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DE20319259U1 - Abstandhalter für Isolierglasscheiben - Google Patents

Abstandhalter für Isolierglasscheiben Download PDF

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DE20319259U1
DE20319259U1 DE20319259U DE20319259U DE20319259U1 DE 20319259 U1 DE20319259 U1 DE 20319259U1 DE 20319259 U DE20319259 U DE 20319259U DE 20319259 U DE20319259 U DE 20319259U DE 20319259 U1 DE20319259 U1 DE 20319259U1
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E06DOORS, WINDOWS, SHUTTERS, OR ROLLER BLINDS IN GENERAL; LADDERS
    • E06BFIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES OR LIKE ENCLOSURES IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
    • E06B3/00Window sashes, door leaves, or like elements for closing wall or like openings; Layout of fixed or moving closures, e.g. windows in wall or like openings; Features of rigidly-mounted outer frames relating to the mounting of wing frames
    • E06B3/66Units comprising two or more parallel glass or like panes permanently secured together
    • E06B3/663Elements for spacing panes
    • E06B3/667Connectors therefor

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Joining Of Glass To Other Materials (AREA)

Abstract

Abstandhalter (1) für Isolierglasscheiben, bestehend aus ein oder mehreren Hohlprofilen (3,4) mit einem an deren Verbindungsstelle (21) eingesetzten Steckverbinder (2), der in dem oder den Hohlprofil(en) (3, 4) geführt ist und der im Bereich der Verbindungsstelle (21) eine zur Innenseite (5) des Abstandhalters (1) und zum Profilboden (7) weisende Querwand (9, 10) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich der Verbindungsstelle (21) ein Dichtelement (17) zwischen der Querwand (9, 10) und dem Profilboden (7) angeordnet ist, welches eng am Profilboden (7) anliegt.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Abstandhalter für Isolierglasscheiben mit den Merkmalen im Oberbegriff des Hauptanspruchs sowie einen zugehörigen Steckverbinder.
  • Derartige Abstandhalter und Steckverbinder sind aus der EP 0 283 689 B1 bekannt. Der Steckverbinder hat einen U-förmigen Querschnitt und wird derart in das oder die Hohlprofil(e) eines Abstandshalters eingesetzt, dass seine Querwand zur Innenseite des Abstandhalters und zum Profilboden gerichtet ist. Hierdurch deckt die Querwand die Verbindungsstelle oder Stoßstelle des oder der Hohlprofil(e) ab und liegt am Profilboden dicht an. Dies verhindert ein Austreten des im Hohlprofil befindlichen granulierten Trocknungsmittels zur Innenseite des rahmenartigen Abstandhalters und der Isolierglasscheibe. Bei diesem Stand der Technik erstreckt sich die abdeckende Querwand im Wesentlichen über die gesamte Länge des Steckverbinders.
  • Die EP 0 698 172 B1 zeigt einen anderen geraden Steckverbinder, der im Gegensatz zum vorgenannten Stand der Technik in umgedrehter Lage in dem oder den Hohlprofil(en) montiert wird. Der wiederum im Querschnitt im Wesentlichen U-förmige Steckverbinder weist diesmal mit seiner Querwand zur Aussenseite des Abstandhalters und zum Profildach. Zur Abdichtung der Verbindungsstelle an der Innenseite des Abstandhalters und am Profilboden ist im Bereich der Verbindungsstelle und der Verbindermitte eine Bodenplatte vorhanden, so dass in diesem Bereich ein rundum geschlossener kastenförmiger Querschnitt besteht. Beide vorbekannten Steckverbinder werden in dem oder den Hohlprofil(en) durch Mittenanschläge zentriert und durch Rückhalteelemente, z.B. seitliche Federnasen, Wandverstemmungen der Profilwand in Aufnahmeöffnungen am Steckverbinder oder dergl. fixiert. Die beiden vorbekannten Steckverbinder haben bereits gegenüber dem früheren Stand der Technik wesentliche Fortschritte und Verbesserungen bei der Abdichtung und Absicherung der Verbindungsstelle gebracht.
  • Aus der DE 92 09 382 U1 und der DE 299 09 413 U1 sind Abstandhalter und Steckverbinder mit einer an der Außenseite des Abstandhalters eingebrachten pastösen Dichtmasse bekannt. Hierfür weist der Steckverbinder im Bereich der Verbindungsstelle eine Mulde an der dortigen Querwand auf, in die während der Montage und vor dem Zusammenschieben der Hohlprofile die Dichtmasse eingebracht wird.
  • Aus der DE 299 14 919 U1 ist ein im Querschnitt U-förmiger Steckverbinder mit geschlossenen Stirnseiten bekannt, dessen Hohlraum mit einer elastischen Dichtmasse ausgefüllt ist. Dieser Steckverbinder hat nur eine zur Abstandhalteraußenseite bzw. zum Profildach weisende Querwand.
  • Die DE 100 13 897 C1 und die DE 198 50 491 A1 zeigen Steckverbinder mit einer zur Rahmeninnenseite gerichteten Querwand. Auf diesen Querwänden ist kein Dichtmittel angeordnet. Die EP 0597 727 A2 offenbart einen Abstandshalterrahmen mit einem außenseitig angebrachten Dichtmittel, wobei hier allerdings kein Steckverbinder angesprochen ist.
  • Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, den Abstandhalter und den hierfür eingesetzten Steckverbinder weiter zu verbessern.
  • Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen im Hauptanspruch und Nebenanspruch.
  • Die Anordnung eines Dichtelementes im Bereich der Verbindungsstelle zwischen der dortigen Querwand des Steckverbinders und dem Profilboden führt zu einer Verbesserung der Abdichtung an dieser kritischen Stelle. Die Abdichtung wirkt hierbei nicht nur gegen den unerwünschten Austritt des granulierten und häufig auch staubförmigen Trocknungsmittels, sondern auch gegen die Fusionserscheinungen und andere unerwünschte Transport- und Austauscheffekte. Insbesondere wird hierdurch eine Gasdichtigkeit an der Verbindungsstelle erreicht. Dies ist mit Hinblick auf die häufig mit einem speziellen Gas gefüllten Innenräume von Isolierglasscheiben bedeutsam. Das Gas kann an der Verbindungsstelle nicht mehr austreten. Außerdem wird der Zutritt von Feuchtigkeit von der Außenseite des Abstandhalters zur Scheibeninnenseite vermieden. Die Isolierglasscheibe bleibt dadurch länger dicht und beschlägt auch nicht. Das Unterbinden von Diffusionserscheinungen hat auch Vorteile für die wärmeisolierende Wirkung des Abstandhalters.
  • Das Dichtelement wirkt in erster Linie an der Innenseite des Abstandhalters und am Profilboden, wo es durch eine entsprechende Gestaltung des vorzugsweise geraden Steckverbinders eng und dicht anliegt. Es reicht hierbei vorzugsweise über die gesamte Verbinderbreite und kann ggf. auch an den Profilseitenwänden dichtend anliegen. Hierdurch wird zusätzlich auch der Übergangsbereich zwischen Profilboden und Seitenwände sowie ein gewisser anschließender Seitenwandbereich zusätzlich abgedichtet. Darüber hinaus können auch noch weitere Wandbereiche des Steckverbinders mit ein oder mehreren solchen Dichtelementen versehen sein. Für die Dichtwirkung genügt es, wenn das Dichtelement kürzer als der Steckverbinder ist nur die meist in der Verbindermitte gelegene Verbindungsstelle und die schmalen beidseits angrenzenden Profilbereiche abdichtet.
  • Das Dichtelement ist vorzugsweise als Dichtkissen oder als Dichtblock ausgebildet und besteht aus einem gasdichten und abriebfesten Material, welches zumindest an der dichtenden Oberfläche elastisch bzw. begrenzt verformbar ist und hierdurch Toleranzen in Formgebung und Maßhaltigkeit des oder der Hohlprofil(e) aufnehmen kann. Das Material des Dichtelementes ist außerdem vorzugsweise fogging-frei. Bevorzugt kommen als Materialien mit den gewünschten Eigenschaften Butyl oder Naturkautschuk in Betracht.
  • Das Dichtelement ist auf der Außenseite der zur abzudichtenden Verbindungsstelle weisenden Querwand des Steckverbinders angeordnet und hier auch durch eine entsprechende Festigung fixiert, z.B. durch eine Klebeverbindung, eine formschlüssige Verkrallung oder dgl. Der Steckverbinder stellt vorzugsweise ein vorgefertigtes Bauteil mit mindestens einem applizierten Dichtelement dar.
  • Vorzugsweise ist der Steckverbinder als gerader Steckverbinder ausgebildet, der mittels eines durchgängigen Hohlraums und offenen Stirnseiten ein Durchfließen des granulierten Trocknungsmittels ermöglicht. Mittenanschläge und Rückhalteelemente sichern die korrekte Stecklage des Steckverbinders in dem oder den Hohlprofil(en) und damit auch die richtige Platzierung des oder der Dichtelemente an der Verbindungsstelle.
  • In den Unteransprüchen sind weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung angegeben.
  • Die Erfindung ist in den Zeichnungen beispielsweise und schematisch dargestellt. Im Einzelnen zeigen:
  • 1 bis 4: Eine erste Variante des Steckverbinders mit einem Dichtelement mit verschiedenen Ansichten,
  • 5 und 6: einen Abstandhalter mit dem Steckverbinder von 1 bis 4 in teilweise geöffneter und in geschlossener Stellung,
  • 7 bis 10: eine Variante eines geraden Steckverbinders in verschiedenen Ansichten und
  • 11 und 12: einen Abstandhalter mit dem Steckverbinder von 7 bis 10 in geöffneter und geschlossener Stellung.
  • 1 bis 6 und 7 bis 12 zeigen jeweils einen Abstandhalter (1) mit einem geraden Steckverbinder (2), der mit mindestens einem Dichtelement (17) ausgerüstet ist in zwei verschiedenen Varianten.
  • In 5 und 6 sowie 11 und 12 ist jeweils abgebrochen ein Teil eines rahmenförmigen Abstandhalters (1) für Isolierglasscheiben dargestellt. Der Abstandhalter (1) besteht aus ein oder mehreren Profilen (3, 4), die an ein oder mehreren Verbindungsstellen oder Stoßstellen (21) durch einen eingesteckten Steckverbinder (2) verbunden sind. Der Steckverbinder (2) ist in der gezeigten Form und in der bevorzugten Weise als Geradverbinder oder Längsverbinder ausgebildet. Alternativ kann es sich auch um einen Eckverbinder oder Eckwinkel handeln. Der rahmenförmige Abstandhalter (1) kann aus einem einzigen gebogenen Hohlprofil bestehen, wobei nur eine Verbindungsstelle (21) für die beiden Stirnenden vorhanden ist. Alternativ kann der Abstandhalter (1) aus mehreren geraden oder gebogenen Hohlprofilstücken zusammengesetzt sein. In dem oder den Hohlprofil(en) (3, 4) befindet sich ein granuliertes Trocknungsmittel. Der Steckverbinder (2) ist vorzugsweise axial durchlässig, so dass das Trockenmittel die Verbindungsstelle (21) passieren kann.
  • Der Abstandhalter (1) besitzt eine Innenseite (5), die zur Innenseite der Isolierglasscheibe weist. Hier kann eine Perforation vorhanden sein, um eine Gasverbindung zum Trockenmittel zu schaffen. Der Abstandhalter (1) besitzt auch eine Außenseite (6), die bei der Fertigung der Isolierglasscheibe in bisher üblicher Weise mit einem geeigneten Dichtungsmittel vollständig bedeckt und versiegelt werden kann. Die Versiegelung kann alternativ verringert oder auch weg gelassen werden. Die Glasscheiben liegen an den Seitenwänden des Abstandhalter (1) plan an. Die Hohlprofile (3, 4) haben im Querschnitt eine im Wesentlichen rechteckige Form und besitzen einen zur Innenseite (5) gelegenen Profilboden (7), daran anschließende Profilseitenwände (8) und ein zur Außenseite (6) weisendes Profildach (24).
  • Der Steckverbinder (2) ist an die Querschnittsgestaltung der Hohlprofile (3, 4) angepasst und wird in diesem formschlüssig geführt. Der Steckverbinder (2) kann ein oder mehrere Mittenanschläge (22) aufweisen, die z.B. als Federnasen oder als ein- oder beidseitig wirkende starre Anschlagnasen ausgebildet sind und die sich im Bereich der Mittellinie (21) des Steckverbinders (2) befinden. Die Mittellinie (21) bildet zugleich die Verbindungsstelle am Abstandhalter (1). Für den Rückhalt des Steckverbinders (2) in den Hohlprofilen (3, 4) sorgen beidseits der Mittellinie (21) ein oder mehrere Rückhalteelemente (23). Diese sind z.B. als ausgestellte Federnasen ausgebildet, die gemäß 2 in ihrer Höhe auch gegenseitig versetzt sein können, um an unterschiedlichen Stellen der Profilseitenwände (8) anzugreifen. Alternativ können die Rückhalteelemente (23) als Riffelung, Reibflächen oder dergl. ausgebildet sein. Außerdem können formschlüssige Wandverstemmungen zwischen dem Profildach (24) und dem Steckverbinder (2) für eine formschlüssige Verbindung vorhanden sein. Diese können z.B. in entsprechend der EP 0 698 172 B1 ausgebildet sein.
  • Der Steckverbinder (2) besitzt in den dargestellten Ausführungsbeispielen einen U-förmigen oder zumindest bereichsweise kastenförmigen Querschnitt mit zwei Seitenwänden (11, 12) und mindestens einer Querwand (9, 10) an seiner Unterseite, welche in Montagestellung zum Profilboden (7) weist und die dortige Verbindungsstelle (21) überbrückt und bedeckt. In den Zeichnungen von 1 bis 4 und 7 bis 10 ist der Steckverbinder umgedreht dargestellt und korrespondiert mit der dargestellten Lage in den zugehörigen Zeichnungen 5, 6 und 11, 12.
  • Der Steckverbinder (2) in der ersten Variante von 1 bis 6 entspricht in seiner Grundform dem im Wesentlichen U-förmigen Steckverbinder aus der EP 0 283 689 B1 . Er besitzt zwei Seitenwände (11, 12) und eine im Wesentlichen über die gesamte Verbinderlänge durchgehende Querwand (9), die einen Mittelsteg bildet. Diese Querwand (9) weist in der Montagestellung zum Profilboden (7) bzw. zur Abstandhalterinnenseite (5).
  • Der Steckverbinder aus der zweiten Variante von 7 bis 12 entspricht in seiner Grundform dem Geradverbinder aus der EP 0698 172 B1 . Er besitzt im Wesentlichen eine U-Form mit Seitenwänden (11, 12) und einer zum Profildach (24) bzw. zur Abstandhalteraußenseite (6) weisenden Querwand (25). Zumindest im Bereich der Verbindungsstelle (21 ist eine weitere Querwand (10) vorhanden, die zum Profilboden (7) bzw. zur Abstandhalterinnenseite (5) weist, die eine Bodenplatte bildet. In diesem Bereich hat der Steckverbinder (2) einen umfangseitig im Wesentlichen geschlossen kastenförmigen Querschnitt.
  • In beiden Ausführungsformen hat der gerade Steckverbinder (2) innenseitig einen axial durchgängigen Hohlraum (14) und beidseitig offenen Stirnseiten (15). Dies ermöglicht ein Durchfliessen des granulierten Trocknungsmittels durch den Steckverbinder (2) unter Überbrückung der Verbindungsstelle (21).
  • Zumindest im Bereich der Verbindungsstelle (21) ist ein Dichtelement (17) außen auf dieser Querwand (9, 10) angeordnet. In Montagestellung befindet sich das Dichtelement (17) zwischen der Querwand (9, 10) und dem Profilboden (7) und liegt eng und dichtend am Profilboden (7) an. Es deckt dadurch dicht die Verbindungsstelle (21) und einen hier eventuell vorhandenen minimalen Spalt zwischen den Stirnseiten der Hohlprofile (3, 4) ab.
  • Das Dichtelement (17) ist vorzugsweise einteilig und als zumindest begrenzt elastisches Dichtkissen ausgebildet. Es besitzt eine blockförmige oder plattenförmige Gestalt und ist auf der Querwand (9, 10) in geeigneter Weise dauerhaft befestigt, z.B. durch eine Klebeverbindung oder dergleichen. Das Dichtelement (17) bedeckt die Querwand (9, 10) auf voller Breite und überdeckt dadurch die Verbindungsstelle (21) an der Innenseite (5) des Abstandhalters (1) bzw. am Profilboden (7). Das Dichtelement (17) ist vorzugsweise kürzer als die Gesamtlänge des Steckverbinders (2). Es ist vorzugsweise mittig am Steckverbinder (2) angeordnet und erstreckt sich beidseits in Axialrichtung ein Stück über die Mittellinie oder Verbindungsstelle (21) hinaus.
  • Das Dichtelement (17) besteht aus einem gasdichten und zumindest bereichsweise elastischen Material. Das Material ist außerdem vorzugsweise abriebfest. Geeignete Werkstoffe sind z.B. Butyl oder Naturkautschuk.
  • Das Dichtelement (17) ragt in der Höhe über die benachbarte Verbinderkontur (19, 20) hinaus und ist zumindest in diesem Bereich elastisch. In der Variante von 1 bis 6 wird die in der Höhe maßgebliche Verbinderkontur (19) von der Außenseite der Querwand (9) und in der anderen Variante von den freien Rändern der Seitenwände (11, 12) gebildet. Bei einem seitlichen Überstand ist die relevante Verbinderkontur die Außenfläche der Seitenwände (11, 12). Beim Einstecken der Steckverbinders (2) in die Hohlprofile (3, 4) kann das Dichtelement (17) dadurch elastisch nachgeben und eventuelle Form- und Maßabweichungen zwischen dem Steckverbinder (2) und den Hohlprofilen (3, 4) ausgleichen. In Montagestellung liegt das Dichtelement (17) mit seiner Oberfläche unter Federkraft dicht am Profilboden (7) an. Bei einem seitlichen Überstand des Dichtelements (17) besteht außerdem eine dichtende Anlage an den Profilseitenwänden (8) und auch an deren Übergang zum Profilboden (7).
  • Der Steckverbinder (2) ist in den gezeigten Ausführungsformen als Stanz- und Biegeteil aus Metall, vorzugsweise aus Stahlblech ausgebildet. Er kann alternativ aus einem beliebigen anderen geeigneten Material, z.B. Kunststoff oder auch aus Verbundwerkstoffen bestehen. Er ist in der gezeigten Bauform einteilig, kann alternativ aber auch aus mehreren zusammengesetzten oder verbindbaren Teilen bestehen. In Abwandlung der gezeigten Ausführungsform kann der Steckverbinder (2) auch geschlossene Stirnseiten (15) für eine Trockenmittelsperre aufweisen oder eine im Wesentlichen massive Formgebung mit evtl. innen liegenden Ausnehmungen für Materialersparnis etc. besitzen.
  • Abwandlungen der gezeigten Ausführungsformen sind in verschiedener Weise möglich. Zum einen kann das Dichtelement (17) mehrteilig sein. Ferner können weitere Dichtelemente im Bereich der Verbindungsstelle (21) an den Seitenwänden (11, 12) oder ggf. auch an der zum Profildach (24) weisenden Querwand (25) angeordnet sein. In einem solchen Fall kann das Dichtelement (17) eine durchgängige U- oder Ringform besitzen.
  • 1
    Abstandhalter
    2
    Steckverbinder, Längsverbinder
    3
    Hohlprofil
    4
    Hohlprofil
    5
    Innenseite Abstandhalter
    6
    Außenseite Abstandhalter
    7
    Profilboden
    8
    Profilseitenwand
    9
    Querwand, Mittelsteg
    10
    Querwand, Bodenplatte
    11
    Seitenwand
    12
    Seitenwand
    13
    Rand, freier Rand
    14
    Hohlraum
    15
    Stirnseite
    16
    Unterseite Steckverbinder
    17
    Dichtelement, Dichtkissen
    18
    Aufnahme
    19
    Verbinderkontur, Außenseite Querwand
    20
    Verbinderkontur, freier Seitenwandrand
    21
    Mittellinie, Verbindungsstelle
    22
    Mittenanschlag
    23
    Rückhalteelement
    24
    Profildach
    25
    Querwand

Claims (24)

  1. Abstandhalter (1) für Isolierglasscheiben, bestehend aus ein oder mehreren Hohlprofilen (3,4) mit einem an deren Verbindungsstelle (21) eingesetzten Steckverbinder (2), der in dem oder den Hohlprofil(en) (3, 4) geführt ist und der im Bereich der Verbindungsstelle (21) eine zur Innenseite (5) des Abstandhalters (1) und zum Profilboden (7) weisende Querwand (9, 10) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich der Verbindungsstelle (21) ein Dichtelement (17) zwischen der Querwand (9, 10) und dem Profilboden (7) angeordnet ist, welches eng am Profilboden (7) anliegt.
  2. Abstandhalter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtelement (17) zumindest bereichsweise an den Profilseitenwänden (8) eng anliegt.
  3. Abstandhalter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtelement (17) als elastisches Dichtkissen ausgebildet ist.
  4. Abstandhalter nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Stirnseiten des oder der Hohlprofil(e) (3, 4) an der Verbindungsstelle (21) dicht zusammenstossen und das Dichtelement (17) verborgen im Profilinnenraum angeordnet ist.
  5. Abstandhalter nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtelement (17) an der Verbindungsstelle (21) an einem Spalt zwischen den Stirnseiten des oder der Hohlprofil(e) (3, 4) nach außen tritt.
  6. Steckverbinder für Hohlprofile (3, 4) von Abstandhaltern (1) für Isolierglasscheiben, mit einer an den Profilinnenraum angepassten Querschnittsform, wobei der Steckverbinder (2) Seitenwände (11, 12) und zumindest im Bereich einer Verbindungsstelle (21) des oder der Hohlprofil(e) (3, 4) eine zur Innenseite (5) des Abstandhalters (1) und zum Profilboden (7) gerichtete Querwand (9, 10) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich der Verbindungsstelle (21) außen auf der Querwand (9, 10) ein Dichtelement (17) angeordnet ist.
  7. Steckverbinder nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtelement (17) auf der Querwand (9, 10) befestigt ist.
  8. Steckverbinder nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Steckverbinder (2) mit dem Dichtelement (17) als vorgefertigtes Bauteil ausgebildet ist.
  9. Steckverbinder nach Anspruch 6, 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtelement (17) die Querwand (9, 10) auf voller Breite bedeckt.
  10. Steckverbinder nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtelement (17) kürzer als die Gesamtlänge des Steckverbinders (2) ist.
  11. Steckverbinder nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch ggekennzeichnet, dass das Dichtelement (17) blockförmig ausgebildet ist.
  12. Steckverbinder nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtelement (17) aus einem gasdichten, zumindest bereichsweise elastischen und abriebfesten Material besteht.
  13. Steckverbinder nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtelement (17) aus Butyl oder Naturkautschuk besteht.
  14. Steckverbinder nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtelement (17) in der Höhe über die benachbarte Verbinderkontur (19) ragt.
  15. Steckverbinder nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtelement (17) seitlich über die benachbarte Verbinderkontur (20) ragt.
  16. Steckverbinder nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Steckverbinder (2) eine zurückspringende Aufnahme (18) für das Dichtelement (17) aufweist.
  17. Steckverbinder nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Steckverbinder (2) einen im wesentlichen U- oder kastenförmigen Querschnitt aufweist.
  18. Steckverbinder nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Steckverbinder (2) einen inneren durchgängigen Hohlraum (14) und offene Stirnseiten (15) aufweist.
  19. Steckverbinder nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Steckverbinder (2) einen U-förmigen Querschnitt und eine zum Profilboden (7) gerichtete und über die Verbinderlänge reichende Querwand (9) mit dem Dichtelement (17) aufweist.
  20. Steckverbinder nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Steckverbinder (2) einen U-förmigen Querschnitt und eine zum Profildach (24) gerichtete sowie über die Verbinderlänge reichende Querwand (25) und im Bereich der Verbindungsstelle (21) eine zum Profilboden (7) gerichtete kürzere Querwand (10) mit dem Dichtelement (17) aufweist.
  21. Steckverbinder nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Dichtelement (17) an ein oder mehreren weiteren Verbinderwänden (11, 12, 25) angeordnet ist.
  22. Steckverbinder nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Steckverbinder (2) ein oder mehrere Mittenanschläge (22) aufweist.
  23. Steckverbinder nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Steckverbinder (2) ein oder mehrere Rückhalteelemente (23) aufweist
  24. Steckverbinder nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Steckverbinder (2) als Stanz- und Biegeteil aus Metall, vorzugsweise Stahl, ausgebildet ist.
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