DE10013897C1 - Längsverbinder für Hohlprofile zur Abstandhalterung von Scheiben eines Mehrscheibenisolierglases - Google Patents
Längsverbinder für Hohlprofile zur Abstandhalterung von Scheiben eines MehrscheibenisolierglasesInfo
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Abstract
Längsverbinder für Hohlprofile zur Abstandshalterung von Scheiben eines Mehrscheibenisolierglases. DOLLAR A Der Längsverbinder ist als Körper in den Innenraum der Hohlprofile am Stoß ihrer Verbindungsstelle reibschlüssig einsetzbar. In der Mitte seiner Länge weist der Längsverbinder auf wenigstens einer Seite einen quer zur Längsrichtung verlaufenden Anschlagwulst zur Anlage der Schnittstelle der Hohlprofile auf. DOLLAR A Zur Abdeckung der Stoßstelle ist aus optischen Gründen der Anschlagwulst mit einer den Stoß der aneinandergefügten Hohlprofile abdeckenden Überlappungsplatte verbunden, die einen die Wandung des Hohlprofils aufnehmenden Abstand von der Oberfläche der betreffenden Seite des Längsverbinders aufweist.
Description
Die Erfindung betrifft Längsverbinder für Hohlprofile zur Abstandhalterung
von Scheiben eines Mehrscheibenisolierglases, der als Körper in den
Innenraum der Hohlprofile am Stoß ihrer Verbindungsstelle reib- und/oder
formschlüssig einsetzbar ist, wobei der Längsverbinder in der Mitte seiner
Länge auf wenigstens einer Seite einen quer zur Längsrichtung verlaufenden
Anschlagwulst zur Anlage der Schnittstelle der Hohlprofile aufweist.
Es hat sich inzwischen weitgehend durchgesetzt, Abstandhalterprofile für
Isolierglas in der Regel auf Biegemaschinen zu einem Rahmen zu verarbeiten.
Zur "Endlosverarbeitung" werden die einzelnen, als Hohlprofile
ausgebildeten, stangenartigen Abstandhalter durch Längsverbinder ebenso
miteinander verbunden, wie die fertig gebogenen Rahmen. An den Stoßstellen
der Abstandhalterprofile treten mehrere Probleme auf, die besonders bei der
Verwendung dünnwandiger Abstandhalter die Produktion stören und zu
Reklamationen führen können. Dabei finden neben Abstandhaltern aus
Aluminium und dessen Legierungen, insbesondere auch solche aus Stahl oder
Edelstahl, Verwendung. Die beim Trennen solcher Profile entstehenden
Schnittstellen können aufgrund von Profildeformationen, Sägegraten oder
Verfärbungen einerseits die Montage und andererseits die Ansicht derartiger
Stoßstellen stören, da diese im eingebauten Zustand zwischen den
Isolierglasscheiben sichtbar sind und möglicherweise Anlaß zu
Beanstandungen geben. Darüber hinaus erfolgt bei den z. Zt. verwendeten
Kunststoff- oder Stahllängsverbindern infolge des Handlings der gebogenen
Rahmen, in deren Hohlprofile Adsorbtionsmittel zuvor eingefüllt wurden, ein
gewisses Auseinanderbiegen, so daß Spalten entstehen, wodurch
Trockenmittelstaub bzw. Trockenmittelteilchen in den sichtbaren
Scheibenzwischenraum gelangen können. Ferner sind vielfach die
Anschlagwulste unzureichend, so daß der Längsverbinder beim Einschieben in
das Hohlprofil um mehr als die Hälfte seiner Länge auf einer Seite eingeführt
wird, und daher auf der anderen Seite die Einführlänge des Längsverbinders
zu kurz ist.
Aufgabe der Erfindung ist es, Längsverbinder der eingangs genannten Art
dahingehend zu verbessern, daß einerseits die vorgenannten Nachteile
vermieden sind und andererseits eine optisch ansprechende Trennstelle der
durch den Längsverbinder zusammengefügten Hohlprofile erzeugt wird. Diese
Aufgabe ist mit den im Kennzeichen des Patentanspruchs 1 genannten
Merkmalen gelöst. Obschon es denkbar ist, die Überlappungsplatte auf jeder
Seite des Längsverbinders im Bereich der Stoßstelle anzuordnen, so ist
vorzugsweise diese Überlappungsplatte auf der zum Glaszwischenraum
gerichteten Oberseite des Längsverbinders angeordnet. Diese
Überlappungsplatte überdeckt die am Anschlagwulst anliegende Schnittstelle
der Hohlprofile, die somit unsichtbar bleibt. Auf der Oberseite der
Überlappungsplatte läßt sich ein Logo des Herstellers des Längsverbinders
oder der Hohlprofile oder schließlich auch der Scheibenhersteller ebenso
anbringen, wie Fertigungs- oder Lagernummern des Längsverbinders oder
Zeichen einer Systembezeichnung für die Abstandhalterrahmen.
Der Dichtheit der mittels Längsverbinder zusammengefügter Hohlprofile ist
es förderlich, wenn der Anschlagwulst ringartig um den Längsverbinder
herumgeführt und somit auf jeder Seite des Längsverbinders angeordnet ist.
Dies ist natürlich dann nicht der Fall, wenn zwecks Verbindung von
aneinandergrenzenden Hohlräumen der Hohlprofile der Längsverbinder einen
zur Unterseite hin offenen, U-förmigen Querschnitt aufweist, dessen
geschlossene Seiten dann den quer zur Verbinderlängsrichtung verlaufenden
Anschlagwulst aufweist. Statt eines Längsverbinders mit einem zur Unterseite
hin offenen Querschnitt kann der Längsverbinder auch rohrförmig gestaltet
sein und wiederum einen allseits quer zu seiner Längsrichtung verlaufenden
Anschlagwulst aufweisen.
Ein fester, und somit sicherer Sitz des Längsverbinders in den Endbereichen
der Hohlprofile läßt sich durch geeignete Relationen der Innenmaße des
Hohlprofiles und der Außenabmessungen des Verbinders erreichen. Dabei ist
zu beachten, daß das Hohlprofil seitlich nicht aufgeweitet werden soll, um
auch im Verbindungsbereich eine gleichbleibende Abstandsweite der
Glasscheiben voneinander zu erreichen. Daher ist es zweckmäßig, den
Klemmeffekt und damit den sicheren Sitz des Längsverbinders im Hohlprofil
über die Höhe zu erreichen. Demzufolge wird der Längsverbinder in bezug
auf seine Höhe eine etwas größere Abmessung aufweisen, als die innere Höhe
des Hohlprofiles. Dabei ist ein derartiges Übermaß so zu bemessen, daß das
Hohlprofil innerhalb des Elastizitätsbereiches seines Werkstoffes nur soweit
aufgedehnt wird, daß die Rückstellkräfte des Hohlprofiles eine ausreichende
Reibungskraft zwischen Hohlprofil und Verbinder erzeugen können. Dabei
ließe sich die Haftreibung noch dadurch steigern, daß der Längsverbinder
zumindest an seiner Ober- und Unterseite mit einer Beschichtung versehen
wird, die mit einem hohen Reibkoeffizienten behaftet ist. Um jedoch den
Längsverbinder problemlos in den Endbereich eines Hohlprofiles einführen zu
können, sind nach einem weiteren Ausgestaltungsmerkmal der Erfindung die
den Stirnseiten benachbarten Endbereiche des Längsverbinders mit
Einführschrägen versehen.
Die Erfindung ist in Ausführungsbeispielen auf der Zeichnung dargestellt und
wird nachfolgend näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 einen Längsverbinder in perspektivischer Ansicht, dessen
Unterseite nach oben gekehrt wurde, der in seinem Mittenbereich
einen quer zur Längsrichtung allseits umlaufenden Anschlagwulst
aufweist, und der auf seiner nach unten gekehrten Oberseite eine
Überlappungsplatte besitzt,
Fig. 2 eine gegenüber Fig. 1 modifizierte Ausführungsform eines
Längsverbinders in ähnlicher perspektivischer Darstellung, der
jedoch auf seiner nach oben gekehrten Unterseite ebenfalls eine
Überlappungsplatte aufweist,
Fig. 3 den aus Fig. 1 ersichtlichen Längsverbinder in perspektivischer
Darstellung, der um seine Längsachse um 180° gewendet
dargestellt ist,
Fig. 4 eine weitere Ausführungsform eines Längsverbinders in
perspektivischer Darstellung, dessen Querschnitt U-förmig
gestaltet ist und an seiner geschlossenen Oberseite die
Überlappungsplatte aufweist, wobei dieser Längsverbinder auch
als geschlossener, rohrförmiger Körper ausgebildet sein kann,
was durch strichpunktierte Linien in seinem unteren Bereich
angedeutet ist,
Fig. 5 einen weiteren Längsverbinder in einer perspektivischen
Darstellung, dessen Oberseite ebenfalls nach unten gekehrt ist
und dort die Überlappungsplatte in seinem mittleren Bereich
aufweist, die in den den Längsverbinder allseits quer zu seiner
Längsachse umgebenden Anschlagwulst übergeht, wobei der
Längsverbinder vor einem dazu passenden Hohlprofil in
Einschiebposition angeordnet ist,
Fig. 6 den aus Fig. 3 ersichtlichen Längsverbinder in einer
Seitenansicht,
Fig. 7 den aus den Fig. 3 und 6 ersichtlichen Längsverbinder in einer
Draufsicht.
Der aus den Fig. 1, 3, 6 und 7 ersichtliche Längsverbinder 10 besteht aus
einem stabförmigen, prismatischen Körper mit Vollquerschnitt und mag in
vorteilhafter Weise aus Kunststoff oder Metall bestehen. Dabei ist dieser
Querschnitt rechteckförmig gestaltet und weist bei dem dargestellten
Ausführungsbeispiel an seinen beiden unteren Eckbereichen in Längsrichtung
durchlaufende Schrägflächen 11 auf. Diese Schrägflächen 11 sind jedoch
nicht zwingend erforderlich und richten sich insbesondere danach, welchen
inneren Querschnitt das Abstandhalterhohlprofil aufweist. Wenn auch der
gewählte Querschnitt des Längsverbinders 10 über seine gesamte Länge
gleichförmig durchlaufen könnte - wie dies beispielsweise in Fig. 4
dargestellt ist - so wird es doch in den meisten Fällen zweckmäßig sein, zur
ungehinderten Einführung des Längsverbinders 10 in ein
Abstandhalterhohlprofil die Endbereiche 12 gegenüber dem Mittelbereich 13
außer auf der Oberseite 14 an allen anderen Seiten mit Einführschrägen 16 zu
versehen.
In der Mitte des Mittelbereiches 13 des Längsverbinders 10 befindet sich ein
quer zur Längserstreckung des Längsverbinders 10 über alle Seiten
umlaufender Anschlagwulst 17. Die Höhe dieses vorzugsweise einstückig
angeformten Anschlagwulstes 17 entspricht etwa der Wandstärke des
Abstandhalterhohlprofils. Auf der Oberseite 14 des Längsverbinders 10
befindet sich auf dem Anschlagwulst 17 eine Überlappungsplatte 18, welche
in der Regel um die Wandstärke des Abstandhalterhohlprofiles breiter ist als
die Breite des Längsverbinders 10, und die sich in bezug auf die Länge des
Längsverbinders 10 gleichweit von dem Anschlagwulst 17 nach beiden Seiten
hin über ein kurzes Stück über die Oberseite 14 des Längsverbinders 10
erstreckt. Der Abstand der Überlappungsplatte 18 von der Oberfläche der
Oberseite 14 ist gerade so groß, daß sich die Wandung des
Abstandhalterhohlprofiles dazwischen bis zum Anschlagwulst 17 schieben
läßt.
Der aus Fig. 2 ersichtliche Längsverbinder 10' entspricht im wesentlichen
dem aus den Fig. 1, 3, 6 und 7 ersichtlichen Längsverbinder, weist jedoch im
Gegensatz dazu auch auf seiner Unterseite 15 eine Überlappungsplatte 19 auf,
die in ähnlicher Weise angeordnet ist, wie die Überlappungsplatte 18 jedoch
nur eine solche Breite aufweist, daß sie die Schrägflächen 11 nicht übergreift.
Der aus Fig. 4 ersichtliche Längsverbinder 10" weist einen U-förmigen
Querschnitt auf, der an der Oberseite 14 geschlossen und an der Unterseite 15
offen sein kann. Auch dieser Längsverbinder 10" weist einen mit Ausnahme
auf seiner Unterseite umlaufenden Anschlagwulst 17 auf, über welchem sich
auf der Oberseite 14 ebenfalls eine Überlappungsplatte 18 befindet.
Bedarfsweise läßt sich jedoch auch die Unterseite 15 durch eine in
strichpunktierten Linien in Fig. 4 dargestellte Bodenwandung 20
verschließen, so daß sich ein rohrförmiger Längsverbinder ergibt.
Bei dem aus Fig. 5 ersichtlichen Ausführungsbeispiel ist ein
Längsverbinder 10''' dargestellt, dessen Querschnitt der Innenkontur des
Abstandhalterhohlprofiles 21 nachgeformt ist. Dabei sind beispielsweise die
zwischen der Unterseite und den seitlichen Begrenzungswandungen
verlaufenden Abschrägungen als Konkavflächen 22 ausgebildet, deren
Krümmung größer ist als die Krümmung der Konkavflächen des
Abstandhalterprofils 21. Dadurch ergibt sich ein Freiraum zwischen den
Konkavflächen 22 und den betreffenden Wandungsteilen des
Abstandhalterprofiles 21. Wenn nun zur Schaffung eines Reibschlusses beim
Einführen des Längsverbinders 10''' in das Abstandhalterhohlprofil 21 die
Höhe des Längsverbinders 10''' etwas größer ist als die innere Höhe des
Abstandhalterprofiles 21, so ergibt sich im Bereich der Konkavflächen 22
eine Ausweichmöglichkeit für die Wandungsteile bei entsprechender
Verformung des Abstandhalterprofils. Dies gilt in analoger Weise auch für
die oben beschriebenen Längsverbinder, deren Schrägflächen 11 auch einen
gewissen Abstand zur Innenprofilierung der Abstandhalterprofile aufweisen
können. Auch bei diesem Längsverbinder 10''' ist in der Mitte quer zu seiner
Längserstreckung ein Anschlagwulst 17 umlaufend angeordnet, gegen welchen
die Stirnfläche des jeweiligen Abstandhalterprofiles 21 angeschoben werden
kann. Auch bei diesem Längsverbinder 10''' befindet sich über der Oberseite
14 eine Überlappungsplatte 18, die ebenfalls zwischen ihrer Unterseite und
der Oberseite 14 des Längsverbinders 10''' einen die Wandstärke des
Abstandhalterprofiles 21 aufnehmenden Zwischenraum aufweist. Auch die
Endbereiche des Längsverbinders 10''' weisen mit Ausnahme auf der
Oberseite 14 an allen übrigen Seiten Einführschrägen 16 auf.
Wie bereits erwähnt, geben die dargestellten und vorbeschriebenen
Ausführungsformen der Längsverbinder den Erfindungsgegenstand nur
beispielsweise wieder, der keinesfalls allein darauf beschränkt ist. Es sind
vielmehr noch weitere Ausgestaltungen und andere Ausführungsformen des
Längsverbinders denkbar. Darüber hinaus sind alle aus der Beschreibung und
den Zeichnungen ersichtlichen Merkmale erfindungswesentlich, auch wenn sie
in den Ansprüchen nicht ausdrücklich beansprucht sind.
10
Längsverbinder
10
' Längsverbinder
10
" Längsverbinder
10
''' Längsverbinder
11
Schrägfläche
12
Endbereich
13
Mittelbereich
14
Oberseite
15
Unterseite
16
Einführschräge
17
Anschlagwulst
18
Überlappungsplatte
19
Überlappungsplatte
20
Bodenwandung
21
Abstandhalterhohlprofil
22
Konkavfläche
Claims (7)
1. Längsverbinder für Hohlprofile zur Abstandhalterung von Scheiben eines
Mehrscheibenisolierglases, der als Körper in den Innenraum der
Hohlprofile am Stoß ihrer Verbindungsstelle reib- oder formschlüssig
einsetzbar ist, wobei der Längsverbinder in der Mitte seiner Länge auf
wenigstens einer Seite einen quer zur Längsrichtung verlaufenden
Anschlagwulst zur Anlage der Schnittstelle der Hohlprofile aufweist,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Anschlagwulst (17) mit einer den Stoß der aneinandergefügten
Hohlprofile abdeckenden Überlappungsplatte (18) verbunden ist, die einen
die Wandung des Hohlprofiles aufnehmenden Abstand von der Oberfläche
der betreffenden Seite (14, 15) des Längsverbinders (10) aufweist.
2. Längsverbinder nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Überlappungsplatte (18) auf der zum Glaszwischenraum gerichteten
Oberseite (14) des Längsverbinders (10) angeordnet ist.
3. Längsverbinder nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der
Anschlagwulst (17) ringartig um den Längsverbinder (10) herumgeführt
und somit auf jeder Seite des Längsverbinders angeordnet ist.
4. Längsverbinder nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß
auch auf der der Oberseite (14) gegenüberliegenden Unterseite (15) des
Längsverbinders (10') eine Überlappungsplatte (19) angeordnet ist.
5. Längsverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß der Längsverbinder (10") einen zur Unterseite (15)
hin offenen U-förmigen Querschnitt aufweist, dessen geschlossene Seiten
den quer zur Verbindungslängsrichtung verlaufenden Anschlagwulst (17)
aufweisen.
6. Längsverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß der Längsverbinder rohrförmig gestaltet ist und einen
allseits quer zu seiner Längsrichtung verlaufenden Anschlagwulst (17)
aufweist.
7. Längsverbinder nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die den Stirnseiten benachbarten Endbereiche (12)
des Längsverbinders mit Einführschrägen (16) versehen sind.
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| DE2000113897 DE10013897C1 (de) | 2000-03-21 | 2000-03-21 | Längsverbinder für Hohlprofile zur Abstandhalterung von Scheiben eines Mehrscheibenisolierglases |
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Cited By (5)
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2000
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Legal Events
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