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Die
Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur lösbaren Befestigung
nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
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Derartige
Vorrichtungen sind aus der Praxis bekannt. Beispielsweise ist auf
einem Golfplatz üblicherweise
in der Nähe
eines Abschlags ein sogenanntes Course-Rating-Schild im Erdboden
angeordnet (siehe URL: http://golfkontor.de/shop/?Page=shop/browse&ps_session=ps_session_2008 01161650...
vom 16.01.2008). Solche Schilder sind inzwischen vom zuständigen Deutschen
Golfverband vorgeschrieben. Das plattenförmige Schild schließt mit der
Rasenoberkante etwa ab und bietet an seiner Oberseite dem Golfer
verschiedene Informationen. So wird in Zahlen angegeben, welchen
Abstand das Loch zum Abschlagpunkt hat, und in Farben, für wen dieser
Abschlagpunkt vorgesehen ist, z. B. für Männer, Frauen, Senioren oder
Kinder. Die Befestigung des Schildes erfolgt an der Oberseite eines
rohrförmigen
Stutzens, der an seiner Unterseite mit einem im Boden eingelassenen
oder in Beton gegossenen Erdpfahl verbunden ist. Das Schild weist
eine zentrische Öffnung
auf, die mit einer Kappe planeben verschlossen ist. Die Kappe kann
entweder von neutraler Farbe, z. B. weiß, oder mit einem Logo, z.
B. des zuständigen
Golfverbands, versehen sein.
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Aus
der
GB 2 386 564 A ist
eine Vorrichtung bekannt, die ähnlich
dem oben geschilderten Stand der Technik ein oberes Hinweisschild
umfasst. Hier ist das Hinweisschild als völlig geschlossene Teilkugelfläche ausgebildet
und an seiner Unterseite mit einem rohrförmigen Stutzen verbunden, der
sich über eine
zentrische, zylinderförmige
Gasfeder am Boden einer Erdhülse
abstützt.
Diese Anordnung dient lediglich dazu, das Hinweisschild vor Beschädigungen zu
schützen,
indem es beim Betreten, Überfahren und
dergleichen etwas nach unten ausweichen kann. Eine Befestigung eines
durch das Hinweisschild ragendes Stabes ist jedoch weder vorgesehen
noch möglich.
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Ebenfalls
auf Golfplätzen
sind nahe den Abschlägen
oft Schilder zu finden, die beispielsweise über die Topographie usw. zum
zu spielenden Loch informieren. Darunter ist oft ein Werbeträger eines Sponsors
zu finden, der aus einem großflächigen Schild
bestehen kann. Inzwischen zeigen viele Golfvereine eine Abneigung
gegen solche zusätzlichen Werbetafeln
oder sind sogar grundsätzlich
gegen eine derartige Werbung. Hierbei mag auch eine Rolle spielen,
dass solche Werbetafeln nicht nur der sicheren Installierung und
laufenden Instandhaltung bedürfen,
sondern auch die Pflege des Platzes nicht unwesentlich behindern.
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Vor
dem Hintergrund dieser Gegebenheiten liegt der Erfindung die Aufgabe
zu Grunde, die für das übliche Course-Rating-Schild
vorhandene Erdbefestigung auch für
die Anbringung von Werbeträgern
beliebiger Art zu nutzen, falls dies gewünscht wird.
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Hierzu
schlägt
die Erfindung die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruchs 1
vor.
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Diese
Anordnung ermöglicht
nun, die für
ein Course-Rating-Schild ohnehin schon vorhandene Erdbefestigung
auch für
die Anbringung von Hinweisschildern oder Werbeträgern zu nutzen. Da diese bewährte Erdbefestigung
hoch belastbar ist, ist sie auch in der Lage, z. B. hohen Windlasten
standzuhalten, die beim Auftreffen von Sturmböen auf großflächige Schilder entstehen. Gleichzeitig
kann der als Träger dienende
Stab um 360 Grad verdreht und das Schild oder dergleichen folglich
in beliebiger Richtung angebracht werden. Schließlich kann der verankerte Stab mitsamt
den in beliebiger Weise, z. B. unter einem günstigen Blickwinkel, daran
befestigten Schildern oder Werbemitteln leicht abgenommen werden, wenn
dies gewünscht
oder erfor derlich wird. Dies ist z. B. der Fall, wenn der Rasen
behandelt werden muss, insbesondere durch Mähen, Vertikutieren, Verdichten,
Reparieren, Düngen,
Bewässern
und dergleichen, oder wenn der Werbeträger gepflegt, repariert oder
einfach gegen einen neuen oder auch anderen ausgetauscht werden
soll.
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Der
Ausdruck Stab soll hier jegliche stabförmige Ausbildung umfassen,
sei sie massiv, rohrförmig
oder von sonstigem Querschnitt.
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Zur
sicheren, belastbaren Lagerung des Stabs kann vorgesehen sein, dass
die Hülse
an ihren beiden Enden Flansche umfaßt. Mit diesen kann sich die
Hülse radial
und gegebenenfalls zumindest indirekt, über das Hinweisschild, auch
axial an dem Stutzen abstützen.
Hierzu kann auch dienen, dass zumindest ein Flansch gestuft ausgebildet
ist. Derart ausgebildet, kann insbesondere der obere Flansch auch
mit dem Hinweisschild zusammen wirken.
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Es
dient insbesondere zur bequemen Montage, wenn zumindest ein Flansch
mit einer Verdrehvorrichtung versehen ist. Keine störenden Vorsprünge sind
hierzu erforderlich, wenn der obere, frei liegende Flansch außen mit
zwei diametralen Öffnungen
oder Vertiefungen versehen sind, in die ein Werkzeug nach Art eines
Zapfenschlüssels
eingreifen kann.
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Die
Hülse kann
auf unterschiedlicher Art im Stutzen befestigt sein. Eine hoch belastbare
Verankerung der Hülse
ist sichergestellt, indem die Hülse zumindest
zum Teil als axiale Schlitze aufweisende Spannhülse ausgebildet ist. Dann ist
die Hülse
zum Beispiel über
ein konisches Glied und einen Schraubenbolzen spreizbar.
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Eine
solche Spreizvorrichtung kann in unterschiedlicher Form verwirklicht
sein. Bei einer Ausführung
ist das konische Glied dem Schraubenbolzen angeformt.
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Eine
weitere Ausführung
sieht vor, dass das konische Glied verdrehsicher an der Hülse gelagert ist.
Hierzu kann beispielsweise das konische Glied mit einem kleinen,
axialen Vorsprung in einen Schlitz der Hülse eingreifen. In diesem Fall
kann die Hülse durch
einen von oben mit Hilfe eines Werkzeugs verdrehbaren Schraubenbolzen
sicher und fest gespreizt werden.
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Eine
Variante sieht vor, dass das konische Glied als Mutter ausgebildet
ist, also ein Innengewinde aufweist.
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Ist
das konische Glied nicht dem Schraubenbolzen angeformt, wird vorgesehen,
dass die axiale Lage des konischen Glieds auf dem Schraubenbolzen gesichert
ist. Je nach Ausbildung des konischen Glieds kann diese Sicherung
von unterschiedlicher Art sein. So kann zur Sicherung ein üblicher
Splint, eine selbstsichernde Mutter oder es können auch zwei Kontermuttern
auf dem Schraubenbolzen angeordnet sein.
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Wenn
das konische Glied selbst ein Innengewinde aufweist, so kann dieses
als selbsthemmendes Gewinde ausgebildet sein. Ein solches Gewinde kann
insbesondere durch einen ringförmigen
Kunststoffeinsatz im Glied gebildet sein.
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Der
Schraubenbolzen soll zum Spreizen von oben aus durch die Hülse zugänglich und
verdrehbar sein. Dies wird z. B. möglich, wenn der Kopf des Schraubenbolzens
einen Innen- oder Außenmehrkant
aufweist, an den ein entsprechend geformtes Werkzeug angesetzt werden
kann. Eine Ausführung der
Erfindung sieht hingegen vor, dass der Schraubenbolzen einen zylindrischen
Kopf umfaßt,
an dem zumindest ein Stift radial hervorsteht. Es können jedoch
auch zwei Stifte diametral am Kopf angeordnet sein.
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Bei
der vorgenannten Ausbildung wird es möglich, den in der Hülse zu befestigenden
Stab selbst als Werkzeug zum Verdrehen des Schraubenbolzens zu nutzen.
Hierzu wird vorgesehen, dass der Stab ein rohrförmiges Ende aufweist, an dem
zumindest eine schlitzförmige
Ausnehmung angebracht ist, die mit dem zugeordneten Stift eine formschlüssige Verbindung
nach Art einer Bajonettverbindung eingeht, indem das rohrförmige Ende
des Stabs über den
zylindrischen Kopf des Schraubenbolzens geschoben und der Stab verdreht
wird. Wenn der Stab mitsamt seinem rohrförmigen Ende in die Hülse und der
zylindrische Kopf in das rohrförmige
Ende eingepaßt
ist, wird eine sichere Verankerung des Stabs in der Hülse und
folglich in dem Stutzen und folglich in dem Erdpfahl erzielt.
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Eine
Variante der Erfindung sieht hingegen keine Verbindung des Stabs
mit dem Schraubenbolzen vor. Stattdessen sieht diese Variante vor,
dass die Hülse,
z. B. in ihrem oberen Bereich, mit einem Innengewinde versehen ist,
das mit einem auf einem unteren Ende des Stabes angebrachten Außenge winde
zusammen wirken kann. In diesem Fall wird der Stab mit der Hülse fest
verschraubt, was im Ergebnis, eventuell mit Hilfe einer oberen,
auf die Hülse einwirkenden
Kontermutter, eine äußerst verdrehsichere
Befestigung des Stabes bewirkt.
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Der
Stab, der zumindest im Bereich außerhalb der Hülse von
nahezu beliebiger Querschnittsform sein kann, kann Mittel zu seiner
Verlängerung und/oder
zur Befestigung von Werbemitteln und/oder Informationsflächen, insbesondere
Schilder, aufweisen. Diese Mittel ermöglichen eine sehr vielseitige Nutzung
des in der Hülse
befestigten Stabes. Diese Mittel zur Verlängerung oder Befestigung können dann
in zweckmäßiger Weise
geformt sein, um z. B. eine gute Lesbarkeit der Schilder oder dergleichen
sicher zu stellen.
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Weitere
Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung sind der nachfolgenden
Beschreibung des in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiels
der Erfindung entnehmbar.
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1 zeigt
einen mittigen Schnitt durch eine Vorrichtung nach der Erfindung.
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2 zeigt
eine Draufsicht auf eine Vorrichtung nach 1.
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Die
Vorrichtung 1 setzt sich zusammen aus einem quadratischen
Hinweisschild 2 mit etwa 12 cm Seitenlänge und einem kreisrunden Stutzen 3 mit
einem oberen quadratischen Flansch 4 von etwa 10 cm Seitenlänge und
einem unteren kreisrunden rohrförmigen
Teil 5. Der Teil 5 ist innen glatt und leicht
konisch ausgebildet und weist außen mehrere Stufen 6a bis 6d auf,
von denen die unteren Stufen 6b, 6c und 6d in
einen kreisrunden Ringstutzen 7 eines nicht weiter dargestellten
Erdpfahls 8 eingepreßt sind.
Der Erdpfahl 8 kann sich in der Länge aus mehreren Einzelteilen
zusammensetzen und an seinem unteren Ende mit einer festen Spitze
versehen sein.
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Das
Hinweisschild 2, vergl. 2, ist an
seiner Oberseite in den Bereichen 9 und 10 mit
farblichen Flächen
und in den Bereichen 11 und 12 mit schriftlichen
Hinweisen versehen. Außerdem
sind in der Diagonale zwei kleine ver senkte Durchgangsbohrungen 13 und
eine größere, gestufte
zentrische Öffnung 14 angebracht,
vgl. 1, dessen innerer Durchmesser Di14 dem inneren
Durchmesser Di4 des Flansches 4 entspricht.
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Innerhalb
des Stutzens 3 ist eine kreisrunde Hülse 15 gelagert, die
aus einem oberen gestuften Flansch 16, einem Rohrstück 17 und
einem unteren Flansch 18 besteht. Der untere Flansch 18 und
etwa die untere Hälfte
des Rohrstücks 17 sind
kreuzförmig so
geschlitzt, dass sich vier diametral verlaufende, axiale Schlitze 19 ergeben,
von denen der vordere Schlitz in 1 weggebrochen
und der hintere unsichtbar eingezeichnet ist. Durch die Anordnung
der Schlitze 19 ist die Hülse 15 etwa in der
unteren Hälfte als
radial nachgiebige Spannhülse
ausgebildet.
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Der
gestufte Flansch 16 liegt in der gestuften Öffnung 14 mit
radialem Spiel, aber derart passgenau, dass die Oberseite des oberen
Flansches 16 mit der Oberseite des Hinweisschildes 2 zumindest
etwa bündig
abschließt.
An der Oberseite des oberen Flansches 16 sind zwei diametral
angeordnete Bohrungen 20 oder Vertiefungen zum Angriff
eines Drehwerkzeugs angeordnet. Oberer Flansch 16 und Rohrstück 17 haben
den gleichen, inneren Durchmesser Di16.
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Der
untere, geschlitzte Flansch 18 hat eine kleinere zentrische
Bohrung 21, die sich nach unten zu konisch erweitert. Durch
die Bohrung 21 erstreckt sich mit seinem Gewindeabschnitt 22 ein
Schraubenbolzen 23, der sich oberhalb der Bohrung 21 zu
einem kreiszylindrischen Kopf 24 verdickt. Der in 1 weitgehend
unsichtbar gezeichnete Kopf 24 hat am Umfang einen kleinen,
radial hervorstehenden Stift 25.
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Auf
den Gewindeabschnitt 22 ist unterhalb der konischen Bohrung 21 eine
konische Mutter 26 aufgeschraubt, an dessen konischer Fläche ein schmaler
axialer Vorsprung 27 in einen im Flansch 18 befindlichen
radialen Schlitz 19 hervorsteht. Hierdurch ist die Mutter 26 verdrehsicher
zum Flansch 18 und damit zur Hülse 15 gehalten. Unterhalb
der Mutter 26 sind zwei Kontermuttern 28 auf das
Ende des Gewindeabschnitts 22 aufgeschraubt.
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Innerhalb
der Hülse 15 mit
dem Innendurchmesser Di16 ist mit nur leichtem Spiel das rohrförmige Ende 29 eines
massiven Stabs 30 beweglich geführt. Das Ende 29 weist
eine axiale Sacklochbohrung 31 auf, die in 1 insgesamt
gestrichelt gezeichnet ist, da sie dort nicht sichtbar ist. Die
Wandung des Endes 29 weist eine schlitzförmige rechtwinkelige
Ausnehmung 32 auf, die sich zunächst aus einer breiten Form
von unten axial in eine schmalere Form erstreckt, um dann in Höhe des Stiftes 25 sich rechtwinkelig über etwa
ein Drittel des Umfangs zu erstrecken. Die Ausnehmung 32 wirkt
zusammen mit dem Stift 25 nach Art einer Bajonettverbindung.
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Die
Montage der Vorrichtung 1 läuft wie folgt ab: Der Erdpfahl 8 wird
senkrecht in den Boden eingebracht, so dass sein oberer Ringstutzen 7 zugänglich ist.
Der Stutzen 3 wird in den Ringstutzen 7 eingepreßt, so dass
sich eine feste und dichte Verbindung ergibt. Das Hinweisschild 2 wird
auf den Flansch 4 gelegt und mit ihm verbunden, z. B. mit
Hilfe von durch die Durchgangsbohrungen 13 gesteckte Schrauben.
Dieser geschilderte Montagevorgang ist Stand der Technik. Üblicherweise
wird die zentrische Öffnung 14 dann
von einer eingesteckten Kappe verschlossen. Die Erfindung sieht
hingegen Folgendes vor:
Durch die Öffnung 14 wird die
Hülse 15 von
oben in den Stutzen 3 und seinen konischen Teil 5 eingeschoben,
bis der obere Flansch 16 in der Öffnung 14 liegt. Die
Hülse 15 trägt hierbei
in vormontierten Zustand den Schraubenbolzen 23 mit der
konischen Mutter 26 und den Kontermuttern 28,
etwa wie in 1 dargestellt. In diesem vormontierten
Zustand ist der untere Bereich der Hülse 15, in dem die
Schlitze 19 angebracht sind, noch nicht gespreizt. Folglich kann
die Hülse 15,
mit ihrem unteren Flansch 18 voran, in die innere, leicht
konische Bohrung mit dem oberen Durchmesser Di4 mit leichtem Spiel
eingeschoben werden.
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Ist
die in 1 dargestellte Lage der Hülse 15 erreicht, wird
von oben in die innere Bohrung des Flansches 16 und der
Hülse 15 mit
dem Durchmesser Di16 der Stab 30 eingeführt. Das untere rohrförmige Ende 29 wird
dabei von oben so über
den Kopf 24 des Schraubenbolzens 23 geführt, dass
der Kopf 24 in die Sacklochbohrung 31 eintaucht.
Der Stab 30 wird hierbei so geführt, dass der Stift 25 zuerst
senkrecht, dann waagerecht durch die Ausnehmung 32 gleitet
und schließlich
die dargestellte bajonettartige Verbindung herstellt.
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Ist
die vorgenannte Stellung des Stabes 30 erreicht, kann der
Stab 30 im Uhrzeigersinn verdreht werden. Damit sich dabei
die Hülse 15 nicht
verdrehen kann, wird in die Bohrungen 20 ein Werkzeug zum
Festhalten der Hülse 15 eingeführt. Beim
Verdrehen des Stabes 30 wird bewirkt, dass infolge der verdrehfesten
Bajonettverbindung auch der Kopf 24 und damit der Schraubenbolzen 23 verdreht
wird. Da die konische Mutter 26, wie oben beschrieben,
verdrehfest am Flansch 18 der festgehaltenen Hülse 15 gelagert
ist, wird sie beim Verdrehen des axial nun unbeweglichen Schraubenbolzens 23 auf
dem Gewindeabschnitt 22 nach oben bewegt. Hierbei wirkt die
konische Fläche
der Mutter 26 mit der konischen Bohrung 21 in
axialer Richtung zusammen und spreizt den geschlitzten, unteren
Flansch 18 in radialer Richtung. Diese radiale Spreizung
führt zu
einem festen Anpressen der Umfangsflächen des unteren Flansches 18 an
die untere Innenwandung des Teils 5 des Stutzens 3.
Im Ergebnis ist eine feste, aber lösbare Verbindung zwischen dem
Stab 30 und dem Erdpfahl 8 hergestellt.
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Es
ist ersichtlich, dass die hier beschriebene Verbindung zwischen
dem Stab 30 und der Hülse 15 in
Form einer Bajonettverbindung zwar eine elegante, aber nicht die
einzig mögliche
Verbindung ist. Stattdessen kann z. B. auch eine reine Schraubverbindung
vorgesehen werden. Beispielsweise kann der Stab 30 an seinem
unteren Ende selbst mit dem Schraubenbolzen 23 und/oder
mit der Hülse 15 verschraubt
sein.
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- 1
- Vorrichtung
- 2
- Hinweisschild
- 3
- Stutzen
- 4
- Flansch
- 5
- Teil
- 6a
- Stufe
- 6b
- Stufe
- 6c
- Stufe
- 6d
- Stufe
- 7
- Ringstutzen
- 8
- Erdpfahl
- 9
- Bereich
- 10
- Bereich
- 11
- Bereich
- 12
- Bereich
- 13
- Durchgangsbohrung
- 14
- Öffnung
- 15
- Hülse
- 16
- Flansch
- 17
- Rohrstück
- 18
- Flansch
- 19
- Schlitz
- 20
- Bohrung
- 21
- Bohrung
- 22
- Gewindeabschnitt
- 23
- Schraubenbolzen
- 24
- Kopf
- 25
- Stift
- 26
- konische
Mutter
- 27
- Vorsprung
- 28
- Kontermutter
- 29
- Ende
- 30
- Stab
- 31
- Sacklochbohrung
- 32
- Ausnehmung
- Di4
- Innendurchmesser
- Di14
- Innendurchmesser
- Di16
- Innendurchmesser