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DE19654963A1 - Leuchte zur Beleuchtung von Hallen - Google Patents

Leuchte zur Beleuchtung von Hallen

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Description

Die Erfindung betrifft eine Leuchte zur Beleuchtung von Sport-, Vergnügungs-, Kultur- und Industriehallen mit einem einteiligen, im Querschnitt trapezförmigen Gehäuse, einem Reflektor, mit einer Metallhalogen- oder Natrium-Dampflampe und einem davon durch eine Wand getrennten Modulteil.
Eine bekannte Leuchte dieser Art gemäß der deutschen Geschmacksmusterhinterlegung M 95 06 187 besteht aus einem im Querschnitt fünfeckigen Gehäuse mit schräg zur Vertikalen verlaufenden Dampflampen, die unterhalb eines die Elektrik-Elektronik und die sonstigen Regelarmaturen aufnehmenden Gehäuseteiles angeordnet sind. Obgleich der obere Gehäuseteil Lüftungsschlitze aufweist, werden die oberhalb der Leuchtstofflampe angebrachten Elektronikteile einer erheblichen Wärmebelastung ausgesetzt, die zu Ausfällen führt. Zur genauen Einjustierung der Lampe auf das zu beleuchtende Feld ist eine besondere Aufhängung erforderlich, die in zeitraubender Weise während der Einjustierung verstellt werden muß. Nachteilig ist ferner die raumgreifende Form sowie die ungeschützte Anordnung des Reflektors und der Leuchtstofflampe gegenüber Tropfwasser infolge von z. B. Kondensaterscheinungen unterhalb der Decke einer Halle. Denn bei Eindringen auch nur eines Tropfens wird nicht nur der Reflektor, sondern auch die Dampflampe beschädigt. Da diese Lampe zur Einjustierung auf das zu beleuchtende Feld an ihrer Aufhängung verstellt werden muß, dadurch sich die gesamte Position des Gehäuses ändert, kann das Eindringen von Tropfwasser bei entsprechender Verstellung noch zusätzlich begünstigt werden.
In der FR-PS 2.161.452 ist eine gattungsfremde Fluoreszenzleuchte beschrieben, die ein im Querschnitt rechteckiges, metallisches Gehäuse aufweist, an dessen gefalzte Seitenwände Streuplatten aus Plexiglas anschließen, die im unteren Teil durch einen geöffneten Rahmen gehaltert sind. Die Streuplatten verlaufen ebenso geneigt wie die drei als Reflektoren dienenden Spiegel. Davon ist einer der Reflektoren mit zwei seitlich abgebogenen Zusatzreflektoren versehen, welche einen Teil des Lichtes der Fluoreszenzleuchte auf die Streuplatten reflektieren. Das Gehäuse dieser Leuchte besteht aus mehreren Einzelteilen, nämlich aus einem im Querschnitt rechteckigen Grundkörper aus Plexiglas mit Streuplatten als verlängerte Seitenwände und aus einem zur Innenseite hin geöffneten unterrahmen im unteren Bereich des Gehäuses. Es-werden zwar Anordnungswinkel α und β für die Reflektoren angegeben, nicht jedoch Merkmale zur Verstellung dieser Reflektoren offenbart.
Grundsätzlich ist besonders bei Sportstätten und Industriehallen erwünscht, die beleuchteten Sportplätze sowie Arbeitsplätze gleichmäßig auszuleuchten. Zu diesem Zweck erfolgt in aller Regel zu beiden Längsseiten, zuweilen auch zu beiden Schmalseiten, der auszuleuchtenden Felder eine reihenweise Aufhängung derartigen Leuchten. Zur Aufhängung ist die Bodenseite der Leuchte mit mindestens zwei, vorzugsweise jedoch mit vier Aufhängelaschen in der Nähe der vier Eckenbereiche versehen, um durch eine Verlängerung oder Verkürzung der Aufhängelaschen die gewünschte gleichmäßige Ausleuchtung des jeweiligen Platzes zu erzielen. Diese Montage gestaltet sich äußerst schwierig und zeitlich aufwendig. Hier setzt nun die vorliegende Erfindung ein.
Dieser Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Leuchte der eingangs genannten Art für Hallen zu schaffen, welche sich einerseits durch eine flache Bauweise unterhalb eines aufzuhängenden Deckenbereiches und andererseits dadurch auszeichnet, daß der Reflektor nicht nur tropfwassergeschützt angeordnet ist, sondern auch zur gleichmäßigen Ausleuchtung mit einfachen Mitteln in ein und demselben Leuchtengehäuse ausgerichtet werden kann.
Diese Aufgabe wird in Verbindung mit dem eingangs genannten Gattungsbegriff erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Gehäuse einen trapezförmigen Querschnitt aufweist, die Seite mit der längeren Grundlinie des Trapezes eine geschlossene, der Hallendecke zugekehrte Bodenseite und die Seite mit der kürzeren Grundlinie des Trapezes eine offene, den Hallenboden beleuchtende Leuchtseite bildet, und der die Halterung für die Leuchtstofflampe tragende Reflektor um einen in der Nähe einer Schenkelseite angebrachte Schwenkachse verschwenkbar sowie an der gegenüberliegenden Schenkelseite des Gehäuses durch in Arretierungsöffnungen in unterschiedlicher Höhe des Gehäuses eingreifende Stifte in der jeweils gewünschten Schwenkposition arretierbar ist. Dadurch sind die beiden Schenkelseiten in Richtung auf das von einer Decke einer Halle herabfallende Tropfwasser derartig geneigt, daß letzteres unter welchen Bedingungen auch immer nicht auf den Reflektor oder einen Teil davon gelangen kann. Da die Bodenseite geschlossen ist, kann das Tropfwasser entweder nur an der scharfen Kante zwischen dem Übergang der Bodenseite zur Schenkelseite herabtropfen oder an den Schenkelseiten herunterlaufen und an den Unterkanten der Schenkelseiten abreißen oder herabfallen. In jedem Fall ist eine Beschädigung durch Tropfwasser ausgeschlossen.
Eine ebenso gleichmäßige sowie optimale Beleuchtung der zu erhellenden Fläche innerhalb einer Halle erfolgt nunmehr durch Einjustierung der schwenkbaren Reflektoren innerhalb des Gehäuses und nicht wie bisher durch eine Verstellung der gesamten Gehäuseaufhängung. Bei dieser Ausbildung können zu beiden Längsseiten, beispielsweise eines Sportfeldes, die erfindungsgemäße Leuchte gleichmäßig in Reihe mit einem optisch günstigen Eindruck aufgehängt werden und die erforderliche Einjustierung der jeweiligen Leuchte zur gleichmäßigen Beleuchtung des Feldes über die verschwenkbaren Reflektoren erfolgen.
Dabei kann der Reflektor entweder symmetrisch oder asymmetrisch ausgebildet sein.
Um bei einer Reihung der Leuchten an zwei gegenüberliegenden Seiten eines zu beleuchtenden Feldes innerhalb einer Halle eine völlig gleichmäßige Ausleuchtung bei gleicher Reihenfolge von Modulteil und Reflektor zu erzielen, ist der Reflektor um 180° innerhalb des Gehäuses umsetzbar, wobei sich zu diesem Zweck in der Nähe der beiden gegenüberliegenden Schenkelseiten des Gehäuses jeweils eine Schwenkachse sowie die Arretierungsöffnungen befinden. Dies ist nicht nur bei einem symmetrischen, sondern auch insbesondere bei einem asymmetrischen Reflektor zur Erreichung einer gleichmäßigen Ausleuchtung wesentlich.
Um den Reflektor unabhängig von seiner jeweiligen Einjustierung vor einer zu raschen Verstaubung zu schützen, ist jede Schenkelseite in der Nähe der Bodenseite mit Luftdurchtrittsöffnungen versehen, wobei der Querschnitt des Gehäuses ein gleichschenkliges Trapez bildet. Durch die Anordnung der Luftdurchtrittsöffnungen in der Nähe der Bodenseite des Gehäuses besteht ein vorteilhafter Kamineffekt der zu kühlenden Luftströmung zu beiden Längsseiten des Reflektors, wodurch dieser einerseits aufgrund der geschickten Luftführung nicht verstauben kann und andererseits eine wirksame Kühlung, insbesondere des Modulteiles erfolgt.
Der schwenkbare Spiegelreflektor besteht vorteilhaft aus einer Aluminiumlegierung mit Spiegelfläche.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen dargestellt. Dabei zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Draufsicht auf eine Leuchte mit einem im Querschnitt trapezförmigen Gehäuse und mit geschlossenen, senkrecht zur Bodenseite verlaufenden Stirnseiten,
Fig. 2 eine Schnittansicht entlang der Linie II-II von Fig. 1,
Fig. 3 eine Schnittansicht entlang der Linie III-III von Fig. 1,
Fig. 4 die Draufsicht in Richtung des Pfeiles IV von Fig. 1 und
Fig. 5 die Unteransicht der Leuchte in Richtung des Pfeiles V von Fig. 1.
Gemäß den Fig. 1 und 2 ist die Leuchte 1 mit einem im Querschnitt gemäß den Pfeilen II-II von Fig. 1 trapezförmigen Gehäuse 2, mit einem Reflektor 3, einer Leuchtstofflampe 4 und gemäß den Fig. 3 und 5 mit einem durch eine stark wärmedämmende Trennwand 6 getrennten Modulteil 5 versehen, welches aus der Elektrik-Elektronik zur Schaltung und Regelung der Leuchtstofflampe 4 besteht. Der die Leuchtstofflampe 4 aufnehmende Gehäuseteil ist mit 2a und der das Modulteil 5 aufnehmende Gehäuseteil mit 2b bezeichnet.
Wie am anschaulichsten aus den Fig. 1 und 2 hervorgeht, bildet die Seite mit der längeren Grundlinie des Trapezes eine geschlossene, dem nicht dargestellten Hallendach zugekehrte Bodenseite 7, wohingegen die Seite mit der kürzeren Grundlinie des Trapezes eine offene, den nicht dargestellten Hallenboden beleuchtende Leuchtseite 8 bildet. Die Schenkelseiten des Trapezes sind mit 9 und 10 bezeichnet. Die die seitlichen Längsseiten der Leuchte 1 bildenden Schenkelseiten 9 und 10 sind in der Nähe der Bodenseite 7 mit Luftdurchtrittsöffnungen 11 versehen, die im vorliegenden Fall eine ovale Form aufweisen, jedoch auch kreisrund oder elliptisch ausgebildet sein können.
Gemäß Fig. 2 bildet der Querschnitt des Gehäuses 2 ein gleichschenkliges Trapez, weil die beiden Schenkelseiten 9, 10 gleich lang sind. Zwar gestattet die Erfindung auch eine unterschiedliche Ausbildung der Länge der Schenkelseiten 9, 10, was bei Sonderbauformen Anwendung finden kann, jedoch zu Lasten einer flachen Bauweise geht.
Die Stirnseiten 12, 13 des Gehäuses 2 sind geschlossen ausgebildet und verlaufen senkrecht zur Bodenseite 7. Es ist jedoch auch möglich, die Stirnseiten 12, 13 des Gehäuses 2 zur Bodenseite 7 schräg verlaufend anzuordnen, wodurch das Gehäuse 2 die Form eines Pyramidenstumpfes mit rechteckiger Bodenseite 7 erhält. In diesem Fall können auch die einander zugeneigten Stirnseiten 12, 13 in der Nähe der Bodenfläche 7 mit Luftdurchtrittsöffnungen 11 versehen werden, wie es strichpunktiert in Fig. 1 angedeutet ist. Denn aufgrund der vorbeschriebenen Neigung der Stirnseiten 12, 13 bleibt dann auch weiterhin das Modulteil 5 vor eindringendem Tropfwasser geschützt.
Zur Aufhängung der Leuchte 1 ist die Bodenseite 7 mit mindestens zwei, im dargestellten Fall jedoch vorteilhaft mit vier Aufhängelaschen 14 versehen, die in der Nähe der Eckbereiche angeschweißt, angenietet oder angeschraubt sind.
Der das Modulteil 5 aufnehmende Gehäuseteil 2b ist gemäß den Fig. 3 und 5 innerhalb des Gehäuses 2 von dem den Reflektor 3 und die Leuchtstofflampe 4 aufnehmenden Gehäuseteil 2a durch eine wärmedämmende Wand 6 mit geringer Wärmeleitzahl λ getrennt. Die Leuchtseite 8 des Gehäuseteiles 2b ist durch eine mit Luftdurchtrittsöffnungen 11 versehene Platte 15 abgedeckt.
Ebenso ist das Gehäuse 2 an seinem die Leuchtstofflampe 4 und den Reflektor 3 auf nehmenden Gehäuseteil 2a mit einem verstärkten Blendschutzraster 16 zum Schutz vor gegenschlagende Bälle abgedeckt.
Die Leuchtstofflampe 4 besteht entweder aus einer Metallhalogendampflampe oder einer Natriumdampflampe mit einer Leistungsbreite von ca. 150 Watt bis 400 Watt. In der Nähe der Fassung 4a dieser Leuchtstofflampe 4 ist außerdem eine Sofortlichtlampe 17 angeordnet, welche sofort für eine gleichmäßige Ausleuchtung der betreffenden Halle sorgen soll, bevor die Leuchtstofflampen 4 der Leuchten 1 ihre volle Leuchtkraft entfaltet haben, was erst nach ca. 8 bis 10 Minuten der Fall ist. Hiernach können sie entweder durch eine nicht dargestellte Zeitschaltuhr, eine Fotozelle oder einen Thermostaten abgeschaltet werden.
Zur Erzielung einer gleichmäßigen Ausleuchtung werden derartige Leuchten, insbesondere in Sportstätten, Tennisplätzen oder Arbeitsplätzen, entlang der Längsseiten der zu beleuchtenden Felder angeordnet. Um bei bereits befestigtem Gehäuse 2 an den Laschen 14 eine Nachjustierung der Ausleuchtung vornehmen zu können, ist der die Halterung 18 für die Leuchtstofflampe 4 und die Sofortlichtlampe 17 tragende Reflektor 3 um eine in der Nähe einer Schenkelseite 9 oder 10 befindliche Schwenkachse 19 zu beiden Richtungen des Doppelpfeiles 20 verschwenkbar und an der gegenüberliegenden Schenkelseite - hier 10 - durch in Arretierungsöffnungen 21 in unterschiedlicher Höhe des Gehäuses 2 eingreifende Stifte 22 in der jeweils gewünschten Schwenkposition arretierbar. Dabei kann der Reflektor 3 - wie dargestellt - asymmetrisch, aber auch symmetrisch ausgebildet sein.
Um beispielsweise asymmetrische Reflektoren 3 von zwei parallelen Reihen zu beiden Längsseiten eines zu beleuchtenden Feldes völlig gleichmäßig zueinander ausrichten zu können, müssen bei diesen Leuchten 1 jeweils der die Leuchtstofflampe 4 aufnehmende Gehäuseteil 2a und der das Modulteil 5 aufnehmende Gehäuseteil 2b exakt gegenüber und in einer Reihe alternierend hintereinanderliegen, so daß stets die Reflektoren und die Modulteile der beiden Reihen in gleicher Fluchtlinie liegen. Um dies ohne Änderung des Gehäuses 2 bewerkstelligen zu können, ist der Reflektor 3 um 180° innerhalb des Gehäuses 2 umsetzbar. Um bei einer Umsetzung des Reflektors 3 mit den an ihm befestigten Lampen 4, 17 gleichwohl eine Verschwenkbarkeit des Reflektors 3 beibehalten zu können, befinden sich in der Nähe der beiden gegenüberliegenden Schenkelseiten 9, 10 jeweils eine Schwenkachse 19 sowie Arretierungsöffnungen 21 zum Eingriff des Arretierungsstiftes 22.
Zum Anschluß an nicht dargestellte elektrische Zuführungsleitungen sind in der Bodenseite 7 gemäß den Fig. 1, 2 und 4 mehrere Kabeldurchführungsöffnungen 23, 24 angeordnet, die mit entropieelastischen, flüssigkeitsabdichtenden Dichtringen 25, 26 versehen sind. Die Leuchtstofflampe 4 besteht aus einer Metallhalogendampflampe oder einer Natriumdampflampe mit einer Leistung von ca. 250 Watt, während das Gehäuse 2 aus elektrolytisch verzinktem Stahlblech und der schwenkbare Spiegelreflektor 3 aus einer Aluminiumlegierung sowie durch Aufdampfung mit einer hohen Reflektionszahl hergestellt ist.
Die Anordnung und der Aufbau der Leuchte 1 gestattet auch eine zur Horizontalen schräg verlaufende Aufhängung der Bodenseite 7 an den Laschen 14, ohne daß dadurch die Tropfwasserdichtheit des Gehäuses 2 gefährdet ist.
Bezugszeichenliste
1 Leuchte
2 Gehäuse
2a, 2b Gehäuseteile des Gehäuses 2
3 Reflektor
4 Leuchtstofflampe
4a Fassung der Leuchtstofflampe 4
5 Modulteil
6 Wand
7 Bodenseite
8 Leuchtseite
9, 10 Schenkelseiten
11 Luftdurchtrittsöffnungen
12, 13 Stirnseiten des Gehäuses 2
14 Aufhängelasche
15 Platte
16 Blendschutzraster
17 Sofortlichtlampe
18 Halterung
19 Schwenkachse
20 Doppelpfeil
21 Arretierungsöffnungen
22 Stifte
23, 24 Kabeldurchführungsöffnungen
25, 26 Dichtringe

Claims (6)

1. Leuchte zur Beleuchtung von Sport-, Vergnügungs-, Kultur- und Industriehallen mit einem einteiligen, im Querschnitt mehreckigen Gehäuse, einem Reflektor, mit einer Metallhalogen- oder Natrium-Dampflampe und einem davon durch eine Wand getrennten Modulteil, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (2) einen trapezförmigen Querschnitt aufweist, die Seite mit der längeren Grundlinie des Trapezes eine geschlossene, der Hallendecke zugekehrte Bodenseite (7) und die Seite mit der kürzeren Grundlinie des Trapezes eine offene, den Hallenboden beleuchtende Leuchtseite (8) bildet, und der die Halterung (18) für die Leuchtstofflampe (4) tragende Reflektor (3) um einen in der Nähe einer Schenkelseite (9 und/oder 10) angebrachte Schwenkachse (19) verschwenkbar sowie an der gegenüberliegenden Schenkelseite (10 und/oder 9) durch in Arretierungsöffnungen (21) in unterschiedlicher Höhe des Gehäuses (2) eingreifende Stifte (22) in der jeweils gewünschten Schwenkposition arretierbar ist.
2. Leuchte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Reflektor (3) um 180° innerhalb des Gehäuses (2) umsetzbar ist und sich zu diesem Zweck in der Nähe der beiden gegenüberliegenden Schenkelseiten (9, 10) jeweils eine Schwenkachse (19) sowie die Arretierungsöffnungen (21) befinden.
3. Leuchte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Reflektor (3) symmetrisch oder asymmetrisch ausgebildet ist.
4. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Querschnitt des Gehäuses (2) ein gleichschenkliges Trapez bildet und jede Schenkelseite (9, 10) in der Nähe der Bodenseite (7) mit Luftdurchtrittsöffnungen (11) versehen ist.
5. Leuchte nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß innerhalb des Gehäuses (2) der den Reflektor (3) mit der Leuchtstofflampe (4) aufnehmende Gehäuseteil (2a) durch eine wärmedämmende Wand (6) von dem das Modulteil (5) aufnehmenden Gehäuseteil (2b) getrennt ist.
6. Leuchte nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der schwenkbare Spiegelreflektor (3) aus einer Aluminiumlegierung mit Spiegelfläche hergestellt ist.
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