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DE20319233U1 - Konstruktion zur Erzeugung von Lichteffekten mit transparenten Luftkissen und Leuchten - Google Patents

Konstruktion zur Erzeugung von Lichteffekten mit transparenten Luftkissen und Leuchten Download PDF

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DE20319233U1
DE20319233U1 DE20319233U DE20319233U DE20319233U1 DE 20319233 U1 DE20319233 U1 DE 20319233U1 DE 20319233 U DE20319233 U DE 20319233U DE 20319233 U DE20319233 U DE 20319233U DE 20319233 U1 DE20319233 U1 DE 20319233U1
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light
luminaire
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light sources
air cushion
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ZUMTOBEL STAFF GmbH DORNBIRN
Zumtobel Staff GmbH
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Abstract

Konstruktion zur Erzeugung von Lichteffekten, mit Masten (15) und von diesen gehaltenen zumindest teilweise transparenten Luftkissen (10), welche mit Kantenbereichen (13) an den Masten (15) befestigt sind, sowie mit auf die Kissen (10) gerichteten Leuchten (20),
wobei die Leuchten (20) nächst den Kissenkanten (13) an den Masten (15) befestigt sind.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Konstruktion zur Erzeugung von Lichteffekten, die Masten und von diesen gehaltene zumindest teilweise transparente Luftkissen aufweist, sowie Leuchten, mit deren Hilfe die Luftkissen erhellt werden.
  • Konstruktionen zum Auf- bzw. Erhellen großflächiger Bereiche können in verschiedenen Varianten realisiert werden. Je nach Anwendungsgebiet können große Leuchtkörper, die selbst Licht erzeugen, oder transparente Hohlkörper zum Einsatz kommen, die von externen Lichtquellen erhellt bzw. angestrahlt werden.
  • Ein in letzter Zeit neu geplantes Projekt sieht vor, die Außenfassade eines Bauwerks, nämlich des in München geplanten neuen Fußballstadions mit dem Namen „Allianz-Arena" derart zu gestalten, dass sie im Wesentlichen über die gesamte Fläche hinweg Licht abgeben kann bzw. über die gesamte Fläche hinweg erhellt wird. Wesentliche Elemente dieser geplanten Konstruktion sind eine Vielzahl von zumindest teilweise transparenten Luftkissen, die zwischen den Haltemasten eines Gerüsts angeordnet sind und mit ihren Kantenbereichen an den Masten befestigt sind. Die Luftkissen, welche die Außenfassade des Stadions bilden, sollen dann von Lichtquellen angestrahlt werden, so dass sie über ihre gesamte Fläche hinweg aufgehellt werden.
  • Die oben beschriebene geplante Konstruktion zur Erzeugung von Lichteffekten ist insofern schwierig zu realisieren, als es aus optischen Gesichtspunkten erforderlich bzw. gewünscht ist, dass die Kissen über ihre gesamte Fläche hinweg eine im Wesentlichen gleichmäßige Helligkeit aufweisen. Da die Luftkissen im Vergleich zu den Lichtquellen erheblich größer sind, muss dafür Sorge getragen werden, dass das von den Lichtquellen in die Luftkissen eingekoppelte Licht möglichst optimal und gleichmäßig verteilt wird.
  • Eine andere Problematik besteht darin, dass die zum Aufhellen der Luftkissen verwendeten Lichtquellen das Erscheinungsbild der Konstruktion möglichst nicht beeinträchtigen sollen. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass die Luftkissen nicht nur die Außenfassade des Bauwerks bilden sollen, sondern zum überwiegenden Teil auch von der Innenseite her betrachtet werden können. Großflächige Lichtquellen, welche zwischen einem Beobachter und den Luftkissen angeordnet sind, würden den Gesamteindruck der Konstruktion erheblich stören.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt dementsprechend die Aufgabe zugrunde, eine Konstruktion zur Erzeugung von Lichteffekten der eingangs geschilderten Art zu schaffen, bei der die zum Aufhellen der Luftkissen verwendeten Leuchten von der Befestigungsseite her möglichst unauffällig und optisch nicht störend angeordnet sind. Gleichzeitig soll ein möglichst gleichmäßiges Aufhellen der Luftkissen erzielt werden.
  • Die Erfindung wird durch eine Konstruktion zur Erzeugung von Lichteffekten mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
  • Die erfindungsgemäße Konstruktion weist Masten und von diesen gehaltene zumindest teilweise transparente Luftkissen auf, welche mit Kantenbereichen an den Masten befestigt sind. Erfindungsgemäß sind auf die Luftkissen gerichtete Leuchten nächst den Kissenkanten ebenfalls an den Masten befestigt.
  • Bei der erfindungsgemäßen Konstruktion sind somit die zur Aufhellung der Luftkissen verwendeten Leuchten unmittelbar an den Masten befestigt und strahlen jeweils in den Endbereichen der Luftkissen Licht in diese ein. Die unmittelbare Anordnung der Leuchten an den Masten des Tragegerüsts hat zur Folge, dass die Leuchten den Gesamteindruck der erfindungsgemäßen Konstruktion zur Erzeugung von Lichteffekten nur unwesentlich bzw. gar nicht beeinflussen. Es ist gewährleistet, dass auch von der Innenseite her die Kissenoberflächen nahezu vollständig betrachtet werden können, so dass sich insgesamt ein einheitliches Bild aneinandergefügter Luftkissen bietet. Das Einkoppeln von Licht in die Luftkissen an deren Endbereichen ermöglicht darüber hinaus auch die angestrebte möglichst gleichmäßige Verteilung des Lichts über die Lichtauskopplungsflächen der Luftkissen, so dass diese in einer gleichmäßigen Helligkeit erstrahlen.
  • Weiterbildungen der Erfindung betreffen in erster Linie Maßnahmen, durch welche die lichttechnischen Eigenschaften der Konstruktion zur Erzeugung von Lichteffekten hinsichtlich der gleichmäßigen Aufhellung der Luftkissen weiter verbessert werden können.
  • So sind die Leuchten im Bezug auf die Luftkissen vorzugsweise derart angeordnet, dass die Lichtabstrahlfläche einer Leuchte mit einer Lichteinkopplungsfläche eines Luftkissens im Wesentlichen einen spitzen Winkel bildet. Die Lichteinkopplungsfläche eines Luftkissens, bei der es sich insbesondere um die zur Innenseite des Gebäudes gewandte Kissenseite des Luftkissens handeln kann, ist vorzugsweise klar bzw. volltransparent ausgebildet, während hingegen die Lichtauskopplungsfläche des Luftkissens, also die zur Außenseite gewandte zweite Kissenseite vorzugsweise matt bzw. diffus streuend wirkt. Auf diese Weise wird eine möglichst gleichmäßige Verteilung des Lichts über die Lichtauskopplungsfläche der Luftkissen erzielt.
  • Vorzugsweise sind pro Luftkissen jeweils zwei Leuchtenreihen vorgesehen, die aus je vier hintereinander angeordneten Leuchten gebildet sind, welche an einander gegenüberliegenden Bereichen einer Lichteinkopplungsfläche Licht in ein Luftkissen einstrahlen.
  • Gemäß einer besonders vorteilhaften Weiterbildung der vorliegenden Erfindung können die Luftkissen in unterschiedlichen Farben erstrahlen, was dadurch erzielt wird, dass das von den Leuchten abgegebene Licht selbst unterschiedliche Farben aufweist. Hierzu können die Leuchten jeweils mehrere Lichtquellen in Form von Gasentladungslampen aufweisen, die jeweils Licht in einer bestimmten Farbe, vorzugsweise Weiß, Rot und Blau emittieren. Für jedes Luftkissen kann auf diese Weise individuell dessen Erscheinungsbild durch die Wahl einer bestimmten Farbe eingestellt werden.
  • Die Anordnung der drei unterschiedlich farbigen Lichtquellen innerhalb der Leuchte ist hinsichtlich der Lichtabstrahlfläche der Leuchte vorzugsweise asymmetrisch. Insbesondere kann die einer Kante des Luftkissens am nächsten liegende Lichtquelle gegenüber den beiden weiteren Lichtquellen leicht nach vorne versetzt sein. Hierbei handelt es sich vorzugsweise um die zur Abstrahlung von blauem Licht vorgesehene Lichtquelle, da diese den kleinsten Lichtstrom aufweist.
  • Die Leuchten können – in Abstrahlrichtung gesehen – hinter den drei Lichtquellen jeweils eine aus drei Teilbögen bestehende Reflektoranordnung aufweisen, die vorzugsweise ebenfalls asymmetrisch ausgebildet ist, wobei der Reflektor-Teilbogen, der der nach vorne versetzenden Lichtquelle zugeordnet ist, ebenfalls einen geringeren Abstand zur Lichtabstrahlfläche der Leuchte aufweist. Die Reflektoranordnung ist ferner vorzugsweise derart ausgestaltet, dass die Lichtstrahlen der drei Lichtquellen im Wesentlichen parallel ausgestrahlt werden, wodurch eine besonders gute gleichmäßige Aufhellung der Lichtauskopplungsflächen der Luftkissen erzielt wird.
  • Das Leuchtengehäuse der Leuchten ist bei einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung trapezförmig ausgestaltet und kann insbesondere aus zwei zusammengesetzten Gehäusehälften bestehen, die aus Aluminium-Profilen gebildet sind. Beide Gehäusehälften werden über ein Klemmelement zusammengehalten, welches zugleich auch der Befestigung der Leuchte an einem Mast des Tragegerüsts dient. Ergänzend zu diesem Klemmelement können die beiden Gehäusehälften auch über weitere Rastverbindungen miteinander verbunden sein.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft darüber hinaus auch eine Leuchte zur Ausleuchtung eines kissenförmigen und zumindest teilweise transparenten Hohlkörpers, die mehrere in einem Leuchtengehäuse – in Abstrahlrichtung gesehen – nebeneinander angeordnete Lichtquellen aufweist, die Licht unterschiedlicher Farbe abgeben, wobei erfindungsgemäß die Lichtquellen bezüglich einer Lichtabstrahlfläche der Leuchte asymmetrisch angeordnet sind.
  • Nachfolgend soll die Erfindung anhand der beiliegenden Zeichnung näher erläutert werden. Es zeigen:
  • 1 eine erfindungsgemäße Konstruktion zur Erzeugung von Lichteffekten mit mehreren Haltemasten sowie von den Masten gehaltene Luftkissen und Leuchten und
  • 2 einen vergrößerten Ausschnitt der Darstellung in 1.
  • Die in 1 dargestellte und allgemein mit dem Bezugszeichen 1 versehene erfindungsgemäße Konstruktion zur Erzeugung von Lichteffekten weist als zentrales Element eine Vielzahl von kissenförmigen Luftkissen 10 auf, die gemeinsam eine große Leuchtfläche bilden sollen. Die Luftkissen 10 werden von mehreren Masten 15 eines Tragegerüsts jeweils an ihren Kantenbereichen 13 gehalten, so dass zwischen zwei nebeneinander angeordneten Masten 15 jeweils ein Luftkissen 10 gehalten ist.
  • An den Masten 15 sind auch mehrere Leuchten 20 angeordnet, die den an den Masten 15 befestigten Luftkissen 10 zugewandt sind. Genau genommen sind jedem Luftkissen 15 zwei gegenüberliegende Reihen von vier hintereinander angeordneten Leuchten 20 zugeordnet. Von diesen Leuchten 20 ausgesendetes Licht wird dann in die beiden Endbereiche eines Luftkissens 10 eingekoppelt, und zwar über die mit dem Bezugszeichen 11 versehene Lichteinkopplungsfläche. Diese Lichteinkopplungsfläche 11 ist vorzugsweise volltransparent bzw. klar ausgebildet, so dass das von den Leuchten 20 stammende Licht weitestgehend unbeeinflusst in den Innenraum der Luftkissen 10 eintreten kann.
  • Die der Lichteinkopplungsfläche 11 gegenüberliegende zweite Kissenseite bildet die Lichtauskopplungsfläche 12 des Luftkissens 10, über die Licht zur Außenseite hin abgegeben werden soll. Die Luftkissen 10 sollen dabei möglichst gleichmäßig Licht abgeben, was unter anderem auch dadurch erzielt wird, dass die Lichtauskopplungsfläche 12 matt bzw. milchig-weiß ist und diffus streuend wirkt.
  • Die in 1 dargestellte Konstruktion 1 soll die Außenfassade eines Gebäudes, insbesondere eines Fußball-Stadions bilden und die Möglichkeit eröffnen, die Außenfassade des entsprechenden Gebäudes über nahezu die gesamte Fläche hinweg in Licht erstrahlen zu lassen. In diesem Zusammenhang ist von Bedeutung, dass die Innenseite der Konstruktion, also die Lichteinkopplungsflächen 11 der Luftkissen 10 sowie die Masten 15 und Leuchten 20 für einen sich in dem Gebäude aufhaltenden Beobachter ersichtlich sind.
  • Die Leuchten 20 sollen deshalb den Gesamteindruck der Luftkissen 10 möglichst wenig beeinträchtigen. Gleichzeitig sollen sie allerdings auch gewährleisten, dass die Lichtauskopplungsflächen 12 der Luftkissen 10 möglichst gleichmäßig aufgehellt werden. Dies wird durch die erfindungsgemäße Anordnung sowie durch eine spezielle Ausgestaltung der Leuchten 20 erzielt, was nachfolgend anhand der vergrößerten Darstellung in 2 erläutert werden soll.
  • Wie dieser vergrößerten Darstellung entnommen werden kann, sind die Leuchten 20 ebenfalls an den Masten 15 nächst den Kissenkanten 13 der Luftkissen 10 befestigt. Zur Befestigung wird jeweils eine in etwa U-förmige Tragschiene 16 verwendet, die an einer Stirnseite des Masts 15 angeordnet ist und zwei Seitenschenkel aufweist, die mit der Basis einen stumpfen Winkel bilden. An den Seitenschenkel ist dann jeweils eine einem Luftkissen 10 zugewandte Leuchte 20 befestigt.
  • Hinsichtlich der Ausgestaltung der Leuchten 20 ist zunächst zu bemerken, dass das Leuchtengehäuse 21 trapezartig ausgestaltet ist und aus zwei Gehäusehälften 22 besteht, bei denen es sich um Aluminium-Profile handelt. Beide Gehäusehälften 22 treffen sich in der Mitte und werden dort über eine Klemmplatte 17 zusammengehalten, welche mittels Schrauben 18 an der Tragschiene 16 befestigt ist.
  • Die Klemmplatte 17 dient somit gleichzeitig auch dazu, die Leuchte 20 an dem Mast 15 zu befestigen.
  • Zusätzlich zu der Klemmplatte 17 weisen die Gehäuseprofile auch noch zwei Halbtrichter-Elemente 23 auf, die an ihrem unteren Ende sowie an ihrem oberen Ende über zwei Rastverbindungen 24 und 25 ineinander greifen. Diese Konstruktion gewährleistet trotz der großen Abmessungen der Leuchte 20 eine stabile Gehäusekonstruktion.
  • Die dargestellte erfindungsgemäße Anordnung der Leuchten 20 an den Trägern 15 nächst den Kissenkanten 13 hat zur Folge, dass die Leuchten 20 das Erscheinungsbild der Konstruktion zur Erzeugung von Lichteffekten 1 nahezu kaum beeinträchtigen. Für einen sich an der Innenseite der Konstruktion 1 befindenden Beobachter ergibt sich nach wie vor ein Anblick, der im wesentlichen durch die Luftkissen 10 selbst geprägt ist, da die Leuchten 20 nicht störend vor den Lichteinkopplungsflächen 11 der Luftkissen 10 angeordnet sind.
  • Ein weiteres besonderes Merkmal ist, dass die Leuchten 20 hinsichtlich der Luftkissen 10 derart angeordnet sind, dass die Lichtabstrahlfläche einer Leuchte 20, die durch eine transparente Abdeckscheibe 26 gebildet ist, einen spitzen Winkel mit der Lichteinkopplungsfläche 11 des entsprechenden Luftkissens 10 einnimmt. Wie insbesondere auch der Darstellung in 1 entnommen werden kann, sind die Leuchten 20 also derart angeordnet, dass das von ihnen abgegebene Licht im Wesentlichen die gesamte Lichtauskopplungsfläche 12 eines Luftkissens 1 überdeckt. Auf diese Weise wird die gewünschte gleichmäßige Aufhellung der Lichtauskopplungsflächen 12 erzielt.
  • Ein wesentliches Merkmal der erfindungsgemäßen Leuchten 20 besteht darüber hinaus darin, dass diese Licht in unterschiedlichen Farben abgeben können. Entsprechend dem dargestellten Ausführungsbeispiel sind hierzu drei voneinander getrennte Lichtquellen 30 bis 32 in Form von Leuchtstofflampen vorgesehen, die Licht jeweils in einer bestimmten Farbe, insbesondere in den Farben Weiß, Rot und Blau abgeben können. Durch eine gezielte Ansteuerung einer der drei Lampen 30 bis 32, die durch die mit dem Bezugszeichen 33 versehene elektronische Steuereinheit erfolgt, kann somit das zugeordnete Luftkissen 10 in einer der drei Farben angestrahlt werden.
  • Ferner ist zu beachten, dass die drei Lampen 30 bis 32 bezüglich der Lichtabstrahlfläche 26 der Leuchte 20 asymmetrisch angeordnet sind. Insbesondere ist diejenige Lampe 30, die der entsprechenden Kante 13 des zugeordneten Luftkissens 10 am nächsten liegt, gegenüber den beiden weiteren Lampen 31 und 32 etwas nach vorne versetzt. Auch die den Lampen 30 bis 32 zugeordnete Reflektoranordnung 40, die aus drei Teilbögen 41 bis 43 besteht, ist asymmetrisch ausgestaltet, wobei der Teilbogen 41, der der nach vorne versetzten Lampe 30 zugeordnet ist, wiederum im Vergleich zu den beiden anderen Teilbögen 42 bis 43 einen geringeren Abstand zu der Lichtabstrahlfläche 26 aufweist.
  • Vorzugsweise handelt es sich bei der Lampe 30, die der Kissenkante 13 am nächsten liegt und dementsprechend etwas nach vorne versetzt angeordnet ist, um diejenige, die blaues Licht abgibt. Der Grund hierfür liegt darin, dass die Lampe 30 mit dem blauen Licht den kleinsten Lichtstrom aufweist, aber wegen der räumlichen Positionierung bezüglich der beiden anderen Lampen 31 und 32 die Abstrahlfläche, die durch die beiden Bogenkanten des entsprechenden Reflektor-Teilbogens 41 mitbestimmt wird, weniger groß sein muss als die Abstrahlflächen für die beiden anderen Lampen 31 und 32. Bei der zweiten bzw. mittleren Lampe 31 handelt es sich vorzugsweise um diejenige, die rotes Licht abgibt, während hingegen die den größten Abstand zu der Kissenkante 13 und damit auch zu der Lichteinkopplungsfläche 11 aufweisende Lampe 32 weißes Licht abgibt.
  • Durch die spezielle Anordnung und Ausgestaltung der Lampen 30 bis 32 bzw. Reflektor-Teilbögen 41 bis 43 ist gewährleistet, dass die Kissen 10 in etwa in gleicher Helligkeit erscheinen, und zwar unabhängig davon, mit welcher Farbe sie bestrahlt werden. Die Reflektor-Teilbögen 41 bis 43 sind dabei trotz der unterschiedlichen Lichtabstrahlflächen tiefstrahlend ausgelegt, d.h., sie lenken das von den zugeordneten Lampen 30 bis 32 abgestrahlte Licht im Wesentlichen parallel ab. Hierdurch wird die angestrebte gleichmäßige Aufhellung der Lichtauskopplungsfläche 12 der Luftkissen 10 in besonders effektiver Weise erzielt.
  • Insgesamt wird somit gemäß der vorliegenden Erfindung eine Konstruktion zur Erzeugung von Lichteffekten geschaffen, welche interessante optische Effekte ermöglicht. Insbesondere wird die Möglichkeit geschaffen, die Fassade eines Gebäudes oder Bauwerks über die gesamte Fläche hinweg in Licht erscheinen zu lassen, wodurch sich durch die Möglichkeit, die Luftkissen in verschiedenen Farben erscheinen zu lassen, besondere optisch reizvolle Effekte ergeben. Die Anordnung der Leuchten ist dabei derart, dass das Gesamterscheinungsbild der Konstruktion nicht beeinträchtigt wird. Gleichzeitig ist sichergestellt, dass die Luftkissen über ihre gesamte Fläche hinweg in einer möglichst gleichmäßigen Helligkeit erscheinen.

Claims (35)

  1. Konstruktion zur Erzeugung von Lichteffekten, mit Masten (15) und von diesen gehaltenen zumindest teilweise transparenten Luftkissen (10), welche mit Kantenbereichen (13) an den Masten (15) befestigt sind, sowie mit auf die Kissen (10) gerichteten Leuchten (20), wobei die Leuchten (20) nächst den Kissenkanten (13) an den Masten (15) befestigt sind.
  2. Konstruktion nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchten (20) in Bezug auf die Luftkissen (10) derart angeordnet sind, dass die Lichtabstrahlfläche (26) einer Leuchte (20) mit einer Lichteinkopplungsfläche (11) eines Luftkissens (10) im Wesentlichen einen spitzen Winkel bildet.
  3. Konstruktion nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass eine Lichteinkopplungsfläche (11) des Luftkissens (10) klar bzw. volltransparent ist und dass eine Lichtauskopplungsfläche (12) des Luftkissens (10) matt bzw. diffus streuend wirkt.
  4. Konstruktion nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Kissenseite eines Luftkissens (10) die Lichteinkopplungsfläche (11) und die zweite Kissenseite die Lichtauskopplungsfläche (12) bildet.
  5. Konstruktion nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils zwei Reihen aus je vier hintereinander angeordneten Leuchten (20) vorgesehen sind, welche an einander gegenüberliegenden Bereichen einer Lichteinkopplungsfläche (11) Licht in ein Luftkissen (10) einstrahlen.
  6. Konstruktion nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das von einer Leuchte (20) abgegebene Licht unterschiedliche Farben aufweisen kann.
  7. Konstruktion nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass eine Leuchte (20) mehrere Lichtquellen (30, 31, 32) aufweist, die jeweils Licht in einer unterschiedlichen Farbe emittieren.
  8. Konstruktion nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass eine Leuchte drei Lichtquellen (30, 31, 32) aufweist, die Licht in den Farben Weiß, Rot und Blau emittieren.
  9. Konstruktion nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Anordnung der drei Lichtquellen (30, 31, 32) hinsichtlich der Lichtabstrahlfläche (26) der Leuchte (20) asymmetrisch ist.
  10. Konstruktion nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die einer Kante (13) des Luftkissens (10) am nächsten liegende Lichtquelle (30) gegenüber den beiden weiteren Lichtquellen (31, 32) nach vorne versetzt ist.
  11. Konstruktion nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei der nach vorne versetzten Lichtquelle (30) um diejenige handelt, die zur Abstrahlung von blauem Licht vorgesehen ist.
  12. Konstruktion nach einem der Ansprüchen 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass – in Abstrahlrichtung gesehen – hinter den drei Lichtquellen (30, 31, 32) eine aus drei Teilbögen (41, 42, 43) bestehende Reflektoranordnung (40) angeordnet ist.
  13. Konstruktion nach einem der Ansprüche 9 bis 11 und Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Reflektoranordnung (40) asymmetrisch ausgebildet ist.
  14. Konstruktion nach Anspruch 10 oder 11 und Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet; dass der der nach vorne versetzten Lichtquelle (30) zugeordnete Reflektor-Teilbogen (41) einen geringeren Abstand zu der Lichtabstrahlfläche (26) der Leuchte (20) aufweist.
  15. Konstruktion nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Reflektoranordnung (40) derart ausgestaltet ist, dass die Lichtstrahlen der drei Lichtquellen (30, 31, 32) im Wesentlichen parallel ausgestrahlt werden.
  16. Konstruktion nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Leuchtengehäuse (21) einer Leuchte (20) trapezförmig ist.
  17. Konstruktion nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Leuchtengehäuse (21) aus zwei zusammengesetzten Gehäusehälften (22) besteht.
  18. Konstruktion nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Gehäusehälften (22) über ein Klemmelement (17) zusammengehalten sind, welches zugleich der Befestigung der Leuchte (20) an einem Mast (15) dient.
  19. Konstruktion nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Gehäusehälften (22) zusätzlich über Rastverbindungen (24, 25) miteinander verbunden sind.
  20. Konstruktion nach einem der Ansprüche 17 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Gehäusehälften (22) durch Aluminium-Profile gebildet sind.
  21. Konstruktion nach einem der vorherigen Ansprüche. dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei der bzw. den Lichtquellen (30, 31, 32) um Gasentladungslampen handelt.
  22. Leuchte (20) zur Ausleuchtung eines kissenförmigen und zumindest teilweise transparenten Hohlkörpers (10), aufweisend mehrere in einem Leuchtengehäuse (21) – in Abstrahlrichtung gesehen – nebeneinander angeordnete Lichtquellen (30, 31, 32), die Licht in unterschiedlichen Farben abgeben, wobei die Lichtquellen (30, 31, 32) bezüglich einer Lichtabstrahlfläche (26) der Leuchte (20) asymmetrisch angeordnet sind.
  23. Leuchte nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchte (20) drei Lichtquellen (30, 31, 32) aufweist, die Licht in den Farben Weiß, Rot und Blau emittieren.
  24. Leuchte nach Anspruch 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, dass eine seitlich angeordnete Lichtquelle (30) gegenüber der bzw. den beiden weiteren Lichtquellen (31, 32) nach vorne versetzt ist.
  25. Leuchte nach Anspruch 23 und 24, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei der nach vorne versetzten Lichtquelle (30) um diejenige handelt, die zur Abstrahlung von blauem Licht vorgesehen ist.
  26. Leuchte nach einem der Ansprüchen 22 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass – in Abstrahlrichtung gesehen – hinter den Lichtquellen (30, 31, 32) eine aus einer der Anzahl der Lichtquellen (30, 31, 32) entsprechenden Anzahl von Teilbögen (41, 42, 43) bestehende Reflektoranordnung (40) angeordnet ist.
  27. Leuchte nach einem der Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass die Reflektoranordnung (40) asymmetrisch ausgebildet ist.
  28. Leuchte nach Anspruch 24 oder 25 und Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass der der nach vorne versetzten Lichtquelle (30) zugeordnete Reflektor-Teilbogen (41) einen geringeren Abstand zu der Lichtabstrahlfläche (26) der Leuchte (20) aufweist.
  29. Leuchte nach einem der Ansprüche 26 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass die Reflektoranordnung (40) derart ausgestaltet ist, dass die Lichtstrahlen der drei Lichtquellen (30, 31, 32) im Wesentlichen parallel ausgestrahlt werden.
  30. Leuchte nach einem der Ansprüche 22 bis 29, dadurch gekennzeichnet, dass das Leuchtengehäuse (21) trapezförmig ist.
  31. Leuchte nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, dass das Leuchtengehäuse (21) aus zwei zusammengesetzten Gehäusehälften (22) besteht.
  32. Leuchte nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Gehäusehälften (22) über ein Klemmelement (17) zusammengehalten sind, welches zugleich der Befestigung der Leuchte (20) an einem Trägerelement (15) dient.
  33. Leuchte nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Gehäusehälften (22) zusätzlich über Rastverbindungen (24, 25) miteinander verbunden sind.
  34. Leuchte nach einem der Ansprüche 31 bis 33, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Gehäusehälften (22) durch Aluminium-Profile gebildet sind.
  35. Leuchte nach einem der vorherigen Ansprüche. dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei den Lichtquellen (30, 31, 32) um Gasentladungslampen handelt.
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