DE19654963A1 - Leuchte zur Beleuchtung von Hallen - Google Patents
Leuchte zur Beleuchtung von HallenInfo
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- Arrangement Of Elements, Cooling, Sealing, Or The Like Of Lighting Devices (AREA)
Description
Die Erfindung betrifft eine Leuchte zur Beleuchtung
von Sport-, Vergnügungs-, Kultur- und Industriehallen mit
einem einteiligen, im Querschnitt trapezförmigen Gehäuse,
einem Reflektor, mit einer Metallhalogen- oder Natrium-Dampflampe
und einem davon durch eine Wand getrennten
Modulteil.
Eine bekannte Leuchte dieser Art gemäß der deutschen
Geschmacksmusterhinterlegung M 95 06 187 besteht aus
einem im Querschnitt fünfeckigen Gehäuse mit schräg zur
Vertikalen verlaufenden Dampflampen, die unterhalb eines
die Elektrik-Elektronik und die sonstigen Regelarmaturen
aufnehmenden Gehäuseteiles angeordnet sind. Obgleich der
obere Gehäuseteil Lüftungsschlitze aufweist, werden die
oberhalb der Leuchtstofflampe angebrachten
Elektronikteile einer erheblichen Wärmebelastung
ausgesetzt, die zu Ausfällen führt. Zur genauen
Einjustierung der Lampe auf das zu beleuchtende Feld ist
eine besondere Aufhängung erforderlich, die in
zeitraubender Weise während der Einjustierung verstellt
werden muß. Nachteilig ist ferner die raumgreifende Form
sowie die ungeschützte Anordnung des Reflektors und der
Leuchtstofflampe gegenüber Tropfwasser infolge von z. B.
Kondensaterscheinungen unterhalb der Decke einer Halle.
Denn bei Eindringen auch nur eines Tropfens wird nicht
nur der Reflektor, sondern auch die Dampflampe
beschädigt. Da diese Lampe zur Einjustierung auf das zu
beleuchtende Feld an ihrer Aufhängung verstellt werden
muß, dadurch sich die gesamte Position des Gehäuses
ändert, kann das Eindringen von Tropfwasser bei
entsprechender Verstellung noch zusätzlich begünstigt
werden.
In der FR-PS 2.161.452 ist eine gattungsfremde
Fluoreszenzleuchte beschrieben, die ein im Querschnitt
rechteckiges, metallisches Gehäuse aufweist, an dessen
gefalzte Seitenwände Streuplatten aus Plexiglas
anschließen, die im unteren Teil durch einen geöffneten
Rahmen gehaltert sind. Die Streuplatten verlaufen ebenso
geneigt wie die drei als Reflektoren dienenden Spiegel.
Davon ist einer der Reflektoren mit zwei seitlich
abgebogenen Zusatzreflektoren versehen, welche einen Teil
des Lichtes der Fluoreszenzleuchte auf die Streuplatten
reflektieren. Das Gehäuse dieser Leuchte besteht aus
mehreren Einzelteilen, nämlich aus einem im Querschnitt
rechteckigen Grundkörper aus Plexiglas mit Streuplatten
als verlängerte Seitenwände und aus einem zur Innenseite
hin geöffneten unterrahmen im unteren Bereich des
Gehäuses. Es-werden zwar Anordnungswinkel α und β für die
Reflektoren angegeben, nicht jedoch Merkmale zur
Verstellung dieser Reflektoren offenbart.
Grundsätzlich ist besonders bei Sportstätten und
Industriehallen erwünscht, die beleuchteten Sportplätze
sowie Arbeitsplätze gleichmäßig auszuleuchten. Zu diesem
Zweck erfolgt in aller Regel zu beiden Längsseiten,
zuweilen auch zu beiden Schmalseiten, der
auszuleuchtenden Felder eine reihenweise Aufhängung
derartigen Leuchten. Zur Aufhängung ist die Bodenseite
der Leuchte mit mindestens zwei, vorzugsweise jedoch mit
vier Aufhängelaschen in der Nähe der vier Eckenbereiche
versehen, um durch eine Verlängerung oder Verkürzung der
Aufhängelaschen die gewünschte gleichmäßige Ausleuchtung
des jeweiligen Platzes zu erzielen. Diese Montage
gestaltet sich äußerst schwierig und zeitlich aufwendig.
Hier setzt nun die vorliegende Erfindung ein.
Dieser Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine
Leuchte der eingangs genannten Art für Hallen zu
schaffen, welche sich einerseits durch eine flache
Bauweise unterhalb eines aufzuhängenden Deckenbereiches
und andererseits dadurch auszeichnet, daß der Reflektor
nicht nur tropfwassergeschützt angeordnet ist, sondern
auch zur gleichmäßigen Ausleuchtung mit einfachen Mitteln
in ein und demselben Leuchtengehäuse ausgerichtet werden
kann.
Diese Aufgabe wird in Verbindung mit dem eingangs
genannten Gattungsbegriff erfindungsgemäß dadurch gelöst,
daß das Gehäuse einen trapezförmigen Querschnitt
aufweist, die Seite mit der längeren Grundlinie des
Trapezes eine geschlossene, der Hallendecke zugekehrte
Bodenseite und die Seite mit der kürzeren Grundlinie des
Trapezes eine offene, den Hallenboden beleuchtende
Leuchtseite bildet, und der die Halterung für die
Leuchtstofflampe tragende Reflektor um einen in der Nähe
einer Schenkelseite angebrachte Schwenkachse
verschwenkbar sowie an der gegenüberliegenden
Schenkelseite des Gehäuses durch in Arretierungsöffnungen
in unterschiedlicher Höhe des Gehäuses eingreifende
Stifte in der jeweils gewünschten Schwenkposition
arretierbar ist. Dadurch sind die beiden Schenkelseiten
in Richtung auf das von einer Decke einer Halle
herabfallende Tropfwasser derartig geneigt, daß letzteres
unter welchen Bedingungen auch immer nicht auf den
Reflektor oder einen Teil davon gelangen kann. Da die
Bodenseite geschlossen ist, kann das Tropfwasser entweder
nur an der scharfen Kante zwischen dem Übergang der
Bodenseite zur Schenkelseite herabtropfen oder an den
Schenkelseiten herunterlaufen und an den Unterkanten der
Schenkelseiten abreißen oder herabfallen. In jedem Fall
ist eine Beschädigung durch Tropfwasser ausgeschlossen.
Eine ebenso gleichmäßige sowie optimale Beleuchtung
der zu erhellenden Fläche innerhalb einer Halle erfolgt
nunmehr durch Einjustierung der schwenkbaren Reflektoren
innerhalb des Gehäuses und nicht wie bisher durch eine
Verstellung der gesamten Gehäuseaufhängung. Bei dieser
Ausbildung können zu beiden Längsseiten, beispielsweise
eines Sportfeldes, die erfindungsgemäße Leuchte
gleichmäßig in Reihe mit einem optisch günstigen Eindruck
aufgehängt werden und die erforderliche Einjustierung der
jeweiligen Leuchte zur gleichmäßigen Beleuchtung des
Feldes über die verschwenkbaren Reflektoren erfolgen.
Dabei kann der Reflektor entweder symmetrisch oder
asymmetrisch ausgebildet sein.
Um bei einer Reihung der Leuchten an zwei
gegenüberliegenden Seiten eines zu beleuchtenden Feldes
innerhalb einer Halle eine völlig gleichmäßige
Ausleuchtung bei gleicher Reihenfolge von Modulteil und
Reflektor zu erzielen, ist der Reflektor um 180°
innerhalb des Gehäuses umsetzbar, wobei sich zu diesem
Zweck in der Nähe der beiden gegenüberliegenden
Schenkelseiten des Gehäuses jeweils eine Schwenkachse
sowie die Arretierungsöffnungen befinden. Dies ist nicht
nur bei einem symmetrischen, sondern auch insbesondere
bei einem asymmetrischen Reflektor zur Erreichung einer
gleichmäßigen Ausleuchtung wesentlich.
Um den Reflektor unabhängig von seiner jeweiligen
Einjustierung vor einer zu raschen Verstaubung zu
schützen, ist jede Schenkelseite in der Nähe der
Bodenseite mit Luftdurchtrittsöffnungen versehen, wobei
der Querschnitt des Gehäuses ein gleichschenkliges Trapez
bildet. Durch die Anordnung der Luftdurchtrittsöffnungen
in der Nähe der Bodenseite des Gehäuses besteht ein
vorteilhafter Kamineffekt der zu kühlenden Luftströmung
zu beiden Längsseiten des Reflektors, wodurch dieser
einerseits aufgrund der geschickten Luftführung nicht
verstauben kann und andererseits eine wirksame Kühlung,
insbesondere des Modulteiles erfolgt.
Der schwenkbare Spiegelreflektor besteht vorteilhaft
aus einer Aluminiumlegierung mit Spiegelfläche.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den
Zeichnungen dargestellt. Dabei zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Draufsicht auf eine
Leuchte mit einem im Querschnitt trapezförmigen Gehäuse
und mit geschlossenen, senkrecht zur Bodenseite
verlaufenden Stirnseiten,
Fig. 2 eine Schnittansicht entlang der Linie II-II
von Fig. 1,
Fig. 3 eine Schnittansicht entlang der Linie III-III
von Fig. 1,
Fig. 4 die Draufsicht in Richtung des Pfeiles IV von
Fig. 1 und
Fig. 5 die Unteransicht der Leuchte in Richtung des
Pfeiles V von Fig. 1.
Gemäß den Fig. 1 und 2 ist die Leuchte 1 mit
einem im Querschnitt gemäß den Pfeilen II-II von Fig. 1
trapezförmigen Gehäuse 2, mit einem Reflektor 3, einer
Leuchtstofflampe 4 und gemäß den Fig. 3 und 5 mit
einem durch eine stark wärmedämmende Trennwand 6
getrennten Modulteil 5 versehen, welches aus der
Elektrik-Elektronik zur Schaltung und Regelung der
Leuchtstofflampe 4 besteht. Der die Leuchtstofflampe 4
aufnehmende Gehäuseteil ist mit 2a und der das
Modulteil 5 aufnehmende Gehäuseteil mit 2b bezeichnet.
Wie am anschaulichsten aus den Fig. 1 und 2
hervorgeht, bildet die Seite mit der längeren Grundlinie
des Trapezes eine geschlossene, dem nicht dargestellten
Hallendach zugekehrte Bodenseite 7, wohingegen die Seite
mit der kürzeren Grundlinie des Trapezes eine offene, den
nicht dargestellten Hallenboden beleuchtende
Leuchtseite 8 bildet. Die Schenkelseiten des Trapezes
sind mit 9 und 10 bezeichnet. Die die seitlichen
Längsseiten der Leuchte 1 bildenden Schenkelseiten 9
und 10 sind in der Nähe der Bodenseite 7 mit
Luftdurchtrittsöffnungen 11 versehen, die im vorliegenden
Fall eine ovale Form aufweisen, jedoch auch kreisrund
oder elliptisch ausgebildet sein können.
Gemäß Fig. 2 bildet der Querschnitt des Gehäuses 2
ein gleichschenkliges Trapez, weil die beiden
Schenkelseiten 9, 10 gleich lang sind. Zwar gestattet die
Erfindung auch eine unterschiedliche Ausbildung der Länge
der Schenkelseiten 9, 10, was bei Sonderbauformen
Anwendung finden kann, jedoch zu Lasten einer flachen
Bauweise geht.
Die Stirnseiten 12, 13 des Gehäuses 2 sind
geschlossen ausgebildet und verlaufen senkrecht zur
Bodenseite 7. Es ist jedoch auch möglich, die
Stirnseiten 12, 13 des Gehäuses 2 zur Bodenseite 7 schräg
verlaufend anzuordnen, wodurch das Gehäuse 2 die Form
eines Pyramidenstumpfes mit rechteckiger Bodenseite 7
erhält. In diesem Fall können auch die einander
zugeneigten Stirnseiten 12, 13 in der Nähe der
Bodenfläche 7 mit Luftdurchtrittsöffnungen 11 versehen
werden, wie es strichpunktiert in Fig. 1 angedeutet ist.
Denn aufgrund der vorbeschriebenen Neigung der
Stirnseiten 12, 13 bleibt dann auch weiterhin das
Modulteil 5 vor eindringendem Tropfwasser geschützt.
Zur Aufhängung der Leuchte 1 ist die Bodenseite 7
mit mindestens zwei, im dargestellten Fall jedoch
vorteilhaft mit vier Aufhängelaschen 14 versehen, die in
der Nähe der Eckbereiche angeschweißt, angenietet oder
angeschraubt sind.
Der das Modulteil 5 aufnehmende Gehäuseteil 2b ist
gemäß den Fig. 3 und 5 innerhalb des Gehäuses 2 von
dem den Reflektor 3 und die Leuchtstofflampe 4
aufnehmenden Gehäuseteil 2a durch eine wärmedämmende
Wand 6 mit geringer Wärmeleitzahl λ getrennt. Die
Leuchtseite 8 des Gehäuseteiles 2b ist durch eine mit
Luftdurchtrittsöffnungen 11 versehene Platte 15
abgedeckt.
Ebenso ist das Gehäuse 2 an seinem die
Leuchtstofflampe 4 und den Reflektor 3 auf nehmenden
Gehäuseteil 2a mit einem verstärkten Blendschutzraster 16
zum Schutz vor gegenschlagende Bälle abgedeckt.
Die Leuchtstofflampe 4 besteht entweder aus einer
Metallhalogendampflampe oder einer Natriumdampflampe mit
einer Leistungsbreite von ca. 150 Watt bis 400 Watt. In
der Nähe der Fassung 4a dieser Leuchtstofflampe 4 ist
außerdem eine Sofortlichtlampe 17 angeordnet, welche
sofort für eine gleichmäßige Ausleuchtung der
betreffenden Halle sorgen soll, bevor die
Leuchtstofflampen 4 der Leuchten 1 ihre volle Leuchtkraft
entfaltet haben, was erst nach ca. 8 bis 10 Minuten der
Fall ist. Hiernach können sie entweder durch eine nicht
dargestellte Zeitschaltuhr, eine Fotozelle oder einen
Thermostaten abgeschaltet werden.
Zur Erzielung einer gleichmäßigen Ausleuchtung
werden derartige Leuchten, insbesondere in Sportstätten,
Tennisplätzen oder Arbeitsplätzen, entlang der
Längsseiten der zu beleuchtenden Felder angeordnet. Um
bei bereits befestigtem Gehäuse 2 an den Laschen 14 eine
Nachjustierung der Ausleuchtung vornehmen zu können, ist
der die Halterung 18 für die Leuchtstofflampe 4 und die
Sofortlichtlampe 17 tragende Reflektor 3 um eine in der
Nähe einer Schenkelseite 9 oder 10 befindliche
Schwenkachse 19 zu beiden Richtungen des Doppelpfeiles 20
verschwenkbar und an der gegenüberliegenden Schenkelseite
- hier 10 - durch in Arretierungsöffnungen 21 in
unterschiedlicher Höhe des Gehäuses 2 eingreifende
Stifte 22 in der jeweils gewünschten Schwenkposition
arretierbar. Dabei kann der Reflektor 3 - wie dargestellt
- asymmetrisch, aber auch symmetrisch ausgebildet sein.
Um beispielsweise asymmetrische Reflektoren 3 von
zwei parallelen Reihen zu beiden Längsseiten eines zu
beleuchtenden Feldes völlig gleichmäßig zueinander
ausrichten zu können, müssen bei diesen Leuchten 1
jeweils der die Leuchtstofflampe 4 aufnehmende
Gehäuseteil 2a und der das Modulteil 5 aufnehmende
Gehäuseteil 2b exakt gegenüber und in einer Reihe
alternierend hintereinanderliegen, so daß stets die
Reflektoren und die Modulteile der beiden Reihen in
gleicher Fluchtlinie liegen. Um dies ohne Änderung des
Gehäuses 2 bewerkstelligen zu können, ist der Reflektor 3
um 180° innerhalb des Gehäuses 2 umsetzbar. Um bei einer
Umsetzung des Reflektors 3 mit den an ihm befestigten
Lampen 4, 17 gleichwohl eine Verschwenkbarkeit des
Reflektors 3 beibehalten zu können, befinden sich in der
Nähe der beiden gegenüberliegenden Schenkelseiten 9, 10
jeweils eine Schwenkachse 19 sowie
Arretierungsöffnungen 21 zum Eingriff des
Arretierungsstiftes 22.
Zum Anschluß an nicht dargestellte elektrische
Zuführungsleitungen sind in der Bodenseite 7 gemäß den
Fig. 1, 2 und 4 mehrere
Kabeldurchführungsöffnungen 23, 24 angeordnet, die mit
entropieelastischen, flüssigkeitsabdichtenden
Dichtringen 25, 26 versehen sind. Die Leuchtstofflampe 4
besteht aus einer Metallhalogendampflampe oder einer
Natriumdampflampe mit einer Leistung von ca. 250 Watt,
während das Gehäuse 2 aus elektrolytisch verzinktem
Stahlblech und der schwenkbare Spiegelreflektor 3 aus
einer Aluminiumlegierung sowie durch Aufdampfung mit
einer hohen Reflektionszahl hergestellt ist.
Die Anordnung und der Aufbau der Leuchte 1 gestattet
auch eine zur Horizontalen schräg verlaufende Aufhängung
der Bodenseite 7 an den Laschen 14, ohne daß dadurch die
Tropfwasserdichtheit des Gehäuses 2 gefährdet ist.
Bezugszeichenliste
1 Leuchte
2 Gehäuse
2a, 2b Gehäuseteile des Gehäuses 2
3 Reflektor
4 Leuchtstofflampe
4a Fassung der Leuchtstofflampe 4
5 Modulteil
6 Wand
7 Bodenseite
8 Leuchtseite
9, 10 Schenkelseiten
11 Luftdurchtrittsöffnungen
12, 13 Stirnseiten des Gehäuses 2
14 Aufhängelasche
15 Platte
16 Blendschutzraster
17 Sofortlichtlampe
18 Halterung
19 Schwenkachse
20 Doppelpfeil
21 Arretierungsöffnungen
22 Stifte
23, 24 Kabeldurchführungsöffnungen
25, 26 Dichtringe
2 Gehäuse
2a, 2b Gehäuseteile des Gehäuses 2
3 Reflektor
4 Leuchtstofflampe
4a Fassung der Leuchtstofflampe 4
5 Modulteil
6 Wand
7 Bodenseite
8 Leuchtseite
9, 10 Schenkelseiten
11 Luftdurchtrittsöffnungen
12, 13 Stirnseiten des Gehäuses 2
14 Aufhängelasche
15 Platte
16 Blendschutzraster
17 Sofortlichtlampe
18 Halterung
19 Schwenkachse
20 Doppelpfeil
21 Arretierungsöffnungen
22 Stifte
23, 24 Kabeldurchführungsöffnungen
25, 26 Dichtringe
Claims (6)
1. Leuchte zur Beleuchtung von Sport-, Vergnügungs-,
Kultur- und Industriehallen mit einem einteiligen, im
Querschnitt mehreckigen Gehäuse, einem Reflektor, mit
einer Metallhalogen- oder Natrium-Dampflampe und einem
davon durch eine Wand getrennten Modulteil,
dadurch gekennzeichnet, daß das
Gehäuse (2) einen trapezförmigen Querschnitt aufweist,
die Seite mit der längeren Grundlinie des Trapezes eine
geschlossene, der Hallendecke zugekehrte Bodenseite (7)
und die Seite mit der kürzeren Grundlinie des Trapezes
eine offene, den Hallenboden beleuchtende Leuchtseite (8)
bildet, und der die Halterung (18) für die
Leuchtstofflampe (4) tragende Reflektor (3) um einen in
der Nähe einer Schenkelseite (9 und/oder 10) angebrachte
Schwenkachse (19) verschwenkbar sowie an der
gegenüberliegenden Schenkelseite (10 und/oder 9) durch in
Arretierungsöffnungen (21) in unterschiedlicher Höhe des
Gehäuses (2) eingreifende Stifte (22) in der jeweils
gewünschten Schwenkposition arretierbar ist.
2. Leuchte nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der Reflektor (3) um
180° innerhalb des Gehäuses (2) umsetzbar ist und sich zu
diesem Zweck in der Nähe der beiden gegenüberliegenden
Schenkelseiten (9, 10) jeweils eine Schwenkachse (19)
sowie die Arretierungsöffnungen (21) befinden.
3. Leuchte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß der Reflektor (3)
symmetrisch oder asymmetrisch ausgebildet ist.
4. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß der
Querschnitt des Gehäuses (2) ein gleichschenkliges Trapez
bildet und jede Schenkelseite (9, 10) in der Nähe der
Bodenseite (7) mit Luftdurchtrittsöffnungen (11) versehen
ist.
5. Leuchte nach einem oder mehreren der
Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß innerhalb des
Gehäuses (2) der den Reflektor (3) mit der
Leuchtstofflampe (4) aufnehmende Gehäuseteil (2a) durch
eine wärmedämmende Wand (6) von dem das Modulteil (5)
aufnehmenden Gehäuseteil (2b) getrennt ist.
6. Leuchte nach einem oder mehreren der Ansprüche 1
bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß der schwenkbare Spiegelreflektor (3) aus einer
Aluminiumlegierung mit Spiegelfläche hergestellt ist.
Priority Applications (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19638214A DE19638214C2 (de) | 1996-09-19 | 1996-09-19 | Leuchte zur Beleuchtung von Hallen |
| DE19654963A DE19654963C2 (de) | 1996-09-19 | 1996-09-19 | Leuchte zur Beleuchtung von Hallen |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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