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Die
Erfindung betrifft einen Abstandhalter für Isolierglasscheiben mit den
Merkmalen im Oberbegriff des Hauptanspruchs sowie einen zugehörigen Steckverbinder.
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Derartige
Abstandhalter und Steckverbinder sind aus der
EP 0 283 689 B1 bekannt.
Der Steckverbinder hat einen U-förmigen Querschnitt
und wird derart in das oder die Hohlprofil(e) eines Abstandshalters
eingesetzt, dass seine Querwand zur Innenseite des Abstandhalters
und zum Profilboden gerichtet ist. Hierdurch deckt die Querwand
die Verbindungsstelle oder Stoßstelle
des oder der Hohlprofil(e) ab und liegt am Profilboden dicht an.
Dies verhindert ein Austreten des im Hohlprofil befindlichen granulierten
Trocknungsmittels zur Innenseite des rahmenartigen Abstandhalters
und der Isolierglasscheibe. Bei diesem Stand der Technik erstreckt
sich die abdeckende Querwand im Wesentlichen über die gesamte Länge des
Steckverbinders.
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Die
EP 0 698 172 B1 zeigt
einen anderen geraden Steckverbinder, der im Gegensatz zum vorgenannten
Stand der Technik in umgedrehter Lage in dem oder den Hohlprofil(en)
montiert wird. Der wiederum im Querschnitt im Wesentlichen U-förmige Steckverbinder
weist diesmal mit seiner Querwand zur Aussenseite des Abstandhalters
und zum Profildach. Zur Abdichtung der Verbindungsstelle an der Innenseite
des Abstandhalters und am Profilboden ist im Bereich der Verbindungsstelle
und der Verbindermitte eine Bodenplatte vorhanden, so dass in diesem
Bereich ein rundum geschlossener kastenförmiger Querschnitt besteht.
Beide vorbekannten Steckverbinder werden in dem oder den Hohlprofil(en) durch
Mittenanschläge
zentriert und durch Rückhalteelemente,
z.B. seitliche Federnasen, Wandverstemmungen der Profilwand in Aufnahmeöffnungen am
Steckverbinder oder dergl. fixiert. Die beiden vorbekannten Steckverbinder
haben bereits gegenüber dem
früheren
Stand der Technik wesentliche Fortschritte und Verbesserungen bei
der Abdichtung und Absicherung der Verbindungsstelle gebracht.
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Aus
der
DE 92 09 382 U1 und
der
DE 299 09 413
U1 sind Abstandhalter und Steckverbinder mit einer an der
Außenseite
des Abstandhalters eingebrachten pastösen Dichtmasse bekannt. Hierfür weist
der Steckverbinder im Bereich der Verbindungsstelle eine Mulde an
der dortigen Querwand auf, in die während der Montage und vor dem
Zusammenschieben der Hohlprofile die Dichtmasse eingebracht wird.
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Aus
der
DE 299 14 919
U1 ist ein im Querschnitt U-förmiger Steckverbinder mit geschlossenen Stirnseiten
bekannt, dessen Hohlraum mit einer elastischen Dichtmasse ausgefüllt ist.
Dieser Steckverbinder hat nur eine zur Abstandhalteraußenseite bzw.
zum Profildach weisende Querwand.
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Die
DE 100 13 897 C1 und
die
DE 198 50 491
A1 zeigen Steckverbinder mit einer zur Rahmeninnenseite
gerichteten Querwand. Auf diesen Querwänden ist kein Dichtmittel angeordnet.
Die
EP 0597 727 A2 offenbart
einen Abstandshalterrahmen mit einem außenseitig angebrachten Dichtmittel,
wobei hier allerdings kein Steckverbinder angesprochen ist.
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Es
ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, den Abstandhalter und den
hierfür
eingesetzten Steckverbinder weiter zu verbessern.
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Die
Erfindung löst
diese Aufgabe mit den Merkmalen im Hauptanspruch und Nebenanspruch.
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Die
Anordnung eines Dichtelementes im Bereich der Verbindungsstelle
zwischen der dortigen Querwand des Steckverbinders und dem Profilboden führt zu einer
Verbesserung der Abdichtung an dieser kritischen Stelle. Die Abdichtung
wirkt hierbei nicht nur gegen den unerwünschten Austritt des granulierten
und häufig
auch staubförmigen
Trocknungsmittels, sondern auch gegen die Fusionserscheinungen und
andere unerwünschte
Transport- und Austauscheffekte.
Insbesondere wird hierdurch eine Gasdichtigkeit an der Verbindungsstelle
erreicht. Dies ist mit Hinblick auf die häufig mit einem speziellen Gas gefüllten Innenräume von
Isolierglasscheiben bedeutsam. Das Gas kann an der Verbindungsstelle nicht
mehr austreten. Außerdem
wird der Zutritt von Feuchtigkeit von der Außenseite des Abstandhalters zur
Scheibeninnenseite vermieden. Die Isolierglasscheibe bleibt dadurch
länger
dicht und beschlägt auch
nicht. Das Unterbinden von Diffusionserscheinungen hat auch Vorteile
für die
wärmeisolierende Wirkung
des Abstandhalters.
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Das
Dichtelement wirkt in erster Linie an der Innenseite des Abstandhalters
und am Profilboden, wo es durch eine entsprechende Gestaltung des
vorzugsweise geraden Steckverbinders eng und dicht anliegt. Es reicht
hierbei vorzugsweise über
die gesamte Verbinderbreite und kann ggf. auch an den Profilseitenwänden dichtend
anliegen. Hierdurch wird zusätzlich
auch der Übergangsbereich
zwischen Profilboden und Seitenwände
sowie ein gewisser anschließender
Seitenwandbereich zusätzlich
abgedichtet. Darüber
hinaus können
auch noch weitere Wandbereiche des Steckverbinders mit ein oder mehreren
solchen Dichtelementen versehen sein. Für die Dichtwirkung genügt es, wenn
das Dichtelement kürzer
als der Steckverbinder ist nur die meist in der Verbindermitte gelegene Verbindungsstelle und
die schmalen beidseits angrenzenden Profilbereiche abdichtet.
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Das
Dichtelement ist vorzugsweise als Dichtkissen oder als Dichtblock
ausgebildet und besteht aus einem gasdichten und abriebfesten Material, welches
zumindest an der dichtenden Oberfläche elastisch bzw. begrenzt
verformbar ist und hierdurch Toleranzen in Formgebung und Maßhaltigkeit
des oder der Hohlprofil(e) aufnehmen kann. Das Material des Dichtelementes
ist außerdem
vorzugsweise fogging-frei. Bevorzugt kommen als Materialien mit
den gewünschten
Eigenschaften Butyl oder Naturkautschuk in Betracht.
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Das
Dichtelement ist auf der Außenseite
der zur abzudichtenden Verbindungsstelle weisenden Querwand des
Steckverbinders angeordnet und hier auch durch eine entsprechende
Festigung fixiert, z.B. durch eine Klebeverbindung, eine formschlüssige Verkrallung
oder dgl. Der Steckverbinder stellt vorzugsweise ein vorgefertigtes
Bauteil mit mindestens einem applizierten Dichtelement dar.
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Vorzugsweise
ist der Steckverbinder als gerader Steckverbinder ausgebildet, der
mittels eines durchgängigen
Hohlraums und offenen Stirnseiten ein Durchfließen des granulierten Trocknungsmittels ermöglicht.
Mittenanschläge
und Rückhalteelemente sichern
die korrekte Stecklage des Steckverbinders in dem oder den Hohlprofil(en)
und damit auch die richtige Platzierung des oder der Dichtelemente
an der Verbindungsstelle.
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In
den Unteransprüchen
sind weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung angegeben.
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Die
Erfindung ist in den Zeichnungen beispielsweise und schematisch
dargestellt. Im Einzelnen zeigen:
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1 bis 4:
Eine erste Variante des Steckverbinders mit einem Dichtelement mit
verschiedenen Ansichten,
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5 und 6:
einen Abstandhalter mit dem Steckverbinder von 1 bis 4 in
teilweise geöffneter
und in geschlossener Stellung,
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7 bis 10:
eine Variante eines geraden Steckverbinders in verschiedenen Ansichten
und
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11 und 12:
einen Abstandhalter mit dem Steckverbinder von 7 bis 10 in
geöffneter
und geschlossener Stellung.
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1 bis 6 und 7 bis 12 zeigen jeweils
einen Abstandhalter (1) mit einem geraden Steckverbinder
(2), der mit mindestens einem Dichtelement (17)
ausgerüstet
ist in zwei verschiedenen Varianten.
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In 5 und 6 sowie 11 und 12 ist
jeweils abgebrochen ein Teil eines rahmenförmigen Abstandhalters (1)
für Isolierglasscheiben
dargestellt. Der Abstandhalter (1) besteht aus ein oder
mehreren Profilen (3, 4), die an ein oder mehreren
Verbindungsstellen oder Stoßstellen
(21) durch einen eingesteckten Steckverbinder (2)
verbunden sind. Der Steckverbinder (2) ist in der gezeigten
Form und in der bevorzugten Weise als Geradverbinder oder Längsverbinder
ausgebildet. Alternativ kann es sich auch um einen Eckverbinder
oder Eckwinkel handeln. Der rahmenförmige Abstandhalter (1)
kann aus einem einzigen gebogenen Hohlprofil bestehen, wobei nur
eine Verbindungsstelle (21) für die beiden Stirnenden vorhanden
ist. Alternativ kann der Abstandhalter (1) aus mehreren
geraden oder gebogenen Hohlprofilstücken zusammengesetzt sein.
In dem oder den Hohlprofil(en) (3, 4) befindet
sich ein granuliertes Trocknungsmittel. Der Steckverbinder (2)
ist vorzugsweise axial durchlässig,
so dass das Trockenmittel die Verbindungsstelle (21) passieren kann.
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Der
Abstandhalter (1) besitzt eine Innenseite (5),
die zur Innenseite der Isolierglasscheibe weist. Hier kann eine
Perforation vorhanden sein, um eine Gasverbindung zum Trockenmittel
zu schaffen. Der Abstandhalter (1) besitzt auch eine Außenseite
(6), die bei der Fertigung der Isolierglasscheibe in bisher üblicher
Weise mit einem geeigneten Dichtungsmittel vollständig bedeckt
und versiegelt werden kann. Die Versiegelung kann alternativ verringert
oder auch weg gelassen werden. Die Glasscheiben liegen an den Seitenwänden des
Abstandhalter (1) plan an. Die Hohlprofile (3, 4)
haben im Querschnitt eine im Wesentlichen rechteckige Form und besitzen
einen zur Innenseite (5) gelegenen Profilboden (7),
daran anschließende
Profilseitenwände
(8) und ein zur Außenseite
(6) weisendes Profildach (24).
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Der
Steckverbinder (
2) ist an die Querschnittsgestaltung der
Hohlprofile (
3,
4) angepasst und wird in diesem
formschlüssig
geführt.
Der Steckverbinder (
2) kann ein oder mehrere Mittenanschläge (
22)
aufweisen, die z.B. als Federnasen oder als ein- oder beidseitig
wirkende starre Anschlagnasen ausgebildet sind und die sich im Bereich
der Mittellinie (
21) des Steckverbinders (
2) befinden.
Die Mittellinie (
21) bildet zugleich die Verbindungsstelle
am Abstandhalter (
1). Für
den Rückhalt
des Steckverbinders (
2) in den Hohlprofilen (
3,
4)
sorgen beidseits der Mittellinie (
21) ein oder mehrere
Rückhalteelemente
(
23). Diese sind z.B. als ausgestellte Federnasen ausgebildet, die
gemäß
2 in
ihrer Höhe
auch gegenseitig versetzt sein können,
um an unterschiedlichen Stellen der Profilseitenwände (
8)
anzugreifen. Alternativ können
die Rückhalteelemente (
23)
als Riffelung, Reibflächen
oder dergl. ausgebildet sein. Außerdem können formschlüssige Wandverstemmungen
zwischen dem Profildach (
24) und dem Steckverbinder (
2)
für eine
formschlüssige
Verbindung vorhanden sein. Diese können z.B. in entsprechend der
EP 0 698 172 B1 ausgebildet
sein.
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Der
Steckverbinder (2) besitzt in den dargestellten Ausführungsbeispielen
einen U-förmigen oder
zumindest bereichsweise kastenförmigen
Querschnitt mit zwei Seitenwänden
(11, 12) und mindestens einer Querwand (9, 10)
an seiner Unterseite, welche in Montagestellung zum Profilboden
(7) weist und die dortige Verbindungsstelle (21) überbrückt und
bedeckt. In den Zeichnungen von 1 bis 4 und 7 bis 10 ist
der Steckverbinder umgedreht dargestellt und korrespondiert mit
der dargestellten Lage in den zugehörigen Zeichnungen 5, 6 und 11, 12.
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Der
Steckverbinder (
2) in der ersten Variante von
1 bis
6 entspricht
in seiner Grundform dem im Wesentlichen U-förmigen Steckverbinder aus der
EP 0 283 689 B1 .
Er besitzt zwei Seitenwände (
11,
12)
und eine im Wesentlichen über
die gesamte Verbinderlänge
durchgehende Querwand (
9), die einen Mittelsteg bildet.
Diese Querwand (
9) weist in der Montagestellung zum Profilboden
(
7) bzw. zur Abstandhalterinnenseite (
5).
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Der
Steckverbinder aus der zweiten Variante von
7 bis
12 entspricht
in seiner Grundform dem Geradverbinder aus der
EP 0698 172 B1 . Er besitzt
im Wesentlichen eine U-Form mit Seitenwänden (
11,
12)
und einer zum Profildach (
24) bzw. zur Abstandhalteraußenseite
(
6) weisenden Querwand (
25). Zumindest im Bereich
der Verbindungsstelle (
21 ist eine weitere Querwand (
10)
vorhanden, die zum Profilboden (
7) bzw. zur Abstandhalterinnenseite
(
5) weist, die eine Bodenplatte bildet. In diesem Bereich hat
der Steckverbinder (
2) einen umfangseitig im Wesentlichen
geschlossen kastenförmigen
Querschnitt.
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In
beiden Ausführungsformen
hat der gerade Steckverbinder (2) innenseitig einen axial
durchgängigen
Hohlraum (14) und beidseitig offenen Stirnseiten (15).
Dies ermöglicht
ein Durchfliessen des granulierten Trocknungsmittels durch den Steckverbinder
(2) unter Überbrückung der
Verbindungsstelle (21).
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Zumindest
im Bereich der Verbindungsstelle (21) ist ein Dichtelement
(17) außen
auf dieser Querwand (9, 10) angeordnet. In Montagestellung
befindet sich das Dichtelement (17) zwischen der Querwand
(9, 10) und dem Profilboden (7) und liegt
eng und dichtend am Profilboden (7) an. Es deckt dadurch
dicht die Verbindungsstelle (21) und einen hier eventuell
vorhandenen minimalen Spalt zwischen den Stirnseiten der Hohlprofile
(3, 4) ab.
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Das
Dichtelement (17) ist vorzugsweise einteilig und als zumindest
begrenzt elastisches Dichtkissen ausgebildet. Es besitzt eine blockförmige oder plattenförmige Gestalt
und ist auf der Querwand (9, 10) in geeigneter
Weise dauerhaft befestigt, z.B. durch eine Klebeverbindung oder
dergleichen. Das Dichtelement (17) bedeckt die Querwand
(9, 10) auf voller Breite und überdeckt dadurch die Verbindungsstelle
(21) an der Innenseite (5) des Abstandhalters (1)
bzw. am Profilboden (7). Das Dichtelement (17)
ist vorzugsweise kürzer
als die Gesamtlänge
des Steckverbinders (2). Es ist vorzugsweise mittig am
Steckverbinder (2) angeordnet und erstreckt sich beidseits in
Axialrichtung ein Stück über die
Mittellinie oder Verbindungsstelle (21) hinaus.
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Das
Dichtelement (17) besteht aus einem gasdichten und zumindest
bereichsweise elastischen Material. Das Material ist außerdem vorzugsweise abriebfest.
Geeignete Werkstoffe sind z.B. Butyl oder Naturkautschuk.
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Das
Dichtelement (17) ragt in der Höhe über die benachbarte Verbinderkontur
(19, 20) hinaus und ist zumindest in diesem Bereich
elastisch. In der Variante von 1 bis 6 wird
die in der Höhe
maßgebliche
Verbinderkontur (19) von der Außenseite der Querwand (9)
und in der anderen Variante von den freien Rändern der Seitenwände (11, 12)
gebildet. Bei einem seitlichen Überstand
ist die relevante Verbinderkontur die Außenfläche der Seitenwände (11, 12).
Beim Einstecken der Steckverbinders (2) in die Hohlprofile
(3, 4) kann das Dichtelement (17) dadurch
elastisch nachgeben und eventuelle Form- und Maßabweichungen zwischen dem
Steckverbinder (2) und den Hohlprofilen (3, 4)
ausgleichen. In Montagestellung liegt das Dichtelement (17)
mit seiner Oberfläche
unter Federkraft dicht am Profilboden (7) an. Bei einem
seitlichen Überstand
des Dichtelements (17) besteht außerdem eine dichtende Anlage
an den Profilseitenwänden
(8) und auch an deren Übergang zum
Profilboden (7).
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Der
Steckverbinder (2) ist in den gezeigten Ausführungsformen
als Stanz- und Biegeteil aus Metall, vorzugsweise aus Stahlblech
ausgebildet. Er kann alternativ aus einem beliebigen anderen geeigneten
Material, z.B. Kunststoff oder auch aus Verbundwerkstoffen bestehen.
Er ist in der gezeigten Bauform einteilig, kann alternativ aber
auch aus mehreren zusammengesetzten oder verbindbaren Teilen bestehen.
In Abwandlung der gezeigten Ausführungsform
kann der Steckverbinder (2) auch geschlossene Stirnseiten
(15) für
eine Trockenmittelsperre aufweisen oder eine im Wesentlichen massive Formgebung
mit evtl. innen liegenden Ausnehmungen für Materialersparnis etc. besitzen.
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Abwandlungen
der gezeigten Ausführungsformen
sind in verschiedener Weise möglich.
Zum einen kann das Dichtelement (17) mehrteilig sein. Ferner
können
weitere Dichtelemente im Bereich der Verbindungsstelle (21)
an den Seitenwänden
(11, 12) oder ggf. auch an der zum Profildach
(24) weisenden Querwand (25) angeordnet sein.
In einem solchen Fall kann das Dichtelement (17) eine durchgängige U-
oder Ringform besitzen.
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- 1
- Abstandhalter
- 2
- Steckverbinder,
Längsverbinder
- 3
- Hohlprofil
- 4
- Hohlprofil
- 5
- Innenseite
Abstandhalter
- 6
- Außenseite
Abstandhalter
- 7
- Profilboden
- 8
- Profilseitenwand
- 9
- Querwand,
Mittelsteg
- 10
- Querwand,
Bodenplatte
- 11
- Seitenwand
- 12
- Seitenwand
- 13
- Rand,
freier Rand
- 14
- Hohlraum
- 15
- Stirnseite
- 16
- Unterseite
Steckverbinder
- 17
- Dichtelement,
Dichtkissen
- 18
- Aufnahme
- 19
- Verbinderkontur,
Außenseite
Querwand
- 20
- Verbinderkontur,
freier Seitenwandrand
- 21
- Mittellinie,
Verbindungsstelle
- 22
- Mittenanschlag
- 23
- Rückhalteelement
- 24
- Profildach
- 25
- Querwand