DE29909413U1 - Steckverbinder - Google Patents
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Description
Anmelder:
Herr
Max Kronenberg Bünkenberg 2 42657 Solingen
Vertreter;
Patentanwälte Dipl.-Ing. H.-D. Ernicke Dipl.-Ing. Klaus Ernicke Schwibbogenplatz 2b D-8 6153 Augsburg
Datum:
01.06.1999 831-73 er/ge
ABl DE-G 299 09 413.8
BESCHREIBUNG
Die Erfindung betrifft einen Steckverbinder für Hohlprofile von Abstandshalterrahmen für Isolierglasscheiben mit den Merkmalen im Oberbegriff des Hauptanspruchs.
10
Ein solcher Steckverbinder ist aus der DE-U-92 09 382 bekannt. Er besteht aus zwei im Querschnitt U-förmigen Teilen, die quer zur Verbinderlängsachse zusammengesteckt werden können. Das eine Verbinderteil hat im Bereich der Verbindungsstelle der Hohlprofile eine außenseitige Absenkung an seiner Mittelwand, die als Aufnahmeraum für ein Dichtmittel dient.
Andere einteilige Steckverbinder zeigen die DE-U-296 13 519, die EP-A-O 468 166 und die WO99/13192. Diese Steckverbinder haben im Mittelbereich unterschiedlich gestaltete Zentrieranschläge für die aufgesteckten Hohlprofile und besitzen ansonsten im Bereich der Verbindungsstelle gerade Seitenwände, die gegebenenfalls unter Formanpassung im wesentlichen plan an den benachbarten Innenwänden der Hohlprofile anliegen. Der Steckverbinder aus der WO99/13192 kann gegebenenfalls in seinem Hohlraum ein Dichtkissen aufnehmen, welches zum Teil über die Kontur des Steckverbinders vorsteht und mit den Hohlprofilwänden in Dichtkontakt gelangen soll. Hierfür kann im Bereich der Verbindungsstelle der Hohlprofile auch eine randseitige Ausnehmung an den ansonsten geraden und ebenen Seitenwänden des Steckverbinders vorliegen.
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• · 4
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, den bekannten Steckverbinder zu verbessern.
Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen im Hauptanspruch.
Die seitlichen Einbuchtungen des einen Verbinderteils haben den Vorteil, daß sie an der Verbindungsstelle der Hohlprofile zusätzlichen Raum für die Aufnahme des Dichtmittels zur Verfügung stellen. Das Dichtmittel kann
&iacgr;&ogr; sich dadurch an der Verbindungsstelle über drei Seiten des Steckverbinder erstrecken und eine umlaufende Abdichtung bieten. Das an den Einbuchtungen befindliche Dichtmittel verhindert außerdem den Austritt eines eventuell im Inneren des Steckverbinders befindlichen granulierten Trocknungsmittels an der Verbindungsstelle der Hohlprofile.
Die Einbuchtungen sind an beiden Enden durch Vorsprünge an den Seitenwänden des einen Verbinderteils begrenzt. Die Vorsprünge liegen dicht an den Seitenwänden des anderen Verbinderteils an und verhindern, daß das zähflüssige oder pastöse Dichtmittel weiterfließt. Das Dichtmittel erhält einen begrenzten und definierten Aufnahmeraum, der auch eine genaue Dosierung des Dichtmittels erlaubt.
Eine weitere Vergrößerung des Dichtmittelaufnahmeraumes an der Verbindungsstelle ist durch Ausnehmungen an den Rändern der Seitenwände des anderen Verbinderteils möglich. Diese Ausnehmungen lassen sich besonders günstig gestalten und plazieren, wenn einseitig wirkende Mittenanschläge vorhanden sind. Über die Ausnehmungen kann das Dichtmittel im Bereich der Einbuchtungen bis an die Innenwand der aufgesteckten Hohlprofile gelangen und so die Verbindungsstelle optimal abdichten.
W: :
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- 2a -
Der Steckverbinder ist vorzugsweise als Stanz- und Biegeteil aus Metall, insbesondere aus Stahlblech, hergestellt. Dies bietet eine optimale Stabilität in Verbindung mit einer hohen Maßhaltigkeit und mit Vorteilen bei der Wirtschaftlichkeit.
In den Unteransprüchen sind weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung angegeben.
Die Erfindung ist in den Zeichnungen beispielsweise und schematisch dargestellt. Im einzelnen zeigen:
Figur 1, 2 und 3: einen zweiteiligen Steckverbinder mit
einem aufgesteckten Hohlprofil und
eingefüllter Dichtmasse in teilweise
geschnittener Draufsicht, geklappter
Seitenansicht und Stirnansicht,
eingefüllter Dichtmasse in teilweise
geschnittener Draufsicht, geklappter
Seitenansicht und Stirnansicht,
Figur 4, 5 und 6: das eine obere Verbinderteil von Figur
bis 3 in entsprechenden Ansichten und
Figur 7, 8 und 9: das andere untere Verbinderteil von
Figur 1 bis 3 in entsprechenden
Figur 1 bis 3 in entsprechenden
Ansichten.
In den Zeichnungen Figur 1 bis 9 ist ein Steckverbinder (1) in verschiedenen Ansichten dargestellt, der aus zwei Verbinderteilen (2,3) besteht. Der Steckverbinder (1) ist für Hohlprofile (6) von Abstandshalterrahmen für
Isolierglasscheiben (nicht dargestellt) vorgesehen. Figur 1 bis 3 zeigen den Steckverbinder (1) zusammen mit einem aufgeschobenen Hohlprofil (6) in Halbschnitten. Das andere Hohlprofil ist der Übersichtlichkeit wegen nicht
dargestellt.
Isolierglasscheiben (nicht dargestellt) vorgesehen. Figur 1 bis 3 zeigen den Steckverbinder (1) zusammen mit einem aufgeschobenen Hohlprofil (6) in Halbschnitten. Das andere Hohlprofil ist der Übersichtlichkeit wegen nicht
dargestellt.
Der Steckverbinder (1) ist vorzugsweise derart in den
Hohlprofilen (6) angeordnet, daß das eine Verbinderteil und sogenannte Oberteil (2) zur Rahmenaußenseite weist. Das andere Verbinderteil und sogenannte Unterteil (3) ist hingegen zur Rahmeninnenseite und zum Scheibeninnenraum gerichtet. Die Hohlprofile (6) können an dieser Innenseite auch längslaufende Perforierungen an der Boden- oder
Innenwand aufweisen, die in Figur 3 durch kleine
Erhebungen schematisch dargestellt sind und von
Hohlprofilen (6) angeordnet, daß das eine Verbinderteil und sogenannte Oberteil (2) zur Rahmenaußenseite weist. Das andere Verbinderteil und sogenannte Unterteil (3) ist hingegen zur Rahmeninnenseite und zum Scheibeninnenraum gerichtet. Die Hohlprofile (6) können an dieser Innenseite auch längslaufende Perforierungen an der Boden- oder
Innenwand aufweisen, die in Figur 3 durch kleine
Erhebungen schematisch dargestellt sind und von
entsprechenden Rinnen an der Mittelwand (15) des Unterteils (3) übergriffen werden.
Die auf den Steckverbinder (1) beidseitig aufgeschobenen Hohlprofile (6) stoßen an der Verbindungsstelle (8) zusammen. Dies ist zugleich vorzugsweise die querliegende Mittelachse des Steckverbinders (1). Der Steckverbinder (1) hat ansonsten noch eine Längsachse (23). An dieser Verbindungsstelle (8) wird ein zähflüssiges oder pastöses &iacgr;&ogr; Dichtmittel (7) in die Hohlprofile (6) eingebracht, das in einen Freiraum (13) am Steckverbinder (1) eindringt und den Steckverbinder (1) vorzugsweise an drei Seiten dichtend umgibt. Das Dichtmittel (7) kann aus einem beliebig geeigneten Material bestehen, beispielsweise aus einer Buthyl-Masse.
Der Steckverbinder (1) hat einen im wesentlichen kastenförmigen und geschlossenen Querschnitt mit einem innenliegenden Hohlraum (5), der durch vorzugsweise offene Stirnseiten (4) axial zugänglich ist. Das in den Hohlprofilen (6) befindliche granulierte Trocknungsmittel (nicht dargestellt) kann durch den rohrartigen Steckverbinder (1) hindurchfließen und über die Verbindungsstelle (8) hinweg vom einen ins andere Hohlprofil (6) gelangen. Über die vorgenannten Perforierungen kann das Trocknungsmittel außerhalb des Steckverbinders (1) mit der Luft oder dem Gas im Scheibeninnenraum in Verbindung treten.
Die beiden Verbinderteile (2,3) haben beide einen im wesentlichen U-förmigen Querschnitt. Sie werden quer zur Verbinderlängsachse (23) zusammengesteckt und im Klemmschluß miteinander verbunden. Das Unterteil (3) ist vorzugsweise breiter als das Oberteil (2), so daß das Oberteil (2) in das Unterteil (3) eingesteckt werden kann. Beide Verbinderteile (2,3) haben jeweils eine Mittelwand (9,15) und zwei daran angrenzende abgewinkelte Seitenwände
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(10,16). Die Verbinderteile sind in den Figuren 4 bis 9 einzeln dargestellt.
Das Unterteil (3) hat vorzugsweise entlang der Längsachse (23) durchgehende gerade Seitenwände (16). Es ist an die Formgebung des Hohlprofils (6) angepaßt und liegt mit seinen Seitenwänden (16) und der Mittelwand (15) zumindest weitgehend plan und flächig an den benachbarten Hohlprofilwänden an.
Das Oberteil (2) hat im Bereich der Verbindungsstelle beziehungsweise Mittelachse (8) vorzugsweise an beiden Seitenwänden (10) eine Einbuchtung (12), die gegenüber der jeweils benachbarten Seitenwand (16) des Unterteils (3) zurückspringt. Wie Figur 1 verdeutlicht, entstehen hierdurch zwischen den Seitenwänden (10,16) beidseitig Freiräume (13) am Steckverbinder (1), in die das Dichtmittel (7) von der Hohlprofilaußenseite her eindringen kann.
An den axialen Enden der Einbuchtungen (12) wölben sich die Seitenwände (10) zu Vorsprüngen (22) seitlich vor, die dichtend an den benachbarten Seitenwänden (16) des Unterteils (3) anliegen und hierdurch die seitlichen Freiräume (13) begrenzen. Hinter den Vorsprüngen (22) können die Seitenwände (10) des Oberteils (2) wieder etwas nach innen zurückspringen.
Außerdem hat das Oberteil (2) an der Verbindungsstelle (8) eine Absenkung (11) an seiner Mittelwand (9), wodurch ebenfalls ein Freiraum zur Aufnahme von Dichtmittel (7) zwischen der Außenwand des Hohlprofils (6) und der Absenkung (11) entsteht. Figur 2 zeigt diese Anordnung. Über die Absenkung (11) und die Einbuchtungen (12) kann das Dichtmittel (7) den Steckverbinder (1) im Bereich der Verbindungsstelle (8) an drei Seiten dichtend umschließen.
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Wie Figur 2 und 4 bis 6 verdeutlichen, hat das Oberteil
(2) außerdem an seiner Mittelwand (9) beidseits mit axialem Abstand zur Verbindungsstelle (8) jeweils einen nach oben oder außen vorstehenden und vorzugsweise federnden Hocker (14), der sich dichtend an die benachbarte Hohlprofilwand anlegt. Die Hocker (14) sorgen durch ihre federnde Anlage einerseits für eine Toleranzaufnahme und für einen festen Zusammenschluß der durch die Klemmverbindung ohnehin schon zusammengehaltenen Verbinderteile (2,3). Außerdem begrenzen die Hocker (14) axial den durch die Absenkung (11) gebildeten Freiraum und verhindern ein weiteres axiales Vordringen des Dichtmittels (7).
wie Figur 3 und 7 bis 9 verdeutlichen, kann das Unterteil
(3) im Bereich der Verbindungsstelle (8) an seinen beiden Seitenwänden (16) am Rand jeweils eine Ausnehmung oder einen Ausschnitt (19) aufweisen. Durch die Ausnehmung (19) springt der Rand der Seitenwände (16) bis auf einen kleinen Steg zurück. Durch die Ausnehmungen (19) entsteht zusätzlich ein Freiraum (13), durch den das Dichtmittel (11) an der Verbindungsstelle (8) möglichst weit bis an die Seitenwände des Hohlprofils (6) gelangen kann.
Das Unterteil (3) hat an der Mittelachse (8) zwei Mittenanschläge (17), die vorzugsweise als seitlich ausgestellte Federnasen (18) ausgebildet sind. Sie sind jeweils am freien Rand einer SeÜ^enwä'nd (16) angeordnet und wirken einseitig. Wie Figur 7 verdeutlicht, sind die beiden Mittenanschläge (17) gegeneinander gerichtet und axial jeweils etwas von der Mittelachse (8) zurückversetzt.
Aus Figur 2 und 8 ist ersichtlich, daß den beiden Mittenanschlägen (17) jeweils eine Ausnehmung (19) an der gleichen Seitenwand (16) axial gegenüberliegt. Außerdem sind die Mittenanschläge (17) ebenfalls gegenüber den
Rändern der Seitenwände (16) abgesenkt, so daß hier zusätzlich eine Ausnehmung entsteht, durch die das Dichtmittel (7) an die Hohlprofilseitenwände gelangen kann.
Wie Figur 1 bis 3 ferner verdeutlichen, haben die Seitenwände (16) des Unterteils (3) eine geringere Höhe als die Seitenwände (10) des Oberteils (2). Hierdurch entsteht im Bereich der Verbindungsstelle (8) zusätzlich ein seitlicher Freiraum zu den benachbarten Hohlprofilwänden für die Aufnahme von Dichtmittel (7).
In der Praxis wird das Dichtmittel (7) während der Montage des Steckverbinders (1) eingefüllt. Zuerst werden die beiden Hohlprofile (6) beidseits auf die Enden des Steckverbinders (1) aufgeschoben und zwar nur bis etwa zu den Anfängen der Absenkung (11) . Durch den verbleibenden Spalt wird dann das Dichtmittel (7) in geeigneter Weise von der Außenseite der Hohlprofile (6) her eingespritzt oder auf andere Art eingefüllt. Es umschließt dabei den Steckverbinder (1) und füllt die vorbeschriebenen Freiräume. Anschließend werden die beiden Hohlprofile (6) bis zur Stoßstelle (8) und den Mittenanschlägen (17) zusammengeschoben. An der Stoßstelle (8) sind dann der Steckverbinder (1) und die Hohlprofile (6) durch das Dichtmittel (7) im Innenraum versiegelt.
Die an den endseitigen Bereichen geraden Seitenwände (10) des Oberteils (2) werden axial durch die endseitig schräg nach innen abgewinkelten Seitenwände (16) des Unterteils (3) axial fixiert. Der Klemmschluß zwischen den Verbinderteilen (2,3) wird durch die seitlichen Vorsprünge (22) erreicht. Zusätzlich können die Seitenwände (10) des Oberteils (2) mit leichtem Übermaß schräg nach außen gerichtet sein, wodurch sie sich beim Zusammenstecken der Verbinderteile (2,3) federnd an die Ubergangskehle zwischen Mittelwand (15) und Seitenwänden (16) des
Unterteils (3) anpressen. Ferner können die Seitenwände (10) des Oberteils (2) mehrere nach innen gerichtete Einprägungen (24) aufweisen, die sich federnd an die vorerwähnten erhabenen Rinnen an der Mittelwand (15) des Unterteils (3) klemmen. Figur 4 und 5 zeigen diese Anordnung andeutungsweise.
Für den Halt des Steckverbinders (1) in den aufgesteckten Hohlprofilen (6) können mehrere geeignete Rückhalteelemente (20) sorgen. Dies sind z.B. frei geschnittene und seitlich ausgestellte Federnasen an den freien Rändern der Seitenwände (16) des Unterteils (3) Außerdem können die Höcker (14) über ihren Reibschluß an der Hohlprofilwand als Rückhalt dienen.
Der Steckverbinder (1) und seine Verbinderteile (2,3) sind vorzugsweise als Stanz- und Biegeteil aus Metall, insbesondere aus einem vorbehandelten und vergüteten Stahlblech, ausgebildet. Sie können alternativ auch aus einem beliebig anderen geeigneten Werkstoff bestehen.
Dabei sind auch unterschiedliche Werkstoffpaarungen oder Verbundwerkstoffe möglich.
Bei dem bevorzugten Stanz- und Biegeteil sind die Höcker (14) am Oberteil (2) freigeschnitten und hochgebogen.
Außerdem können beide Verbinderteile (2,3) an den Enden Zentrierbohrungen (21) aufweisen, die in der Verbindungsstellung fluchten und in der Funktion als Führungen in Verbindung mit durchgesteckten Stiften oder konischen Indexen ein maschinelles Zusammenstecken der Verbinderteile (2,3) erleichtern. Die Zentrierbohrungen (21) sind außerdem für ein exaktes und mittensymmetrisches Stanzen und Biegen der Verbinderteile (2,3) aus den Blechplatinen vorteilhaft.
Abwandlungen der gezeigten Ausführungen sind in verschiedener Weise möglich. Zum einen kann die Zuordnung der Verbinderteile (2,3) umgekehrt werden. Andererseits kann der Steckverbinder (1) auch mehr als zwei Verbinderteile (2,3) aufweisen. Die Verbinderteile (2,3) können zudem in ihrer Formgebung und in ihrer gegenseitigen Formanpassung und Zuordnung beliebig variieren. In einer weiteren Abwandlung kann der Steckverbinder (1) geschlossene Stirnseiten (4) haben und als Stop für das Trocknungsmittel wirken.
- 10 BEZUGSZEICHENLISTE
1 Steckverbinder
2 Verbinderteil, Oberteil 3 Verbinderteil, Unterteil
4 Stirnseite
5 Hohlraum
6 Hohlprofil
7 Dichtmittel
&iacgr;&ogr; 8 Mittelachse, Verbindungsstelle
9 Mittelwand Oberteil
10 Seitenwand Oberteil
11 Absenkung
12 Einbuchtung 13 Freiraum
14 Hocker
15 Mittelwand Unterteil
16 Seitenwand Unterteil
17 Mittenanschlag 18 Federnase
19 Ausnehmung, Ausschnitt
20 Rückhalteelement
21 Zentrierbohrung
22 Vorsprung
23 Verbinderlängsachse
24 Einprägung
Claims (12)
1. Steckverbinder für Hohlprofile von Abstandshalterrahmen für Isolierglasscheiben, wobei der Steckverbinder aus mindestens zwei Verbinderteilen mit einem im wesentlichen U-förmigen Querschnitt besteht und eine außenseitige Absenkung im Bereich der Verbindungsstelle der Hohlprofile aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß das eine Verbinderteil (2) im Bereich der Verbindungsstelle (8) zumindest auf einer Seite eine seitliche Einbuchtung (12) aufweist, die gegenüber der benachbarten Seitenwand (16) des anderen Verbinderteils (3) zurückspringt.
2. Steckverbinder nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das eine Verbinderteil (2) an den Enden der seitlichen Einbuchtungen (12) Vorsprünge (22) seiner Seitenwände (10) aufweist, an der gegenüberliegenden Seitenwand (16) des anderen Verbinderteils (3) anliegen.
3. Steckverbinder nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das andere Verbinderteil (3) im Bereich der Verbindungsstelle (8) an den Seitenwänden (16) jeweils einen einseitig wirkenden Mittenanschlag (17) aufweist, wobei die beiden Mittenanschläge (17) gegeneinander gerichtet sind.
4. Steckverbinder nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß das andere Verbinderteil (3) im Bereich der Verbindungsstelle (8) an den Rändern Seitenwänden (16) jeweils eine Ausnehmung (19) aufweist.
5. Steckverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmungen (19) jeweils einem Mittenanschlag (17) gegenüberliegend angeordnet ist.
6. Steckverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Absenkung (11), die Einbuchtungen (12) und die Ausnehmungen (19) einen vergrößerten dreistig umlaufenden Freiraum (13) zur Aufnahme eines Dichtmittels (7) bilden.
7. Steckverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das eine Verbinderteil (2) beidseits der Verbindungsstelle (8) einen hochstehenden federnden Höcker (14) an seiner Mittelwand (9) aufweist.
8. Steckverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Verbinderteile (2, 3) quer zur Verbinderlängsachse (23) im Klemmschluß zusammensteckbar sind und einen im wesentlichen geschlossenen kastenförmigen Querschnitt mit einem innenliegenden Hohlraum (5) bilden.
9. Steckverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Steckverbinder (1) offene Stirnseiten (4) aufweist.
10. Steckverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eines der Verbinderteile (2, 3) Rückhalteelemente (20) aufweist.
11. Steckverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittenanschläge (17) und die Rückhalteelemente (20) als Federnasen (18) ausgebildet sind.
12. Steckverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Steckverbinder (1) als Stanz- und Biegeteil aus Metall, insbesondere aus Stahlblech, ausgebildet ist.
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