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DE102008005952B4 - Vorrichtung zur lösbaren Befestigung - Google Patents

Vorrichtung zur lösbaren Befestigung Download PDF

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DE102008005952B4 DE200810005952 DE102008005952A DE102008005952B4 DE 102008005952 B4 DE102008005952 B4 DE 102008005952B4 DE 200810005952 DE200810005952 DE 200810005952 DE 102008005952 A DE102008005952 A DE 102008005952A DE 102008005952 B4 DE102008005952 B4 DE 102008005952B4
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Abstract

Vorrichtung (1), umfassend
– ein eine durchgehende, zentrische Öffnung (14) aufweisendes Hinweisschild (2),
– einen rohrförmigen Stutzen (3) und
– einen in den Erdboden eingelassenen Erdpfahl (8) sowie
– Mittel (13) zur lösbaren Befestigung des Hinweisschildes (2) an dem Stutzen (3) und Mittel (5) zur Befestigung des Stutzens (3) an dem Erdpfahl (8),
dadurch gekennzeichnet, dass
innerhalb des Stutzens (3) eine konzentrische Hülse (15) angeordnet ist, die Mittel (18, 23) aufweist, mittels derer die Hülse (15) außen mit dem Stutzen (3) und innen mit einem von oben in die Hülse (15) eingeführten Stab (30) lösbar verbindbar ist.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur lösbaren Befestigung nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
  • Derartige Vorrichtungen sind aus der Praxis bekannt. Beispielsweise ist auf einem Golfplatz üblicherweise in der Nähe eines Abschlags ein sogenanntes Course-Rating-Schild im Erdboden angeordnet (siehe URL: http://golfkontor.de/shop/?Page=shop/browse&ps_session=ps_session_2008 01161650... vom 16.01.2008). Solche Schilder sind inzwischen vom zuständigen Deutschen Golfverband vorgeschrieben. Das plattenförmige Schild schließt mit der Rasenoberkante etwa ab und bietet an seiner Oberseite dem Golfer verschiedene Informationen. So wird in Zahlen angegeben, welchen Abstand das Loch zum Abschlagpunkt hat, und in Farben, für wen dieser Abschlagpunkt vorgesehen ist, z. B. für Männer, Frauen, Senioren oder Kinder. Die Befestigung des Schildes erfolgt an der Oberseite eines rohrförmigen Stutzens, der an seiner Unterseite mit einem im Boden eingelassenen oder in Beton gegossenen Erdpfahl verbunden ist. Das Schild weist eine zentrische Öffnung auf, die mit einer Kappe planeben verschlossen ist. Die Kappe kann entweder von neutraler Farbe, z. B. weiß, oder mit einem Logo, z. B. des zuständigen Golfverbands, versehen sein.
  • Aus der GB 2 386 564 A ist eine Vorrichtung bekannt, die ähnlich dem oben geschilderten Stand der Technik ein oberes Hinweisschild umfasst. Hier ist das Hinweisschild als völlig geschlossene Teilkugelfläche ausgebildet und an seiner Unterseite mit einem rohrförmigen Stutzen verbunden, der sich über eine zentrische, zylinderförmige Gasfeder am Boden einer Erdhülse abstützt. Diese Anordnung dient lediglich dazu, das Hinweisschild vor Beschädigungen zu schützen, indem es beim Betreten, Überfahren und dergleichen etwas nach unten ausweichen kann. Eine Befestigung eines durch das Hinweisschild ragendes Stabes ist jedoch weder vorgesehen noch möglich.
  • Ebenfalls auf Golfplätzen sind nahe den Abschlägen oft Schilder zu finden, die beispielsweise über die Topographie usw. zum zu spielenden Loch informieren. Darunter ist oft ein Werbeträger eines Sponsors zu finden, der aus einem großflächigen Schild bestehen kann. Inzwischen zeigen viele Golfvereine eine Abneigung gegen solche zusätzlichen Werbetafeln oder sind sogar grundsätzlich gegen eine derartige Werbung. Hierbei mag auch eine Rolle spielen, dass solche Werbetafeln nicht nur der sicheren Installierung und laufenden Instandhaltung bedürfen, sondern auch die Pflege des Platzes nicht unwesentlich behindern.
  • Vor dem Hintergrund dieser Gegebenheiten liegt der Erfindung die Aufgabe zu Grunde, die für das übliche Course-Rating-Schild vorhandene Erdbefestigung auch für die Anbringung von Werbeträgern beliebiger Art zu nutzen, falls dies gewünscht wird.
  • Hierzu schlägt die Erfindung die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruchs 1 vor.
  • Diese Anordnung ermöglicht nun, die für ein Course-Rating-Schild ohnehin schon vorhandene Erdbefestigung auch für die Anbringung von Hinweisschildern oder Werbeträgern zu nutzen. Da diese bewährte Erdbefestigung hoch belastbar ist, ist sie auch in der Lage, z. B. hohen Windlasten standzuhalten, die beim Auftreffen von Sturmböen auf großflächige Schilder entstehen. Gleichzeitig kann der als Träger dienende Stab um 360 Grad verdreht und das Schild oder dergleichen folglich in beliebiger Richtung angebracht werden. Schließlich kann der verankerte Stab mitsamt den in beliebiger Weise, z. B. unter einem günstigen Blickwinkel, daran befestigten Schildern oder Werbemitteln leicht abgenommen werden, wenn dies gewünscht oder erfor derlich wird. Dies ist z. B. der Fall, wenn der Rasen behandelt werden muss, insbesondere durch Mähen, Vertikutieren, Verdichten, Reparieren, Düngen, Bewässern und dergleichen, oder wenn der Werbeträger gepflegt, repariert oder einfach gegen einen neuen oder auch anderen ausgetauscht werden soll.
  • Der Ausdruck Stab soll hier jegliche stabförmige Ausbildung umfassen, sei sie massiv, rohrförmig oder von sonstigem Querschnitt.
  • Zur sicheren, belastbaren Lagerung des Stabs kann vorgesehen sein, dass die Hülse an ihren beiden Enden Flansche umfaßt. Mit diesen kann sich die Hülse radial und gegebenenfalls zumindest indirekt, über das Hinweisschild, auch axial an dem Stutzen abstützen. Hierzu kann auch dienen, dass zumindest ein Flansch gestuft ausgebildet ist. Derart ausgebildet, kann insbesondere der obere Flansch auch mit dem Hinweisschild zusammen wirken.
  • Es dient insbesondere zur bequemen Montage, wenn zumindest ein Flansch mit einer Verdrehvorrichtung versehen ist. Keine störenden Vorsprünge sind hierzu erforderlich, wenn der obere, frei liegende Flansch außen mit zwei diametralen Öffnungen oder Vertiefungen versehen sind, in die ein Werkzeug nach Art eines Zapfenschlüssels eingreifen kann.
  • Die Hülse kann auf unterschiedlicher Art im Stutzen befestigt sein. Eine hoch belastbare Verankerung der Hülse ist sichergestellt, indem die Hülse zumindest zum Teil als axiale Schlitze aufweisende Spannhülse ausgebildet ist. Dann ist die Hülse zum Beispiel über ein konisches Glied und einen Schraubenbolzen spreizbar.
  • Eine solche Spreizvorrichtung kann in unterschiedlicher Form verwirklicht sein. Bei einer Ausführung ist das konische Glied dem Schraubenbolzen angeformt.
  • Eine weitere Ausführung sieht vor, dass das konische Glied verdrehsicher an der Hülse gelagert ist. Hierzu kann beispielsweise das konische Glied mit einem kleinen, axialen Vorsprung in einen Schlitz der Hülse eingreifen. In diesem Fall kann die Hülse durch einen von oben mit Hilfe eines Werkzeugs verdrehbaren Schraubenbolzen sicher und fest gespreizt werden.
  • Eine Variante sieht vor, dass das konische Glied als Mutter ausgebildet ist, also ein Innengewinde aufweist.
  • Ist das konische Glied nicht dem Schraubenbolzen angeformt, wird vorgesehen, dass die axiale Lage des konischen Glieds auf dem Schraubenbolzen gesichert ist. Je nach Ausbildung des konischen Glieds kann diese Sicherung von unterschiedlicher Art sein. So kann zur Sicherung ein üblicher Splint, eine selbstsichernde Mutter oder es können auch zwei Kontermuttern auf dem Schraubenbolzen angeordnet sein.
  • Wenn das konische Glied selbst ein Innengewinde aufweist, so kann dieses als selbsthemmendes Gewinde ausgebildet sein. Ein solches Gewinde kann insbesondere durch einen ringförmigen Kunststoffeinsatz im Glied gebildet sein.
  • Der Schraubenbolzen soll zum Spreizen von oben aus durch die Hülse zugänglich und verdrehbar sein. Dies wird z. B. möglich, wenn der Kopf des Schraubenbolzens einen Innen- oder Außenmehrkant aufweist, an den ein entsprechend geformtes Werkzeug angesetzt werden kann. Eine Ausführung der Erfindung sieht hingegen vor, dass der Schraubenbolzen einen zylindrischen Kopf umfaßt, an dem zumindest ein Stift radial hervorsteht. Es können jedoch auch zwei Stifte diametral am Kopf angeordnet sein.
  • Bei der vorgenannten Ausbildung wird es möglich, den in der Hülse zu befestigenden Stab selbst als Werkzeug zum Verdrehen des Schraubenbolzens zu nutzen. Hierzu wird vorgesehen, dass der Stab ein rohrförmiges Ende aufweist, an dem zumindest eine schlitzförmige Ausnehmung angebracht ist, die mit dem zugeordneten Stift eine formschlüssige Verbindung nach Art einer Bajonettverbindung eingeht, indem das rohrförmige Ende des Stabs über den zylindrischen Kopf des Schraubenbolzens geschoben und der Stab verdreht wird. Wenn der Stab mitsamt seinem rohrförmigen Ende in die Hülse und der zylindrische Kopf in das rohrförmige Ende eingepaßt ist, wird eine sichere Verankerung des Stabs in der Hülse und folglich in dem Stutzen und folglich in dem Erdpfahl erzielt.
  • Eine Variante der Erfindung sieht hingegen keine Verbindung des Stabs mit dem Schraubenbolzen vor. Stattdessen sieht diese Variante vor, dass die Hülse, z. B. in ihrem oberen Bereich, mit einem Innengewinde versehen ist, das mit einem auf einem unteren Ende des Stabes angebrachten Außenge winde zusammen wirken kann. In diesem Fall wird der Stab mit der Hülse fest verschraubt, was im Ergebnis, eventuell mit Hilfe einer oberen, auf die Hülse einwirkenden Kontermutter, eine äußerst verdrehsichere Befestigung des Stabes bewirkt.
  • Der Stab, der zumindest im Bereich außerhalb der Hülse von nahezu beliebiger Querschnittsform sein kann, kann Mittel zu seiner Verlängerung und/oder zur Befestigung von Werbemitteln und/oder Informationsflächen, insbesondere Schilder, aufweisen. Diese Mittel ermöglichen eine sehr vielseitige Nutzung des in der Hülse befestigten Stabes. Diese Mittel zur Verlängerung oder Befestigung können dann in zweckmäßiger Weise geformt sein, um z. B. eine gute Lesbarkeit der Schilder oder dergleichen sicher zu stellen.
  • Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung sind der nachfolgenden Beschreibung des in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiels der Erfindung entnehmbar.
  • 1 zeigt einen mittigen Schnitt durch eine Vorrichtung nach der Erfindung.
  • 2 zeigt eine Draufsicht auf eine Vorrichtung nach 1.
  • Die Vorrichtung 1 setzt sich zusammen aus einem quadratischen Hinweisschild 2 mit etwa 12 cm Seitenlänge und einem kreisrunden Stutzen 3 mit einem oberen quadratischen Flansch 4 von etwa 10 cm Seitenlänge und einem unteren kreisrunden rohrförmigen Teil 5. Der Teil 5 ist innen glatt und leicht konisch ausgebildet und weist außen mehrere Stufen 6a bis 6d auf, von denen die unteren Stufen 6b, 6c und 6d in einen kreisrunden Ringstutzen 7 eines nicht weiter dargestellten Erdpfahls 8 eingepreßt sind. Der Erdpfahl 8 kann sich in der Länge aus mehreren Einzelteilen zusammensetzen und an seinem unteren Ende mit einer festen Spitze versehen sein.
  • Das Hinweisschild 2, vergl. 2, ist an seiner Oberseite in den Bereichen 9 und 10 mit farblichen Flächen und in den Bereichen 11 und 12 mit schriftlichen Hinweisen versehen. Außerdem sind in der Diagonale zwei kleine ver senkte Durchgangsbohrungen 13 und eine größere, gestufte zentrische Öffnung 14 angebracht, vgl. 1, dessen innerer Durchmesser Di14 dem inneren Durchmesser Di4 des Flansches 4 entspricht.
  • Innerhalb des Stutzens 3 ist eine kreisrunde Hülse 15 gelagert, die aus einem oberen gestuften Flansch 16, einem Rohrstück 17 und einem unteren Flansch 18 besteht. Der untere Flansch 18 und etwa die untere Hälfte des Rohrstücks 17 sind kreuzförmig so geschlitzt, dass sich vier diametral verlaufende, axiale Schlitze 19 ergeben, von denen der vordere Schlitz in 1 weggebrochen und der hintere unsichtbar eingezeichnet ist. Durch die Anordnung der Schlitze 19 ist die Hülse 15 etwa in der unteren Hälfte als radial nachgiebige Spannhülse ausgebildet.
  • Der gestufte Flansch 16 liegt in der gestuften Öffnung 14 mit radialem Spiel, aber derart passgenau, dass die Oberseite des oberen Flansches 16 mit der Oberseite des Hinweisschildes 2 zumindest etwa bündig abschließt. An der Oberseite des oberen Flansches 16 sind zwei diametral angeordnete Bohrungen 20 oder Vertiefungen zum Angriff eines Drehwerkzeugs angeordnet. Oberer Flansch 16 und Rohrstück 17 haben den gleichen, inneren Durchmesser Di16.
  • Der untere, geschlitzte Flansch 18 hat eine kleinere zentrische Bohrung 21, die sich nach unten zu konisch erweitert. Durch die Bohrung 21 erstreckt sich mit seinem Gewindeabschnitt 22 ein Schraubenbolzen 23, der sich oberhalb der Bohrung 21 zu einem kreiszylindrischen Kopf 24 verdickt. Der in 1 weitgehend unsichtbar gezeichnete Kopf 24 hat am Umfang einen kleinen, radial hervorstehenden Stift 25.
  • Auf den Gewindeabschnitt 22 ist unterhalb der konischen Bohrung 21 eine konische Mutter 26 aufgeschraubt, an dessen konischer Fläche ein schmaler axialer Vorsprung 27 in einen im Flansch 18 befindlichen radialen Schlitz 19 hervorsteht. Hierdurch ist die Mutter 26 verdrehsicher zum Flansch 18 und damit zur Hülse 15 gehalten. Unterhalb der Mutter 26 sind zwei Kontermuttern 28 auf das Ende des Gewindeabschnitts 22 aufgeschraubt.
  • Innerhalb der Hülse 15 mit dem Innendurchmesser Di16 ist mit nur leichtem Spiel das rohrförmige Ende 29 eines massiven Stabs 30 beweglich geführt. Das Ende 29 weist eine axiale Sacklochbohrung 31 auf, die in 1 insgesamt gestrichelt gezeichnet ist, da sie dort nicht sichtbar ist. Die Wandung des Endes 29 weist eine schlitzförmige rechtwinkelige Ausnehmung 32 auf, die sich zunächst aus einer breiten Form von unten axial in eine schmalere Form erstreckt, um dann in Höhe des Stiftes 25 sich rechtwinkelig über etwa ein Drittel des Umfangs zu erstrecken. Die Ausnehmung 32 wirkt zusammen mit dem Stift 25 nach Art einer Bajonettverbindung.
  • Die Montage der Vorrichtung 1 läuft wie folgt ab: Der Erdpfahl 8 wird senkrecht in den Boden eingebracht, so dass sein oberer Ringstutzen 7 zugänglich ist. Der Stutzen 3 wird in den Ringstutzen 7 eingepreßt, so dass sich eine feste und dichte Verbindung ergibt. Das Hinweisschild 2 wird auf den Flansch 4 gelegt und mit ihm verbunden, z. B. mit Hilfe von durch die Durchgangsbohrungen 13 gesteckte Schrauben. Dieser geschilderte Montagevorgang ist Stand der Technik. Üblicherweise wird die zentrische Öffnung 14 dann von einer eingesteckten Kappe verschlossen. Die Erfindung sieht hingegen Folgendes vor:
    Durch die Öffnung 14 wird die Hülse 15 von oben in den Stutzen 3 und seinen konischen Teil 5 eingeschoben, bis der obere Flansch 16 in der Öffnung 14 liegt. Die Hülse 15 trägt hierbei in vormontierten Zustand den Schraubenbolzen 23 mit der konischen Mutter 26 und den Kontermuttern 28, etwa wie in 1 dargestellt. In diesem vormontierten Zustand ist der untere Bereich der Hülse 15, in dem die Schlitze 19 angebracht sind, noch nicht gespreizt. Folglich kann die Hülse 15, mit ihrem unteren Flansch 18 voran, in die innere, leicht konische Bohrung mit dem oberen Durchmesser Di4 mit leichtem Spiel eingeschoben werden.
  • Ist die in 1 dargestellte Lage der Hülse 15 erreicht, wird von oben in die innere Bohrung des Flansches 16 und der Hülse 15 mit dem Durchmesser Di16 der Stab 30 eingeführt. Das untere rohrförmige Ende 29 wird dabei von oben so über den Kopf 24 des Schraubenbolzens 23 geführt, dass der Kopf 24 in die Sacklochbohrung 31 eintaucht. Der Stab 30 wird hierbei so geführt, dass der Stift 25 zuerst senkrecht, dann waagerecht durch die Ausnehmung 32 gleitet und schließlich die dargestellte bajonettartige Verbindung herstellt.
  • Ist die vorgenannte Stellung des Stabes 30 erreicht, kann der Stab 30 im Uhrzeigersinn verdreht werden. Damit sich dabei die Hülse 15 nicht verdrehen kann, wird in die Bohrungen 20 ein Werkzeug zum Festhalten der Hülse 15 eingeführt. Beim Verdrehen des Stabes 30 wird bewirkt, dass infolge der verdrehfesten Bajonettverbindung auch der Kopf 24 und damit der Schraubenbolzen 23 verdreht wird. Da die konische Mutter 26, wie oben beschrieben, verdrehfest am Flansch 18 der festgehaltenen Hülse 15 gelagert ist, wird sie beim Verdrehen des axial nun unbeweglichen Schraubenbolzens 23 auf dem Gewindeabschnitt 22 nach oben bewegt. Hierbei wirkt die konische Fläche der Mutter 26 mit der konischen Bohrung 21 in axialer Richtung zusammen und spreizt den geschlitzten, unteren Flansch 18 in radialer Richtung. Diese radiale Spreizung führt zu einem festen Anpressen der Umfangsflächen des unteren Flansches 18 an die untere Innenwandung des Teils 5 des Stutzens 3. Im Ergebnis ist eine feste, aber lösbare Verbindung zwischen dem Stab 30 und dem Erdpfahl 8 hergestellt.
  • Es ist ersichtlich, dass die hier beschriebene Verbindung zwischen dem Stab 30 und der Hülse 15 in Form einer Bajonettverbindung zwar eine elegante, aber nicht die einzig mögliche Verbindung ist. Stattdessen kann z. B. auch eine reine Schraubverbindung vorgesehen werden. Beispielsweise kann der Stab 30 an seinem unteren Ende selbst mit dem Schraubenbolzen 23 und/oder mit der Hülse 15 verschraubt sein.
  • 1
    Vorrichtung
    2
    Hinweisschild
    3
    Stutzen
    4
    Flansch
    5
    Teil
    6a
    Stufe
    6b
    Stufe
    6c
    Stufe
    6d
    Stufe
    7
    Ringstutzen
    8
    Erdpfahl
    9
    Bereich
    10
    Bereich
    11
    Bereich
    12
    Bereich
    13
    Durchgangsbohrung
    14
    Öffnung
    15
    Hülse
    16
    Flansch
    17
    Rohrstück
    18
    Flansch
    19
    Schlitz
    20
    Bohrung
    21
    Bohrung
    22
    Gewindeabschnitt
    23
    Schraubenbolzen
    24
    Kopf
    25
    Stift
    26
    konische Mutter
    27
    Vorsprung
    28
    Kontermutter
    29
    Ende
    30
    Stab
    31
    Sacklochbohrung
    32
    Ausnehmung
    Di4
    Innendurchmesser
    Di14
    Innendurchmesser
    Di16
    Innendurchmesser

Claims (17)

  1. Vorrichtung (1), umfassend – ein eine durchgehende, zentrische Öffnung (14) aufweisendes Hinweisschild (2), – einen rohrförmigen Stutzen (3) und – einen in den Erdboden eingelassenen Erdpfahl (8) sowie – Mittel (13) zur lösbaren Befestigung des Hinweisschildes (2) an dem Stutzen (3) und Mittel (5) zur Befestigung des Stutzens (3) an dem Erdpfahl (8), dadurch gekennzeichnet, dass innerhalb des Stutzens (3) eine konzentrische Hülse (15) angeordnet ist, die Mittel (18, 23) aufweist, mittels derer die Hülse (15) außen mit dem Stutzen (3) und innen mit einem von oben in die Hülse (15) eingeführten Stab (30) lösbar verbindbar ist.
  2. Vorrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülse (15) an ihren beiden Enden Flansche (16, 18) umfasst.
  3. Vorrichtung (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Flansch (16) gestuft ausgebildet ist.
  4. Vorrichtung (1) nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Flansch (16) mit einer Verdrehvorrichtung (20) versehen ist.
  5. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülse (15) zumindest zum Teil als axiale Schlitze (19) aufweisende Spannhülse ausgebildet ist.
  6. Vorrichtung (1) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülse (15) über ein konisches Glied (26) und einen Schraubenbolzen (23) spreizbar ist.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das konische Glied dem Schraubenbolzen angeformt ist.
  8. Vorrichtung (1) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das konische Glied (26) verdrehsicher an der Hülse (15) gelagert ist.
  9. Vorrichtung (1) nach Anspruch 6 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass das konische Glied als Mutter (26) ausgebildet ist.
  10. Vorrichtung (1) nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die axiale Lage des konischen Glieds (26) auf dem Schraubenbolzen (23) gesichert ist.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass zur Sicherung eine selbstsichernde Mutter auf dem Schraubenbolzen angeordnet ist.
  12. Vorrichtung (1) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass zur Sicherung zwei Kontermuttern (28) auf dem Schraubenbolzen (23) angeordnet sind.
  13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 12 in Verbindung mit Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass zur Sicherung das konische Glied in Form einer Mutter ein selbsthemmendes Gewinde aufweist.
  14. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 6 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Schraubenbolzen (23) einen zylindrischen Kopf (24) umfaßt, an dem zumindest ein Stift (25) radial hervorsteht.
  15. Vorrichtung (1) nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Stab (30) ein rohrförmiges Ende (29) aufweist, an dem zumindest eine schlitzförmige Ausnehmung (32) angebracht ist, die mit dem Stift (25) eine formschlüssige Verbindung nach Art einer Bajonettverbindung eingeht, indem das Ende (29) über den Kopf (24) geschoben und verdreht wird.
  16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülse mit einem Innengewinde versehen ist, das mit einem auf einem Ende des Stabes angebrachten Außengewinde zusammen wirken kann.
  17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Stab Mittel zu seiner Verlängerung und/oder zur Befestigung von Werbemitteln aufweist.
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GB2386564A (en) * 2002-03-23 2003-09-24 Ralph Bruce Collapsible golf yardage marker

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