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DE20320460U1 - Ständer für Gegenstände wie Sonnenschirme - Google Patents

Ständer für Gegenstände wie Sonnenschirme Download PDF

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DE20320460U1
DE20320460U1 DE20320460U DE20320460U DE20320460U1 DE 20320460 U1 DE20320460 U1 DE 20320460U1 DE 20320460 U DE20320460 U DE 20320460U DE 20320460 U DE20320460 U DE 20320460U DE 20320460 U1 DE20320460 U1 DE 20320460U1
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Abstract

Ständer für Gegenstände wie Sonnenschirme, Hinweisschilder, Werbetafeln oder Wäschespinnen mit einem Oberteil (1) zur Aufnahme eines Schaftes des Gegenstandes und einem dem Boden zugewandten Unterteil (2, 2'), gekennzeichnet durch ein zentrales Verbindungselement (3, 3'), das im Bereich des Unterteils (2, 2') angeordnet und mit einer im Boden fest verankerten Halterung (11, 11') formschlüssig verbindbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Ständer für Gegenstände wie Sonnenschirme, Hinweisschilder, Werbetafeln oder Wäschespinnen mit einem Oberteil zur Aufnahme eines Schaftes des Gegenstandes und einem dem Boden zugewandten Unterteil.
  • Derartige Ständer gibt es aus den verschiedendsten Materialien, wobei eine wesentliche Vorraussetzung ein, je nach erforderlicher Standfestigkeit, mehr oder weniger großes Gewicht ist. Es gibt daher solche, die z. B, aus Beton bestehen und bei größerem Gewicht nur schwer zu transportieren sind. Es gibt auch solche, die mit Wasser oder Sand gefüllt werden können, wobei diese Ständer nach dem Entleeren leichter transportiert werden können. Ein wesentlicher Nachteil aller dieser Ständer ist jedoch, dass sie bei Nichtgebrauch entweder einfach stehengelassen werden, wodurch sie ein Unfall- und Verletzungsrisiko darstellen, da Personen darüber stolpern oder sich daran stoßen können, oder aber immer wegtransportiert und bei Bedarf wieder zum Einsatzort gebracht werden müssen, was aber bei schweren Ständern mühsam bzw. bei entleerbaren Ständern unpraktisch bzw. mit hohem Arbeitsaufwand verbunden ist. Es ist auch bekannt, im Boden Rohre einzusetzen oder einzubauen, in die der Schaft des Gegenstandes hineingesteckt werden kann. Diese Rohre müssen aber einen größeren Durchmesser als der Schaft haben und sind daher unschön.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde einen gattungsgemäßen Ständer zur Verfügung zu stellen, der bei hoher Standsicherheit einfach auf- und abgebaut werden kann und ein geringes Gewicht aufweist.
  • Erfindungsgemäß ist ein gattungsgemäßer Ständer zur Lösung dieser Aufgabe durch ein zentrales Verbindungselement, das im Bereich des Unterteils angeordnet und mit einer im Boden fest verankerten Halterung formschlüssig verbindbar ist, gekennzeichnet.
  • Der erfindungsgemäße Ständer kann, da er fest mit dem Boden verankert wird, relativ leicht ausgeführt werden, da er seine Standfestigkeit nicht durch ein hohes Gewicht erzielt. Nachdem er von seiner im Boden verankerten Halterung getrennt wurde, bleiben auch keine störenden Teile zurück, da die Halterung ganz in den Boden versenkt werden kann.
  • Bevorzugt ist im Rahmen der Erfindung wenn das zentrale Verbindungselement eine Schraube und die Halterung ein Dübel ist. Es können aber auch andere Verbindungen wie Schraubgewinde-Schnellverbindungen, bajonettartige Verbindungen oder Schnappverbindungen verwendet werden.
  • Weitere bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung sind Gegenstand der übrigen Unteransprüche.
  • Nachfolgend werden bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung mit Bezug auf die Zeichnungen beschrieben.
  • Es zeigt:
  • 1 eine erste Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Ständers in einer explosionsartigen Darstellung,
  • 2 den Ständer von 1 im zusammengebauten Zustand,
  • 3 eine zweite Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Ständers in einer explosionsartigen Darstellung,
  • 4 den Ständer von 3 im zusammengebauten Zustand,
  • 5 eine Montageeinrichtung in Draufsicht und
  • 6 die Montageeinrichtung im Schnitt entlang der Linie VI–VI in 5.
  • In 1 ist eine erste Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Ständers dargestellt, der im wesentlichen aus einem Oberteil 1 in Form eines Rohres und einem Unterteil 2 in Form einer Scheibe besteht, die mit dem Rohr 1 verschweisst ist. Anstatt einer Scheibe 2 sind aber auch andere Formen eines Unterteils denkbar, z. B. sternartige Füße oder Stützen, die nicht am unteren Ende des Rohres 1, sondern etwas höher befestigt sind, und schräg nach unten ragen.
  • Im Bereich des Unterteils 2 ist im Inneren des Rohres 1 eine Schraube 3 befestigt, wie 2 zeigt. Zum Befestigen der Schraube 3 im Rohr 1 ist ein Halteteil 4 vorgesehen, der aus einem Aufnahmeteil 5 und einem Fixierungsteil 6 besteht. Der Aufnahmeteil 5 ist am unteren Ende des Rohres 1 befestigt, z.B. angeschweißt oder angeklebt. Die Schraube 3 wird von oben durch den Aufnahmeteil 5 durchgesteckt, wobei der Schraubenkopf 8 drehfest in einer Ausnehmung 9 im Aufnahmeteil 5 aufgenommen ist. Um die Schraube 3 gegen axiales Verschieben zu sichern wird der Fixierungsteil 6 über Schrauben 7 mit dem Aufnahmeteil 5 verschraubt. Auch ein Verkleben ist möglich. An seiner Oberseite weist der Fixierungsteil 6 des weiteren noch eine Zentrieröffnung 10 auf.
  • In das Rohr 1 kann von oben ein Schaft eines Sonnenschirmes, eines Hinweisschildes, einer Werbetafel, einer Wäschespinne oder dgl. gesteckt werden, wobei der Schaft, soferne er an seinem unteren Ende eine Spitze aufweist in der Zentrieröftnung 10 zentriert wird. Um den Schaft in Rohr 1 zu sichern, kommt z.B. eine an sich bekannte Klemm-Schraubmuffe zum Einsatz, mit der ein eingesteckter Schaft durch Verdrehen zentriert und festgeklemmt werden kann. Es ist aber auch möglich einen Schaft durch eine oder mehrere horizontal durch die Wand des Rohres eingeschraubte Schrauben zu sichern.
  • Die Verbindung mit dem Boden erfolgt derart, dass z. B. ein Dübel 11 aus Edelstahl oder Aluminium in ein vorbereitetes Loch im Boden, beispielsweise Asphalt oder Beton, eingesetzt und dort so verklebt wird, dass sein oberer Rand 12 mit der Oberfläche 14 fluchtet, oder geringfügig unter der Oberfläche 14 angeordnet ist. Der Ständer kann dann mit seiner Schraube 3 in die Halterung 11 eingedreht werden bis die Platte 2 fest auf dem Boden aufliegt.
  • Je nach zu erwartender Belastung des Ständers kann der Durchmesser der Platte 2 bzw. der Radialabstand von Füßen des Ständers, die den Unterteil bilden, vom durch die Schraube 3 gebildeten, zentralen Verbindungselement unterschiedlich groß sein.
  • Mit Hilfe der Erfindung können an jenen Orten, wo erwartungsgemäß immer wieder die erwähnten Gegenstände aufgestellt werden müssen, Halterungen in Form von Dübeln 11 oder dgl. vorgesehen werden, die allerdings bei Nichtgebrauch in keiner Weise stören. Bei Bedarf kann aber ein erfindungsgemäßer Ständer sehr schnell und sehr sicher an diesen vorbereiteten Stellen aufgestellt werden.
  • In den 3 und 4 ist eine Auführungsform eines erfindungsgemäßen Ständers dargestellt, die weitgehend der Ausführungsform von 1 und 2 entspricht. Der wesentlichste Unterschied liegt allerdings in der Ausführung des Unterteils in Form der Bodenplatte 2' und der Befestigung des zentralen Verbindungselementes in Form der Schraube 3'. Bei der Ausführungsform gemäß 3 und 4 handelt es sich um eine vereinfachte Ausführungsform, da die Schraube 3' in eine Gewindebohrung 13 in der Bodenplatte 2' eingeschraubt ist, wodurch sich der Herstellungs- bzw. Fertigungsaufwand des erfindungsgemäßen Ständers verringern läßt. Die Schraube kann gegen Verdrehen zum Beispiel durch Verkleben gesichert werden.
  • Das Verankern des erfindungsgemäßen Ständers mit dem Boden läßt sich weiter dadurch vereinfachen, dass anstelle einer herkömmlichen Schraube 3, 3', die in einen Dübel 11, 11' eingeschraubt werden muss Schraubgewinde-Schnellverbindungen, bajonettartige Verbindungen oder Schnapp- Drehverbindungen eingesetzt werden.
  • In den 1 bis 4 ist noch eine elastische Schicht 15 an der Unterseite der Platte 2 dargestellt, die z.B. eine Gummiplatte sein kann, die an der Unterseite der Bodenplatte 2 festgeklebt ist. Die Gummiplatte 15 liegt vorzugsweise eng an der Schraube 3, 3' an und dient dazu Bodenunebenheiten auszugleichen und ein Reiben der Unterseite der Bodenplatte 2 an der Oberfläche 14 des Bodens, z.B. Fliesen oder Pflastersteine, zu verhindern.
  • Die Halterung 11, 11', z.B. ein Schraubdübel, muss im Boden 14 fest verankert werden. Dies kann z.B. durch Einkleben oder Einzementieren in einer Öffnung im Boden erfolgen. Wesentlich ist dabei, dass der Dübel 11, 11' gerade, d.h. im rechten Winkel zur Bodenoberfläche 14 bzw. zur Unterseite der Bodenplatte 2 eingesetzt wird.
  • Dies kann einerseits z.B. dadurch erfolgen, dass der Dübel 11, 11' auf die Schraube 3 des Ständers aufgeschraubt wird, worauf hin die Öffnung im Boden Kleber oder Zementleim eingebracht und der Dübel 11, 11' dann mit dem Ständer 1 in die Öffnung gedrückt wird. Bei dieser Durchführungsform ist die Gummiplatte 15 hilfreich, da der Dübel 11 so weit auf die Schraube 3 aufgeschraubt werden kann, dass der Dübel 11, 11' dichtend an der Gummiplatte 15 anliegt, so dass ein Eindringen von Klebstoff oder Zementleim zwischen den Dübel 11, 11' und die Schraube 3 verhindert wird, was eine Lösung dieser Verbindung erschweren oder ganz verhindern könnte.
  • Alternativ ist zum Einsetzen des Dübels 11, 11' in den Boden eine Montagevorrichtung gemäß 5 und 6 vorgesehen, die im Wesentlichen aus einem Träger 16, insbesondere einem Gewindestift, besteht, von dem radial Streben 18 wegragen. An den freien Enden der Streben 18 ist ein Stützring 19 befestigt.
  • Die Montage des Dübels 11, 11' erfolgt mit Hilfe der Montagevorrichtung derart, dass der Dübel 11, 11' zuerst auf den Gewindestift 16 so weit wie nötig aufgeschraubt wird. Dann wird die Öffnung im Boden mit einem geeigneten Mittel (z.B. Klebstoff oder Zement) ausreichend befällt, und der Dübel 11, 11' mittels der Montagevorrichtung so weit in die Öffnung hineinegedrückt bis die Stützeinrichtung 17 vollständig am Boden aufliegt. Überschüssiger Klebstoff kann bei der Montagevorrichtung auf einfache Weise entfernt werden, da ein Durchgreifen durch die Streben 18 zur Klebestelle möglich ist. Sobald der Dübel 11, 11' ausreichend fest im Boden sitzt, kann die Montagevorrichtung aus dem Dübel 11, 11' herausgeschraubt werden.
  • Zusammenfassend kann ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wie folgt dargestellt werden:
    Ein Ständer für Gegenstände wie Sonnenschirme, Hinweisschilder, Werbetafeln oder Wäschespinnen weist einen Oberteil 1 zur Aufnahme eines Schaftes des Gegenstandes und einen dem Boden zugewandten Unterteil 2, 2' auf. Um den Ständer am Boden zu verankern ist ein zentrales Verbindungselement 3, 3', z.B. eine Schraube, vorgesehen, das im Bereich des Unterteils 2, 2' angeordnet und mit einer im Boden fest verankerten Halterung 11, 11',z. B. einem Dübel, formschlüssig verbindbar ist.

Claims (25)

  1. Ständer für Gegenstände wie Sonnenschirme, Hinweisschilder, Werbetafeln oder Wäschespinnen mit einem Oberteil (1) zur Aufnahme eines Schaftes des Gegenstandes und einem dem Boden zugewandten Unterteil (2, 2'), gekennzeichnet durch ein zentrales Verbindungselement (3, 3'), das im Bereich des Unterteils (2, 2') angeordnet und mit einer im Boden fest verankerten Halterung (11, 11') formschlüssig verbindbar ist.
  2. Ständer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das zentrale Verbindungselement (3, 3') eine Schraube und die Halterung (11, 11') ein Dübel ist.
  3. Ständer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet ist, dass das zentrale Verbindungselement (3, 3') und die Halterung (11, 11') eine Schraubgewinde-Schnellverbindung bilden.
  4. Ständer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das zentrale Verbindungselement (3, 3') und die Halterung (11, 11') über eine Schnapp- und/oder Drehverbindung miteinander verbindbar sind.
  5. Ständer nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (11, 11') aus Edelstahl oder Aluminium besteht.
  6. Ständer nach einem der Ansprüche 1 bis 5 dadurch gekennzeichnet, dass der Oberteil (1) ein Rohr und der Unterteil (2) eine mit dem Rohr flanschartig verbundene Platte ist.
  7. Ständer nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Rohr (1) an seinem der Halterung (11) zugewandten Ende offen ist und dass das Verbindungselement (11) an diesem Ende am Rohr(1) befestigt ist.
  8. Ständer nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass im Rohr (1) ein Halteteil (4) für das Verbindungselement (3) befestigt ist.
  9. Ständer nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Halteteil (4) aus einem Aufnahmeteil (5), durch den sich das Verbindungselement (3) erstreckt, und einem Fixierungsteil (6) besteht, mit dem das Verbindungselement (3) im Aufnahmeteil (4) festgehalten wird.
  10. Ständer nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmeteil (5) und der Fixierungsteil (6) miteinander verschraubt (7) sind.
  11. Ständer nach Anspruch 9 oder 10 dadurch gekennzeichnet, dass der Fixierungsteil (6) eine Zentrieröffnung (10) aufweist.
  12. Ständer nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Unterteil (2, 2') mit dem Oberteil (1) unlösbar verbunden , z.B. verschweißt, ist.
  13. Ständer nach einem der Ansprüche 1 bis 12 dadurch gekennzeichnet, dass der Unterteil (2') durch eine im wesentlichen vollflächige, mit dem Oberteil (1) fest verbundene Bodenplatte gebildet wird.
  14. Ständer nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungselement durch ein Loch (13) in der Bodenplatte (2') gesteckt ist.
  15. Ständer nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungselement (3, 3') unlösbar mit dem Ständer verbunden, z.B. verklebt, ist.
  16. Ständer nach Anspruch 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungselement (13) eine in die Bodenplatte (2') eingeschraubte und dort gegebenenfalls fixierte Schraube (3') ist.
  17. Ständer nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Oberteil (1) im Bereich seines oberen Endes eine Klemmvorrichtung für den Schaft des Gegenstandes aufweist.
  18. Ständer nach einem der Ansprüche 13 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass an der Bodenplatte (2') an der dem Boden zugewandten Seite eine elastische Schicht (15) angeordnet ist.
  19. Ständer nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die elastische Schicht (15) eine Platte aus Gummi oder dgl.ist.
  20. Ständer anch Anspruch 18 und 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Schicht (15) mit dem Unterteil (2') fest verbunden, zum Beispiel verklebt ist.
  21. Ständer nach einem der Ansprüche 18 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Schicht (15) das zentrale Verbindungselement (3, 3') eng umschließt.
  22. Montageeinrichtung zum Befestigen einer Halterung in einer Öffnung im Boden mit einem Träger (16), an dem die Halterung (11, 11') während der Montage lösbar befestigt ist, gekennzeichnet durch eine Stützeinrichtung (17), die während der Befestigung der Halterung (11) in der Öffnung im Boden an der Oberfläche (14) des Bodens aufliegt, und den Träger (16) im Wesentlichen symmetrisch umgibt.
  23. Montageeinrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass vom Träger (16) Streben (18) im Wesentlichen sternförmig wegragen, welche die Stützeinrichtung (17) bilden.
  24. Montageeeinrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass an den Streben (18) ein Stützring (19) befestigt ist.
  25. Montageeinrichtung nach einem der Ansprüche 22 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (16) ein Gewindestift ist.
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