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DE10151640A1 - Basislaminat für flexible gedruckte Schaltungen und Deckfolie hierfür - Google Patents

Basislaminat für flexible gedruckte Schaltungen und Deckfolie hierfür

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DE10151640A1
DE10151640A1 DE2001151640 DE10151640A DE10151640A1 DE 10151640 A1 DE10151640 A1 DE 10151640A1 DE 2001151640 DE2001151640 DE 2001151640 DE 10151640 A DE10151640 A DE 10151640A DE 10151640 A1 DE10151640 A1 DE 10151640A1
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Roland Kruschhausen
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August Krempel Soehne GmbH and Co KG
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August Krempel Soehne GmbH and Co KG
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Abstract

Die Erfindung bezieht sich auf ein Basislaminat für flexible gedruckte Schaltungen, das eine ein- oder mehrlagige Trägerfolienschicht (1), eine Leiterfolienschicht (2) und eine zwischenliegende Klebstoffschicht (3) beinhaltet, und auf eine zugehörige Deckfolie. DOLLAR A Erfindungsgemäß beinhaltet die Trägerfolienschicht für das Basislaminat und die Deckfolie ein Folienmaterial, das als Hauptbestandteil einen kristallisierbaren Thermoplasten aufweist und eine Kombination von mindestens zwei verschiedenen Hydrolysestabilisatoren enthält. DOLLAR A Verwendung z. B. für flexible gedruckte Schaltungen im Autombilbereich.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf ein Basislaminat für flexible gedruckte Schaltungen mit einer ein- oder mehrlagigen Trägerfolienschicht, einer ein- oder beidseitig auf die Trägerfolienschicht aufgebrachten Leiterfolienschicht und einer jeweils zwischenliegenden Klebstoffschicht und auf eine zugehörige Deckfolie.
  • Derartige Basislaminate werden insbesondere für flexible gedruckte Schaltungen im Automobilbereich eingesetzt. Die Leiterfolienschicht, aus der die elektrischen Leiterbahnen der gedruckten Schaltungen erzeugt werden, ist meist durch eine Kupferfolie realisiert. Für die Trägerfolienschicht ist insbesondere Polyethylenterephthalat(PET)-Folienmaterial gebräuchlich. Die Klebstoffschicht verbindet die Leiterfolienschicht mit der Trägerfolienschicht, d. h. die PET-Trägerfolie bildet mit der ein- oder beidseitig aufgebrachten Kupferfolienschicht und der jeweils zwischenliegenden Klebstoffschicht ein Basislaminat.
  • Zur Herstellung der jeweiligen gedruckten Schaltung wird die Leiterfolienschicht des Basislaminats in gewünschter Weise strukturiert. Die so erzeugte Leiterbahnstruktur wird dann vorzugsweise mit einer auflaminierten Deckfolie abgedeckt. Diese kann in Form einer Trägerfolienschicht der für das Basislaminat verwendeten Art mit einer einseitig aufgebrachten Klebstoffschicht vorgefertigt sein, wobei die Klebstoffschicht von einem nur teilweise ausgehärteten Klebersystem oder einem Klebersystem im sogenannten B-Zustand gebildet ist. Dadurch können Vorfertigung und Weiterverarbeitung der Deckfolie problemlos zeitlich getrennt sein. Das Klebersystem wird dann nach Aufbringen der Deckfolie auf die Leiterbahnstruktur in einem entsprechenden Laminierprozess aktiviert und vollständig ausgehärtet.
  • Eine häufig gestellte Anforderung besteht darin, eine hohe Hydrolysefestigkeit des Basislaminats zu erzielen. Ohne weitere Maßnahmen erweist sich die herkömmlich verwendete PET-Trägerfolie als nicht im gewünschten Maß hydrolysefest. Zur Verbesserung wurde bereits die Verwendung einer Polyethylennaphthalat(PEN)-Folie statt der PET-Folie vorgeschlagen. Diese zeigt zwar eine höhere Hydrolysefestigkeit, die jedoch häufig noch ungenügend erscheint. Zudem ist PEN-Folienmaterial teurer.
  • In der älteren deutschen Patentanmeldung 100 48 720.3 der Mitsubishi Polyester Film GmbH wird eine transparente, biaxial orientierte, ein- oder mehrlagige Folie beschrieben, die als Hauptbestandteil einen kristallisierbaren Thermoplasten aufweist und eine Kombination von mindestens zwei verschiedenen Hydrolysestabilisatoren und ein Flammschutzmittel enthält. Es zeigt sich, dass dieses Folienmaterial insbesondere bei Wahl geeigneter Kombinationen von Hydrolysestabilisatoren und eines geeigneten Flammschutzmittels eine sehr hohe Hydrolysefestigkeit und einen hohen Flammschutz aufweist. Das Folienmaterial soll z. B. in flexiblen gedruckten Schaltungen verwendbar sein.
  • Der Erfindung liegt als technisches Problem die Bereitstellung eines Basislaminates für flexible gedruckte Schaltungen der eingangs genannten Art und einer Deckfolie hierfür zugrunde, die mit vertretbarem Aufwand hergestellt werden können und eine hohe Hydrolysefestigkeit zeigen.
  • Die Erfindung löst dieses Problem durch die Bereitstellung eines Basislaminates für flexible gedruckte Schaltungen mit den Merkmalen des Anspruchs 1 sowie einer zugehörigen Deckfolie mit den Merkmalen des Anspruchs 13. Die Trägerfolienschicht des Basislaminats bzw. der Deckfolie beinhaltet ein Folienmaterial, das als Hauptbestandteil einen kristallisierbaren Thermoplasten aufweist und eine Kombination von mindestens zwei verschiedenen Hydrolysestabilisatoren enthält. In Kombination mit der Leiterfolienschicht und der zwischenliegenden, vorzugsweise ebenfalls hydrolysefest ausgeführten Klebstoffschicht wird ein Basislaminat mit besonders hoher Hydrolysefestigkeit bereitgestellt, das zu vertretbaren Kosten produziert werden kann.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen hinsichtlich der in der Trägerfolienschicht enthaltenen Kombination von Hydrolysestabilisatoren sind in den Ansprüchen 2 bis 5 bzw. 14 bis 17 angegeben.
  • In einer Weiterbildung der Erfindung nach Anspruch 6 bzw. 18 enthält die Trägerfolienschicht zusätzlich ein Flammschutzmittel. Vorteilhafte Materialien und Mengenanteile für das Flammschutzmittel sind in den Ansprüchen 7 und 8 bzw. 19 und 20 angegeben.
  • In einer Weiterbildung der Erfindung nach Anspruch 9 bzw. 21 besteht die Folie mehrlagig aus einer Basislage und mindestens einer Decklage. Das Flammschutzmittel und die Hydrolysestabilisatoren können hierbei nur in einem Teil oder in allen Schichtlagen enthalten sein.
  • Bevorzugte kristallisierbare Thermoplastmaterialien sind im Anspruch 10 bzw. 22 angegeben. Bei mehrlagiger Ausführung der Trägerfolienschicht können in den einzelnen Schichtlagen die gleichen oder verschiedene kristallisierbare Thermoplastmaterialien enthalten sein.
  • Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung nach Anspruch 11 bzw. 23 besitzt die Trägerfolienschicht eine Dicke zwischen 1 µm und 350 µm. In einer Weiterbildung der Erfindung nach Anspruch 12 bzw. 24 ist auch das Klebstoffmaterial in der Klebstoffschicht hydrolysestabilisiert ausgeführt, was die Hydrolysefestigkeit des Basislaminates insgesamt weiter steigern kann.
  • Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und werden nachfolgend beschrieben.
  • Die einzige Figur zeigt eine schematische Schnittansicht durch ein Basislaminat für flexible gedruckte Schaltungen.
  • Das gezeigte Basislaminat beinhaltet eine Trägerfolienschicht 1, eine z. B. aus Kupfer bestehende Leiterfolienschicht 2 und eine zwischenliegende Klebstoffschicht 3 zum festen Verbinden der Trägerfolienschicht 1 mit der Leiterfolienschicht 2. Die Trägerfolienschicht 1 und die auf diese einseitig aufgetragene Klebstoffschicht 3 bilden eine Unterlage, auf deren eine Seite die Leiterfolienschicht 2 auflaminiert ist.
  • Die Trägerfolienschicht ist durch eine transparente, biaxial orientierte, ein- oder mehrlagige Folie realisiert, die als Hauptbestandteil einen kristallisierbaren Thermoplasten aufweist und zudem eine Kombination von mindestens zwei verschiedenen Hydrolysestabilisatoren und ein Flammschutzmittel enthält. Die Dicke dieser transparenten, flammhemmend ausgerüsteten, hydrolysebeständigen, hochtemperaturfesten, orientierten Trägerfolienschicht 1 liegt vorzugsweise im Bereich zwischen 1 µm und 350 µm. Sie zeichnet sich durch sehr gute optische und mechanische Eigenschaften sowie gute Verstreckbarkeit und wirtschaftliche Herstellung aus. Insbesondere zeigt sie eine sehr gute Hochtemperaturfestigkeit gemäß der Norm IPC TM 650 2.4.9 und eine hervorragende Hydrolysestabilität im standardisierten Klimatest während 1000 h bei 85°C und 95% relativer Luftfeuchtigkeit. Die Trägerfolienschicht 1 besteht die Brandschutzprüfung gemäß DIN 4102 Teil 2 und auch DIN 4102 Teil 1 sowie den UL-Test 94 und kann daher in die Brandschutzklasse 94 HB- 0 eingestuft werden.
  • Die Hydrolysebeständigkeit der Trägerfolienschicht 1 ist so hoch, dass sie nach dem erwähnten standardisierten Klimatest noch immer eine Reißfestigkeit größer als 60 N/15 mm in Längs- und Querrichtung aufweist. Hinsichtlich der optischen Eigenschaften sind ein hoher Lichttransmissionsgrad von mehr als 80%, ein hoher Oberflächenglanz größer als 100, eine niedrige Trübung kleiner als 30% und eine niedrige Gelbzahl YID kleiner als 10 zu nennen. Die guten mechanischen Eigenschaften umfassen einen hohen E-Modul und hohe Reißfestigkeiten. Die gute Verstreckbarkeit dieser Folie lässt eine hervorragende Orientierung derselben bei ihrer Herstellung sowohl in Längs- als auch in Querrichtung ohne Abrisse zu.
  • Die Herstellung der Trägerfolienschicht 1 kann problemlos in hierfür bekannten, herkömmlichen Einrichtungen erfolgen, insbesondere ist eine Trocknung mit handelsüblichen Industrietrocknern möglich, ohne dass die eingesetzten Rohstoffe verkleben oder thermisch abgebaut werden, was nach der Erwartung des Fachmanns bei flammhemmend ausgerüsteten Rohstoffmischungen zur Folienherstellung häufig der Fall ist.
  • Unter dem kristallisierbaren Thermoplastmaterial sind vorliegend kristallisierbare Homopolymere, kristallisierbare Copolymere, kristallisierbare Mischungen (Compounds), kristallisierbares Rezyklat und andere Variationen von kristallisierbaren Thermoplasten zu verstehen. Geeignete Thermoplasten sind beispielsweise Polyethylenterephthalat, Polybutylenterephthalat und Polyethylennaphthalat, wobei Polyethylenterephthalat (PET) bevorzugt ist. Die Standardviskosität SV des PET, gemessen in Dichloressigsäure nach DIN 53728, liegt zwischen 600 und 1000, vorzugsweise zwischen 700 und 900.
  • Typische herkömmliche Flammschutzmittel sind Bromverbindungen, Chlorparaffine und andere Chlorverbindungen, Antimontrioxid und Aluminiumtrihydrate. Vorliegend besonders geeignete Flammschutzmittel sind organische Phosphorverbindungen, wie Carboxyphosphinsäuren, deren Anhydride und Dimethyl-methylphosphonat. Wesentlich ist hierbei die Löslichkeit der organischen Phosphorverbindung im Thermoplast, um die geforderten optischen Eigenschaften zu erfüllen.
  • Das Flammschutzmittel wird bevorzugt direkt bei der Folienherstellung über die sogenannte Masterbatch-Technologie in einer Konzentration zwischen 0,2 Gew.-% bis 30 Gew.-%, vorzugsweise von 0,5 Gew.-% bis 20 Gew.-% zudosiert, wobei sich hier und im folgenden alle Gewichtsprozent-Angaben auf die entsprechend ausgerüstete Schichtlage beziehen, sofern nichts anderes angegeben. Bei der Herstellung des Masterbatch wird im allgemeinen ein Verhältnis von 60 : 40 bis 10 : 90 (in Gew.-%) eingehalten.
  • Des weiteren beinhaltet die Trägerfolienschicht 1 eine Kombination aus mindestens zwei verschiedenen Hydrolysestabilisatoren, die aus der Gruppe der phenolischen Stabilisatoren, Carbodiimide und Oxazoline ausgewählt sind. Zu den phenolischen Stabilisatoren gehören insbesondere sterisch gehinderte Phenole, Thiobisphenole, Alkyliden-bisphenole, Alkyl-phenole, Hydroxybenzyl-Verbindungen, Acyl-amino-phenole und Hydroxyphenylpropionate. Zu den Carbodiimiden zählen insbesondere polymere Carbodiimide, wobei die aromatischen Polycarbodiimide bevorzugt sind.
  • Die Gesamtkonzentration an Hydrolysestabilisatoren liegt zwischen 0,1 Gew.-% und 16 Gew.-%, vorzugsweise zwischen 0,5 Gew.-% und 14,0 Gew.-%. Die phenolischen Stabilisatoren werden in einer Menge von 0,05 Gew.-% bis 3 Gew.-%, insbesondere 0,15 Gew.-% bis 3,0 Gew.-%, und einer Molmasse von mehr als 500 g/mol bevorzugt. Besonders bevorzugte phenolische Hydrolysestabilisatoren sind Mischungen der im Handel unter den Markennamen Irganox 1010 und Irgafos 168 von der Firma Ciba-Geigy erhältlichen Produkte, wobei das Mischungs- Massenverhältnis zwischen 10 : 90 und 90 : 10 liegt.
  • Die aromatischen polymeren Carbodiimide werden vorzugsweise in Konzentrationsbereichen zwischen 0,2 Gew.-% und 10 Gew.-%, insbesondere zwischen 0,3 Gew.-% und 8 Gew.-% eingesetzt. Besonders bevorzugt sind aromatische Polycarbodiimide mit Molekulargewichten größer 3000 g/mol und einem Schmelztemperaturbereich von 60°C bis 110°C, wobei die unter dem Markennamen Stabaxol P vertriebenen Produkttypen der Firma Rhein-Chemie bevorzugt werden.
  • In einer bevorzugten Realisierung enthält die Trägerfolienschicht 1 zusätzlich zum Flammschutzmittel 0,1 Gew.-% bis 6 Gew.-% Irganox B561 (ein Gemisch aus 80 Gew.-% Irgafos 168 und 20 Gew.-% Irganox 1010) oder 0,1 Gew.-% bis 6 Gew.-% Irganox B225 (ein Gemisch aus 50 Gew.-% Irgafos 168 und 50 Gew.-% Irganox 1010) sowie optional 0,2 Gew.-% bis 10 Gew.-% Stabaxol P.
  • Die Trägerfolienschicht 1 kann sowohl einlagig als auch mehrlagig realisiert sein. In der mehrlagigen Realisierung ist sie aus mindestens einer Kernschicht und mindestens einer Deckschicht aufgebaut, wobei speziell ein dreischichtiger Aufbau mit der Lagenfolge A-B-A oder A-B-C bevorzugt ist. Wesentlich ist hierbei, dass das Polyethylenterephthalat der Kernschicht eine ähnliche Standardviskosität besitzt wie das Polyethylenterephthalat der einen oder mehreren Deckschichten, die an die Kernschicht angrenzen.
  • In einer besonderen Realisierung können die Deckschichten der mehrlagigen Folie 1 auch aus einem Polyethylennaphthalat-Homoplymeren oder aus Polyethylenterephthalat-Polyethylennaphthalat-Copolymeren oder einer Mischverbindung bestehen. Hierbei besitzen die Thermoplaste der Deckschichten ebenfalls ähnliche Standardviskositäten wie das PET der Kernschicht.
  • In der mehrlagigen Realisierung der Trägerfolienschicht 1 sind das Flammschutzmittel und die Hydrolysestabilisatoren vorzugsweise in der Basislage enthalten. Jedoch können nach Bedarf auch die Decklagen mit Flammschutzmittel und Hydrolysestabilisatoren ausgerüstet sein.
  • Optional ist die Trägerfolienschicht 1 mindestens einseitig mit einer kratzfesten Beschichtung, mit einem Copolyester oder mit einem Haftvermittler versehen.
  • Wie erwähnt, hält die Trägerfolienschicht 1 dem standardisierten Klimatest stand und versprödet dabei nicht. Dieses insbesondere in Kombination mit Flammschutz überraschende Resultat wird einer synergistischen Wirkung von Vorkristallisation, Vortrocknung, Masterbatch-Technologie und Hydrolyseschutzausrüstung zugeschrieben.
  • Zu weiteren Details bezüglich der Herstellung der Trägerfolienschicht 1, deren Eigenschaften und konkreten Herstellungsbeispielen sei auf die oben erwähnte ältere deutsche Patentanmeldung 100 48 720.3 Bezug genommen, deren Inhalt insoweit durch Verweis hierin aufgenommen wird, um unnötige Wiederholungen zu vermeiden.
  • Bevorzugt ist auch das für die Klebstoffschicht 3 verwendete Klebstoffmaterial hydrolysefest ausgeführt, was die Hydrolysefestigkeit des Basislaminats insgesamt erhöht.
  • Alternativ zum oben beschriebenen einseitigen Aufbringen kann ein beidseitiges Aufbringen je einer Leiterfolienschicht 2 auf die Trägerfolienschicht 1 unter Zwischenfügung je einer Klebstoffschicht 3 vorgesehen sein, d. h. das Basislaminat besteht in diesem Fall aus der mittigen Trägerfolienschicht 1, die auf ihren beiden Hauptseiten mit je einer Klebstoffschicht 3 versehen ist, an die sich nach außen je eine Leiterfolienschicht 2 anschließt.
  • Das solchermaßen ein- oder beidseitig eine Leiterfolienschicht tragende Basislaminat wird dann als Grundlage für die Fertigung einer jeweiligen flexiblen gedruckten Schaltung verwendet, wozu der Leiterplattenhersteller die jeweilige Leiterfolienschicht 2 unter Bildung der gewünschten Leiterbahnstruktur strukturiert. Danach ist vorzugsweise eine Abdeckung der strukturierten Leiterbahnstruktur mit einer Deckfolie vorgesehen. Dazu kann insbesondere eine Deckfolie verwendet werden, die aus der Trägerfolienschicht 1, wie sie oben zu dem Basislaminat beschrieben wurde, und einer darauf einseitig aufgebrachten Klebstoffschicht besteht, wobei die Klebstoffschicht in diesem Fall im Unterschied zu der im Basislaminat verwendeten Klebstoffschicht 3 nicht gleich vollständig ausgehärtet wird, sondern nur teilweise, d. h. für die Klebstoffschicht der Deckfolie wird ein nur teilweise ausgehärtetes Klebersystem oder ein Klebersystem im sogenannten B-Zustand verwendet. Die Klebstoffschicht der Deckfolie kann ebenso wie diejenige des Basislaminats hydrolysefest ausgeführt sein.
  • Die Deckfolie kann somit als vertriebsfähiges Produkt vorgefertigt werden, das dann zum gewünschten Zeitpunkt verarbeitet, d. h. auf die strukturierte Leiterfolienschicht des Basislaminats auflaminiert wird. Das für die Deckfolie verwendete Klebersystem besitzt eine gewisse Latenz seiner Klebewirkung, die beim Auflaminieren der Deckfolie auf das Basislaminat aktiviert wird. Dabei wird die Deckfolie mit seiner Klebstoffschichtseite auf die strukturierte Leiterfolienschicht des Basislaminats aufgelegt, und dieser Verbund wird dann z. B. in einem kontinuierlichen Kalandrierprozess in einem Heißkalander zusammenlaminiert, wobei die Klebstoffschicht der Deckfolie aktiviert und vollständig ausgehärtet wird.
  • Durch die Verwendung desselben Typs von Trägerfolienschicht, die als Hauptbestandteil einen kristallisierbaren Thermoplasten aufweist und eine Kombination von mindestens zwei verschiedenen Hydrolysestabilisatoren enthält, gelten für diese Art von Deckfolie dieselben vorteilhaften Eigenschaften, wie sie oben zum Basislaminat erwähnt sind, worauf verwiesen werden kann. Als Grundmaterial für die Deckfolie kann insbesondere ein PET-, PEN- oder PI-Folienmaterial verwendet werden.
  • Wie anhand der oben erläuterten Ausführungsbeispiele deutlich wird, stellt die Erfindung ein Basislaminat für flexible gedruckte Schaltungen und eine zugehörige Deckfolie jeweils mit hoher Hydrolysefestigkeit zur Verfügung, erzielt durch eine spezielle Trägerfolienschicht in Kombination mit einer jeweils geeigneten Klebstoffschicht zur Verbindung der Trägerfolienschicht mit der Leiterfolienschicht bzw. zur Verbindung von Basislaminat mit strukturierter Leiterfolienschicht und Deckfolie. Es versteht sich, dass weitere, oben nicht näher erläuterte Realisierungen der Erfindung möglich sind, z. B. Basislaminate mit einer Leiterfolienschicht, bei der statt Kupfer ein anderes leitfähiges Metall verwendet ist. Aus dem erfindungsgemäßen Basislaminat gefertigte flexible gedruckte Schaltungen sind insbesondere im Automobilbereich verwendbar.

Claims (24)

1. Basislaminat für flexible gedruckte Schaltungen, mit
einer ein- oder mehrlagigen Trägerfolienschicht (1),
einer ein- oder beidseitig auf die Trägerfolienschicht aufgebrachten Leiterfolienschicht (2) und
einer jeweils zwischenliegenden Klebstoffschicht (3), dadurch gekennzeichnet, dass
die Trägerfolienschicht (1) ein Folienmaterial beinhaltet, das als Hauptbestandteil einen kristallisierbaren Thermoplasten aufweist und eine Kombination von mindestens zwei verschiedenen Hydrolysestabilisatoren enthält.
2. Basislaminat nach Anspruch 1, weiter dadurch gekennzeichnet, dass die Hydrolysestabilisatoren aus der Gruppe von Verbindungsklassen ausgewählt sind, die phenolische Stabilisatoren, Carbodümide und Oxazoline umfasst.
3. Basislaminat nach Anspruch 1 oder 2, weiter dadurch gekennzeichnet, dass die Hydrolysestabilisatoren in einer Gesamtmenge von 0,1 Gew.-% bis 16,0 Gew.-% in der jeweiligen Schichtlage enthalten sind.
4. Basislaminat nach Anspruch 2 oder 3, weiter dadurch gekennzeichnet, dass die Kombination der Hydrolysestabilisatoren eine Mischung aus phenolischen Stabilisatoren oder eine Mischung aus phenolischen Stabilisatoren und Carbodiimiden ist.
5. Basislaminat nach Anspruch 4, weiter dadurch gekennzeichnet, dass die phenolischen Stabilisatoren in einer Konzentration von 0,1 Gew.-% bis 6,0 Gew.-% und die Carbodiimide in einer Konzentration von 0,2 Gew.-% bis 10 Gew.-% in der jeweiligen Schichtlage enthalten sind.
6. Basislaminat nach einem der Ansprüche 1 bis 5, weiter dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerfolienschicht (1) zusätzlich ein Flammschutzmittel enthält.
7. Basislaminat nach Anspruch 6, weiter dadurch gekennzeichnet, dass das Flammschutzmittel aus einer oder mehreren organischen Phosphorverbindungen ausgewählt ist.
8. Basislaminat nach Anspruch 6 oder 7, weiter dadurch gekennzeichnet, dass das Flammschutzmittel in einer Menge von 0,2 Gew.-% bis 30,0 Gew.-% in der jeweiligen Schichtlage enthalten ist.
9. Basislaminat nach einem der Ansprüche 1 bis 8, weiter dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerfolienschicht (1) aus mehreren Lagen mit einer Basislage und mindestens einer Decklage besteht.
10. Basislaminat nach einem der Ansprüche 1 bis 9, weiter dadurch gekennzeichnet, dass der kristallisierbare Thermoplast ein Polyethylenterephthalat-Homopolymer, ein Polyethylennaphthalat-Homopolymer, ein Polyethylenterephthalat-Polyethylennaphthalat- Copolymer oder ein Polyethylenterephthalat-Polyethylennaphthalat- Compound ist.
11. Basislaminat nach einem der Ansprüche 1 bis 10, weiter dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerfolienschicht (1) eine Dicke zwischen 1 µm und 350 µm besitzt.
12. Basislaminat nach einem der Ansprüche 1 bis 11, weiter dadurch gekennzeichnet, dass die Klebstoffschicht (3) ein hydrolysestabilisiertes Klebstoffmaterial beinhaltet.
13. Deckfolie für ein Basislaminat für flexible gedruckte Schaltungen, insbesondere für ein Basislaminat nach einem der Ansprüche 1 bis 12, mit
einer ein- oder mehrlagigen Trägerfolienschicht (1) und
einer darauf aufgebrachten Klebstoffschicht, die nicht vollständig ausgehärtet ist oder sich im B-Zustand befindet,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Trägerfolienschicht (1) ein Folienmaterial beinhaltet, das als Hauptbestandteil einen kristallisierbaren Thermoplasten aufweist und eine Kombination von mindestens zwei verschiedenen Hydrolysestabilisatoren enthält.
14. Deckfolie nach Anspruch 13, weiter dadurch gekennzeichnet, dass die Hydrolysestabilisatoren aus der Gruppe von Verbindungsklassen ausgewählt sind, die phenolische Stabilisatoren, Carbodümide und Oxazoline umfasst.
15. Deckfolie nach Anspruch 13 oder 14, weiter dadurch gekennzeichnet, dass die Hydrolysestabilisatoren in einer Gesamtmenge von 0,1 Gew.-% bis 16,0 Gew.-% in der jeweiligen Schichtlage enthalten sind.
16. Deckfolie nach Anspruch 14 oder 15, weiter dadurch gekennzeichnet, dass die Kombination der Hydrolysestabilisatoren eine Mischung aus phenolischen Stabilisatoren oder eine Mischung aus phenolischen Stabilisatoren und Carbodiimiden ist.
17. Deckfolie nach Anspruch 16, weiter dadurch gekennzeichnet, dass die phenolischen Stabilisatoren in einer Konzentration von 0,1 Gew.-% bis 6,0 Gew.-% und die Carbodiimide in einer Konzentration von 0,2 Gew.-% bis 10 Gew.-% in der jeweiligen Schichtlage enthalten sind.
18. Deckfolie nach einem der Ansprüche 13 bis 17, weiter dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerfolienschicht (1) zusätzlich ein Flammschutzmittel enthält.
19. Deckfolie nach Anspruch 18, weiter dadurch gekennzeichnet, dass das Flammschutzmittel aus einer oder mehreren organischen Phosphorverbindungen ausgewählt ist.
20. Deckfolie nach Anspruch 18 oder 19, weiter dadurch gekennzeichnet, dass das Flammschutzmittel in einer Menge von 0,2 Gew.-% bis 30,0 Gew.-% in der jeweiligen Schichtlage enthalten ist.
21. Deckfolie nach einem der Ansprüche 13 bis 20, weiter dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerfolienschicht (1) aus mehreren Lagen mit einer Basislage und mindestens einer Decklage besteht.
22. Deckfolie nach einem der Ansprüche 13 bis 21, weiter dadurch gekennzeichnet, dass der kristallisierbare Thermoplast ein Polyethylenterephthalat-Homopolymer, ein Polyethylennaphthalat-Homopolymer, ein Polyethylenterephthalat-Polyethylennaphthalat- Copolymer oder ein Polyethylenterephthalat-Polyethylennaphthalat- Compound ist.
23. Deckfolie nach einem der Ansprüche 13 bis 22, weiter dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerfolienschicht (1) eine Dicke zwischen 1 µm und 350 µm besitzt.
24. Deckfolie nach einem der Ansprüche 13 bis 23, weiter dadurch gekennzeichnet, dass die Klebstoffschicht (3) ein hydrolysestabilisiertes Klebstoffmaterial beinhaltet.
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