, kann auch das zweilagige Basislaminat auf der der Trägerfolienschicht abgewandten Seite der beiden Leiterfolienschichten je eine Deckfolie aufweisen. Auch hierbei bestehen die beiden Deckfolien vorteilhafterweise aus einem flexiblen Lack. Darüber hinaus kann auf der Grundlage des zuvor beschriebenen zweilagigen Basislaminats auch eine mehrlagige flexible Leiterplatte (Multilayer) aufgebaut werden.
  • Das zuvor beschriebene Basislaminat für eine flexible oder semi-flexible ein- oder mehrlagige gedruckte Schaltung kann beispielsweise dadurch hergestellt werden, daß eine Trägerfolienschicht aus einem dünnen, auch im ausgehärteten Zustand noch flexiblen, harzgetränkten Fasermaterial ein- oder beidseitig mit der Leiterfolienschicht laminiert wird. Zur Gewährleistung einerseits einer ausreichenden Trägerfunktion und andererseits einer genügenden Flexibilität weist die Trägerfolienschicht eine Schichtdicke von ca. 25 μm bis 150 μm, vorzugsweise von 50 μm bis 100 μm auf.
  • Insbesondere dann, wenn zur Erhöhung der Flexibilität die Schichtdicke der Trägerfolienschicht besonders gering ist und wenn die Trägerfolienschicht beidseitig mit einer Leiterfolienschicht laminiert ist, kann es zu Problemen hinsichtlich der elektrischen Isolationsfestigkeit und der Durchschlagsfestigkeit des Basislaminats kommen. Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung wird daher zunächst auf der der Trägerfolienschicht zugewandten Seite der Leiterfolienschicht eine Isolationsschicht aufgebracht. Anschließend wird dann die einseitig mit der Isolationsschicht versehene Leiterfolienschicht auf die Trägerfolienschicht auflaminiert. Wird als Isolationsschicht ein im ausgehärteten Zustand flexibeler Lack verwendet, so kann dieser vorteilhafterweise dadurch auf die Leiterfolienschicht aufgebracht werden, daß er auf diese aufgesprüht oder aufgedruckt wird.
  • Unabhängig davon, ob ein einlagiges oder ein zweilagiges Basislaminat hergestellt werden soll und unabhängig davon, ob eine Isolationsschicht vorgesehen ist, wird gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung in einem weiteren Schritt auf der der Trägerfolienschicht abgewandten Seite der Leiterfolienschicht eine Deckfolie aufgebracht. Ist die Trägerfolienschicht beidseitig mit einer Leiterfolienschicht versehen, so wird entsprechend auf beiden Leiterfolienschichten je eine Deckfolie aufgebracht. Dabei wird für die Deckfolie vorzugsweise ein flexibler Lack verwendet, der auf die Leiterfolienschicht aufgesprüht oder aufgedruckt wird.
  • Im einzelnen gibt es nun eine Vielzahl von Möglichkeiten, das erfindungsgemäße Basislaminat auszugestalten und weiterzubilden. Hierzu wird verwiesen einerseits auf die dem Schutzanspruch 1 nachgeordneten Schutzansprüche, andererseits auf die nachfolgende Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele in Verbindung mit der Zeichnung. In der Zeichnungen zeigen
  • 1 eine schematische Darstellung eines einlagigen Basislaminats, im Schnitt,
  • 2 eine schematische Darstellung einer ersten Ausführungsform eines zweilagigen Basislaminats, im Schnitt und
  • 3 eine schematische Darstellung einer zweiten Ausführungsform eines zweilagigen Basislaminats, im Schnitt.
  • Die 1 bis 3 zeigen eine Schnittdarstellung durch ein erfindungsgemäßes Basislaminat 1, wobei in 1 ein einlagiges Basislaminat 1 und in den 2 und 3 ein zweilagiges Basislaminat 1 dargestellt ist.
  • Das einlagige Basislaminat 1 besteht aus einer Trägerfolienschicht 2, die erfindungsgemäß aus einem dünnen, auch im ausgehärteten Zustand noch flexiblen, harzgetränkten Fasermaterial besteht, das einseitig mit einer Kupferfolie 3 laminiert ist. Bei den Fasern kann es sich insbesondere um Wirrfasern handeln, beispielsweise um Mikroglasfasern, Papierfasern oder Aramidfasern, so daß das Fasermaterial auch als Vlies bezeichnet werden kann.
  • Zur Herstellung einer einlagigen gedruckten Schaltung wird bei dem in 1 dargestellten Basislaminat 1 die Kupferfolie 3 durch bekannte Ätzverfahren in gewünschter Weise strukturiert, wodurch die gewünschte Leiterbahnstruktur erzeugt wird. Anschließend wird auf die Kupferfolie 3 bzw. auf die erzeugte Leiterbahnstruktur eine dünne Deckfolie 4 aufgebracht, wobei für die Deckfolie 4 ein flexibler Lack verwendet wird.
  • Im Unterschiede dazu ist bei dem in den 2 und 3 dargestellten zweilagigen Basislaminat 1 bzw. der zweilagigen gedruckten Schaltung 5 die Trägerfolienschicht 2 beidseitig mit einer Kupferfolie 3 versehen. Auf der der Trä gerfolienschicht 2 abgewandten Seite der beiden Kupferfolien 3 ist jeweils eine Deckfolie 4 aufgebracht, wobei die beiden Deckfolien 4 wiederum aus einem im ausgehärteten Zustand flexiblen Lack, insbesondere einem Lötstopplack oder einem Abdecklack bestehen.
  • Bei dem in 2 dargestellten zweilagigen Basislaminat 1 sind beide Kupferfolien 3 direkt auf die Trägerfolienschicht 2 auflaminiert. Im Unterschied dazu ist bei dem in 3 dargestellten Basislaminat 1 zwischen der Trägerfolienschicht 2 und den beiden Kupferfolien 3 jeweils eine Isolationsschicht 6 aus einem Polymerwerkstoff, insbesondere einem flexiblen Lack angeordnet. Dadurch wird sichergestellt, daß es auch bei einer sehr geringen Schichtdicke der Trägerfolienschicht von beispielsweise nur 50 μm zwischen den beiden Kupferfolien 3 nicht zu Problemen hinsichtlich der elektrischen Isolationsfestigkeit oder der Durchschlagsfestigkeit kommt. Zusätzlich erhöht sich durch die Anordnung der Isolationsschichten 6 auch die Flexibilität des Basislaminats 1 insgesamt. Zur Vermeidung unterschiedlich starker Ausdehnungen der Dockfolien 4 und der Isolationsschichten 6 bei Temperaturschwankungen wird für die Deckfolien 4 und für die Isolationsschichten 6 ein Lack mit ähnlichen oder gleichen Temperaturverhalten verwendet.
  • Grundsätzlich ist es auch möglich, bei einem einlagigen Basislaminat 1 gemäß 1 eine Isolationsschicht zwischen der Trägerfolienschicht 2 und der Kupferfolie 3 vorzusehen. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn aus dem erfindungsgemäßen Basislaminat 1 eine mehrlagige gedruckte Schaltung aufgebaut werden soll.

Claims (7)

  1. Basislaminat für flexible oder semi-flexible ein- oder mehrlagige gedruckte Schaltungen, mit einer Trägerfolienschicht (2) und mit mindestens einer Leiterfolienschicht, insbesondere einer Kupferfolie (3), dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerfolienschicht (2) aus einem dünnen, auch im ausgehärteten Zustand noch flexiblen, harzgetränkten Fasermaterial besteht.
  2. Basismaterial nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Fasermaterial Wirrfasern, insbesondere Mikroglasfasern, Papierfasern oder Aramidfasern aufweist.
  3. Basismaterial nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß auf beiden Seiten der Trägerfolienschicht (2) je eine Leiterfolienschicht, insbesondere eine Kupferfolie (3), angeordnet ist.
  4. Basismaterial nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß auf der der Trägerfolienschicht (2) abgewandten Seite der Leiterfolienschicht bzw. der Leiterfolienschichten eine Deckfolie (4) aufgebracht ist.
  5. Basismaterial nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß als Deckfolie (4) ein flexibler Lack, insbesondere ein Lötstopplack oder ein Abdecklack eingesetzt ist.
  6. Basismaterial nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Trägerfolienschicht (2) und der Leiterfolienschicht eine Isolationsschicht (6) aus flexiblem Lack, insbesondere Lötstopplack oder Abdecklack angeordnet ist.
  7. Basismaterial nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerfolienschicht (2) eine Schichtdicke von ca. 25 μm bis 150 μm, vorzugsweise von 50 μm bis 100 μm aufweist.
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